Unterlassungserklärung bei Beleidigung: Wann ist sie zulässig?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Unterlassungserklärung bei Beleidigung

Was gilt als Beleidigung?

Die Beleidigung ist eine ehrverletzende Äußerung und stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

Können Beleidigungen eine Unterlassungserklärung rechtfertigen?

Ja, betroffene Personen können eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei einer Beleidigung verlangen, um weitere Verstöße in der Zukunft zu verhindern und somit ihren Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Eine Unterlassungserklärung ist nur bei einer tatsächlich bestehenden Wiederholungsgefahr zulässig.

Was ist eine Beleidigung?

Unterlassungserklärung wegen Beleidigung: Wann ist sie zulässig?
Unterlassungserklärung wegen Beleidigung: Wann ist sie zulässig?

Wer beleidigt wird, muss dies nicht auf sich sitzen lassen. Bei einer Beleidigung handelt es sich um eine ehrverletzende Äußerung, mit der das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) stellt dies eine Straftat dar.

Für Betroffene sind Beleidigungen oft schwer zu ertragen. Aus diesem Grund sollte versucht werden, das Gespräch zu suchen und auf diese Weise einer Wiederholung entgegenzuwirken. In einigen Fällen kann es jedoch sein, dass eine solche Einigung scheitert und möglicherweise weiterhin wiederholt Beleidigungen geäußert werden. Eine juristische Lösung und ein Anwalt scheinen in einer solchen Lage unausweichlich.

Doch welche weiteren Möglichkeiten bleiben dann dem Betroffenen konkret? Ist eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung möglich? Im folgenden Ratgeber sollen diese Fragen näher behandelt werden.

Mögliches Vorgehen: Unterlassungserklärung wegen Beleidigung

Die Beleidigung stellt einen der Gründe dar, aus denen eine Unterlassungserklärung verlangt werden kann, um einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Dies ist für den Betroffenen ein Weg, um sich juristisch zu wehren. Der Abgemahnte geht mit seiner Unterschrift einen Vertrag ein. Kommt es hiernach dennoch zu einem Verstoß, muss er eine Vertragsstrafe entrichten.

Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung kann bei Beleidigung also wegen der Abschreckung durch die Vertragsstrafe ein wirksames Mittel sein, um gegen eine mögliche Wiederholung vorzugehen.

Unterlassungserklärung bei einer Beleidigung: Nur bei Wiederholungsgefahr

Eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung ist bei Wiederholungsgefahr möglich.
Eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung ist bei Wiederholungsgefahr möglich.

Eine Unterlassungserklärung ist bei Beleidigung aber nur dann zulässig, wenn tatsächlich die Gefahr der Wiederholung droht. Dies kann aber schon dann vermutet werden, wenn auch nur eine einzige Beleidigung gefallen ist. Bereits dann kann der Unterlassungsanspruch bestehen.

Nur wenn die Situation, in der die Beleidigung gefallen ist, eindeutig eine einmalige Eskalation darstellt und daher kein Grund besteht, eine Wiederholung anzunehmen, ist eine Unterlassungserklärung wegen Beleidigung nicht zulässig.

Allerdings muss die Widerlegung für die Vermutung, dass eine Wiederholungsgefahr für die Beleidigung bestehe, durch die abgemahnte Person, welche die erstmalige Beleidigung ausgesprochen hat, erfolgen.

Wie hoch ist bei einer Unterlassungserklärung wegen Beleidigung der Streitwert? Dieser ist schwierig festzustellen, da es hier keinen Schaden gibt, der sich konkret in einer Geldsumme beziffern ließe. Daher muss in der Regel ein fiktiver Streitwert für die Unterlassung der Beleidigung ermittelt werden. Dieser liegt oft zwischen 500 und 1000 Euro. Wichtig ist der Streitwert unter anderem, um die Kosten für den Anwalt zu berechnen.

Fazit zur Unterlassungserklärung bei einer Beleidigung

Wer Opfer einer ehrverletzenden Äußerung wurde, hat die Möglichkeit, eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung wegen Beleidigung zu verschicken, um seinen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn es sich nicht um eine einmalige Eskalation handelt, sondern tatsächlich eine Wiederholungsgefahr besteht. Wird der Verstoß anschließend erneut begangen, muss der Abgemahnte mit einer Vertragsstrafe rechnen.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Ein Gedanke zu „Unterlassungserklärung bei Beleidigung: Wann ist sie zulässig?

  1. Polinski

    Ist jegliches kontaktieren des Verletzten untersagt oder greift dir Vertragsstrafe nur bei wiederholter Beleidigung?

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