Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.
Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.

Nach einem stressigen Tag möchte jeder in der Nacht nur noch Ruhe. Schlaf hilft bei der Regeneration, fördert die Wundheilung und stärkt das Immunsystem. Für uns Menschen sind nächtliche Ruhezeiten daher unverzichtbar. Schlafentzug wirkt dagegen gesundheitsschädigend und kann langfristig zu Krankheiten führen.

Per Definition ist die Nachtruhe eine geschützte Zeit, in der, im Sinne des Schallimissionsschutzes, lärmende Tätigkeiten verboten sind. Dazu gehört, dass keine lauten Arbeitsmaschinen betrieben werden dürfen. Aber auch bellende Hunde, Musik oder laute Gespräche stellen eine Störung der Nachtruhe dar.

Dieser Ratgeber klärt Sie umfassen zur Nachtruhe auf – ab wann sie in Deutschland gilt, welche Tätigkeiten zu unterlassen sind und was Sie tun können, wenn ein Nachbar zu laut ist.

FAQ: Nachtruhe

Was bedeutet Nachtruhe?

Die Nachtruhe ist grundsätzlich ein Zeitraum, in welchem Tätigkeiten, die viel Lärm verursachen, verboten sind.

Wann beginnt werktags die Nachtruhe?

Von Montag bis Freitag gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

Zu welcher Uhrzeit ist Nachtruhe am Wochenende?

Welche Besonderheiten Sie bei der Nachtruhe am Wochenende beachten müssen, können Sie hier nachlesen.

Nachtruhezeiten: Es gibt nicht nur ein Gesetz zur Nachtruhe

Ab wann ist Nachtruhe?
Ab wann ist Nachtruhe?

Die allgemeine Nachtruhe ist Gesetz. Sie wird durch mehrere Verordnungen festgeschrieben. Geregelt wird sie in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen, im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm. Die Regelungen sind allerdings nicht überall einheitlich, denn auch auf kommunaler Ebene können bestimmte Zeiten für die Nachtruhe festgeschrieben werden.

In den einzelnen Verordnungen gibt es Passagen, welche sich dem Lärmschutz widmen und festschreiben, wie Umgebungslärm mittels Schallschutz vermieden werden kann. Ziel ist es, das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu sichern.

Nachtruhe und Ihre Störung: Was gilt es zu vermeiden?

  • Fluglärm
  • Freizeitlärm
  • Gewerbelärm
  • Ruhestörung
  • Schienenverkehrslärm
  • Sportlärm
  • Straßenverkehrslärm

Trotz verschiedener Verordnungen sind für die Nachtruhe die Zeiten weitgehend identisch. Sie gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Abweichend gilt gemäß Bayerischer Biergartenverordnung eine Nachtruhezeit von 23 Uhr bis 7 Uhr.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist für die Nachtruhe im Mietshaus zudem die Hausordnung zu beachten. Hier können die Regelungen strenger gefasst sein. Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sich an die Ruhezeiten halten, wenn sie keine Abmahnung oder gar Kündigung durch den Vermieter provozieren möchten.

Bayerische Biergartenverordnung

Die Biergartenverordnung regelt wie lange ein Biergarten geöffnet sein darf und welche Modalitäten beim Schließen des Biergartens gelten. Die verbindliche Nachtruhe gilt ab 23 Uhr.

  • Bis 22 Uhr: Die Musikdarbietung muss beendet werden.
  • Bis 22:30 Uhr: Bewirtung muss beendet werden (kein Verkauf von Speisen und Getränken).
  • Die Betriebszeit muss so enden, dass alle Gäste bis 23 Uhr die Lokalität verlassen haben und der zurechenbare Straßenverkehr abgewickelt ist.

Ab wie viel Uhr ist die Nachtruhe werktags?

Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.
Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.

Von Montag bis Freitag gilt die allgemeine Nachtruhe in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum muss alles ein wenig leiser werden. Laute Gespräche auf dem Balkon sind zu vermeiden, Baugeräusche (z. B. Bohren, Nageln, Sägen) zu unterlassen. Auch Staubsaugen oder Wäschewaschen müssen auf den nächsten Tag warten, sollte die Geräuschkulisse Nachbarn in ihrer Ruhe stören können.

Allerdings können ggf. auch besonders leise Waschmaschinen die Nutzung über 22 Uhr hinaus ermöglichen. Über entsprechende Modelle können Sie sich etwa auf waesche-waschen.de informieren.

Gleiches gilt für Industrieanlagen. Je nach Gebiet (z. B. Industrie- oder Wohngebiet) gelten andere Grenzwerte für den Schallschutz, welche beim Betrieb technischer Anlagen respektiert werden müssen. Auch für den Straßenverkehr können besondere Regeln gelten. Durch ein sogenanntes Nachtfahrverbot kann es Lastkraftwagen verboten sein, bestimmte Straßen ab einer bestimmten Uhrzeit zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Von wann bis wann ist Nachtruhe am Wochenende?

Bei der Nachtruhe am Wochenende macht das Gesetz im Grunde keine Unterschiede zu den Werktagen. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet nach acht Stunden. Generell gilt der Samstag ebenfalls als Werktag, weshalb hier keine besonderen Regelungen gelten. Für den Sonntag ist allerdings die Sonn- bzw. Feiertagsruhe maßgeblich, welche ganztägig zu beachten ist.

Gemäß Rasenmäherverordnung ist es beispielsweise nicht erlaubt, motorisierte Gartengeräte zu betreiben. Dies würde eine Ruhestörung darstellen. Werktags dürfen Gärtner nur von 7 bis 20 Uhr den Rasen mähen. Die Ruhezeit am Wochenende beginnt samstags um 22 Uhr und endet dann nach 32 Stunden am Montag um 6 Uhr.

Fragen zur Nachtruhe

Wann beginnt die Nachtruhe am Samstag?

Der Samstag gilt als Werktag. Die Nachtruhezeit beginnt wie üblich um 22 Uhr.

Ab wann gilt die Nachtruhe am Sonntag/Feiertag?

Der gesamte Sonn- bzw. Feiertag gilt als Ruhezeit. Lärm ist ganztägig zu vermeiden. Diese Ruhezeit endet montags um 6 Uhr.

Gibt es eine Nachtruhe zu Silvester?

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch zu Silvester, allerdings dürften die Behörden hier nachsichtiger sein. Die Nachtruhe gilt sozusagen eingeschränkt. Auch Feuerwerk ist erlaubt. Die Sprengstoffverordnung legt fest, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet ist. Außerhalb dieser Zeit ist „Böllern“ allerdings verboten und kann ein Bußgeld von 50.000 Euro zur Folge haben.

Mietrecht und Nachtruhe: In der Mietwohnung gilt die Hausordnung

Neben den gesetzlichen Bestimmungen regelt auch die Hausordnung die Nachtruhe. Mieter haben sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die entsprechenden Ruhezeiten einzuhalten. Lautes Musizieren, Staubsaugen oder ausschweifende Partys sind untersagt, sollten dadurch die Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Stellt sich keine Besserung ein, kann dieser sogar den Mietvertrag fristlos kündigen. Möglich ist ebenfalls, dass der Vermieter Schadensersatz fordert, wenn andere Mieter aufgrund der Ruhestörung die Miete gemindert haben.

Störung der Nachtruhe durch Nachbarn: Was können Sie tun?

Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.
Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.

Wer in einem Mietshaus lebt, muss damit rechnen, von den Nachbarn ab und an etwas mitzubekommen. Ob es das Trampeln von oben ist, der neue Helene Fischer-Song oder die Soundeffekte eines Actionfilms – völlige Stille wird es wohl nie geben.

Damit die Lärmbelastung nicht ständig sehr hoch ist, sind in der Hausordnung Ruhezeiten festgelegt. In dieser Zeit müssen die Nachbarn Lärm vermeiden. Dennoch kann es passieren, dass es zur Ruhestörung kommt. In diesem Fall ist es ratsam, den Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten zu laut ist. Nicht selten entstehen durch Ruhestörungen Nachbarschaftsstreitigkeiten. So gilt auch hier: Der Ton macht die Musik. Bleiben Sie lösungsorientiert, machen Sie Kompromisse und bleiben Sie höflich.

Hilft all das Reden nicht, können Sie die Störung der Nachtruhe beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, sich des Problems anzunehmen und selbst das Gespräch mit dem lärmenden Mieter zu suchen. Bleibt dieser uneinsichtig, kann er abgemahnt werden. Außerdem wird in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Besteht ein Problem mit dem Schallschutz bzw. der Bausubstanz, weshalb sämtliche Geräusche in die Nachbarswohnung übertragen werden, können auch bauliche Maßnahmen Abhilfe leisten. Bleibt der Vermieter allerdings untätig, können Sie auch die Miete mindern. Zuvor sollte der Vermieter aber unbedingt Gelegenheit haben, eine Lösung zu finden.

Ist das Problem akut (z. B. eine ausufernde Party) und wird gegen die gesetzliche Nachtruhe verstoßen, können Sie auch die Polizei rufen bzw. eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Die Beamten prüfen den Fall und weisen den Nachbarn auf die Lautstärke hin. Meist ist dies bereits ausreichend. In schweren Fällen können die Beamten aber auch Musikanlagen beschlagnahmen und eine Anzeige erstatten.

Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Entschädigung, sollte es wieder zur Lärmbelästigung kommen. Lässt sich der Nachbar nicht auf die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein, kann gegen ihn gerichtlich vorgegangen werden. Sollten Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.
Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.

Diese Geräusche müssen Sie während der Nachtruhe ertragen:

  • Ruhestörung durch ein Baby
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten)
  • Straßenlärm (falls bei Einzug bereits bekannt)

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Gerichte haben in mehreren Urteilen den Begriff der Zimmerlautstärke geprägt. Diese liegt nachts bei ca. 30 Dezibel. Aber nicht immer sind diese Grenzwerte maßgebend. Der Bundesgerichtshof (BGH) definierte in einem Grundsatzurteil, dass Geräusche dann zimmerlautstark seien, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Können sie dagegen deutlich gehört werden, wurde die Zimmerlautstärke überschritten.

Mischgebiet: Wann gilt die Nachtruhe?

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Dazu wurden je nach Wohngebiet entsprechende Richtwerte festgeschrieben, welche nicht dauerhaft überschritten werden dürfen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen können zulässig sein, wenn diese während der Nachtruhe 20 Dezibel nicht überschreiten.

GebietsausweisungImmissionsrichtwert
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)
Immissionsrichtwert
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
Allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
Gewerbegebiete65 dB(A)50 dB(A)
Industriegebiete70 dB(A)70 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)
Reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
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Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

173 Gedanken zu „Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

  1. Moritz L

    Ich habe ein Problem. Ich halte schon ab 20:30 Uhr bis 15 Uhr völlige Stille. Nun bin ich Selbstständiger Sounddesigner/Musik Coach oder Lehrer und ich muss ab und zu mal etwas Singen (Kein Deathmetal oder Schreien! ) oder am keyboard eine melodieabfolge vorspielen mit virtuellen Instrumenten (Trompete oder mal Glockenspiel oder Standard Piano was es so gibt). Ich achte mit professionellen Equipment, das MEINE zimmerlautstärke dabei nicht 55 dB überschreitet und ich habe zudem Schallschutz Polster hinter jedem Tonerzeugenden Ding im Raum… meine Nachbarin unter mir hat schnell schlechte Laune und beschwert sich dauernd beim Vermieter obwohl ich ihr Entschuldigungsgeschenke plus Telefon Nummer (falls sie sich gestört fühlen sollte) gegeben. Die Entschuldigung wollte sie immer wieder nicht annehmen und es ist keinerlei entgegenkommen von ihr zu sehen. Laut Mietvertrag muss ich mich nur an die 22-6 Uhr Nachtruhe halten, trotzdem beschwert sie sich nachmittags schon. (Hört oder sieht am Wochenende aber laut Fußball, was ich überhaupt nicht schlimm finde) . Meine Lautstärke ist vergleichbar wie wenn man Radio hört und ein Lied mitträllert! Was ist zu tun wenn sie weiter bockig ist ?

  2. Ren

    Hallo,
    ich weiß nicht mehr, wie ich mich verhalten soll.
    Ich wohne schon sehr lange in meiner Wohnung, die sich in einer Wohnsiedlung befindet, wo sich irgendwie jeder kennt. Nun habe ich das Problem, daß meine Nachbarn sich lautstark auf dem Balkon über mich auslassen und zwar im negativen Sinn.
    Ich bin traumatisiert und das geht einher mit Depressionen, Angstzuständen und einer sozial Phobie und nachts träume ich sehr intensiv. Nicht nur das meine Nachbarn meinen da ich körperlich fit sei, sollte ich arbeiten gehen, sie lauschen meinen Telefonaten und geben sie völlig aus dem Kontext gerissen anders wieder. Ich muss mir verächtliches Gelächter anhören, das ich nicht krank bin, sondern einfach nur faul. Und meine nächtlichen Geräusche, die ich im Schlaf mache, werden nach gemacht. Da ich mit Fenster auf schlafe und man Nachts hier sehr gut alles hört, regen meine Nachbarn sich jetzt darüber auf. Ich suche schon eine andere Wohnung, habe aber nun Angst, daß hier Unterschriften wegen nächtlicher Ruhestörung gesammelt werden. Was kann ich tun, wie soll ich mich verhalten? Lg

  3. Venus

    Ich habe ein Problem aus der anderen Ecke:

    Unter uns ist ein junges Pärchen eingezogen, die sehr geräuschempfindlich sind.
    Sie spielt zudem einmal am Tag für eine Stunde Klavier, was mich nicht stört.

    Mein Sohn ist Student und lernt öfter mal bis in die Nacht hinein am PC.
    Dazu trägt er ein Head-Set, damit es leise ist aber der Nachbar meint nun, es poltert, klopft
    und kratzt von oben – weil sein Schlafzimmer direkt drunter liegt – und er könne nicht schlafen.
    Der Boden ist Laminat und das Haus ist älter und schlecht isoliert.
    Kann es sein, dass man nach 22 Uhr nicht mal mehr am PC schreiben darf, weil vielleicht die
    Tastatur und der Bürostuhl Geräusche machen?
    Anders kann ich mir das Kratzen (Rollen) und Klopfen (Tippen an der Tastatur) nicht erklären.

    Der Mieter war schon drei Mal bei uns oben und wir haben versucht, die Ursache herauszubekommen,
    da ich selbst in der Wohnung nichts höre und ich schlafe direkt nebenan mit Kopf sogar an der Wand.

    Gestern rief mich der Vermieter an und sagte, wir sollen die Geräusche nach 22 Uhr abstellen sonst müsse er mir eine Abmahnung erteilen.

    Wie verhalte ich mich jetzt?
    Wir machen sonst keine großartigen Geräusche, keine Party oder Feier, keine laute Musik etc.
    Ich habe jetzt auch noch Trittschallplatten und einen Trittschallteppich bestellt, die beide sehr teuer sind, um den Schreibtisch und den Stuhl darauf zu stellen.

  4. Thomas

    Hallo ich habe ein Problem mit einem Nachbarn.
    Wir haben Hühner die spätestens um 22 Uhr in einen Stall gesperrt werden und frühestens um 7 Uhr morgen rauskommen. Die Lautstärke außerhalb des Stellen ist unter 35 db.
    Der Nachbar beschwert sich trotzdem laufend obwohl er ca 80m weiter weg wohnt und das noch hinter unserem Wohnhaus vom Stall aus gesehen, und wir hören nachts nichts.
    Er lässt aber selbst im Winter das Fenster weit auf. Er beschwert sich auch das Nachbarshunde nachts ab und zu bellen oder das Nachbarn morgens um 6.30 Uhr ins Auto steigen und die Tür klappt, weil sie zur Arbeit wollen. Der Nachbar stellt auch unwahre Behauptungen auf und erstellt mittlerweile offensichtliche Fake Dokumente die als Beweise dienen sollen.

    Wie können wir uns dagegen wehren, da das mittlerweile Züge von Belästigung und Verleumdung annimmt und wir selbst auf der Strasse von ihm angeschrien werden. Zudem kommt das er jeden Schritt den wir auf unserem Grundstück machen, von Ihm beobachtet wird.

    Selbst die Polizei wurde schon gerufen, die nichts feststellen konnte.

  5. Ulrike

    Guten Tag, ich wohne seit 2007 in einem Mehrfamilienhaus im 1. OG. Seit 2017 befindet sich ein lebensmittelgeschäft unter meiner Wohnung. Es wurde ein kühlaggregat im Hof angebaut. Nach Beschwerden der mieter durch Lärm der Anlage erfolgte der Einbau in den Keller.Seit dem werde ich durchgehend (mit Ca.15 minütiger Pause) dauerbeschallt. 50-64 dB. Die bitte um Beseitigung blieben bis heute erfolglos. Nach Festsetzung minderte ich die Miete um 20%. Jetzt( 2020) fordert der Eigentümer ohne Beseitigung des mangels die minderingsbeträge zurück und möchte mich außerordentlich kündigen. Ist er zu beiden berechtigt? Ich freue mich auf ihrer Antwort. Mit freundlichen grüßen

    1. Gata A

      Lassen Sie sich unbedingt anwaltlich beraten.

  6. JaNi

    Hallo zusammen,
    wir leben schon viele Jahre in Niedersachsen in einem Mischgebiet anliegend an einen „neuen“ Biergarten, der vor circa 2 Jahren seinen Betrieb aufgenommen hat. Dieser Betrieb hält sich nicht an die Ruhezeiten und ist selbst wochentags weit nach 23/24 Uhr draußen lautstark im Biergarten – zeitweise sind es sogar die Geschäftsführung und Mitarbeiter selbst, die dann bis in die Nacht hinein dort mit sitzen und trinken. Wiederholte Ansprache hat leider auch nicht geholfen.
    Gilt die bayerische Biergartenverordnung deutschlandweit, sodass ich darauf Bezug nehmen könnte? Was kann ich sonst noch tun, wenn auch die Polizei bis auf ein paar Mal vorbeifahren bisher auch noch nichts getan hat?

    Freundliche Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo JaNi,

      die bayerische Biergartenverordnung ist eine Landesverordnung und somit nur in Bayern gültig. Eventuell hat Ihr Bundesland oder Ihre Kommune ähnliche Regelungen. Informieren Sie sich am besten beim Ordnungs- oder Bürgeramt.

      Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Gespräch mit dem oder den Vermietern zu suchen. Auch diese sind dazu angehalten, darauf zu achten, dass Mieter sich an die Lärmschutzbestimmungen halten. Diese können durch das Landesimmissionsschutzgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie durch kommunale Verordnungen oder auch durch Mietverträge und Hausordnungen bestehen.

      Im Zweifelsfall kann auch eine Beratung bei einem Anwalt ratsam sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Sebastian

    Hallo erstmal.
    Inwiefern muss man die Dezibel messen? z.b. Bei geschlossenen Fenster oder bei halb/ganz geöffnetem?
    Vorallem im Sommer ist es heiß und man hat ja dann eigentlich immer die Fenster offen.
    Auf der einen Seite des Hauses ist ein Gewerbegebiet, bei dem schon etwas länger fast jede Nacht ein LKW steht der stundenlang den Moter laufen lässt. Der lässt sich bei gekippten Fenster auch auf der anderen Seite des Hauses hören.

    Und dann habe ich noch schräg auf der gegenüberliegenden Seite der Straße (andere Seite des Hauses) eine ehemalige Wettbude die nun Privat vermietet wurde. Dort findet mind 3 mal die Woche eine Art geschlossene Gesellschaft statt. Sie haben Musik bis teils 4:30 Uhr Morgens, wo sie dann abgeholt werden mit Autos die lautstark mit der Musikanlage dröhnen. Einfach mal vorbeigehen und reden ist nicht, da sie bereits durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen sind (Prügellei auf der Straße mit Polizeieinsatz).

    Und auch Tagsüber meinen Leute ihre Musik mit der ganzen Straße teilen zu müssen.

    Leider scheint es wirklich der neue Alltag für Gelsenkirchen zu sein. Seit etwa 1-2 Jahren merkt man auch einen DEUTLICHEN Ansteig von Notfall und Polizei Einsätzen. Über die Ursachen zu lästern wäre nicht Rechtskonform. Vorher hatte man vielleicht 1-2 mal die Woche Blaulicht in der Nähe..heute ist es 1-2 Mal alleine in der Nacht.

  8. Michi

    Du könntest das Türschloss der Wohnungstür regelmäßig ölen, dann ist fast geräuschloses Zuziehen möglich. Türen öffnen und schließen muss doch gar keine Geräusche machen. Türklinke runterdrücken (ggf. auch ölen?), aufziehen und beim Zuziehen wieder die Türklinke runterdrücken. Das kann alles fast lautlos passieren – ohne Probleme. 😁
    Euer Nachbar könnte sich dann allenfalls von Toilettenspülung und Wassergeräuschen belästigt fühlen.

    Das mit den Türen ist ganz leicht mit rücksichtsvollem Verhalten zu beheben.
    Liebe Grüße

  9. Veroni

    Hallo, ich habe eine Frage. Mein Nachbar beschwert sich das er Nachts Türen klakern hört und das er dadurch Herzrasen bekommt. Er drohte uns mit eine Klage. Wir sind auch Menschen und müsse Nachts zu Toilette. Ee wohnt alleine und ist ca 74 Jahre. Wir sind zu 4 Personen und wenn jeder nur 1 mal Nachts aufsteht heißt es 2 msl Tür plus 2mal Toiletten Tür aufmachen und zuziehen. Das sind schin 4 mal pro Person. Dann dass alles mal 4 Personen. Er droht mir das er das durchzieht er hat ja angeblich Geld und wird keine Kosten scheuen. Wir gehen auch arbeiten und ca 5 :15 gehe ich aus Haus und ziehe meine Wohnung Tür zu. Es sind alte Türen. Wie soll ich vorgehen. Meinem Vermieter habe ich schin Bescheid gesagt. Er schutelt in uberseztem Sinne nur den Kopf.

    1. Gata A

      Statt die Tur zuzuziehen, würde ich mal den Schlüssel ins Schloss stecken und den Schießer umdrehen, dann lässt sich auch die Tür ohne Laut schließen. Und zur Toilitte: wenn es SIE nicht stört, könnt ihr ja bei offener Tür pieseln. Dann habt Ihr die Geräusche und nicht der Nachbar. Ehrlich, kann man die Tür nicht soschließen, dass es fast geräuschlos geht? Tipp: Ein Streifen Tesa-Moll soll da manchmal hilfreich gewesen sein.

  10. Uwe H

    Hallo erstmal !
    Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus auf der Rückseite. Auf dieser Rückseite gibt auch
    einen Garagenvorplatz wo das besagte Lieferantenauto für die Apotheke jeden Abend nach
    23,30 Uhr mit lauter Musik angefahren kommt ,die Plastikkisten herumstößt , die Tür der Ladefläche
    laut zuschmeißt so das durch den Rumms meine Fenster knackten und das so laut war das meine Frau die schon um 21,00 Uhr im Bett war wieder wach wurde .und das Nacht für Nacht.Gesprochen habe ich schon mit den Fahrer .Kein Einsehen .Nur Mittelfinger zeigen.Meine Wohnung liegt fast 10m Luftlinie davor.
    Ich habe bei der Polizei angerufen, aber ich wusste ,wenn die Polizei da ist ,ist der weg .
    Und der Polizist sagte die Medizinischen Fahrdienste hätten Sonderrechte bei solch
    einer Lieferung .Die Lieferung wird aber erst um 8,00Uhr nächsten Tag geöffnet b.z.w. einsortiert. Also könnte man auch Früh um 5,00Uhr die Ware bringen. Man kann doch vorne keine Gesundheit verkaufen und hinten die Läute krank machen.
    Was kann ich machen ?

    1. Sylvia M

      Rücksicht Disziplin und Vorsicht kennt heute
      leide fast keiner mehr ..Achtlos laut und rücksichtslos dumm ist das Verhalten vieler Menschen, ohne Besserung…😡😠👎🏼

  11. Alisha J K

    Meine Nachbarin aus dem angrenzenden Nachbarhaus hat mir gedroht, mich wegen Ruhestörung anzuzeigen. Bei der so benannten handelt es sich um mich, wie ich mich am Telefon mit meiner Schwester unterhalte. Da Ich im Schichtdienst arbeite kann ich mcih nun einmal nachts nicht zum schlafen oder völliger Stille zwingen. Auch wie ich singe, scheint sie in Ihrem Schlaf und damit Ihrer Gesundheit scheinbar so dermaßen zu beeinträchtigen, dass Sie sich durch mich und aufgrund Ihrer vorliegenden chronischen Depression so gesundheitlich ‚geschädigt‘ fühlt, dass Sie nun mit Ihrem Arzt (Ich vermute Psychater) zusammen vor Gericht ziehen möchte. Muss ich mir ernsthaft Gedanken machen? Meine Gespräche übersteigen niemals Zimmerlautstärke, ein DezibelMessgerät konnte ich jedoch bisweilen nciht zur Überprüfung hinzuziehen. Mein direkter Nachbar aus dem selben Haus hat sich im Übrigen ncoh nie beschwert, obwohl dieser um 7 Uhr morgens aufsteht. Es ist meine erste Wohnung und ich bin mir etwas unsicher, was ich tun sollte.

    1. Gata A

      Zimmerlautstärke – möchte ich stark bezweifeln, wenn die Nachbarin dies hört. Ob es nun weitere nachbarn stört oder nicht, ist unerhebnlich. Die Rechtslage ist doch wohl eineindeutig: 22 – 06 Uhr = Ruhe! Auch andere Menschen wollen ausgeruht am Arbeitsplatz erscheinen. Nächtliches Singen ist auch nicht sozialkonform. Sie müssen NICHT stillsitzen auf der Couch, aber sich derart leise verhalten, dass Nachbarn durch vermeidbare Geräusche unbeeinträchtigt sind. Knarrende Dielen in der Whg. über sich, beispielsweise sind leider hinzunehmen … Knallende Türen hingegen nicht.

  12. Birgit

    Ich arbeite seit über 25 Jahren in einer klinischen Einrichtung mit neurologischer Frühreha, in der auch an Wochenenden, Feiertagen und bei schlechter Besetzung unter der Woche gewaschen wird. Bisher haben wir uns erfolglos dagegen gewehrt, unsere PDL meint bei Hinweis auf die gesetzl. Nachtruhe nur, dass wir dann halt zwischen 5°°-6°°Uhr waschen sollen. Es ist eine mündliche Vorgabe von (möglichst) vier zu waschenden Patienten.
    Mit welchem Text kann ich meine (zukünftige) Verweigerung belegen, um Ärger aus dem Weg zu gehen?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen, Birgit

  13. Franzi

    Meine Nachbarn schalten per Zeitschaltuhr eine an ihrem Haus eine helle Weihnachtslichterkette täglich um 23 Uhr ein. Das Licht beleuchtet meinen Schlafraum, mit Nachtruhe ist dann nichts mehr. Ein Gespräch brachte nichts, sie sehen nicht ein, das sie da zu unterlassen haben.

    1. DIeKrabbe

      naja ihre probleme hätte ich gerne

      1. Sylvia M

        Wenn sie dieses störende Problem hätten, würden Sie so nicht nicht antworten..gemein über andre ihr Problem sich so zu äußern! 👎🏼

        1. Mike

          Wenn ich solche Kommentare lese bekomme ich einen Brechreiz. Wir haben gerade selber ein Problem weil sich unsere Nachbarn einen aufblasbaren Whirpool gekauft haben .Wenn die Blubberfunktion an ist hören wir das durch die gut isolierten neuen Fenster.
          Um 22:30 ist die ganze Familie noch im Whirpool und schreien rum weil sie sie sich aufgrund des Lärmpegels vom Whirpool nicht verstehen. Das ist eindeutig Ruhestörung nach 22 Uhr……

          Also Leute die so dumme Komentare von sich geben haben selbst kein soziales Verhalten in ihrer Kindheit gelernt. Dumme und sinnlose Kommentar von sich geben kann jeder. Lieber mal das Hirn einschalten……

  14. Olaf

    Ich lebe in einer RH-Siedlung mit enger Bebauung. Im Garten sitzende Nachbarn hört man im Schlafzimmer. Häufig an Wochenden im Sommer finden sich Gruppen mit 5 Personen und mehr zusammen und unterhalten sich bis weit nach 24 h. Es wird keine Musik gespielt aber allein die Lautstärke durch Gelächter lässt einen aus dem Schlaf schrecken, wenn das Fenster geöffnet bleibt. Und im Sommer ist es nicht zumutbar bei geschlossenem Fenster schlafen zu müssen..
    Was empfehlen Sie, wenn das Verhalten uneinsichtig bleibt?
    Beste Grüße
    Olaf

    1. Sunny

      Habe hier genau dasselbe Problem…So´n Spezi, der natürlich mit Feuerschale und Besuch da rumsitzt (im Kalten…), nach 22h… Es ist einfach unerträglich, sowas von nervig… (Fies ist auch, wenn es sich um so eine Art grenzwertigen Bereich handelt, wo man immer überlegt, ob man die Polizei rufen kann… Aber ansich denke ich, müßte man ja sowas in der Nachruhezeit gar nicht mehr ertragen müssen… Rumgeschalle von mehreren, nachts, draußen ist immer gut wahrnehmbar im Sommer für die Nachbarn nicht zumutbar!) Vor allem nötigen solchen egoistischen Menschen andere ständig dazu, aktiv werden zu müssen, nur um das, was sowieso schon gesetzlich geregelt ist, einzufordern… Zudem löst es ja auch Ärger aus…

  15. Manfred

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Lärm nach 22 Uhr. In unserer Nebenstraße gibt es einen harten Kern von Eigentümern und einen kleinen Teil von Mietern. Jeden Donnerstag, wenn die Mülleimer herausgestellt werden, trifft man sich anschließend auf das eine oder andere Bier (Saufgelage, anders kann man es nicht nennen). Diese treffen, mit mindestens 30-40 Personen, findet immer bei unserem Nachbarn vor der Garage statt. Unser Schlafzimmer ist genau zu dieser Seite raus. Luftlinie zum Treffen, etwa 15 Meter.

    Wenn ich nun gegen 22:15 Uhr ins Bett gehe, höre ich die lauten Gespräche, trotz geschlossenem Fenster und heruntergelassener Außenrollläden. Ich habe das Gespräch gesucht, freundlich aber hinweisend auf die Nachtruhe hingewiesen. Es wurde mir empfohlen, wegzuziehen das Feiern/Treffen ließe man sich nicht verbieten. Man lebe nur einmal im Leben.

    Bei diesen Treffen ist auch immer die Tochter von unserer Vermieterin mit dabei. Sieht dies aber alles nicht so eng. Wie soll ich mich nun verhalten? Polizei rufen und böse Blicke und Sprüche riskieren.

  16. Mika

    Hallo ich komme mit einem/r sehr komplizierten Anliegen bzw. Frage.
    Ich habe eine Untermieterin. Ich habe sie durch Falschaussagen ihrerseits und Mitleid bei mir aufgenommen. Wir haben einen Vertrag aufgesetzt und somit bagannen auch vor 3 Monaten die Probleme. Am meisten aber bin ich hilflos gegen ihre nächtliche Lautstärke. Ich wohne mit meiner Tochter in dieser Wohnung. Sie fängt an ab 18 Uhr zu telefonieren und betreibt dies bis 1 Uhr nachts. Ich habe sie mehrmals auf die Lautstärke hingewiesen, die meine Tochter auch, aus dem Schlaf reisen und trotz mehrmaliger mündlicher Abmahnung bleibt es gleichbleibend. Dazu kommt, dass ich in einem offenen Raum zur Küche mein Zimmer habe und Nachts aus dem Schlaf gerissen werde, weil sie lauthals in die Küche stapft und telefoniert. Reden ist in unserer Situation absolut sinnlos. Welche Maßnahmen gibt es hierzu. Diese Störung besteht auch seit diesen 3 Monaten.

    Mfg

    1. Uwe

      Ei, das ist doch ganz einfach: Untermietvertrag „fristlos kündigen“ und danach Türschloß auswechseln! So hatte ich es 2001 mit meinem uneinsichtigen Untermieter gemacht.
      Einfach ganz EINFACH und logisch!

  17. Michael Q

    Ich wohne seit über 20 Jahren in einer 1 Zimmerwohnung in einem Haus mit 12 Mietparteien. Im allgemeinen haben alle Mieter sich an die Nachtruhe gehalten. Eine Party ab und zu ist für mich auch kein Problem. Vor 2 Jahren ist in die Wohnung unter mir ein junger Syrer eingezogen. Er ist sehr freundlich, aber er betet jede Nacht 3 mal laut. Gegen ca.23 Uhr, 1Uhr und 3 Uhr jeweils mindestens für 20 Minuten. Ich kann nicht schlafen.Ich habe ihn 3 mal freundlich gebeten Nachts etwas leiser zu beten. Jedes mal hat er sich entschuldigt, aber das nächtliche beten hat noch in der intensität zugenommen. Dazu kommt seit ca 6 Monaten das nach 3 Uhr bis ca 5 Uhr früh Noch sehr laut gelaufen wird. ( Hört sich an wie Maschieren oder Joggen ). Nach 5 Uhr früh, wenn der Mann dann selbst schlafen geht ist endlich Ruhe.Die türkische Familie über mir stört das genau so wie mich. Was kann ich tun ?

    1. Uwe

      Von allen „sich gestört Fühlenden“ Unterschriften sammeln und damit bei der Vermieterin/dem Vermieter ankündigen, daß die MIETE GEKÜRZT werden wird, wenn sie/er (die/der Vermieter/in) nicht für Abhilfe sorgt! Ha, da sollt Ihr mal sehen, wie schnell das abgestellt wird, wenn’s an das Eingemachte, also die KOHLE geht!

      So haben es 1993 die Mietparteien GEGEN MICH gemacht, als ich in einer sehr schlechten Lebensphase rücksichtslos Partys geschmissen und ständig die Polizei auf mich gezogen hatte. Letztendlich hat mich das zur Einsicht gebracht!

    2. Carsten

      Sprich den Vermieter an dass der da was gegenmachen soll, ansonsten würdest du die Miete um 50€-100€ mindern!
      Hört der nicht auf/ist leiser minderst du die Miete und der Vermieter holt sich zur Not die Miete von dem wieder!
      Spätestens wenn dein Nachbar deine Miete mit tragen muss lässt er es! ;)

  18. Mario

    Ich wohne in einem Mehrfamilien Haus, was direkt neben einem Hotel mit Ballsaal liegt früher wo ich hier her gezogen bin war das noch eine ruhige Gegend. Die Partys früher hat man nur dann gehört wenn die feiergäste draussen im hotel eigenen Garten waren, sind sie rein gegangen war ruhe.

    Mittlerweile verhält sich das anders, der bass dringt hier mittlerweile durch alle Wände, hab schon oft die Polizei gerufen und war auch schon beim Ordnungsamt trotz alledem finden da noch Partys statt von abends ab 22 Uhr bis teilweise morgends um 5 Uhr und das in einer Lautstärke das man hier ohne hintergrund geboomer kaum was gucken kann geschweige denn schlafen.

    Jemand ne idee was man da machen kann wenn selbst das Ordnungsamt nix macht….

    1. Cora H.

      Lärmprotokoll mindestens über 8 Wochen führen … Muster kann man kostenlos runterladen.

      Handyapp runterladen für Dezibelmessungen!

      Am besten Zeugen dokumentieren, wie Nachbarn, Freunde, Besucher. Ob man die Polizei gerufen hat oder nicht!

      Wenn das Ordnungsamt selbst nicht tätig wird, riecht das ja fast nach Bestechung. Denn die Behörde ist zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Ruhe verpflichtet!

  19. Stromeyer

    Wir haben direkt gegenüber unseres Schlafzimmers einen Nachbarn mit einem Hund.
    Ansich kein Problem, jedoch wird der Hund Nachts zwischen 01:00 und 05:00 Morgens wiederholt rausgelassen und bellt dabei wie wild. Der Schlaf ist unterbrochen und durch den Ärger habe ich Schwierigkeiten danach wieder einzuschlafen .
    Habe ich hier eine Handhabe? Auf Ansprache wird man als Hundehasser bezeichnet (was nicht stimmt) und nichts ändert sich….

    1. Wolfgang

      Hallo,

      das einzige was Sie machen können ist, dass Sie sich ebenfalls Nachts zwischen 1-5 Uhr nach draußen begeben und wie ein Hund in den Mond bellen. Das würde den Hund abschrecken und einschüchtern. Die größte Wirkung erzielen Sie, wenn Sie sich noch ein Kostüm dabei anziehen und auf 4 Pfoten bellend durch den Garten stampfen. Wenn das nicht hilft, holen Sie sich noch einige kostümierte Freunde hinzu..

      Mit freundlichen Grüßen
      Herr Wulfgäng

      1. JJOckoja

        Deine Antwort finde ich echt grandios, Herr Wulfgäng 👍🏽😂

      2. Brummel

        Das was die Deutschen als allereinzigstes sehr gut können ist dumm labern ohne im mindesten behilflich zu sein.
        Man ich hoffe sie haben in Ihrem leben sehr viel Glück und haben eine Defekte Gasleitung.

        1. Inga W

          Ja können Sie tatsächlich! Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gilt die gesetzliche Ruhezeit. Darunter fallen auch Hunde mit Gebell.

          Ich habe selbst Hunde und muss sie manchmal Nachts rauslassen! Dann muss man eben sehen, dass man leise ist. Das Lebewesen sich eben immer anders verhalten ist klar. Aber ich bin eben auch verantwortlich wenn mein Hund bellt. Am besten Polizei oder Ordnungsamt und ganz wichtig zeugen und Dokumentieren

      3. Sylvia M

        Auf solche Kommentare die ins lächerliche gehen kann man verzichtenund sie lohnen sich nicht Sie zu lesen..sich über andere ihr Problem sich zu amüsieren u.es zu bewitzeln finde ich sehr geschmacklos und gemein! Seien sie glücklich Herr Wulfkläff, daß Sie nicht dieses Problem haben, das Sie in ihrer Nachtruhe stört

      4. Andrea

        Per Definition ist die Nachtruhe eine geschützte Zeit, in der, im Sinne des Schallimmissionsschutzes, lärmende Tätigkeiten verboten sind. Dazu gehört, dass keine lauten Arbeitsmaschinen betrieben werden dürfen. Aber auch bellende Hunde, Musik oder laute Gespräche stellen eine Störung der Nachtruhe dar.

      5. Sunny

        Falsch. Der kleine, egoistische Hundehalter wird vermutlich eine Verwarnung seines Vermieters einfahren und wird sich hoffentlich dann nachts zurückhalten…

  20. Sabine

    Unsere beiden Nachbarn haben ihre Pooltechnik beide so gebaut das sie an unserem Grundstück liegen. Also jeder eine Poolpumpe und eine Luftwärempumpe. Bei dem einen läuft es 12 Stunden ab acht und bei dem anderen 14 ab 6 Uhr morgens und das den ganzen Tag durchgehend. Der tieffrequente Lärm überträgt sich auch durch die geschlossenen Fenster und wir haben auf der Seite unser Schlafzimmer, Büro, Terasse und im Sommer die einzige Stelle am Nachmittag bis spät Abends mit Schatten wo die Kinder raus könnten.
    Kann man das was erreichen?

    1. noobi

      umziehen

    2. Sunny23

      Toll, womit sich Nachbarn mittlerweile auseinandersetzen müssen und sie belästigt werden… Es werden auch immer ausuferndere Dinge in den eigenen Garten verlegt, die dann eben zu solchen Problemen führen. Diese Wärmepumpen scheinen ja häufig durch Übertragungen extreme Störungen in der Umgebung auszulösen … Sollte dann eben nicht erlaubt sein.

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