Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
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➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Aresheh

    Sehr geerhte Damen und Herrn,
    ich habe eine kürze Frage,bin staatenlos und lebe seit 5 jahre in Deutschland und habe Aufenthaltserlaubnis gemäß 23 abs 2 welche veraussetzungen muss erfüllen damit ich mich einbürgerung zu lassen .
    Vielen Danke im Voraus

  2. W

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe im Juni 2019 ein Einbürgerungszusicherung bekommen.
    Ich wurde in Kasachstan geboren und lebte dort bis zu meinem 18. Lebensjahr. Im Jahre 1999 bin ich nach Russland umgezogen. 2000 habe die Russische Stadtbürgerschaft bekommen. Ich bin damit schon fast 20 Jahre russische Staatsangehörige. Ich habe keinerlei Papiere, die ein kasachischer Staatsbürger benötigt. Einzige öffentliche Urkunden aus meiner Zeit in Kasachstan, über die ich noch verfüge, sind: Geburtsurkunde und Schulabschluss Zeugnis.
    Jetzt verlangt die Behörde von mir einen Nachweis über den Verlust der kasachischen Staatsangehörigkeit. Ein solches Dokument habe ich nicht. Ich habe mich mit der kasachischen Botschaft in Verbindung gesetzt und dort gefragt, wie ich ein solches Dokument erhalten könnte. Ich erhielt die Auskunft, dass ich hierfür einen Antrag stellen muss, für den ich den kasachischen Ausweis oder Pass benötige. Ohne diese Grundlage kann ich den Antrag nicht stellen. Die Deutsche Behörde wissen, dass gemäß der kasachischen Gesetzgebung keine zwei Stadtbürgerschaften haben kann.
    Also ist rein von dieser gesetzlichen Vorgabe klar, dass ich mit Erlangung der Russischen Staatsbürgerschaft meine Kasachische Staatsbürgerschaft verloren habe.
    Wie verhält sich das aus ihrer Sicht? Kann die Behörde den Nachweis fordern? Wie kann ich den Nachweis führen ohne die Neuausstellung sämtlicher kasachischer Papiere zu beantragen. Es wäre sehr nett, wenn sie mich beraten könnten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Polina W

  3. Alaa K

    Ich möchte Gerne Die Deutsche Stadtbürger beantragen, ich habe alle Voraussetzung erfühlt Außer Die Aufenthalt zeit in Deutschland ich bin erst 21.10.2015 nach Deutschland angekommen,und habe jetzt ein Unbefristete Arbeitsvertrag und arbeite ich in IT Bereich bei Bosch ich habe ein Studium in Mein Heimat absolviert als Informatiker und ich habe B2 deutsche Sprache Niveau + Integration Kurz , kann der Antrag gestellt werden ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Alaa K

  4. Ali

    Guten Tag

    meine Frage wäre : wie lange muss man gearbeitet hatte am Zeitpunkt der Antragsstellung?
    ich arbeite seit ein paar Monate (unbefristeter Arbeitsvertrag als Bauingenieur) Alle andere Voraussetzungen sind erfüllt.

    mit freundlichen Grüßen
    Ali

  5. Peter M

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    werden für den Erhalt der ersten Staatsbürgerschaft auch Gründe von erheblichen finanziellen/ wirtschaftlichen Nachteilen beachtet, damit eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragt werden kann?
    In Erwartung Ihrer Antwort vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Peter M

    1. anwalt.org

      Hallo Peter M.,

      das sollten Sie direkt mit der zuständigen Behörde abklären. Wir können nicht beurteilen, ob bei Ihnen vorliegende Gründe ausreichenden sind, eine doppelt Staatsbürgerschaft zuzulassen. Das liegt im Ermessen der Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Shana

    Guten Tag,
    Kann man nach sein eingebürgerten minderjährigen Kind die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich erwerben!? Unter welche Voraussetzungen!?

    Danke im Voraus für die Antwort!

  7. Amir M

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bin 1994 in Deutschland geboren und habe insgesamt sieben Jahre in Deutschland gelebt. Meine Eltern haben auch mehr als 20 Jahre in Deutschland gelebt. Momentan lebe ich im Iran und unterrichte Deutsch. Meine Geburtsurkunde habe ich auch. Die Frage wäre:
    Könnte ich jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen? Bin übrigens auf C2 Niveau und unterrichte am Goethe-Institut.
    Bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
    mit Freundlichen Grüßen
    M

  8. ..julia

    Guten Tag,

    Mein Sohn wartet grade auf seine Ausbürgerung aus der russischen Staatsbürgerschaft. Von der deutschen Seite aus hat er schon das grüne Licht bekommen und alles scheint erledigt. Wir warten jetzt nur auf die russische Bestätigung das er kein russischer Staatsbürger mehr ist. Leider ist ihm ein Strafverfahren dazwischengekommen und ich wollte fragen wie das aussieht mit der Einbürgerung jetzt wo ein offenes Strafverfahren gegen ihn läuft. Mein Sohn ist 19, auch zur Tatzeit, vorstrafenfrei und das Verfahren ist wegen gefährlicher Körperverletzung.
    MfG.

  9. Nguyen t k o

    Hallo , habe ich eine Rechnung 255,00€ bezahlt wie lange warte ich noch

  10. Mohammad M

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Tochter ist in Deutschland vorgestern zur Welt gekommen. In einem Jahr habe ich einen Anspruch auf die Einbürgerung.
    Die Frage ist nämlich jetzt: wird meine in Deutschland geborene Tochter miteingebürgert?
    Für die Antwort bedanke ich im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Mohammad M,

      eine automatische Einbürgerung gibt es in Deutschland nicht. Hat Ihrer Tochter keine automatische Staatsbürgerschaft durch Ihr Herkunftsland, kann die deutsche üblicherweise beantragt werden. Dies muss für das Kind allerdings separat geschehen. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Standesamt an Ihrem Wohnort und fragen Sie dort nach, ob die Staatsbürgerschaft eingetragen werden kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Zaberi

    Hallo habe ich eine Frage in meine Geburtsurkune eine Datum ist aber in meine Aufhental andre Datum .ich habe dise möglichkeit einbürger zuwerden .was müss ich tun .

  12. Mihaela

    Hallo!
    Ich habe eine Frage. Bin Kanadierin, und seit 2013 lebe in Deutschland. Im Jahr 2014, habe ich ein deutsche geheiratet. Habe ein Kind geboren in Kanada hier mit mir. Er ist 19 Jahre alt, geht zu Gymnasium, vorher hat die Realschule abgeschlossen. Ich selbst, habe die B1 und die Integrationskurs „Leben in Deutschland“ erfolgreich absolviert. Habe noch zwei große Kinder in Kanada, sie sind selbstständig. Nun, möchte ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Alles war gut, bis die Sachbearbeiterin sagte uns das wir auf die Kanadische Staatsangehörigkeit verzichten müssen. Ich möchte das auf keinen Fall, mein Sohn auch nicht. Wir wollen die beide haben. Mit große Wahrscheinlichkeit, werde von der Kanadische Seite die Genehmigung bekommen, die Kanadische Staatsangehörigkeit zu behalten. Werde ich aber gezwungen von der Deutsche Seite trotzdem auf die zu verzichten? Oder nicht?
    Danke im voraus,
    MfG,
    Mihaela

  13. Marina

    Hallo, ich wohne in Deutschland seit 2013 und bin einen EU Bürger. Ich habe ein B2 Zertifikat bekommen und habe in Deutschland mein Masterstudium absolviert (auf Englisch). Ich habe keine Aufenthaltsgenehmigung bekommen – habe mich dafür gemeldet, aber der Mitarbeiter hat mir gesagt, dass EU Bürger keine Genehmigung benötigen. Meine Frage ist, ob ich sie wirklich nicht brauche oder muss doch eine bekommen um die Einbürgerung anzutragen? Eine zweite Frage wäre, ob EU Bürger die Geburtsurkunde bei normalen Dolmetscher übersetzen lassen darf, oder muss sie mit Apostile übersetzt werden? Letzte Frage – nachdem ich das B2 Zertifikat habe, kann ich schon nach 6 Jahren das Einbürgerung auftragen (ich habe allerdings keinen Intergrationskurs gemacht). Vielen Dank im Voraus!

  14. Ingrid C.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    heute wurde der Sohn meines Mannes eingebürgert.
    Da er bei der Einbürgerung meines Mannes 2016 schon volljährig war, wurde er damals nicht automatisch mit eingebürgert sondern nur die Tochter.

    Wir waren heute morgen bei der Einbürgerungsfeier und sind danach mit der Urkunde zum Bürgeramt um den Personalausweis und Reisepass zu beantragen.

    Dann kam der Schock…..
    Die Dame sagte uns, dass keine Pässe beantragt werden können, da zuerst einmal eine Urkundenprüfung der Geburtsurkunde stattfinden müsse.

    Kann das sein und ist das rechtens? Er hat doch schon seine Einbürgerungsurkunde und ist somit deutscher Staatsbürger.

    Muss nicht vorher geklärt werden, ob die eingereichten Papiere vollzählig sind?

    Was können wir jetzt tun?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße
    Ingrid C.

  15. Steve

    Hallo,

    hier mal eine kurze Info, wie es bei mir derzeit läuft.

    Ich bin geboren in Österreich und lebe seit 2010, durch meine Heirat in Deutschland. Ich habe die Türkische Staatsbürgerschaft.

    Ich habe mich zum ersten mal im Mai 2019 im Ausländeramt beraten lassen. Den Antrag habe ich mitgenommen, ausgefüllt und fast alle Unterlagen auch in wenigen Tagen organisiert.
    Das einzige was ich nicht auf die schnelle besorgen konnte, war der Einbürgerungs-Test.
    Angemeldet habe ich mich da ziemlich schnell. Diese finden auch zuhauf statt. Innerhalb 2 Wochen habe ich den Test gemacht. Ich musste aber für die Urkunde knapp 2 Monate warten. Dieser wurde mir per Post nachhause gesendet.

    Nachdem ich alle Unterlagen organisiert hatte, habe ich kurzfristig einen Termin bekommen und alles persönlich abgegeben.

    Meine Einbürgerungszusicherung habe ich in 10 Tagen bekommen. Ich verdiene monatlich 5 stellig, bin ein Arbeitstier, und hatte noch nie Konflikte mit dem Gesetz.

    Mit der Einbürgerungszusicherung musste ich dann ins Türkische Konsulat, um die Ausbürgerung anzustoßen. Das hat in meinem Fall genau 40 Tage gedauert. Vor wenigen Tagen habe ich meine Zusage für den Austritt persönlich abgeholt und im Ausländeramt abgegeben. Im letzten Schritt muss ich jetzt auf meine Einbürgerungsurkunde waren. Diese bekomme ich wohl per Post. Die Rechnung über die 255€ habe ich noch nicht bekommen. Soll wohl aber bald passieren.

    Im großen und ganzen würde ich sagen dass es bei mir relativ schnell ging. Am meisten Zeit habe ich wegen diesem Einbürgerungstest verloren.

    Am Ende hat es dann bei mir um die 6 Monate gedauert mit dem Test. Wäre ich in DE geboren, wäre es wohl schneller gegangen. Vielleicht 3-4 Monate.

    An dieser Stelle muss ich die Türken loben. Normalerweise sind Konsulat Gänge eine Hölle. Für meinen Ausbürgerungsantrag aber gab es so gar eine Sendungsverfolgung. Ich konnte Live im Internet sehen, wie der Bearbeitungsstand von meinen Unterlagen ist.

  16. Ramesh

    Guten Tag,
    Für Eure ausführliche Erklärung bedanke ich mich ganz herzlich.

    Seit 5.5 Jahren bin ich in DE und diese Prozesse zur Einbürgerung sollten bald begonnen werden. Der unbefristete Aufenthalt habe ich vor 6 Monaten erhalten. Ich besitze Deutsch C1 Niveau und verheiratet mit einem Kind (Frau und Kind leben mit mir zusammen). Außerdem bin Arzt von Beruf. Die Einbürgerung ist im Dez 2020 geplant.
    Was bedeutet hier Nachweis eines Arbeitsvertrag oder einer Lohnabrechnung? Da es um eine Erweiterung der Erwerbstätigkeit bzw. die Fortführung der medizinischer Laufbahn in CH ab Januar 2020 geht, spielt es eigentlich eine Rolle wenn man nicht in DE arbeitet sondern in CH? Muss man unbedingt einen Wohnsitz in DE weiterhin behalten, sodass man eingebürgert wird? Könnte es ein Problem zur Einbürgerung sein oder soll man für 1 Jahr über die Grenze pendeln?
    Ich wäre sehr dankbar wenn Sie mir es erklären können.

    Ramesh

  17. para

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Habe ich am 05.08.19 meine Deutschen Staaatsagehorigkeit Antrage gemacht.Wie lange bearbeitungszeit warten?

  18. Jenny

    Hallo und guten Tag,
    ich hätte dar mal eine frage… meine tochter ist Britin so wie ihr Vater und ich …
    meine Tochter wurde hier in Deutschland 1990 geboren, aufgewachsen und zur schule gegangen… nun ist sie selber Mutter unverheiratet von 2 Deutschen kindern…. jetzt lebt sie getrennt von ihren partner und muss Harz 4 beziehen weil die kleine nch kein kindergartenplatz hat.. sie war sonst immer arbeiten… ihr antrag wurde abgelehnt .
    Gibt es für alleinerziehende keine sonderregeln wegen des einkommens.
    Sie hat angst das wenn der brexit kommt ,das sie ausgewiesen wird und ihre Kinder dann hier bleiben..

    1. anwalt.org

      Hallo Jenny,

      Sonderregelungen diesbezüglich sind uns nicht bekannt. In der Regel muss ein gesichertes Einkommen für eine Einbürgerung nachgewiesen werden. Ihre Tochter sollte sich am besten rechtlich beraten lassen und sich auch nochmals bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob noch andere Möglichkeiten bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Steve

      Wenn ihre Kinder die Deutsche Staasbürgerschaft besitzen, dann kann sie so gut wie nie ausgewiesen werden.

      Da kann sie ruhig und gelassen bleiben.

  19. Celine

    Guten Tag,

    ich bin in Deutschland geboren ´88. Meine Eltern sind beide Franzosen, dementsprechend habe ich seit Geburt auch die Französische Staatsangehörigkeit. Nun werde ich nächstes Jahr für das Land arbeiten und muss dafür die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Meine Frage wäre, muss ich trotz allem den Integrationstest absolvieren oder reichen die notwendigen Unterlagen (wie der Nachweis meiner ganzen Schulzeugnisse etc.).

    1. Andre

      die Unterlagen deiner Schullaufbahn reichen da aus ;)

  20. Alshoufi

    Liebe Anwalt.org Team
    ich lebe in Deutschland seit 6 Jahre , fast 2 Jahre davon besaß ich eine Studentenaufenthaltsgenehmigung und 4 Jahre hab das Asylrecht anerkannt bekommen und besitze seit etwa einem Jahr die Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung ) in Deutschland
    meine Frage ist : werden alle Aufenthaltsjahre in Deutschland zusammengerechnet egal für welche zwecke die waren und dadurch kann schon die Einbürgerung beantragen oder werden die 2 Jahre nicht mitgerechnet ??

    Lieben Dank

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