20.000 Wörter, 1.000 Sätze – das entspricht etwa 80 A4-Seiten, oder mehr als 300-maligem Scrollen auf dem Mobiltelefon. Diesen Umfang besitzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des US-amerikanischen Zahlungsdienstleisters PayPal. Hinzu kommt, dass diese auf der Unternehmensseite nicht in einem Dokument, sondern auf derzeit 16 verlinkten Unterseiten abrufbar sind. Verbraucherschützer bemängeln dieses Vorgehen schon länger und haben PayPal jetzt wegen Intransparenz abgemahnt.
Verstoß gegen des Transparenzgebot

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu umfangreich: PayPal wegen Intransparenz abgemahnt.
Sowohl Verbraucherschutz als auch Datenschutz geben den Unternehmen weltweit die ein oder andere Verpflichtung mit auf den Weg. Einer der wichtigsten Grundsätze: Transparenz. Dabei ist für die Nutzung unterschiedlichster Dienste die Einwilligung der Betroffenen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung erforderlich.
Eine solche eindeutige, freiwillige und fundierte Einwilligungserklärung kann allerdings nur auf Grundlage einer transparenten und geeigneten Aufklärung vonseiten der Unternehmen abgegeben werden.
Verbraucherschützer sehen diese Möglichkeit für Nutzer der Dienste PayPals allerdings durch den schieren Umfang der AGB gefährdet. Ein normaler Leser bräuchte bei einer Lesegeschwindigkeit von 250 Wörtern pro Minute für die Geschäftsbedingungen etwa 80 Minuten. Hinzu kommt, dass die Formulierungen solcher Erläuterungen bekanntlich vergleichsweise kompliziert gehalten sind, wodurch die Lesegeschwindigkeit im Schnitt weiter abnimmt.
PayPal verstößt damit gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Grundsatz der Transparenz und benachteiligt Verbraucher.“ (Verbraucherzentrale Bundesverband)
Zusätzlicher Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht darüber hinaus in dem Geschäftsgebahren von PayPal einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Die Unverständlichkeit der Allgemeinen Geschäftbedingungen sowohl aufgrund der formalen Aufblähung als auch des damit einhergehenden Leseaufwands käme keiner wettbewerbsrechtlich verpflichtenden, ordnungsgemäßen Belehrung und Aufklärung der Verbraucher gleich. Auch dies eine Begründung dafür, dass die Verbraucherschützer nunmehr PayPal wegen Intransparenz abgemahnt haben.
Es kann nicht sein, dass sich Unternehmen einen systematischen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie Verbraucher mit überlangen AGB konfrontieren, für deren Lektüre diese weit mehr als eine Stunde benötigen. So haben Verbraucher keine realistische Chance, sie in ihrer Gänze und Reichweite zu erfassen.“ (Verbraucherzentrale Bundesverband)
PayPal stand schon häufiger in der Kritik

Wettbewerbsrecht: Verbraucherschützer haben PayPal nicht nur wegen Intransparenz abgemahnt.
Der Umgang des Konzerns mit den Konten und Daten der Verbraucher – in Deutschland sind dies derzeit knapp 19 Millionen – hat in den letzten Jahren häufiger zu Aufruhr geführt. Auch die folgenden Vorgänge ließen den Finanzdienstleister in keinem guten Licht erscheinen:
- 2010: Sperrung des Spendenkontos der Internetplattform WikiLeaks
- 2011: Sperrung und Einfrierung der Konten mehrerer europäischer Online-Händler, die mit kubanischen Waren handelten (nach EU-Recht rechtswidrig)
Nachdem Verbraucherschützer PayPal nun wegen Intransparenz abgemahnt und so weitere Verstöße des Unternehmens bemängelt haben, bleibt die Reaktion des Bezahldienstes abzuwarten.
Bildnachweise: fotolia.com/©bluedesign, depositphotos.com/©avlntn