Autokennzeichen in Deutschland: Welche Vorgaben muss ein Nummernschild erfüllen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welche Vorschriften gelten in Deutschland für Autokennzeichen? Die Antwort liefert dieser Ratgeber!
Welche Vorschriften gelten in Deutschland für Autokennzeichen? Die Antwort liefert dieser Ratgeber!

Bußgeldkatalog: Autokennzeichen

Tat­be­standBuß­geld
Sie führ­ten das Fahr­zeug, ob­wohl die vor­ges­chrie­benen Kenn­zeichen schlecht les­bar wa­ren.5 €
Sie lie­ßen an dem Fahr­zeug die amt­lichen Kenn­zeichen nicht ent­stem­peln und lie­fer­ten den Fahr­zeug­schein / Nach­weis über die Betriebs­erlaub­nis nicht ab, ob­wohl der Be­trieb in­folge fehlen­der Prüf­plakette / Prüf­marke durch die Zu­lassungs­behörde unter­sagt war.15 €
Sie setz­ten eine elektro­nische Mobilitäts­hilfe ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb.40 €
Sie setz­ten das vom Zulassungs­verfahren ausge­nommene Fahr­zeug auf öffent­lichen Stra­ßen ohne vorge­schriebenes Kenn­zeichen in Be­trieb.40 €
Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ohne gültiges Versicherungskennzeichen in Betrieb.40 €
Sie ord­neten die Inbetrieb­nahme des vom Zulassungs­verfahren ausge­nommenen Fahr­zeugs auf öffent­lichen Stra­ßen an, ob­wohl das vorges­chriebene Kenn­zeichen fehl­te bzw. lie­ßen sie zu.40 €
Sie setz­ten das Fahr­zeug mit Wechsel­kenn­zeichen ohne das / mit unvoll­ständi­gem Kenn­zeichen in Be­trieb.50 €
Sie stell­ten das Fahr­zeug mit Wechsel­kenn­zeichen ohne das / mit unvoll­stän­digem Kenn­zeichen auf einer öffent­lichen Stra­ße ab.40 €
Sie setz­ten das Fahr­zeug mit Saison­kenn­zeichen außer­halb des auf dem Kenn­zeichen ange­gebenen Betriebs­zeit­raums in Be­trieb.50 €
Sie stell­ten das Fahr­zeug mit Saison­kenn­zeichen auß­erhalb des auf dem Kenn­zeichen angege­benen Betriebs­zeit­raums auf einer öffent­lichen Stra­ße ab.40 €
Sie setz­ten das Fahr­zeug in Be­trieb, dessen hinteres / vorderes amt­liches Kenn­zeichen nicht den Vor­schrif­ten ent­sprach.10 €
Sie setz­ten das Fahr­zeug in Be­trieb, ob­wohl sich die an dem Fahr­zeug ange­brachten Kenn­zeichen­schilder in kei­nem ordnungs­gemäßen Zu­stand befan­den.10 €
Sie nah­men das Fahr­zeug in Be­trieb, dessen vorge­schrie­benes amt­liches Kenn­zeichen fehl­te.60 €
Sie führ­ten an der Rück­seite des letz­ten zulassungs­freien An­hängers kein vorge­schriebenes Kenn­zeichen.60 €
Sie nah­men das Fahr­zeug in Be­trieb, dessen amt­liches Kenn­zeichen mit Glas, Folie oder ähn­lichen Ab­deckungen ver­sehen war.65 €
Sie bean­tragten trotz Standort­wechsels des Fahrzeugs nicht unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens.15 €
Sie lie­ßen das Kenn­zeichen des Fahr­zeugs nicht ent­stempeln, obwohl es außer Be­trieb gesetzt wurde.15 €
Sie setz­ten das Fahr­zeug mit Kurz­zeit­kenn­zeichen in Be­trieb, ob­wohl das auf dem Kenn­zeichen ange­gebene Ab­lauf­datum über­schrit­ten war.50 €
Sie nah­men das Fahr­zeug bei einer Prüfungs­fahrt, Probe­fahrt oder Über­führungs­fahrt ohne rotes Kenn­zeichen / Kurz­zeit­kenn­zeichen in Be­trieb.60 €
Sie ver­wen­deten das Kurz­zeit­kenn­zeichen verbots­widrig an mehr als einem Fahr­zeug.50 €
Sie lie­fer­ten das rote Kenn­zeichen / Fahr­zeug­schein­heft nicht un­ver­züg­lich ab.10 €
Sie ver­wen­deten das Kurz­zeit­kenn­zeichen zur Durch­füh­rung einer an­deren Fahrt als einer Prüfungs­fahrt, Probe­fahrt oder Über­führungs­fahrt.50 €
Sie über­ließen das Kurz­zeit­kenn­zeichen einer anderen Per­son zur Nut­zung an einem an­deren als dem im Fahr­zeug­schein einge­tragenen Fahr­zeug.50 €
Sie setz­ten das Fahr­zeug in Be­trieb, ob­wohl das rote Old­timer­kenn­zeichen nicht den Vor­schriften ent­sprach.10 €
Sie führ­ten an dem aus­län­dischen Kraft­fahr­zeug bzw. dessen An­hänger ein hei­misches Kenn­zeichen, das nicht den Vor­schriften ent­sprach.10 €

FAQ: Autokennzeichen

Wozu dient das Nummernschild?

Mit dem Autokennzeichen lassen sich Halter und Fahrzeug zuordnen. Darüber hinaus dient das Schild als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung, die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs und informiert über den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.

Welche Kfz-Kennzeichen gibt es in Deutschland?

Neben den Standardkennzeichen gibt es in Deutschland noch zahlreiche Sonderkennzeichen, für die das Verkehrsrecht besondere Anforderungen vorsieht. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Kann für verdrecktes Autokennzeichen ein Bußgeld drohen?

Der Bußgeldkatalog sieht für eine solche Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro. Welches Fehlverhalten sich darüber hinaus beim Nummernschild ahnden lässt, verrät diese Tabelle.

Nummernschilder: Das Erkennungsmerkmal fürs Kfz

Mithilfe der Nummernschilder lassen sich Fahrzeuge ihrem Halter zuordnen.
Mithilfe der Nummernschilder lassen sich Fahrzeuge ihrem Halter zuordnen.

Um den tausenden Fahrzeugen, die auf den deutschen Straßen unterwegs sind, stets auch einen Halter zuordnen zu können, wurden bereits vor über 100 Jahren Kennzeichen eingeführt. Die Nummernschilder variieren nach der Zeichenfolge von Bundesland zu Bundesland und von Kreis zu Kreis.

Vorrangig fungieren die Nummernschilder zur Registrierung, Kennzeichnung sowie Speicherung der Daten des Autos. Mit der steigenden Anzahl an Kraftfahrzeugen wurden allerdings immer mehr Kennzeichentypen eingeführt. Dabei wird grob zwischen Standard- und Sonderkennzeichen unterschieden.

Beim Standard- bzw. EU-Kennzeichen handelt es sich um die normalen Kennzeichen für reguläre Pkw. Diese verfügen über ein Nationalitätenzeichen, die Prüfplakette zur Hauptuntersuchung und eine Zeichenfolge, die sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt. Darüber hinaus ist ein amtliches Kennzeichen an der Stempelplakette, die Auskunft über eine vorschriftsgemäße Anmeldung des Fahrzeugs gibt, zu erkennen.

Sonderkennzeichen in Deutschland: Wozu dienen diese Kfz-Schilder?

Kfz-Kennzeichen können in Deutschland mitunter sehr unterschiedlich aussehen. Welche Typen sich dabei unterscheiden lassen und welchen besonderen Zweck die einzelnen Autoschilder dabei erfüllen, erklären wir nachfolgend:

Deutsche AutokennzeichenBesonderheiten
Stan­dard­kenn­zeichenEU-Kennzeichen
SaisonkennzeichenSaisonkennzeichen
- erlaubt die Teilnahme am Straßenverkehr nur für einen bestimmten Zeitraum
- Dauer: mindestens zwei und höchstens elf Monate
Kurzzeitkennzeichen / ÜberführungskennzeichenKurzzeitkennzeichen
- für Probe- oder Überführungsfahrten
- Erkennungsnummer besteht nur aus Ziffern und beginnt mit "03" oder "04"
- das gelbe Feld gibt das Ablaufdatum an
- maximale Gültigkeit: 5 Tage
OldtimerkennzeichenOldtimerkennzeichen
- Kennzeichen für historische Kfz
- Erkennungsnummer endet mit einem "H"
Kennzeichen für E-AutosElektroauto-Kennzeichen
- für reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge
- Erkennungsnummer endet mit einem "E"
WechselkennzeichenWechselkennzeichen
- ermöglicht Zulassung von zwei Fahrzeugen mit einem Kennzeichen
- Fahrzeuge müssen der gleichen Fahrzeugklasse angehören
- besteht aus zwei Teilen
Rotes KennzeichenRotes Kennzeichen
- Händler-/ Werkstatt­kennzeichen
- Erkennungsnummer beginnt mit "06"
- ermöglichen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- nicht an ein Fahrzeug gebunden
- keine TÜV-Plakette notwendig
Rotes OldtimerkennzeichenRotes Oldtimerkennzeichen
- für gelegentlich genutzte Oldtimer (z. Bsp. Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen)
- Erkennungsnummer beginnt mit „07“
- Keine TÜV-Plakette erforderlich
Grünes KennzeichenGrünes Kennzeichen
- für steuerbefreite Kfz
- zum Beispiel bei Fahrzeugen für die Forst- und Landwirtschaft
AusfuhrkennzeichenAusfuhrkennzeichen
- für die Verbringen von Kfz ins Ausland
- Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis vierstelligen Zahl und einem nachfolgenden Buchstaben
- das rote Feld gibt das Ablaufdatum an
- maximale Gültigkeit: 1 Jahr

Die Beschriftung der deutschen Autokennzeichen

Ein Nummernschild umfasst bis zu 8 Zeichen.
Ein Nummernschild umfasst bis zu 8 Zeichen.

Bei einem Auto setzt sich das Kennzeichen bzw. dessen Beschriften aus den Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer zusammen. Doch welche Vorgaben gelten dabei?

Die Unterscheidungszeichen dürfen maximal aus drei Buchstaben bestehen und geben den jeweiligen Verwaltungsbezirk an, in welchem das Fahrzeug schließlich zugelassen wurde. Die Reihenfolge der Buchstaben wird festgelegt. Das verantwortliche Ministerium ist dazu befugt, bestehende Unterscheidungszeichen abzuschaffen und neu zu vergeben.

Darüber hinaus verfügen Autokennzeichen über die Erkennungsnummer. Sie setzt sich aus ein bis zwei Buchstaben sowie maximal vier Ziffern zusammen. Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als 8 Zeichen auf dem Nummernschild verwendet werden. Umlaute wie “Ä”, “Ö” und “Ü” sind im Erkennungszeichen nicht erlaubt. Zudem dürfen bestimmte Kombinationen, die beleidigende Wörter oder nicht gewünschte Abkürzungen beinhalten nicht vergeben werden. Dazu zählen beispielsweise NS, SA, SS, HJ, AH und SD. Welche Kombinationen im Einzelnen untersagt sind, kann dabei je nach Landkreis variieren.

Es gibt natürlich Ausnahmen, da zum Beispiel Importfahrzeuge zwei- bis dreistellige Erkennungsnummern tragen dürfen, weil eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet wäre.

Sie wünschen sich eine besondere Kombination von Zeichen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich im Vorfeld ein bestimmtes Kennzeichen zu reservieren. Ob Ihr persönliches Wunschkennzeichen noch verfügbar ist, können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle in Erfahrung bringen.

Plaketten: Kleine Aufkleber mit großer Bedeutung

Autoschilder geben durch die TÜV-Plakette Auskunft, wann die nächste HU ansteht.
Autoschilder geben durch die TÜV-Plakette Auskunft, wann die nächste HU ansteht.

Europäische Autokennzeichen bestehen allerdings nicht nur aus Länderkennung, Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer, die eine Zuordnung des Fahrzeugs zum jeweiligen Halter ermöglichen. So geben Nummernschilder auch Auskunft darüber, dass Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde. Dafür wird das vordere Kennzeichen mit einer Zulassungsplakette versehen, die das Wappen des jeweiliges Bundeslandes trägt.

Dass das Fahrzeug die grundlegenden Anforderungen zur Verkehrssicherheit erfüllt, belegt die sogenannte TÜV-Plakette. Diese wird am hinteren Autokennzeichen angebracht, wobei die Farbe je nach Jahr variiert. Die Zahl, die auf 12 Uhr auf der Plakette zu sehen ist, zeigt an, wann die nächste Hauptuntersuchung beim Fahrzeug fällig ist.

Das Autokennzeichen dient in Europa außerdem Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. In vielen Staaten der EU kann daher auf die Grüne Versicherungskarte verzichtet werden.

Übrigens! Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland können Sie seit dem 1. Januar 2015 Ihr Kennzeichen behalten. Sie müssen also also nicht zwangsläufig ein neues Nummernschild beantragen. Erforderlich ist jedoch nach wie vor, dass sich der Autohalter bei der Zulassungsbehörde ummeldet und seine neue Adresse angibt. Dies ist wichtig, denn bei einem Unfall oder einem anderen Verkehrsdelikt muss der Halter des Autos auffindbar sein.

Maße und Anbringung

Kfz-Schilder müssen fest am Fahrzeug montiert sein.
Kfz-Schilder müssen fest am Fahrzeug montiert sein.

Für amtliche Kfz-Kennzeichen gelten in Deutschland allerhand Vorschriften und nur Schilder die den geltenden Normen entsprechen sind zulässig. Ein Aspekt sind dabei die Maße der Autokennzeichen. Regulär sind diese 520 mm x 110 mm groß.

Allerdings können auch andere Formate erlaubt sein. So sieht der Gesetzgeber zum Beispiel auch zweizeilige Kennzeichen möglich, wenn diese aufgrund der Bauart des Fahrzeugs erforderlich sind. Dabei gilt in der Regel, dass die Zulassungsstellen Sondergrößen nur dann genehmigen, wenn ein guter Grund vorliegt. Ästhetische Vorlieben reichen daher meist nicht aus.

Darüber hinaus muss auch die Befestigung der Nummernschilder vorschriftsgemäß erfolgen. Unter § 10 Abs. 5 Satz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es dazu:

Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.

Fahrzeugführer müssen somit sicherstellen, dass sich die Autokennzeichen nicht während der Fahrt lösen können. Möglich ist dies unter anderem mithilfe von Kennzeichenhalterungen oder durchs Anschrauben.

Sanktionen zum Autokennzeichen

Sind die Kennzeichen in Deutschland nicht lesbar, drohen Sanktionen.
Sind die Kennzeichen in Deutschland nicht lesbar, drohen Sanktionen.

Werden Autokennzeichen abgedeckt oder unkenntlich gemacht ist nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Bußgeld zu rechnen. Achten Sie demnach darauf, dass Ihr Kennzeichen gut sichtbar ist. Sonst ist mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro zu rechnen. Sind die Prüfplakette und oder die Prüfnummer verdeckt oder verschmutzt, beträgt das Bußgeld ebenfalls 5 Euro.

Ist die Lesbarkeit zu stark beeinträchtigt oder das Kennzeichen verfälscht, kann dies außerdem den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) erfüllen und somit eine Straftat darstellt. Diese wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft.

Eine fehlende oder ausgefallene Kennzeichenbeleuchtung zieht laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro nach sich. Zudem drohen noch weitere Sanktionen. Schließlich kann auch bei einer nicht mehr gewährleisteten Ablesbarkeit des hinteren Kennzeichens seitens des Staats von einem Kennzeichenmissbrauch ausgegangen werden. Das vorsätzliche Ausschalten der Kennzeichenbeleuchtung wird vom Gericht regelmäßig auch als Straftat angesehen.

Auch ein fehlendes Kennzeichen kann Sie teuer zu stehen kommen. Es werden 60 Euro vom Fahrzeughalter abverlangt. Kam es zu einem Diebstahl des Kennzeichens, ist dieser umgehend bei der Polizei zu melden. Dies ist notwendig, um eine unverzügliche Umkennzeichnung des Autos herbeizuführen.

Das Kennzeichen des Autos darf nicht mit einer Folie oder einem Glas überdeckt werden, welches reflektiert. Als Sanktion droht ein Bußgeld von 65 Euro. Das Bußgeld ist auch dann fällig, wenn nur ein Buchstabe oder eine Ziffer überklebt wurde. Da Kennzeichenfolien auf dem freien Markt verkauft werden, gilt hier, besondere Vorsicht weilen zu lassen. Oftmals gehen Betroffene davon aus, dass das, was käuflich erworben werden kann, auch zulässig ist. In Deutschland sind Kennzeichenfolien verboten. Mit welchen Sanktionen Sie zu rechnen haben, können Sie in unserer Bußgeldtabelle einsehen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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