Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

einreisesperre-deutschland
Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

Download
Download

Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (156 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. ASLAN

    hallo an alle,
    ich hab da mal acuh eine bitte.
    ich wurde 1997 in die türkei ausgewissen ,bin vom JVA Pforzheim ausgewissen worden darmals war ich 19-20 jahre alt,lebe seit dem in der türkei.
    habe 2006 geheiratet und habe 2 kinder.
    İch möchte gerne wieder nach deutschland einreisen,natürlich habe in dieser zeit keinerlei strafe kommen in der türkei bzw. lebe straf frei inder türkei.
    ich bin in deutschland gebohren und habe meine anmeldung immer noch bei meine eltern in deutschland ,wo her ich das weis sag ich ihnen gerne ,ich bekommen immer noch post uns so ne :)))
    ich habe mal vor langer zeit ungefaer 2007 -2008 mal einen antrag auf befriestung meiner einreise beantragt und habe auch natürlich eine brief von der auslanderbehörede bekommen das meine einreiseverbot im 2008 aufgehoben sei und ich wieder einreisen darf aber nur alls tourist.
    Warum den alls tourist habe ich mich gefragt, ok zumindest darf ich wieser einreisen ist auch ok,aber nach einer weile wollte ich nach deutschland kommen alls tourist mit meiner famiele aber das konsulat in der türkei hat es abgelehnt,na ist ja schön.

    Meine Frage ist ?
    kann ich jetzt einreisen oder nicht ?
    warum lehnt das konsulat es ab das ich mit meiner famiele nach deutschnad möchte ?
    wo kann ich mich noch melden damit ich direkt nach deutschland kann ohne das ich zum konsulat muss ?

    viellen dank im voraus an alle die diese seite aufgebaut haben.

    1. anwalt.org

      Hallo ASLAN,

      wir können nicht beurteilen, warum die Einreise abgelehnt wurde. Allerdings kann eine Einreise nach einer Sperre in der Regel erst dann wieder erfolgen, wenn die Kosten der Abschiebung beglichen sind. Klären Sie das am besten mit dem Konsulat oder den zuständigen Behörden.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Beli

    Hello to all
    How can I check if my “einreisesperre“ is still active? I have been in germany illegaly and they deported me in 2010?
    Thanks for any information here!

    1. anwalt.org

      Hello Beli,

      you can make an inquiry at the Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter. They should be able to tell you whether your entry ban ist still valid. As your deportation happend due to a felon, there is no possibility for the ban to be shortended. The ban should also be mentioned on the official letter stating the reason for your deportation.

      Your team at anwalt.org

  3. JD

    Hallo,

    ein Freund von mir wurde abgeschoben (in einen sicheren Herkunftsstaat).
    Ich würde gerne seine Einreisesperre verkürzen und bin mir über das Vorgehen nicht
    im Klaren.
    Zum einen sind sämtliche Dokumente bei seinem Anwalt (Ablehnungsbescheid etc. ). Und da sein Klageverfahren noch läuft, werden wohl auch neue Briefe dorthin gesendet. Wie können wir an diese Dokumente kommen? Der Anwalt zeigt sich unkooperativ. Aber so könnte man erstmal rausbekommen wie lange die Einreisesperre ist, oder?
    Und kann durch die Begleichung der Abschiebekosten schon die Einreisesperre verkürzt werden? Bzw. gibt es irgendwelche „Maßnahmen“ wie diese verkürzt werden kann?
    Und wie kann man die Kosten überhaupt begleichen?

    Ich danke Ihnen im Voraus

  4. Sascha

    Hallo! Ein Freund von mir wurde am 4. Juli 2018 nach Afghanistan abgeschoben. Bis dahin hatte er einen Job u. hatte keine Straftaten gemacht. Wäre es möglich ihn einzuladen wenn wir heiraten?

  5. tammy

    Hallo

    Ich habe einreisesperre bis 2019 ,vor paar Wochen habe einen Brief * Löschung von Erfassungsdaten im nationalen Ausländerzentralregister * was bedeutet das darf ich jetzt ohne zu Problen nach Deutschland Einreisen oder

  6. Zeri

    Hallo
    mein Freund ist Bosnier er lebte 22Jahre in der Schweiz nach einer Straftat hat er 5Jahre
    Haft bekommen nach 3.5 Jahren ist er entlassen worden wegen guter führung ist aber nach Bosnien Abgeschoben worden und hat eine Einreisesperre von 10Jahren für die EU bekommen
    Giebt es eine möglichkeit das die Sperre Aufgehoben wird?????
    mit freundlichem Dank im voraus
    Zeri

  7. Tarik

    Ich hab eine Frage, wenn Sie mir vlt helfen können. Und zwar ich war Student in nrw und wegen nicht abgeschlossenem Studium  im mai 2018 von nrw abgeschoben worden. Obwohl ich kurz nach der Abschiebung im Stadthaus  verheiratet habe ( mit einer deutsche Nationalität) . Habe ich am mai freiwillig ausgereist und jetzt will ich ein Visum auf Familiennachzug beantragen .
    Ich willnur wissen ob ich eine sperre habe o wohl ich freiwillig ausgereist habe ? Habe auch schulden in Deutschland.. spielt das eine Rolle bei der Ablehnung des Visum fpr familienzusammenführung  ?
    Danke im voraus

  8. Sarah

    Hallo liebes Team,

    mein Ehemann (aus Georgien, Visafreiheit für EU ) hat v. 2016-2020 eine Einreisesperre durch Polen mit Eintrag im SIS bekommen. Grund war ein Urteil aus einem wiederaufgenommenen Verfahren in 2016, wonach die Einreisesperre nach Ablauf der Bewährungszeit v. 4 Jahren automatisch gelöscht werden soll. Die Delikte (Betrug/Dokumentenfälschung/Waffenbesitz), zu diesem Verfahren ereigneten sich jedoch bereits 2003, also 13 Jahre vor der erneuten Urteilsverkündung bzw. Wiederaufnahme des Verfahrens. Aus der damaligen Verurteilung hat mein Mann die Strafe v. 7 Monaten in Polen abgesessen und wurde 2004 des Landes verwiesen. Seitdem hat er das Land nicht wieder betreten. Mit Abzahlung sämtlicher Kosten war die Sache eigentlich erledigt. Weswegen das Verfahren wieder aufgenommen wurde ist uns trotz anwaltlicher Hilfe nicht bekannt.
    Aktuell hindert die Sperre ihn daran, mich zu besuchen (durch , und ich zweifle an der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise durch Polen. Letztendlich sind seit den Straftaten 15 Jahre vergangen! Dürfen Schengenmitgliedsstaaten alte Straftaten wieder aufnehmen und einfach mal jeden ausgewiesenen Ausländer neu verurteilen? Gibt es da keine Verjährung, keine Überlegung, dass der Mensch sich inzwischen gebessert, Familie gegründet hat oder sonstige Vorgaben? Müssen wir jetzt jederzeit damit rechnen, dass er auch zum dritten Mal verurteilt und noch eine Sperre bekommen wird? Hält man sich so Ausländer vom Hals, ist es so üblich? …Entschuldigt, es ist echt bitter für uns, zum zweiten Mal bestraft zu werden, und diese obligatorische Sperre noch 2 Jahre zu erdulden. Daher meine hoffnungsvolle Frage, hat sich Polen hier korrekt verhalten (Schengener Richtlinien) u. macht es hier Sinn einen Befristungsantrag zu stellen/Löschung der SIS-Sperre zu beantragen, ggf. Beschwerde vorzubringen?

    MfG, Sarah

    1. anwalt.org

      hallo Sarah,

      wir können nicht beurteilen, auf welcher Rechtsgrundlage Polen das Verfahren erneut eröffnet hat. Ein Staat im Schengen-Raum kann durchaus eine Einreisesperre für den gesamten Raum aussprechen. Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt. Eine Rechtsberatung bieten wir nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Aylin

    Hey und zwar mein freund ist bald 1 jahr abgeschoben nach albanien und will wieder nach deutschland und hier leben er will auch arbeiten gehen und er wird in paar tagen 17 aber was muss er machen damit er nach deutschland darf es wurde auch noch nichts bezahlt da sie nicht wissen wo wie viel etc und wie lange er eine sperre hat er will unbedingt wieder hier wohnen weil es hier besser ist was soll er machen?

  10. Sanya

    Hallo. Ich bin in Deutschland gereist aus Österreich, mein Visum war schon abgelaufen, ich habe Verlängerungsantrag gestellt-ich hatte legal Aufenthalt in Österreich. Als serbische Staatsbürgerin ich habe Recht 90 Tage innerhalb 180 Tage im Schengen Raum zu bewegen. Meine Reise nach Deutschland war 60-te Tag ab Ablauf meines Visum. Ich bekommte eine Einreiseverweigerung-zweck C und eine Belehrung „uber die möglichen Folgen einer erneuten unerlaubten Einreise nach Deutschland „ . Gilt das nür für Deutchland oder für ganze Schengen Raum? Was wird passieren an außere Grenzen wenn ich nach Serbien fahre? Mein Visum wurde nicht verlängert, ich hatte legal Aufenthalt bis 25. Juni und gleich dannnach ich habe neues Antrag gestellt.
    Mit FG, Sanya

    1. anwalt.org

      Hallo Sanya,

      es kann durchaus sein, dass die Einreisesperre auch für den Schengenraum gilt. Das können wir anhand Ihrer Ausführungen jedoch nicht beurteilen. In der Mitteilung zur Einreiseverweigerung sollte dies aufgeführt sein, Sie können das auch beim Ausländerzentralregister erfragen. Inwieweit das bei der Einreise nach Serbien ein Problem darstellen könnte, können wir ebenfalls nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen fachkundigen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Kri

    Guten Tag
    Ich hab eine Frage
    Undzwar mein Verlobter ist Marokkaner und wurde Februar 2017 abgeschoben und er hat eine Einreisesperre von 4 Jahren bekommen.
    Jetzt ist meine Frage wenn ich mit ihn heirate in Marokko gäbe es für ihn chancen wieder einreisen zu dürfen oder muss er die 4 jahre abwarten und was können wir machen wenn die zeit abgelaufen ist damit er einreisen darf.
    Um eine schnelle Antwort würde ich mich freuen

    1. anwalt.org

      Hallo Kri,

      eine Heirat hat in der Regel keinen Einfluss auf eine Einreisesperre. Sie können eine Verkürzung der Sperre bei der Behörde, die diese ausgestellt hat, beantragen, sofern die Abschiebung nicht aufgrund einer Straftat erfolgt ist. Eine Einreis eist in der Regel erst nach Ablauf (auch der verkürzten) Sperre und dem Bezahlen der Abschiebekosten wieder möglich. Lassen Sie sich Zweifle von einem fachkundigen Anwalt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Anselmo

    Hallo Team

    Wann man hier in deutschland Aufenthaltserlaubnis hat, Darf man nach U.S.A einreisen? (Urlaub )

    1. anwalt.org

      Hallo Anselmo,

      das kommt darauf an, ob Sie einen gültigen Reisepass haben und ein Visum für die USA erhalten. Wir können nicht beurteilen, ob Sie die Voraussetzungen für ein solches Visum erfüllen. Hier sollten Sie sich an die amerikanische Botschaft wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Kitija

    Liebe Damen und Herren,

    Danke für nützliche Information in Ihrem Artikel! Ich habe aber noch eine Frage zum Thema.

    Ich habe im September 2017 Asyl in Deutschland beantragt. Im Februar 2018 bin ich nach Lettland umgestellt worden, gemäß Dublin-Abkommen. Dies brachte mit sich einen Einreiseverbot für Deutschland für 1 Jahr. Ich habe die Reise nach Lettland freiwillig mitgemacht, aber rechtlich gesehen gilt das trotzdem als Abschiebung.

    In Lettland habe ich im Juni 2018 Flüchtlingsstatus für 5 Jahre und auch Dauer-Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre bekommen. Ich habe auch Arbeit und Wohnort in Lettland, bin dort gemeldet.

    Ich möchte für ein Paar Tage nach Deutschland fahren um dort Freunde zu besuchen, die mich die ganze Zeit unterstützt haben. Insofern ich es verstanden habe, sollte ich mich an die entsprechende ABH wenden (wahrscheinlich an die, von der ich den Bescheid bekommen habe, welcher das Einreiseverbot behandelt) mit der Bitte, das Einreiseverbot aufzuheben, mit Flüchtlingsstatus als Begründung.

    Würde das so gehen, hätte ich da eine Chance, dass das Einreiseverbot aufgelöst wird?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe)

    1. anwalt.org

      Hallo Kitija,

      Sie sollten den Antrag auf Aufhebung bzw. Verkürzung der Sperre tatsächlich an die Behörde stellen, die den Bescheid ausgestellt hat. Eine Begründung des Antrags kann hilfreich sein. Ob dieser zum Erfolg führt, können wir leider nicht beurteilen. Informieren Sie sich am besten auch bei der deutschen Botschaft.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Med R.

    Hallo,
    Ich bin seit 4 jahren aus deutschland abgeschoben, Bei jeder Fall der Abschiebung besteht eine Einreisesperre ab 3 Monaten bis 5 Jahren, und bei mir besteht eine Einreisesperre bis zum 25.08.2017 (also 3 Jahre nach der Abschiebung), die frage ist, muss ich einen Antrag auf aufhebung der abschiebung beantragen bevor ich um einen visum yu beantragen ? oder kann ich einfach direkt um einen visum beantragen ohne ich was zu tun?
    danke im voraus

    1. anwalt.org

      Hallo Med R.,

      ist die Einreisesperre abgelaufen und die Kosten der Abschiebung beglichen, sollte ein Antrag auf ein Visum wieder möglich sein. Erkundigen Sie sich am besten bei der zuständigen deutschen Botschaft.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Mike

    Hallo

    Meine Frage ist ein Bisschen kompliziert!
    Geboren und aufgewachsen bin ich in der Schweiz habe aber keinen Schweizer pass! Hatte eine Niederlassung!
    Durch mehrere dumme Fehler und Pech wurde ich zu 5 Jahren Haft verurteilt,und gleichzeitig vom Land verwiesen.vor haftantritt habe ich das Land verlassen und wohne im Ausland nicht eu Staat!
    Nun wollte ich mit meiner Frau nach Deutschland ziehen um dort ein Geschäft zu eröffnen wie wir es in der Schweiz auch hatten!(meine Frau ist Schweizerin)
    Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich für 12 Jahre nicht mehr in die Schengen-Staaten Einreisen darf!(das Schreiben kommt von der Schweiz) Ist das rechtens?dürfen die mich für so lange Sperren?kann ich was dagegen machen oder ist es aussichtslos?

    1. anwalt.org

      Hallo Mike,

      die Schweiz ist Mitglied im Schengen-Raum, daher können Einreisesperren auch von dort aus für den Schengen-Raum ausgesprochen werden. Wir können nicht beurteilen, ob der Zeitraum gerechtfertigt ist. Im Zweifel sollten Sie sich von einem fachkundigen Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Ste

      Hallo besteht das Problem immer noch , ansonsten könnten wir einen legalen Weg aufzeigen mfg ste

  16. R

    Vor dreieinhalb Jahren machte mein Freund eine Reise als Crew auf Iraqi Airways: Als sie am Flughafen ankamen, untersuchte die Polizei die Pässe der Besatzung und die Polizei fand Visa Schengen nicht auf den Pässen. Und ich gab ihnen ein Einreiseverbot und sie unterzeichneten ein Papier von der Polizei und brachten sie in ihr Land zurück. Meine Frage ist, ob mein Freund Visa-Schengen-Touristen in ein zweites Land der Europäischen Union fragt oder nicht? Gibt es ein bestimmtes Einreiseverbot oder nicht?

    1. anwalt.org

      Hallo R.,

      besteht ein Einreiseverbot für den Schengen-Raum, ist diese für alle Länder gültig. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob eine solches Einreiseverbot besteht. In der Regel ist eine Einreise ohne Visum in keines der Schengen-Länder möglich, sofern es sich im Nicht-EU-Bürger handelt. Wenden Sie sich am besten an die jeweiligen Botschaften der Ländern und erkundigen Sie sich nach den Einreisebedingungen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Olav

    Hallo,

    meine Freundin (Amerikanerin) hat ihr Schengen Visum seit einem Jahr nicht verlängert. Die Ausländerbehörde hat nun nach eine Anhörung sie aufgefordert das Land zu verlassen. Ihren Pass bekommt sie wieder wenn sie ein FLugticket vorzeigt.

    Wird sie eine Einreisesperre bekommen? Wir sind mitten in der Hochzeitsplanung und warten nur noch auf ein Dokument von einem Deutschen Gericht um die Ehe vollziehen zu können.

    1. anwalt.org

      Hallo Olav,

      es ist durchaus möglich, dass hier eine Einreisesperre ausgesprochen wird. Ihre Freundin hat sich illegal im Land aufgehalten, auch bei einer freiwilligen Ausreise kann eine Einreisesperre verhängt werden. Ob dem so ist, sollte im Bescheid angegeben sein. Sie können dies auch beim Ausländerzentralregister oder der deutschen Botschaft erfragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. aylin

    hallo
    und zwar meine freundin und ihrer familie wurde von der ausländer behörde gesagt das wenn die mutter ihre ausbildung schafft alle einen deutschen pass bekommen und hier für immer bleiben dürfen der vater geht arbeiten und die 2 kinder gehen zur schule die mutter wurde heute ohne grund gekündigt und kann die ausbildung nicht weiter machen was sollen sie jetzt machen? sonst werden sie sofort abgeschoben wen die mutter keine ausbildung mehr weiter macht sie wollte es aber wurde einfach gekündigt und sie wissen jetzt nicht was sie machen sollen. was sollen sie tun?

    1. anwalt.org

      Hallo aylin,

      in diesem Fall können wir nur empfehlen, sich an einen Anwalt zu wenden und mit diesem gemeinsam die weitere Vorgehensweise abzuklären. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten. Eventuelle sollten sie dann gemeinsam mit dem Anwalt auch ein Gespräch bei der Ausländerbehörde suchen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Ahmet

    Hallo,

    ich habe eine Frage .

    Ich bin türkischer Staatsbürger und wurde 2014 abgeschoben.
    Ich habe für 7 Jahre ein Einreise verbot bekommen . Für Europa und den Schengenraum.

    Nun meine Frage wie kann ich dagegen vor gehen vielleicht das schengenverbot aufzuheben ?

    Und allgemein was gibt es für Tipps für mich ?

    Ich würde mich über jeden Tipp und jede Nachricht freuen.

    Mit freundlichen Grüßen Ahmet.

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmet,

      erfolgte die Abschiebung nicht aufgrund einer Straftat, können Sie einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre stellen. Dies muss bei der Behörde erfolgen, die diese verhängt hat. Um dann wieder einreisen zu können, müssen in der Regel auch die Kosten der Abschiebung beglichen werden. Ist eine Verkürzung nicht möglich, müssen Sie die gesamte Zeit abwarten bevor eine Einreise wieder möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Stefan

    Hallo

    Ich Habe Denn Brief Bekommen das meine sperre aufgehoben ist Jetzt hab ich die frage Ob ich jetzt Wieder in Deutschland Reisen kann und wenn ich reise Muss ich diesen schreiben mit haben damit ich das an der grenze zeigen kann oder wie geht jetzt das

    Dankeschön im Voraus
    Stefan

    1. anwalt.org

      Hallo Stefan,

      in der Regel sollten Reisen nach Deutschland ab der Beendigung der Einreisesperre wieder möglich sein. Sie können das Schreiben zur Sicherheit mit sich führen und den Beamten vorzeigen, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert