Urteil: Bundesverfassungsgericht stärkt Kontrollrechte des Bundestages

News von anwalt.org, veröffentlicht am 7. November 2017

Karlsruhe. Ein mit Spannung erwartetes Urteil verkündete heute Morgen das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen 2 BvE 2/11): Die Richter entschieden, dass die Bundesregierung bei Anfragen seitens des Bundestages einer besonderen Informationspflicht nachkommen muss. Allein der Verweis auf Betriebsgeheimnisse involvierter Firmen genüge nicht, um sich der Beantwortung gegenüber den Volksvertretern zu entziehen. Geklagt hatte unter anderem die Bundestagsfraktion des Bündnisses 90/Die Grünen.

Hintergrund der Klage vorm Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

In einem neuen Urteil hat das BVerfG die Kontrollrechte des Bundestages gestärkt.

In einem neuen Urteil hat das BVerfG die Kontrollrechte des Bundestages gestärkt.

Grundsätzlich sind alle Fraktionen im Bundestag gemäß Staatsrecht dazu berechtigt, Anfragen an die Regierungsparteien zu stellen, die einzelne politische und rechtliche Fragen öffentlich klären sollen. Durch dieses Informationsrecht werden per Gesetz auch die Kontrollrechte des gesamten Bundestages gestärkt.

Der nun vor dem BVerfG verhandelte Fall bezieht sich auf Vorgänge aus dem Jahr 2010. Abgeordnete der Grünen-Fraktion wollten u. a. Informationen zu den folgenden Vorgängen von der Bundesregierung erhalten:

  • Wie gestaltet sich die Bankenaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen im Anschluss an die Bankenkrise?
  • Welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der Deutschen Bahn bezüglich des Großprojekts Stuttgart 21 getroffen (auch bezüglich der Finanzierung)?
Die Bundesregierung verweigerte Auskünfte zum Großteil oder gänzlich und verwies dabei auf das allgemeine Betriebsgeheimnis, denen diese Daten vermeintlich unterlägen. Die Grünen klagten – letztlich erfolgreich.

Kontrollrechte des Bundestages sind demokratisches Grundprinzip

Das BVerfG bestätigte in seinem heutigen Urteil, dass das parlamentarische Grundrecht auf Information verfassungsrechtlich abgesichert ist und dabei zuvorderst die Interessen des Bundes vor die einzelner Firmen zu stellen sind. Grenzen der Auskunftspflicht erkennt das BVerfG in Karlsruhe erst dann an, wenn durch die umfassende Preisgabe die Gefährdung des Staatswohls nicht ausgeschlossen werden könne.

Andreas Voßkuhle, Präsident des BVerfG, kommentierte die am Dienstag durch das Urteil gestärkten Kontrollrechte des Bundestages in Form des Frage- und Informationsrechtes wie folgt:

Ohne dessen weitreichende verfassungsrechtliche Absicherung wäre eine effektive Oppositionsarbeit im Bundestag und damit eine öffentlich wirksame Kontrolle der Regierung nicht möglich.“

Anschauliche Informationen zur Rolle der Opposition und die Bedeutung der Kontrollrechte des Bundestages erhalten Sie im folgenden Video:

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