Deutschland. Am 7. Oktober 2020 haben sich die Bundesländer auf neue Corona-Regeln für Reisen innerhalb Deutschlands geeignet. Urlauber aus Risikogebieten müssen ein aktuelles, negatives Testergebnis vorweisen, ansonsten gilt ein Corona-bedingtes Beherbergungsverbot. Allerdings gibt es auch Länder, die vom Beschluss abweichen.
Einigung der Länder: Wann droht Reisenden aus Hotspots kein Beherbergungsverbot wegen Corona?
Noch Anfang September riet Gesundheitsminister Jens Spahn den Bürgern mit folgenden Worten zu Ferien in der Heimat:
Aber vielleicht schaffen wir es ja auch alle zusammen, mal für den Herbsturlaub und vielleicht auch gleich für den Weihnachtsurlaub mit, nicht so weit zu fahren, sondern einfach mal die Schönheit Deutschlands zu genießen.

Doch so einleuchtend und gleichzeitig einfach dieser Appell scheint, ist Urlaub in Deutschland aktuell nicht. Denn aufgrund steigender Infektionszahlen haben sich einige Bundesländer und Gemeinden dazu entschlossen, für Reisende aus Corona-Risikogebieten ein Beherbergungsverbot zu verhängen. Betroffen sind davon Urlauber, die in einer Region wohnen, in der mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen aufgetreten sind.
Bei einer Telefonschaltkonferenz am 7. Oktober 2020 waren die Länder darum bemüht, einheitliche Regelungen zu vereinbaren. So müssen Reisende, die aus einem aktuellen Corona-Hotspot anreisen, bei der Ankunft im Hotel oder der Ferienwohnung einen negativen Corona-Test vorlegen. Dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein und muss in der Regel selbst bezahlt werden. Ist das Testergebnis nicht mehr aktuell oder fehlt dieses, besteht ein Corona-bedingtes Beherbergungsverbot.
Steigen in einer Urlaubsregion die Infektionszahlen so stark an, dass eine Unterbringung von Gästen gesetzlich untersagt wird, muss der Hotelier von sich aus stornieren. Ebenso müssen Urlauber absagen, wenn sie wegen landesrechtlicher Vorschriften nicht anreisen dürfen. Eine bereits geleistete Anzahlung muss gemäß Reiserecht erstattet werden, zudem sind Stornokoste in der Regel unzulässig.
Die Regelungen für ein mögliches Beherbergungsverbot aufgrund von Corona gelten ausschließlich für Reisen zu touristischen Zwecken und bei einer gewerblichen Unterbringung. Der Pendlerverkehr und Familienbesuche sind davon also nicht betroffen. Dennoch raten Bund und Länder eindringlich vor unnötigen Reisen in Risikogebiete ab.
Keine Einigkeit der Länder

Wie so oft während der Pandemie gibt es aber auch bei den Vorschriften für inländische Reisen Abweichler. So sind manchen Bundesländern die Regelungen zu hart, wohingegen andere sogar noch weitreichendere Beschränkungen fordern. Folgende 11 Länder wollen den Beschluss zum Corona-Beherbergungsverbot umsetzen:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
In Bremen und Niedersachsen wollen die Politiker noch über den Beschluss beraten. In Thüringen wird es ein Corona-bedingtes Beherbergungsverbot vorerst nicht geben. So bezeichnete Ministerpräsident Bodo Ramelow dieses gegenüber dem ZDF als „Unsinn“.
Berlin sieht aktuell ebenfalls von einem Verbot ab und möchte zudem bei der Bewertung des Infektionsgeschehens als Gesamtstadt bewertet werden und nicht nach Bezirken. Allerdings bleibt die Lage für Berliner weiterhin erst einmal undurchsichtig, denn Bayerns Ministerpräsident Markus Söder twitterte am 7. Oktober dazu allerdings Folgendes:
Testpflicht für Urlauber aus Risikogebieten in Bayern: Wer aus einem Risikogebiet kommt und hier Urlaub machen will, benötigt einen negativen Corona-Test – sonst gilt ein Beherbergungsverbot. Dies betrifft auch Berliner Bezirke, die wegen hoher Infiziertenzahl Risikogebiete sind.
Die Verantwortlichen von Mecklenburg-Vorpommern behalten sich aktuell strengere Vorschriften vor. So steht zum Beispiel für Einreisende aus Risikogebieten eine Pflichtquarantäne von mindestens 5 Tagen im Raum.
Wie durchsetzbar ein Beherbergungsverbot ist, wenn Corona wieder stärker auf dem Vormarsch ist und immer mehr Regionen als Hotspots gelten, ist bislang noch unklar.