Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.
Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.

Nach einem stressigen Tag möchte jeder in der Nacht nur noch Ruhe. Schlaf hilft bei der Regeneration, fördert die Wundheilung und stärkt das Immunsystem. Für uns Menschen sind nächtliche Ruhezeiten daher unverzichtbar. Schlafentzug wirkt dagegen gesundheitsschädigend und kann langfristig zu Krankheiten führen.

Per Definition ist die Nachtruhe eine geschützte Zeit, in der, im Sinne des Schallimissionsschutzes, lärmende Tätigkeiten verboten sind. Dazu gehört, dass keine lauten Arbeitsmaschinen betrieben werden dürfen. Aber auch bellende Hunde, Musik oder laute Gespräche stellen eine Störung der Nachtruhe dar.

Dieser Ratgeber klärt Sie umfassen zur Nachtruhe auf – ab wann sie in Deutschland gilt, welche Tätigkeiten zu unterlassen sind und was Sie tun können, wenn ein Nachbar zu laut ist.

FAQ: Nachtruhe

Was bedeutet Nachtruhe?

Die Nachtruhe ist grundsätzlich ein Zeitraum, in welchem Tätigkeiten, die viel Lärm verursachen, verboten sind.

Wann beginnt werktags die Nachtruhe?

Von Montag bis Freitag gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

Zu welcher Uhrzeit ist Nachtruhe am Wochenende?

Welche Besonderheiten Sie bei der Nachtruhe am Wochenende beachten müssen, können Sie hier nachlesen.

Nachtruhezeiten: Es gibt nicht nur ein Gesetz zur Nachtruhe

Ab wann ist Nachtruhe?
Ab wann ist Nachtruhe?

Die allgemeine Nachtruhe ist Gesetz. Sie wird durch mehrere Verordnungen festgeschrieben. Geregelt wird sie in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen, im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm. Die Regelungen sind allerdings nicht überall einheitlich, denn auch auf kommunaler Ebene können bestimmte Zeiten für die Nachtruhe festgeschrieben werden.

In den einzelnen Verordnungen gibt es Passagen, welche sich dem Lärmschutz widmen und festschreiben, wie Umgebungslärm mittels Schallschutz vermieden werden kann. Ziel ist es, das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu sichern.

Nachtruhe und Ihre Störung: Was gilt es zu vermeiden?

  • Fluglärm
  • Freizeitlärm
  • Gewerbelärm
  • Ruhestörung
  • Schienenverkehrslärm
  • Sportlärm
  • Straßenverkehrslärm

Trotz verschiedener Verordnungen sind für die Nachtruhe die Zeiten weitgehend identisch. Sie gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Abweichend gilt gemäß Bayerischer Biergartenverordnung eine Nachtruhezeit von 23 Uhr bis 7 Uhr.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist für die Nachtruhe im Mietshaus zudem die Hausordnung zu beachten. Hier können die Regelungen strenger gefasst sein. Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sich an die Ruhezeiten halten, wenn sie keine Abmahnung oder gar Kündigung durch den Vermieter provozieren möchten.

Bayerische Biergartenverordnung

Die Biergartenverordnung regelt wie lange ein Biergarten geöffnet sein darf und welche Modalitäten beim Schließen des Biergartens gelten. Die verbindliche Nachtruhe gilt ab 23 Uhr.

  • Bis 22 Uhr: Die Musikdarbietung muss beendet werden.
  • Bis 22:30 Uhr: Bewirtung muss beendet werden (kein Verkauf von Speisen und Getränken).
  • Die Betriebszeit muss so enden, dass alle Gäste bis 23 Uhr die Lokalität verlassen haben und der zurechenbare Straßenverkehr abgewickelt ist.

Ab wie viel Uhr ist die Nachtruhe werktags?

Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.
Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.

Von Montag bis Freitag gilt die allgemeine Nachtruhe in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum muss alles ein wenig leiser werden. Laute Gespräche auf dem Balkon sind zu vermeiden, Baugeräusche (z. B. Bohren, Nageln, Sägen) zu unterlassen. Auch Staubsaugen oder Wäschewaschen müssen auf den nächsten Tag warten, sollte die Geräuschkulisse Nachbarn in ihrer Ruhe stören können.

Allerdings können ggf. auch besonders leise Waschmaschinen die Nutzung über 22 Uhr hinaus ermöglichen. Über entsprechende Modelle können Sie sich etwa auf waesche-waschen.de informieren.

Gleiches gilt für Industrieanlagen. Je nach Gebiet (z. B. Industrie- oder Wohngebiet) gelten andere Grenzwerte für den Schallschutz, welche beim Betrieb technischer Anlagen respektiert werden müssen. Auch für den Straßenverkehr können besondere Regeln gelten. Durch ein sogenanntes Nachtfahrverbot kann es Lastkraftwagen verboten sein, bestimmte Straßen ab einer bestimmten Uhrzeit zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Von wann bis wann ist Nachtruhe am Wochenende?

Bei der Nachtruhe am Wochenende macht das Gesetz im Grunde keine Unterschiede zu den Werktagen. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet nach acht Stunden. Generell gilt der Samstag ebenfalls als Werktag, weshalb hier keine besonderen Regelungen gelten. Für den Sonntag ist allerdings die Sonn- bzw. Feiertagsruhe maßgeblich, welche ganztägig zu beachten ist.

Gemäß Rasenmäherverordnung ist es beispielsweise nicht erlaubt, motorisierte Gartengeräte zu betreiben. Dies würde eine Ruhestörung darstellen. Werktags dürfen Gärtner nur von 7 bis 20 Uhr den Rasen mähen. Die Ruhezeit am Wochenende beginnt samstags um 22 Uhr und endet dann nach 32 Stunden am Montag um 6 Uhr.

Fragen zur Nachtruhe

Wann beginnt die Nachtruhe am Samstag?

Der Samstag gilt als Werktag. Die Nachtruhezeit beginnt wie üblich um 22 Uhr.

Ab wann gilt die Nachtruhe am Sonntag/Feiertag?

Der gesamte Sonn- bzw. Feiertag gilt als Ruhezeit. Lärm ist ganztägig zu vermeiden. Diese Ruhezeit endet montags um 6 Uhr.

Gibt es eine Nachtruhe zu Silvester?

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch zu Silvester, allerdings dürften die Behörden hier nachsichtiger sein. Die Nachtruhe gilt sozusagen eingeschränkt. Auch Feuerwerk ist erlaubt. Die Sprengstoffverordnung legt fest, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet ist. Außerhalb dieser Zeit ist „Böllern“ allerdings verboten und kann ein Bußgeld von 50.000 Euro zur Folge haben.

Mietrecht und Nachtruhe: In der Mietwohnung gilt die Hausordnung

Neben den gesetzlichen Bestimmungen regelt auch die Hausordnung die Nachtruhe. Mieter haben sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die entsprechenden Ruhezeiten einzuhalten. Lautes Musizieren, Staubsaugen oder ausschweifende Partys sind untersagt, sollten dadurch die Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Stellt sich keine Besserung ein, kann dieser sogar den Mietvertrag fristlos kündigen. Möglich ist ebenfalls, dass der Vermieter Schadensersatz fordert, wenn andere Mieter aufgrund der Ruhestörung die Miete gemindert haben.

Störung der Nachtruhe durch Nachbarn: Was können Sie tun?

Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.
Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.

Wer in einem Mietshaus lebt, muss damit rechnen, von den Nachbarn ab und an etwas mitzubekommen. Ob es das Trampeln von oben ist, der neue Helene Fischer-Song oder die Soundeffekte eines Actionfilms – völlige Stille wird es wohl nie geben.

Damit die Lärmbelastung nicht ständig sehr hoch ist, sind in der Hausordnung Ruhezeiten festgelegt. In dieser Zeit müssen die Nachbarn Lärm vermeiden. Dennoch kann es passieren, dass es zur Ruhestörung kommt. In diesem Fall ist es ratsam, den Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten zu laut ist. Nicht selten entstehen durch Ruhestörungen Nachbarschaftsstreitigkeiten. So gilt auch hier: Der Ton macht die Musik. Bleiben Sie lösungsorientiert, machen Sie Kompromisse und bleiben Sie höflich.

Hilft all das Reden nicht, können Sie die Störung der Nachtruhe beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, sich des Problems anzunehmen und selbst das Gespräch mit dem lärmenden Mieter zu suchen. Bleibt dieser uneinsichtig, kann er abgemahnt werden. Außerdem wird in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Besteht ein Problem mit dem Schallschutz bzw. der Bausubstanz, weshalb sämtliche Geräusche in die Nachbarswohnung übertragen werden, können auch bauliche Maßnahmen Abhilfe leisten. Bleibt der Vermieter allerdings untätig, können Sie auch die Miete mindern. Zuvor sollte der Vermieter aber unbedingt Gelegenheit haben, eine Lösung zu finden.

Ist das Problem akut (z. B. eine ausufernde Party) und wird gegen die gesetzliche Nachtruhe verstoßen, können Sie auch die Polizei rufen bzw. eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Die Beamten prüfen den Fall und weisen den Nachbarn auf die Lautstärke hin. Meist ist dies bereits ausreichend. In schweren Fällen können die Beamten aber auch Musikanlagen beschlagnahmen und eine Anzeige erstatten.

Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Entschädigung, sollte es wieder zur Lärmbelästigung kommen. Lässt sich der Nachbar nicht auf die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein, kann gegen ihn gerichtlich vorgegangen werden. Sollten Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.
Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.

Diese Geräusche müssen Sie während der Nachtruhe ertragen:

  • Ruhestörung durch ein Baby
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten)
  • Straßenlärm (falls bei Einzug bereits bekannt)

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Gerichte haben in mehreren Urteilen den Begriff der Zimmerlautstärke geprägt. Diese liegt nachts bei ca. 30 Dezibel. Aber nicht immer sind diese Grenzwerte maßgebend. Der Bundesgerichtshof (BGH) definierte in einem Grundsatzurteil, dass Geräusche dann zimmerlautstark seien, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Können sie dagegen deutlich gehört werden, wurde die Zimmerlautstärke überschritten.

Mischgebiet: Wann gilt die Nachtruhe?

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Dazu wurden je nach Wohngebiet entsprechende Richtwerte festgeschrieben, welche nicht dauerhaft überschritten werden dürfen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen können zulässig sein, wenn diese während der Nachtruhe 20 Dezibel nicht überschreiten.

GebietsausweisungImmissionsrichtwert
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)
Immissionsrichtwert
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
Allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
Gewerbegebiete65 dB(A)50 dB(A)
Industriegebiete70 dB(A)70 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)
Reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
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Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

173 Gedanken zu „Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

  1. Dahlia

    Hey ich wohne jetzt seid 1 mon. in meiner neuen Wohnung die im Innenhof liegt . Hier hat ein Serbisches Café geöffnet und die feiern jedes Wochenende iwelche feten bis 23 oder 24 Uhr die Musik ist meist so laut ,dass ich noch nicht mal meinen Fernseh höre dazu habe ich noch ein 2 Monate alten Sohn was soll ich tun ?

    1. anwalt.org

      Hallo Dahlia,

      zunächst haben Sie die Möglichkeit mit dem Veranstalter der Feste und dem Vermieter zu sprechen, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Eventuell finden sich weitere Mieter im Haus, die Sie bei dem Gespräch unterstützen können.
      Darüber hinaus können Sie sich bei Ordnungsamt informieren, ob eventuell eine Sondergenehmigung vorliegt bzw. dort die Lärmbelästigung anzeigen. Im akuten Fall oder wenn das Gespräch kein Lösung bringen, können Sie durchaus auch die Polizei hinzurufen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Britta

    Ich lebe in einem kleinen 300 Seelen Dorf und wir haben am See einen Zeltplatz auf dem während der Ferienzeit oft mehrere Zeltlager stattfinden.
    Der See und Zeltplatz liegen zwar ausserhalb, aber im Zal und der Lärm hallt sehr laut zu uns.
    Die Leute sind oft extrem Laut (als wollten sie mit Absicht viel Lärm machen), halten die Nachrutuhe Zeiten oft nicht ein, tagsüber laufen sie über Privatgrundstücke und veranstalten unangemeldete Feuerwerke nachts um 3!

    Ich habe nun schon mitbekommen das auch einige andere Bewohner genervt sind, aber wirklich beschwert hat sich meines Wissens nach noch niemand.

    Was ist sinnvoller, den Veranstalter ansprechen oder direkt das Ordnungsamt?

    1. anwalt.org

      Hallo Britta,

      es ist sicherlich sinnvoll mit dem Veranstalter zu sprechen und auf das Problem aufmerksam zu machen. Eventuell finden sich noch andere Bewohner und unterstützen Sie bei dem Gespräch. Bringt ein solches Gespräch keine Lösung, haben Sie immer die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder in akuten Fällen auch die Polizei zu informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Eve N.

    Hallo,

    meine Mutter und ich wohnen in einem kleinen Wohnviertel, in welchem ein Sportplatz mit Bar zu finden ist. Es kommt relativ oft, dass auf diesem Sportplatz lautstark bis weit in die Nacht hinein gefeiert. Wir wohnen mehrere hundert Meter entfernt und können die Leute dort laut und deutlich hören. Im Moment habe ich Sommerferien, daher bin ich da einsichtiger, weil ich in der Zeit oft selber länger wach bleibe. Aber diese Feier waren auch schon außerhalb der Ferien und ich hatte oft das Problem, dass ich deshalb nachts nicht schlafen konnte und teilweise entweder krank geworden bin oder mitten im Unterricht eingeschlafen bin. Ich werde nach den Ferien in den Vorbereitungen für mein Abitur stecken und kann mir da keinen Schlafmangel leisten.
    Sollte ich da direkt zur Polizei oder zum Ordnungsamt gehen und die Störung melden, oder sollte ich erst einmal bis zur nächsten Feier warten und dann die Polizei verständigen?
    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe,
    mit freundlichen Grüßen, Eve N.

    1. anwalt.org

      Hallo Eve N.,

      Sie können durchaus schon vor der nächsten Feier tätig werden und den Betreiber des Sportplatzes bzw. den Veranstalter der Feiern, falls diese bekannt sind, auf das Lautstärkeproblem ansprechen. Im akuten Fall können Sie dann die Polizei verständigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Vitas

    Guten Tag,
    seid schon ein Jahr wir haben Ruhestörung wegen Hühnerlärm von der Nachbarschaft. Die fangen schon ab 4:00 Uhr früh morgens zu schreien an. Wir haben bei Ordnungsamt viele Beschwerden zu geschickt. Und
    wir bekommen ein Antwort, wo steht, dass diese Hühner besonders sind , die kennen alle im Ort und wir sind nur einzige die sich Beschwerden. Was können wir weiter tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Vitas,

      Sie können einen Anwalt konsultieren und mit diesem die weiteren Vorgehensweise besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Anna

    Hallo,

    seit mehreren Monaten (gerade wenn es draußen warm ist) sind die Jugendlichen/Erwachsenen des Hochhauses der Straße nachts oft sehr laut. Nach 22 Uhr bis teilweise um 1 Uhr nachts gibt es laute Gespräche, Streitereien, Diskussionen.. Oft wird auch mit einem Ball gespielt, was man deutlich hört oder mit ferngesteuerten Autos die Straße lang gefahren. Mit offenem Fenster (was zum Lüften im Sommer notwendig ist) ist gar nicht an Schlaf zu denken – mit geschlossenem Fenster hört man es auch. Ungerne würde ich nachts alleine auf die Straße gehen, um eine Konversation zu führen, da es anscheinend nicht immer die selben Personen sind. Wenn man anonym die Polizei anruft (aus Angst vor z.B. Beschädigung des Autos aus Rache, ist jemand anderem schon passiert) und diese ankommt, nachdem die Personen spontan abgezogen sind, hat man dann mit Strafen zu rechnen?

    Ich führe seit kurzem ein Lärmprotokoll und will langsam etwas dagegen unternehmen, da mir sehr häufig mein benötigter Schlaf verwehrt wird.

    LG und vielen Dank im Voraus!

    1. anwalt.org

      Hallo Anna,

      Sie können sich grundsätzlich auch an das Ordnungsamt wenden, das für die Lärmbelästigung in diesem Fall zuständig ist. Wenn Sie die Polizei berechtigt rufen, müssen Sie in aller Regel keine Strafe befürchten, wenn der Grund des Herbeirufens bis zum Eintreffen der Beamten nicht mehr gegeben ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Kemnitz

    Hallo guten Morgen,

    ab wann dürfen grosse Strassenreinigungsfahrzeug, die sehr laut sind, durch ein Wohngebiet fahren? Bei uns sind die schon ab 6:00 Uhr unterwegs.

    Genauso das Grünflächenamt die arbeiten schon ab 6:00 Uhr mit lauten Laubbläser und sehr lauten Heckenscheren. Ist sowas normal?

    Gibt es dagegen irgendwas?

    Gruss Kemnitz

    1. anwalt.org

      Hallo Kemnitz,

      in der Regel können solche Maschinen ab 7.00 Uhr im Einsatz sein. Sie haben hier die Möglichkeit, sich direkt an das zuständige Amt bzw. die Stadtreinigung zu wenden und bezüglich der Arbeitszeiten eine Beschwerde einzubringen. Es kann durchaus sein, dass eine Genehmigung bezüglich der Anfangszeiten vorliegt. Sie können darüber hinaus auch das Ordnungsamt kontaktieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. T. Weber

    Ist die Anlieferung mit LKW in Wohngebieten nach 20:00 Uhr
    Erlaubt?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo T. Weber,

      in der Regel spielt es eine Rolle was angeliefert wird und an wen. Auch ist es wichtig, ob es sich um ein reines Wohngebiet oder ein Mischgebiet handelt. Sie können sich im Zweifel an das Ordnungsamt wenden, denn es kann durchaus eine Sondergenehmigung für eine Anlieferung vorliegen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Marina

    Hallo,
    wir wohnen in einem Mischgebiet wenige Meter neben einer sehr stark befahrenen Bundesstraße (Autobahnzubringer) und haben 3 Hunde, es ist im Garten auch an den Sonn- und Feiertagen, durch die Fahrzeuge besonders den Motorrädern, extrem laut.Ich habe nun die Frage:
    Wie ist in einem Mischgebiet die Sonn- und Feiertagsruhe geregelt, dürfen die Hunde gelegentlich im Garten kurz bellen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Marina,

      in der Regel wird ein kurzes Bellen nicht als Lärmbelästigung gesehen. Ist dies ein Dauerzustand sieht das dann schon anders aus. Im Zweifel können Sie sich bei Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung erkundigen, ob dies in Ihrem Wohngebiet speziell geregelt ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Selina

    Ich Stelle diese Frage eher aus Interesse anstatt aus Erfahrung. Nehmen wir an ich würde schlafen wollen und weil es z.B. zu warm ist lasse ich mein Fenster offen. Dabei hört man dann aber lautet Geräusche durch Nachbarn verursacht welche man mit geschlossenem Fenster nicht hört. Gilt dies dann auch zur Störung bei Nachtruhe?

    1. anwalt.org

      Hallo Selina,

      handelt es sich um „alltägliche Geräusche“ liegt keine Lärmbelästigung vor.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Julia B.

        Ich habe genau das gleiche Problem und deshalb die Frage: Sind recht laute Gespräche auf dem Nachbarbalkon oder Musik „normale Geräusche“. Ist die andere Partei nicht verpflichtet, das Fenster zu schließen?
        Vielen Dank und liebe Grüße

  10. Böker

    Ich wohne in der Innenstadt, nebenan ist eine Shisha-Bar. Sie hatte einige Wochen lang geschlossen, was sehr angenehm war! Seit einer Woche jedoch ist jeden abend ab 20 Uhr bis morgens um 3 so unglaublicher Lärm das ich davon wach werde. Dort sind alle Fenster geöffnet, die Musik tönt durch die Straßen. Mit dem Besitzer lässt sich leider nicht reden, der ist Stur. Wie sollte ich mich verhalten?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bei Verstößen gegen die gesetzliche Nachtruhe können Sie die Polizei bzw. das Ordnungsamt kontaktieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Mattes K.

    Hallo, wir wohnen in einer Doppelhaushälfte (Eigentum) und haben seit kurzer Zeit ein junges. spanisches Ehepaar mit zwei kleinen Kindern als Nachbarn.
    Auch hier spiegelt sich die südländische Mentalität wieder. Jetzt, im Sommer wird mitunter um 22:ooh der Grill angemacht, die Kinder laufen zum Teil bis 23:00h laut schreiend durch den Garten und an den Wochenenden findet sich immer eine Unzahl an Besuchern ein, die sich extrem laut auf der Terrasse bis spät in die Nacht unterhalten.
    Ein halbwegs ruhiger Aufenthalt auf unserer Terrasse ist völlig unmöglich, ja sogar Fernsehen geht mitunter nur bei geschlossener Terrassentür.
    Was kann ich in diesem Fall tun ?

    1. anwalt.org

      Hallo Mattes,

      Sie können bei akuten Fällen die Polizei informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Günter S.

    Hallo an das Team von Anwalt.org
    Bei uns verhält es sich so ähnlich wie bei Jörg. Eine serbische Großfamilie wohnt auf dem Nachbargrundstück. Es werden Umbaumaßnahmen im großen Stil vorgenommen die seit Monaten anhalten. Die mitttäglichen Ruhezeiten werden nicht eingehalten. Wir haben das persönliche Gespräch gesucht. Der Hausherr zeigte sich einsichtig und versprach die Ruhezeit einzuhalten.
    Jetzt an den warmen Sommerabenden wird natürlich draußen gesessen und die schulpflichtigen Nachbarkinder lärmen und spielen bis weit nach 22 Uhr draußen, auch am Sonntag.
    Wir stehen, arbeitsbedingt um 4.45 Uhr auf und benötigen unseren Schlaf.
    Meine Frau und ich werden ein weiteres Gespräch mit unseren Nachbarn suchen aber hätten wir in diesem Fall auch eine rechtliche Handhabe um diese Lärmbelästigung zu verbieten.
    Vorab vielen Dank für ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Günter,

      bei Lärmbelästigung können Sie grundsätzlich das Ordnungsamt einschalten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Mikail

    Hallo,

    Ich wohne in einem 2-stöckigen Familienhaus und schräg unter mir befindet sich eine Pizzeria, die bis 23:00 Uhr geöffnet hat. Wie sieht die Nachtruhe bei Gastronomien aus, die länger als 22:00 Uhr geöffnet sind. Desweiteren halten sich die Besitzer auch mal gern länger, auch nach Ladenschluss, vor ihrem Geschäft auf und unterhalten sich gerne gut 1 Stunde, sodass es hörbar ist. Wie sieht es hier aus und was kann man ggf. tun ?

    Bedanke mich im voraus

    mfg

    1. anwalt.org

      Hallo Mikail,

      werden die Vorgaben zum Lärmschutz nicht eingehalten, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Alok

    Hallo,
    Unser Schlafzimmer befindet sich auf der Hofseite. Im Hof befindet sich die Rückseite eines Restaurants. Also die Küche davon und die Mülltonnen. Nun wird dort, gerade in den Sommermonaten die Tür offen gelassen. So dass man mach 22 Uhr alle Geräusche aus der Küche hört. Lautes Geklimper mit Geschirr und Besteck. Der Müll wird raus gebracht und die Deckel der Mülltonne werden zu geschmissen. Man hört Stimmen.
    Nun meine Frage. Was kann ich machen? Wenn ich die Polizei rufe was können die tun?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      Sie können die Polizei rufen, wenn gegen die gesetzliche Nachtruhe verstoßen wird. Sofern die Bestimmungen in der Tat verletzt werden, kann diese eingreifen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Steve U.

    Ist es möglich, bei meinem örtlichen stadtrat eine Erweiterung der Lärmbeschränkung für eine private Feier in meinem örtlichen Dorfhaus zu beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Steve,

      Sie können eine Ausnahmezulassung von Lärmschutzfristen beantragen. Oftmals können Sie den Antrag online stellen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Jörg

    Hallo . Seit einigen Wochen wohnt im Haus gegenüber ein Kroatischer Famillienclan auf zwei Stockwerken .An jedem tag wo schönes wetter ist sitzen sie auf der Terrasse und Reden bis in die späte Nacht .Wenn man mal selbst auf dem Balkon sitzt hat man keine Erhohlung weil die so laut reden und das geht bis in die Nacht.Was soll ich tun ?Danke im vorraus

    1. anwalt.org

      Hallo Jörg,

      Sie haben zunächst die Möglichkeit den Vermieter zu informieren und diesem die Situation mitzuteilen. Eventuell kann auch Ihr Vermieter mit diesem Kontakt aufnehmen. Sollten die Lautstärke überhand nehmen, kann durchaus auch die Polizei gerufen werden. Wenn es möglich ist, sollten Sie die Mieter darauf hinweisen, dass die Lautstärke störend ist.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Rücksicht

        Macht das was aus dass sie kroate sind? Oder weil du die Sprache nicht verstehst macht das für dich peinlicher?

  17. Sven D.

    Hallo ! hier in meiner Gegend ist öfter mal Ruhestörung , alle meinen sich an keine Regeln halten zu müssen bzw. Gesetzlos zu leben. Ich habe die Erfahrung gebracht das Reden nichts bringt, da ja, sowieso asozial agiert wird oder Rücksichtslos.
    So rufe ich meist gleich die Polizei an und in seltenen Fällen ,informiere ich auch das Ordnungsamt. Jetzt gerade wird auch gefeiert noch und es ist 0 Uhr gleich ich bin zwar am Wochenende toleranter aber die Ruhezeiten wurden nicht aus Jux und Dallerei gemacht. Und in meinem Mietshaus wird gar nicht erst aufgemacht bei Ruhestörung . Was kann ich tun ? bin auf Ruhe angewiesen wegen meiner Erkrankung Depression, Migräne und auch so . Will niemanden das feiern verbieten aber ich finde die Menschen heute nur noch Egoistisch und Rücksichtslos . Danke für Antworten im voraus .

    1. anwalt.org

      Hallo Sven,

      wenden Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt. Darüber hinaus können Sie einen Anwalt in dieser Sache beauftragen. Er kann sich dann schriftlich an die andere Partei wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. C. Dettmann

    Seit ca. 2 Wochen beginnt meine Nachbarin ab 22 Uhr mit dem Kochen. Es wird Gemüse geschnitten oder besser gesagt gehackt (hört sich an als würde man einen Nagel in die Wand schlagen). Zudem wird Geschirr, Teller, Topfdeckel oder Schneidebretter, gegen die Kacheln an der Wand gelehnt, welche dann wegrutschen und ein laut schleifendes Geräusch verursachen.
    Die Küchenzeile der Nachbarin liegt direkt auf der anderen Seite der Wand, an der unser Sofa steht. Diese Geräuschen kommen also bei uns so an, als würden sie direkt neben unserem Kopf verursacht (was ja auch so ist, nur dass eben ein Wand(?) dazwischen ist).
    Anfänglich schien man noch Einsehen zu haben. Doch in den letzten beiden Wochen ist man nicht einmal mehr Willens mit uns ein Gespräch einzugehen. Auch die Versuche mit Ihrer Vermieterin Kontakt aufzunehmen waren wenig fruchtbar.
    Muss ich diese Geräusche ertragen, die z. T. bis ca. 23.30 Uhr andauern? Die junge Dame arbeitet nicht Schicht und scheint durchaus gegen 19 Uhr zu Hause zu sein.

    1. anwalt.org

      Hallo C. Dettmann,

      in diesem Fall ist eventuell der Kontakt zum örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt eine Option für Sie. Diese können Sie bezüglich der möglichen Schritten beraten. Hilfreich könnte es auch sein, ein Lärmprotokoll zu verfassen und diese an die Mieterin sowie die Vermieterin zu senden und gegebenenfalls die Lärmbelästigung beim Ordnungsamt anzuzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Sandra

    Meine Nachbarn oben machen ständig Lärm. Auch bis spät in die Nacht. Ob Wochentags oder Wochenenden. War schon 3 mal oben und sie drauf hingewiesen. Keine Änderung! Bei der Hausverwaltung habe ich es auch gemeldet. Trotzdem ändert sich nichts. Meine Tochter ist 3 Jahre alt und wird Nachts dadurch wach. Was kann ich tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Sandra,

      in einem solchen Fall ist es empfehlenswert ein Lärmprotokoll mit den genauen Daten der Ruhestörungen (Datum und Art des Lärms) zu erstellen und dieses an die Hausverwaltung weiterzuleiten. Sie könnten sich darüber hinaus auch bei anderen Mieten erkundigen, ob diese ein ähnliches Problem haben und bereit wären als Zeugen genant zu werden.

      Sie haben auch immer die Möglichkeit, eine Ruhestörung dem Ordnungsamt sowie der Polizei zu melden.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Alfred F.

    Ich wohne in einem kleinen Weiler und alljährlich an Pfingsten findet ein Grümpeltunier statt, welches am Samstagabend mit ausufernder DJ Musik und einer unerträglichen Lautstärke bis morgens um 5 Uhr gefeiert wird. Seit 2 Jahren suche ich das Gespräch mit dem Veranstalter, was aber nichts bringt. Wie soll ich mich in Zukunft verhalten?

    1. anwalt.org

      Hallo Alfred,

      im Zweifel hilft dann nur noch der Gang zum Ordnungsamt. Dort können Sie die Situation und Ihre Bemühungen schildern und gegebenenfalls eine Veränderung erwirken.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Kathrin

        Oder Sie fahren zu Pfingsten einfach in den Urlaub und gönnen den Leuten Ihre Veranstaltung, die wie sie schreiben doch nur einmal im Jahr stattfindet :)

    2. IchHNN

      Kleiner Weiler hin oder her…….EINMAL IM JAHR……. was für ein Panorama muss man an sich vorbei laufen haben um sich über so etwas aufzuregen???

      Alfred…..waren sie nicht vielleicht auch mal jung?
      Wenn sie tot sind werden sie noch mehr als genug Ruhe haben.

    3. Werner

      Hallo Alfred. Einmal im Jahr sollte man dies problemlos ertragen können. Nimm dein Mädel und feiere mit! Alles andere ist doch Spießertum!

      1. Cop

        Die Polizei rufen, so lange bis sie kommt. Anzeige beim Ordnungsamt und Unterlassungsklage.

      2. Herrmann

        Ich ziehe Spiesser Egomanen vor.

    4. Jack

      Frag doch einfach den Veranstalter ob er dir ein Wochenende irgendwohin bezahlt, würde jeder bezahlen um so Jammerlappen loszuwerden. Viele Grüße

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