Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Andy H.

    Hallo Anwalt.org_Team,

    meine Frau hat vor ca. 2,5 Jahren die Zusicherung zur Einbürgerung bekommen. Diese ist 3 Jahre gültig und läuft demnächst ab. Von Ihrem Heimatland Serbien haben wir bis jetzt noch keinen Bescheid über die Aufgabe der Staatsbürgerschaft bekommen. Jetzt habe ich bei Ihnen gelesen, dass Sie nach spätesten 2 Jahren dann doch die Möglichkeit hat die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen.

    In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

    Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag

    Wo finde ich da genauere Informationen? Das Ausländeramt weigert sich nämlich.

    Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen!

    Andy

    1. anwalt.org

      Hallo Andy H.,

      die jeweiligen Staatskanzleien der Bundesländer geben regelmäßig Informationen zur Einbürgerung heraus. Auch das Bundesverwaltungsamt hat üblicherweise hierzu zahlreiche Informationen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. May

    Hallo!
    Ich bin 1995 in Deutschland geboren, habe ein deutsches 2,3 Abitur, bin nicht vorbestraft, studiere und arbeite sprich ich empfange keinerlei (!!) Sozialleistungen.
    Trotzdem muss ich für meine Einbürgerung folgendes nachweisen:

    -Leistungsnachweis der Universität

    -Zugtickets als Nachweis der Pendelbewegung nach Stuttgart (ich wohne in NRW Hauptsitz, aber bin beruflich dort)

    -Stellungnahme darüber wie ich es bewerkstellige, ein Vollzeitstudium und eine Firma (falscher Begriff, da es Unternehmen heißt, Firma ist nur der Name eines Unternehmens §17(1) HGB, aber was soll man von einer Behörde erwarten) zu leiten obwohl ich nur am Wochenende in Stuttgart bin (falsch ich habe ausdrücklich gesagt am Wochenende, Semesterferien und dass alles andere telefonisch, per Post, Email und über PC geht —> Home Office)

    Zusätzlich wird der Steuerbescheid, Geschäftsführervertrag und Gehaltsabrechnungen gefordert, welche ich beim 1. Treffen dabei hatte, mir da aber gesagt wurde, dass diese völlig unwichtig seien!!!!!!! ICH BIN WIRKLICH ÜBER DIESE UNORGANISIERTE ARBEITSWEISE ERBOST!!!!!!!

    Dürfen die ersten 3 Punkte überhaupt zusätzlich gefordert werden, weil dies ja nicht wirklich mit den 8 Voraussetzungen zu tun hat?

    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo May,

      wir können nicht beurteilen, warum die Behörde diese Nachweise verlangt. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist eine Einschätzung unsererseits nicht möglich. Klären Sie das am besten mit der Behörde direkt oder konsultieren Sie im Zweifel einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. ahmed

    Hello,

    ich bin mit einer deutsche mehr als 3 Jahre verheiratet, aber ich bin in Deutschland seit 01.08.2015 fast 2 Jahre . ich bin jetzt in Beschäftigung und diese beendest sich im 31.12.2017.. danach hab ich einen Anspruch auf ALg1 bis 30.09.2018.
    die frage jetzt ist ALG1 Sozialhilfe und wann darf die Einbürgerung beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo ahmed,

      das Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung. Eine Einbürgerung können Sie beantragen, wenn Sie mindestens seit acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. In einigen Fällen reichen auch sechs oder sieben Jahre aus.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Halim

    Guten Tag,
    ich werde blad eingebürgert (Einbürgerungsurkunde liegt breit zur Abholung) meine Frau möchte dann sofort die Scheidung einreichen sie möchte das Prozess beschleunigen und angeben das wir seit einem Jahr getrennt in eine Wohnung leben,
    zur Info,
    Seit 10 Jahren verheiratet
    LU ist durch meine Frau gesichert ich selber kein Einkommen.
    Einbürgerung nach §10
    Jetzt die Frage.
    Wird mir die Staatsbürgerschaft entzogen?
    Danke im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Halim,

      in der Regel kann eine erteilte Staatsbürgerschaft in Deutschland nicht gegen den Willen des Betroffenen entzogen werden. Aufgrund einer Scheidung kann dies im Normalfall nicht geschehen. Möglich ist eine Entziehung auch nur unter bestimmten Umständen und nur dann, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. H.

    Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

    ich lebe seit ca.15 Jahren in Deutschland, davon seit 4 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis und die restlichen Jahre davor habe ich als Asylant hier gelebt.
    Ich erfülle alle Voraussetzungen außer die 6 Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt zu haben müssen.
    Habe ich eine Chance auf Einbürgerung oder müssen alle Voraussetzungen zwingend erfüllt sein?

    Der Grund: Ich möchte mich bei der Bundeswehr als Soldat bewerben, da aber bei der Bundeswehr zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit verlangt wird, müsste ich leider noch 2 Jahre warten um einen Antrag stellen zu können.

    Ich würde mich auf eine schnelle Antwort freuen.

    mfg H.

    1. anwalt.org

      Hallo H.,

      für eine Einbürgerung muss der Antragsteller ununterbrochen mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. In einigen Fällen sind auch sechs oder sieben Jahre ausreichend. Am besten fragen Sie bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde an, ob die Jahre im Asylverfahren angerechnet werden. In der Regel sollte das so sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Andy

    Hallo

    Mein Name ist Andy , bin 21 Jahre Alt und lebe seit sechs Jahren in Deutschland.Zur Zeit wohne ich mit meiner Pflegemutter und werde nächstes Jahr mein Abi machen.Außerdem wird mein Lebensunterhalt vom Schülerbafög finanziert und habe einen Aufenthaltstitel, den ich jede drei Jahre verlängern(blauer Pass)nmuss.Nun wäre meine Frage wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ,dass ich auf einen Antrag dem deutschen bekomme.

    mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Andy,

      wir können nicht beurteilen, wie die Behörde bei einem Antrag entscheiden würde und daher auch keine Einschätzung abgeben. In der Regel müssen Antragsteller mindestens acht Jahre ununterbrochen in Deutschland leben und einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. In einigen Fällen reichen auch sechs oder sieben Jahre aus. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Jan

    Guten Tag,

    ich habe meinen Einbürgerungsantrag in Hessen vor über 2 Jahren gestellt. Ich habe leider immer noch keine Rückmeldung vom Regierungspräsidium.

    Gibt es eine gesetzliche Frist, woran die Beamten sich halten müssen? Ich finde 2 Jahre warten schon ziemlich lang. Ich bin zwar ein EU-Bürger und bin, in dem Sinne, nicht von Aufenthaltsbeschränkungen, gehindert. Trotzdem dauert es bei mir so lange.

    Gibt es irgendwo eine Stelle, wo man sich darüber beschweren kann? Oder wie kann man das Prozess sonst beschleunigen?

    Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen!

    1. anwalt.org

      Hallo Jan,

      Sie haben selbstverständlich immer die Möglichkeit, den Stand der Bearbeitung bei der zuständigen Behörde zu erfragen und so auch eventuelle Hindernisse mitgeteilt zu bekommen. Warum die Bearbeitung hier so viel Zeit in Anspruch nimmt, können wir nicht beurteilen. Eine pauschale Aussage zur Bearbeitungsdauer kann zudem nicht getroffen werden.

      Kann Ihnen die Behörde keine Auskunft geben, ist es empfehlenswert, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Marina

    Hallo!

    Ich bin EU Bürger und lebe seit 4 Jahre in Deustchland. Ich habe B1 sprachkurs und Einbürgerunstest mit 100% Bestanden, habe einen unbefristete Arbeitsvertag und ich habe nie Soziallhilfe bekommen. Meine Frage ist ob möglich wäre nach 4 Jahre für die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.

    Danke im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Marina,

      in der Regel müssen Antragsteller mindestens acht Jahre ohne Unterbrechung in Deutschland leben. In einigen Fällen reich auch sechs oder sieben Jahre aus. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, ob es für Sie andere Möglichkeiten gibt.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Lavrenkova

    Guten Abend sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage. Ich lebe seit 6 Jahre in Deutschland, habe b2 Prüfung und eingebürger test bestanden, mein Sohn ist auch hier geboren. Zur Zeit mache ich eine betriebliche Ausbildung aber bekomme noch Hilfe von Jobcenter. Kann ich trotzdem eine deutsche pass beantragen?
    Herzlich dank für ihre Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Lavrenkova,

      es kann durchaus sein, dass die zuständige Behörde ihren Lebensunterhalt als nicht gesichert ansieht. Dies können wir im Vorfeld jedoch nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an die Behörde und klären Sie das ab, bevor Sie den Antrag stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Y. Nadi

    Hallo,
    ich war 1jahr alt (1964) wo meine eltern nach Deutschland eingewandert sind und
    bin 5 jahre hier geblieben und danach nach Türkei zurück und danach haben meine
    eltern mich wieder nach Deutschland gebracht und ab vom 5 klasse hier das
    Haubtschule studitiert und abgeschlossen.(1979)
    Aber musste wieder mit meinen eltern mit 18 jahren zurück nach Türkei.
    Die frage ist von mir ob die vorherige aufenthalt in Deutschland zelht sind über 10 jahren. İch kann sehr gut Deutsch sprechen und schreiben.
    Und ich habe visum bekommen nach Deutschland zu reisen seit 11-2016

    Voraus besten vielen dank.

    Y.Nadi

    1. anwalt.org

      Hallo Y. Nadi,

      für eine Einbürgerung muss der Antragsteller in der Regel ununterbrochen für mindestens acht Jahre in Deutschland leben. In einigen fällen sind auch sechs oder sieben Jahre ausreichend. Dieser Aufenthalt darf, wie gesagt, nicht unterbrochen worden sein. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. S. F.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor 2 Jahren habe ich meine Einbürgerung eingereicht, alle Unterlagen liegen komplett bei der Ausländerbehörde vor, auch ist die Kostenrechnung bezahlt.
    Ich erhalte leider keine Antwort und werde ständig falls ich überhaupt einen Ansprechpartner erreichte (viele male angerufen und Mails geschrieben). Heute bekam ich eine Dame ans Telefon die mir dann einige Stunden später mitteilte dass mein Antrag
    unbearbeitet immer noch auf dem Tisch liegt. Sie sagte dass sich das noch weiterhin ziehen wird. Meine Geduld ist bald am Ende.
    Was kann ich tun, um die Angelegenheit endlich zum Abschluß zu bringen.
    Bitte geben Sie mir einen Rat
    Mit freundlichen Grüßen
    S.F.

    1. anwalt.org

      Hallo S. F.,

      wir können bezüglich der Bearbeitungsdauer leider keine Aussage tätigen oder Hinweise geben. Eventuell können Sie einen Anwalt konsultieren, ob dieser den Vorgang beschleunigen kann, können wir jedoch nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Maria

    Hallo, ich bin 1963 in Dortmund geboren und aufgewachsen, und habe griechische Wurzeln . Wohne dauerhaft hier und habe einen festen Arbeitsvertrag , bekomme aber noch aufstockend Harz V . Besteht die Möglichkeit Eingebürgert zu werden?

    1. anwalt.org

      Hallo Maria,

      bei einem Antrag auf Einbürgerung müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde und klären im Vorfeld ab, ob eine Antrag Erfolgsaussichten hätte.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Adhurim S.

    Sehr geehrter Herr Anwalt,
    wie sieht der Sachverhalt bei der Behaltung der doppelten Staatsbürgerschaft aus? Muss man die alte tattsächlich abgeben in Bezug auf den Paragraphen 29 Abs. 1a. Wenn man die Voraussetzungen des Abs. 1a erfüllt muss man die alte Staatsbürgerschaft nicht abgeben oder?? Ich danke im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Adhurim S.,

      die Bedingungen in § 29 StAG Absatz 1a bestimmen nur, wenn eine Person deutscher Staatsbürger sein kann, also welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Die Optionspflicht fällt hier nur dann weg, wenn dies eine besondere Härte für den Antragsteller bedeuten würden. Diese Härte muss jedoch nachgewiesen werden. Die doppelt Staatsbürgerschaft ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. dann, wenn die alte Staatsbürgerschaft nicht aufgegeben werden kann, weil der Staat dies nicht erlaubt. In der Regel muss sich zwischen den beiden Staatsbürgerschaften entscheiden werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. K. Karaica

    Hallo. Ich lebe seit 1985 in Dt. Bin Kroatin. Habe 2 Berufe in Dt. Erlernt. Wegen meiner Krankheit kann ich nur noch auf 400€ arbeiten. Und bekomme Hilfe vom Job Center also Hartz 4. Würde gerne Dt. Staatsbürgerin werden. Würde ich sie bekommen??? Danke im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo K. Karaica,

      für die Einbürgerung muss in der Regel ein gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Erhalten Sie Sozialleistungen, wird ein Antrag üblicherweise abgelehnt. Ob dies auch in Ihrem Fall so sein wird, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde und erfragen Sie dort, ob ein Antrag sinnvoll wäre.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Diallo

    hallo ich habe eine frage
    ich habe ein freund er lebt in Deutschland seit 2 jahre mit ihrem Deutsche Frau
    und er wollte wissen od er darf der einburgerund beantrangen oder er muss wartet nach 3 jahren

    LG
    danke

    1. anwalt.org

      Hallo Diallo,

      für eine Einbürgerung muss der Antragsteller mindestens 8 Jahre ununterbrochen in Deutschland leben. In Einzelfällen reichen auch sechs oder sieben Jahre aus. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. norma

    hallo
    bin philippinin seid 27 j (ich bin hör und sprachbehindert 80% ) mit einem deutschen verheiratet haben 2 kinder 21 und 24 j
    mein deutscher ehemann und ich beide aus gesundheitlichen gründen nicht arbeitsfähig bekommen hartz4
    kann ich den antrag aif einbürgerung stellen oder geht es wegen bezug von hartz4 nicht
    vielen dank im vorraus für die info
    lg

    1. anwalt.org

      Hallo norma,

      in der Regel muss ein gesichertes Einkommen nachgewiesen werden. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, obliegt es der Behörde zu entscheiden, ob die anderen erfüllten Voraussetzungen ausreichen. Hier sollten Sie sich direkt mit der Einbürgerungsbehörde in Verbindungen setzen und dies abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Begolli

    Ich habe eine Frage vielleiht können Sie mir helfen. Meine Frau hat denn Einbürgerung Test vor 2 Jahren gemacht damals 25 Frage und mit 99 % Bestanden wir waren jetzt in die Gemeinde und wollten wir die Antrag für Deutsche Stad Bürger Stellen
    Es wurde uns gesagt das ist nicht Gültig weil die Neue Gesetz sagt muss der Test mit 31 Frage sein was für mich war nicht ok. Damals Meine Frau war eine Woche in die Schule für den Test.
    könnte jemand mich Informieren ist das So oder unser Gemeinde ist es Speziell
    Mfg.Begolli

    1. anwalt.org

      Hallo Begolli,

      es kann durchaus sein, dass es regionale Unterschiede gibt oder dies Tests in der Zwischenzeit angepasst wurden. Hier ist die zuständige Behörde immer noch der richtige Ansprechpartner.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Kon1122

    Hallo, ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und alle erforderlichen Angaben und Dokument etc abgegeben und das sollte auch alles klappen. Das Problem dabei ist allerdings, dass mir gesagt wurde, dass es 6 Monate bis 1 Jahr dauert. Ich wollte eigentlich Anfang 2018 für ein halbes Jahr Au Pair machen, allerdings wäre das dann nicht möglich. Gibt es einen Weg das Verfahren zu beschleunigen oder bleibt einem nur das lange Warten übrig?

    1. anwalt.org

      Hallo Kon1122,

      in diesem Fall haben Sie nur die Möglichkeit bei der zuständige Behörde nachzufragen und Ihr Anliegen vorzutragen. Ob dies die Bearbeitung beschleunigt, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Zena P.

    Hallo,
    Ich war 13 Jahre hier mit einem Deutschen verheiratet. Habe 2 erwachsene Deutsche Kinder. Bei der Scheidung habe ich leider „ohne Versorgungsausgleich“ unterschrieben. Schlicht weil ich es damals nicht verstanden haben was es bedeutet.
    Aktuell bin ich selbstständig mit einem Kleinen Einkommen das mir reicht.
    Ich hab alle Test gemacht, alle Unterlagen, nun sagt man mir im Amt ich kann nicht eingebürgert werden weil ich noch keine 5 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt habe.

    Kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

    Gruß Z.

    1. anwalt.org

      Hallo Zena P.,

      in diesem Fall sollten Sie einen Anwalt konsultieren und sich beraten lassen. Wir können leider keine rechtliche Beratung anbieten und die Sachlage daher nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Liba

    Hallo,

    ich komme aus Belarus und bin ich seit 3 Jahren in eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem österreichischen Mann. Wir leben in Deutschland zusammen, aber seit letztem Jahr bin ich nach anderen Wohnung innerhalb gleichen Stadtviertel umgezogen (neue Anmeldung gemacht). Der Grund: unsere Wohnung ist so klein und ich wollte mich auf Arbeit besser konzentrieren, aber trotzdem wir treffen uns oft und am Wochenende verbringen wir Zeit zusammen. Mein Mann arbeitet

    Ich wohne selber seit 7 Jahren ununterbrochen in Deutschland und erstmals für das Studium hier gekommen. Ich wundere mich ob es gefährdet mein Aufenthaltserlaubnis in Deutschland wenn ich für die Einbürgerung beantragen möchte.

    Muss er den Einbürgerungsantrag zusammen mit mir auch unterschreiben oder nicht? oder nur ich? Er will keinen deutschen Pass zu haben.

    1. anwalt.org

      Hallo Liba,

      stellt eine volljährige Person den Antrag auf Einbürgerung muss in der Regel auch nur diese die Unterschrift leisten. Der Antrag gilt immer nur für die Person, die in stellt, in diesem Fall Sie. Ihr Mann hat in diesem Sinn mit ihrem Antrag nichts zu tun.

      Ihr Team von anwalt.org

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