Nötigung laut § 240 StGB: Willensbeugung mit Drohung oder Gewalt

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Nötigung ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Die Nötigung ist im Strafgesetzbuch geregelt.

„Keine Strafe ohne Schuld“ – so lautet ein fundamentaler Grundsatz, auf dem das Strafrecht beruht. Laut dem Bundesverfassungsgericht liegt dieser Maxime die Annahme zugrunde, dass jede Person eigenverantwortlich handelt und kraft seiner Willensfreiheit zwischen Recht und Unrecht entscheidet.

Im Jahr 2015 wurde laut Polizeilicher Kriminalstatistik in rund 64.000 Fällen dieses Universalprinzip unterlaufen, indem Menschen aus verwerflichen Gründen ein bestimmtes Verhalten abgenötigt wurde.

Doch wo fängt eine solche Willensbeugung der Nötigung gemäß Strafgesetzbuch (StGB) an? Der folgende Ratgeber klärt, was eine Nötigung im Strafrecht ist, wann eine Strafanzeige wegen Nötigung gerechtfertigt erscheint und welche Strafe bei einer Nötigung üblich ist.

FAQ: Nötigung

Was ist eine Nötigung?

Hier können Sie nachlesen, wie der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB definiert wird.

Wie wird eine Nötigung geahndet?

Eine Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?

In welchen Fällen es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr handeln kann, können Sie hier nachlesen.

Was ist eine Nötigung? Eine Definition gemäß § 240 StGB

Im Alltag ist der Begriff der Nötigung ein oft gebrauchter Ausdruck, der den Unwillen ausdrückt, etwas zu tun. Doch nur wenige kennen die dazugehörige rechtliche Komponente, denn es handelt sich dabei um weit mehr als ein bloßes Ärgernis, kann eine derartige Willensbeeinflussung doch im Zweifel sogar zu einer Strafe führen.

Was bedeutet also Nötigung in der Rechtswissenschaft? Grundsätzlich fällt die Nötigung unter die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts. Der Tatbestand findet sich im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuches, welcher Straftaten gegen die persönliche Freiheit, also zum Beispiel die Freiheitsberaubung enthält.

In Paragraph 240 StGB heißt es:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schutzgut der im StGB normierten Nötigung ist die Freiheit der Willensentschließung und –betätigung. Daher kann der Straftatbestand auch als Willensbeugungsdelikt bezeichnet werden.
Die Bedrohung mit einer Waffe stellt eine Nötigung dar.
Die Bedrohung mit einer Waffe stellt eine Nötigung dar.

Ein eigenverantwortliches Handeln wird durch das Einwirken vom Täter also unterlaufen, indem dieser dem Opfer ein anderes Verhalten aufzwingt, als es dessen freien Willen entsprechen würde, um einen bestimmten angestrebten Zweck zu erfüllen.

Es gibt zwei spezifische Nötigungsmittel, die das StGB in § 240 aufführt: Drohung oder Gewalt. Mittels einer dieser beiden Formen soll ein Erfolg dergestalt herbeigeführt werden, dass der Betroffene eine von ihm nicht gewollte, jedoch vom Täter erwünschte Handlung, Duldung oder Unterlassung vollzieht.

Entscheidend ist eine Kausalität zwischen dem Opferverhalten und dem Täterhandeln. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorhanden ist, kann eine Anzeige wegen Nötigung auch eine Strafe herbeiführen.

Eine Strafanzeige ist bei dieser Deliktsart von Seiten des Opfers jedoch nicht zwingend erforderlich. Denn die Nötigung ist kein Antragsdelikt, bei welchem das Opfer ein Strafverfahren einleiten muss, um eine Verurteilung des Täters herbeizuführen. Beispiele für solche Antragstatbestände sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung oder Verletzung des Steuergeheimnisses.

Vielmehr handelt es sich bei der Nötigung um ein sogenanntes Offizialdelikt, welches bei Bekanntwerden automatisch eine Strafverfolgung nach sich zieht. Es ist also für eine Ahndung der Nötigung kein Strafantrag des Opfers erforderlich. Weitere Offizialdelikte sind unter anderem Betrug, Mord, räuberische Erpressung oder gefährliche Körperverletzung.

Auch eine versuchte Nötigung ist laut Gesetz strafbar. Eine solche liegt vor, wenn die Beeinflussung des Täters nicht zu dem angestrebten Zweck geführt hat oder das Verhalten des Opfers durch einen anderen Umstand ausgelöst wurde.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Nötigung als Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

In den gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen der Nötigung ist das Strafmaß jedoch höher. Hier erwartet den Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist bei diesen Begehungsformen nicht vorgesehen.

Nicht jede Nötigung ist strafbar: Verwerflichkeitsklausel

Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.
Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.

Im Strafrecht ist die Nötigung als offener Tatbestand ausgestaltet, was bedeutet, dass eine Rechtswidrigkeit des Handelns erst festgestellt werden muss und sich nicht per se durch die Drohung ergibt.

Die im Strafgesetzbuch geregelte Nötigung besitzt daher keine Indizwirkung. Das Delikt indiziert nicht automatisch eine Rechtswidrigkeit des Handelns, da bestimmte Drohungen als sozialadäquat einzustufen sind.

Deutlich wird dies anhand eines typischen Beispiels: Ein Lehrer droht einem Schüler mit einem Eintrag ins Klassenbuch, wenn dieser nicht aufhört, den Unterricht durch seine Zwischenrufe zu stören. Eine solche Drohung kann von dem Schüler als empfindliches Übel betrachtet werden, allerdings ginge es nach dem allgemeinen Verständnis fehl, eine solche Erziehungsmaßnahme mit einer Anzeige wegen Nötigung zu versehen.

Schwierig ist jedoch bisweilen die Einschätzung, was sozial vertretbar ist. Daher hat der Gesetzgeber die Verwerflichkeitsklausel in den Tatbestand eingefügt.

Rechtswidrig ist die Tat dann, wenn die Anwendung von Gewalt oder die Androhung eines Übels als verwerflich gilt. Dieses Attribut beschreibt wiederum einen erhöhten Grad sittlicher Missbilligung. Zwingt also beispielsweise ein Mann einer davon deutlich abgeneigten Frau einen Kuss auf, ohne einen der Tatbestände der Gewalt gegen Frauen zu erfüllen, ist gleichwohl eine Nötigung laut Strafgesetzbuch vorhanden, da eine solche Tat als sozialwidrig anzusehen ist.

Tatbestand der Nötigung mittels Gewalt

Die Nötigung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Die Nötigung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Eines der beiden Tatmittel bei der Nötigung ist die Gewalt. Darunter fällt die Anwendung körperlichen Zwangs zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes.

In Frage kommt nicht nur eine Gewaltausübung auf das zu nötigende Opfer, sondern auch gegen eine dritte Person, insbesondere einen Verwandten, oder sogar gegen eine Sache.

Die Sachgewalt muss allerdings unmittelbare körperliche Auswirkungen auf den Genötigten haben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Vermieter Türen und Fenster einer Wohnung beseitigt, um den Mieter zum Auszug zu bewegen. dadurch ist der Mieter ungeschützt Witterungsbedingungen, wie Hitze oder Kälte, ausgesetzt, was sich körperlich auswirkt.

Als Gewaltformen kommen grundsätzlich zwei Varianten in Frage:

  • vis absoluta (willensausschließend): fesseln, bewusstlos schlagen
  • vis compulsiva (willensbeugend): verprügeln, bedrohlich dichtes Auffahren

Tatbestand der Nötigung mittels Drohung

Das zweite Nötigungsmittel ist die Drohung also das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Im Gegensatz zur unmittelbaren Gewalt ist die Drohung demnach durch eine Zukünftigkeit geprägt.

Es genügen bereits Scheindrohungen aus, solange das Opfer annimmt, dass das angekündigte Übel tatsächlich eintreten kann.

Ein Übel ist jede vom Opfer empfundene Verschlechterung seiner Lage. Typische Beispiele für ein angedrohtes Übel sind:

  • Gewalt, körperliche Misshandlung
  • wirtschaftliche Nachteile
  • Erstattung einer Strafanzeige
  • öffentliche Preisgabe intimer Daten/Informationen

Besondere Erscheinungsformen

In gewissen Fällen stellt der BGH anwaltliche Mahnschreiben als Nötigung unter Strafe.
In gewissen Fällen stellt der BGH anwaltliche Mahnschreiben als Nötigung unter Strafe.

Neben der einfachen Nötigung kennt das Gesetz einige Sonderformen. Zu nennen sind hier zuvorderst die besonders schweren Fälle, die in Absatz 4 von § 240 StGB benannt werden.

Dabei handelt es sich um die Nötigung zu einer sexuellen Handlung, die Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch und die Nötigung im Amt.

Neben diesen ausdrücklich benannten Formen gibt es weitere Fallgestaltungen, die häufig auftreten. Erfahren Sie im Folgenden anhand zweier Beispiele, in welchen Formen die Nötigung verwirklicht werden kann.

Nötigung durch den Rechtsanwalt

2013 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil von Landgericht (LG) Essen, in welchem es um die Strafbarkeit des Abmahnverhaltens eines Anwalts ging.

Hintergrund der Entscheidung waren die häufig vorgekommenen Massenabmahnungen, in denen Anwälte die Forderungen ihrer Mandanten geltend machten. Problematisch dabei ist, ab wann die anwaltliche Drohung mit einem Strafverfahren zur Anspruchserfüllung des Mandanten als strafbare Nötigung zu werten ist.

Immerhin kann das Androhen eines Strafverfahrens in aller Regel als empfindliches Übel für den Betreffenden angesehen werden. Allerdings stellt ein solches Inaussichtstellen unter Umständen ein sozialadäquates Mittel dar, um ausstehende Forderungen durchzusetzen. Wann ist ein Mahnschreiben also verwerflich?

Laut BGH macht sich ein Rechtsanwalt dann der (gegebenenfalls versuchten) Nötigung schuldig, wenn mit er mit einer Anzeige droht, obwohl tatsächlich keine Forderungen bestehen.

Nötigung im Straßenverkehr

Auch die Nötigung im Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch die Nötigung im Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine Form der Nötigung, die vielerorts alltäglich stattfindet, ist die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Ungeduldige Fahrer setzen allzu oft andere Verkehrsteilnehmer unter Druck, um so schneller voranzukommen. Doch ist das statthaft?

In folgenden Fällen liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor:

  • Versperren der Straße
  • Verhinderung eines Überholmanövers
  • Verdrängen von der Spur
  • Schneiden anderer Fahrzeuge
  • unbegründetes starkes Abbremsen
  • dichtes, bedrängendes Auffahren mit Gefährdung
Versuchen Sie also, stets ohne Zeitdruck von A nach B zu fahren, um so nicht in die Gelegenheit zu geraten, andere Verkehrsteilnehmer zu bedrängen. Werden Sie selbst Opfer nötigender Autofahrer, sollten Sie sich davon nicht provozieren lassen. Bleiben Sie stets besonnen, denn die Verkehrssicherheit hat immer Priorität.

Video: Drängeln als Nötigung

Wissenswertes zum Drängeln im Straßenverkehr finden Sie im Video.
Wissenswertes zum Drängeln im Straßenverkehr finden Sie im Video.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (65 Bewertungen, Durchschnitt: 4,02 von 5)
Nötigung laut § 240 StGB: Willensbeugung mit Drohung oder Gewalt
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

74 Gedanken zu „Nötigung laut § 240 StGB: Willensbeugung mit Drohung oder Gewalt

  1. F. B.

    Hallo Zusammen,
    wenn eine Nötigung (hier Androhung von körperlicher Gewalt/ohne Waffe) im Rahmen einer Maßnahme einer Person die einem Vollstreckungsbeamten gleich steht (§ 115 StGB) geschieht, so dass diese Person ihre Maßnahmen nicht durchführen kann, ist dann der Tatbestand der Nötigung noch gegeben oder ist er dann nicht eher nach § 113 StGB zu bewerten?
    MfG

  2. U.

    Hallo, ich kenne jemanden der in einem Auffanglager lebt. Er bat mich ihm zu helfen,da er nicht krankenversichert ist und dringend zum Arzt muss. Jetzt verlangen die von mir das ich ihnen bei mir in der Familien Versicherung mit aufnrhme was natürlich nicht geht da wir nicht gesetzlich verheiratet sind. Frau …. weigert sich ihn versichern zu lassen über die Stadt.Sie bräuchte einen Stempel von meiner Versicherung das es nicht geht. Meine Versicherung sagt verständlicher weise nein. Warum auch haben wir nichts mit zutun.Ich fühle mich regelrecht genötigt von der Dame weil sie immer und immer wieder damit anfängt.Was kann ich tun??? MfG

  3. Josi

    Sehr geehrte Spezialisten!
    „Wirtschaftliche Nachteile“
    Ich habe ein sehr kleines Einkommen und bin blind.

    Mit geerbem Geld meiner Oma konnte ich knapp eine Anzahlung eines Kredeites einer Eigentumswohnung (auf Basis Treuhand), ein umzubauender kernsanierter Altbau (Erstbezug) bekommen, dann ist aber Schicht im Schacht geldmäßig.

    Die Baufertigstellung verschiebt sich nun mittlerweile fast 2 Jahre, ich hatte unzählige Wohnungsübernahmetermine, die tw. extrem kurzfristig, oder GAR NICHT, abgeblasen wurden erhalten…

    Ich habe Sicherheitsfenster+Glastüren vereinbart. Der Kaufvertrag wurde mit Notar (weil blind) bewerkstelligt, der Treuhänder ist noch immer gleich, die Ansprechperson bei diesem Vertrag die mitunterzeichnet hat, weg,

    lt. Baupolizei gibt es für das Haus keine Fertigstellungsanzeige bis jetzt, es wohnen/mieten aber schon fast alle da drinnen. Auch diese Tatsache wird mir so ausgelegt, als würde ich aus Prinzip quasi bocken und die Übernahme verweigern!

    Ich wurde eingeschüchtert indem mir gesagt wurde, ich müsse foglich auf den Mietschadenersatz, den ich bis Juni bekommen habe, weil ich ja mangels ETW wo einmieten muss (wogar kleinere Wohnung!), verzichten, bei der letzten Besichtigung 1 Tag vor Übergabe, die dann nicht stattfand das erste mal wegen meiner weil die Wohnung hinten und vorne grobe Mängel aufwies, bei der 4 Zeugen inkl. Einbruchsspezialisten dabei war.

    Einen Anwalt einzuschalten ist für mich mit großen Kosten verbunden die natürlich nicht als „Schaden“ dann vom Bauträger rückerhaltbar,

    unter meinem Schlafzimmer gab es einen Wassereinbruch, der Keller darunter war noch nicht komplett saniert,

    vgl. Bürgeranwalt von vor 2 Wochen (ich meine es sind ähnliche „Methoden“ hier!)

    habe ich nur die Möglichkeit, die Wohnung nicht zu übernehmen ohne Fertigstellungsanzeige UND ohne Sicherheitsfenster, die ich in dieser Gegend für gravierend halte und die Vertragsbedingung waren.

    Ich halte es sogar möglich, dass meinem Treuhänder u. U. gefälschte Unterlagen übermittelt werden, dass ich die Wohnung bereits übernommen hätte, und dann fließt mein Geld! Weiters wurde vom 2. Ansprechpartner behauptet, die Sicherheitsfenster wären nun wie gewünscht drinnen.

    Mehrere Dinge (nebst aller Unverschämtheiten!) halte ich für nötigend,

    1 nämlich dass man schlichtweg aufgehört hat, mir die Miete als Schadensersatz zu überweisen die letzten Monate dort wo ich jetzt wohne (parallel Kreditrückzahlung) bei meinem absolut geringem Einkommen ist so etwas nicht drinnen! (ich kann mir schlichtweg „den Rechtsweg“ hintennach nicht LEISTEN!“, mittlerweile an die 2000 Euro NUR die Miete die ich gleichzeig zahle statt schon in der ETW zu wohnen! (mein Einkommen beträgt gut 800 Euro!)

    Zweitens: Statt mir die Belege für die Sicherheitsfenster zu mailen, wie vereinbart, kommt NIX, obwohl die Ansprechperson behauptet hat, das würde nun passen, um diese Belege prüfen zu lassen!

    Nein die 2. Ansprechperson ist mit Ende Oktober AUCH WEG, ich habe nur mehr, nach mehrfachem Anfordern, eine MAILADRESSE bekommen als Ansprechs….weiß nicht was,

    2 Man speist mich in der letzten Mail ab indem man sagt, man wird mir einen Wohnungsübergabetermin bald zukommen lassen und dort gibt man mir dann alle Belege und Zettel in die Hand.
    Ich bin aber blind und egal, ob ich Laien zur Wohnungsübergabe mitnehme, ich MUSS die Belege PRÜFEN lassen, bzw. kann ich sie selber NUR via Bildschirmlesegerät lesen (großes Ding, zuhause)!

    Die Sicherheitsfenster sind für mich (Erdgeschoß, schwierige Gegend) absolute VORAUSSETZUNG für die Wohnung gewesen (Sicherheitsbedürfnis!), samt dem Bedürfnis, in meinem Schlafzimmer nicht in den Keller einzubrechen nach der Wassergeschichte und zudem kann ich nicht ggf. Forderungen der Baupolizei erfüllen als Eigentümerin wenn die Pflichten des Hauses AUCH auf mich übergehen sobald die mir ein ggf. Fake an „Fertigstellungsanzeige“-Beleg in die Hand drücken.

    Das gesamte Verhalten des Bauträgers legt mehr als nahe, dass ich über den Tisch gezogen werde!

    Ich rede nicht von drei Kratzern,

    mit jedem Monat wo ich parallel Miete dort wo ich jetzt wohne zahlen muss UND Kreditrückzahlung gerade ich in finanzielle Existenzprobleme, jeden Anwalt um mir das einzufordern egal ob vorher oder nachher, muss ich bezahlen, das wird NICHT als Schaden akzeptiert und refundiert dass ich genötigt bin, mich so zu wehren!,

    UND ich habe Angst, dass sich mein Treuhänder, der der Meinung ist, er dürfe nicht PARTEI ergreifen, irgendwann überzeugen lässt, dass er nun verpflichtet sei, das Geld zu überweisen an den Bauträger, obwohl alles noch grob im Argen liegt und ich darauf sitzen bleiben oder in finanzielle Probleme gestürzt werde durch verpflichtende Richtung aller Mägel durch die Baupolizei!

    Ich weiß nicht, was das ist, aber ich fühle mich gedrängt, genötigt, genötigt mir gefälligst HINTENNACH sämtliche Folgeschäden quasi rechtlich zurückzuholen und schnell die Wohnung zu übernehmen, damit ein finanziell unstemmbares Risiko einzugehen, man verweigert mir seit Monaten den Mietschadensersatz den ich eigentlich monatlich bräuchte und bringt mich in die Predullie!

    Und dann will man mir bei der nächsten Wohnungsübergabe, mir als blinde Person!, einen Packen Zettel in die Hand drücken, also die quasi geforderten Belege, auch zu den Fenstern, Belege die es angeblich seit Monaten geben müsste wenn man mich nicht angelogen hat, kriege sie aber vorab nicht was mich unterstellen lässt, dass es sich entweder um KEINE GEFORDERTEN SICHERHEITSFENSTER HANDELT, oder dass sie Sicherheitsfenster sind aber womöglich unter Umständen eventuell nicht rechtmäßig…eingekauft, oder dass man hier MACHTSPIELCHEN spielt mit mir, oder sich nicht KÜMMERT wofür man ZUSTÄNDIG wäre!

    Tatsache ist, dass ich die Belege vorab brauche um sie erstens prüfen zu lassen, was kein Laie schafft, und zweitens nur lesen kann mit Blindengerätschaften.

    Folgende Stichworte in Ihrem Beitrag entsprechen meinen Gefühlen:

    Willensbeugung
    nicht sozialadäquat
    Verwerflichkeitsklausel
    Androhung eines Übels (dass man mir den Mietschadensersatz NICHT mehr bezahlt wenn ich mich, meiner Meinung nach begründet weil gravierend, weigere die Wohnung SO zu übernehmen!)
    erhöhter Grad sittlicher Missbilligung (eine Blinde über den Tisch ziehen, Leute ohne Fertigstellungsanzeige einziehen lassen!)
    wirtschaftliche Nachteile
    Ein Übel ist jede vom Opfer empfundene Verschlechterung seiner Lage.(für mich ist das alles finanziell ein kompletter Wahnsinn!)

    Ist das Nötigung oder ist mein Gefühl diesbez. eine Themenverfehlung und wie kann ich mich schützen, wenn ich aus finanziellen Gründen IM VORHINEIN keine scharfen Geschütze via Anwälte auffahren kann?
    ich bin dankbar für jede Hilfe und jeden hilfreichen Rat!

  4. Johannes G

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich war gestern im EuropaPark in Rust. Am Ticketschalter wurde ich mit befehlsartigem Ton angesprochen: „Maske, sonst kein Einlass!“ Die hinter uns Stehenden hatten diese Zurechtweisung ebenfalls mitbekommen, für mich war es eine unangenehme Situation. Ich zeigte der Mitarbeiterin mein ärztliches Attest, das mich befreit. Sie wiederholte jedoch nur den vorangegangenen Satz.

    Nun frage ich mich, ob Sie mir weiterhelfen können bzw. ob ich Möglichkeiten habe, gegen diese diffamierende Art und Weise, vorzugehen? §240? Mir ist bewusst, dass sich auf das Hausrecht berufen werden kann. Aber sich über ein Attest hinwegzusetzen? Ist das möglich?

    Oder muss ich mich an die Anti-Diskriminierungsabteilung wenden? Falls es Sinn macht, Anzeige bei der Polizei stellen?

    Ich danke Ihnen und wünsche einen schönen Tag.

    Johannes G

    1. anwalt.org

      Hallo Johannes G,

      eine Rechtsberatung bieten wir nicht an. Bitte wenden Sie sich für eine solche an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Giacomo

    Einer meiner Söhne( mehrfach vorbestraft ) hat meine demente alte Ehefrau arglistig zur Schenkung ihrer Liegenschaften genötigt! Der Notar hat die Erkrankung nicht bemerkt und die Testierung als Schenkung vollzogen .
    Tatbestand 2011 alle erbrechtlichen Ansprüche der Familie sind verwirkt!.
    Demenz – Gutachten vom 2012 an Demenz verstorben 2016 .

  6. Monika

    Hallo ! Ein Falschparker hat sich fälschlicherweise auf meinen mit Bodenmarkierung gekennzeichneten Stellplatz gestellt.Ich habe ihn quer zugeparkt als ich auf den voll besetzten Mieterparkplatz keinen Ausweichparkplatz gefunden habe ,,da ich gehbehindert bin.Die Polizei hat mir ein Ordnungsgeld deswegen wegen Nötigung auferlegt.
    Jetzt will der Falschparker ,der verbotene Eigenmacht begangen hat von mir zivilrechtlich entschädigt werden.Ist das rechtens oder kann ich mich dagegen anwaltliche wehren ?

  7. Letzte Mieter

    ist es eine Nötigung, wenn eine Richterin im Zivilprozess darauf besteht, daß eine Partei die nachweislich (Attest) zur Risikogruppe gehört, vor Gericht persönlich erscheinen soll zu einem zusammengelegten Termin im Eilverfahren Güte und Verhandlungstermin (Räumungsklage Wirtschaftlichkeit Wohnungsgenossenschaft), mitten in sprunghaft steigenden Corona Infektionszahlen vor Ort (3. höchste Infektionszahlen in Deutschland), in einer öffentlicher Verhandlung, wo jeder rein darf mit und ohne Maske und der Infektionsschutz der Partei beim Eintreten in das Gebäude abgelegt werden muss zwecks Kontrolle sonst drohe der Partei ein Versäumnisurteil?
    Die Partei hat trotz Widerlichkeiten der 10 Werktage Frist für Verteidigungsaufbau, anderweitiger Erkrankung, Urlaubshochsaison (alle „kontaktlosen“ Anwälte im Urlaub), Risikogruppenzugehörigkeit (alles auf Boten ausgelagert) es geschafft, die Klage samt allen Beweisen fristgerecht zu erwidern und bat fristgerecht mehrfach um eine Umstellung der Präsenz-Verhandlung auf Online-Verhandlung, oder schriftliche Verhandlung oder Verschiebung des Termins bis die Partei eine „kontaktlosen“ Rechtsvertretung gefunden hat. Die Richterin hat sich bis zum Schluss mehrfach dagegen ausgesprochen und bestand auf das persönliche Erscheinen der Partei.
    Die Partei erhielt ein Versäumnisurteil. Die Klageerwiderung wurde nicht berücksichtig. Das Leben der Mutter war wichtiger als der Lebensmittelpunkt.

    Widerlichkeiten = Widrigkeiten

  8. Melanie

    Hallo,
    Ich werde genötigt einen Mundschutz zu tragen, obwohl es kein Gesetz dazu gibt, sondern nur eine Empfehlung.
    Mir wird der Einlass in öffentlichen Geschäften verwehrt.
    Sogar draußen in der Öffentlichkeit bei den wöchentlichen Marktverkäufen darf ich nicht einkaufen.
    Aus einer Mundschutzempfehlung wurde eine Pflicht hineininterpretiert wozu es kein Gesetz, geschweige denn einen Beschluss gibt.
    Ich möchte Strafanzeige wegen Nötigung stellen.

    1. Mike

      Dieser Vorfall ist mir heute ebenso widerfahren. War morgens in der Bäckerei. Die Fachverkäuferin trug keine Maske. Ich war zu dem Zeitpunkt der einzige Kunde und trug ebenfalls keine Maske. Sie sprach mich darauf an, ob ich keine Maske hätte, denn sonst dürfe sie mich nicht bedienen. Daraufhin fragte ich sie, wo denn Ihre Maske wäre. Sie antwortete damit, dass sie mit Ihrer Plexiglasscheibe wohl geschützt sei. Ich entgegnete mit der Aussage das wohl dasselbe auch auf mich zutrifft. Daraufhin wich sie aus mit Aussagen aus wie „Ich mache die Regeln doch nicht“ etc. Schlussendlich verweigerte Sie mir die Bedienung. Also ich sehe in Ihrer Handlung keinen Sinn. Letzten Endes fühle ich mich auch genötigt, vor allem wenn Sie selber keine Maske trägt mich aber dazu auffordert. Nonsens. Anzeige !!!

    2. Sadie N.

      Sehr geehrte Melanie,

      die Maskenpflicht wurde Bundesweit am 29.4.2020 eingeführt und hört ab dem 7.4.2023 wieder auf. Sie haben Ihren Kommentar am 24.5.2020 verfasst und laut ihrer eigenen Aussage das Gesetz missachtet und somit eine Straftat begangen. Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube das Verleumdung und die Nötigung einer unbenannten Dritten Person auch jeweils einen Straftatbestand darstellen. Bitte erkundigen Sie sich in Zukunft über die geltenen Gesetze, in dem Land in dem Sie sich aufhalten.

      MfG.

  9. Margit F

    Ich habe eine Vorladung als Beschuldigte „Verleumdung“ erhalten. Mein Verleger hielt die 1000 Bücher 1 Jahr lang zurück, verkaufte nicht ein Buch. Nach einem Jahr ließ er mich alle Bücher abholen. Weil ich so verletzt war, habe ich das getan. Er ließ scheinbar mehr Bücher drucken und verhökerte sie als gebraucht oder verstaubt. Mit dem Geld, das ich bezahlte und auch das Kulturforum und eine Bank, ließ er seine marode Druckere sanieren. Ich schaute bei der Drucker vorbei, die stand still und der Angestellte bedauerte mich und meinte, die Druckerei is marode. Anstatt mir zu sagen, ich kann ihr Buch nicht drucken, wäre es i. O. gewesen. Ich hätte mir einen anderen Verleger gesucht. Überall finde ich meine Bücher als gebraucht, amazon und andere. Dass er „Alle Rechte vorbehalten“ reinschreibt, aber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, da wurde er plötzlich grantig und beschimpfte mich:“Schad, Sie sind ein unvrbesserlicher, kranker Mensch. Mein Rat: Suchen Sie einen Üsychater auf. Und wenn Sie meinen, dass Sie mir Ihren unberechtigten Behauptungen Recht haben, handeln Sie doch endlich. Der Junge (er schickte eine Geschichte) hat instinktiv verstanden, um was es Weihnachten geht. Diese Erkenntnis wünscht auch Ihnen und Ihren Lieben mit adventlichen Grüßen. Vielleicht macht Ihnen die Geschichte Mut, Ihr Drehbuch und Ihre von wem auch immer vorgegebene Rolle zu verlassen. Keine Ahnung, wen er meint! Schickt mir, die ich von ihm ausradiert worden bin, Wünsche zum Fest der Liebe, Weihnachten, das kann doch nicht wahr sein. Ich hatte ihn vorher öfter angemailt, sein Anwalt schickte mir Drohungen, weil im Impressung nicht die genaue Adresse steht, es fehlte nur die Straße…habe sie eingesetzt. Er wollte, dass der Passus von amazon damit gelöscht würde.
    Nun habe ich vom Amtsgericht, obwohl sie alles wissen müssen, eine Nachricht bekommen. Tatvorwurf: Nötigung….ich habe den Verleger nicht genötigt.
    Sehr geehrte Frau F, von Ihrer Strafverfolgung ist gemäߧ 153 Strafprozessordnung mit Zustimmung des zuständigen Amtsgericht abgesehen worden, weil Ihr Verschulden als gering anzusehen gewesen wäre. Im Wiederholungsfall können Sie nicht noch einmal mit einer xolchen Einstellung rechnen..

    Kein Wort, was der Verleger bekommen hat, nichts, er hat sich schuldig gmacht, es soll nur keiner erfahren in seinem Ort, er ist soooo ehrenwert.
    Was nun? Ich möchte keinen Prozess bin in keiner Versicherung…

    1. anwalt.org

      Hallo Margit F,

      in diesem Fall ist eine rechtliche Beratung sehr zu empfehlen. Bitte sehen Sie uns nach, dass wir eine solche nicht anbieten können und wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. S R.

    Hallo.
    Eine Verwandte wurde fälschlich von ihrem Ehegatten beschuldigt Haushaltsgeld in einer größeren (5stelligen) Summe gestohlen zu haben. Dieser hat sie zusammen mit seinem Anwalt unter emotionalen Druck gesetzt um ein Eingeständnis deswegen zu unterzeichnen. Weitwehin wird der Grosmutter untersagt ihr Enkel zu sehen, weil der Gatte meint, sie würde das Kind negativ beeinflussen. Der Gatte zwingt meine Verwandte auf ihr Kind zu verzichten, und sie muss in einer anderen Stadt leben. Eine Eheliche Trennung versagt er ihr aber. Sein Anwalt unterstützt ihn dabei dieses durchzusetzen. Meine Verwandte beteuert ihre Unschuld wehemends und ist seit den Vorfällen sogar in ärztlicher Behandlung. Der emotionale Terror durch ihren Ehemann dauert nun schon seit mehreren Jahren an. Wie schätzen Sie die Lage ein, vorausgesetzt sie hat wirklich nichts unterschlagen und das Kind wird nicht durch die Großeltern beeinflusst.

    Es grüßt R.

  11. Körschgen

    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
    In wie weit kann ich dafür belangt werden, wenn jemand eine Nötigung begeht, indem er sich vor das Auto stellt, damit der Fahrer/in nicht weg kann und ich die fremde Person vom Auto weg ziehe?

    1. anwalt.org

      Hallo Körschgen,

      wir können nicht beurteilen, welcher Tatbestand hier eventuell vorliegt. Eine rechtliche Einschätzung ist uns nicht möglich, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich für eine solche Beratung an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Peter M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wurde nun zum vierten Mal von meinem Nachbarn in der Weise zugeparkt, dass ich auf der Fahrerseite nicht mehr einsteigen konnte.
    Ich habe eine Grad der Behinderung von 70 unter anderem wegen Wirbelsäulenproblemen. Demzufolge ist der Einstieg über die Beifahrerseite für mich ein gesundheitliches Problem.
    Frage: Könnte ich in diesem Fall Anzeige wegen Nötigung stellen.

  13. Cendril

    Guten Tag,

    lustige Geschichte. Das Fahrzeug meines Bruders ist auf meinem Namen eingetragen weil mein Bruder Konkurs angemeldet hat. Als ich einen Brief vom Polizei bekommen habe, wegen Nötigung im Straßenverkehr gemäß § 240 Abs. 1 StGB, habe ich leider alles zugegeben, dass ich der Fahrer war und dass ich den Tat begangen bin. Jetzt habe ich einen Schreiben bekommen, indem steht, dass ich eine €3.000 Geldstrafe zahlen muss und dass mein Führerschein eingezogen wird und ich erst nach 10 Monaten einen neuen Führerschein machen kann.

    Die Frage ist, was kann ich jetzt machen? Ich wollte jetzt den wahren Sachverhalt aussagen, dass mein Bruder der Fahrer des Fahrzeuges war und damit er ist derjenige der die Nötigung verursacht hat. Nur, ich fürchte, mir wird jetzt nicht geglaubt werden, oder schlimmer, ich werde wegen falscher Aussage beschuldigt. Können Sie mir bitte sagen was ich jetzt machen kann? Habe ich jetzt überhaupt Alternativen? Vielen Dank im Voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Cendril,

      wir bieten keine Rechtsberatung an. In diesem Fall kann Ihnen am besten ein Anwalt weiterhelfen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Sabrina

    Guten Tag,

    ich bekam gestern Besuch von einem Mitarbeiter der GIS. Er fragte uns ob wir ein Fernseher oder ein Radio haben. Ich sagte nein (Haben wir wirklich nicht!). Das glaubte er uns nicht und wollte in die Wohnung, um sich selbst davon zu überzeugen. Ich verweigerte ihm den Zutritt, woraufhin er meinte, dass dies ein Indiz dafür sei, dass wir eines der beiden Geräte haben und er die zur Anzeige bringt, sollte ich nicht sofort an der Tür eine Anmeldung für Rundfunkgeräte unterschreiben. Unter der Drohung habe ich nun etwas unterschrieben, was ich nicht haben. Lieber Anwalt, wie schaut hierbei die Rechtslage aus, was kann ich tun?

  15. Ludwig P.

    Ich bin selbstständig und hatte bis vor einiger Zeit einen Beschäftigten der sich durch Lügen und ein nachweislich falsches Arbeitszeugnis sein Einstellung erschlichen hat. Nun ist er gekündigt und durch einen evtl.Fristenfehler von meiner Seite aus kam es zu zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Vorab ist es zu einer Schlichtung gekommen die erst vom Ehemaligen Mitarbeiter abgelehnt wurde, aber nun durch eine neue Schlichtung, vor einem Prozess ersetzt werden soll. ** Nun hat der Anwalt des ex-Mitarbeiters den Text der neuen Schlichtung so ergänzt und dem Gericht zur Bestätigung vorgelegt, dass ich mich verpflichten soll den Ex-Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis mit der NOTE „gut oder besser“ und der Schlussbemerkung des Bedauerns des Ausscheidens vom Ex zu schreiben.
    Ich sehe dieser vom Gegner Anwalt eingefügten Text als „Aufforderung zu lügen“ bzw. als „Nötigung“ etwas zu schreiben das nicht der Wahrheit entspricht.
    1.wenn diese neue Schlichtung nun vom Gericht komplett anerkannt und bestätigt wird, ist dies dann Recht ? und kann man mich zum ausstellen eines „falschen“ Arbeitszeugnisses zwingen ? Ein Arbeitszeugnis vom Ex mit bestätigt falschen Angaben hat schon zur Einstellung und damit Vorteilnahme durch falsche Angaben geführt und nun will der Ex- noch ein falsches Zeugnis!

    2. Kann ich gegen gegenerischen Anwalt wegen dem Versuch der „Nötigung“ oder wegen „Aufforderung zur Lüge“ vorgehen ? Der Satz kommt 100% von seinem Anwalt.

  16. Thiel

    zum Thema Nötigung hätte ich eine Frage:
    Ist es eine Nötigung, wenn ein Makler eine Person ohne seinen Willen zum Notar fährt. Dort den Parteien einen Kaufvertrag vorlegt mit der Absicht den Vertrag zu unterschreiben in Abwesenheit des Notars. Der Partei anschließend droht, die Immobilie an den Interessenten nicht zu verkaufen, wenn er jetzt und sofort den Vertrag nicht unterzeichnet.?

    1. anwalt.org

      Hallo Thiel,

      wir können nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt wenden oder auch die Polizei kontaktieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Raffo

    Ich habe von einem Inkassounternehmen (fängt mit G an) 2015 und dann erst Anfang 2018 und heute 14.09.2018 ein Schreiben erhalten wo ich denke, das es Nötigung ist, da in dieser Form wie heute noch nie gedroht wird (Anmerkung, die Forderung liegt seit 1993 vor, ist aber nie eingetrieben worden – wurde ursprünglich von der Dt. Post an ein Inkassounternehmen mit A beginnend übertragen und dann an G)

    Auszug:
    … werden wir von Zwangsvollstreckunsmaßnahmen gegen Sie prüfen… Eine Kontopfändung bedeutet für Sie dass:

    – keine Überweisungen durchgeführt wird
    – keine Lastschirfteinzuüge entgegengenommen werden
    – kein Dauerauftrag ausgeführt wird
    – keine Barausszahlung möglich ist

    Ende Auszug.

    Da ich selbst mal eine Pfändung „überlebt“ habe, waren aber alle o.g. Punkte möglich, halt bis zur Pfändungsgrenze. Es ist ergo wahrheitswidrig und mir wird hiermit gedroht – apopos wird keine Frist im Brief genannt, lediglich solle ich „umgehend“-antworten.

    > Es genügen bereits Scheindrohungen aus, solange das Opfer annimmt, dass das angekündigte Übel tatsächlich eintreten kann

    Könnte ich somit einfach zur Polizei gehen und müsste nicht mal selbst Anzeige erstatten?

  18. Rene

    Hallo, wieviel Zeit bleibt einem um ein glaubhafte Nötigung anzuzeigen?
    MfG

  19. Oliver

    Guten Tag,
    fällt der Satz „werde ich mir weitere Schritte vorbehalten“ zur Nötigung ?

    1. anwalt.org

      Hallo Oliver,

      dass können wir rechtlich nicht beurteilen. Wenden Sie am besten an eine Polizeidienststelle oder einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Lupinski

    Ist eine versuchte Nötigung anzunehmen, wenn eine Vergütung als Fällig dargestellt wird und durch den Hinweis ergänzt ist, dass sich die Stellung einer Strafanzeige vorbehalten wird? Die sich aus der Vergütungsregelung ergebende Forderung mag berechtigt sein, dass ist nicht der Punkt, lediglich die Fälligkeit zur gesetzten Frist ist es nicht (hier Paragraph 8 RVG).
    Verstößt der Zurückbehalt von wesentlichen Dokumenten, d.h. die Unterlassung der Information gegenüber einem Mandaten über den Erhalt dieser wesentlichen Dokumente (hier Aufforderung zur Stellungnahme durch Staatsanwaltschaft binnen 14 Tagen) gegen Paragraph 11 BORA? Insbesondere wurde als Rückbehaltsgrund angegeben, das eben die genannte Forderung nicht gezahlt worden sei?

    Danke für eine kurze Einschätzung im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Lupinski,

      die Redaktion kann keine rechtliche Einschätzung vornehmen oder eine rechtliche Beratung anbieten. Dies sollten Sie im Zweifel mit einem Rechtsanwalt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert