Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
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➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Zahir

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    als anerkannter Flüchtling bin ich hierzulande seit Mai 2015. Die deutsche Sprache habe ich bereits mit C2-Niveau erworben und studiere mittlerweile an einer Universität. Gerne möchte ich Deutscher werden. Aus den Richtlinien für die Einbürgerung wird klar, dass bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen (insbesondere beim Nachweis von Sprachkenntnissen) die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden kann. Leider ist mir nicht ersichtlich, wann genau man den Antrag auf Einbürgerung stellen darf. Könnte ich auch bereits sechs Monate vor der 6-Jahres-Frist den Antrag stellen? Oder muss ich zwingend warten, bis die 6 Jahre abgelaufen sind?
    Für eine aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    1. Yavuz U

      Eine Ausnahme ist nur für die jenigen die früher in Deutschland gelebt haben. Voraufenthalte werden angerechnet. Du kannst leider ab 6. Jahr den Antrag stellen.

      1. Luma

        Ich habe eine Frage. Mein Mann und mein Sohn sind Deutsche. Ich bin Irakerin, lebe seit 15 Jahren in D., inzwischen hat mein Mann einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ich habe alle erforderlichen Dokumente , habe auch vor Wochen elektronisch einen Termin angefordert, allerdings bis heute habe ich keinen Termin bekommen. Was soll ich machen?

  2. C.

    Guten Abend,

    meine Frage lautet:
    Kann bei den vorzulegenden Unterlagen von Amtseite her, „frei“ festgelegt werden was man nachweisen muss?
    Im konkreten Fall, kommt es mir „spanisch“ vor, dass meine Frau (Schweizerin), auch meine Gehaltsnachweise einzureichen hat.

    Besten Dank, C.M.

  3. C.A.T.

    Wie schaut denn die Einbürgerung bei ehemaligen Donauschwaben aus Rumänien aus. Diese Abstammung kann nachgewiesen werden

  4. Zenasni

    Hallo,
    Ich habe die algerische Staatsangehörigkeit, besitze schon seit Jahren die unbefristete Aufenthaltserlaubnis, arbeite als IT Administrator noch in der Probe Zeit.
    Habe ich den Einbürgerung Antrag im Sommer 2019 an der zuständige abgegeben. Die Bearbeitung hat im januar 2020 angefangen.
    Was ich komisch finde, die Beamtin hat von mir eine Negativbescheinigung verlangt, weil meine Mutte die marokkanische Pass hat. Und auch von meine Tochter die noch 5 Jahre alt ist, weil ihre Mutter den belgischen Pass bezitz.
    Die beiden Konsulate haben verweigert die Negativbescheinigung auszustellen.
    Die frage ist, was kann ich im dem Fall tun?
    Kann ich trotz Probezeit den deutschen Pass bekommen?
    Soll ich einen Anwalt beauftragen?
    Danke für die Antwort.

  5. Sabir

    Ich lebe seit 2006 in Deutschland 2011 habe ich erst Aufenthalt bekommen 2018 habe ich meine Niederrhein Laubes bekommen ich habe meine Beruf Kraftfahrer Abschluss auf die deutsche Sprache was kann ich machen wenn bekomme ich deutscher Stadt Angelika

  6. RM

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es geht um Einbürgerung.Eltern haben Niederlassungserlaubnis und erfüllt alle Voraussetzung.Es gibt da ein Problem,dass Kinder keine Niederlassungerlaubnis haben.Weil Kinder unter 16 Jahre alt sind.Deswegen können wir beim Ausländerbehörde keinen Antrag stellen. Trotzdem sagt Einbürgerung,dass Niederlassungerlaubnis notwendig ist.Ich möchte wissen,dass was da Gesetz sagt. Paragraph 25.2 bei der Kinder(und Blau Pass).Was muss machen.Wie ist Lösung?
    Mit freundlichen Grüßen
    RM

  7. Rauf

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich möchte wissen,wenn alle Voraussetzungen für Mutter und Vater erfüllen.Dann erfüllt für Kinder auch automatisch.Ich meine,dass Kinder keine Niederlassungserlaubnis haben.Weil Kinder unter 16 Jahre keine Niderlassungserlaubis bekommen können.Aber Sie haben Paragraph 25.2(Blau pass).Also was kann man machen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Rauf

  8. oussama

    guten Tag,
    ich habe eine frage und hoffe auf eine antwort.
    in wurde im jahr 1988 in deutschland geboren und seit ich 6 bin lebe ich in tunesien .
    mein vater bekam die deutsche staatsangehörigkeit nach meiner gebort .
    Habe ich das recht auf die deutsch staatsangehörigkeit ?
    M.F.G
    OUSSAMA

    1. Ghk

      Hallo,
      ich lebe in Deutschland seit 7 Jahren und 4 Monate ich habe alle Voraussetzungen erfüllt allerdings ausländerbeörde sagt ich muss 60 Monaten arbeiten und für Rentenversicherung bezahlen.
      Ich bin als Flüchtling erkannt und habe Niederlassungserlaubnis ich wohne in Baden-Baden. Ich habe sowas nicht im Gesetz gelesen, dass man für Rentenversicherung 60 Monaten zahlen muss.
      Ich kenne 2 Leute die in Karlsruhe wohnen die kein ein Jahr gearbeitet haben trotzdem die haben Deutsche Einbürgerung erhalten und nicht gefragt nach Rentenversicherungverlauf.

  9. mus jung

    Hallo,
    kann mann nach 3 Jahre ehe einen pass beantragen ohne einen Unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu besitzen?

    1. anwalt.org

      Hallo mus jung,

      eine Einbürgerung ist in der Regel frühestens nach acht Jahren dauerhaftem Aufenthalt im Land möglich. Zudem ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung Voraussetzung für eine Einbürgerung.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Lehmeyer

    Hallo, hätte eine Frage:
    Kind 14 Jahre alt geb in Rumänien, deutsche Einbürgerungs urkunde erhalten, deutscher Pass, ist jetzt 45 Jahre, lebt und arbeitet seit der Einbürgerung hier in Deutschland. Geheiratet,2 Kinder, geschieden (alles in Deutschland).

    Er möchte jetzt wieder eine Deutsche Frau heiraten, aber das Standesamt (selbe Standesamt wie bei erster Ehe) erkennt seine Papiere nicht an.
    Erst hieß es er muss eine Original Geburtsurkunde vorlegen die er ja vorgelegt hatte, dann hieß es er müsste diese notariell übersetzen und beglaubigen lassen was er gemacht hat, dann sollte diese in 3 Sprachen sein wurde auch gemacht jetzt soll eine Apostille für die Urkunde erbracht werden. Rumänien erteilt keine Apostille für Urkunden die aus älteren Jahren stammen.

    Was kann er tun damit er wieder heiraten darf? Warum bräuchte das Standesamt dies nicht bei der ersten Ehe?
    Mussten jetzt alle Hochzeitsvorbereitungen absagen.

    1. Constantin

      Sie können in Rumänien in der Stadt, wo sie geboren sind, eine neue Geburtsurkunde beantragen indem sie die alte Geburtsurkunde abgeben. Danach bekommen Sie eine 3-sprachige Geburtsurkunde und brauchen sie keine Apostille mehr. Die Prozedur auf Rumänisch heißt „prescriere certificat de nastere“.

  11. Eric A.

    Hallo,

    danke für alle Informationen. Ich habe ein Problem und brauche bitte Ihre Hilfe.
    Ich habe im October 2019 einen Einbürgerungsantrag bei der Behörde abgestellt. Ich erfülle alle Bedingungen. Ich bin seit 9 Jahren in Deutschland, habe Maschinenbau studiert, arbeite seit mehr als 1 jahr. Ich habe einen Brief von meiner Sachbearbeiterin, und sie sagt mir, dass ohne Unbefristetarbeitsvertrag (mein ist bis Juni 2021 gültig), kann sie meine Einbürgerung nicht zulassen.
    Ist ein Unbefristetarbeitsvertrag für eine Einbürgerung wirklich notwendig?

    Mit freundlichen Grüßen

    Eric A.

  12. Ami

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe auch eine Frage und zwar.
    Ich habe letztes mein Studium abgeschlossen und habe ich einen Unbefristete Arbeitsvertrag. Ich habe seit Januar 2020 für die Einbürgerung beantragt. bis jetzt ist leider immer noch keine Antwort da.
    soll ich bei der Ausländerbehörde fragen oder abwarten.
    PS: Ich komme aus einem der Länder wo mann doppelte Staatsbürgerschaft erhalten kann und bin seit 2012 nach
    Deutschland eingereist.

    Mit freundlichen Grüßen

  13. D.A

    Hallo,
    ich möchte für die deutsche Staatsbürgerschaft einen Antrag stellen.
    Ich bin seit 2015 in Deutschland und bin 21 Jahr alt .
    Bisher habe ich meinen Hauptschulabschluss und mittlere Schulabschluss(Realschule) gemacht und gerade mache ich Abitur.
    Meine Frage ist:
    Kann man ohne zu arbeiten auch Antrag stellen ?
    Weil ich gerade zur Schule gehe, und für die Berufe, die ich mich entschieden habe, braucht man deutsche oder EU Bürgerschaft.
    Ich bin so informiert, dass man mit 3 Abschlüsse in Deutschland auch die deutsche Pass bekommt. Ist das Wahr?
    LG
    D.A

  14. Rekan

    Hallo, ich bin seit 23.03.2012 in Deutschland, ich habe drei Monaten später Duldung bekommen. Seit 2015 wurde ich erkannte, und ich habe vor zwei Monaten Niederlassungserlaubnis bekommen, vor zwei Woche habe ich die Einbürgerung beantrag ich habe eine Arbeit und eine Wohnung und ich bin nicht Vorstrafe, und ich habe alles abgegeben
    meine frage ist, wird die Duldung ein Problem für die einbürungen, ich habe angst, dass mein antrage abgelehnt wird, wegen Duldung
    kann jemand mir bitte, meine Frage beantworte ?

    vielen danke

  15. Thanh M

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hätte Frage zu dem fall von der Einbürgerung meines Bruder geboren 1966. Er lebt in Deutschland seit 1980 und ist seit 20 Jahren an psychisch schwer erkrank. Von daher kann er nicht arbeiten gehen und er kriegt dementsprechend sozialshilfe plus rente ( insgesamt ca 400 euro ) zum leben.

    Könnte Mein Bruder trotzdem die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen!?

    Ich würde mich auf Ihre Antwort sehr sehr freuen und bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen.

    Mit Freundlichen Grüßen.

    1. anwalt.org

      Hallo Thanh M,

      bei einer Einbürgerung muss in der Regel nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung gesichert ist. Üblicherweise zählen Sozialleistungen nicht als gesicherter Lebensunterhalten. Wenden Sie sich am besten direkt an das zuständigen Einbürgerungsamt und kläre Sie dort ab, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Alhatem

    Sehr geehrte Anwalt.org Team,

    Guten Tag !
    Ich würde gerne meine Einbürgerung Antrag stellen, als Einbürgerung nach 6 Jahre Aufenthalt in Deutschland
    – Ich besitze die Niederlassungserlaubnis 26 ABS.3 S.1(anerkannte Flüchtling)
    – Ich habe der Prüfung der Integrationskurs absolviert (Deutsch Test für Zuwanderer-B1 & Test Leben in Deutschland), habe ich das Zertifikat IntegrationKurs aus BAMF
    – Ich habe B2 , C1 Duetsch Zertifikat
    – Ich habe unbefristete Arbeitsvertrag und bekommen wir kein
    Unterstützung vom Amt
    – Meine frage sind folgendes
    Gibt es Ausnahmen für die anerkannte Flüchtlinge?
    Kann ich für meine Kinder ( anerkannte Flüchtlinge Tochter 8 Jahre ist seit 2015 in Deutschland mein Sohn ist hier geboren) auch Miteinbürgerungsantrag stellen ?
    Mit freundlichen Grüßen

  17. Tameem

    Guten Tag,

    Ich habe ein Antrag für einbürgerung nach 5 Jahre in Herford beantragt, Ich habe alle Unterlagen eingereicht, da war Ich in einer unbefristete Arbeit, habe Ich die letzte 3 Lohnabrechnung gegeben und auch die Arbeitbescheinigung, als Identität habe Ich mein abgelaufene Syrische Reisepass und Gebursterkunnde abgegeben und der Mitarbeiter hat diese Dokumente akzeptiert, um mein Identität zu erklären. aber hat er mir gesagt, dass Ich muss warten bis 6 Jahre und hat mein Antrag so gehalten. . Bin Ich nach Bielefeld umgezogen, wurde mein Einbürgerung Akte nach Bielefeld geschickt worden, hat die Einbürgerung Mitarbeiter aber mein abgelaufene Reisepass nicht akzeptiert, und sagte Ich muss zum Syrische Botschaft kehren und für neu Reisepass beantragen. Und Wärend der Prozess wurde Ich gekündight, Ich habe die einbürgerung Stelle informiert, sie hat mir gesagt, mit arbeitlosgeld1 1 als anerkannte Flüchtlinge darf Ich für einbürgerung nur nach seben Jahre beantragen. Obwohl Ich 4 Jahre voll Zeit gearbeitet hatte und obwohl ich die Niederlassungurlaubniss habe. Mein Frage, darf die Einbürgerung stelle in Bielefeld mein Identität nicht erklären obwohl hat die Einbürgerung stelle in Herford geklärt? Und arbeitlosgeld 1 während der Einbürgerung Verfahren hat negative Auswirkung auf mein laufende einbürgerung Verfahren und könnte die Verfahren zum 7 Jahre verlängern?

    1. Tameem

      ich bin also ein anerkannter syrischer Flüchtlinge

  18. Muhannad

    Hallo,
    bezüglich der Einbürgerung für die anerkannten Flüchtlinge, wann könnte man den Antrag stellen?
    Ich bin am 11.05.2015 angekommen und ich habe meinen Asylantrag am 24.06.2015 gestellt.
    Meine zweite Frage ist: manchmal beträgt die Bearbeitungszeit mehr als 6 Monaten, könnte man den Antrag vor 6 Monaten stellen um die Bearbeitungszeit zu nutzen?

    Vielen Dank
    Muhannad

  19. Carmen

    Guten Tag mein Name ist Carmen und ich habe eine Frage ich habe mein Einbürgerung letztes Jahr beantragen und jetzt 21.06 wird ein Jahr und ich habe keine Nachricht gekriegt und ich habe alle Papiere gesendet bitte können Sie mir sagen wieso mit freundliche Grüße

  20. jean

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Hiermit würde ich Fragen über Ermessenseinbürgerung stellen.

    Ich bin in September 2016 nach Deutschland eingereist. Damals war ich ein Asylbewerber. Ich habe dann das Asylverfahren beendet, wenn ich im November 2017 eine Deutsche geheiratet habe und im Januar 2018 eine Aufenthaltserlaubnis Abs 28 bekommen. Ein C1 Deutsch Sprachdiplom besitze ich und studiere BWL. Außerdem arbeite ich in Teilzeit als Verkäufer-Lieferant und verdiene 900€ Netto monatlich.
    Meine Frau arbeitet an der LMU und verdient 3000€ Netto monatlich.

    Meine Frage ist, darf ich schon einen Antrag auf Einbürgerung stellen, weil wir schon seit zwei Jahren und sieben Monaten verheiratet bin und in Deutschland seit 4 Jahren wohne?
    Oder soll ich auf eine Niederlassungserlaubnis warten und dann den Antrag stellen?
    Wie lange muss noch mein Reisepass gültig, wenn ich den Antrag abgebe?

    Danke in Voraus für Ihre baldige Antwort

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