Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Ragh

    Hallo :)
    Ich bin 17 Jahre alt und gehe auf ‘nem Gymnasium, 10.Klasse
    Wollte eigentlich fragen ob das für die Schüler genauso ist!
    Also könnte das vielleicht weniger als 6 Jahren dauern?
    Danke :)

    1. anwalt.org

      Hallo Ragh,

      in der Regel gilt die Grenze von 6 Jahren für Flüchtlinge. hier wird die Zeit des Asylverfahrens angerechnet. Ob in Ihrem Fall sechs oder sieben Jahre ausreichen, sollten Sie mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Ragh

        Dann sind das 6 Jahre
        Ich hatte die Hoffnunng dass das iwie mit 4 Jahre klappt weil ich es dringend brauche
        Egal mit welchen Bedingungen.. aber danke für die Antwort :)

  2. moesmael

    Sehr geherte Damen und Herren,
    ich bin in Deutschland seit 18 Monaten und habe ich dei blaue Karte. Jetz werde ich eine neue Job mit einer neue Firma hier in Deutschalnd haben, aber Ich muss nach Österreich 5 Tagen gehen zu arbeiten und kome zurück nach Deutschlan in den wochenenden.

    Es das Legal ?
    Könnten Sie mir Die Refrenzen angeben?

    Viele Grüße,
    moesmael

    1. anwalt.org

      Hallo moesmael,

      klären Sie das am besten mit der zuständigen Einbürgerungsbehörde. In der Regel sollte dies keine Unterbrechung des ständigen Aufenthalts in Deutschland sein, ob die Behörde dies so wertet, können wir jedoch nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Mokhtar S.

    Hallo
    Ich habe bitte eine Frage
    Ich habe 7 jahren lang in Deutschland studiert aber immer noch nicht das Abschluss bekommen
    so bin ich zu meinem Herkunftsland gekehrt.da ich die Hoffnung verloren habe,ein abschluss zu kriegen
    Also darf ich deutscher werden,da ich 7 jahren lang gewohnt in Deutschland gewohnt habe oder darf ich es nicht da ich kein studium abgeschlossen habe und keine Arbeit gekriegt habe ?
    also habe eine Chance deutscher zu werden ?
    auf eine schnelle Antwort würde mich erfreuen
    Danke im Vorraus!!

    1. anwalt.org

      Hallo Mokhtar S.,

      in der Regel kann ein Antrag auf Einbürgerung nur dann gestellt werden, wenn Sie sich weiterhin rechtmäßig in Deutschland aufhalten und ihren Lebensmittelpunkt hier haben. Leben Sie wieder in Ihrem Herkunftsland, ist ein Antrag üblicherweise nicht mehr möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Nidal

    Hallo Team anwalt.org,

    Ich habe den Antrag auf Einbürgerung stellen wollen, wurde mir aber verweigert mit der Begründung, abgelaufenen Pass. Diesen kann ich aufgrund schwerer Chronicher Erkrankung (Pflegegrad 2 und 60 GdB) nicht verlängern, da ich die 500 km entfernung zur Botschaft in Berlin weder mit Auto noch Zug aufmich nehmen kann.

    Meine Frage: Hab ich ein anrecht auf Antragsstellung?
    Wenn ja, gibt es dazu eine Rechtssprechung?

    Gibt es Ausnahmen bzw. Rechtssprechungen bzgl. gültigen Pass, da auch die Ausländerbehörde meine Gesundheiltiche Situation durch einen Attest einsicht waltet, und die Aufenthaltserlaubis weiterhin verlängert, trotz abgelaufenen Pass.

    Danke im vorraus

    1. anwalt.org

      Hallo Nidal,

      ein Recht einen Antrag gibt es in diesem Sinne nicht. Sie könne einen solchen stellen, ob diesem stattgegeben wird, obliegt jedoch der Behörde. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, ist eine Einschätzung unsererseits nicht möglich. Bezüglich einer etwaigen Ausnahmeregelung sollten Sie dies direkt mit der Einbürgerungsbehörde abklären, da nur diese darüber entscheiden kann. Ein Nachweise der Pflegebedürftigkeit sollte in Ihrem Fall in der Regel vorliegen, sodass dieser bei der Behörde vorgelegt werden kann. Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt hinzuziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Samar

    Hallo Anwalt.org Team,

    ich habe in 2015 geheiratet aber habe mein Aufenthalts nach einem Jahr (als Eu Familienangehöriger Aufenthaltstitel) in 2016 bekommen und wohne in Deutschland seit 2015.
    Meine Frage wären.. kann ich jetzt Deutsch Einbürgerschaft beantragen ?
    oder ab wann ?
    Welche Voraussetzung muss ich noch erfüllen ? Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir die Antwort auch per Email schicken könnten.

    MFG
    Sam

    1. anwalt.org

      Hallo Samar,

      eine Einbürgerung ist üblicherweiser nach acht Jahren dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland möglich. In Ausnahmefällen genügen ach sechs oder sieben Jahre. Ein Antrag dürfte in Ihrem Fall daher noch nicht möglich sein. Informieren Sie sich am besten auch bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Khan

    Hallo,

    Am Apr ,2018 bekommt es meine 6 Jahre Aufenhalt in Deutschland. ich habe schon Niederlassungerlaubnis. Ich habe schon Masters gemacht. Meine deutsche Niveue ist B1. Menie frage ist , am April wenn es bekommt 6 jahre aufenhalt , dann darf ich Deutsche Pass antragen? Danke schön.

    1. anwalt.org

      Hallo Khan,

      in der Regel besteht die Frist von sechs Jahren für anerkannte Flüchtlinge. Beantragen diese eine Einbürgerung wird die Zeit des Asylverfahrens angerechnet. Für alle anderen gelten üblicherweise acht Jahre. In Ausnahmefällen sind jedoch auch sechs oder sieben Jahre ausreichend. Informieren Sie sich am besten bei der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Nasir

    hallo
    Ich habe eine frage, ich bin zeit 17/2/2016 verheiratet mit eine deutsche frau ,AufenthaltG für 3 jahren hab ich erst am 09/03/2017 bekommen, ich und meine frau wohnen wir zusammen, meine frau hat ein feste gut verdient job, und ich habe auch vollzeit Mtl netto 1300 einkommen, Meine frage ab wann darf ich die deutsche staatsbürgerschaft beantragen ?

    Gruss Nasir

    1. anwalt.org

      Hallo Nasir,

      in der Regel kann die deutsche Staatsbürgerschaft nach acht Jahren beantragt werden, wenn der Lebensmittelpunkt sich ununterbrochen in Deutschland befunden hat. In Ausnahmefällen ist dies auch nach sechs oder sieben Jahren möglich. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Kamila

    Hallo,

    Ich wohne in Deutschland seit Dezember 2012, hab sprachkurs B2 mit beruf erforgleich bestanden. Seit November 2015 habe ich feste Arbeitsvertrag. Einburgerungtest habe ich auch bestanden als ich Integrantionskurs gemacht habe. Ich habe Polnische Staatsangehörigket.

    Wann kann ich versuchen Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen und ob ich auch Polnische behalten kann ?

    Danke im Voraus fur Ihre Antwort :)

    Liebe Grueße !

    1. anwalt.org

      Hallo Kamila,

      in der Regel muss bei einer Einbürgerung die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abgegeben werden. Nur in Ausnahmefällen, wenn der Ursprungsstaat die Entlassung nicht ermöglicht oder eines solche eine Gefahr für den Antragsteller darstellen würde, kann darauf verzichtet werden. Da Polen Mitglied der EU ist, wird eine solche Ausnahmeregelung kaum möglich sein. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde und erfragen Sie dort welche Optionen Sie haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Mikail

    Hallo

    Ich habe die Einbürgerungszusicherung vor einem Tag bekommen ich soll jetzt mein alten staatsgehörigkeit abmelden dies habe ich schon bereits vor 5 Jahren gemacht habe auch die Bestätigung das ich entlassen wurde könnte es zu Probleme kommen weil die Bestätigung inzwischen 5 Jahre alt ist ?

    1. anwalt.org

      Hallo Mikail,

      ob es hier zu Schwierigkeiten kommen kann, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde und klären Sie ab, ob sie einen aktuellen Nachweis erbringen müssen oder der bereits vorhandene gütlig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Ahmadi L.

    Grüße Sie!

    Ich hätte gern gewüsst, ob es nicht möglich wäre, die mindest Aufenthaltsdauer für Flüchtlinge von 6 Jahren noch zu verkürzern, indem man etwas bestimmtes unternimmt, wie zum Beispiel das C1 oder C2 Niveau des Deutschen erreicht, oder ein Studium abschließt, oder sich ehrenamtlich für andere Geflüchtete engagiert, oder …

    Mit vielem Dank und freundlichen Grüßen!

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmadi L.,

      eine solche Verkürzung ist in der Regel nicht möglich. Die Zeit im Asylverfahren wird jedoch in diese sechs Jahren einbezogen. Wenden Sie sich an die zuständige Einbürgerungsbehörde, um zu erfragen, welche Möglichkeiten für Sie bestehen und ob es Ausnahmeregelungen geben kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Horst R.

    Hallo
    Ich habe eine Frage. Habe ein Freund der im Flüchlingscamp ist.
    Er hat ein Aufenthaltstitel /Aufenthaltserlaubnis bis 2020. Er hat eine Wohnsitzauflage. Geht in Köln arbeiten. Darf er übers Wochenende ( ich Wohne in T.) bei mir übernachten.?
    Muss er sich jeden Abend beim Hausmeister sich melden. ? Oder brauch er dafür eine Sondergenehmigung.

    Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Vorraus
    Horst

    1. anwalt.org

      Hallo Horst R.,

      diesbezüglich sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen. Die Wohnsitzauflage bedeutet in der Regel, dass Betroffene nicht umziehen oder Ihren Wohnsitz verlagern dürfen. Wie dies in Bezug auf Übernachtungen an anderen Orten gehandhabt wird, können wir nicht beurteilen. Auch die Regelungen in der Aufnahmeeinrichtung sollten hier beachtet werden, z.B. ob einen Ab- bzw. Anmeldung jeden Tag notwendig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Niki

    Hallo Team von anwalt.org,

    wie ist es mit Griechenland?
    Gibt es Recht seitens Deutschlands und Ihrer Kentnisse nach, seitens Griechenlands auf doppelter bzw. mehrfacher Staatsbürgerschaft durch eine deutsche Einbürgerung?

    MfG,
    Niki

    1. anwalt.org

      Hallo Niki,

      da Griechenland Mitglied der EU ist, ist anzunehmen, dass die Aufgabe der Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung nach Deutschland möglich und somit auch verlangt werden kann. Wenden Sie sich am besten an die griechische Botschaft, um die zu erfragen. Wie Griechenland eine doppelte Staatsbürgerschaft handhabt, entzieht sich unserer Kenntnis, da dieser Ratgeber sich auf das deutsche Recht bezieht.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Faruq

    Ich habe eine Seite auf Ihrer Website gelesen, auf der normalerweise Personen nach acht Jahren ihre Staatsangehörigkeit beantragen können, aber Asylbewerber können die Staatsangehörigkeit nach sechs Jahren in Deutschland beantragen. Kannst du mir bitte sagen, durch welche Regel ich Einbürgerung nachweisen kann, dass ich die Nationalität nach sechs Jahren anwenden kann? Ich habe meine sechs Jahre als Asyl in Deutschland abgeschlossen. Ich habe diese Sätze gelesen (die Einbürgerung von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Einbürgerung anderer Ausländer. Die Voraussetzungen sind teilweise erleichtert.
    So verkürzt sich der Mindestaufenthalt in Deutschland von acht auf sechs Jahre. Die Zeit als Asyl in Deutschland wird vollständig gezählt. Außerdem prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Verfolgung anhält – unter diesen Umständen kann die doppelte Staatsbürgerschaft akzeptiert werden. Bitte sagen Sie mir, ich möchte es in meiner Einbürgerung veröffentlichen. Ich werde Ihnen sehr dankbar sein.

    1. anwalt.org

      Hallo Faruq,

      wir können Ihren Einzelfall nicht beurteilen. Die Einbürgerung müssen Sie jedoch beim Bürgeramt oder der Ausländerbehörde beantragen. Dort wird geprüft,ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich dort auch bevor Sie den Antrag stellen, ob es Hindernisse gibt.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Mia

    Hallo,
    ich lebe seit 1998 in Deutschland habe die Real Schule besucht und eine abgeschlossene Berufsausbildung. 2013 bekam ich eine Bewehrungsstrafe 2 Jahre auf 6 Monate.. (Mitgehangen mitgefangen) meine Frage ist , darf ich trotz nach Strafe ein Antrag auf deutsche Pass machen? Derzeit unbefristete aufenthaltstititel
    LG Mia

    1. anwalt.org

      Hallo Mia,

      bei einer Verurteilung kann die deutsche Staatsbürgerschaft versagt werden, allerdings ist dies jeweiligen Einzelfall abhängig. Ob dies bei Ihnen der Fall sein könnte, können wir nicht beurteilen. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Olga

    Hallo!
    Ich habe eine Frage über den Punkt „gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland“.
    Ich wohne seit 5 Jahren in Deutschland, arbeite hier bei einer Firma (unbefristet, Blaue Karte). Jetzt kriege ich ein Projekt in Schweden (gleiche Firma) für 5-6 Monaten. Ich werde hier in Deutschland mein Gehalt kriegen, und mein Aufenthaltstitel bleibt, aber ich werde nicht wirklich in Deutschland sein.
    Ist das in Ordnung für den Einbürgerungsantrag später? Oder muss ich dann vom Anfang an 6 Jahre hier sein?

    1. anwalt.org

      Hallo Olga,

      in der Regel muss sich der Wohnsitz sowie der Aufenthalt ununterbrochen in Deutschland befinden. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde, ob in Ihrem Fall die Frist von vorn beginnt oder der Aufenhalt in Schweden keine Rolle spielt.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Sevinc

    Guten Tag,

    ich bin nach Deutchland mit Studiumvisum im November, 2012 gekommen. Ich habe zuerst ein Jahr deutsch Kurs an der Uni besucht und DSH Zertifikät bekommen. Dann habe ich mein Masterstudium auf deutsch im Bereich Ingenieurwesen gemacht. Letztes Jahr habe ich es absolviert und nach einem geeigneten Job gesucht. Seit Juli, 2017 arbeite ich in einem Firma als Ingenieurin in R&D Abteilung. Ich würde gerne nächstes Jahr November für die Einbürgerung beantragen, weil ich schon 6 Jahre in Deutschland gelebt haben werde. Wie viele Chance habe ich dafür? Was können Sie mir empfehlen? Eine gute Freundin von mir hat das deutche Pass in 6 Jahren und ohne Einbürgerungstest gekriegt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir diesbezüglich helfen würden.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Sevinc,

      in einigen Fällen kann einen Einbürgerung auch bereits nach sechs Jahren erfolgen. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, entscheidet die zuständige Behörde immer von Fall zu Fall. Daher können wir keine pauschale Aussage dazu treffen. Für die Einbürgerung müssen Sie einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde nach. Wir können die Chancen auf einen erfolgreichen Antrag nicht einschätzen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. M

    Hallo,

    Vor 6 Jahren und 3 Monaten ich nach Deutschland als Studentin gekommen um Master in Wirtschaftsinformatik auf Deutsch (Zertifikat DSH) studieren zu können. Während meines Studium.

    Nach 4 Jahren habe mein Freund (jetzt Ehemann) geheiratet. Außerdem habe ich einen sehr guten Job bei einen der großen Konzernen in Baden-Württemberg und unbefristet.

    Auf Einbürgerung habe ich einen Antrag im Oktober 2017 gestellt. Vor allem komme ich aus dem sogenannten Land wobei ich Recht auf doppelten Staatsbürgerschaft habe.

    Nach der privaten Rentenversicherung hat die Behörde gefragt allerdings habe ich nachgewiesen dass ich mein Geld woanders investiere… Aktien, Immobilien. Soll es als ersatz ausreichen?

    Mein Pass läuft im Main 2018 ab. Soll ich es besser verlängern? Darüber frage ich mal nach weil ich es ersparen möchte, mein Pass nicht zu verlängern.

    Gibt es andere Punkte muss ich betrachten?

    Vielen Dank und viele Grüße
    M.

    1. anwalt.org

      Hallo M,

      inwieweit die Behörde die anderweitigen Investitionen berücksichtigt, können wir nicht beurteilen. Auch bezüglich der Verlängerung können wir keine pauschale Aussage treffen, da wir die Dauer des Verfahrens nicht abschätzen können. Informieren Sie sich am besten zunächst bei der zuständigen Behörde nach dem Stand des Verfahrens und wie Sie bezüglich Ihres zweiten Passes verfahren sollten.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. bitta

    Gutentag
    zwangsvollstreckungsbescheid steht die einbürgerung entgegen
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo bitta,

      dies können wir nicht beurteilen. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Behörde und erfragen Sie welche Schritte für Sie notwendig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. nader

    Hallo ich habe ein frage Herr Anwalt
    Ich lebe seit 2006 in Detschland bin vereheiratet mit 2 kinder 8 und 10 jahre alt sind beide, habe einbürgerungantrag schon abgegeben, in die antrags bearbeitung bin arbeitslos geworden und gettrent von mein frau dann wieder arbeit stelle gefunden unbefristet arbeitsvetrag ohne probe zeit vorhanden. habe brief vom amt bekommen die benötigen die letzte lohnabrechnung und meldebeschtätigung und die schulbescheinigung vom kinder war beim amt habe gesagt dass ich gettrent bin und neue arbeitstelle habe , sie sagte (die aktebearbeiterin) ich soll ein meldebeschtätigung nur von mir und unterhalt beschtätigung von mein Frau dass ich mönatlich unterhalt bezahle. ich verdiene 1150 netto und 450 neben job ich bezahle mein frau 600 euro monatlich an unterhalt sie bekommt geld vom jobcenter hartz 4. Mein Frage wird mein antrag wegen die trennung abgelehnt?!
    LG

    1. anwalt.org

      Hallo nader,

      der Antrag auf Einbürgerung betrifft nur den jeweiligen Antragsteller. Eine Trennung sollte in der Regel keinen Einfluss auf das Verfahren bzw. den Antrag haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Rezki L.

    Sehr geehrter Damen und Herren, habe 2 fragen. 1- kann ich besitze zeit zweieinhalb Jahre befristete Aufenthaltes Titel (verheiratet Zeit zweieinhalb jahre) deutsche pass beantragen. 2 Frage ist habe eine offene verfahren (einfacher Nachrede ) ist das Probleme für mich. Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Rezki L.,

      inwieweit ein offenes Verfahren Ihren Antrag beeinflusst, können wir nicht beurteilen. Eine Verurteilung kann unter Umständen negative Auswirkungen haben. Ob dies so sein wird, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und lassen sich rechtlich beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

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