MAD: Der Militärische Abschirmdienst

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 25. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Auch schweres Gerät beschützt der MAD vor Anschlägen.
Auch schweres Gerät beschützt der MAD vor Anschlägen.

Als einer der drei deutschen Geheimdienste untersteht der MAD dem Bundesministerium der Verteidigung. Zu seinen primären Aufgaben gehört die Sicherung der deutschen Truppenverbände, Lager und Einrichtungen gegen äußere Gefahren. Vornehmlich geht es dabei um abwehrenden Militärnachrichtendienst, also die Sammlung von strategischen Informationen und die Überprüfung der neuen Truppenmitglieder.

Neben dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst einer von den drei Geheimdiensten, die in der BRD seit dem Ende des zweiten Weltkrieges aufgebaut und eingesetzt wurden. Auch heute noch erfüllt der Militärische Abschirmdienst seine Aufgaben für die Truppen und das Verteidigungsministerium.

Doch was heißt MAD eigentlich genau? Was ist Abschirmung im Kontext dessen, dass die Bundeswehr einen Geheimdienst hat? Dieser Ratgeber klärt: Was tut der MAD?

FAQ: MAD

Was ist der MAD?

Der militärische Abschirmdienst ist einer der drei deutschen Geheimdienste und untersteht dem Bundesministerium für Verteidigung.

Welche Aufgaben hat der MAD?

Welche Aufgaben der MAD in Deutschland übernimmt, können Sie hier ausführlich nachlesen.

Welche Einrichtungen des MAD gibt es?

Hier erhalten Sie einen Überblick der einzelnen Einrichtungen und Standorte des MAD in Deutschland.

Wer verteidigt die Verteidiger?

Wenn die Bundeswehr Truppen im Ausland einsetzt, geschieht das in der Regel zu Aufbau- und Ausbildungszwecken. Trotzdem finden die Einsätze in mitunter gefährlichen Regionen der Welt statt. Für die Sicherheit der Truppen und der Missionen der Bundeswehr sammelt der MAD im Ausland Informationen, die dann ein Bild über potenzielle Bedrohungen liefern soll.

Der MAD beschützt die Truppen und Einrichtungen von:

  • Heer
  • Luftwaffe
  • Marine
  • Verteidigungsministerium
Der Auftrag des MAD ist im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgehalten.
Der Auftrag des MAD ist im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) festgehalten.

Doch wie genau kann der MAD die Bundeswehr im Ausland beschützen? In erster Linie durch Kontakt zu den Einheimischen. Indem sie sich ein Bild von der Stimmung machen, können sie die Einstellung der lokalen Bevölkerung einschätzen. Leute, die den deutschen Truppen positiv gegenüberstehen, können dann als Informanten angeworben werden.

So entsteht ein Netzwerk aus Kontakten, das den MAD in die Lage versetzt, Gruppen frühzeitig zu erkennen, die Aktionen planen, die die Sicherheit der Truppe oder der Lager gefährden. So sollen Anschläge auf Einrichtungen der Bundeswehr und ihrer Verbündeten verhindert werden. Doch nicht nur äußere Gefahren sollen durch den MAD abgewehrt werden.

Der Auftrag des MAD

Neben der Gefahr bei Auslandseinsätzen zu Schaden zu kommen gibt es auch noch andere Gefahren für die Truppe und die Materialien der Bundeswehr. Auch diese soll der MAD abwehren. Dazu bestimmt das Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MADG) den Aufgabenbereich des Geheimdienstes.

Dieses schreibt als zentrale Aufgabe die Sicherung der Einrichtungen im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums vor. Neben dieser Aufgabe sollen sie auch die Sicherung der Anlagen gewährleisten, die im Rahmen internationaler Kooperationen gemeinschaftlich genutzt, aber von Deutschland gesichert werden sollen.

Dies soll über die Sammlung und Auswertung von Informationen mit Personen- oder Sachbezug, Nachrichten und sonstigen Unterlagen, die sicherheitsrelevante Informationen enthalten, geschehen. Insbesondere obliegt dem MAD die Sicherheitsüberprüfung von zivilen Mitarbeitern der Bundeswehr besonders bei Auslandseinsätzen. So wird die Bundeswehr als Verteidiger des deutschen Staatsrechts vom MAD beschützt.

Grenzen für den Militärischen Abschirmdienst

Exekutive Aufgaben nimmt nicht der MAD sondern die militärische Polizei wahr
Exekutive Aufgaben nimmt nicht der MAD sondern die zivile oder militärische Polizei wahr

Neben all den Befugnissen bei der Erlangung von Informationen sind dem MAD doch deutliche Grenzen gesetzt. Mit diesen soll verhindert werden, dass zu viel Macht von der Behörde ausgeht. Als verdeckter Arm des Verteidigungsministeriums darf das Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst keine exekutiven Aufgaben übernehmen.

Das bedeutet, der MAD darf keine Verhaftungen vornehmen oder andere exekutive Pflichten des Staates wahrnehmen. Diese Form der Aufgabenteilung verhindert die Entstehung eines Staats im Staate. Würde die Behörde alle Aufgaben wahrnehmen, wäre die Gefahr zu groß, dass Machtmissbrauch stattfindet. Auch deswegen ist eine Kontrolle der Geheimdienste notwendig.

Keiner der drei deutschen Geheimdienste: BND, MAD oder Verfassungsschutz verfügt über Exekutivrechte auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland.

Auch hier hat die Transparenzoffensive der Geheimdienste geholfen, die Kontrolle zu stärken, denn auch der MAD hat keine fehlerfreie Vergangenheit. Wie alle Geheimdienste hatte auch der MAD mit Unterwanderungen, Schmutz-Kampagnen und anderen fraglichen Geheimdienstmethoden zu kämpfen. Eine verbesserte parlamentarische Kontrolle kann jedoch auch die interne Kontrolle verbessern.

Der Geheimdienst der Bundeswehr im Inland

Der MAD arbeitet auch in Deutschland und nicht nur im Ausland. Doch welche Aufgaben nimmt er innerhalb der deutschen Grenzen wahr? Welche Gefahren können in Deutschland abgewehrt werden, wenn Deutschland von Verbündeten umgeben ist?

Moderne Gefahren sind mit der Bedrohung durch stehende Armeen, wie sie noch in der Mitte des zwanzigsten Jahrhunderts Realität war, nicht mehr zu vergleichen. Zwar ist die Abwehr von Spionage gegen die Truppen der Bundeswehr eine der, wenn nicht die zentrale Aufgabe des MAD, doch endet der Auftrag des Geheimdienstes nicht dort.

Zur frühzeitigen Erkennung von Gefahrenlagen gehört auch die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter von Bundeswehr und Verteidigungsministerium. Dazu werden alle verfügbaren Quellen angezapft, um ein klares Bild des potenziellen „Angestellten“ zu bekommen. Wer in Zukunft Zugriff auf Informationen haben soll, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und seiner Streitkräfte betreffen, muss Befragungen bezüglich seiner Einstellung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung über sich ergehen lassen.

Standorte und Einrichtungen des MAD in Deutschland

Wie die anderen Geheimdienste auch hat der militärische Abschirmdienst mehrere Dienststellen in ganz Deutschland. Seit 2017 unterhält der Dienst wieder 8 regionale Stellen.

Die offiziellen MAD-Stellen 1 bis 8 sind in Kiel, Hannover, Hilden, Koblenz, Stuttgart, München, Schwielowsee und Wilhelmshaven.
Das offizielle MAD-Amt befindet sich in Köln.
Das offizielle MAD-Amt befindet sich in Köln.

In den Stellen sind die fünf Abteilungen des MAD untergebracht. Überdacht wird das Ganze von der Abteilung Zentrale Aufgaben. Hier wird der gesamte Geheimdienstbetrieb organisiert, so werden hier z.B. interne Personalentscheidungen beschlossen, die immer ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Auch die Kooperation mit anderen Behörden wird hier organisiert. So wird die Ausbildung der MAD-Angestellten als militärischer Teil der Akademie für Verfassungsschutz geführt und von der Abteilung Zentrale Aufgaben organisiert. Auch die Versorgung mit technischem Material wird von hier aus sichergestellt.

Die Abteilung I beschäftigt sich speziell mit den Themen: Grundsatz, Recht und nachrichtendienstliche Mittel. Das bedeutet, dass hier die Vermittlungsarbeit geleistet wird. Parlamentarische Aufträge werden hier rechtlich geprüft und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet, wenn sie bearbeitet werden sollen. Hier passiert auch die Verbindungsarbeit zu anderen Geheimdiensten sowie zur Presse. Sämtliche „geschäftlichen“ Informationen werden hier koordiniert, bewertet und gegebenenfalls verbreitet.

In enger Kooperation mit den anderen deutschen und internationalen Geheimdiensten ist der zentrale Aufgabenbereich der Abteilung II die Abwehr von Terrorismus, Extremismus, Sabotage und Spionage gegen die Truppen und Einrichtungen der Bundeswehr. In gemeinsamen Abwehrzentren bündeln die Geheimdienste ihre Fähigkeiten, um im Rahmen der deutschen Gesetze ihren Auftrag erfüllen zu können.

Die Abteilung III ist mit dem Schutz der Eirichtungen im Ausland betraut. Hier werden die Abwehrmaßnahmen und die Gefahreneinschätzung der jeweiligen Region koordiniert, in denen die Bundeswehr im Ausland eingesetzt wird. Auch die Überprüfung von Personen, die für die Bundeswehr tätig werden sollen, wird in dieser Abteilung des MAD durchgeführt.

Abteilung IV befasst sich ausschließlich mit dem personellen und materiellen Geheimschutz. Dazu gehört die Überprüfung der Mitarbeiter für den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums. Je nach Sensibilität des Aufgabenbereiches werden die potenziellen Mitarbeiter gründlich durchleuchtet. Zum anderen obliegt es dieser Abteilung auch, den Geheim- und Sabotageschutz zu gewährleisten. Dazu beschäftigen sie sich mit den technischen Möglichkeiten der Sicherung und beraten jährlich in vielen Fällen bei der Einrichtung von Sicherheits- und Geheimhaltungsinfrastruktur.

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MAD: Der Militärische Abschirmdienst
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

2 Gedanken zu „MAD: Der Militärische Abschirmdienst

  1. Klaus H.

    Grüß Gott
    Gibt es für Rentner eine Aufgabe bei der Einrichtung im Heimatbereich?
    Bite um weitergehende Info über die Einrichtung.
    Klaus H.

    1. anwalt.org

      Hallo Klaus H.,

      die Redaktion von anwalt.org kann keine Aussagen über etwaige Betätigungsbereiche anbieten. Wenden Sie sich für weitere Informationen am besten an die zuständige Behörde bzw. das zuständige Bundesministerium.

      Ihr Team von anwalt.org

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