Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.
Für die Nachtruhe gibt es verschiedene Vorschriften.

Nach einem stressigen Tag möchte jeder in der Nacht nur noch Ruhe. Schlaf hilft bei der Regeneration, fördert die Wundheilung und stärkt das Immunsystem. Für uns Menschen sind nächtliche Ruhezeiten daher unverzichtbar. Schlafentzug wirkt dagegen gesundheitsschädigend und kann langfristig zu Krankheiten führen.

Per Definition ist die Nachtruhe eine geschützte Zeit, in der, im Sinne des Schallimissionsschutzes, lärmende Tätigkeiten verboten sind. Dazu gehört, dass keine lauten Arbeitsmaschinen betrieben werden dürfen. Aber auch bellende Hunde, Musik oder laute Gespräche stellen eine Störung der Nachtruhe dar.

Dieser Ratgeber klärt Sie umfassen zur Nachtruhe auf – ab wann sie in Deutschland gilt, welche Tätigkeiten zu unterlassen sind und was Sie tun können, wenn ein Nachbar zu laut ist.

FAQ: Nachtruhe

Was bedeutet Nachtruhe?

Die Nachtruhe ist grundsätzlich ein Zeitraum, in welchem Tätigkeiten, die viel Lärm verursachen, verboten sind.

Wann beginnt werktags die Nachtruhe?

Von Montag bis Freitag gilt in Deutschland eine allgemeine Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr.

Zu welcher Uhrzeit ist Nachtruhe am Wochenende?

Welche Besonderheiten Sie bei der Nachtruhe am Wochenende beachten müssen, können Sie hier nachlesen.

Nachtruhezeiten: Es gibt nicht nur ein Gesetz zur Nachtruhe

Ab wann ist Nachtruhe?
Ab wann ist Nachtruhe?

Die allgemeine Nachtruhe ist Gesetz. Sie wird durch mehrere Verordnungen festgeschrieben. Geregelt wird sie in einigen Landesimmissionsschutzgesetzen, im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in der europäischen Richtlinie zum Umgebungslärm. Die Regelungen sind allerdings nicht überall einheitlich, denn auch auf kommunaler Ebene können bestimmte Zeiten für die Nachtruhe festgeschrieben werden.

In den einzelnen Verordnungen gibt es Passagen, welche sich dem Lärmschutz widmen und festschreiben, wie Umgebungslärm mittels Schallschutz vermieden werden kann. Ziel ist es, das Wohlbefinden von Mensch und Tier zu sichern.

Nachtruhe und Ihre Störung: Was gilt es zu vermeiden?

  • Fluglärm
  • Freizeitlärm
  • Gewerbelärm
  • Ruhestörung
  • Schienenverkehrslärm
  • Sportlärm
  • Straßenverkehrslärm

Trotz verschiedener Verordnungen sind für die Nachtruhe die Zeiten weitgehend identisch. Sie gilt grundsätzlich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Abweichend gilt gemäß Bayerischer Biergartenverordnung eine Nachtruhezeit von 23 Uhr bis 7 Uhr.

Neben diesen gesetzlichen Regelungen ist für die Nachtruhe im Mietshaus zudem die Hausordnung zu beachten. Hier können die Regelungen strenger gefasst sein. Alle Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen sich an die Ruhezeiten halten, wenn sie keine Abmahnung oder gar Kündigung durch den Vermieter provozieren möchten.

Bayerische Biergartenverordnung

Die Biergartenverordnung regelt wie lange ein Biergarten geöffnet sein darf und welche Modalitäten beim Schließen des Biergartens gelten. Die verbindliche Nachtruhe gilt ab 23 Uhr.

  • Bis 22 Uhr: Die Musikdarbietung muss beendet werden.
  • Bis 22:30 Uhr: Bewirtung muss beendet werden (kein Verkauf von Speisen und Getränken).
  • Die Betriebszeit muss so enden, dass alle Gäste bis 23 Uhr die Lokalität verlassen haben und der zurechenbare Straßenverkehr abgewickelt ist.

Ab wie viel Uhr ist die Nachtruhe werktags?

Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.
Gemäß Hausordnung ist die Nachtruhe einzuhalten. Musizieren geht nur in Zimmerlautstärke.

Von Montag bis Freitag gilt die allgemeine Nachtruhe in der Regel von 22 Uhr bis 6 Uhr. In diesem Zeitraum muss alles ein wenig leiser werden. Laute Gespräche auf dem Balkon sind zu vermeiden, Baugeräusche (z. B. Bohren, Nageln, Sägen) zu unterlassen. Auch Staubsaugen oder Wäschewaschen müssen auf den nächsten Tag warten, sollte die Geräuschkulisse Nachbarn in ihrer Ruhe stören können.

Allerdings können ggf. auch besonders leise Waschmaschinen die Nutzung über 22 Uhr hinaus ermöglichen. Über entsprechende Modelle können Sie sich etwa auf waesche-waschen.de informieren.

Gleiches gilt für Industrieanlagen. Je nach Gebiet (z. B. Industrie- oder Wohngebiet) gelten andere Grenzwerte für den Schallschutz, welche beim Betrieb technischer Anlagen respektiert werden müssen. Auch für den Straßenverkehr können besondere Regeln gelten. Durch ein sogenanntes Nachtfahrverbot kann es Lastkraftwagen verboten sein, bestimmte Straßen ab einer bestimmten Uhrzeit zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Von wann bis wann ist Nachtruhe am Wochenende?

Bei der Nachtruhe am Wochenende macht das Gesetz im Grunde keine Unterschiede zu den Werktagen. Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet nach acht Stunden. Generell gilt der Samstag ebenfalls als Werktag, weshalb hier keine besonderen Regelungen gelten. Für den Sonntag ist allerdings die Sonn- bzw. Feiertagsruhe maßgeblich, welche ganztägig zu beachten ist.

Gemäß Rasenmäherverordnung ist es beispielsweise nicht erlaubt, motorisierte Gartengeräte zu betreiben. Dies würde eine Ruhestörung darstellen. Werktags dürfen Gärtner nur von 7 bis 20 Uhr den Rasen mähen. Die Ruhezeit am Wochenende beginnt samstags um 22 Uhr und endet dann nach 32 Stunden am Montag um 6 Uhr.

Fragen zur Nachtruhe

Wann beginnt die Nachtruhe am Samstag?

Der Samstag gilt als Werktag. Die Nachtruhezeit beginnt wie üblich um 22 Uhr.

Ab wann gilt die Nachtruhe am Sonntag/Feiertag?

Der gesamte Sonn- bzw. Feiertag gilt als Ruhezeit. Lärm ist ganztägig zu vermeiden. Diese Ruhezeit endet montags um 6 Uhr.

Gibt es eine Nachtruhe zu Silvester?

Grundsätzlich gilt die Nachtruhe auch zu Silvester, allerdings dürften die Behörden hier nachsichtiger sein. Die Nachtruhe gilt sozusagen eingeschränkt. Auch Feuerwerk ist erlaubt. Die Sprengstoffverordnung legt fest, dass das Abfeuern von Raketen vom 31. Dezember 0 Uhr bis 1. Januar 24 Uhr gestattet ist. Außerhalb dieser Zeit ist „Böllern“ allerdings verboten und kann ein Bußgeld von 50.000 Euro zur Folge haben.

Mietrecht und Nachtruhe: In der Mietwohnung gilt die Hausordnung

Neben den gesetzlichen Bestimmungen regelt auch die Hausordnung die Nachtruhe. Mieter haben sich mit der Unterzeichnung des Mietvertrags dazu verpflichtet, die entsprechenden Ruhezeiten einzuhalten. Lautes Musizieren, Staubsaugen oder ausschweifende Partys sind untersagt, sollten dadurch die Nachbarn in ihrer Ruhe gestört werden.

Wer gegen die Hausordnung verstößt, riskiert eine Abmahnung vom Vermieter. Stellt sich keine Besserung ein, kann dieser sogar den Mietvertrag fristlos kündigen. Möglich ist ebenfalls, dass der Vermieter Schadensersatz fordert, wenn andere Mieter aufgrund der Ruhestörung die Miete gemindert haben.

Störung der Nachtruhe durch Nachbarn: Was können Sie tun?

Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.
Einer Störung der Nachtruhe kann eine Abmahnung folgen.

Wer in einem Mietshaus lebt, muss damit rechnen, von den Nachbarn ab und an etwas mitzubekommen. Ob es das Trampeln von oben ist, der neue Helene Fischer-Song oder die Soundeffekte eines Actionfilms – völlige Stille wird es wohl nie geben.

Damit die Lärmbelastung nicht ständig sehr hoch ist, sind in der Hausordnung Ruhezeiten festgelegt. In dieser Zeit müssen die Nachbarn Lärm vermeiden. Dennoch kann es passieren, dass es zur Ruhestörung kommt. In diesem Fall ist es ratsam, den Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen, dass sein Verhalten zu laut ist. Nicht selten entstehen durch Ruhestörungen Nachbarschaftsstreitigkeiten. So gilt auch hier: Der Ton macht die Musik. Bleiben Sie lösungsorientiert, machen Sie Kompromisse und bleiben Sie höflich.

Hilft all das Reden nicht, können Sie die Störung der Nachtruhe beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, sich des Problems anzunehmen und selbst das Gespräch mit dem lärmenden Mieter zu suchen. Bleibt dieser uneinsichtig, kann er abgemahnt werden. Außerdem wird in schweren Fällen auch eine fristlose Kündigung die Folge sein.

Besteht ein Problem mit dem Schallschutz bzw. der Bausubstanz, weshalb sämtliche Geräusche in die Nachbarswohnung übertragen werden, können auch bauliche Maßnahmen Abhilfe leisten. Bleibt der Vermieter allerdings untätig, können Sie auch die Miete mindern. Zuvor sollte der Vermieter aber unbedingt Gelegenheit haben, eine Lösung zu finden.

Ist das Problem akut (z. B. eine ausufernde Party) und wird gegen die gesetzliche Nachtruhe verstoßen, können Sie auch die Polizei rufen bzw. eine Anzeige beim Ordnungsamt erstatten. Die Beamten prüfen den Fall und weisen den Nachbarn auf die Lautstärke hin. Meist ist dies bereits ausreichend. In schweren Fällen können die Beamten aber auch Musikanlagen beschlagnahmen und eine Anzeige erstatten.

Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Entschädigung, sollte es wieder zur Lärmbelästigung kommen. Lässt sich der Nachbar nicht auf die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ein, kann gegen ihn gerichtlich vorgegangen werden. Sollten Sie diesen Schritt in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht konsultieren.

Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.
Schreit ein Baby während der Nachtruhezeit, müssen Sie das ertragen.

Diese Geräusche müssen Sie während der Nachtruhe ertragen:

  • Ruhestörung durch ein Baby
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten)
  • Straßenlärm (falls bei Einzug bereits bekannt)

Wie laut ist Zimmerlautstärke?

Gerichte haben in mehreren Urteilen den Begriff der Zimmerlautstärke geprägt. Diese liegt nachts bei ca. 30 Dezibel. Aber nicht immer sind diese Grenzwerte maßgebend. Der Bundesgerichtshof (BGH) definierte in einem Grundsatzurteil, dass Geräusche dann zimmerlautstark seien, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Können sie dagegen deutlich gehört werden, wurde die Zimmerlautstärke überschritten.

Mischgebiet: Wann gilt die Nachtruhe?

Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten. Dazu wurden je nach Wohngebiet entsprechende Richtwerte festgeschrieben, welche nicht dauerhaft überschritten werden dürfen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen können zulässig sein, wenn diese während der Nachtruhe 20 Dezibel nicht überschreiten.

GebietsausweisungImmissionsrichtwert
Tag (6:00 bis 22:00 Uhr)
Immissionsrichtwert
Nacht (22:00 bis 6:00 Uhr)
Allgemeine Wohngebiete55 dB(A)40 dB(A)
Gewerbegebiete65 dB(A)50 dB(A)
Industriegebiete70 dB(A)70 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete60 dB(A)45 dB(A)
Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten45 dB(A)35 dB(A)
Reine Wohngebiete50 dB(A)35 dB(A)
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Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

173 Gedanken zu „Die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland

  1. Dikry

    Wir haben seit 3 Wochen das Problem, das bei meinem Nachbarn der Spülkasten defekt ist und dadurch jede Minute der Schwimmer versucht Wasser nachzuziehen.
    Die Hausverwaltung wurde informiert und ein Monteur hat die Sache noch verschlimmert als verbessert.
    Wir haben nun im Minutentakt ein Geräuschpegel von 60 db und das rund um die Uhr also auch Nachts.
    Wir kommen nicht mehr vernünftig zum Schlaf und müssen zwecks Arbeit um 4:00 Uhr aufstehen.
    Ist das noch zumutbar, die HV weiss davon aber es passiert nichts

    1. anwalt.org

      Hallo Dikry,

      wird der Mangel nicht zeitnah trotz Aufforderung beseitig, kann eine Mietminderung in Frage kommen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Mieterverein beraten. Dieser kann Ihnen auch Hinweise geben, wie hoch die Minderung sein kann und wie Sie eine solche am besten ankündigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. David Z.

    Hallo,
    eine Frage die ein ähnliches Thema ist, wenn ich bei mir eine kleine Feier im Haus veranstalte, auf dem Dorf, mit nicht mehr als 12 Leuten und diese dann in der Nacht irgendwann heimfahren, bin ich dafür verantwortlich wie laut sie auf der Straße sind ?

    1. anwalt.org

      hallo David Z.,

      in der Regel können Sie nicht beeinflussen wie sich Personen im öffentlichen Raum verhalten. Eine rechtliche Einschätzung dürfen wir nicht abgeben. Eventuell kann Ihnen die Polizei oder das Ordnungsamt Hinweise geben.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Kevin E

      Hallo zusammen,

      Im Haus gegenüber sitzen die Leute am Wochende bis 1 Uhr nachts oder länger am Balkon und unterhalten sich lautstark. Ich möchte im Sommer aber nicht immer mit geschlossenem Fenster schlafen und mein Sohn auch nicht. Was kann ich hier tun? Danke für eine Antwort

  3. Michaela

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Nachtruhezeiten in Hessen.

    Es steht am Samstag ein Bikertreffen bevor, bei dem mal wieder mit sehr lauter Musik bis weit in den frühen Sonntagmorgen zu rechnen ist.
    Eine Anfrage beim zuständigen Ordnungsamt ergab, daß es keine generellen Nachtruhezeiten mehr gibt! ?????????

    Kann jetzt sozusagen jeder soviel Krach machen wie er will und das auch noch rund um die Uhr?

    Bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

    Viele Grüße
    Michaela

    1. anwalt.org

      Hallo Michaela,

      bezüglich Lärm und Ruhestörung können verschiedene rechtliche Vorgaben zum Tragen kommen. Das Bundesimmissionsschutzgesetz, § 117 OWiG oder auch Verordnungen der Gemeinden oder Städte bezüglich der Mittags- und Nachtruhe sind nur einige Beispiele. Was in Ihrem Fall anwendbar ist, können wir nicht beurteilen. Wir dürfen keine rechtliche Beratung anbieten und daher keine Einschätzung abgeben. Bei einer übermäßigen Lärmbelästigung kann auch die Polizei verständigt werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Helene

    Hallo zusammen ich wohne in einer Doppelhaushälfte und mein Schlafzimmer liegt neben dem Schlafzimmer von den Nachbarn.
    Jeden Abend,( ich übertreibe es nicht!!!) muss ich mir von 22:45 bis 23:15 Geschlechtsverkehr Geräusche gestöhne Geschrei von Rentner Ehepaar anhören.

    Muss ich das Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen?

    Klopfen zurück schreien Fernseher lauter machen von meiner Seite aus damit sie merken ich höre sie hat nichts gebracht.

    Wenn ich um fünf Uhr zur Arbeit oder Berufsschule muss aber jeden Abend erst die Gelegenheit ab halb zwölf schlafen zu können ist ja wohl nicht normal!?!!!?

    1. anwalt.org

      Hallo Helene,

      wir können die Sachlage rechtlich nicht einschätzen und empfehlen Ihnen daher, sich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen. Dort können die fachkundigen Mitarbeiter Ihnen mitteilen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am besten vorgehen können.

      Bei übermäßiger Belästigung können Sie auch die Polizei der das Ordnungsamt verständigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Sabrina F.

    Guten Abend,
    ich habe seit kurzem eine spanische Familie unter mir wohnen. Diese meinen drei Mal täglich staubzusaugen einmal davon Abends um acht. Lautstärke ist so das ich sie trotz Musik in normaler Lautstärke höre. Das geht die ganze Woche so bis in die Nacht rein. Was kann ich tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Sabrina F.,

      Sie haben zunächst immer die Möglichkeit, mit den Mieter zu reden und das Problem zu erklären. Dann können Sie sich an den Vermieter wenden und darum bitten das mit den Mieter zu besprechen. Sie können dern Vermieter auch bitten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Geräusche einzudämmen, falls dies möglich ist. Im Zweifel ist eine Beratung bei einem Mieterverein zu empfehlen. Dieser kann Ihnen weitere Optionen aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Adamantha

    Hallo, wir wohnen hier in der Nähe der Militärflughafen Ramstein und Spangdahlem. Kampfjetlärm von 8 bis 22 Uhr ist hier nichts Neues, aber seit gestern wird auch bis 23 Uhr geflogen – was auch angekündigt wurde. Meine Frage: Muss man sich das ohne Weiteres bieten lassen? Viele Menschen hier sind bereits krank aufgrund des ständigen Lärms der F-16, Bundeswehrtornados aus Nord und Süd und Eurofighter aus benachbarten Ländern. Überschallknalle – teilweise so extrem, dass die Häuser wackeln, Fenster und Türen vibrieren und Kleinkinder und Haustiere (auch Wildtiere) vor Angst durchdrehen – sind hier ebenfalls an der Tagesordnung. Was können wir rechtlich gesehen tun? Wir wissen leider nicht mehr weiter.

    1. anwalt.org

      Hallo Adamantha,

      eventuell könne Sie sich an die Stadt- bzw. die Gemeiundeverwaltung wenden und erfragen auf welcher Grundlage die Genehmigung erteilt wurde. Unterstützung können Sie vielleicht auch bei Naturschutz- oder Anwohnerorganisationen finden, die Ihnen weitere Möglichkeiten aufzeigen können. Im Zweifel kann darüber hinaus auch eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt Klar schaffen, welche rechtlichen Wege eingeschlagen werden können. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Hans

    Hallo,

    ich habe eine Frage aus der umgedrehten Perspektive. Wir (4er WG) wohnen im 2. Stock und unser Nachbar aus dem Stockwerk darunter meint seit etwa 2 oder 3 Wochen, dass wir nachts trampeln oder stampfen würden. Leider ist für uns nicht ersichtlich, was die Ursache sein kann. Wir sind nachts sehr ruhig und sitzen nur am PC oder schauen Fernsehen, wie übrigens seit etwas über einem Jahr. Wir sind für uns alle möglichen Lärmquellen durchgegangen. Keine laute nächtliche Musik, kein Hüpfen und unser Nachbar meint, dass es auch kein Fernseher ist. Unglücklicherweise ist der Nachbar sehr unglücklich (oder angepisst, auch wenn ich das Wort jetzt sehr ungern benutze) und macht es uns schwer das Problem zu finden. Sodass er uns in den Gesprächen nicht zuhört und ständig wiederholt, dass wir leise sein soll und, dass es ja Gesetze gibt und woanders wegen sowas auch schon schlimmes passiert ist. Jetzt habe ich da etwas Angst, dass das ausufert. Eigentlich wollen wir ja nur ein mehr oder weniger entspanntes Verhältnis zu ihm. Was könnten wir denn tun?

    Liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Hans,

      Sie können sich vielleicht an Ihren Vermieter wenden und diesem die Situation schildern sowie darauf hinweisen, dass Sie an einer guten Lösung interessiert sind. Eventuelle hat der Vermieter Lösungsvorschläge. Auch eine Beratung bei einem Mieterverein über Ihre Möglichkeiten ist hier zu empfehlen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Nobbys

    Hallo hier meine Frage:
    Ich beabsichtige in meinem Wohnhaus über mir eine Büroeinheit zu vermieten.
    Mit dem Mieter habe ich mündlich die Vereinbarung dass das Gebäude erst gegen 7:00 zu betreten ist. Ich möchte diese Klausel nun im Gewerbevertrag niederschreiben.

    Wie und Wo sollte dies erfolgen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    1. anwalt.org

      Hallo Nobbys,

      in der Regel ist es mögliche eine solche Klausel zu den Nutzungsbedingungen im Mietvertrag unterzubringen. Ist der Mietvertrag noch nicht unterschrieben, kann dies vor dem Abschluss eingefügt werden. Ist es bereits unterzeichnet, kann eine Zusatzvereinbarung als Anhang gefertigt werden. Beide Mietvertragsparteien müssen zustimmen und die Vereinbarung unterschreiben. Im Zweifel können Sie einen Anwalt hinzuziehen, um die korrekten Formulierungen unterzubringen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Biker

    ich bewohne die Parterrewohung und eine junge Familie mit einem Kind (2 Jahre) bewohnt die erste Etage in einem Fertighaus (Holz). Die Geräuschemission durch Trittschall ist erheblich. Das Kind wird nachmittags schlafen gelegt und steht gegen 19:30 Uhr auf. Spielgeräusche (HOPHOPHOP etc…) und schnelles hin und her Trampeln bzw. laufen geht dann bis ca. 0:30 Uhr. Der Vater arbeitet als Kellner und kommt gegen 23:30 Uhr nach Hause. Ab dann wird noch mal kräftig mit trampeln, spielen etc. nachgelegt. Gehört das auch dazu, diese Art Kinderlärm Nachts ertragen zu müssen?

    1. anwalt.org

      Hallo Biker,

      Sie können zunächst Ihre Nachbarn darauf aufmerksam machen wie hellhörig die Wohnung ist und darum bitten, dass zur Zeiten der Nachtruhe darauf geachtet wird, den Lärm in Grenzen zu halten. Zudem können Sie beim Vermieter bezüglich einer Trittschalldämmung anfragen und eventuell die Miete mindern, solange dies nicht behoben ist, sofern dies möglich ist. Lassen Sie sich diesbezüglich und auch bezüglich des Lärms in der Nacht am besten von einem Mieterverein beraten. Dieser kann Ihnen in der Regel auch weitere Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Arikan S

        Arikan Serdar
        Das gleiche problem hab ich auch was kann ich als eigentümer unternehmen der eigentümer vom nachbar kümmert sich um nix der mieter stellt die komplete eonfahrt zu überliegt dreck lsute muzik sonn und feiertage keine ruhe entweder eird laut geschraubt oder musik gehört das ist ein 3 familienhaus mit 2 eigentümer ( 1 eigentümer davon bin ich ) holz decke keine trittschalldämung keine ordnung

  10. Nilya

    Hallo hier die frage,
    Wir haben rücksichtslos nachbarn die jeden verdammten tag ihre konsole einschalten und irgendein autorenn spiel spielen (auch sonntags). Wir haben bei denen schon sturmgeklingelt keiner macht auf haben den vermitter angerufen der hat (glaube) dort angerufen. Statt das es was gebracht hat, hat der idiot die Konsole noch lauter gestellt als es schon war. Nun was soll man machen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Nilya,

      Sie haben weiterhin die Möglichkeit, dies Ihrem Vermieter mitzuteilen. Ein Lärmprotokoll und eventuell andere Mieter als Zeugen können hier als Unterstützung hilfreich sein. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nicht nach, können Sie eine Mietminderung ankündigen. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Mieterverein beraten. Dieser kann Sie bei der Formulierung auch bei der Berechnung der Minderung unterstützen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Thomas P.

    Just in diesem Moment um 1:45 Uhr morgens versuche ich bei gekipptem Fenster zu schlafen. Problem: im Luftlinie etwa 800-1000 Meter entfernten Hafen wird gearbeitet. Mit Baggern/Staplern die metallische Teile umher zu schieben scheinen und ständig rückwärts fahren – verbunden mit entsprechenden, grellen Warntönen.
    Meine Frage: läuft ein Hafen unter Industriegebiet und darf tatsächlich rund um die Uhr 75db Lärm erzeugen? Schon 60db sollen beim Schlafen spürbare Folgen haben.

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas P.,

      hier sollten Sie sich bei der Stadt bzw. Gemeinde erkundigen als was das Gebiet ausgezeichnet ist und ob für den Hafen eine Sondergenehmigung bezüglich der nächtlichen Arbeiten vorliegt. Wir können nicht beurteilen, ob der betreffende Hafen als Industriegebiet gekennzeichnet ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Marcel

    Guten tag, ich habe da mal eine Frage. Ich muss berufsbedingt um 4 uhr aufstehen wie ich mich bereits informiert habe darf ich bis zu 30 minuten duschen was aber wohl für meinen Nachbarn nicht als Problem gilt. Allerdings habe ich jetzt eine Abmahnung bekommen weil ich morgens meinen wasserkocher anmache um mir einen Tee zu machen. Laut gesetzeslage darf ich ich zwischen 40 bis 45 dB Lärm machen und es würde mich wundern wenn mein wasserkocher dies überschreitet. Kann ich dort irgendwas machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Marcel,

      Sie können der Abmahnung widersprechen und eine Klärung des Sachverhalts erfragen. Zudem ist eine Beratung durch einen Mieterverein empfehlenswert.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Susi

    Hallo zusammen,

    wir leben in einem reinen Wohngebiet und haben leider eine sehr laute Kirchturmglocke in unserer Nähe. Leider mussten wir nach dem Einzug feststellen, dass die Kirche die gesamte Nacht im 15-Minuten Takt klingelt und die Uhrzeit ansagt. Um Mitternacht schlägt die Glocke 28 Mal! Bei uns im Schlafzimmer wurden Werte von über 70 Dezibel gemessen, aber die Kirche ist leider nicht sehr einsichtig……. Nun wissen wir nicht so recht, was wir machen sollen!

    Viele Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Susi,

      läuten die Glocken aus kirchlichen Gründen, ist dies in der Regel hinzunehmen. Ist dies nicht der Fall, kann das unter Umständen auch als Lärmbelästigung gelten. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen in Bezug auf die weitere Vorgehensweise einen Anwalt vor Ort zu konsultieren. Mit diesen können Sie besprechen, welche Schritte hier sinnvoll sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Jan

    Hallo!

    Folgendes ist unser Problem: Wir wohnen im 1.OG eines Zwei-Familienhauses. Vor unserem Einzug wurde die Wohnung saniert. Seit dem wir eingezogen sind haben wir immer mal wieder Ärger mit unseren Nachbarn (die unter uns wohnen), weil sie unsere Schritte, den Staubsauger und unsere Katzen wohl deutlich über den Boden laufen hören. Sie haben mit den Vermietern wohl besprochen, dass der PVC-Boden, der aktuell hier liegt, weg und neuer, gedämmter, Teppich hier rein kommt. Mir scheint das sehr übertrieben zu sein. Zumal ein Teppich die Geräusche von Dingen wie dem Staubsauger ja nur sehr gering dämpfen werden, nehme ich an. Meine Frage ist in erster Linie, was müssen unsere Nachbarn dulden? Müssen sie mit den Tieren (im Mietvertrag sind Tiere nicht ausgeschlossen, und wir haben vorher das Einverständnis eingeholt) leben? Und was müssen wir Dulden? Müssen wir das einfach so hinnehmen, dass jetzt hier Teppich verlegt wird?

    Viele Grüße,

    Jan

    1. anwalt.org

      Hallo Jan,

      in der Regel muss der Vermieter dafür sorgen, dass eine Lärmbelästigung nicht zu einem Mangel an der Mietsache führt. Müssen dafür Maßnahmen durchgeführt werden, kann das unter Umständen veranlasst werden. Mit einem gewissen Geräuschpegel müssen Mieter leben, inwiefern dieser hier überschritten wird, können wir nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten von einem Mieterverein beraten und sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, welche Maßnahmen möglich sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Miri33

    Guten Abend,
    ich bin vor einer Weile mit meinem Sohn (16 Monate) in unsere neue Wohnung eingezogen. Über uns wohnt ein etwas älters Paar. C.a. 40-50 Jahre . Sie ist taub stumm. Seit einer ganzen Weile ist es abends kaum möglich, abends in Ruhe zu schlafen. Meist ab 22 Uhr wird extrem laut durch die Wohnung getrampelt und ständig gibt es lautes Gepolter. Das geht teilweise bis nachts um 1-2 Uhr. Ich habe schon mehrmals höflich darauf hingewiesen, das es zu laut ist und das doch bitte ab 22 Uhr ruhiger ist. Leider hat es nur 2-3 Tage angehalten und dann ging es schon wieder los. Zwei, drei mal gab es so einen lauten Schlag, das ich mich richtig erschrocken habe. Habe auch noch mal einen Zettel an meine Nachbarn geschrieben, aber leider wird sich nicht an die Nachtruhe gehalten. Bzw fällt das extrem laute Trampeln und Gepolter unter Ruhestörung? Wollte bis jetzt nicht die Vermieterin anrufen, aber langsam hab ich keine andere Wahl. Komme kaum zum schlafen dadurch. Wie gehe ich am besten weiter vor? Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Miri33,

      hier sollten Sie die Vermieterin durchaus informieren, da es eventuell auch bauliche Maßnahmen gibt, die den Geräuschpegel senken könnten. Zudem können Sie ein Lärmprotokoll anfertigen und der Vermieterin übergeben. Ihre Vermieterin kann von Ihrer Seite aus die Mieter bitten sich rücksichtsvoll zu verhalten. Auch eine Mietminderung wäre in nächsten Schritte eine Optione, hierzu sollten Sie sich jedoch von einem Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Ana N.

    Guten Tag,

    vor einiger Zeit ist ein neuer Nachbar unter uns in die Wohnung gezogen und hört häufig stundenlang Musik. Die Musik ist in seiner Wohnung nicht übermäßig laut – ich durfte mal hören, als ich mich beschwert habe – aber bei uns ist die gesamte Zeit der Bass zu hören. (Obwohl unser Nachbar ihn wohl schon fast ganz runter gedreht hat.) Müssen wir dies einfach ertragen, da wir in einem Altbau wohnen? Von der alten Nachbarin war so etwas immerhin nicht zu hören.
    Mittlerweile hat es auch ein solches Ausmaß angenommen, dass die gesamte Nach Lärm von unten hoch gedrungen ist: Wir kamen um 19:30 Uhr aus dem Wochenende wieder und jetzt ist 5:30 Uhr in der Frühe und man hört immer noch Musik – obwohl sie nicht übermäßig laut ist. Allerdings ist auch diese nicht übermäßig laute Musik durch die lange Dauer sehr nervenzehrend. Ich war zwei Mal unten. Beim zweiten Mal wurde mir nicht mehr auf gemacht. Muss ich eine solche nicht übermäßig laute Musik über Stunden hinweg weiter ertragen, wenn die Nachtruhe vorbei ist?
    Ich danke Ihnen bereits im Vorfeld für die Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Ana N.,

      es kann durchaus sein, dass eine nicht ausreichende Schalldämmung zu dieser Belästigung beiträgt. Hier sollten Sie den Vermieter darüber informieren und bitten bzw. auffordern Maßnahmen zu ergreifen. Die gesetzlichen Ruhezeiten sollten zudem eingehalten werden. Ein Lärmprotokoll, welches Sie dem Vermieter zukommen lassen, könnte hier weiterhelfen.
      Im Zweifel sollten Sie sich auch von einem Mietverein beraten lassen, welche weiteren Möglichkeiten bestehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Nicole V. K.

    Guten Abend,
    Mein neuer Nachbar der über mir eingezogen ist, hat sein PC Zimer über meinem Schlafzimmer. Das junge Paar iat erst zugezogen. Nun war ich in der Vergangenheit 3x oben und habe ihm nett darauf hingewiesen, das ich ihn höre, mich mehrfach erschrecke und ich einfach nur schlafen will. Beim 3.x klang er voll genervt. Er spielt Pc spiele und hat wg teamspeak kopfhörer auf….. ich liege meist 1-2std im bett und wälze mich, erschrecke mich und spann mich unbewusst an. Auserdem lässt er die Zimmertüren neuerdings ins Schloss fallen. Heute habe ich die 2. Schriftliche Beschwerde bei der Hausverwaltung eingereicht und meinem Vermieter mit informiert. Samt daten wann wie lange etc. Ich nehme mal an das die HV sich entweder nicht kümmert oder dem typen es egal ist. Seine Freundin höre ich gar nicht. Und die muss Nachts hoch zur Arbeit. Ich komm mit 5-6 std schlaf nicht aus.
    Was kann ich noch tun???

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole V. K.,

      wenden Sie sich mit einem Lärmprotokoll weiterhin an die Hausverwaltung. Ist die Wohnqualität durch die Lautstärke langfristig eingeschränkt, können Sie unter Umständen eine Mietminderung geltend machen. Sie können dies der Hausverwaltung auch bereits mitteilen. Eventuelle können Sie andere Nachbarn bei einer Beschwerde unterstützen und Ihre Aussagen bestätigen.
      Zudem kann Ihnen eine Beratung bei einem Mieterverein weitere Wege und Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie zukünftig vorgehen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Verena

    Hallo,

    ich habe seit ca. 3 Monaten neue Nachbarn, ich bin Mieterin und die Familie mit 4 Kindern hat das Nachbarhaus gekauft.
    Mein Problem ist das wenn ich mich abends zum schlafen hinlege (im Sommer ist das Fenster auf) die 4 Kinder im Garten Vollgas geben, dies geschieht so ab 22 Uhr, nicht nur die Kinder schreien rum auch die Mutter schreit die halbe Nachbarschaft zusammen. Nicht nur wenn die Kinder im Garten sind ist es störend sondern auch wenn diese im Haus unterwegs sind, höre ich bei mir in der Wohnung jedes Wort.
    Wollte die Familie mal freundlich drauf ansprechen ob Sie die nächtlichen Spielstunden nicht auf den Tag legen können.

    Es nervt einfach nur wenn man nicht zur Ruhe kommt.

    Meine Frage ist jetzt allerdings, wenn sich an dieser Situation nichts ändern sollte, kann ich dann auch die Polizei bzw. eine Anzeige beim Ordnungsamt machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Verena,

      sollte eine Gespräch mit der Familie nicht zum Ziel führen, können Sie bei einer akuten Störung der Nachtruhe die Polizei oder das Ordnungsamt rufen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Grüne

        Hallo,
        ich lese immer wieder, dass man sich bei akuten Fällen oder bei überschreiten der Zimmerlautstärke dann an das Ordnungsamt oder der Polizei wenden kann. Aber mit welchem Gesetz wird dann folgende (häufige)Situation betrachtet:
        Wenn Nachbarn auf eigenem Grundstücksbesitz, nach 22 Uhr so laut sind, dass ich das Fenster schließen muss um meine Ruhe zu haben als Mieter einer Wohnung im Haus neben an. Dadurch, dass bei geschlossenem Fenster Ruhe ist, würde ich annehmen, dass die Dezibelgrenze von 35 Dezibel nicht erreicht ist. Ich möchte aber nicht ersticken und habe das Fenster offen. Notgedrungen habe ich mich an deren Ruhezeiten gewöhnt, so 1-3uhr, aber auf Dauer ist das echt anstrengend, muss um 06:30 aufstehen….schlafe schon oft nachmittags weil dann bei denen Ruhe ist…..Also was macht die Behörde dann?
        Werde ich dann vergebens die Polizei rufen? Ich möchte rechtliche Klarheit, vielleicht liegen die Nachbarn im Recht und ich möchte kein Streit herbeirufen. Bin nur Mieter und die andern sind dort mit Haus und Hof gebunden. Diese Russen sind nett und meinen es nicht böse, bin auch nicht scharf drauf die anzumachen, deswegen suche ich den Rat.

        1. anwalt.org

          Hallo Grüne,

          die Nachtruhe gilt in Deutschland in der Regel auch für das Verhalten im Freien. Sind die Nachbarn auf ihrem Grundstück nach 22 Uhr zu laut und stören damit ihr Umfeld, haben Sie üblicherweise die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Sie können zuvor jedoch durchaus das Gespräch suchen und darauf hinweisen, dass ab 22 Uhr die Lautstärke gesenkt werden sollte. Eventuell finden sich auch andere Mieter, die Sie bei einem Gespräche unterstützen könnten.

          Ihr Team von anwalt.org

  19. Sandy

    Hallo wir wohnen in einem Dorf mit ca. 950 Einwohner in einer Doppelhaushälfte auf der Rückseite befinden sich unsere Schlafzimmer,das Haus grenzt an einen emaligen LPG Tierhaltungshof. Er wurde jetzt verkauft .Der neue Besitzer will vor unseren Haus ca.0,30 m eine 3 m hohe Blechwand errichten da er ein Baugeschäft hat und den Hof als Lagerstätten nutzen will, laut seiner Aussage fangen seine Beschäftigten jeden Tag um 5:30 an ihre Auto zu beladen. Desweiteren grenzen 2 weitere Wohnhäuser an den Hof .Er ist der Meinung das dieses ein reines Gewerbegebiet ist und er hier machen kann was er will. Obwohl wir mitten im Wohngebiet leben.

    1. anwalt.org

      Hallo Sandy,

      hier sollten Sie sich an die zuständige Verwaltung in Ihrem Ort wenden und klären, als was das Gebiet ausgezeichnet ist. Gesetzlich gelten für Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete unterschiedliche Regelungen. Hier können Sie auch erfragen inwieweit eine Genehmigung für die an gedachte Nutzung des Hofes vorliegt oder notwendig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Kerstin

    Hallo,
    ich frage mich, ob das Nähen unter Zimmerlautstärke fällt. Ich habe seit einigen Wochen eine sehr neue Nähmaschine, die ist deutlich leise als meine alte und ich nähe inzwischen seit gut drei Jahren. In letzter Zeit ist es deutlich mehr geworden, das gebe ich zu, und mein Nachbar ist jetzt der Meinung, dass es offenbar zu laut ist und klopft immer wild an – selbst vor 22 Uhr stört er sich daran.
    Er ist ohnehin total überempfindlich und ich hab ihn schon gefressen, seit er sich darüber beschwert hat, dass ich zu laut laufen würde – barfuß und mit meinen 58 Kilo, zudem wohnt er neben! mir, nicht unter mir.
    An gute Nachbarschaft ist ohnehin nicht mehr zu denken, also frage ich mich bloß, ob ich weiter nachts nähen darf und er mir getrost den Buckel runter rutschen kann, oder ob ich mir in Zukunft für 6 Uhr früh den Wecker stelle und dann halt morgens nähe.
    Und wenn es nicht unter Zimmerlautstärke fällt, würde das bedeuten, dass ich dann auch sonntags nicht nähen darf?!

    1. anwalt.org

      Hallo Kerstin,

      in der Regel bedeutet Zimmerlautstärke, dass die Wahrnehmbarkeit der Geräusche nur im Zimmer möglich ist. Hier bei ist es unerheblich welche Geräte verwendet werden. Sprechen Sie doch zunächst mit dem Vermieter um herauszufinden, wie es um die Schalldichtigkeit der Wände bestellt ist. Darüber hinaus können Sie sich auch bei einem Mieterverein über Ihre Möglichkeiten beraten lassen. Während der Nachtruhezeiten sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Geräusche tatsächlich nicht aus dem Zimmer dringen können.
      Im Zweifel können Sie sich auch an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

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