Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.
Einbürgerung in Deutschland: Unserem Ratgeber können Sie wichtige Informationen entnehmen.

➥ Literatur zum Thema Einbürgerung

FAQ: Einbürgerung

Ist eine Einbürgerung in Deutschland möglich?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Hierfür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So sind Aufenthaltstitel, z. B. nach dem Asylrecht, in der Regel immer notwendig.

Was muss ich tun, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Um die Einbürgerung zu erlangen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie weitere Dokumente. Welche das sind und wo ein Antrag zu stellen ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Wie viel kostet der Antrag und die Bearbeitung der Einbürgerung?

Ein Antrag auf Einbürgerung bringt Kosten mit sich. Derzeit belaufen sich diese auch 255 Euro pro Erwachsenen und auf 51 Euro pro Kind. Welche weiteren Kosten hinzukommen können und wie lange die Bearbeitung dauern kann, lesen Sie hier.

Weitere Ratgeber zum Thema zur Einbürgerung:

Wie kann man die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.
Deutsche Staatsbürgerschaft: Hierfür ist ein Antrag notwendig.

Ein deutscher Aufenthaltstitel ermöglicht es Ausländern, sich hierzulande aufzuhalten, zu arbeiten und eine Wohnung anzumieten. Dennoch sind meist bestimmte Bedingungen bzw. ein zusätzlicher Aufwand an das Bestehen des Titels gebunden. Nach einiger Zeit in Deutschland entscheiden sich manche daher dafür, eine Einbürgerung zu erlangen.

Gemeint ist mit dem Begriff „deutsche Einbürgerung“, dass Betroffene ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben und dafür die deutsche Bürgerschaft annehmen. Dadurch genießen Sie exakt dieselben Rechte und Pflichten wie Deutsch geborene Menschen. Für den deutschen Staat stellt die Einbürgerung von Ausländern eine Chance dar, Menschen, welche schon lange im Land leben und sich produktiv in die Gesellschaft einbringen, an das Land zu binden.

Doch wer kann eine deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Einbürgerungsgesetz erwerben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden und wie läuft das Verfahren ab? In diesem Ratgeber finden Sie Informationen rund um die Einbürgerung. Kosten und Dauer des Verfahrens sowie die einzelnen Bedingungen der Einbürgerung werden im folgenden Artikel aufgeschlüsselt.

Egal, wie lange Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, eine Einbürgerung erfolgt nicht automatisch: Sie erlangen die deutsche Staatsbürgerschaft nur auf Antrag. Bevor Sie diesen stellen sollten Sie überprüfen, ob Sie die geforderten Voraussetzungen erfüllen. Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede.

Wer erfüllt die Bedingungen für eine Einbürgerung?

Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.
Nach acht Jahren können Sie eine Einbürgerung in Deutschland beantragen.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland eine Einbürgerung beantragen, wenn Sie seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben und mindestens 16 Jahre alt sind. Für Kinder und Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Eltern den Antrag auf Einbürgerung stellen.

Weiterhin müssen sie mitunter in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Beziehen Sie also beispielsweise Sozialhilfe oder Hartz IV, wird Ihrem Antrag auf Einbürgerung wahrscheinlich nicht zugestimmt. Kindergeld oder Bafög zählen allerdings nicht zu den Sozialleistungen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit ein Anspruch auf Einbürgerung besteht:

Checkliste zur Einbürgerung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

  • Sind Sie mindestens 16 Jahre alt?
  • Können Sie nachweisen, dass Sie bereits seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben?
  • Liegt zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein auf eine bestimmte Dauer beschränktes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht vor?
  • Sind Ihre Identität sowie Ihre Staatsangehörigkeit geklärt?
  • Bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes?
  • Sind Sie bereit, Ihre jetzige Staatsbürgerschaft aufzugeben?
  • Verfügen Sie über mündliche und schriftliche Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
  • Können Sie die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen?
  • Können Sie Ihren Lebensunterhalt und den für eventuell unterhaltsberechtigte Angehörige selbst bestreiten?
  • Können Sie gewährleisten, dass Sie in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet sind (insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten)?
  • Wurden Sie noch nie wegen einer Straftat verurteilt?

Checkliste als PDF zum Download
Checkliste als .doc zum Download

Bedenken Sie: Auch, wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen, ist dies keine Garantie auf ein erfolgreiches Verfahren. Die Gegebenheiten werden von den zuständigen Behörden im Einzelfall geprüft.

So läuft das Einbürgerungsverfahren ab

Konnten Sie alle Punkte der obigen Liste mit „Ja“ beantworten und haben alle Nachweise zur Hand, können Sie eine Einbürgerung beantragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Schritten des Verfahrens.

Einen Antrag auf Einbürgerung stellen

So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
So können Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.

In den meisten Fällen können Sie das für die Einbürgerung notwendige Formular von dem Internetauftritt der Stadt herunterladen. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft persönlich abzuholen. So können Ihnen die Behördenmitarbeiter stadt- oder landesspezifische Besonderheiten erläutern und Ihnen explizit verraten, welche Dokumente neben den Antrag notwendig sind.

In der Regel müssen Sie mindestens folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde
  • Kopie des Passes
  • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland
  • Sprachnachweis (Niveau B1)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden, können noch weitere Dokumente vonnöten sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab, welche Papiere vorzulegen sind. Reichen Sie einen vollständigen Antrag ein, vermeiden Sie Verzögerungen und eine Einbürgerung ist schneller möglich.

Da der Antrag auf Einbürgerung aus rechtlicher Sicht keiner besonderen Form entsprechen muss, können Sie auch ein formloses Schreiben einreichen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Behörde Ihnen an dieser Stelle einen offiziellen Antrag zusendet, den Sie ausfüllen sollen. Ein formloser Antrag führt somit in der Regel nur zu Verzögerungen.

Diese Angaben werden verlangt

Obwohl jede Stadt – bzw. jeder Kreis – ein eigenes Formular zu Einbürgerung verwendet, stellen folgende Fragen zu Einbürgerung einen Konsens dar:

  • Personendaten – inkl. Telefonnummer und E-Mail
  • Personendaten Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Personendaten all Ihrer Kinder
  • Personendaten Ihrer Eltern
  • Personendaten der Eltern Ihres Lebenspartners oder Ehegatten
  • Angaben zu der Ehe Ihrer Eltern und Schwiegereltern
  • Angaben zu ehemaligen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Präzise Angaben all Ihrer Aufenthaltsorte seit Ihrer Geburt
  • Gleichartige Angaben zu den Aufenthaltsorten Ihres Ehegatten oder Lebenspartners
  • Beschreibung Ihrer aktuellen Arbeit
  • Beschreibung der aktuellen Arbeit Ihres Partners
  • Genaue Aufschlüsselung Ihrer Einkünfte

Ihre Motive, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, werden nicht hinterfragt.

Sprachtest und Einbürgerungstest

Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig.

Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich. Können Sie keine entsprechenden Nachweise vorlegen, ist ein Sprachtest zu absolvieren. Hier müssen Sie darlegen, dass Sie sich ausreichend auf Deutsch verständigen können.

Weiterhin gilt es, einen Einbürgerungstest zu bestehen. Hierbei wird geprüft, inwieweit Sie sich mit der rechtlichen, gesellschaftlichen und demokratischen Ordnung in Deutschland auseinander gesetzt haben. Der Test besteht aus 33 Fragen. Drei dieser Fragen beziehen sich spezifisch auf das Bundesland, in welchem Sie gemeldet sind. Der Test soll Aufschluss darüber liefern, ob erste Schritte zur Integration unternommen wurden.

Tipp: Sie können alle Fragen zur Einbürgerung vorab auf dem Internetauftritt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einsehen und einen Probetest durchspielen.

Zusicherung der deutschen Einbürgerung

Sind alle Bedingungen erfüllt, wird Ihrem Antrag stattgegeben und Sie erhalten eine Zusicherung zur Einbürgerung. Hiermit sind Sie allerdings noch keinesfalls eingebürgert! Die Zusicherung ermöglicht es Ihnen, den nächsten Schritt in Angriff zu nehmen. Vorsicht: Die Zusicherung zur Einbürgerung kann wieder zurückgezogen werden, wenn sich die Situation des Antragsstellers ändert!

Nun liegt es an Ihnen, sich um eine Entlassung aus Ihrer aktuellen Staatsbürgerschaft zu bemühen. Hier gelten je nach Herkunftsstaat andere Bedingungen – erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden Ihres Heimatlandes. Erst, wenn Sie die Aufgabe Ihrer ursprünglichen Bürgerschaft vorweisen können, wird die Einbürgerung vollzogen.

Ist es Ihnen nicht möglich, bei Ihrem Herkunftsland eine Entlassung zu erwirken, greift unter Umständen eine Ausnahmeregelung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Mehr dazu an späterer Stelle.

Einbürgerungsurkunde und deutscher Pass

Sind alle Schritte absolviert, bekommen Sie unaufgefordert eine Einbürgerungsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument besiegelt die Einbürgerung: Sie sind somit zum deutschen Bürger geworden. Mit der Urkunde können Sie beim Bürgeramt einen Ausweis und einen Pass beantragen.

Rahmenbedingungen der Einbürgerung: Kosten, Dauer und Co.

Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.
Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft: Diese Kosten und Wartezeiten entstehen.

Antragsteller interessieren vor allem die Kosten und die Dauer des Verfahrens, bis ihre Einbürgerung abgeschlossen ist.

Die Kosten für das Einbürgerungsverfahren belaufen sich auf:

  • 255 Euro pro Antragsteller
  • 51 Euro pro Kind, welches gemeinsam mit seinen Eltern eingebürgert werden soll

Allerdings zeigen sich die Behörden in der Regel flexibel, wenn es um die Begleichung dieses Betrages geht. Weisen Betroffene ein geringes Einkommen vor oder handelt es sich um eine mehrzahlige Einbürgerung, kann die Gebühr reduziert, in Raten bezahlt oder sogar komplett gestrichen werden. Welches Modell angewandt wird, entscheidet die jeweilige Behörde im Einzelfall. Hinzu kommen 25 Euro für den Einbürgerungstest sowie etwaige Zusatzkosten für die Ausstellung oder Beglaubigung verschiedener Unterlagen.

Die Dauer des Verfahrens kann stark variieren. Reichen Sie mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen ein und erfolgt die Entlassung aus Ihrer ursprünglichen Staatsangehörigkeit zügig, können Sie binnen sechs Wochen eine Einbürgerung bekommen. Müssen hingegen Dokumente nachgereicht werden oder dauert die Kommunikation mit dem Herkunftsstaat länger, kann sich das Prozedere über zwei Jahre lang hinziehen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag auf Einbürgerung erst dann abzusenden, wenn Sie alle Unterlagen beilegen können.

Ist eine Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft möglich?

In der Regel verlangt eine Einbürgerung nach der bewussten Entscheidung des Antragstellers, seine bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten.

In folgenden Fällen ist eine doppelte Staatsbürgerschaft bei einer Einbürgerung möglich:

  • Das Herkunftsland lässt eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu
  • Das Herkunftsland reagiert zwei Jahre lang nicht auf den Antrag
  • Das Herkunftsland sieht eine Aufgabe der Staatsangehörigkeit nicht vor
  • Das Herkunftsland stellt zu schwere Bedingungen
  • Der Gesundheitszustand des Antragstellers erschwert eine Entlassung aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft

Derzeit lassen folgende Staaten keine Entlassung zu: Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Kuba, Libanon, Marokko, Syrien und Tunesien. Stammen Sie aus einem dieser Länder, erhalte Sie somit eine doppelte Staatsbürgerschaft. In diesem Fall verkürzt sich die Dauer des Verfahrens in der Regel, da ein Schritt zu Erlangung der Einbürgerung wegfällt.

Wie funktioniert die Einbürgerung für Flüchtlinge?

Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.
Die Urkunde zur Einbürgerung kommt per Post.

Auch Flüchtlinge, denen hierzulande Asyl gewährt wurde, können nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer eine Einbürgerung beantragen. Grundsätzlich müssen auch Flüchtlinge den oben genannten Anforderungen genügen.

Dennoch sieht der Staat in manchen Punkten eine gewisse Erleichterung vor. Grund dafür ist, dass Flüchtlinge Ihre Flucht nach Deutschland und den darauffolgenden Aufenthalt nicht vorab planen konnten. Zudem erfolgt eine Aufenthaltsgenehmigung im Asylverfahren zu Beginn nur temporär.

Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge erhalten nach dem Erstantrag einen Aufenthaltstitel von maximal 3 Jahren. Dadurch entsteht bei vielen ein gewisse Unsicherheit: Es ist nicht klar, ob und für wie lange ein Aufenthalt weiterhin möglich sein wird.

Daher gelten folgende Erleichterungen:

  • Die Sprachkenntnisse müssen nicht zwingend dem B1-Niveau entsprechend. Betroffen müssen dennoch in der Lage sein, sich auf Deutsch ausreichend zu verständigen.
  • Erleichterte Kriterien werden beim Einbürgerungstest angewandt.
  • Die reguläre Mindestaufenthaltszeit liegt bei sechs Jahren – nicht wie üblich bei acht Jahren.
  • Besteht die Verfolgung – also der Grund zur Flucht – weiterhin, ist eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich.

Alle anderen Bedingen sind jedoch voll und ganz zu erfüllen.

Einbürgerung minderjähriger Kinder

Möchten Eltern Kinder unter 16 einbürgern lassen, gelten selbstverständlich besondere Bestimmungen. In der Tat kann kein Einbürgerungstest von dem Kind verlangt werden. Dennoch muss es Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Ein Mindestaufenthalt von acht Jahren ist auch in diesem Fall zwingend – sowohl für die Kinder als auch dessen Eltern. Insofern gelten diese Bestimmungen lediglich für Kinder zwischen acht und 16 Jahren.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, gilt es als strafmündig. Deshalb ist auch in diesem Fall die Frage zur Straffreiheit zu beantworten. Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfällt jedoch.

Achtung! Da sich dieser Ratgeber um die deutsche Staatsbürgerschaft für Ausländer dreht, gelten diese Bestimmungen für minderjährige Kinder zweier Ausländer. Besaß ein Elternteil bereits bei der Geburt des Kindes die deutsche Bürgerschaft, ist eine Einbürgerung gemäß ius sanguinis – Recht des Blutes – möglich.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

709 Gedanken zu „Einbürgerung: Infos zu Verfahren und Einbürgerungsantrag

  1. Soran

    deutsche Staatsbürgerschaft beantragen

  2. Natalia W

    Guten Morgen:
    ich würde euch fragen, ob ich in Deutschland Papiere beantragen kann, ich war verheiratet mit ein deutscher man, und wir haben einen Kind zusammen.
    wir sind jetzt getrennt. ich war in Deutschland 9 Jahre lang und dann bin ich zu mein Heimat gegang. ( der Vater hat sich an mein Sohn nie gekümmert aber ich habe ihm groß gezogen.
    auf persönliche Gründen bien ich wieder in Deutschland gelandet. ich hatte ein wunderschönes Geschäft in mein Land aber alles es ist mir weg genommen und auf meine Sicherheit habe mein Land verlassen.
    ich habe meine ganze Papiere mit und würde euch Hilfe bitten. ich will kein Geld von die Regierung, ich will nur wieder einen friedlichen Zukunft mir bauen. ich bin eine sehr gute Arbeiterin und sogar habe ich eine Beschreibung von the BBC, wegen meine Arbeit von meinem ganzen Leben.
    ich habe eine tolle Arbeit gefunden in Deutschland und würde gerne diese arbeit nehmen.
    bitte helfen sie mir.
    ich danke euch
    Natalia

  3. Said E

    Hallo
    Guten Tag, hier ist said ich bin seit 10 Jahre in Deutschland,
    Und hätte ich als deutsche Pas vor 1 Jahren
    beantragt.
    Leider jetzt seit 7 Monat mein Stadt umgezogen und würde ich alles hier weitermachen, aber zu Zeit ich bekomme kein Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen Said

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