Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Kris

    Hallo,
    eine sehr wichtige Frage: ein bekannter von mir hält sich in Deutschland illegal auf. Sein Asylantrag wurde längst (vor 2 Jahren) abgelehnt. Wenn er erwischt wird, wie lange bekommt er ein Reiseverbot nach Deutschland und kann man das bezahlen? Was wäre für ihm am besten? Was könnte er machen und wie könnte er sein Aufenthalt regeln?
    Danke im Voraus.

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Kris,

      ein Einreiseverbot wird bei Abschiebungen in der Regel immer ausgesprochen. Wie lange diese sein kann oder ob es unbegrenzt erteilt wird, ist von den jeweiligen Umständen abhängig. Geschieht eine Abschiebung aufgrund einer Straftat wie dem illegalen Aufenthalt, kann eine Sperre zudem auch nicht verkürzt werden. In diesem Fall sollten sich Ihr Bekannter an einen Anwalt für Asylrecht wenden. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Albion M.

    Sehr geehrtes Team von anwalt.org,

    ich komme aus Albanien und habe in Deutschland einen Asylantrag gestellt, der als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Danach habe ich mich jedoch weiterhin in Deutschland aufgehalten. Schließlich wurde ich abgeschoben und mir wurde eine Einreisesperre von 30 Monaten auferlegt, welche bald endet. Ich möchte danach gerne zu touristischen Zwecken für ein paar Tage nach Deutschland einreisen. Welche Papiere benötige ich dafür?
    Normalerweise können sich Albaner bis zu 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten. Gilt das trotz der Vorfälle in der Vergangenheit auch für mich oder muss ich ein Visum beantragen?
    Um ein Visum zu beantragen, muss ich die Kosten der Abschiebung begleichen. Kann ich zu touristischen Zwecken einreisen, ohne diese Kosten vorher zu begleichen?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Albion M.

    1. anwalt.org

      Hallo Albion M.,

      um wieder einreisen zu können, müssen Sie in der Regel zunächst die Kosten der Abschiebung begleichen. Sind die Kosten offen, kann es weiterhin ein Vermerk bezüglich der Einreise geben. Am besten informieren Sie sich bei der deutschen B0otschaft, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Edward B

    To whom this may concern,

    Hello My name is Edward I lived in Germany for 9 years. I studied and worked there but due to un-forseen circumstances I had to leave. My question is, I left of my own volition and did not acquire a ban.. is it possible for me to return now after 6 months? will my name be under some sort of list where I would be flagged for re entry (thus making it harder to return)? May I return as a student as I wish to finish my University degree? Is it recommended to apply using an attorney or would that diminish my chances?

    Any kind of information would be greatly appreciated and thank you in advance for your advice

    Mfg
    Edward B

    1. anwalt.org

      Hello Edward B,

      if your student viso is still valid, a re-entry should be possible. If there is a ban, you can ask for clarification at the „Ausländerzentralregister“. They should be able to tell you. The Germany Embassy should also be able to inform you, but that usuall only happens when ou apply for a new visa and they check if you are allowed to enter. We ask you to contact the German Embassy that is responsible for your area and ask for the steps necessary to be able to come to German again.

      Your team at anwalt.org

  4. Hamid

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Aufehaltstitel abgelaufen seit 4 Jahren was zu tun ? Eine Legalisierung möglich ? Wenn ich werde freiwillig nach Heimetsland fahren bekomme ich einreiseverbot oder nicht.Wie hoch kann sein geld straffe für 4 jahre illegaler Aufenthalt ?

    Vielen dank

    1. anwalt.org

      Hallo Hamid,

      eine illegaler Aufenthalt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe geahndet werden. Wie hoch diese ausfällt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Auch bei einer freiwilligen Ausreise kann eine Einreisesperre verhängt werden. Halten Sie sich illegal im Land auf, ist ein legaler Aufenthalt in der Regel erst nach einer freiwilligen Ausreise und der Wiedereinreise möglich. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Xulfi

    Hallo,
    Ich hab eine Frage, wenn Sie mir vlt helfen können. Und zwar ich war Student in BDR und wegen nicht abgeschlossenem Studium (obwohl ich in 5 Semester war und könnte in weitere 3 semster fertig mein Studium abschließen) im 2014 von BRD abgeschoben worden. Ich hatte 3 jährige sperre und die Frist ist jetzt schon abgelaufen und die Pflichtkosten habe ich auch noch bezahlt. Vor einem Monat wollte ich für eine Geschäftsreise und noch für einen Kurs nach Deutschland fliegen. Ich habe für das Visum beantragt aber abgelehnt und Grund was dass ” Sie wurden im SIS zur einreiseverweigerung ausgeschrieben von Deutschland“. Können Sie mir helfen was kann man jetzt machen..?

    Danke im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Xulfi,

      in der Regel ist eine Sperre mit deren Ablauf beendet. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob diese weiterhin verzeichnet ist und die Löschung beantragen. Warum die Sperre weiterhin besteht, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Xhevat

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich habe Arbeitvertrag unterschrieben und jetzt warte auf Termin. Meine frage ist ob einreise sperre noch besteht? Ich bin am 2006 abgeschoben im eine papier geschrieben Einreiseverbot unbefriestet, bin nicht angemeldet für zwei Monate und dann bin beim Rathaus gegangen zum Anmelden da kamen zwei poliziesten und habe mich vor gericht gebracht und würde abgeschoben. Habe keine Antrag erstellt zum Befriesten Einreiseverbot.
    Ist es nocht gesperrt oder aufgehebt nach 12 jahre.

    Vielen Danke

    Freundliche grüsse

    Xhevat S

    1. anwalt.org

      Hallo Xhevat,

      wurde eine Einreisesperre unbefristet ausgesprochen, dann gilt diese in der Regel eben für einen unbefristeten Zeitraum. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Ob eine Verkürzung der Sperre möglich ist, müssen Sie bei der Behörde, welche die Sperre verhängt hat, erfragen. Um nach Deutschland einreisen zu können, müssen in der Regel auch die Kosten der Abschiebung beglichen und ein erneutes Visum beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. wiki

    was passiert wenn ich die kosten der abschiebung nicht bezahle?

    1. anwalt.org

      Hallo wiki,

      in der Regel ist dann eine Einreise nicht möglich. Üblicherweise können Anträge auf Stundung und Ratenzahlung gestellt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Marvi

    hallo
    meine frage ist wie viel muss ich bezahlen damit ich wieder nach deutschland kann und ich bin schon seit 8Monate in meine land Albanien zurück also wie viel müsste ich jetzt bezahlen damit ich wieder nach deutschland kann oder zum mindest die einreiseverbot verkürzen kann? und wohin muss ich schicken damit einreiseverbot weniger wird nach deutschland oder albanien zur ausländerbehörde? bin 16 jahre und kann bei familie von meiner freundin (deutsche) wohnen.

    1. anwalt.org

      Hallo Marvi,

      in der Regel müssen die Abschiebungskosten vom Abgeschobenen getragen werden. Wie hoch diese sind, sollte im Bescheid mitgeteilt sein. Der Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre ist bei der Behörde zu stellen, die die Sperre ausgesprochen hat. Zudem müssen Sie bei der deutschen Botschaft ein Visum für eine erneute Einreise beantragen, hierfür können Gebühren anfallen. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Ali

    Hallo ich heiße Ali.Ich wurde im jahr 2015 abgeschoben,weil angeblich meine Duldung abgelaufen ist,dann wurde ich wieder in die Heimat geschickt,3 Jahre Einreiseverbot hab ich bekommen.Meine frage wenn ich wieder züruck kommen will muss ich irgend etwas beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Ali,

      geschah die Abschiebung nicht aufgrund einer Straftat, kann es möglich sein, eine Verkürzung der Einreisesperre zu beantragen. Dies muss bei der Behörde erfolgen, welche die Sperre ausgesprochen hat. Darüber hinaus müssen in der Regel auch die Kosten der Abschiebung von Ihnen beglichen werden, bevor eine Einreise wieder möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Soirez .F

    Hallo meine Name ist F.S bin 25 jahre alt habe eine Frage und zwar ich wurde im April 2014 aus Deutschland abgeschoben nach ich die halbe straffe in JVA beantragt habe , ich habe jetzt die gelegenheit gehabt auf eine Kreuzfahrt in mittelmeer zu Arbeiten in länder wie Italien Frankreich Spanien uzw ,also meine frage wäre gilt die Einreise spere nur in Deutschland oder auch den ganzen Schengenraum ,wenn ja was kann ich bitte in solchen situation machen , danke im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Soirez .F,

      ob die Einreisepserre auch für den Schengenraum gilt, sollte auf dem Bescheid vermerkt sein. Sie können dies beim Ausländerzentralregister jedoch auch erfragen. Gilt das Verbot für den Schengenraum, dürfen Sie in diese Staaten in der Regel nicht einreisen bzw. das Schiff nicht verlassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Doris

    Hallo,
    mein freund hat eine Sperre von 5 Jahren, ich will ihn wieder hier in deutschland haben er ist seit 7Monaten zurück in seinem Land kann man irgendwas machen damit er nach hier kommen kann er würde auch bei mir wohnen können würde arbeiten gehen alles er will auch freiwillig arbeiten gehen alles bezahlen von den steuern her. Kann man irgendwas machen damit er wieder nach deutschland darf??

    1. anwalt.org

      Hallo Doris,

      Ihr Freund kann einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre stellen, sofern diese nicht aufgrund einer Straftat verhängt wurde. Ob ein solcher Antrag erfolgreich ist, kann pauschal nicht gesagt werden, da diese Entscheidung der zuständigen Behörde obliegt. Der Antrag ist dort einzureichen, wo die Einreisesperre ausgesprochen wurde.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Emma-M. R.

    Bitte** Ich brauche dringend Rat**

    HILFE!!!!

    Ich hoffe ich kann hier jemanden kontaktieren.
    Ich habe eine dringende Frage und weiß leider nicht an wen ich mich sonst wenden kann.
    Ich werde mit den verschiedensten Antworten an andere stellen verwiesen.

    Habe die Botschaft kontaktiert, das Auswärtige Amt, das Ausländer Amt und die Bundespolizei.

    Ich versuchemich kurz zu fassen und hoffe Sie haben vielleicht eine Antwort.

    Mein Freund ist 2015 illegal aus Albanien eingereist und hat einen Asyl antrag, wegen verfolgung gestellt.

    Ich lernte Ihn 2016 kennen und wurde vor ca 7 Monaten Schwanger.

    Kurz nach dem positiven Test kam die Meldung das sein Asyl negaziv ausläuft.

    Nachdem er hier vorgeburtlich die Vaterschaft anerkennen ließ und wir das gem. Sorgerecht unterschrieben reiste er schließlich legal und freiwillig am 28.03.18 aus um das Visaverfahren nachzuholen.
    Er jat keine Einreisesperre mehr. Dafür haben wir bereits gesorgt.

    Uns wurde in Deutschland gesagt er wäre pünktlich zur Geburt wieder da.

    Das ist bei den enorm langen Wartezeiten mit einem Visum zur Familienzusammenführung definitiv nicht möglich. Wir warten jetzt schon seit einem Monat auf einen Termin.

    Vor ca. Drei Wochen hat sich mein Freund im Terminvergabesystem eingetragen.
    Um einen Termin zu bekommen muss man ca. Zwölf Wochen warten.
    Anschließend bekommt man einen Termin zugesendet, welcher höchstwahrscheinlich auch weit in der Zukunft liegt.

    Das dieses Verfahren so viel Zeit in Anspruch nimmt, war uns nicht bewusst.

    Nun haben wir ein Ticket für einen Visumfreien Kurzaufenthalt in Deutschland gebucht.

    Ich habe meinem Freund eine Art schriftliche Einladung zukommen lassen auf der deutlich wird das wir ein Kind erwarten.
    Außerdem muss ich aufgrund des Familienzuwachses zum 01.05 eine neue Wohnung beziehen.
    Ich benötige dafür dringend seine unterstützung.
    Mir ist es auch sehr wichtig das er zumindest die Geburt miterlebt.
    All das habe ich kurz schriftlich zusammengefasst.

    Mein Freund hat die Kopie meines Mutterpasses und Ausweises, die Vaterschafts- und Sorgerechtsanerkennung und bekommt tausend Euro Bargeld von seiner Familie geliehen.

    Für drei Monate ist es laut Botschaft also möglich, das er einen Kurzaufenthalt in Deutschland gestattet bekommt ohne ein Visum vorlegen zu müssen.

    Die schreckliche Nachricht:
    Laut Botschaft sind es 90 Tage von 180 Tagen im Jahr aber „flexibel zurück gerechnet“

    Gild das auch für meinen Freund?
    Da er sich doch bis zum letzten Monat in Deutschland aufgehalten hat? Allerdings doch zu einem anderen Zweck…

    Das war eigentlich meine letzte Hoffnung ihn an meiner seite zu wissen.

    Gibt es noch Irgendeine andere Alternative.

    Ich bin am Boden zerstört.

    Durch den Kurzaufenthalt erhoffe ich mir seine Unterstützung. Falls der Termin von der Botschaft in diesem Zeitraum anstehen sollte, wird er natürlich eher ausreisen.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir antworten könnten.

    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Emma-M. R.,

      ein Kurzaufenthalt in Deutschland wird in der Regel auf drei Monate beschränkt. Wurden von dieser Zeit bereits Tage im Jahr genutzt, egal aus welchem Grund, werden diese üblicherweise abgezogen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Katharina s.

    Hallo Ich habe eine Frage und zwar mein Freund ist im Dezember 2015 freiwillig ausgereist daraufhin hat er 30 monate einreisesperre bekommen. jetzt meine Frage darf er nach verstreichen der Sperre wieder einreisen oder muss man dann noch irgendwas machen das er wieder einreisen darf?

    1. anwalt.org

      Hallo Katharina s.,

      in der Regel sollte ein Einreise mit einem gültigen Visum nach Ablauf der Sperre möglich sein. Wenden Sie sich am besten an die deutsche Botschaft, um eventuell notwendige Schritte abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Katharina S.

        Vielen Dank für ihre Antwort . Also darf er wieder einreisen nach der verstreichung der Einreisesperre?

        1. anwalt.org

          Hallo Katharina S.,

          ist nichts weiter im Ausländerzentralregister eingetragen, sollte dies möglich sein. Sie können dort erfrage, ob noch eine Eintragung besteht und gegebenenfalls eine Löschung beantragen.

          Ihr Team von anwalt.org

  14. Mina

    Hallo , ich habe in fankreich geheiratet mein mann ist aus tunesien mit ein ausgestellten visum (2016)von der deutschen behörde.
    Und ist nach deutschland danach ist er nach frankreich
    Und hat die Zeit des Visum überschriten.(2016)
    Wir haben in frankreich geheiratet.Nun wollen wir in Deutschland leben und ich weis nicht was ich machen soll??? Was passieren wird??
    Bekommt mein Mann wenn er freiwillig nach tunesien wieder kehrt eine einreisesperre was passiert wenn wir ein Visum (familienzusammenfûhrung Visum) aus tunesien von der deutschen Botschaft beantragen
    Bin verzweifelt.

    1. anwalt.org

      Hallo Mina,

      es kann durchaus sein, dass eine Einreisesperre verhängt wird, da Ihr Mann keine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland mehr hat. Wir können nicht beurteilen, ob ein Antrag auf Familienzusammenführung erfolgreich sein wird, dies obliegt der Entscheidung der zuständigen Behörde sowie der deutschen Botschaft. In Zweifel sollten Sie sich hier an einen Anwalt wenden. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Jens E.

    Ballo darf ich fragen? Was ist Erbrecht ins Ausland wenn mein Familienname „E.“ ins Ausland und das Kind wird erwachsen und kann es nach Deutschland ohne Visum zurück kommen, weil Familienname für Bleiberecht erleichtert sein muss. Ich stelle dir vor „B.“ Familienname kommt aus Spanien und Matrose verlässt Spanien und reißt nach den Philippinen und es wird später 6 oder 7. Kind ( meine Freundin ) wurde in den Philippinen geboren und was ist mit Familienname in Spanien wenn meine Freundin zurück kommt, dann braucht sie kein Visum oder muss Visum nehmen? Weil Familiename für Bleiberecht einfach frei macht oder falsch?

    Danke!

    1. anwalt.org

      Hallo Jens E.,

      in Deutschland spielt der Familienname in der Regel keine Rolle in Bezug auf ein Visum oder ein Aufenthaltstitel. Dieser sagt nichts über die Berechtigung aus, sich in Deutschland oder der EU aufzuhalten. Wir können keine Aussagen diesbezüglich zum spanischen Recht treffen, doch auch dort gelten in der Regel die Vorgaben der Europäische Union. Wenden Sie sich an die betreffenden Botschaften, um Visumsangelegenheiten zu klären. Hat das Kind keine deutsche Staatsbürgerschaft, muss üblicherweise ein Visum beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Sabri

    Guten Abend ich habe eine frage vor 2 Jahren würde ich von Deutschland abgeschoben worden und die haben uns 2 Jahren Sperre gegeben und jetzt sind die 2 Jahren fertig und meine Frage ist wenn ich z.B jetzt nach Deutschland kommen können die mir bei der Grenze Probleme machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Sabri,

      nach Ablauf der Einreisesperre, sollte eine Reise wieder möglich sein. Sollten dennoch Probleme bestehen, wird die deutsche Botschaft bei einem Visumsantrag darauf hinweisen. Auch bei einer Grenzkontrolle kann dass durchaus eine Rolle spielen. Fragen Sie am besten bei der zuständige Behörde oder beim Ausländerzentralregister nach, ob die Sperre tatsächlich nicht mehr besteht.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Esma

    Hallo,
    İch hab eine Frage, undzwar ist mein Mann 2009 als Tourist in die Schweiz gereist, blieb anschließend mit einem gefläschten bulgarischen Pass weiterhin in der Schweiz. Nach 3 Jahren wurde er erwischt, blieb 3 Monate in Haft anschließend wurde er abgeschoben, mit einer Einreisesperre von 5 Jahren in Schengenraum.
    Die Frist ist abgelaufen. Wir haben bei der deutschen Botschaft Antrag auf Familienzusammenführung gemacht, nun hat die Botschaft mein Mann zur Stellungnahme gebeten wegen dem bulgarischen Pass.
    Könnte unser Visumantrag nicht erteilt wegwn diesen Vorfall?
    Soll ich bei der Ausländerbehörde befristung beantragen?
    Ich habe auch ein Termin geholt bei einem Anwalt ist dies notwemdig?

    Danke für Ihre Hilfe

    1. anwalt.org

      Hallo Esma,

      wir können nicht beurteilen, ob Ihr Antrag aufgrund des damaligen Geschehens abgelehnt wird oder nicht. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Botschaft sowie der Behörde. Hier sollten Sie den Termin der Stellungnahme abwarten und dies dann gegebenenfalls mit dem Anwalt besprechen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. AL hassah

    hallo Team,

    ich möchte gern wissen wie lange dauert ein Visum beantragen?
    Mein Bruder hat vor 1 Monat Familienzusammenführung bei Deutsch Botschaft in Belgium beantragt und weil er seine Frau nach Deutschland ziehen möchte. Aber er weisst nie wann er das Visum bekommt.

    1. anwalt.org

      Hallo AL hassah,

      ein Visum wird von der deutschen Botschaft ausgestellt. Wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauert, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Dies kann einige Monate in Anspruch nehmen. Sie haben immer die Möglichkeit, nach dem Stand bei der Botschaft zu fragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. besi

    Guten tag

    ich habe eine frage und zwar , ich (aus Kosovo)bin in 22.12.2014 nach deutschland illegal eingereist habe da einen asylantrag gestellt nun es würde abgelehnt im jahr 2015 Agust ,mir wurde mitgeteilt dass ich 2 möglichkeiten habe entweder deutschland freiwillig zu verlassen oder abschiebungshaft(und abgeschoben zu werden) ich habe jedoch deutschland freiwillig nicht verlassen. und wurde 08.12.2016 abgeschoben nach eine woche abschiebungshaft , die frage ist ,
    Was für eine sperre schätzungsweise(ungefähr)habe ich ?

    1. anwalt.org

      Hallo besi,

      in der Regel können Sie beim zentralen Ausländerregister erfragen, für wie lange für Sie eine Einreisesperre besteht. Üblicherweise sollte dies auch auf dem Abschiebungsbescheid vermerkt sein. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Haris h.

    Ich habe eine sehr wichtige Frage ich habe eine Einreise Sperre für Schengen Raum und bin abgeschoben worden nach Mazedonien habe aber letztes Jahr ein Mädchen kennengelernt aus bulgarien was zwar in Europa ist aber meines Wissens nach nicht in Schengen wir fhüren seit dem ein Fernbeziehung sie komt jedes Wochenende zu mir aus Sofia mit meinen mazedonisch en las darf ich in Europa und Schengen einreisen aber bin mich jetzt nicht sicher ob ich ohne Problemen in bulgarian einreisen darf soweit ich gehört habe ist bulgariien nicht im Schengen Raum aber haben ein sis system das verwirrt mich jetzt auf meine einreise Sperre steht ganz deutlich daß der Sperre für den Schengen Raum ist jetzt bin ich mich aber nicht sicher weil bg das sis system hat darf oder wird bulgarien mich den Zutritt verweigern an der Grenze

    1. anwalt.org

      Hallo Haris h.,

      Bulgarien gehört derzeit nicht zum Schengen-Raum. Inwieweit dies die Erlaubnis zur Einreise beeinflusst können wir nicht beurteilen. Das müssen Sie mit den bulgarischen Behörden bzw. der bulgarischen Botschaft abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

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