Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. S.

    Guten Tag,
    ich bin Eu Bürgerin und lebe seit 2002 in Deutschland, habe nie eine ALG oder war Herz IV Empfängerin.
    In 2014 habe ich meine Ausbilung zur Altenpflegerin mit Eins beendet, im 2016 Weiterbildung nach Paragraf 71 ABS.3 SGB XI abgeschlossen.
    Meine Frage muss ich trotzdem die Einbürgerungtest absolvieren ?

    Vg
    P. S

    1. anwalt.org

      Hallo S.,

      in der Regel muss der Einbürgerungstest von allen Antragsteller erfolgreich absolviert werden. Erkundigen Sie sich am besten bei der Einbürgerungsbehörde, welche Möglichkeiten Sie haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Moussa, W

    Hallo Anwalt.org Team ,

    ich habe einen subsidiären Schutz bekommen ,(ich komme aus Syrien)
    aber ich wohne in Deutschland seit 8 Jahren und 5 Monaten ,
    vorher hatte ich eine Aufenthaltsgenehmigung nach § 16 (zwecks Studium) .
    ich habe eine Stelle als Werkstudent und studiere noch
    Sprache: Ich habe ein DSH-2 Zertifikat

    meine Frage ist: wäre es möglich ,einen Antrag zur Einbürgerung zu stellen?
    habe ich überhaupt einen Chance das zu bekommen?
    ich habe noch nie eine Sozialhilfe bekommen .bzw verlangt

    P.s bei der Einbürgerungsberatung wurde mir gesagt ,dass ich keinen Chance habe, weil ich den subsidiären Schutz bekommen habe.

    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen

    1. anwalt.org

      Hallo Moussa, W,

      wie Ihre Chancen stehen eingebürgert zu werden, können wir pauschal nicht beurteilen. In der Regel muss eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für Deutschland vorliegen, um einen Antrag stellen zu können. Die zuständige Behörde informiert in der Regel dazu sehr ausführlich.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Abdirashid H.

    Hallo meine Dsmen und Herren,

    Ich bin seit 4 Jahre in Deutschland und ich bin als Flüchtlinge angekommen dann habe ich Asyl beantragt und bekam Flüchtlinge eingeschaft von 3 Jahre.
    Ich habe eine Ausbildung angefangen vor einem Jahr.

    Ich habe folgende fragen.

    Habe ich Anspruch für die Staatsbürgerschaft ?
    Kann ich die Staatsbürgerschaft beantragen und was sind Voraussetzung die ich ausfüllen muss.

    Vielen Dank für ihre Mithilfe
    Gruß
    Abdirashid

    1. anwalt.org

      Hallo Abdirashid H.,

      ein grundsätzlicher Anspruch auf die Staatsbürgerschaft besteht in der Regel nicht. Sie können den Antrag auf Einbürgerung frühestens nach sechs, in der Regel nach acht Jahren, dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland stellen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Einbürgerungsbehörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Abdulaziz

    Liebes anwalt.org-Team,

    Würden Sie bitte den folgenen Auszug aus einer deutschen Zeitschrift beurteilen, denn laut diesen ist die Aufgabe des türkischen Passes seit 2014 nicht mehr notwendig:

    „(…)Bis 2014 galt: Bis zum 24. Geburtstag mussten sie sich entscheiden, welche der beiden Staatsangehörigkeit sie annehmen wollen. Das galt für alle, die in einer solchen Konstellation nach 1990 in Deutschland geboren wurden. Diese „Optionspflicht“ wurde aber aufgehoben. Seit der Neuregelung 2014 können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern auch beide Staatsangehörigkeiten behalten, wenn sie mindestens acht Jahre hier gelebt oder sechs Jahre hier zur Schule gegangen sind.(…)“

    Ich bin in Deutschland geboren und studiere an einer Hochschule.
    Falls der Auszug fehlerhaft sein sollte, wäre es denn nicht möglich den türkischen Pass dennoch zu behalten, wenn man damit begründet, dass das Wahlrecht anschließend erlischt?

    Viele Grüße
    Abdul

  5. Iqbal

    Hi,

    I’m German citizen since 2010. My wife lived in Germany just for 4 months and then we moved to the UK. After living in the UK for about seven years, now we want to relocate to Germany. My question is that “the time we lived in the UK, can be counted towards my wife’s Einbürgerung?”

    Danke schön.

    Iqbal

    1. anwalt.org

      Hello Iqbal,

      for citizenship is necessary that your wife has lived at least eight years in Germany. Years abroad will most likely not be counted into that time.

      Your team at anwalt.org

  6. Anna

    Hallo liebes Team!

    Ich bin seit 20 Jahren in Deutschland und habe die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Es geht aber um meine Tochter.
    Sie ist vor 18 Jahren in Deutschland geboren, aber von ihrem Vater nach Ausland gebracht/entführt.

    Seit kurzem sie ist wieder in Deutschland.

    Ihre Vater und ich sind deutsche Staatsangehörige. Genau wie auch ihr Bruder.

    Der Vater war nach diesem Fall verurteilt und eine entsprechende Urteil ist vorhanden.

    Frage:

    Kann man in so einem Fall die Einbürgerung von meine Tochter verschnellen? Ist das ein Sonderfall?

    Vielen herzlichen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Anna,

      wenn Ihre Tochter in Deutschland geboren wurde, sollte sie eine deutsche Geburtsurkunde haben und somit auch deutsche Staatsangehörige sein. Ist das nicht der Fall, sollten sie klären, ob eine Geburtsurkunde vorliegt und welche Staatsangehörigkeit Ihre Tochter hat. Bezüglich der Einbürgerung sollten Sie sich an die Einbürgerungsbehörde an Ihrem Wohnort wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Anton

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org

    Ich lebe seit 20 Jahren in Deutschland und habe auch hier studiert.Vor 2 Jahren habe ich einen Einbürgerungsantrag gestellt. Alle Voraussetzungen wurden erfüllt. Paar Monate nach der Abgabe habe ich einen Brief bekommen, dass ich eine gültige und aktuelle Aufenthaltserlaubnis (sprich eine Verlängerung des Visums, da es fast abgelaufen war) und die drei letzten Lohnabrechnungen vorliegen muss. Leider genau zu dieser Zeit wurde mein unbefristeter Arbeitsvertrag – wie alle anderen Mitarbeiter – betriebsbedingt gkündigt. Danach habe ich ein Jahr lang Arbeitslosengeld II bezogen und paar Monate bei einer Zeitarbeitfirma gearbeitet, die mir aber keinen unbefristeten Arbeitsvertrag geben wollten sowie unseriös waren, weshalb ich gekündigt habe.
    Ich habe zwei Fragen:
    1. Würde ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Teilzeit reichen? wenn ja, wie hoch muss mindestens der Lohn sein? bzw. Wie viele Stunden pro Woche soll man arbeiten? (ich schreibe dies, weil ich zur Zeit viele Angebote in Teilzeit bekomme)
    2. geht es, falls ich in Vollzeit bei einem Freiberufler (Unternehmensberater) arbeite?

    Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Hochachtungsvoll

    Anton

  8. Fazel

    Liebes Team von anwalt.org,

    als ein anerkannter Flüchtling dürfte ich meine Heimat nicht besuchen.
    Darf ich nach der Einbürgerung (doppelte Staatsangehörigkeit) immer noch nicht meine Heimat besuchen?

    VG

  9. Mihaela

    Hallo. Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich nächstes Jahr die Einbürgerung beantragen werde (Entscheidung nach Ermessen)? Bin EU-Bürgerin, lebe seit Okt. 2013 in DE, arbeite seit Feb. 2014; in den letzten 2 Jahren für ein Bundesamt, verfüge über ein unbefristetes Arbeitsvertrag im gehobenen Dienst beim Bundesamt, Feb. 2019 werden es dann 5 Jahre sein seitdem der Staat Geld von meinem Lohn für die Rente abzieht, habe den Einbürgerungstest bestanden (ohne vorher an einem Integrationskurs teilzunehmen).

    Danke im Voraus!

    Viele Grüße
    M.

  10. Andy

    Sehr geehrte Team von Anwalt.org,

    ich wohne in Deutschland seit 7 Jahren (entnommen aus erweiterten Meldebescheinigung mit Erstmeldung). Seit dem, lebe ich hier als Student. Bald beende ich mein Studium und werde einen Job suchen.

    Ich habe einen deutschen Bachelorabschluss und bald einen Masterabschlussen. Ich dachte, dies könnte als Nachweis für Sprachkentnisse gelten(?) und vllt Integration? Ich bin auch Stipendiat einer deutschen Stiftung seit 3 Jahren und gesellschaftlich engagiert.

    Wie sind meine Chancen, eingebürgert zu werden? Und macht es nur dann Sinn, wenn ich einen festen Job habe? Oder kann ich diese als Student beantragen?

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG
    Andy

  11. Thomas

    Hello,

    danke für die sehr nützliche Information. Sie schreiben, dass das Verfahren bis zu zwei Jahren dauern kann. Könnten Sie erläutern, was, wann und wo nach der Einreichung von Dokumenten geprüft wird ? Ich bin Brite und mache mir wegen der nun sehr knappen Zeit vorm ‚Brexit‘ Sorgen.

    Danke im Voraus !

  12. Marian

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Seit 5,5 Jahren bin ich in Deutschland angemeldet. In dieser Zeit arbeite ich mit einem festen Vertrag in der Schweiz als Grenzgänger, spricht alle Sozialabgaben wurden dort gemacht und die Lohnsteuer in Deutschland geleistet.
    Würden Sie mir bitte sagen, ob ich Recht auf eine Einbürgerung habe?
    Und noch eine Anschlussfrage habe ich – im Fall von Einbürgerung erhält sie auch meine Ehefrau automatisch oder muss sie den ganzen Prozess selber durchführen?

    Vielen Dank für Ihren Bescheid um Voraus.

    Herzliche Grüße
    Marian

  13. Anja

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Seit 2015 geht es mit dem Antrag auf Einbürgerung der in Tschechien geborenen Zwillinge nicht weiter.
    Im Vorfeld der Beantragung haben wir bei der zuständigen Behörde unter Vorlage aller Informationen nachgefragt, ob und wie eine Einbürgerung möglich sei. Zu dem Zeitpunkt sagte man uns (Zwillinge-damals 16, Vater, Mutter,Stiefmutter), man sähe keine Probleme. Antrag gestellt.
    Mutter ist Tschechin und schon lange vor der Geburt der Zwillinge in Deutschland und lebt immer noch hier. Damals war sie mit dem Vater der Zwillinge verheiratet. Der Vater kommt aus Pakistan und lebt +arbeitet seit Ende der 70er Jahre in Deutschland. Muttersprache der Kinder ist Deutsch. Besuchen derzeit noch deutsche Schulen.
    Die Behörde meint, die Zwillinge wären durch die Staatsangehörigkeit des Vaters automatisch auch Pakistaner. Für die Einreise nach Pakistan (Oma besuchen) benötigen sie ein Visum. Weder das pakistanische Konsulat in Frankfurt noch in Prag stellen uns die gewünschte Bescheinigung aus (Nachweis..dass die Zwillinge keine Pakistaner sind). Auch Nadra in Pakistan stellt keine Bescheinigung aus. Wir erhalten auch keinen Nachweis, dass wir vorgesprochen haben-Begründung: die Zwillinge sind keine Pakistaner.
    Was können wir machen, damit die Zwillinge eingebürgert werden können?
    Auch der Jugendmigrationsdienst könnte nicht helfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Anja,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und sich diesbezüglich ausführlich beraten lassen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Nouri

    Hallo ,

    ich habe bitte eine Frage :

    ich whone und ich arbeite zeit Juni 2014 in Deutschland . (Unbefristet arbeitsvertrag)
    -Deutschkenntnisse ==> C1
    -Test leben in Deutschland erfolgreich abgeschlossen
    – Unbefristet aufenthaltserlaubnis zeit Juni 2018

    meine Frage wäre : ab wann darf ich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? gilt für mich die (6 jahr ) auch ?

    Danke im Voraus
    Nouri

  15. Eslem

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe seit ende 2017 einen deutschen Pass und studiere momentan. Nach dem Studium (wenn alles gut läuft in 2020) habe ich vor meinen Beruf in der Türkei auszuüben und brauche dafür die türkische Staatsbürgerschaft (Notwendig!). Könnte ich meine Staatsbürgerschaft wechseln? Hatte davor den türkischen Pass und der deutsche ist bis 2023 gültig.

  16. B.

    Guten Tag Team von anwalt,

    ich habe mein Pass am 07.05 2018 in [Ortsangabe von der Redaktion entfernt] beantragt, bis jetzt habe keine Rückmeldung der Behörde bekommen! Meine Frage ist: wo kann ich nachfragen bzw, anrufen um Info über mein Antrag bekommen zu können?

    Mit freundlichen Grüßen

  17. Fola

    Sehr geehrte Damen und Herren, für zwei Jahre war ich Asylbewerber hier in Deutschland, während des Asylverfahren hab ich keine Duldung bekomme bevor ich verheiratet bin und danach hab ich meinen Aufenthalt. Meine Frage ist, wird die 2 Jahre mitgerechnet?

  18. Nina

    Hallo liebes Team von anwalt.org,

    ein Bekannter hat mir gesagt, dass man nach 6 Jahren nach dem
    Heiraten mit einem deutschen Staatsbürger muss man für Einbürgerung nicht mehr den gesicherten Lebensunterhalt nachweisen, dass man auch neben dem Bezug der Sozialleistungen eingebürgert werden kann, stimmt das?

    Und noch eine Frage, gehören das Bafög und KFW Studienkredit auch zu den Sozialleistungen?

    Vielen Dank.
    Nina.

    1. anwalt.org

      Hallo Nina,

      die Einbürgerung wird für jeden Antragsteller gesondert betrachtet. In der Regel wird nicht, wie beim Familiennachzug, auf den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts verzichtet. Ob Ausnahmefälle möglich sind, sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde klären. Bafög und Studienkredite zählen nicht zu den Sozialleistungen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Miri

    Guten Tag,
    ich koimme aus Kasachstan und wohne in Deutschland seit 2010. Das Sprachzeugnis ist Niveau C1. Der Aufenthaltstitel ist befristetet. Ab August 2016 habe ich berufliche Ausbildung angefangen. Im November 2017 stellte ich den Einbürgerungsantrag. Ab Apriel 2018 wurde meine Ausbildung mit dem Aufhebungsvertrag abgebrochen und bekomme ALG I bis Ende des Jahres. Im Juni 2018 habe ich meinen Informatik Diplomstudium vom meinen Heimatland als Master anerkannt, deshalb brauche ich nicht mehr Ausbildung zu machen. Ich suche eine Arbeit, aber im Moment ich bin arbeitslos. Jetzt kommt die Zeit um meinen Einburgerungsantrag zu bearbeiten. Könnten Sie mir bitte über meine Chance zum Einbürgerung in beschriebene Situation klären. Danke!

  20. Melinda M.

    Hallo liebes Anwalt.org Team,

    ich bin nun irritierter als zuvor:
    ist es als EU-Bürger (konkret geht es um kroatische Staatsbürger)
    nun möglich die doppelte Staatsbürgerschaft zu erhalten,
    oder muss man auch in diesem Fall seine vorherige Staatsbürgerschaft abgeben?

    1. anwalt.org

      Hallo Melinda M.,

      in der Regel muss die vorherige Staatsbürgerschaft abgegeben werden, bevor die deutsche angenommen werden kann. In Ausnahmefällen ist eine doppelt Staatsbürgerschaft jedoch möglich. Klären Sie das am besten mit der zuständigen Behörde, diese kann Ihnen in der Regel mitteilen, ob Ausnahmen zum Tragen kommen.

      Ihr Team von anwalt.org

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