Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

FAQ: Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

Dürfen Asylbewerber in Deutschland arbeiten?

Je nachdem welchen Aufenthaltsstatus Flüchtlinge haben, gelten im Asylrecht verschiedene Regelungen. Während der ersten drei Monate oder wenn Personen aus sicheren Drittstaaten kommen, besteht ein Arbeitsverbot.

Wann kann eine Arbeitserlaubnis erlangt werden?

Üblicherweise dürfen Asylbewerber, wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen, eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis beantragen. Nach 15 Monaten ist üblicherweise eine volle Erlaubnis möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Mehr dazu lesen Sie hier.

Was ist bei einer Duldung zu beachten?

Besitzer Personen nur eine Aufenthaltsduldung, ist eine Arbeitserlaubnis unter Umständen nicht möglich. Allerdings kann eine Ausbildungs- oder eventuell auch eine Beschäftigungsduldung beantragt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Arbeitserlaubnis: Was gilt für Asylbewerber?

Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Eine Arbeitserlaubnis ist für Asylbewerber der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Auf der Flucht vor Krieg, Hunger oder Verfolgung riskieren viele Menschen täglich ihr Leben. Die Fluchtrouten sind oft nicht weniger gefährlich, als die Situation im Heimatland. Doch die Aussicht auf Schutz und einem sicheren Weiterleben treibt die meisten Flüchtlinge an.

Im sicheren Deutschland angekommen folgt meist die Ernüchterung: Bevor Flüchtlinge arbeiten dürfen, müssen sie einen Asylantrag stellen und abwarten, welche Entscheidung die Behörden treffen. Auch Arbeitgeber sind oft unsicher, ab wann Flüchtlinge Arbeit aufnehmen dürfen und verweigern im Zweifel eine passende Stelle. Unter welchen Umständen bekommen Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis? Welche Rechte und Pflichten müssen Asylbewerber hierzu erfüllen? In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Arbeitserlaubnis für Asylbewerber.

Grundsätzlich stehen Asylbewerbern mehr Möglichkeiten offen, als viele gemeinhin annehmen. Unkenntnis über die Rechte von Flüchtlingen erschwert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zusätzlich.

Dürfen Asylbewerber arbeiten, bevor sie ihren Status erhalten?

Unter dem Begriff „Flüchtlinge“ fassen Medien und Politik viele verschiedene Status zusammen, welche im Folgenden aufgeschlüsselt werden. Die Frage, ob Flüchtlinge arbeiten dürfen, hängt nämlich von der genauen Situation des Betroffenen ab.

Flüchtlinge sind nicht gleich Flüchtlinge: Geduldet, Bewerber oder anerkannter Satus?

In Deutschland sind folgende Status für Asylsuchende denkbar:

  • Neu angekommene Flüchtlinge, die noch keinen Asylantrag gestellt haben
  • Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeleitet wurde
  • Personen mit einem anerkannten Flüchtlings- oder Asylstatus oder unter subsidiären Schutz
  • Geduldete Ausländer

Je nachdem, in welcher Kategorie sich Flüchtlinge einreihen, gilt ein anderes Recht. Für Asylsuchende, bei welchen das Asylverfahren noch nicht in Gang gesetzt wurde, sollten dieselben Bedingungen gelten wie für Asylbewerber. Allerdings wird dies je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Die Rechte für Asylbewerber sind hingegen genauer ausformuliert: Drei Monate nach der Antragstellung auf Asyl können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Die zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde.

Während der Erstaufnahme und für Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern gibt es allerdings kein Arbeitsrecht. Für Asylbewerber, die ihren Antrag bereits abgegeben haben und nicht aus einem als sicher eingestuften Staat kommen, gilt die Drei-Monats-Regelung.

Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.
Flüchtlinge dürfen in der Regel nach drei Monaten arbeiten.

Während der ersten Monate gilt lediglich eine eingeschränkte Arbeitserlaubnis, nach 15 Monaten entfällt die Beschränkung jedoch in der Regel und die Rechte der Flüchtlinge werden ausgeweitet. Eine selbständige Tätigkeit ist jedoch für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung grundsätzlich nicht erlaubt. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.

Flüchtlinge, welche das Asylverfahren abgeschlossen haben und unter subsidiärem Schutz stehen oder als asylberechtigt anerkannt sind, dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Viele Flüchtlinge und Arbeitgeber wissen es nicht: Eine Arbeitserlaubnis ist bei einer Duldung ebenfalls möglich. Hier sind die Bestimmungen jedoch deutlich differenzierter zu betrachten.

Duldung und Arbeitserlaubnis: Die Rechte der Flüchtlinge während der Duldung

Eine Duldung besteht dann, wenn ein Flüchtling einerseits keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat, dennoch aber nicht ausgewiesen werden kann. Im Rechtsjargon „Vorläufige Aussetzung der Abschiebung“ (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) genannt, ist die Duldung in Sachen Arbeitserlaubnis ein schwieriger Status.

Alle sechs Monate muss die Duldung erneut bestätigt und verlängert werden. Allein aus diesem Umstand ergibt sich eine massive Schwierigkeit für Flüchtlinge, eine Arbeit zu finden. Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt, dass folgende Geduldete nicht in Deutschland arbeiten dürfen:

(6) Einem Ausländer, der eine Duldung besitzt, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden, wenn

  1. er sich in das Inland begeben hat, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen,
  2. aufenthaltsbeendende Maßnahmen bei ihm aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht vollzogen werden können oder
  3. er Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes ist und sein nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Treffen obige Punkte nicht zu, dürfen geduldete Personen nach drei Monaten Aufenthalt hierzulande arbeiten. Wie auch bei Asylbewerbern besteht für die ersten fünfzehn Monate ein stark beschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt. Erst nach vier Jahren in Deutschland dürfen sich geduldete Menschen völlig frei auf dem Markt bewegen. Allerdings dürfen sie nur dann als Selbständige arbeiten, wenn die Ausländerbehörde dies erlaubt.

Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit den Paragraphen 60c und 60d AufenthG die Möglichkeit geschaffen, eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung zu erlangen. Erstere gilt, wenn Geduldete ein qualifizierte Ausbildung in Deutschland absolviert und die Voraussetzungen aus § 60c AufenthG erfüllt sind. Die Beschäftigungsduldung können Personen beantragen, die bis zum 1. August 2018 eingereist sind, seit 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit mindestens 18 Monaten festangestellt sind. Sie wird üblicherweise für 30 Monate erteilt.

Arbeit für Ausländer: Beschränkter Zugang, Arbeitsverbot oder uneingeschränktes Recht?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht drei verschiedene Rechtszustände für Flüchtlinge vor:

  • Einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt
  • Eine beschränkte Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge
  • Ein Arbeitsverbot
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.
Die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen sind in Deutschland genau geregelt.

Die jeweilige Option wird in den Aufenthaltspapieren der Flüchtlinge eingetragen. Dürfen sie uneingeschränkt arbeiten, stehen ihnen sowohl ein Angestelltenverhältnis als auch eine selbständige Tätigkeit offen. Meist geht dieser Rechtsstatus mit einem Anrecht auf Ausbildungsförderung/Bafög und einem Anspruch auf einen Integrationskurs einher.

Haben Asylbewerber ein beschränktes Arbeitsrecht, müssen sie eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde einholen. Diese Genehmigung kann frühestens drei Monate nach der Antragsstellung eingeholt werden. Anschließend prüft die Agentur für Arbeit jedes potenzielle Arbeitsangebot. Erst, wenn die Agentur zustimmt, dürfen Flüchtlinge die Arbeit aufnehmen. Die Behörden entscheiden zudem im Einzelfall, ob eine selbständige Tätigkeit möglich ist.

Wurde ein Arbeitsverbot für einen Asylbewerber ausgesprochen, bleibt ihm der deutsche Arbeitsmarkt verschlossen. Ein solches Verbot gilt beispielsweise stets für den Zeitraum der Erstaufnahme. Auch Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern dürfen in der Regel nicht arbeiten.

Praktika müssen nicht von der Agentur geprüft werden

Recht auf Arbeit? Die Suche ist in Deutschland für Flüchtlinge schwer

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt meist verschlossen. Aufgrund der vielfachen Gesetzesänderungen wissen sowohl Behördenmitarbeiter als auch Arbeitgeber oftmals nicht genau, welche Bestimmungen genau gelten.

Im Zweifel entscheiden sich viele dagegen, einem Asylbewerber Arbeit zu geben. Das deutsche Recht sieht folgende Regelungen vor:

  • Nach 15 Monaten dürfen Flüchtlinge grundsätzlich arbeiten – dann entfällt die Vorrangprüfung
  • Für Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, welche in einer Erstaufnahme-Einrichtung leben, greift ein Arbeitsverbot

Schritt für Schritt: Der Weg zu einer Arbeit für Asylbewerber

Kommen wir zu dem konkreten Ablauf im Falle eines Asylbewerbers. Dieser besitzt noch keinen endgültigen Asyl- oder Flüchtlingsstatus. Somit hat er auch noch keine Aufenthaltsgenehmigung, sondern lediglich eine Aufenthaltsgestattung.

Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.
Hochqualifizierte Flüchtlinge dürfen oft schneller arbeiten.

Der erste Schritt ist die Beschaffung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer – diese ist bei der Ausländerbehörde einzuholen.

Die Erteilung der Erlaubnis wird im Einzelfall geprüft. Eine Ablehnung erfolgt sicher, wenn der Betroffene in einer Erstaufnahme-Einrichtung wohnt, aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert. Erhalten Flüchtlinge die Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde, können sie sich nach einer geeigneten Stelle umsehen. An dieser Stelle ist die Sprachbarriere oft ein großes Hindernis, um Arbeit für Flüchtlinge zu finden.

Eine eventuelle Arbeitsstelle muss anschließend der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt werden. Diese prüft die Unterlagen und erlaubt oder verweigert die Arbeitsaufnahme für das spezifische Angebot.

Auch wenn Flüchtlinge arbeiten dürfen, führen die bürokratischen Zwischenschritte oft dazu, dass sich potentielle Arbeitgeber nicht um Geflüchtete als Angestellte bemühen. Nach 15 Monaten entfällt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit jedoch. Der Prozess wird dadurch verkürzt und vereinfacht.

Erlangen Asylbewerber Rechte durch ihre berufliche Tätigkeit? Asylrechte in Deutschland

Gehen Flüchtlinge einer Tätigkeit nach, kann dies einen Einfluss auf das Bleiberecht in Deutschland ausüben. Dies gilt allerdings nur für ganz bestimmte Konstellationen. Für Asylbewerber, bei welchen das Asylverfahren im Gange ist, achten die Behörden nicht auf eine eventuelle Erwerbstätigkeit – auch wenn diese als Integrationsleistung verstanden werden kann. Das Asylverfahren prüft lediglich, ob ein Anspruch auf asylrechtlichen Schutz besteht.

Anders liegt die Bewertung jedoch bei Personen, welche in Deutschland geduldet sind. Hier berücksichtigen die Behörden den Integrationswillen des Betroffenen – eine regelmäßige Arbeitsstelle kann hier ausschlaggebend sein. Dies betrifft sowohl die Verlängerung der Duldung um weitere sechs Monate als auch die Erteilung eines Aufenthaltstitels.

Fazit: Die Rechte von Flüchtlingen in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt

Es wird deutlich, dass deutsche Gesetze einen grundsätzlichen Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt ermöglichen. Allerdings greift dieses Recht erst drei Monate nach der Antragsstellung. In der ersten Zeit gelten für Flüchtlinge besondere Beschränkungen: Die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde müssen zustimmen, bevor Asylbewerber arbeiten dürfen. Nach der Erteilung des Aufenthaltstitels entfallen die Begrenzungen jedoch vollständig.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

166 Gedanken zu „Dürfen Flüchtlinge arbeiten?

  1. Mohamed m.

    Hallo ihr lieben ich bin eine Flüchtlinge ich wohne in deutschland seit September 2015 und ich habe asyl antrag gesstelt und ich hab immer noch kein Anhörung trotzdem ich habe 4monate gearbeitet als freiwillige Praktikant in Alten und Pflege heim dannach ich habe einen Duldung Ausweis bekkomen
    Ich weiss ich nicht wieso aber momente ich habe einen Berufsbildung Platz als fsj Altenpflege gefunden,ich habe lange Zeit gekämpft gegen wie ich kann fsj bekommen Gott sei danke hat geklappt..meine frage ist wie es sieht aus ob ich Aufenthalt bekommen oder fsj kann nicht helfen wegen meine Zukunft Aufenthalts? Liebe Grüße mo danke…..

    1. anwalt.org

      Hallo Mohamed,

      ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, kann aus der Ferne nicht vorhergesagt werden. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde über den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Antrags.

      Außerdem können Sie eine Flüchtlingsberatungsstelle aufsuchen und sich dort hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Carmen S.

    Liebes Expertenteam,

    ich betreue einen jungen Mann aus dem Kosovo, der seit Ende 2015 in Deutschland ist.

    Da er bereits als Kind mit seinen Eltern einige Jahre in Deutschland lebte und hier zur Schule ging, spricht er unsere Sprache recht gut.

    Sein jetziges Bleiberecht im Pass ist bis Mitte Februar.

    Von Anfang an hatte er mehrfach gefragt, ob er eine Ausbildung machen darf und das wurde ihm schließlich bestätigt.

    Nachdem er nach endlosen Bewerbungen endlich einen Ausbildungsplatz gefunden hatte, verweigerte die Ausländerbehörde aber plötzlich die Zustimmung. Die Gesetze hätten sich geändert…

    Er hatte sich dann zunächst mit mehreren ehrenamtlichen Tätigkeiten beschäftigt.

    Dann wurden die Gesetze scheinbar wieder geändert und es hieß ganz plötzlich: „Schicken sie „die Leute“ arbeiten!“

    Auf meine Frage beim Leiter des Amtes für Migration und Einwanderung wurde mir gesagt, dass er jetzt auch eine Ausbildung beginnen könne.

    Wieder hat er unermüdlich Bewerbungen geschrieben.
    Und tatsächlich war er wieder erfolgreich.

    Ein renommiertes Restaurant war dankbar, endlich einen ausbildungsfreudigen jungen Mann gefunden zu haben, der eine Ausbildung als Koch sofort antreten würde.

    Überglücklich, da es sein Traumberuf ist, begann er zunächst ein Praktukum dort. Die Inhaber waren und sind begeistert.
    Mit der IHK wurde ausgehandelt, ab wann die Ausbildung beginnen kann und der Vertrag wurde unterschrieben.

    Sogar eine Zusage für Übernahme nach erfolgreicher Prüfung wurde ausgestellt.
    Die Arbeitsagentur gab ihre Zustimmung.

    Aber zum zweiten Mal wurde ihm die Zustimmung der Ausländerbehörde verwehrt.

    Mit den Worten: „Sie brauchen die Ausbildung gar nicht erst anzufangen, Sie werden sowieso bald abgeschoben“… wurde ihm zum zweiten Mal die Chance einer Berufsausbildung genommen.

    Wie kann es sein, dass all sein Bemühen um in seinen Traumjob zu kommen, toleriert wird und dann doch wieder die Genehmigung verwehrt wird?

    Meiner Meinung nach werden hier Menschenrechte mit Füßen getreten. Schließlich kam er vor Regelung der „sicheren Herkunftsländer nach Deutschland und danach gibt es keinen Grund für eine Einschränkung.
    Durch seine ehrenamtlichen Tätigkeiten ist er inzwischen auch bestens integriert,

    Darf man einen solch fleißigen, strebsamen, hilfsbereiten und allseits beliebten Menschen wirklich derart behandeln, ihm immer wieder Hoffnung machen, um ihn dann letztendlich doch abzuschieben?

    Einen schriftlichen Bescheid darüber hat er übrigens noch nicht. Das Verfahren ist also noch nicht beendet, der Aufenthalt endet aber Mitte Februar.

    Seine Ausbildung sollte am 01.01.2017 beginnen.

    Durch diese Geschichte geht es meinem Schützling inzwischen sehr schlecht. Er hat Alpträume, Schlafstörungen, isst kaum noch und ist inzwischen psychisch total labil. Statt zu arbeiten geht er jetzt zur Psychiaterin. Sie unterstützt ihn ein wenig und verschreibt Medikamente. Mehr kann sie auch nicht tun, denn eine Therapie wird selbstverständlich nicht bewilligt.

    Ich selbst bin verzweifelt und ratlos und hoffe, es gibt doch noch eine Möglichkeit für ihn, seine Ausbildung anzutreten.

    Traurige Grüße

    Carmen

    1. anwalt.org

      Hallo Carmen,

      hierfür sollten Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden. Dieser kann prüfen, ob es eventuell doch Möglichkeiten für Ihren Schützling gibt, die Ausbildung anzutreten.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. hali

    wenn abscheibung kommt kann ich hier bleiben mit arbeit vertrag? VOLLZEIT ARBEIT

    1. anwalt.org

      Hallo hali,

      in der Regel verhindert ein Arbeitsvertrag nicht die Abschiebung.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. hali

    kann ein abscheibung wenn ein arbeit vollzeit haben une arbeiteerlaubnis un mit Asylverfahren

    1. anwalt.org

      Hallo hali,

      eine Abschiebung ist in der Regel nicht möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Kirollos

    Hallo,

    Ich bin hier in Deutschland seit 3 Jahre, und ich arbeite seit 1 Jahr als vollzeit,
    Und jetzt mein Asylantrag wurde abgelehnt.
    Meine Fragen sind

    Kann man mit unbefristete Arbeitsvertrag eine andere Aufenthaltsstatus bekommen? b.s
    Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit.

    Und was wird passieren wenn ich jetzt eine Ausbildung mache?

    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Kirollos,

      grundsätzlich können Sie gegen einen negativen Bescheid klagen. Welches Gericht hierfür zuständig ist, findet sich in der Rechtsmittelbelehrung auf dem Ablehnungsbescheid. Allerdings muss eine zweiwöchige Frist eingehalten werden.
      Eine Ablehnung des Asylantrags zieht in der Regel eine Ausreiseaufforderung nach sich, welcher Sie nachkommen müssen.

      Ein unbefristeter Arbeitsvertrag allein wird üblicherweise nicht genügen, um einen Aufenthaltstitel zu begründen, es sei denn, dass ein befristeter Arbeitsvertrag einziger Grund der Ablehnung war.

      Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung am besten an einen Anwalt für Asylrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Diana

    Hallo! Ich mit meiner Familie kommen aus Albanien.Wir sind in Deutschland seit fast 2 Jahren.Wir haben einen Asylantrag gestellt und der wurde abgelehnt.Nun haben wir Duldung bekommen und wir dürfen bis Sommer in Deutschland bleiben.Der Grund dafür ist unser Sohn.Er ist 17 Jahre alt und dieses Jahr befindet er in Realschulabschluss und er ist ein guter Schuler mit guten Noten 1 und 2.Wenn er ein Ausbildungsplatz findet, darf bleiben.Wir haben auch eine Tochter 12-Jahrige die auch gute Schulerin ist.Wir haben immer versucht ein Arbeitserlaubnis zu bekommen aber haben das niemals gekriegt.Nun versuche ich ein Ausbildungsplatz zu kriegen aber keine Möglichkeit.Meine Deutschkenntnise sind sehr gut.Ich weiss nicht mehr wo anwenden soll.

    1. anwalt.org

      Hallo Diana,

      suchen Sie für eine persönliche Beratung am besten einen Anwalt oder eine Beratungsstelle auf.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. anwalt.org

    Hallo Zeant,

    anerkannte Asylbewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, dürfen üblicherweise uneingeschränkt am deutschen Arbeitsmarkt teilnehmen.

    Bei Unsicherheiten können Sie sich bei der für Sie zuständigen Behörde erkundigen.

    Ihr Team von anwalt.org

  8. Bossé

    Hallo
    Ich komme aus dem Senegal und bin seit 2 Jahren in Deutschland als Asylbewerber aber den Bamf hat noch nicht eine anscheidung gemacht .nun habe ich schon Abitur und wollte entwieder arbeiten oder studieren aber ich bekomme keine Möglichkeit dass zu machen . Ich habe mietlerweile B1 und möchte am März B2 machen … wie finden Sie meine Situation.

    1. anwalt.org

      Hallo Bossé,

      für eine umfangreiche Rechtsberatung müssen Sie sich an einen Anwalt für Asylrecht wenden.

      Ansonsten können Sie auch eine Beratungsstelle aufsuchen und sich dort nach Vorgehensweisen erkundigen. Auch Nachfragen beim zuständigen Amt sind möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. HEckhardt

    von uns ehrenamtlich begleitete Syrer haben inzwischen vom BAMF subsidiären Schutz bekommen. Soweit ich verstanden habe gilt für sie nun der uneingeschränkte Zugang zum Arbeitsmarkt. Wie soll das aber funktionieren, wenn die Aufenthaltserlaubnis nur für 1 Jahr gilt? Mit solch einer Befristung stellt sie doch keiner ein. Was kann man da tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Heckhardt,

      in Frage kommt die Arbeitsaufnahme eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Zudem kann der subsidiäre Schutz bei rechtzeitiger Beantragung um zwei Jahre verlängert werden, sodass eine längerfristige Beschäftigung möglich ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Shkelzen

    Guten Tag. Ich lebe für 16 Monate in Deutschland. Jetzt bin ich in Duldungs ​​und möchte wissen, ob ich die Möglichkeit haben, Arbeitserlaubnis ,Meine Frau arbeitet in Vollzeit Friseur. Jetzt habe ich Arbeit gefunden, in meinhadrt städtereinigung GbmH aber mir nicht erlauben, zu arbeiten.

    1. anwalt.org

      Hallo Shkelzen,

      bevor Sie eine Arbeit aufnehmen können, müssen Sie eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei Ihrer Ausländerbehörde einholen. Es liegt dann im Ermessen der Behörde, ob sie die Genehmigung erteilt oder nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Mehrez

    Hallo,
    Ich bin Materialwissenschaft Ingenieur. Ich graduierte von polytechnic von Toulouse und von Universität von Limoge (Frankreich). Ich habe eine gute Erfahrung auf meinem Gebiet. Ich bin spezialisiert auf Nanomaterialien Keramik und Verbundmaterialien. In Frankreich habe ich keinen Job gefunden. Viele sagen ich bin überqualifiziert für einen Job. Nach 6 Jahren Schwierigkeiten während es. Ich esse getrocknetes Brot. Ich beschloss, nach Deutschland zu kommen. Für mich ist Deutschland mein Traumland. Ich kann Deutsch sprechen. Deutschland ist das Land, das Menschenrechtsdeutsch respektiert, die Wissenschaft würdigen und Wissenschaftler ehren.
    Wenn ich jemanden riet mir, asyl zu tun. Ich komme aus Tunesien. Ich ging in Berlin, um nach Informationen zu fragen. Der Dolmetscher hat mich überzeugt, dass es kein Problem für mich, wenn ich asyl. Ich gab meinen Pass für die Behörde. Kurz gesagt, ich finde mich im Asyllager mit vielen Tunesiern algerisch und marrocan. Die Situation ist nicht gut. Viele wurden gestohlen. Ich wurde gestohlen. Das Essen ist nicht gut. Es ist eine andere Folter eine psychologische Folter. Sicherheit schlecht behandeln uns …
    Ich weiß nicht, was zu tun ist … Ich finde mich in der schlimmsten Situation Ich komme vom Regen in die Traufe. In meinem ausweiss es seht ich kann nicht arbeiten. Nach 3 Monaten haben die BAMF das ausweiss verlängert. Ich bin im Job-Zentrum, aber bis jetzt kann ich nicht arbeiten.
    Bitte, könnten Sie mit Ihren Ratschlägen helfen.
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Mehrez,

      die Arbeitsberechtigung ist abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Sind Sie beispielsweise im Besitz einer Duldung muss eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Allerdings ist es Personen, die verpflichtend in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, untersagt, einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Wohnsitzverpflichtung kann zwischen sechs Wochen und sechs Monaten andauern.

      Kontaktieren Sie am besten eine Beratungsstelle oder einen Anwalt, um einen Weg zu finden, schnellstmöglich einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Malek

    Hallo undzwar habe ich ein Kind mit einer deutschen Frau ( hört sich ein wenig komisch an ) jedoch komme selber aus Algerien meine Frage ist habe ich das Recht zu arbeiten um meine Familie zu ernähren wir werden auch mal heiraten

    1. anwalt.org

      Hallo Malek,

      die Zugangsbedingungen zum deutschen Arbeitsmarkt hängen von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

      Anerkannte Asylbewerber, die im Besitz eines positiven Bescheides vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind, haben das Recht, uneingeschränkt als Beschäftigte zu arbeiten.

      Wurde lediglich ein Abschiebungsverbot festgestellt, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall, ob sie eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt.

      Erkundigen Sie sich also gegebenenfalls bei der Ausländerbehörde, ob Sie einen Antrag stellen müssen, oder bereits die Berechtigung zur Beschäftigung haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Micha

    Hallo,

    ein Bekannter von mir befindet sich noch im Asylverfahren. Da er aus dem Westbalkan kommt, droht im eine Ablehnung vom BAMF. Er hat zur Zeit eine Arbeitsstelle. Muss er bei Ablehnung vom BAMF ausreisen oder gibt es eine Möglichkeit für ein Arbeitsvisum oder eine andere Möglichkeit?
    Danke.

    1. anwalt.org

      Hallo Micha,

      einem Ausländer kann ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden. Voraussetzung ist, dass die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat, es sei denn es kommt eine Rechtsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung zum Tragen, welche die Ausübung einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Arbeitsagentur zulässt. Ein derartiger Aufenthaltstitel wird in der Regel nur dann erteilt, wenn ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine Berufsausübungserlaubnis vorhanden sind.

      Für weitere Fragen sollte sich Ihr Freund entweder an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. bilal S

    Hallo, ich bin in Deutschland seit Januar 2012.
    Im Jahr 2015 arbeitete ich zwei Monate.
    Seit Februar 2016 habe ich eine Generell Arbeitserlaubnis.
    Ich arbeite seit 1. September 2016 (mit einem 1 Jahr Vertrag und kann verlängert werden).
    Meine Frage :
    Ich möchte eine Firma gründen, und wollte wissen,
    -wie bekomme ich ein Erlaubnis als selbständiger zu arbeiten?.
    -was sind die Voraussetzungen? Was sind die Risiken?
    -Wie bekomme ich Hilfe um einen Business-Plan (Geschäftsplan) zu machen?
    -Arbeit ermöglicht eine Aufenthaltserlaubnis?
    Mfg,
    Ps / Ich habe eine Duldung

    1. anwalt.org

      Hallo bilal S,

      Personen, die im Besitz einer Duldung sind, müssen eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Die Ausländerbehörde entscheidet dann im Einzelfall. Da Sie bereits am Arbeitsmarkt teilnehmen, besitzen Sie eine solche Genehmigung sicherlich bereits.

      Personen, die eine Duldung besitzen, dürfen erst dann einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, wenn die Ausländerbehörde dies ausdrücklich gestattet. Erkundigen Sie sich also bei der Ausländerbehörde darüber, welche Unterlagen bzw. Anträge Sie einreichen müssen.

      Haben Sie eine solche Genehmigung erhalten, können Sie sich bei der regional zuständigen Arbeitsagentur beraten lassen. Dort können Sie auch erfragen, ob Sie Zuschüsse erhalten.

      Es ist möglich, dass zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Voraussetzungen dafür sind:
      – Vorhandensein eines wirtschaftlichen Interesses, eines regionalen Bedürfnisses oder die Erwartung positiver Auswirkungen auf die Wirtschaft
      – gesicherte Finanzierung des Vorhabens

      Für weitere Fragen können Sie sich an Beratungsstellen wenden-

      Ihr Team von anwalt.org

  15. kamal

    hallo ,,,, ist das möglich Asylbewerber seinen Aufenthaltserlaubnis mit dem Arbeit Vollzeit und Arbeitsvertrag haben ?

    1. anwalt.org

      Hallo kamal,

      anerkannten Asylbewerbern, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen positiven Bescheid erhalten haben, ist es gestattet, uneingeschränkt am deutschen Arbeitsmarkt teilzunehmen. Liegt eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung vor, muss eine Genehmigung über die Ausübung einer Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Narim

    Sehr geehrter Herr,

    welche Kosten entstehen wenn ich Klage mache gegen meinen Bescheid?

    Narim

    1. anwalt.org

      Hallo Narim,

      die Kosten, die durch ein Gerichtsverfahren entstehen, lassen sich pauschal schwer vorhersagen. Konsultieren Sie hierfür am besten einen Anwalt. Dieser kann Ihnen eine grobe Summe zur Orientierung nennen. Möglich wäre auch, diese Informationen bei einer Beratungsstelle einzuholen.

      Sollten Sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, einen Prozess zu führen, steht Ihnen die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe offen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Taku M.

    Hallo , ich bin seit 17 monaten hier in Deutschland und hab sogar gearbeitet aber jetzt die Ämte (ausländerbehörder) sagen das ich darf nicht mehr arbeiten weil mein asylantrag ist erst nach dem 31.8.2015 angestellt . Wenn das wahr ist dann wieso einmal lassen die mich arbeiten und jetzt nicht mehr ? Wo kann ich hilfe finden ? Wenn ein weg gibt , ich will gerne wissen

    Danke .

    1. anwalt.org

      Hallo Taku M.,

      bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in Deutschland eine Arbeit aufnehmen dürfen, benötigen sie eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung von der Ausländerbehörde. Hatten Sie eine solche bereits vor 17 Monaten?

      Wenden Sie sich zur eingehenden Klärung am besten an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt für Asylrecht.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. hali

    Ich kann einen Aufenthaltserlaubnis haben nach 3 Jahren Arbeit ?

    1. anwalt.org

      Hallo hali,

      entscheidend ist, welchen Aufenthaltstitel Sie bisher hatten, denn grundsätzlich benötigt jeder Ausländer für die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt im Inland einen Aufenthaltstitel. Zudem müssen gewisse Zugangsbedingungen zum Arbeitsmarkt erfüllt sein, um in Deutschland erwerbstätig sein zu dürfen.

      Am besten wenden Sie sich zur genauen Klärung Ihres Falls und zu einer individuellen Beratung entweder an eine Beratungsstelle für Asylrecht oder einen spezialisierten Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. hali

    Ich arbeite Vollzeit in einem Hotel und ich habe arbeitealaubnis fur 3 Jahre in diesem Hotel zu arbeiten,, ist, dass ich das Recht, eine Aufenthaltsgenehmigung z? wie ich bin mit anfenthaltgestatung und asyl fehfaren und,,,,,,,,,,,,,, ich habe i 20 Monate in Deutschland danke ….
    oder noch mal ein frage ,, es kann ein Abschreibung kommen ?

    1. anwalt.org

      Hallo hali,

      bei einer auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis besteht in der Regel die Möglichkeit, eine Verlängerung oder gar einen Übergang in einen Daueraufenthalt zu beantragen. Dies muss bei der zuständigen Ausländerbehörde erfolgen.

      Eine Abschiebung kommt unter anderem immer dann in Frage, wenn eine Person keinen Aufenthaltstitel besitzt, auch sonst nicht zum Aufenthalt im Inland berechtigt ist und sich dabei einer freiwilligen Ausweise widersetzt.

      Lassen Sie also die restliche Zeit Ihrer befristeten Aufenthaltsgenehmigung verstreichen, ohne einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, entsteht Ihnen womöglich eine Ausreisepflicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Nika

    Hello!
    Ich möchte fragen mein freund lebt schon fast 3 Jahre in Deutschland er kommt aus Afrika.Er ist Asylbewerber.Er hat keine Arbeitserlaubnis aber er möchte hier in meinem Stadt arbeiten wo er lebt gibt kein arbeit.Kann er vielleicht seinem Ort wechseln oder irgendwo Antrag abgeben ? Kann er Arbeitserlaubnis bekommen?Selbständige Tätigkeit nicht gestattet das steht beim seinen Aufenhaltsgestattung.

    1. anwalt.org

      Hallo Nika,

      anerkannten Asylbewerbern, die einen positiven Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, ist es grundsätzlich erstattet uneingeschränkt zu arbeiten. Liegt nur ein Abschiebungsverbot vor, muss die Ausländerbehörde im Einzelfall entscheiden, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird.

      Wenden Sie sich also im Zweifel an die zuständige Ausländerbehörde zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Dort können Sie sich auch dahingehend erkundigen, ob ein Umzug möglich ist. Liegt eine Wohnsitzauflage vor, müssen Sie zur Änderung einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

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