Beleidigung: Straftat nach Paragraph 185 StGB

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 23. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was ist eine Beleidigung?
Was ist eine Beleidigung?

Das deutsche Strafrecht normiert im Strafgesetzbuch (kurz: StGB) eine Vielzahl verschiedener Tatbestände, welche sich in vielfacher Hinsicht unterscheiden. Zum einen sind die zu schützenden Rechtsgüter unterschiedlicher Natur. Zum anderen bestehen zum Teil frappierende Unterschiede in den jeweiligen Tathandlungen und den aus ihnen resultierenden rechtlichen Folgen.

Im folgenden Ratgeber wollen wir den Tatbestand der Beleidigung nach dem StGB unter die Lupe nehmen und dieses eingehend betrachten. Was ist eine Beleidigung? Welche gesetzliche Regelung sieht das Delikt vor? Welche Strafe ist bei Beleidigung zu erwarten? Wann tritt Verjährung ein und was zieht eine Anzeige wegen Beleidigung an Folgen nach sich? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Beleidigung

Wie wird eine Beleidigung strafrechtlich definiert?

Hier finden Sie die Definition einer Beleidigung gemäß § 185 StGB.

Wie wird eine Beleidigung strafrechtlich geahndet?

Eine Beleidigung kann, je nach Schwere der Tat, mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Kann eine Beleidigung verjähren?

Eine Beleidigung kann, wie andere Straftaten auch, nach einer bestimmten Frist verjähren. Diese beträgt fünf Jahre.

Definition zum Begriff „Beleidigung“

„Was gilt als Beleidigung?“ Diese Frage soll vorab geklärt werden. Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgabe wiederum bedeutet, dass die Äußerung der Missachtung/Nichtachtung wiederum von einem anderen wahrgenommen werden kann.

Als Taterfolg setzt die Beleidigung ferner voraus, dass sie auch tatsächlich wahrgenommen werden kann. Zweifelhaft ist dies somit in Fällen, in denen der Täter eine andere Sprache spricht als die Person, welche die Äußerung wahrnimmt.

Beleidigungen: Nicht nur Wörter können eine Strafe nach sich ziehen.
Beleidigungen: Nicht nur Wörter können eine Strafe nach sich ziehen.

Eine Beleidung gemäß Strafrecht kann sowohl in mündlicher, schriftlicher, bildhafter Form oder mittels Gestiken erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise das Zeigen des Mittelfingers. Auch kann eine Beleidigung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten geäußert werden. Auch in tätlicher Form kann eine Beleidigung begangen werden. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine andere Person anspuckt, schubst oder ohrfeigt.

Strafe: Wird eine Beleidigung durch Unterlassen sanktioniert?

Es stellt sich überdies die Frage, ob eine Beleidigung auch durch Unterlassen begangen werden kann. Diesbezüglich gilt Folgendes: Beleidigungen müssen nicht zwangsläufig in einem aktiven Tun bestehen. Sie müssen mithin nicht unbedingt in geschriebener oder verbaler Form bzw. durch Gestik erfolgen. Möglich ist etwa auch eine Beleidigung durch Unterlassen.

Eine solche ist ebenfalls strafbar und liegt etwa dann vor, wenn eine Person es nicht verhindert, dass eine durch sie verfasste beleidigende Schrift durch einen anderen in Umlauf gerät und somit wiederum wahrgenommen werden kann (und wird).

Voraussetzung ist dabei mitunter, dass es dem Täter physisch-real möglich gewesen wäre, es zu verhindern, dass die Beleidigung verbreitet und in Umlauf gebracht wird. Für diese Form der Beleidigung droht dieselbe Strafe wie für die in aktiv geäußerter Art und Weise.

Begehungsformen der Beleidigung

Beleidigungen können in drei verschiedenen Formen begangen werden: Zum einen kann die Beleidigung gegenüber dem Betroffenen selbst erfolgen, sofern dieser sie auch zur Kenntnis nimmt und zudem deren Sinn auch erfassen kann.

Beispiel: A sagt zu B: „Du bist ein Idiot!“ Wäre B beispielsweise am Schlafen, wäre der Tatbestand indes nicht erfüllt, da er die beleidigende Äußerung nicht wahrgenommen hätte. Ferner käme eine Beleidigung nicht in Betracht, wenn B die Bedeutung des Begriffs „Idiot“ nicht kennen würde. In dem Fall wäre seine Ehre nicht angegriffen.

Zum anderen kann eine Beleidigung nach § 185 StGB auch in Abwesenheit des Betroffenen gegenüber einem Dritten geäußert werden. Hier muss der Dritte die Beleidung wahrnehmen.

§ 185 StGB regelt die Beleidigung gesetzlich.
§ 185 StGB regelt die Beleidigung gesetzlich.

Beispiel: A sagt zu B: „C ist ein Idiot.“

Schließlich erfüllen auch ehrverletzende und zugleich unwahre Tatsachenbehauptungen den Straftatbestand der Beleidigung. Eine Tatsache ist ein sinnlich erfassbarer Vorgang oder Zustand der Gegenwart oder Vergangenheit, welcher dem Beweis zugänglich ist.

Beispiel: A sagt zu B: „Du hast einen Betrug begangen.“ Tatsächlich entspricht dies aber nicht der Wahrheit.

Wäre die unwahre Tatsachenbehauptung in der letzten Variante nicht dem B selbst, sondern einem Dritten gegenüber geäußert worden, läge keine Beleidigung vor. Stattdessen kämen die Tatbestände „üble Nachrede“ oder „Verleumdung“ in Betracht.

Paragraph „Beleidigung“: Was sagt das Gesetz?

Im StGB ist die Beleidigung in § 185 gesetzlich verankert. In der Gesetzesnorm heißt es:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Strafe der Beleidigung besteht mithin in einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. bis zu zwei Jahren, sofern eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Folglich handelt es sich bei dem Delikt um ein sogenanntes Vergehen.

Gemäß § 12 Absatz 2 StGB sind Vergehen solche Straftaten, die in ihrem Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werde. Das Gegenstück zum Vergehen ist das Verbrechen. Dies ist im Sinne des § 12 Absatz 1 StGB eine Tat, deren Strafrahmen mindestens bei einer einjährigen Freiheitsstrafe oder höher liegt. Der Tatbestand des Totschlags, gesetzlich verankert in § 212 StGB, ist beispielsweise ein Verbrechen.

§ 185 StGB ist systematisch dem 14. Abschnitt des Strafgesetzbuches zugeordnet. Der Abschnitt trägt den Titel „Beleidigung“ und umfasst weitere ehrverletzende Straftatbestände wie die üble Nachrede (§ 186 StGB), die Verleumdung (§ 187 StGB) und Ähnliches.

§ 185 StGB: Nach welchem Schema wird eine Beleidigung geprüft?

„Du alte Ziege!“ Beleidigungen können eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.
„Du alte Ziege!“ Beleidigungen können eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.

Ob sich eine Person wegen Beleidigung im Sinne des § 185 StGB strafbar gemacht hat, wird durch Staatsanwaltschaft und Gericht anhand verschiedener Merkmale geprüft.

Wie bereits zuvor erläutert, muss ein Täter die Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung einer Person getätigt haben, die zudem auch wahrgenommen und in ihrer Bedeutung und Tragweite erfasst worden sein muss.

Der Täter muss die Beleidigung ferner auch vorsätzlich kundgetan haben. Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Schließlich setzt der Tatbestand ein Handeln in rechtswidriger und schuldhafter Weise voraus.

Das Merkmal der Rechtswidrigkeit kann insbesondere in Fällen abgelehnt werden, in denen das Opfer in die Beleidigung einwilligt. Dies muss nicht explizit und ausdrücklich geschehen, sondern kann auch konkludent erfolgen. Konkludent bedeutet durch schlüssiges Handeln. Begibt sich eine Person also beispielsweise im Rahmen einer Unterhaltung oder Diskussion ihrerseits auf ein unsachliches und beleidigendes Level, so kann dies als konkludente Einwilligung in eine Beleidigung interpretiert werden.

Ein weiterer Rechtfertigungsgrund findet sich in § 193 StGB. Danach entfällt eine Strafbarkeit wegen Beleidigung (und übler Nachrede) in Fällen, in denen der Täter in Wahrnehmung berechtigter Interessen handelte.

Solche liegen insbesondere vor bei tadelnden Urteilen über wissenschaftliche, künstlerische und gewerbliche Leistungen, bei Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen sowie in ähnlichen Fällen.

Gibt es Beamtenbeleidigung?

Immer wieder kursiert im Volksmund der Begriff der Beamtenbeleidigung. Gemeint sind damit Situationen, in denen jemand einen Beamten beschimpft.

Beispiel: A sagt zu Polizist P: „Du bist ein Depp.“

Anders als zum Beispiel in Frankreich stellt die Beleidigung eines Beamten keinen gesonderten Straftatbestand dar. Hier greift die Norm des § 185 StGB ebenso wie für andere Personen. Eine Besonderheit im Rahmen der Beleidigung eines Amtsträgers ergibt sich indes in Bezug auf das Strafantragserfordernis. Gemäß § 194 Absatz 3 StGB kann ein Strafantrag nicht nur von dem Verletzten selbst, sondern auch von dessen Dienstvorgesetzten gestellt werden.

Versuchte Beleidigung: Ist eine solche strafbar?

Eine versuchte Beleidigung ist laut Gesetz nicht strafbar.
Eine versuchte Beleidigung ist laut Gesetz nicht strafbar.

Der wohl größere Teil aller gesetzlich normierten Straftatbestände kann neben der Vollendung auch im Versuch strafbar sein. Dies gilt beispielsweise für einen versuchten Diebstahl, eine versuchte Körperverletzung und viele Delikte mehr. Hierbei setzt der Täter, vereinfacht dargestellt, lediglich zur Tat an und vollendet diese dann aber doch nicht. Je nach den Umständen der Tat, kann ein derartiges Handeln dennoch strafbar sein.

Für die Beleidigung gilt indes Folgendes: Sie ist im Versuch nicht strafbar. Grund dafür ist § 23 Absatz 1 StGB. Darin heißt es:

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.

Da es sich, wie oben erläutert, bei der Beleidigung gemäß Definition um ein Vergehen handelt, müsste die Strafbarkeit des Versuchs gesetzlich ausdrücklich bestimmt worden sein. Dies ist indes im Rahmen der Beleidigung nicht der Fall.

Beleidigung: Wann tritt Verjährung ein?

Straftaten unterliegen grundsätzlich einer Verjährung. Sinn und Zweck dessen ist, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herrschen soll. Ein (vermeintlicher) Straftäter soll nicht noch nach etlichen Jahren mit gegen ihn gerichteten Ermittlungen und/oder Sanktionen rechnen.

Wie lange eine Verjährungsfrist dauert, hängt von dem jeweiligen Delikt ab. Je schwerwiegender eine Straftat ist, umso länger dauert die Verjährungsfrist. Unterschieden wird begrifflich zwischen der sogenannten Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Bevor wir darstellen, wie lange diese Fristen bei der Beleidigung andauern, wollen wir Ihnen die Begrifflichkeiten zunächst erläutern.

Unter dem Begriff „Verfolgungsverjährung“ ist zunächst eine Frist zu verstehen, nach deren Ablauf eine Straftat nicht mehr behördlich verfolgt werden kann. Gesetzlich geregelt ist dies in § 78 StGB. Fristbeginn ist laut § 78a StGB der Zeitpunkt der Tatbeendigung bzw. des Erfolgseintritts.

Wann verjährt eine Beleidigung?
Wann verjährt eine Beleidigung?

Beispiel: Nach Ablauf der Frist zur Verfolgungsverjährung eines Diebstahls, stößt die Polizei auf Hinweise, die A verdächtig erscheinen lassen. Dennoch sind den Ermittlungsbehörden die Hände gebunden. A ist „aus dem Schneider“.

Die Vollstreckungsverjährung ist gesetzlich in § 79 StGB geregelt. Hiermit ist gemeint, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung nicht mehr vollstreckt werden kann. Beginn der Vollstreckungsverjährung ist laut § 79 Absatz 6 StGB die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Doch wann verjährt nun die Beleidigung? Bezüglich der Frist zur Verfolgungsverjährung besagt ein Blick in § 78 Absatz 3 StGB Folgendes: Maßgeblich für die Länge der Verjährungsfrist ist das Höchstmaß des jeweiligen Strafrahmens. Einschlägig ist bei der Beleidigung mittels einer Tätlichkeit somit § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB. Hier heißt es:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist […] fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind […].

Bei einer Beleidigung mittels Tätlichkeit liegt das Höchstmaß des Strafrahmens bei einer Freiheitsstrafe bei zwei Jahren. Für die übrigen Formen der Beleidigung, die nicht in einem tätlichen Handeln bestehen, beträgt das Höchstmaß ein Jahr Freiheitsstrafe. Hier tritt Verfolgungsverjährung gemäß § 78 Absatz 3 Nummer 5 StGB bereits nach drei Jahren ein.

In der Norm heißt es:

Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist […]drei Jahre bei den übrigen Taten.

Wer eine Beleidigung im Internet oder auf anderem Wege verbreitet, macht sich strafbar.
Wer eine Beleidigung im Internet oder auf anderem Wege verbreitet, macht sich strafbar.

Auch hinsichtlich der Vollstreckungsverjährung ist das Höchstmaß eines Strafrahmens von Relevanz. Gemäß § 79 Absatz Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Vollstreckungsverjährung bei der Beleidigung fünf Jahre.

Die Verjährungsfrist beträgt […] fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen […].

Beleidigung ohne Strafantrag?

Für Beleidigungen gilt die Besonderheit, dass diese strafrechtlich nur dann verfolgt werden können, wenn ein entsprechender Strafantrag gestellt wurde. Das Erfordernis hierfür ist § 194 StGB zu entnehmen. Unter einem Strafantrag ist das Verlangen einer Person darüber zu verstehen, dass ein anderer wegen einer bestimmten Tat strafrechtlich verfolgt wird. Der Strafantrag ist nicht zu verwechseln mit der bloßen Mitteilung über einen eventuell strafrechtlich relevanten Sachverhalt, einer sogenannten Strafanzeige. Wegen Beleidigung kann ohne Strafantrag nicht ermittelt werden.

Antragsberechtigt ist in der Regel der Verletzte. Dies ergibt sich aus § 77 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Bei der Beleidigung ist also derjenige zum Stellen des Strafantrages berechtigt, gegen den sich die Beleidigung richtet.

Ein Strafantrag zwecks Verfolgung einer Beleidigung kann zudem nicht zeitlich unbegrenzt gestellt werden. Hier gilt eine bestimmte Antragsfrist, welche in § 77b StGB auf drei Monate festgelegt ist. Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung von Tat und Person.

Anzeige wegen Beleidigung: Ist eine Strafe vermeidbar?

Zu Beleidigungen lassen sich die viele Täter spontan hinreißen. Ob in vollen U-Bahnen und Bussen, bei der qualvollen Parkplatzsuche, im Supermarkt an der Kasse oder auf dem Pausenhof in der Schule: Das Phänomen der Beleidigung ist kein neues.

Anzeige wegen Beleidigung? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht hilft Ihnen weiter.
Anzeige wegen Beleidigung? Ein Rechtsanwalt für Strafrecht hilft Ihnen weiter.

Doch was passiert eigentlich, wenn Opfer tatsächlich Anzeige erstatten wegen einer Beleidigung und zugleich einen entsprechenden Strafantrag stellen? Sofern Sie diese Situation trifft und gegen Sie wird wegen Beleidigung ermittelt, sollten Sie dies nicht etwa auf die leichte Schulter nehmen.

Je nach Tathergang, schwere der Beleidigung und dem persönlichen Strafregister kann eine Beleidigung durchaus empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das Strafmaß einer Beleidigung liegt immerhin, wie oben bereits dargestellt, bei einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Mit einem strafrechtlich versierten Anwalt an Ihrer Seite sind Sie für derartige Situationen indes gewappnet. Eine Anzeige wegen Beleidigung kann Nerven kosten und zudem kommt es immer wieder vor, dass sich Beschuldigte bzw. Angeklagte im Rahmen von Vernehmungen um Kopf und Kragen reden.

Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann die für Ihren Fall bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten und Sie vor unbedachten Äußerungen bewahren. Zudem ist es ihm möglich, im Rahmen eines laufenden Ermittlungsverfahrens für Sie Akteneinsicht zu beantragen. Wird bei der Polizei eine Beleidigung zur Anzeige gebracht, sollten Sie also nicht lange zögern. Je früher Sie sich an Ihren Anwalt wenden, umso besser kann er Sie verteidigen.

Strafbare Beleidigungen: Liste entsprechender Urteile

Nach den vorstehenden Ausführungen drängt sich nunmehr die Frage auf: „Für welche Beleidigung fällt welche Strafe an?“ Nachfolgender Tabelle können Sie zur Beleidigung Beispiele gerichtlich ergangener Entscheidungen entnehmen.

BeleidigungGericht, Datum, AktenzeichenStrafe
„alter Mann“OLG Hamm, 26.09.2016, 1 RVs 67/16keine Strafe
Anwalt gegenüber Richterin, sie habe „postpubertär wirkende Rachegelüste und sei entweder heillos überlastet oder maßlos arrogant.“AG Augsburg, 16.12.2015 19, Cs 400 Js 120055/15keine Strafe
"Hurensohn", "Fick deine Mutter“, „Drecksau“, „Schwanzlutscher", „Pisser", „krasse Vergewaltiger", „Wichser" und "ihr seid alle scheiße" sowie das Zeigen des nackten Hinterteils und Anspucken eines PolizistenAG München, 29.12.2015, Az. nicht bekanntzwei Wochen Dauerarrest und Anweisung zur Teilnahme an Alkoholberatungsgesprächen
Schriftzug „ACAB“ (=“All cops are bastards“) auf KleidungOLG München, 18.12.2013, 4 OLG 13 Ss 571/13Geldstrafe von 100 Tagessätzen
"Neger"AG Hamburg, 2015, Az. nicht bekanntGeldstrafe von insgesamt 100 Euro

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (143 Bewertungen, Durchschnitt: 3,95 von 5)
Beleidigung: Straftat nach Paragraph 185 StGB
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

137 Gedanken zu „Beleidigung: Straftat nach Paragraph 185 StGB

  1. Jim

    Wegen einer Beleidigung ins Gefängnis? Nein, danke. Gerade gegen Über der Polizei kann man sich doch so zügeln dass so etwas gar nicht erst entsteht. Ich verstehe immer die Menschen nicht die Ihre Emotionen nicht im Griff haben.

  2. Volker H

    Frage: Wo ist der unterschied zwischen Beleidigung und einer objektiven Beurteilung des Verhaltens einer anderen Person?
    Wenn ich das richtig verstehe, kann quasi dem Gesetz nach alles eine Beleidigung sein, es muss einfach dem anderen missfallen und zack hat man den Salat.
    Wenn meine alkoholkranke Nachbarin permanent laut, unkontrolliert, unsozial (kriegt es nach mehrfachen Kündigungsandrohung des Vermieters nach einem Jahr immer noch nicht hin sich zu benehmen und ins Hausgefüge einzufinden) ist und ich Ihr das darlegen würde, wo das Problem liegt, sobald ihr das nicht schmeckt (und da gehen wir mal von aus, weil es negativ ist), kann ich noch so sachlich sein, das Gesetz macht ne Straftat draus.
    Gehen wir da nicht etwas weit, wenn Meinungen als Beleidigung angesehen werden in einem Land mit freier Meinungsäußerung, und nur jemand das nicht gefällt schon haben wir den Sachbestand einer Beleidigung!? Wie von Ihnen beschrieben, muss doch die Intention bestehen die andere Person auch zu beleidigen. Kritik und/oder Darstellung von negativen Eigenschaften ist doch weitab von einer Beleidigung geschweige denn Straftat.
    Bei der dünnen Haut die Leute heute speziell haben ist demnach alles eine Beleidigung. Ich könnte zu einem Menschen sagen der immer alles versaut und Nichts hin bekommt. „Du kriegst nicht mal die einfachsten Sachen hin“ und nur weil das eine negative Aussage ist und sie dem Gegenüber missfällt ist es eine Beleidigung.
    Sollte hier nicht klar zwischen einer Beleidigung und dem sich beledigt fühlen unterscheiden werden? Kritik mag nicht schön sein, aber nur weil sie einem nicht schmeckt wird sie zur Beleidigung? Kann ich nicht verstehen, weil heute Leute sich wegen den kleinsten Dingen beleidigt fühlen. Und nun wird eine negative Aussage zur Beleidigung, weil der andere es so empfindet? Seit wann hat denn emotionale Irrationalität mit Sinn zu tun?

    1. Pseudonym

      Genau das war auch mein Gedanke. Für mich stellt die Meinungsfreiheit ein viel höheres Gut dar. Heute gab es ein Bericht in der Tagesschau über eine verurteilte Journalistin in der Türkei, die zu einer Haftstrafe wegen Beleidigung des Präsidenten verurteilt wurde. Zudem eine Nachricht, das Horst Seehofer eine Journalistin angezeigt hat.
      Wir sehen in anderen Ländern, wie dieser Paragraph große Schäden durch folgende Zensur, Presse- und Meinungsfreiheit nach sich zieht.
      Der Bundestag hat nun ein Gesetz beschlossen, welches sich auf Beleidigungen (und Hass) im Internet konzentriert, wobei soziale Netzwerke die Aussagen speichern müssen soweit ich weiß.
      Ich finde das Strafmaß der Beleidigung ist eindeutig viel zu hoch und spiegelt absolut nicht die Lebensrealität unserer Gesellschaft wieder. Besonders komisch finde ich hier auch den Paragraphen zu Vorgesetzten , dass hier derr Tatbestand der Beleidigung weniger greift.

      In meinem Leben würde ich bestimmt schon über 1000 Mal beschimpft worden. Wenn ich überall eine Anzeige erstattet hätte, wären laut diesem Gesetz ein Schäden von mehreren Hunderttausend € entstanden. Für mich waren diese Beleidigungen nie ein Problem. Auch ich habe Menschen beleidigt.

  3. Anonymous

    Wenn mich ein 12-14 jähriger über einen w. App Chat als hurensohn bezeichnet (mehrmals). Hätte ich dann Chancen ihn oder seine Eltern dafür zu belangen?

  4. Bettina E.

    Hallo,
    habe im letzten Sommer zu dem Ehemann meiner Mutter gesagt, dass er sie immer schon wie ein Deppchen behandelt habe und er auch andere ständig versuchen würde für dumm zu verkaufen. Nun ist der Mann aufs „tötlichste beleidigt“.
    Jedem dem ich das erzähle schmunzelt, da gerade dieser Mann mit Schimpfwörtern und Beleidigungen (Dir/Dem müsste man ins Ärschchen treten, Du hast sie doch nicht alle etc.) nicht gerade sparsam umgeht.
    Das Ganze trug sich nach einem Polizeieinsatz im Hause meiner Mutter und ihrem Gatten zu und ich hatte große Angst um das Leben meiner Mutter.
    Ist das eine Beleidigung? Er rennt seit mehr als einem halben Jahr rum und erzählt, dass ich frech war und ihn aufs tödlichste beleidigt hätte!?

  5. Klaus

    Wenn mein Ex-Arbeitgeber „Wixxer“ zu mir in einer Nachricht schreibt, lohnt da ne Anzeige gegen ihn und mit was müsste er rechnen?

    1. anwalt.org

      Hallo Klaus,

      ob sich die Anzeigen lohnen würde, können wir nicht beurteilen. Die sollten Sie mit einem Anwalt oder der Polizei klären. Je nach vorliegendem Tatbestand kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. sinan

    hallo,
    heute jemand hat mir über ebaykleinanzeige als Dumkompf geschrieben.. ist dieses wort straffbar oder nicht? wenn nicht ich wolte ihm auch sagen wenn ja wass soll ich rechtlich machen?

  7. Horst

    Angenommen A schreibt B, er habe die Vermutung das B sehr dumm ist und ob B ihm dies so bestätigen könne. Erfüllt dies den Tatbestand der Beleidigung?

    1. anwalt.org

      Hallo Horst,

      wir können nicht beurteilen, welcher Tatbestand in diesem Fall eventuell erfüllt ist. Das sollten Sie am besten mit der Polizei oder einem Anwalt klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Sascha B

    Hallo….

    ich wurde im einem Verkaufsportal mit „Fick Dich“ beleidigt nachdem ich einfache Fragen und nette Fragen gestellt habe. Angeblich wollte der Verkäufer nur angerufen werden um Informationen preis zu geben. Als ich ihm erklärte, dass man das auch hätte anders formulieren können und er seinen Mist doch einfach behalten soll, da kein Interesse mehr besteht, kam diese Aussage. Ich habe das Portal angeschrieben und gebeten etwas zu unternehmen. Auch dem Verkäufer habe ich vorab nochmals geschrieben das ich davon ausgehe, dass er weis das er überreagiert hat und ich ihm noch etwas Zeit lasse um sich zu entschuldigen. Leider bis heute keine Antwort erhalten und ich würde gerne Anzeige erstatten, um solchen Menschen zu zeigen das dieses Verhalten im Internet nicht toleriert wird.

    Wie wäre der nächste Schritt und was kann ich erwarten in meinem Fall. Danke

    LG Sascha

    1. anwalt.org

      Hallo Sascha B,

      die Anzeige ist bei der Polizei einzureichen und wenn möglich inklusive der Beweise. Über die Erfolgsaussichten können wir keine Aussage treffen. Informieren Sie sich am besten bei der Polizei, welche Möglichkeiten Sie darüber hinaus noch haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. mayeul d. l.

    Hallo, ich war als Fahrradfahrer unterwegs. Eine Auto huppt ganz laut hinter mir. Am den roten Ampel schlag ich auf den Fenster damit die 2 Autofahrer mich sehen. Ich wollte die bitten, zu erklären warum die gehuppt haben, was mir erschrägt hat. Die sagen dass ich nicht auf die Strasse fahren soll (was nicht stimmte) und dass in der Mitte der Strasse war, und dass ich Ihre Auto mit meiner Fahrrad kapput gemacht habe, dass ich betrunken war. Kein einzelne Vorwurf hat sinn gemacht. Wegen alle diese total falsche Angriff habe ich dann Schimmfworte benutzt „Aschloch“ und „Idiot“ glaube ich… Ich bin sogar nicht mehr sicher… Die Polizei ist irgendwann gekommen. Ich habe nur eine gelbe Jacke, eine Vorne Licht, und Helm gehabt. Also ich habe 20 Euro Strafe für fehlende hinterlicht bezaht. Die Polizei hat tatsätzlich keine Anklag wegen Autobeschädigung beansprucht. Aber ich bin wegen Beleidigung verurteilt worden, weil ich diese schimmfwörter benutzt habe, aber dass die mich über alles falsch Vorwürfe gemacht haben scheint kein Thema. Ich bin ziehmlich deprimiert und demotiviert. Ich werde irgendwann ein Brief bekommen und soll dann vor Anricht gehen. Haben Sie Hinweise oder Ideen die mich hier helfen können? Vielen Dank im voraus!

  10. anonym

    Guten Abend!
    Ich habe auf Google in einer Rezension (anonym) unsere schlechten Erfahrungen mit einer Maklerin dargestellt, nur die Fakten erzählt, keine verbalen Beleidigungen geäußert!
    Nun schreibt sie „im Kontext wäre auch an Beleidigung gemäß § 185 StGB und an üble Nachrede gemäß § 186 StGB zu denken“.
    Ist eine Erfahrungsdarstellung als Beleidigung und üble NAchrede zu werten?

  11. Nina

    Eine Freundin ist neulich im Straßenverkehr stark von einer Autofahrerin beleidigt worden. Sie konnte sich von dem SUV die Nummer aufschreiben und hat auch einen Zeugen, einen anderen Radfahrer. Sollte sie sich einen Rechtsanwalt nehmen, um die Frau anzuzeigen? Oder kann sie einfach zur Polizei gehen? Übrigens wurde der Zeuge auch als „Spakko“ beleidigt. Wie schwer wiegt eigentlich diese verbale Beleidigung?

  12. Michael

    Angenommen ein Chef nennt einen Mitarbeiter wiederholt, teilweise vor dem gesamten Team, „Zicke“ oder „alte Zicke“. Das allerdings nicht im Spass, Angesprochen darauf das dies nicht in Ordnung sei, den Arbeitnehmer sogar sehr belastet, begegnet er dem Mitarbeiter mit einer Darlegung wieso diese Bezeichnung ob seines Verhaltens in Ordnung sei.

    Ist dies möglicherweise eine Beleidigung oder hat der Chef tatsächlich das Recht solche Worte (die nicht zum alltäglichem Ton im Team gehören), anstelle eines rein Sachlichen Umgangs mit der Situation, zu verwenden?

    (Finds ein wenig schade das „alltäglichere“ Beleidigungen in eurer Auflistung nicht vorkommen. Zwischen „alter Mann“ und „Hurensohn“ liegen ja doch einige Level an schärfe im Umgang. Liegt das daran das diese Fälle oft unterschiedlich entschieden werden?)

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      wir können rechtlich nicht beurteilen, ob ein Tatbestand erfüllt ist. Dies sollten Sie am besten mit einem Anwalt oder der Polizei abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Rob

    Zählt es als Beleidigung wenn ich zu meinem Vermieter am Telefon sage: „Sie sind ja schlimmer als Donald Trump“?

  14. Foxy

    Hallo,

    ich befinde mich momentan total im Streit mit meinen Vermietern, die mich auf meiner Mailbox aufs Übelste beleidigt haben. Vorher hatten die mich derart provoziert, dass ich meine Whatsapp-Nachricht mit den Worten „Du lächerliches Männchen“ begann. Ist das bereits eine Beleidigung meinerseits?

    1. anwalt.org

      Hallo Foxy,

      wir können nicht beurteilen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Das sollten Sie eventuell bei der Polizei oder mit einem Anwalt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Ilyas

    Ein freund hat dem kinderarzt als „rassist“ beschimpft! Weil er dachte er tut seinem kind weh. Was würde passieren wenn er eine anzeige bekommt? Und wie lange hätte er zeit für eine anzeige?

    1. anwalt.org

      Hallo Ilyas,

      wir können nicht beurteilen oder vorhersehen, ob eine Anzeige Folgen haben würde. Dies liegt im Ermessen der Ermittlungsbehörden und auch des dann zuständigen Gerichts. In der Regel kann eine Beleidigung eine Geldstrafe oder einer Freiheitstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Die Verjährung für diesen Tatbestand setzt in der Regel bei drei Jahren ein. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, sollte sich Ihr Freund im Falle einer Anzeige an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. KREUZER

    Hallo,
    Ich bin heute mit meinen Hund spazieren gegangen und als ich bei meinem Nachbarn vorbeigelaufen bin hat mein Hund gebellt und er kam daraufhin raus und hat mich zugetextet. Ich habe denn nur beim vorbei gehen gesagt, „Quatsche mich nicht zu du Vogel“ und darauf meinte er gleich nicht anzeigen zu wollen wegen Beleidigung.
    Muss ich mir jetzt sorgen machen?

    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo KREUZER,

      das können wir nicht beurteilen. Wir wissen nicht, ob Ihr Nachbar eine Anzeige stellen wird und inwieweit dieser dann auch nachgegangen wird. Sollte es zu einer Anzeige gekommen sein, sollten Sie sich rechtlich von einem Anwalt beraten lassen. Eine solche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. R.Michalik

    Ich habe einer Person bei ebay_kleinanzeigen geschrieben das Sieeinen IQ von 0,00 hat.
    Sie will jetzt Strafanzeige gegen Beleidigung gegen mich stellen.Was droht mir jetzt?

    1. anwalt.org

      Hallo R.Michalik,

      eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich. Das Strafmaß ist immer vom Einzelfall abhängig. Auch können wir nicht beurteilen, ob die Anzeig verfolgt wird. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Nastasia

    Hallo , haben eine neue Kollegin bekommen die am Anfang super nett war!Hab sie auch regelmäßig abgeholt und heimgefahren !Irrgendwann hat sie krank gemacht auf Arbeit und hat es mir anvertraut. ich habe sie natürlich gedeckt . Aber Irrgendwann kam sie gar nicht mehr auf Arbeit und ich habe sie mehr mals gebeten anzurufen schließlich müssen wir dann mehr Arbeiten! Sie hat mich dann komplett ignoriert das mich aus sämtlichen Seiten blockiert wie insta und Facebook! Darauf hin bin ich ausgerastet und hab ihr böse Nachrichten hinterlassen! Jetzt droht sie mir mit Anzeige!Was tun

    1. anwalt.org

      Hallo Nastasia,

      da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise entsprechend beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Merle R.

    Hallo…ich arbeite als Krankenschwester in einer Senioren WG…leider kam es dort zu einem Konflikt mit einer Kollegin. Da mir vor einer ganzen Weile,wegen starker Überarbeitung und Erschöpfung ein Fehler beim Tabletten stellen unterlaufen ist,der aber bemerkt und korregiert wurde,reitet diese Kollegin seit Wochen auf diesem Fehler herum.Macht mich bei anderen Kollegen schlecht ect.Der Höhepunkt war,dass sie mir unterstellt,ich wäre dumm,hätte mein Examen „nur“geschenkt bekommen.Des weiteren behauptet sie ich wäre link und falsch!Ich möchte gerne meinen Chef darüber informieren,nur dann würde ich meinen Fehler bezüglich der Tbl.einräumen müssen und ich weiss nicht ,was das für Konsequenzen hätte…ausserdem würde ich sie gerne Anzeigen.Von der der Qualifikation stehe ich ihr übergeordnet.

    1. anwalt.org

      Hallo Merle R.,

      eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten. Wenden Sie sich an den Betriebsrat, die Beratungsstellen der Gewerkschaft oder im Zweifel auch an einen Anwalt. Eine Anzeige Ihrerseits kann unabhängig von den den arbeitsrechtlichen Vorgängen erfolgen. Inwieweit eine solche Anzeige Erfolg haben wird, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Seidenfaden

    Guten Tag,

    ich hätte gerne gewusst, ob der Ausdruck „Fick dich!“ als Beleidigung gilt und somit einen Tatbestand darstellt!

    Vielen Dank für die zügige Antwort ( Denn, wenn die Antwort „JA“ lautet, werde ich heute noch rechtliche Schritte einleiten!

    Viele Grüße
    T.S.

    1. anwalt.org

      Hallo Seidenfaden,

      eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Darüber hinaus können wir eine rechtliche Einschätzung nicht anbieten. Wenden Sie sich am besten eine Polizeidienststelle oder einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert