Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

FAQ: Einreisesperre

Was ist eine Einreisesperre?

Eine Einreisesperre wird in aller Regel nach einer Abschiebung ausgesprochen um zu verhindern, dass der Betroffene, der kein Anrecht auf Asyl hat, nicht noch einmal in Deutschland einreist.

Wie lange gilt eine Einreisesperre?

Die Einreisesperre ist in aller Regel auf fünf Jahre begrenzt. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgt ist.

Wie kann ich eine Befristung der Einreisesperre beantragen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie den Antrag auf Befristung der Einreisesperre formulieren können.

Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.
Eine Abschiebung wird meist von einer Einreisesperre begleitet.

Wurden Ausländer aus dem deutschen Hoheitsgebiet abgeschoben oder ausgewiesen, werden sie in der Regel mit einer Einreisesperre belegt. Aufgrund eines europäischen Informationssystems betrifft das Verbot zur Wiedereinreise nicht nur in Deutschland: Die Einreisesperre gilt im Schengen-Raum.

Daran gekoppelt ist ein generelles Aufenthaltsverbot für Deutschland. Reisen ausgewiesene Ausländer trotz Einreisesperre wieder ein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine entsprechend hohe Geldstrafe (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes).

Doch wie lange gilt die Einreisesperre in Deutschland gemäß Ausländerrecht? Gibt es für Betroffene Wege, das Einreiseverbot zu umgehen, wenn sie abgeschoben wurden? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund ums Thema.

Die Einreisesperre befristen oder aufheben: Diese Rechtsmittel sind notwendig

Die Einreisesperre nach der Abschiebung soll verhindern, dass Ausländer, welche die Voraussetzungen zur Aufenthaltserlaubnis nicht erfüllen, unmittelbar wieder einreisen. Allerdings dauert diese Wiedereinreisesperre in der Regel nicht endlos an.

Die Befristung der Einreisesperre dank europäischer Richtlinie

Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.
Meist gilt die Einreisesperre in Deutschland und im Schengen-Raum.

Bezüglich des Asyl- und Migrationsrechts kollidieren in Deutschland europäisches und nationales Recht öfter. Oftmals werten Gerichte in diesen Diskrepanzen das Recht der Europäischen Union höher.

Bezüglich der Befristung der Einreisesperre fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein entsprechendes Urteil Ende 2013. Die gegensätzlichen Rechtsvorschriften zum Ausländerrecht waren:

  • § 11, Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes
  • Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und Rates vom 16.12.2008 zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Beide Rechtsnormen unterscheiden sich in den Voraussetzungen zur Befristung der Einreisesperre:

Die von der Ausweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung ausgehenden Wirkungen werden auf Antrag i. d. R. befristet. Eine Notwendigkeit, bereits mit Erlass einer Ausweisung deren Wirkungen zu befristen, ergibt sich weder aus Gemeinschafts- noch aus Konventionsrecht.“ (§ 11 AufenthG.)

Die Dauer des Einreiseverbots wird in Anbetracht der jeweiligen Umstände des Einzelfalls festgesetzt und überschreitet grundsätzlich nicht fünf Jahre.“ (Art. 11 Absatz 2 der Richtlinie 2008/115

In seinem Urteil bestätigt der EuGH (EuGH, 19.09.2013 – C-297/12), dass das Verbot der Einreise auf fünf Jahre begrenzt ist – ob nun ein entsprechende Antrag gestellt wurde, oder nicht.

Achtung: Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings, wenn die Ausweisung aufgrund einer Straftat erfolgte oder wenn der Betroffene anderweitig eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Der Antrag auf Befristung der Einreisesperre als Muster

Auch wenn es nicht notwendig ist, die Befristung der Sperre zu beantragen, können Sie ein entsprechendes Schreiben an die Behörde senden, welche Ihre Abschiebung veranlasst hat. In der Regel genügt ein formloser Antrag:

[Adresse Ausländerbehörde]

[Ihre Adresse]

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Befristung der Einreisesperre

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Befristung meiner Einreisesperre zum [Datum 5 Jahre nach der Ausreise angeben]. Ich berufe mich hierbei auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013, wonach eine Einreisesperre grundsätzlich auf fünf Jahre begrenzt ist.

Anbei finden Sie eine Kopie meines Ausweises.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

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Die Betretenserlaubnis als Alternative

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.
Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzfristig aufheben.

Ist bei einer Einreisesperre keine kürzere Befristung möglich, können Sie eine Betretenserlaubnis beantragen.

Dies ist auch dann möglich, wenn die Einreisesperre noch gültig ist – also innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Abschiebung.

Mit der Betretenserlaubnis können Sie die Einreisesperre kurzzeitig aufheben und Deutschland betreten.

Allerdings gilt diese Erlaubnis meist nur für kurze Zeit und unter eingeschränkten Bedingungen: Sie wird nur erteilt, wenn zwingende Umstände dies erfordern.

Ein solcher zwingender Umstand ist beispielsweise die Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie dem Antrag nachgibt oder nicht. Eine Betretenserlaubnis ist kein Aufenthaltstitel: Auch wenn Sie einreisen können, gilt oftmals keine Freizügigkeit im Bundesgebiet.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

626 Gedanken zu „Einreisesperre: Wann besteht ein Einreiseverbot in Deutschland?

  1. Dano

    Guten Tag,

    Ich habe eine kurze frage: ich hatte eine einreisesperre der Befristung auf zwei Jahren sind am 2016 ausgereist bzw abgeschoben aus der BRD, kann ich nach der Ablauf der Frist 2018 wieder einreisen oder muss ich die Abschiebung kosten bezahlen?

    1. anwalt.org

      Hallo Dano,

      um wieder einreisen zu können, müssen in der Regel die Kosten der Abschiebung beglichen werden. Wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde oder erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft, welche Schritte Sie gehen müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Dani

    Guten Tag,

    Ich bin gestern aus Deutschland mit meinem Cousin über die Schweiz nach Serbien gereist. An der Schweizer Grenze stellten die Beamten fest das mein Cousin über die 3 Monate Schengenfrist sich in Deutschland befand. Da er kein Geld dabei hatte, haben wir keine Kaution bezahlt. Der Beamte meinte die Strafe könnte 850 Franken kosten. Er war 46 Tage über der Schengenfrist und wir haben seine Adresse in Serbien angegeben, wo er nun die Post von der Staatsanwaltschaft erhalten wird. Meine Frage ist jetzt wenn er ein Einreise Verbot erhält, gilt das nur für die Schweiz oder für den ganzen Schengenraum? Wenn er nicht bezahlt, kann er trotzdem in Deutschland einreisen? (nicht über die Schweiz)

    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. anwalt.org

      Hallo Dani,

      es kann durchaus sein, dass die Einreisesperre für den gesamten Schengenraum gilt, das können wir jedoch nicht beurteilen. Dies sollte in der Regel im Bescheid benannt sein und kann darüber hinaus bei den zuständigen Behörden erfragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Seyfullah g.

    Hallo ich habe 3 Woche in der Türkei Urlaub und jetzt kann ich nicht zurück nach Deutschland obwohl ich noch 2 Jahre Aufenthalt habe bitte ein antworten mit freundlichen grüßen G. seyfullah

    1. anwalt.org

      Hallo Seyfullah g.,

      wir können nicht nachvollziehen, warum Ihnen die Einreise verweigert wird. Das kann eventuell mit Ihrem Aufenthaltsstatus zusammenhängen, der durch das Verlassen von Deutschland erlöschen sein kann. Wenden Sie sich an die deutsche Botschaft und die zuständige Ausländerbehörde um dies abzuklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. khalif

    Sehr geehrter Herr R.,am 6.6.1997 bin ich nach deutchland gekomm exsact in … als fussballer also ich hatte ein vertrag fuer 2 jahre;im april 1998 habe ich geheiratet mit ein deutschen frau also ich musste mein aufenthalt tauchen aber leider mein beziehung koennte nicht lange dauern nur 18 monaten und dannach musst ich scheiden lassen und das war im jahr 2001 dazwischen ich hatte ein unbefristet arbeitserlaubnis aber ich koennte damit nicht arbeiren weim mein passe war bei der ausslander behoerde bis 2008 bin ich in straf gefängnis gelandet in berlin ein strafe fur 28 monaten gefaelschte papiere nach 16 monaten habe nach mein antrag habe ich ein halbe strafe bekomm und da musste ich des land verlassen mit ausweisung…. mein frage. habe ich den recht wieder nach deutschland oder eu lander nach zu reisen nach mein ausweisung oder nicht.? beim allem respekt mein cousin wohnt in frankfurt wenns um ihre kosten gehts ich kann sofort zahlen

    1. anwalt.org

      Hallo khalif,

      bei einer Ausweisung bzw. Abschiebung wird in der Regel eine Einreisesperre verhängt. Ist eine Straftat der Grund, kann dieses Einreiseverbot in der Regel auch nicht verkürzt werden und ist oftmals auch unbegrenzt gültig. Sie können sich bei der Behörde, die die Abschiebung veranlasst hat, oder beim Ausländerzentralregister informieren, ob die Sperre für den gesamten Schengenraum gilt und für wie lange sie verhängt wurde. Eine Einreise trotz Verbot kann üblicherweise als Straftat gewertet werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. arslan

    hallo ich hab eine frage wenn man eine einreisesperre von 4 jahre bekommt und nach 2 jahren wenn man die abscheibkosten bezahlt hat kann man eine verkurzung oder aufheben der einreisesperre beantragen ?

    1. anwalt.org

      Hallo arslan,

      sind die Kosten beglichen und wurde die Sperre nicht aufgrund einer Straftat ausgesprochen, kann bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Verkürzung gestellt werden. Ob dieser erfolgreich sein wird, können wir jedoch nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Just Me

    Guten Tag,

    ich hätte eine kurze Frage: wo kann man sich erkundigen ob eine Einreisesperre vorliegt?
    Eine bekannte verlässt demnächst freiwillig das Land. Würden nun gerne herausfinden ob eine Sperre vorliegt und wenn ja wie lange.

    Vielen lieben Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Just Me,

      Sie können sie bei den zuständigen Ausländerbehörden und beim Ausländerzentralregister erkundigen. Dort sind die Informationen in der Regel vorhanden.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Chouchane

    Einen wunderschönen guten Abend.
    Ich wurde 2010 abgeschoben weil ich länger als 6monate in tunesien war..daruf hin haben.sie mir die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Ich bin ind deutschland geboren und habe mein abschluss gemacht.Ich würde mich freuen wenn sie mir weiter helfen könnten.

    1. anwalt.org

      Hallo Chouchane,

      es ist in Ihrem Fall durch die Abschiebung wahrscheinlich, dass eine Einreisesperre besteht. Diese sollte im Bescheid zur Abschiebung aufgeführt sein. Sie können eventuelle eine Verkürzung der Sperre beantragen. Dies muss bei der Behörde geschehen, die die Abschiebung veranlasst. Zudem sind die Kosten der Abschiebung von Ihnen zu bezahlen, bevor eine Einreise in der Regel wieder möglich wird.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Chouchane

        Wunderschönen guten tag.ich bin.Freiwillig gegangen ich habe selber für den.flug bezahlt und es liegt keine einreisespre gegen mich. Und.habe zei.mal ein.besucher visum.beantragt aber wurde mir abgelehnt!!!

        1. anwalt.org

          Hallo Chouchane,

          Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, ob Sperren oder Eintragungen gegen Sie bestehen. Wir können nicht nachvollziehen, aus welchem Grund das Visum abgelehnt wurde. Hier sollten Sie auch bei der Botschaft um Auskunft bitten. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten, dies kann nur ein Anwalt übernehmen.

          Ihr Team von anwalt.org

  8. Salmo

    hallo Team,
    ein freund hat einreisesperre gehabt aber sperre ist schon abgelaufen. zuständig Behörde hat ihm geteilt ab 30 Januar 2018 sperre ist befristet. Die frage ist darf er ab sofort nach Deutschland einreisen aber nicht dauerhaft nur zum besuche? weil er mit deutsche Stadtbürgerin verheiratet ist. Er lebet in ein andere Lände EU. kann er nach Deutschland einreisen ohne Visum nur seine Frau zum besuchen?

    Dank für Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Salmo,

      ist die Einreisesperre abgelaufen, sollte eine Einreise wieder möglich sein. Ein Visum muss jedoch dann beantragt werden, wenn der Einreisende kein Bürger der EU ist, sondern einen Pass aus einem anderen Land besitzt. Auch für kurze Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Jacqueline

    Hallo ich kenne jemanden, der wegen illegalen Drogen ein Einreiseverbot nach Deutschland hat. Er wohnt in Österreich.
    Er hatte bei der deutschen Behörde gefragt, ob er wieder nach Deutschland einreisen darf der Arbeit wegen, dies wurde abgelehnt, außer, er kauft sich frei. Gibt es sowas? Geld zahlen, damit er nach Deutschland kommt?
    So hab ich das zumindest verstanden.

    1. anwalt.org

      Hallo Jacqueline,

      eine Eineisperre, die aufgrund von Straftaten ausgesprochen wurde, kann in der Regel nicht verkürzt werden. Im Bescheid zur Abschiebung stehen üblicherweise alle wichtigen Informationen, die es zu beachten gilt. IN der regel muss der Abgeschobene jedoch die Kosten der Abschiebung bezahlen. Hier sollten Sie sich an die zuständige Behörde oder die deutsche Botschaft wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Emiljo

    Hello sehr geehrte Damen und Herren ,

    Ich bin aus Albanien , ich war ein Asylbewerber in Deutschland Marz 2015-Marz 2016 , ich habe die Asyl selbs abgeschlossen ich bin nicht mit Polizei abgeschibung und ich bin weg aus Deutschland aber die behoreder haben mir eine expuls bis 2019 gemacht . Jetz habe ich enie große möglichkeit mit Arbeitvertrag in Deutschland zu kommen . Ich möchte wissen was soll ich machen die expuls weg tun ? Kann mit geld straffen weg machen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Emiljo,

      eine Einreisesperre muss in der Regel abgeleistet werden, bevor eine Wiedereinreise nach Deutschland möglich ist. Informieren Sie sich bei der Behörde, die das Einreiseverbot ausgestellt hat, ob Sie einen Abtrag auf Verkürzung stellen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Piter

    Hello sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe in Deutschland 2 Jahren und 4 Monaten gelebt als Asylant. Ich bin Freiwillig nach Albanien eingereist. Das BAMF hat mit gesagt das ich 10 Monaten einreis Verbote habe. Meine Frage ist ob das stimmt. Die 10 Monaten sind nur fur Deutschland oder auvh in Schengen Raum. Kann man mit Arbeits Vertrag und Visum fruher nach DEutschland gehe?

    Danke !

    1. anwalt.org

      Hallo Piter,

      ob es sich um eine Einreiseverbot für Deutschland oder den Schengenraum handelt, kann Ihnen die zuständige Behörde mitteilen oder Sie erfragen dies beim Ausländerzentralregister. Ein bestehendes Einreiseverbot kann per Antrag eventuell verkürzt werden. Diese muss ebenfalls bei der zuständigen Behörde erfragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Albert

    Hello sehr geehrte Damen und Herren,
    Habe ein Frage jetzt wenn man hat ein reise sperre nach deutschland und Einreise Verweigerung in Schengen Raum, wenn zum Beispiel will reisen nach Brasilien aber mit transit in Frankreich nur in transit zone zu um tauschen Flugzeug ist dass möglich ohne Probleme.?
    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Albert,

      findet im Transitraum keine Einreis in ein Land des Schengen-Raums statt, sollte der Zwischenstopp möglich. Am besten informieren Sie sich jedoch bei der Botschaft des jeweiligen Landes, ob es hier zu Problemen kommen könnte.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Julia L.

    Hallo :) Mein Mann war In Deutschland 3 Jahre in Haft und wurde dann aus der Haft heraus ausgewiesen mit dem Antrag einer Einreisesperre auf 8 Jahre.
    Wir haben nun vor 2 Monaten in seinem Heimatland geheiratet, meine Frage nun ist es möglich durch diese Heirat mit mir einer Deutschen, unwirksam zu machen oder wird das Visum zur Familienzusammenführung erst nach Ablauf der Einreisesperre erteilt?

    1. anwalt.org

      Hallo Julia L.,

      besteht bei der Heirat eine Einreisesperre, ist diese in der Regel auch weiterhin gültig. Da ein aufgrund von Straftaten verhängtes Einreiseverbot nicht verkürzt werden kann, muss üblicherweise der Zeitraum abgewertet werden bevor eine erneute Einreise eventuell wieder möglich ist. Ob das Visum dann erteilt wird, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung obliegt den zuständigen Behörden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Cemil S.

    guten tag…
    mein vater wurde vor über 10 jahren abgeschoben er ist in der zeit als er in deutschland war nie straftätig jetzt würde er gerne für die beschneidungsfeier seines enkels für 3 monate als Tourist einreisen wäre das möglich und was müsste ich tun um das zu ermöglichen….

    1. anwalt.org

      Hallo Cemil S.,

      ob eine Einreisesperre besteht, können Sie bzw. Ihr Vater beim Ausländerzentralregister erfragen. Besteht eine solche nicht mehr, kann ein Visum bei der deutschen Botschaft beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Donchen

    Hallo,
    Ich bin verheiratet und warte seit oktober auf meinen Mann. Er hatte vor 2Jahren in Niederlande eine einreisespeere bekommen für alle EU-Länder.
    Ich bin in Österreich, arbeite habe eine wohnung und wir wollen die Zukunft hier verbringen. Ist dass möglich ?

    1. anwalt.org

      Hallo Donchen,

      Aussagen über das österreichische Asylrecht können wir nicht tätigen, da sich unsere Ratgeber mit dem deutschen Recht befassen. Hier sollten Sie sich an die zuständigen Behörden in Österreich wenden und klären wann bzw. ob eine Einreise möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Feridun

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage bezüglich der Wiedereinreise nach einer Ausweisung infolge einer rechtskraeftigen Verurteilung zu lebenslanger Haft.
    Die Strafe wurde zum Teil verbüst (12 Jahre) und die Staatsanwaltschaft hat von der weiteren Vollsteckung, zum Zwecke der Ausweisung, abgesehen. Jedoch wurde auch für den Fall der Wiedereinreise die weitere Vollstreckung angedroht.
    İst es richtig das das Auslaenderamt zwar die Einreisesperre aufheben kann, dieses jedoch keine Wirkung auf die angedrohte weitere Vollstreckung hat? Der Versuch bei der lokalen Landesvertretung (Konsulat) ein Visum zu bekommen war erfolgreich. Es wurde ein dreimonatiges Schengenvisum erteilt (Multientry) als Geschaeftsvisum.
    İst auch in solch einem Fall die Einreisesperre auf max. 5 Jahre begrenzt? Und sollte man zuerst die Einreisesperre aufheben bzw. befristen lassen und dann versuchen bei der Strafvollstreckungskammer den Haftbefehl aufheben bzw. aussetzen zu lassen?

    Vielen Dank im vorraus

    1. anwalt.org

      Hallo Feridun,

      in der Regel kann eine vorliegende Einreisesperre, die aufgrund einer Straftat ausgesprochen wurde, nicht verkürzt werden. Ist diese begrenzt, muss üblicherweise der volle Zeitraum abgewartet werden. Eine solche Einreisesperre besteht zudem in der Regel unabhängig von anderen Maßnahmen wie einer Vollstreckung von Haftbefehlen gegen den Betroffenen. Da wir eine rechtliche Beratung nicht anbieten können, empfehlen wir Ihnen sich direkt an einen Anwalt zu wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Lena

    Ich habe eine Frage bezüglich der Einreise. Undzwar war ein Bekannter von mir vor 3 Jahren in Deutschland (Asyl), er hatte nicht vor hier zu bleiben sondern wollte nur für eine kurze Zeit ‚urlaub‘ machen d.h er ist selbständig wieder abgereist. Besteht jetzt trozdem ein Einreiseverbot? (Er möchte bald wieder für paar Monate nach Deutschland kommen jedoch ohne Visum )

    1. anwalt.org

      Hallo Lena,

      ob eine Einreisperre besteht, können Sie bzw. Ihr Bekannter beim Ausländerzentralregister erfragen. Eine Einreise ohne Visum ist in der Regel nur für EU-Bürger möglich. Haben Reisende anderer Staaten kein Visum handelt es sich üblicherweise dann um eine illegale Einreise bzw. einen illegalen Aufenthalt, der durchaus auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden kann.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Edison

    Hallo
    Ich brauche eure Hilfe, ich mit mein Frau und meine Tochter ( damals 4 jahre alt) haben in 2016 in Deutschland ( Hamburg) Asyl beantragt, diese antrag würde abgelehnt. Die haben uns gefragt ob wir freiwillig ausreisen wollen ohne Einreiseverbot. Wir haben akzeptiert und unterschreiben. Haben uns in Flughafen Berlin gefahren und dann nach Albanien geflogen. Bis hier alles klar . Im juni 2017 wollten wir zum Besuch nach Griechenland fahren . In albanieschen Passkontrolle haben uns nicht gesagt , aber in griechischen haben uns gesagt das wir Einreiseverbot in schengen haben . Wir wissen gar nicht was wir machen sollen oder wohin beschweren . Eine anwalt in Albanien sagt das müssen wir in Deutschland fragen aber wohin??
    Kann jemand uns helfen ?
    P.s . Sorry für meine Deutsch sprache , hoffentlich ist verständlich

    1. anwalt.org

      Hallo Edison,

      eine Einreisesperre wird normalerweise mit dem Ausreisebescheid mitgeteilt. Sie können beim Ausländerzentralregister erfragen, wie lange diese besteht und welche Behörde diese ausgestellt hat. Ist dies bekannt, kann unter Umständen eine Verkürzung der Sperre bei der Behörde beantragt werden. Empfehlenswert ist hier zudem ein Anwalt, der sich mit dem deutschen Asyl- und Einreiserecht auskennt. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Lana

    Schönen Tag,
    hier eine Frage:
    Ich bin aus Deutschland wegen einer Vorstrafe ausgewiesen und habe ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 2 Jahren bekommen.
    Nun steht im Bescheid nur über Bundesgebiet-Deutschland und kein Wort über Schengener Einreiseverbot, bedeutet das, dass ich das Einreise- und Aufenthaltsverbot nur für Deutschland habe? Oder ist das Einreise- und Aufenthaltsverbot automatisch auch für den gesamten Schengenraum?
    Danke für die Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Lana,

      aufgrund Ihrer Angaben ist davon auszugehen, dass die Einreissperre nur für Deutschland besteht. Es sollte für Sie möglich sein, in andere Länder des Schengen-Raums zu reisen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Abdalah

    Hallo Team,
    ein Freunde hat vor 10 Monat nachträglich Befristung bei der Behörde gestellt weil Einreisesperre gegen ihm.Aber bis heute Behörde hat nicht ihm geantwortet, er ist mit eine deutsche Stadtbürgerin verheiratet seit ein Jahre. Er hat Aufenthaltstitel andere Landes in Europa und seine Frau wohnt in Deutschland. Die frage sind was kann er tun einreise zu können? kann er Antrag stellen bei Botschaft ohne Behörde Erlaubnis? was ist unterschied Visum und Familiennachzug? Er wohnt nicht in Deutschland und wo kann er Familiennachzug beantragen?
    vielen dank für Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Abdalah,

      die Bearbeitung eines Antrags kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie können bei der Behörde, bei der der Antrag auf Befristung gestellt wurde, nach dem Stand der Bearbeitung fragen und sich erkündigen, ob eine Befristung überhaupt möglich ist. Ist dies nicht möglich, muss die Einreisesperre in der Regel abgewartet werden.

      Auch für den Famniliennachzug wird ein Visum benötigt, welches bei der deutschen Botschaft zu beantragen ist. Besteht eine Einreisesperre, kann diese in der Regel erst nach deren Ablauf geschehen. Den Familiennachzug kann die Ehefrau bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort veranlassen. Er nuss sich jedoch an die deutsche Botschaft für das Visum wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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