Nötigung laut § 240 StGB: Willensbeugung mit Drohung oder Gewalt

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Nötigung ist im Strafgesetzbuch geregelt.
Die Nötigung ist im Strafgesetzbuch geregelt.

„Keine Strafe ohne Schuld“ – so lautet ein fundamentaler Grundsatz, auf dem das Strafrecht beruht. Laut dem Bundesverfassungsgericht liegt dieser Maxime die Annahme zugrunde, dass jede Person eigenverantwortlich handelt und kraft seiner Willensfreiheit zwischen Recht und Unrecht entscheidet.

Im Jahr 2015 wurde laut Polizeilicher Kriminalstatistik in rund 64.000 Fällen dieses Universalprinzip unterlaufen, indem Menschen aus verwerflichen Gründen ein bestimmtes Verhalten abgenötigt wurde.

Doch wo fängt eine solche Willensbeugung der Nötigung gemäß Strafgesetzbuch (StGB) an? Der folgende Ratgeber klärt, was eine Nötigung im Strafrecht ist, wann eine Strafanzeige wegen Nötigung gerechtfertigt erscheint und welche Strafe bei einer Nötigung üblich ist.

FAQ: Nötigung

Was ist eine Nötigung?

Hier können Sie nachlesen, wie der Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB definiert wird.

Wie wird eine Nötigung geahndet?

Eine Nötigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?

In welchen Fällen es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr handeln kann, können Sie hier nachlesen.

Was ist eine Nötigung? Eine Definition gemäß § 240 StGB

Im Alltag ist der Begriff der Nötigung ein oft gebrauchter Ausdruck, der den Unwillen ausdrückt, etwas zu tun. Doch nur wenige kennen die dazugehörige rechtliche Komponente, denn es handelt sich dabei um weit mehr als ein bloßes Ärgernis, kann eine derartige Willensbeeinflussung doch im Zweifel sogar zu einer Strafe führen.

Was bedeutet also Nötigung in der Rechtswissenschaft? Grundsätzlich fällt die Nötigung unter die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts. Der Tatbestand findet sich im 18. Abschnitt des Strafgesetzbuches, welcher Straftaten gegen die persönliche Freiheit, also zum Beispiel die Freiheitsberaubung enthält.

In Paragraph 240 StGB heißt es:

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schutzgut der im StGB normierten Nötigung ist die Freiheit der Willensentschließung und –betätigung. Daher kann der Straftatbestand auch als Willensbeugungsdelikt bezeichnet werden.
Die Bedrohung mit einer Waffe stellt eine Nötigung dar.
Die Bedrohung mit einer Waffe stellt eine Nötigung dar.

Ein eigenverantwortliches Handeln wird durch das Einwirken vom Täter also unterlaufen, indem dieser dem Opfer ein anderes Verhalten aufzwingt, als es dessen freien Willen entsprechen würde, um einen bestimmten angestrebten Zweck zu erfüllen.

Es gibt zwei spezifische Nötigungsmittel, die das StGB in § 240 aufführt: Drohung oder Gewalt. Mittels einer dieser beiden Formen soll ein Erfolg dergestalt herbeigeführt werden, dass der Betroffene eine von ihm nicht gewollte, jedoch vom Täter erwünschte Handlung, Duldung oder Unterlassung vollzieht.

Entscheidend ist eine Kausalität zwischen dem Opferverhalten und dem Täterhandeln. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorhanden ist, kann eine Anzeige wegen Nötigung auch eine Strafe herbeiführen.

Eine Strafanzeige ist bei dieser Deliktsart von Seiten des Opfers jedoch nicht zwingend erforderlich. Denn die Nötigung ist kein Antragsdelikt, bei welchem das Opfer ein Strafverfahren einleiten muss, um eine Verurteilung des Täters herbeizuführen. Beispiele für solche Antragstatbestände sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung oder Verletzung des Steuergeheimnisses.

Vielmehr handelt es sich bei der Nötigung um ein sogenanntes Offizialdelikt, welches bei Bekanntwerden automatisch eine Strafverfolgung nach sich zieht. Es ist also für eine Ahndung der Nötigung kein Strafantrag des Opfers erforderlich. Weitere Offizialdelikte sind unter anderem Betrug, Mord, räuberische Erpressung oder gefährliche Körperverletzung.

Auch eine versuchte Nötigung ist laut Gesetz strafbar. Eine solche liegt vor, wenn die Beeinflussung des Täters nicht zu dem angestrebten Zweck geführt hat oder das Verhalten des Opfers durch einen anderen Umstand ausgelöst wurde.

Das Strafgesetzbuch sieht für die Nötigung als Strafe eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

In den gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen der Nötigung ist das Strafmaß jedoch höher. Hier erwartet den Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist bei diesen Begehungsformen nicht vorgesehen.

Nicht jede Nötigung ist strafbar: Verwerflichkeitsklausel

Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.
Eine Nötigung wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt.

Im Strafrecht ist die Nötigung als offener Tatbestand ausgestaltet, was bedeutet, dass eine Rechtswidrigkeit des Handelns erst festgestellt werden muss und sich nicht per se durch die Drohung ergibt.

Die im Strafgesetzbuch geregelte Nötigung besitzt daher keine Indizwirkung. Das Delikt indiziert nicht automatisch eine Rechtswidrigkeit des Handelns, da bestimmte Drohungen als sozialadäquat einzustufen sind.

Deutlich wird dies anhand eines typischen Beispiels: Ein Lehrer droht einem Schüler mit einem Eintrag ins Klassenbuch, wenn dieser nicht aufhört, den Unterricht durch seine Zwischenrufe zu stören. Eine solche Drohung kann von dem Schüler als empfindliches Übel betrachtet werden, allerdings ginge es nach dem allgemeinen Verständnis fehl, eine solche Erziehungsmaßnahme mit einer Anzeige wegen Nötigung zu versehen.

Schwierig ist jedoch bisweilen die Einschätzung, was sozial vertretbar ist. Daher hat der Gesetzgeber die Verwerflichkeitsklausel in den Tatbestand eingefügt.

Rechtswidrig ist die Tat dann, wenn die Anwendung von Gewalt oder die Androhung eines Übels als verwerflich gilt. Dieses Attribut beschreibt wiederum einen erhöhten Grad sittlicher Missbilligung. Zwingt also beispielsweise ein Mann einer davon deutlich abgeneigten Frau einen Kuss auf, ohne einen der Tatbestände der Gewalt gegen Frauen zu erfüllen, ist gleichwohl eine Nötigung laut Strafgesetzbuch vorhanden, da eine solche Tat als sozialwidrig anzusehen ist.

Tatbestand der Nötigung mittels Gewalt

Die Nötigung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Die Nötigung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

Eines der beiden Tatmittel bei der Nötigung ist die Gewalt. Darunter fällt die Anwendung körperlichen Zwangs zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes.

In Frage kommt nicht nur eine Gewaltausübung auf das zu nötigende Opfer, sondern auch gegen eine dritte Person, insbesondere einen Verwandten, oder sogar gegen eine Sache.

Die Sachgewalt muss allerdings unmittelbare körperliche Auswirkungen auf den Genötigten haben. Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein Vermieter Türen und Fenster einer Wohnung beseitigt, um den Mieter zum Auszug zu bewegen. dadurch ist der Mieter ungeschützt Witterungsbedingungen, wie Hitze oder Kälte, ausgesetzt, was sich körperlich auswirkt.

Als Gewaltformen kommen grundsätzlich zwei Varianten in Frage:

  • vis absoluta (willensausschließend): fesseln, bewusstlos schlagen
  • vis compulsiva (willensbeugend): verprügeln, bedrohlich dichtes Auffahren

Tatbestand der Nötigung mittels Drohung

Das zweite Nötigungsmittel ist die Drohung also das Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluss zu haben vorgibt. Im Gegensatz zur unmittelbaren Gewalt ist die Drohung demnach durch eine Zukünftigkeit geprägt.

Es genügen bereits Scheindrohungen aus, solange das Opfer annimmt, dass das angekündigte Übel tatsächlich eintreten kann.

Ein Übel ist jede vom Opfer empfundene Verschlechterung seiner Lage. Typische Beispiele für ein angedrohtes Übel sind:

  • Gewalt, körperliche Misshandlung
  • wirtschaftliche Nachteile
  • Erstattung einer Strafanzeige
  • öffentliche Preisgabe intimer Daten/Informationen

Besondere Erscheinungsformen

In gewissen Fällen stellt der BGH anwaltliche Mahnschreiben als Nötigung unter Strafe.
In gewissen Fällen stellt der BGH anwaltliche Mahnschreiben als Nötigung unter Strafe.

Neben der einfachen Nötigung kennt das Gesetz einige Sonderformen. Zu nennen sind hier zuvorderst die besonders schweren Fälle, die in Absatz 4 von § 240 StGB benannt werden.

Dabei handelt es sich um die Nötigung zu einer sexuellen Handlung, die Nötigung zu einem Schwangerschaftsabbruch und die Nötigung im Amt.

Neben diesen ausdrücklich benannten Formen gibt es weitere Fallgestaltungen, die häufig auftreten. Erfahren Sie im Folgenden anhand zweier Beispiele, in welchen Formen die Nötigung verwirklicht werden kann.

Nötigung durch den Rechtsanwalt

2013 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil von Landgericht (LG) Essen, in welchem es um die Strafbarkeit des Abmahnverhaltens eines Anwalts ging.

Hintergrund der Entscheidung waren die häufig vorgekommenen Massenabmahnungen, in denen Anwälte die Forderungen ihrer Mandanten geltend machten. Problematisch dabei ist, ab wann die anwaltliche Drohung mit einem Strafverfahren zur Anspruchserfüllung des Mandanten als strafbare Nötigung zu werten ist.

Immerhin kann das Androhen eines Strafverfahrens in aller Regel als empfindliches Übel für den Betreffenden angesehen werden. Allerdings stellt ein solches Inaussichtstellen unter Umständen ein sozialadäquates Mittel dar, um ausstehende Forderungen durchzusetzen. Wann ist ein Mahnschreiben also verwerflich?

Laut BGH macht sich ein Rechtsanwalt dann der (gegebenenfalls versuchten) Nötigung schuldig, wenn mit er mit einer Anzeige droht, obwohl tatsächlich keine Forderungen bestehen.

Nötigung im Straßenverkehr

Auch die Nötigung im Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch die Nötigung im Straßenverkehr kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Eine Form der Nötigung, die vielerorts alltäglich stattfindet, ist die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Ungeduldige Fahrer setzen allzu oft andere Verkehrsteilnehmer unter Druck, um so schneller voranzukommen. Doch ist das statthaft?

In folgenden Fällen liegt eine Nötigung im Straßenverkehr vor:

  • Versperren der Straße
  • Verhinderung eines Überholmanövers
  • Verdrängen von der Spur
  • Schneiden anderer Fahrzeuge
  • unbegründetes starkes Abbremsen
  • dichtes, bedrängendes Auffahren mit Gefährdung
Versuchen Sie also, stets ohne Zeitdruck von A nach B zu fahren, um so nicht in die Gelegenheit zu geraten, andere Verkehrsteilnehmer zu bedrängen. Werden Sie selbst Opfer nötigender Autofahrer, sollten Sie sich davon nicht provozieren lassen. Bleiben Sie stets besonnen, denn die Verkehrssicherheit hat immer Priorität.

Video: Drängeln als Nötigung

Wissenswertes zum Drängeln im Straßenverkehr finden Sie im Video.
Wissenswertes zum Drängeln im Straßenverkehr finden Sie im Video.
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Nötigung laut § 240 StGB: Willensbeugung mit Drohung oder Gewalt
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

74 Gedanken zu „Nötigung laut § 240 StGB: Willensbeugung mit Drohung oder Gewalt

  1. Stefan E

    Hallo anwalt.org-Team,

    Ich bekomme seid einigen Monaten Rechnungen, Mahnungen und Anwaltsdrohungen von meinem Ex-Schwiegervater, der behauptet, Ich hätte seinen Handyvertrag nach der Trennung seiner Tochter weiterhin genutzt. Dabei handelt es sich um eine Partnersimkarte seines eigenen Handyvertrags. Ich habe mit Ihm zweimal darüber bei der Trennung gesprochen, er wollte das Gerät und die Simkarte nicht zurückhaben. Beides befindet sich in meinem Besitz, wurde aber seid der Trennung NICHT auch nur einmal genutzt da ich bereits sofort ein neues Handy mitsamt Vertrag hatte.

    Die noch ausstehenden Folgemonate des Vertrags soll ich Ihm nun nach mehreren Jahren plötzlich zurückzahlen, und das obwohl:
    – Ich die Simkarte nicht wieder genutzt habe, per Anruflisten zu beweisen
    – Nicht namentlich im Vertrag erwähnt werde
    – Ich ihm Nachweislich mehrfach private Einigung vorgeschlagen habe
    – Er jede Aufforderung zur Transparenz ignorierte

    Nun habe Ich einen Brief vom Amtsgericht bekommen und muss dagegen Einspruch einlegen.

    Ich frage daher an dieser Stelle, ob ein solches Verhalten, sprich Mahnungen und Klagedrohungen im Bewusstsein des Unrechts, bereits als Nötigung einzustufen wäre.

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorfeld
    LG
    Stefan E.

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan E,

      wir können nicht beurteilen, ob dieser Tatbestand erfüllt ist. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Thomas

    Hallo Team von Anwalt.org

    Meine Freundin und ich beabsichtigen zusammen in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. Ihre Mutter, die mich persönlich nicht kennt, kontaktierte mich heute über das Inernet bei Facebook und gab mir zu verstehen, dass ich mich besser von ihr fernhalte und nicht in diese Wohnung einziehen könne oder dürfe, sie betonte ihren Einfluss in der Stadt und dass falls ich Türken oder Albaner kennen würde, ja wisse, was diese mit einem machen und dass ich dort verfolgt werden würde. Außerdem seien die Konversationen zwischen ihrer Tochter und mir, der Polizei, sowie der Kripo bekannt und ich würde überwacht und sie wisse inzwischen so gut wie alles über mein Leben.
    Desweiteren gab sie weitere beleidigende Äußerungen von sich und verbreitet Lügengeschichten über mich, dass ich wegen Totschlags im Gefängnis gewesen sei und ich sei ein Junkie. All dies, wie gesagt, ohne dass sie mich kennt.
    Erfüllt dies den Tatbestand der Nötigung und eventuell noch weitere und sollte ich deshalb zur Polizei gehen um dies zur Anzeige zu bringen, falls es rechtliche Mittel gibt, sie von weiteren Entgleisungen mir und meiner Freundin gegenüber abzuhalten?

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      eine rechtliche Beurteilung ist uns nicht möglich, da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen. Wenden Sie sich am besten direkt an die Polizei. Die Beamten können Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten bzw. Hinweise geben, ob ein Anwalt hier empfehlenswert ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Manfred K.

    Ist es Nötigung, wenn die Polizei bei einem am Straßenrand stehenden Roller eine Verkehrskontrolle durchführt, dabei hinter dem Roller auf der Straße steht und mich an der Ausfahrt von einem Parkplatz hindert obwohl ich sie gebeten habe doch vor dem Roller zu halten was durchaus möglich war.
    Anmerken möchte ich noch das die Außentemperatur 32 Grad betrug und ich einen Hund im Kofferraum hatte.

    1. anwalt.org

      Hallo Manfred K.,

      wir können nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und den Sachverhalt mit diesem klären. Eine rechtliche Beratung bzw. Einschätzung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Evelyn

    Ich wurde mittels Schreiben von einem Rechtsanwalt genötigt, er verlangte mittels fingierten Rekurs und einer Auflistung Geld von mir, und ich sollte eine Unterlassungserklärung Unterschreiben. Grund war das ich meine 18 J. alte Tochter bei Gericht vertreten habe mit deren Vollmacht natürlich um eine Exekution gegen den Kindesvater einzubringen. Der Anwalt behauptet das ich sie nicht vertreten darf, und in das Rechtsanwaltsgeschäft eingegriffen habe….. was natürlich nicht stimmt! Er forderte fast € 2000,- von mir. Die ich nicht bezahlt habe! Konnte in dieser Zeit kaum noch ruhig schlafen und brauchte Schlafmedi so hat mich das fertig gemacht. Das Gericht hat das Schreiben allerdings der Rechtsanwaltskammer gemeldet. Ich selber möchte aber auch noch gerne gegen den RA meines Ex etwas unternehmen. Muss ich ihn Anzeigen bei der Polizei.. oder wie geht man da vor????

    1. anwalt.org

      Hallo Evelyn,

      in diesem Fall sollten Sie sich tatsächlich an die Polizei wenden. Eine Anzeige kann in der Regel nur über diese erfolgen. Wenden Sie sich eventuell auch an einen Opferhilfeverein. Dieser kann Sie bezüglich der Vorgehensweise beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Britta

    Hallo,
    Ich fühle mich genötigt von einer vom Jugendamt Angestellten. Es gab eine anonyme Mitteilung, ich würde meine Tochter emotional vernachlässigen. Als ich mit meiner 12 jährigen Tochter und einer Bekannten zum Gespräch kam, sagte sie mir eine 3. Person dürfte nicht mit reinkommen, dann wollte sie meine Tochter erst mal nur alleine sprechen, was ich ihr absagte. Sie stellte meiner Tochter dann ca. 90 Minuten lang Fragen. Machte Kommentare wie: ohne Zahnspange siehst du nicht gut aus(wir warten damit aber noch bis die Milchzähne alle raus sind) und … so viele Haustiere machen doch nur Dreck und stinken(wozu meine Tochter ihr erklärte, daß nur vernachlässigte Tiere stinken, was bei uns nicht der Fall ist)… Ich sagte ihr, weil sie nicht sagen wollte um was für eine Beschuldigung es sich genau handle oder ob es ein Brief oder Anruf gewesen sei, daß ich eine Anzeige wegen Mobbing machen werde. Dazu Antwortete sie, nachdem sie mir sagte, daß es nichts bringt und Energieverschwendung sei, wenn ich keine Anzeige mache, dann wird sich die Sache hier im Sande verlaufen. Ich schließe daraus, wenn doch, dann wird es sich also nicht im Sande verlaufen und ich werde vielleicht zukünftig vom Jugendamt genervt obwohl nichts von der Meldung stimmt….
    Gilt das gesetzlich nun als Nötigung?

    1. anwalt.org

      Hallo Britta,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Im Zweifel empfiehlt es sich einem Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Dieter

    Hallo,

    das Abiball-Komittee unseres Sohnes fordert von den Eltern die Unterzeichnung einer Erklärung, für eventuelle Sachschäden beim Abiball gemeinsam für die von Unbekannten verursachten Schäden aufzukommen, man hat offensichtlich keine Veranstaltungshaftpflichtversicherung.
    Unsere Erklärung, selbstverständlich für potentielle Schäden aufzukommen, die von unserem Sohn verursacht werden könnten, reicht dem Komittee nicht aus.
    Bei Nichtunterzeichnung droht man damit, unseren Sohn vom Abiball auszuschließen. Ist das rechtens?

    1. anwalt.org

      Hallo Dieter,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher den Sachverhalt nicht beurteilen. In diesem Fall ist es empfehlenswert, wenn Sie einen Anwalt konsultieren und die Situation entsprechend klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Heinrich

    In einem Feststellungsverfahren vr dem Sozialgericht wurde mir von dem Richter Frage gestellt, ob ich meine Klage zurücknehme.
    Ich habe dies verweigert, da bestimmte Fragen nicht geklärt waren und ich mir die Option einer Berufung offen halten wollte.
    Mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass ich einen Urteilsspruch erwarte.
    Der Richter drohte mir Kosten des Verfahrens (Sozialgericht ?) aufzubürden.
    Ich habe daraufhin die Klage mit dem Hinweis der Empörung und der Namensbekanntgabe der Beisitzenden als Zeugen zurückgenommen.
    Ich betrachte das Verhalten des Richters als Nötigung.
    Bitte um ihre Stellungnahme

    1. anwalt.org

      Hallo Heinrich,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir den Sachverhalt nicht beurteilen. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt an Ihrem Wohnort und klären Sie die Sachlage mit diesem ab.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Charlotte

    Hallo, ich hätte eine Frage. Ich bin minderjährig und ein 18-jähriger Mann möchte unbedingt, dass ich ihm ein Bild von meinen Brüsten schicke. Ist dies eine Nötigung, denn ich habe stets deutlich Nein gesagt, jedoch akzeptiert er das nicht. Das alles spielt sich auf Instagram ab und ich würde gerne wissen, ob man ihn zur Rechenschaft ziehen kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Charlotte,

      es kann sich durchaus um einen Fall von Nötigung handeln. Allerdings können wir keine rechtliche Beratung anbieten, daher ist eine Einschätzung unsererseits nicht möglich. Am besten wenden Sie sich an eine Vertrauensperson in Ihrem Umfeld, melden dies Instagram als Verstoß und informieren auch die Polizei.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Leyla

    Hallo
    Ist es eine Nötigung vom Landesprüfungsamt wenn diese mich zum Staatsexamen zwingt obwohl ich nicht in der Lage bin da ich in Pychologischer Behandlung bin.
    Ich habe aber einen Vergleich unterschreiben müssen da es meine Krankschreibung vorher nicht anerkannt haben.

    1. anwalt.org

      Hallo Leyla,

      wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und können den Sachverhalt daher nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt, um dies abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Waltraud j.

    Hallo

    Ich fahre jeden tag mit meinen Hunden auf einen güterweg in parndorf und wurde nun schon 2 mal von einen bauer bedroht, das ertemal hat er mich zum anhalten genötigt und mich im Auto sitzend bedroht. Heute wollte er mich mit seinen Traktor umfahren. Frage darf dermaßen und was kann ich gegen ihn unternehme.?
    Er will mir obwohl dort ausgrabungsstätten vorhanden sind und auch von anderen die Straße befahren wird die durchfahren verbitöten und schreckt auch von gefährlichen Drohungen nicht zurück….Was tun, danke

    1. anwalt.org

      Hallo Waltraud,

      Ihr richtiger Ansprechpartner ist in diesem Fall die nächste Polizeistation. Sie können eine Anzeige wegen Nötigung aufgeben.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Franziska M.

    Wie verhält es sich denn mit der Sozialwidrigkeit bei Kindern, die sich nur durch Mimik und Gestik ausdrückem können? Bsp. ein Kind wird festgehalten und abgeküsst, obwohl das Kind sich mich den Händen wehrt, Mund und Augen zusammen presst und versucht den Kopf weg zu ziehen.

    1. anwalt.org

      Hallo Franziska M.,

      hier kann durchaus eine Nötigung vorliegen. Da wir keine Rechtsberatung anbieten können, empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie entsprechend beraten und unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Beatrice H.

    Eine sehr erhellende Ausführung! – Ich weiß jedoch nicht, in welches anwaltliche Fachgebiet z.B. „sozialadäquate Nötigung“ fällt. Strafrecht???
    Der Neffe meines Mannes hat den Computer seiner Mutter geknackt und dort eMails von mir gefunden, in denen ich mich negativ über meinen Mann geäußert habe. Diese will er nun meinem Mann und dessen Sohn zur Kenntisnahme schicken, wenn ich in einer bestimmten Sache nicht bis zu einem gesetzten Termin (heute, 30.06. 15.00 Uhr) seine Mutter in eine im genehme Weise zu seinen Gunsten beeinflußt habe.
    Egal, ob er diee Drohung (über WhatsApp) wahr macht oder nicht – dem jungen Mann möchte ich unter allen Umständen das Handwerk legen, was nur ein anwaltlicher Brief erreichen kann. Allerdings weiß ich nicht, in welches Fachgebiet dies fällt oder fallen könnte.
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo Beatrice,

      in der Tat sind Sie bei einem Anwalt für Strafrecht an der richtigen Adresse.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. SparkassenMA

    Zur Sparkassenfrage:

    in der Regel sind Sparkassen (bis auf wenige, die in Privatrechtsform organisiert sind) Anstalten des oeffentlichen Rechts, deren Angestellte nach dem TVOED-S vergütet werden. Diese Angestellten sind für den oeffentlichen Dienst besonders verpflichtete Personen und insoweit grundsaetzlich keine Amtsträger. Der Amtsträger-Begriff des STGB kann allerdings zum Tragen kommen, wenn in Sparkassen auch Beamte der POL bzw. Hilfsbeamte der STA eingesetzt werden, die in einem anderen – als dem o.g. Dienstverhältnis – stehen, und die Tat von diesen begangen wurde.

  14. A. Reilly

    Hallo, also bei mir ist das so , ich have ein Rechtsmedizinisches problem.Jedes mal, wenn ich einen Rechtsanwalt einbeziehe, das ich schon habe, und unterzeichne einen Rechtsvertrag , werde ich von anderen Provoziert, das gefaelligst doch sein zu lassen, denn mein verstorbener Ehegatte, waere es nicht wert eine gaemaessige Schmerzensgeld auszahlung zu bekommen.Einige, Rechtsanwaelte, haben das vorher schon so getan, und wollen mich dazu bewegen das mein ehegatte an Krebs gestorben ist und ich wuerde nur mir das einbilden weil ich noch trauere.

    1. anwalt.org

      Hallo A. Reilly,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten und ihren Fall auch nicht beurteilen können, ist uns eine Aussage hier nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. elguapo

    Halli hallo, eine Frage zum Nötigungserfolg, kann man eine überraschende Gegenwehr des Opfers als solchen betrachten, selbst wenn dies nicht vom Täter verfolgt wurde?
    Oder sollte dann lieber der Nötigungserfolg verneint werden und von einem Versuch ausgegangenwerden?
    Mfg,
    elguapo.

    1. anwalt.org

      Hallo elguapo,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten, können wir hier keine Beurteilung vornehmen. Zudem ist dies immer abhängig von den Umständen des Einzelfalls. In diesem Fall ist die Konsultation mit einem Anwalt empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Ralf D.

    Guten Tag,

    in unserem Wohngebiet wurde durch das Wohnungsunternehmen folgendes Schild aufgestellt:

    Grundstück der ……(Name des Wohnungsunternehmens)
    Feuerwehrzufahrt
    Befahren nur für Anlieger gestattet.
    Abstellen und Parken von Fahrzeugen nur für Berechtigte auf den ausgewiesenen Flächen.
    Unberechtigt und / oder behindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
    Der Eigentümer

    Abschleppungen geparkter Fahrzeuge erfolgten schon mehrfach für Preise zwischen 250 und 400 € (unter Hinweis auf § 858 BGB).

    Der betreffende Straßenabschnitt ist allerdings kommunales Eigentum und als Ortsstraße gewidmet, womit für Ordnungsmaßnahmen die Kommune zuständig ist.

    Reicht dieses Schild schon für den Anfangsverdacht einer Nötigung?

    1. anwalt.org

      Hallo Ralf,

      zur Klärung dieser Frage sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Krause

      Verstehen Sie eigentlich, was da steht?

      „Grundstück der ……(Name des Wohnungsunternehmens)“

      Heist, Privatgrundstück!

      „Feuerwehrzufahrt“

      Absolutes Halteverbot, wo haben Sie Ihren Führerschein gekauft?

      „Befahren nur für Anlieger gestattet.“

      Wie hat es, ein Polizist, mir gegenüber, mal ausgedrückt: „Das müsste eigentlich Anlüger heißen.“

      „Abstellen und Parken von Fahrzeugen nur für Berechtigte auf den ausgewiesenen Flächen.“

      Sie sind, scheinbar, nicht berechtigt, also – anderen Parkplatz suchen- auch wenn man zu faul ist 5 meter zu laufen.

      „Unberechtigt und / oder behindernd abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.“

      Richtig so!

      Menschen, die so ein unsoziales Verhalten, wie Sie an den Tag legen soll der Blitz beim sche… treffen!

  17. Florian

    Hallo,

    mein Vermieter versucht seit Jahren mich mit folgenden Mitteln aus der Mietwohnung zu vertreiben:

    – Unterlassene Hilfeleistung bei andauernder Ruhestörung durch Nachbarn.
    – Verunglimpfung, persönliche Beleidigung auf der Mieterversammlung
    – Jedes Jahr mind. eine ungerechtfertigte Mieterhöhung
    – Verleumderische Abmahnung
    – Fingierte Räumungsklage die 2 Tage vor dem Gerichtstermin wieder zurück genommen wir.
    – Angekündigte Modernisierungen die meine Miete um 400,- Euro mtl. steigen lassen sollen. Die Arbeiten wurden nie durchgeführt.
    – Verweigerung von Reparaturen wie defekte Gastherme, undichte Fenster, Klingelanlage etc.

    Handelt es sich hierbei auch um Nötigung ?
    Kann ich evtl. auch eine versuchte Körperverletzung ansetzen?
    Ich hatte bei den eisigen Temperaturen der letzten Woche keine Heizung hatte.

    Danke für Ihre Auskunft.

    Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Florian,

      kontaktieren Sie einen Anwalt, um zu klären, welche Tatbestände hier erfüllt werden. Gemeinsam mit einem Rechtsbeistand können Sie zudem, rechtliche Schritte besprechen und gegebenenfalls auch durchführen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. André P.

    Guten Tag

    Ich habe einen Onlineshop mit dem ich mir meinen Lebensunterhalt verdiene. Bei einem Deutschen Onlineshop Entwickler habe ich eine Rechnung offen, Wir streiten uns aber im Moment um die Höhe der Summe und nun hat er mir folgende Antwort gegeben zur der ich nun wissen möchte ob es sich um eine Nötigung nach Deutschem Recht handeln könnte?
    Er schrieb in einer einer Email folgendes

    Hiermit setze ich Ihnen eine Frist bis zum 25.11.2016 um sich zu meiner E-Mail an Sie vom 16.11.2016 (10:14 Uhr) zu äußern.
    Sollten Sie bis zum 25.11.2016 keine Stellung dazu bezogen haben, übergebe ich den Fall an meinen Anwalt.

    Besten Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüssen
    André

    1. anwalt.org

      Hallo André,

      für eine derartige Rechtsauskunft sollten Sie sich an einen Anwalt für Strafrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Man Ka

    Gehört ein Bankangestellter einer Sparkasse zum Personenkreis nach §240 Stgb Absatz 4?

    1. anwalt.org

      Hallo Man Ka,

      gemäß § 11 StGB sind Amtsträger
      – Beamte oder Richter,
      – in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehende Personen oder
      – Personen, die dazu bestellt sind, bei einer Behörde oder sonstigen Stelle selbstständig oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen.

      Für eine nähergehende Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Herr K.

    Hallo
    Eine Frage dazu. Ist es eine Nötigung wenn mich die Gemeindeverwaltung dazu drängt eine Schlichtung durch zu führen, sie ansonsten nichts unternimmt. Hintergrund ist der §117 Owig. mit konkreter Gesundheitsgefährdung, die bereits seit Monaten anhält. Zig anzeigen wurden erstattet, sogar über die Polizei die vor ort war. Es erging nie ein Bußgeldbescheid- da der Verursacher die eh wegwerfen würde( O-Ton Gemeinde)Es findet auch keine Beweisaufnahme statt- aus Kostengründen-ebenfalls O-Ton Gemeinde. Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde bereits gestellt. Danke für eine Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Herr K.,

      für Ihre Frage, inwiefern es sich um eine Nötigung handelt, müssen Sie sich zur Rechtsberatung an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Herr K.

        Danke für die Antwort.
        Ich habe den Vorfall der Staatsanwaltschaft, die schon die Rechtsbeugung prüft, mitgeteilt. Da dies kein Antragsdelikt ist wird die Sache schon seinen geregelten Lauf gehen.

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