Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. jarot

    hallo. Ich habe eine frage
    ich habe bereits in Deutschland meine Asylantrag anerkannt ,für drei Jahre habe ich ein Aufenthaltstitels ,
    welche Voraussetzung man muss haben, ein frau im Ausland zu heiraten ?

    kann man mit diesem Aufenthaltstitel im Ausland heiraten ?und seine frau nach Deutschland einladen?

    ich bedanke mich für ihre Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo jarot,

      heiraten Sie im Ausland einen Staatsbürger dieses Landes muss diese Ehe in Deutschland anerkannt sein. Sie können dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert und angemessener Wohnraum vorhanden ist. Ihre Frau muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Vorab muss zudem ein Visum für die Einreise bei der deutschen Botschaft beantragt werden.

      Sie sollten jedoch beachten, wenn Sie einen blauen Pass besitzen, dass Sie nicht in Ihr Heimatland reisen können – auch nicht für eine Heirat. Hier kann Ihnen der Schutzstatus wieder aberkannt werden.

      Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Asylrecht oder an eine Flüchtlingshilfestelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Leila.B

    Guten Tag,

    mein Mann ist seit dem 25.05.2010 hier in Deutschland. Ich selber bin Deutsche Statsbürgerin. Meine Frage ist: Mein Mann hat die B1 Prüfung leider nicht bestanden aber hat dafür die A2 Sprachnivue erreicht. Ist das möglich wen er den Einbürgerungstest besteht trotz dessen ein Antrag zu stellen für die Einbürgerung? Wir sind beide unbefristet Berufstätig und beziehen weder ALG 2 noch Sozialgeld.

    Was ich unbedingt wissen möchte ob das ein muss ist, das die B1 Prüfung bestanden sein muss.

    Danke im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Leila. B

    1. anwalt.org

      Hallo Leila.B,

      kann kein Nachweis über das Niveau B1 eingereicht werden, wird in der Regel ein Sprachtest verlangt, in dem die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Wie dies in ihrem Wohnort gehandhabt wird, sollten Sie direkt bei der zuständigen Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Elzbieta

    Hallo, ich bin Polin (65 ) warte auf Renenbescheid , 3 Kinder: 42, 43 und 28,
    bin verheiratet seit`73, und wohne in BRD schon 35 Jahre, davon in jetztiger Whg- 31Jahre .
    Mein Mann (seit 1 Monat- Retner, 11 Jahren Deutscher) hat in BRD eine Umschulung gemacht und in neuem Beruf lückenlos gearbeitet. Wegen seine Schicht Arbeit (6-7 male in der Woche) bin ich als Hausfrau zu Hause geblieben und in BRD nie gearbeitet. Krankenversichert war mit meinem Mann.
    Alle geforderten Voraussetzungen für eine Einbürgerung kann ich erfüllen , bis auf ein 8-jähriges löckenlosen Anwesenheitsnachweis , obwohl ich seit 1982 in Deutschland lebe.
    Meine Meldebescheinigung reicht nicht.
    Auf welche Weise soll es ich machen? Ist das korrekt was das Bürgeramt von mir verlangt?
    – Kontoauszüge habe ich nur seit 2014. Wir haben gemeisames Konto, 2 Karten – aber ich kann nicht feststellen wer damals in Laden und Benzin gezahlt hat…oder am Geldautomat Geld abgehoben hat .
    Event. Kontoauszügen vom Bank seit 2009 sind kostenpflichtig!!!!!
    Nur Überweisungen weg. Strafzettel ( in Nbg) auf kleines(mein) Auto seit 2014 – bin ich sicher.
    – wir haben seit ca .10 Jahren 2 Autos ( die Versicherungen laufen auf mein Namen).
    Leider nur die letzten Verträge verfügbar ( alte weggeschmiesen) und natürlich Abbuchungen seit 2014- eventuell Kontoauzüge..
    Was wird mit den Vorraussetzungen laut §9 StAg ? Gilt bei mir/uns nicht?

    1. anwalt.org

      Hallo Elzbieta,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt werden können und welche Dokumente als angemessene Nachweise geeignet sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Ussama

    Guten Tag,

    ich habe ein Frage bitte, ich hab irgendwo gelesen, das die Qualifizierte Flüchtlinge wie z.B Ärzte oder Ingenieure mit einem Unbefristetem Arbeitsvertrag könnten ab 4 Jahre für die Einbürgerung Antragen.

    isr das klar ?

    vielen dank im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Ussama,

      in der Regel ist eine Einbürgerung frühestens nach sechs bis sieben Jahren möglich. Bezüglich etwaiger Ausnahmeregelungen sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden und sich dort erkundigen, ob es diese Möglichkeit für Sie gibt.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Tiago

    Liebes Team,

    ich bedanke mich sehr für die ausführlichen Auskünfte über das Einbürgerungsverfahren. Nun ist es mir nicht richtig klar geworden, wie sich die Bedingungen für eine Einbürgerung nach 8 Jahren und nach 6 Jahren richtig voneinander unterscheiden. Also, ich wohne in Deutschland seit November 2009 und habe Interesse, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Für mich ergibt es einen Sinn, einen Antrag zu stellen, denn ich habe hierzulande Familie und Arbeit. Ich habe in Deutschland Promoviert und arbeite seit 2012 im akademischen Bereich, in dem ich weitere Arbeitsperspektiven habe. Außerdem bin ich schon seit 3 Jahren mit meiner Ehefrau verheiratet, die auch in ihrem Bereich tätig ist.
    Da ich seit fast 8 Jahren hierzulande wohne (am 27. November wird es 8 Jahre sein), dabei in einer deutschen Hochschule Promoviert, und seit fast 5 Jahren im akademischen Bereich arbeite (am 28. Oktober 2017 wird es 5 Jahre sein), und auch mit meiner Ehepartnerin seit 3 Jahren zusammenlebe, möchte ich sie Fragen, ob ich ab sofort einen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit stellen darf. Zwischendurch habe ich meine Sprachkenntnisse bis zum Niveau C.2.2 entwickelt. Darüber hinaus bin ich im Besitz aller erforderlichen Nachweise, die für den Antrag notwendig sind.

    Im Voraus bedanke ich mich bei Ihnen!

    Beste Grüße von

    Tiago

    1. anwalt.org

      Hallo Tiago,

      stellen Sie den Antrag vor Ablauf der 8 Jahre, müssen Sie zusätzlich einen erfolgreich absolvierten Integrationskurs nachweisen. Ist Ihre Frau allerdings deutschte Staatsbürgerin, können Sie den Antrag auch sofort stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Beata

    Hallo,

    ich habe 3 Jahre in Deutschland gelebt (Sprachkurse gemacht, Test DaF- ich habe Meldebescheigung für die 3 Jahre, keine Arbeit). Dann kehrte ich nach Polen zurück, ich kam dann 2012 für ein Studium Jahr nach Deutschland zurück- 1 Jahr Austauschstudent. Dann kehrte ich zurück. Nun bin ich wieder in Deutschland seit 4 Jahren ununterbrochen und habe seit 4 Jahren Festanstellung. Insgesamt lebe ich seit 8 Jahren in Deutschalnd. Ich habe C1/C2 Goethe Zertifikat.

    Kann ich einen Antrag stellen?

    1. anwalt.org

      Hallo Beata,

      dies sollte in der Tat möglich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Birol

    Hallo
    İch bin 1972 in hamburg geboren.
    1983 sind wir zurück in dir Türkei.
    İch war bisst zur der sechste klasse in deutschland.
    Seit dem lebe ich in der Türkei,
    Kann ich Deutscher bürger werden?

    1. anwalt.org

      Hallo Birol,

      dass ist nur möglich, wenn Sie seit mindestens sechs Jahren in Deutschland wohnen und auch hier gemeldet sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. abdou

    hallo ich habe ein frage .ich komme aus Tunisien und ich bin seit 3 jahre in deutschland ,ich bin verheiratet mit deutsche frau also ich habe um 08/05/2017 der antrage von Einbürgerung gemacht .ich hatte unbefristet arbeit fatrage aber jetzt nicht mehe um 30/06/2017 habe ich termin fur antrage arbeitslosgeld 1 angeben .die Einbürgerung geht auch mit arbeitslosgeld 1 oder nicht ? und wie lange dauert ? ich habe nur ein brief bekommen das die haben mein antrage zu presederium geschikt .

    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Abdou,

      das ist korrekt: Auch mit ALG 1 haben Sie einen Anspruch auf Einbürgerung.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. David H.

    Liebes Team,
    ich warte seit genau einem Jahr auf meine Deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin mit einer deutschen Frau verheiratet und arbeite als Arzt seit 4 Jahren in Deutschland. Wir haben letzte Woche mit den zuständigen Behörden gesprochen (sie sind fast NIE erreichbar, weder per Telefon noch per Email). Sie haben uns gesagt, dass sie noch nicht mit meiner Akte gearbeitet haben und können nicht sagen, wie lange es dauern kann. Leider kann ich meinen ärztlichen Vertrag nicht verlängern oder in neuer Stelle arbeiten, weil mein Aufenthaltstitel in 8 Monaten abläuft. Ich bin der einzige Geldverdiener in der Familie und es ist sehr kritisch, rechtsseitig meine Staatsbürgerschaft zu bekommen, Meine Frage ist: Wissen Sie, was kann man tun, um in Besonderheiten Staatsbürgerschaft rechtsseitig zu bekommen? Soll man einen Anwalt nehmen? Unsere Behörde gibt leider keinen Hinweis!
    Vielen Dank im Voraus!
    VG,
    David

    1. anwalt.org

      Hallo David,

      in der Tat empfiehlt es sich in Ihrem Fall, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Natalie S.

    Liebes Team,
    Mein Mann (Ägypter) und ich sind seit 5 Jahren verheiratet. Ich bin Deutsche und wir wohnen im Ausland, haben ebenso im Ausland geheiratet. Ich bin zur Zeit nicht in Deutschland gemeldet. Wir ziehen in Erwägung nach Deutschland zu ziehen. Ab wann könnte mein Mann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Zudem habe ich weitere Informationen, dass nur eine Person des Haushaltes arbeiten gehen müsste?! Ist dies richtig? Ebenso würde es zählen, wenn ein Mietvertrag nur auf meinem Namen laufen würde?!
    Vielen herzlichen Dank für die Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Natalie

    1. anwalt.org

      Hallo Natalie,

      Ihr Mann kann die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn er mindestens sechs Jahre lang in Deutschland gewohnt hat. Ein Visum zum Zwecke des Familiennachzuges kann er allerdings beantragen, sobald Sie Ihren Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegt haben. In diesem Fall reicht es in der Tat aus, wenn eine Person arbeitet geht – sofern beide Partner davon leben können.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Mohammad

        Sehr geehrte Damen und Herren,

        Ich bin mit einer deutschen Frau seit ca. 7 Jahren verheiratet. Ich bin seit ungefähr 3 Jahren in Deutschland. Meine Frau hat eine unbefristete Stelle aber ich habe seit September 2017 einen Arbeitsvertrag als Azubi ( befristete 3 Jahre ), also ich verdiene netto 600 € aber meine Frau verdient netto 2260 €. Wir wohnen in Bayern. Wir waren beim Einbürgerungsamt und dort haben wir alle Unterlagen abgegeben (Ich kann 2 Staatsang. haben). Sie haben uns erzählt, dass es bis 10 Monaten dauern wird um eine Antwort zu bekommen, weil in […] gibt es viel Arbeit und viel zu tun. Sowieso. Könnten Sie mir bitte sagen, wie viel ist die Prozentzahl (Chance), dass ich die Staatsangehörigkeit bekomme?
        Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und Ihre Hilfe

        Mit freundlichen Grüßen,

        Mohammad

        1. anwalt.org

          Hallo Mohammad,

          uns ist es leider nicht möglich, die Erfolgschancen eines solchen Antrags einzuschätzen. Dies ist immer vom Einzelfall und den vorliegenden Bedingungen abhängig. Die Entscheidung darüber obliegt der Behörde, sodass wir eine solche nicht vorhersehen können.

          Ihr Team von anwalt.org

  11. Khalil

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne seit 2013 in Deutschland und besitze ein Arbeitsvisum (Blaue Karte), desweiteren habe ich den B2 Test und den Einbergerungstest erfolgreich absoliviert.
    Seit 2014 arbeite ich bei der Service Firma als Service-Ingenieur und seit 2015 habe ich eine unbefristete Aufentaltstittel erhalten.
    Um für meine Firma Weltweit Service arbeiten durchführen zu können, brauche ich eine deutsche Staatsbürgerschaft. Die Firma steht mir bei der Einbürgerung tatkräftig zur Seite und stellt mir erfordliche Formulare aus.
    sind hierfür noch Anträge oder Formulare nötig?
    Wie lange dauert so ein Antrag normalerweise?
    Kann ich die Staatbürgerschaft antragen oder muss ich noch warten ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Khalil

    1. anwalt.org

      Hallo,

      Sie müssen, um die Einbürgerung zu beantragen, mindestens sechs Jahre lang in Deutschland wohnen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Hasan

    Hallo Team Anwalt.org,

    Ich habe eine kurze Frage. Ich bin in Deutschland seit 6 Jahre und 8 Monaten, und seit ein Jahre arbeit ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Ich habe einen Masterabschluss, aber damals hatte ich auf englisch hier in Deutschland gemacht. Ich habe den Einbürgerungstest bestanden. Leider habe ich nur einen Sprachkurszertifikat B1 von einem Spracheninstitut. würde das akzeptiert? Oder soll ich Telc B1 machen?

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Hasan,

      in der Regel werden Bescheinigungen von Sprachinstituten akzeptiert.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Aymen

    Hallo Team Anwalt.org,

    Ich habe meine Einbürgerung eingetragen seit März 2016
    Laut meine Beraterin erste mal die müssen mir eine Diagnose machen ich habe damals Arbeitsvertrag befristet 6 Monaten danach ich war arbeitslos kein Sozial helfe danach mein Antrag von arbeitslos ausgelaufen In paar Tage habe arbeit gefunden mit Arbeitsvertrag unbefristet ohne Probe Zeit die haben von mir 1 lohnabrechnung verlangt habe gegeben und vor eine Woche ich habe angerufen die Beraterin sie hat mir gesagt ich musst warten noch eine Woche das ich eine Einladung bekommen für die Einbürgerungsurkünde
    Die Frage ist verlangt die noch etwas von mir zB noch eine lohnabrechnung oder das ist alles?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo,

      leider ist eine genaue Einschätzung nicht möglich, da jeder Fall individuell geprüft wird und je nach Situation unterschiedliche Nachweise erforderlich sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Chris

    Hallo Team Anwalt.org

    mein Herkunftsland (Innenministerium) verlangt knapp 1000€ für die Bearbeitung der Aufgabe meiner Staatsangehörigkeit.
    Würde es unter einem Ausnahmefall fallen, bei dem die gestellten Bedingungen zu schwer sind?
    Vielen Dank für Ihre Übersicht des Verfahrens. Sie ist sehr hilfreich.

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Chris,

      in Ihrem Fall ist eine Einschätzung als „zu schwierig“ nicht wahrscheinlich.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Khan

    Hallo Team Anwalt.org,

    Ich habe 1 Jahr vor Einbürgerungzusicherung erhalten. Ich muss meine erste Staatbürgershaft abgeben. Ich habe vor meiner Erste Ankunft in Deutschland in meiner Heimatland Pakistan gearbeitet. Mein Staat sagt das erst mein letzte Arbeitgeber muss diese Process genehmigen. Mein alter Arbeitgeber aber verweigert. Ich habe leider dadurch kein Chance in 2 Jahren Zeit mein alte Staatbürgerschaft abzugeben.
    Ich wollte fragen gibts es ein Ausnahme das ich ohne eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft einbürgern kann?
    brauche ich irrgendwelche Nachweis oder Dokumente dafür?

    VG

    1. anwalt.org

      Hallo Khan,

      in der Tat kann eine Einbürgerung dennoch möglich sein. Hierfür müssen die Bedingungen zur Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft als zu schwer eingestuft werden. In diesem Fall erhalten Sie – sofern alle anderen Bedingungen erfüllt werden – eine doppelte Staatsbürgerschaft.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. S. I.

    Liebes anwalt.org-Team,

    Ich bin nicht EU-Bürgerin und lebe knapp 6 Jahre in Deutschland. Und bin Stundentin hier, habe zwar keinen unbefristeten Aufenthalt, jeden 2. Jahr muss ich ihn verlängern lassen. Dadurch dass ich nach meinem Studium vorhabe in Deutschland zu bleiben, meine Frage wäre ob ich schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen darf? Und ob es die Möglichkeit besteht auch die zu erhalten?
    Außerdem habe ich eine Tante, die bereits 35 Jahre in DE lebt und deutsche Staatsbürgerschaft hat. Würde es für mich eine Auswirking haben oder dürfte ich deswegen auch den Antrag stellen?

    Ich wäre ihnen für jeden Hinweis sehr dankbar.

    LG
    S.I

    1. anwalt.org

      Hallo,

      Sie können den Antrag mit Aussicht auf Erfolg nur dann stellen, wenn Sie einen Integrationskurs erfolgreich absolviert haben und zusätzlich Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 vorweisen können. Andernfalls ist eine Einbürgerung nur nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Faiz

    Hallo Team Anwalt.org

    ich bin auf der suche nach eine Frage wegen einbergerung auf Ihre webseite aufmerksam geworden. Ich habe vor einem Jahr für deutsche Stattsbürgerschaft beantragen und werde ich vermutlich laut die behorden schon bis ende dieses Jahr mein Einbergerungsunrkunde bekommen. Zwischen zeitlich habe ein Job Angebot in Schweiz erhalten und hätte ich gern für ein paar Jahren in Schweiz arbeiten. Meine Frage ist, wäre es möglich für meine Frau für deutsche Stattsbürgerschaft zu beantragen wenn sie nicht in deutschland angemeldet ist. Sie wohnt Zeit 3 Jahren regelmaßig zusammen mit mir und wir sind schon zeit 4 jahren verheiratet.
    Zweite Frage ist Falls es für Sie ohne Anmeldung in DE nicht möglich ist gibt es noch anderen weg z.b. wenn sie doch in deutschland bleibt und ich zwischen DE und Schweiz als grenzgänger pendle. Sie arbeitet zurzeit nicht.
    Für kurz Antwort bin ich sehr dankbar.

    1. anwalt.org

      Hallo Faiz,

      für den Antrag auf Einbürgerung muss der Antragsteller ununterbrochen mindestens acht Jahre in Deutschland leben. In einigen Fällen sind auch sieben oder sechs Jahre ausreichend. Ist Ihre Frau bei der Antragstellung nicht mehr in Deutschland gemeldet, erfüllt sie diese Voraussetzungen nicht. Kommt für Sie ein Pendeln in Frage, wenn Ihre Frau in Deutschland verbleibt, ist dies Ihre persönliche Entscheidung. Ohre Frau muss bei der Antragstellung jedoch nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Sandra

    Hallo,
    ich bin seit 2 Jahren mit einem ausländer Ehegatten verheiratet ,der schon hier 3 Jahren Aufenthalt hält .
    Ich würde gerne wissen , ob mein Ehegatte Anschpruch auf Einbürgerung hat bzw die Voraussetzung erfüllt hat .
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Sandra,

      der Antragsteller auf eine Einbürgerung muss seit mindestens acht Jahren ununterbrochen in Deutschland leben. In Einzelfällen sind auch sechs oder sieben Jahre ausreichend. Ob Ihr Ehemann die Voraussetzungen erfüllt, können Sie anhand der oben im Artikel genannten Checkliste überprüfen. Diese steht dort auch zum Herunterladen bereit.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. T. Tanova

    Hallo anwalt-org. Team,

    Meine Situation ist folgende. Laut Meldebescheinigung bin ich seit 30.08.2013 in Deutschland angemeldet. Ich weiß, dass es noch viel Zeit gibt bis es möglich ist den Antrag zu stellen aber ich wollte mich vorher informieren.

    Ich hab C1-Niveau und werde in März mit meinem Bachelor Studium in Stuttgart fertig sein. Ich wurde gern nach 6 Jahren versuchen mit einzubürgern (2019).

    Meine Frage ist folgendes bevor ich eine eigene Wohnung gefunden habe, habe ich bei Freund gewohnt (3 Monate laut Gesetzt ohne Anmeldung möglich). In diese 3 Monate habe ich auch gearbeitet und habe eine Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen auch. Meine Frage ist jetzt ab wann zählen die 6 Jahren.
    Am 30.08 wie in dem Meldebescheinigung steht oder schon ab 01.06 wenn ich gearbeitet habe und nachweisen kann dass ich in Deutschland war?

    Mit freundlichen Grußen,

    1. anwalt.org

      Hallo T. Tanova,

      der Arbeitsvertrag kann durchaus als Nachweis für einen Aufenthalt gelten. Sie sollten sich sich jedoch vor einer Antragstellung direkt bei der zuständigen Behörde informieren, ob dies bei Ihnen ausreichend ist. Dann wissen Sie genauer, welche Zeiträume Sie beachten müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Ewa

    Hallo!

    Ich bin seit 5 Jahren in Deutschland und mochte nachstes Jahr mit meinem Abi zur Bundeswehr gehen, um dort arztliche Ausbildung zu absolvieren. Leider besteht ein Problem . Erst nachstes Jahr im August sind die 6 Jahre um , und die Anmeldungsfrist ist bis zum 1. Marz. Kann man in Ausnahmefallen die Zeit noch mehr verkurzen?

    MG

    1. anwalt.org

      Hallo Ewa,

      in diesem besonderem Fall sollten Sie sich direkt an die zuständige Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde wenden und dort abklären, wie dies geregelt werden kann. Wir können diesbezüglich keine Aussagen treffen.

      Ihr Team von anwalt.org

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