Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

FAQ: Testamentseröffnung

Wo findet die Testamentseröffnung statt?

Die Testamentseröffnung findet in aller Regel vor einem Amtsgericht statt. In welchem Bundesland das anders ist, lesen Sie hier.

Muss ich bei der Testamentseröffnung anwesend sein?

Nein. Bei der Testamentseröffnung besteht in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht zur Anwesenheit.

Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Nach der Testamentseröffnung können die Erben einen Erbschein beantragen und den Nachlass verwalten.

Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.
Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.

Zahlreiche Personen hinterlegen bei den zuständigen Nachlassgerichten ihre verfassten letztwilligen Verfügungen. Das vereinfacht zum einen den Zugriff auf die Dokumente nach dem Versterben. Zum anderen bietet es Fälschungssicherheit. Kommt es dann zum Erbfall, wird ab dessen Kenntnis das zuständige Amtsgericht die Testamentseröffnung anstreben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Nicht nur bei den Gerichten hinterlegte Testament trifft dieser Vorgang, sondern auch solche, die im Zuge der Nachlassabwicklung dem Gericht überreicht werden.

Doch wie läuft eine Testamentseröffnung eigentlich ab? Müssen alle Erben anwesend sein? Und wird ein Testament automatisch eröffnet oder müssen die Nachkommen einen separaten Antrag stellen?

Ablauf der Testamentseröffnung

US-amerikanische Serien und zahlreiche Gerichtssendungen haben die Vorstellungen über rechtliche Abläufe bei vielen beeinflusst. Aber weder Gerichtsverfahren noch die Eröffnung eines Testaments läuft tatsächlich immer so spektakulär ab, wie es die Programme suggerieren mögen.

Doch wie wird ein Testament in Deutschland eröffnet? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum für die Testamentseröffnung gesetzten Ablauf.

Wer eröffnet ein Testament?

Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen - das Gericht tut dies automatisch.
Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen – das Gericht tut dies automatisch.

Erfolgt die Testamentseröffnung bei einem Notar oder doch einem Gericht? Grundsätzlich ist für die Testamentseröffnung das Amtsgericht zuständig – genauer: dasjenige Nachlassgericht, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Aufenthalt hatte. Nur in Baden-Württemberg gilt eine abweichende Regelung: Ein Notar nimmt die Testamentseröffnung hier stellvertretend vor, da in dem Bundesland die Nachlassverwaltung diesem Berufsstand überantwortet ist.

Muss ein Testament eröffnet werden? Grundsätzlich ja, da hierdurch der Erbanfall offiziell gemacht wird und alle Beteiligten und Erbberechtigten von den Inhalten in Kenntnis gesetzt werden. Informationsvorenthaltung kann so verhindert werden.

Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?

Verstirbt ein Erblasser, ist das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Hat der Verstorbene ein öffentliches Testament errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben, so finden sich in den Akten des Gerichts entsprechende Hinweise auf den jeweiligen letzten Willen. Ein privatschriftliches Testament liegt hier nur vor, wenn der Erblasser es entsprechend beim Nachlassgericht hinterlegt hat.

Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.
Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.

In diesen Fällen wird das Amtsgericht in aller Regel mit Kenntnisnahme des Todesfalles die entsprechenden Dokumente zusammentragen und umgehend die Testamentseröffnung veranlassen. Beantragen müssen Sie dies nicht erst. Es handelt sich um automatisierte Abläufe. Dementsprechend müssen Sie bei der Testamentseröffnung auch keine Frist einhalten.

Etwas länger hingegen kann es dann dauern, wenn die Erben selbst in den Unterlagen des Verstorbenen privatschriftliche oder andere Testamente finden, denn diese müssen zunächst alle dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Die Vorenthaltung von Testamenten – auch einem einzelnen und unwirksamen – kann sogar strafrechtliche Relevanz haben.

Nachdem alle (bekannten) Testamente vorliegen, erfolgt die Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht. Sind mehrere Testamente vorhanden, werden alle geöffnet und hinsichtlich der zeitlichen Einordnung begutachtet.

Das Amtsgericht beraumt zur Testamentseröffnung ggf. automatisch einen Termin an, nachdem alle Adressdaten und Betroffenen bekannt sind. Einen Antrag auf Testamentseröffnung müssen Sie also nicht erst gesondert beim Nachlassgericht stellen. Alle Betroffenen werden anschließend über den Termin in Kenntnis gesetzt.

Testamentseröffnung: Dauer der Verlesung

Pauschal lässt sich bei der Testamentseröffnung nicht festlegen, wie lange die Verlesung in dem anberaumten Termin am Ende dauert. Dies richtet sich zum einen nach dem Umfang der letztwilligen Verfügung und ob mögliche weitere Testamente vorhanden sind, denn diese müssen dann alle eröffnet werden, selbst wenn ältere bereits durch neuere aufgehoben wurden.

Ist bei Testamentseröffnung die Anwesenheit Pflicht?

Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann hängt vom Gericht ab.
Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann, hängt vom Gericht ab.

Alle durch das Testament potentiell Betroffene – Erben, Vermächtnisnehmer, Enterbte, Nachlassverwalter usf. – erhalten eine Benachrichtigung über die Testamentseröffnung und werden offiziell zum Termin geladen. In dem Termin verliest ein Richter bzw. der Notar dann den letzten Willen des Verstorbenen. Alle Anwesenden erhalten so Kenntnis über den möglichen Anfall einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses oder die Enterbung und damit ggf. einhergehende Pflichtteilsansprüche.

In der Praxis jedoch verzichtet das Nachlassgericht bei Testamentseröffnung auch aufgrund zeitlicher Bedenken immer öfter auf die Verlesung in einem gesondert anberaumten Termin. Zumeist erfolgt die Eröffnung vom Testament in Abwesenheit der Betroffenen. Diese erhalten aber anschließend das Eröffnungsprotokoll zu im Testament enthaltenen Sachverhalten, die den Einzelnen betreffen.

Auch bei erfolgter Ladung zu einem Eröffnungstermin besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten, da in jedem Fall der Vorgang protokolliert wird und alle hiervon eine Abschrift erhalten. Der Vorteil an der Wahrnehmung des Termins: die Anwesenden erhalten einen Einblick in den gesamten letzten Willen des Betroffenen. In den Protokollen sind oft nur die Passagen enthalten, die für den jeweils Betroffenen von Bedeutung sind.

Wichtig: Mit erfolgter Testamentseröffnung und Kenntnisnahme der Inhalte beginnt die Frist zur Erbausschlagung. Hierzu haben die eingesetzten Erben nur insgesamt sechs Wochen Zeit. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Erbe automatisch als angenommen, was besonders im Falle der Nachlassüberschuldung zu Problemen führen kann.

Personen, die im Testament nicht erwähnt oder bedacht werden, erhalten kein Eröffnungsprotokoll. Da hier mitunter jedoch dennoch Ansprüche bestehen können, können diese eine Abschrift einfordern, um Einsicht in den letzten Willen zu erhalten und ggf. Forderungen zu stellen.

Für die Testamentseröffnung entstehende Kosten

Zwar erfolgt die Testamentseröffnung von Berliner oder öffentlichem Testament automatisch, dennoch erhebt das Gericht für die Arbeitstätigkeit Gebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Nach Nummer 12101 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 GNotKG) entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro, wenn die Gerichte ein privates oder notarielles Testament eröffnen. Hinzu kommen noch die Kosten für Auslagen (Porto, Versand, Papierkosten usf.). Wenn die Testamentseröffnung von einem Notar vorgenommen wird, stellt dieser zusätzlich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung.

Die Kosten bleiben auch bei Eröffnung mehrerer Testamente gleich und müssen von den rechtmäßigen Erben am Ende entrichten werden. Sie können als Nachlassverbindlichkeit mit Vermögen aus der Erbschaft getilgt werden.

Testament eröffnet: Wie geht es weiter?

Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.
Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.

Nach der erfolgten Testamentseröffnung beginnt der Fall nach geltendem Erbrecht eigentlich erst. Die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind zumeist festgelegt. Wie bereits angemerkt haben die betroffenen Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Anfall einer Erbschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine sechswöchige Ausschlagungsfrist.

Ist diese abgelaufen, stehen die Erben zumeist abschließend fest. Gibt es mehrere, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft, in deren Gesamtbesitz der Nachlass übergeht. Etwaige noch offene Nachlassverbindlichkeiten werden dann aus dem Vermögen der Erbschaft getilgt. Alles, was hiernach übrig bleibt, findet in der anschließenden Erbauseinandersetzung Berücksichtigung.

Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung der Erbschaft unter den einzelnen Miterben. Die Vorgaben des Erblassers in einem errichteten Testament sind dabei verbindlich.

Erhalten Sie nach der Testamentseröffnung automatisch einen Erbschein? Nein, diesen müssen Sie selbst bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Nicht in jedem Fall jedoch benötigen Sie auch tatsächlichen einen solchen Nachweis über Ihre Erbberechtigung. Das Testament kann bereits in vielen Fällen ausreichen.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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81 Gedanken zu „Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

  1. Nora

    Gut zu wissen, dass das Amtsgericht für die Testamentseröffnung zuständig ist. Ich habe immer gedacht, dass der Notar diese Aufgabe übernimmt. Ich bin alt geworden und habe damit angefangen, mich mit dem Thema Testament auseinanderzusetzen. Daher informiere ich mich darüber. Danke für den Beitrag!

  2. Helena

    Danke für die Info! Testament mit letzten Willen des Verstorbenen hatten meine Nachbahren von kurzem gemacht. Seitdem haben sie 6 Wochen Zeit um das Erbrecht zu kümmern. Da der Verstorbene viel in Eigentum hatte ergibt es Sinn, eine professionelle Beratung für die Verwandte in Anspruch zu nehmen.

  3. Katherine F

    Danke für den Beitrag über Testamentseröffnung. Ich lese vor kurzem viel darüber, weil ich mich informieren will und hier steht viel hilfreiche Information darüber. Dieser Artikel macht es ganz einfacher dieses Thema zu verstehen.

  4. Nora

    Gut zu wissen, dass nur in Baden-Württemberg der Notar die Testamentseröffnung durchführt. Ich habe immer gewusst, dass es vom Amtsgericht übernommen wird! Ich habe eine Einladung beim Notar in Stuttgart bekommen. Daher informiere ich mich zum Thema Erbrecht, um einen besseren Überblick über den Ablauf zu haben.

  5. Marcus

    Ich wollte schon immer mehr wissen über erbrecht. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.

  6. Waltraud N

    Unser Notar lässt sich bereits über 1 Jahr Zeit mit der Auszahlung der Erbschaft
    Testament beim Amtsgericht vorhanden. Ist das normal ?

    1. Anonym

      Nein viel zu lange.

  7. Joachim H

    Der Beitrag zum Thema Testamentseröffnung ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema. Ich versuche, mehr über das Erbrecht zu erfahren.

  8. N

    Ich wurde zu einer Testamentseröffnung in Heidelberg eingeladen und informiere mich über das Thema, um gut vorbereitet zu sein. Ich kenne mich nicht so gut mit dem Thema. Gut zu wissen, dass in Baden-Württemberg der Notar die Testamentseröffnung übernimmt. Sehr interessant! Danke für den Beitrag, hat mir einen guten Überblick über das Thema angeboten!

  9. Florian

    Ich wurde zu einer Testamentseröffnung eingeladen und informiere mich daher über das Thema, um gut vorbereitet zu sein. Gut zu wissen, dass dort der Notar den letzten Willen des Verstorbenen verliest und dass man ein Eröffnungsprotokoll erhält. Jetzt habe ich definitiv einen besseren Überblick über das Thema. Danke für den Beitrag, sehr informativ.

  10. Florian

    Gut zu wissen, dass in Baden-Württemberg Notare die Testamentseröffnung vornehmen. Meine Tante aus Stuttgart ist leider gestorben und ich möchte gerne mehr über das Thema erfahren. Sie war allein und ich werde bei der Testamentseröffnung eingeladen. Danke für den Beitrag, ich habe einen guten Überblick bekommen.

  11. Estefania G

    Ich plane derzeit meine Erbschaft und informiere mich über das Aufsetzen eines Testaments, da ich in den nächsten Tagen eine Beratung bei meinem Fachanwalt habe. Um nicht nach jeder Begrifflichkeit nochmal nachfragen zu müssen, sehe ich das als sinnvoll an. Ich entnehme Ihrem Artikel, dass vor allem die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte durch das Gesetz und das Testament präzise zu bestimmen sind. Vielen Dank für Ihren Beitrag und der Erläuterung zu den Pflichtteilsberechtigten Personen.

  12. Martina M

    Hallo,

    mein Vater ist gestorben. So weit ich weiß, haben er und meine Mutter vor vielem Jahren mal ein Testament bei einem Notar gemacht in dem sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Ob wir Kinder darin vorkommen weiß ich nicht. Nun ist meine Schwester schon vor ein paar Jahren verstorben und meine Mutter vor einem Jahr.
    Als direkte Verwandte bin nur noch ich (Tochter) über. Ansonsten gibt es nur noch zwei Neffen und ein paar Cousinen und Cousins. Geschwister oder Eltern von meinem Papa leben schon lange nicht mehr.
    Besteht die Gefahr, dass einer von denen Anspruch auf das Erbe hat?

    Viele Grüße

    Martina

  13. Klara W

    Danke für den tollen Beitrag. Meine Oma möchte gerne Testament eröffnen. Wir dachten wir müssen zu Notar gehen, aber jetzt wissen wir, dass dafür Amtsgericht zuständig ist.

  14. Sabrina

    Guten tag
    Und zwar mein vater ist am 23,7,2019 verstorben
    2 Wochen vor seinem Tod hat er geheiratet
    Ich bin das einzige Kind aus erster ehe und stehe im testament.Seine neue frau steht auch im Testament
    Bis jetzt habe ich aber noch nichts vom nachlassgericht gehört
    Mir kommt er sehr suspekt vor,nicht das es noch ein zweites Testament gab von dem ich nix wusste und wo ich nicht drin stehe
    Dauert das immer so lange wenn man kurz vor dem Tod neu heiratet bis das Testament eröffnet wird?

  15. Manthei

    Guten Tag ,

    mein Frage ist , wenn die Mutter gestorben ist , wird dem ältesten Kind bei der Testament Eröffnung zuerst angeschrieben , oder werden alle Geschwister gleichzeitig informiert ?

    LG

    Uli

  16. Stefan T.

    Hallo Kimberley,
    Du schilderst einen interessanten Fall. Dein Recht auf Dein vollständiges Erbe kann Dir sicher keine absprechen.
    Wenn Deine Tante und die Anderen Dir Deinen Anteil an den Immobilien nicht auszahlen können, dann müssen sie einen Kredit bzw. Darlehen aufnehmen, um Dich auszuzahlen.
    Ist auch dies nicht möglich, dann werden die Immobilien Verwertet und jeder bekommt seinen Anteil.
    So habe ich das von meinem Schankknecht gehört. Der hatte einen ähnlich gelagerten Fall in der Familie.
    LG
    Stef

  17. Ernst K

    Meine Mutter ist vor 22 Jahren gestorben. Jetzt ist ein Testament aufgetaucht. Hat es jetzt noch seine Gültigkeit?

  18. Chris W.

    Guten Tag, ich hätte eine Frage: Die Mutter/Ehefrau ist verstorben und hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, das die gesetzliche Erbfolge gelten soll. Es sind Ehemann sowie 2 Kinder erbberechtigt. Es gibt auch sonst keine Einschränkungen. Alle 3 Personen haben Post vom Nachlassgericht bekommen zum Termin „zur Erbenermittlung“ zu erscheinen. Auf Grund von weiterer Anreise, sowie schlechten Gesundheitszustandes des Ehemanns ist dies sehr aufwändig und schwierig. Auf Nachfrage bei N-Gericht wurde aber auf die zwingende Anwesenheitspflicht des Ehemannes hingewiesen. Ist dass notwendig bzw. zulässig ?

  19. Kimberley

    Guten Abend
    Es geht darum mein Opa ist vor kurzem gestorben
    Er hatte drei Kinder einer der Kinder ist verstorben( mein vater) ich trete also für mein Vater als gesetzlichen Erben ein
    Hatte jahrelang keinen Kontakt erst seit letzten Jahr
    Meine Tante will jetzt das ich auf die 2 Immobilien verzichte und nur das Barvermögen annehme weil sie mich angeblich nicht ausbezahlen will oder kann die beiden Immobilien sollen in Familien Besitz bleiben
    Meine Frage ist geht das so einfach ich muss dazu sagen es gibt kein Testament das beglaubigt ist
    Zu ich wen ich auf die Immobilien verzichte auch auf den recht verzichten

  20. Tom V.

    Die Testament Eröffnungen sind nicht so spektakulär wie in den Fernsehsendungen? Das enttäuscht mich jetzt etwas. Aber im Grunde genommen erwarte ich das auch nicht wirklich, schließlich geht es um den letzten Willen und der ist im realen Leben ja sowieso nicht sonderlich spektakulär.

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