Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

FAQ: Testamentseröffnung

Wo findet die Testamentseröffnung statt?

Die Testamentseröffnung findet in aller Regel vor einem Amtsgericht statt. In welchem Bundesland das anders ist, lesen Sie hier.

Muss ich bei der Testamentseröffnung anwesend sein?

Nein. Bei der Testamentseröffnung besteht in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht zur Anwesenheit.

Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Nach der Testamentseröffnung können die Erben einen Erbschein beantragen und den Nachlass verwalten.

Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.
Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.

Zahlreiche Personen hinterlegen bei den zuständigen Nachlassgerichten ihre verfassten letztwilligen Verfügungen. Das vereinfacht zum einen den Zugriff auf die Dokumente nach dem Versterben. Zum anderen bietet es Fälschungssicherheit. Kommt es dann zum Erbfall, wird ab dessen Kenntnis das zuständige Amtsgericht die Testamentseröffnung anstreben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Nicht nur bei den Gerichten hinterlegte Testament trifft dieser Vorgang, sondern auch solche, die im Zuge der Nachlassabwicklung dem Gericht überreicht werden.

Doch wie läuft eine Testamentseröffnung eigentlich ab? Müssen alle Erben anwesend sein? Und wird ein Testament automatisch eröffnet oder müssen die Nachkommen einen separaten Antrag stellen?

Ablauf der Testamentseröffnung

US-amerikanische Serien und zahlreiche Gerichtssendungen haben die Vorstellungen über rechtliche Abläufe bei vielen beeinflusst. Aber weder Gerichtsverfahren noch die Eröffnung eines Testaments läuft tatsächlich immer so spektakulär ab, wie es die Programme suggerieren mögen.

Doch wie wird ein Testament in Deutschland eröffnet? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum für die Testamentseröffnung gesetzten Ablauf.

Wer eröffnet ein Testament?

Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen - das Gericht tut dies automatisch.
Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen – das Gericht tut dies automatisch.

Erfolgt die Testamentseröffnung bei einem Notar oder doch einem Gericht? Grundsätzlich ist für die Testamentseröffnung das Amtsgericht zuständig – genauer: dasjenige Nachlassgericht, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Aufenthalt hatte. Nur in Baden-Württemberg gilt eine abweichende Regelung: Ein Notar nimmt die Testamentseröffnung hier stellvertretend vor, da in dem Bundesland die Nachlassverwaltung diesem Berufsstand überantwortet ist.

Muss ein Testament eröffnet werden? Grundsätzlich ja, da hierdurch der Erbanfall offiziell gemacht wird und alle Beteiligten und Erbberechtigten von den Inhalten in Kenntnis gesetzt werden. Informationsvorenthaltung kann so verhindert werden.

Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?

Verstirbt ein Erblasser, ist das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Hat der Verstorbene ein öffentliches Testament errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben, so finden sich in den Akten des Gerichts entsprechende Hinweise auf den jeweiligen letzten Willen. Ein privatschriftliches Testament liegt hier nur vor, wenn der Erblasser es entsprechend beim Nachlassgericht hinterlegt hat.

Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.
Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.

In diesen Fällen wird das Amtsgericht in aller Regel mit Kenntnisnahme des Todesfalles die entsprechenden Dokumente zusammentragen und umgehend die Testamentseröffnung veranlassen. Beantragen müssen Sie dies nicht erst. Es handelt sich um automatisierte Abläufe. Dementsprechend müssen Sie bei der Testamentseröffnung auch keine Frist einhalten.

Etwas länger hingegen kann es dann dauern, wenn die Erben selbst in den Unterlagen des Verstorbenen privatschriftliche oder andere Testamente finden, denn diese müssen zunächst alle dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Die Vorenthaltung von Testamenten – auch einem einzelnen und unwirksamen – kann sogar strafrechtliche Relevanz haben.

Nachdem alle (bekannten) Testamente vorliegen, erfolgt die Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht. Sind mehrere Testamente vorhanden, werden alle geöffnet und hinsichtlich der zeitlichen Einordnung begutachtet.

Das Amtsgericht beraumt zur Testamentseröffnung ggf. automatisch einen Termin an, nachdem alle Adressdaten und Betroffenen bekannt sind. Einen Antrag auf Testamentseröffnung müssen Sie also nicht erst gesondert beim Nachlassgericht stellen. Alle Betroffenen werden anschließend über den Termin in Kenntnis gesetzt.

Testamentseröffnung: Dauer der Verlesung

Pauschal lässt sich bei der Testamentseröffnung nicht festlegen, wie lange die Verlesung in dem anberaumten Termin am Ende dauert. Dies richtet sich zum einen nach dem Umfang der letztwilligen Verfügung und ob mögliche weitere Testamente vorhanden sind, denn diese müssen dann alle eröffnet werden, selbst wenn ältere bereits durch neuere aufgehoben wurden.

Ist bei Testamentseröffnung die Anwesenheit Pflicht?

Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann hängt vom Gericht ab.
Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann, hängt vom Gericht ab.

Alle durch das Testament potentiell Betroffene – Erben, Vermächtnisnehmer, Enterbte, Nachlassverwalter usf. – erhalten eine Benachrichtigung über die Testamentseröffnung und werden offiziell zum Termin geladen. In dem Termin verliest ein Richter bzw. der Notar dann den letzten Willen des Verstorbenen. Alle Anwesenden erhalten so Kenntnis über den möglichen Anfall einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses oder die Enterbung und damit ggf. einhergehende Pflichtteilsansprüche.

In der Praxis jedoch verzichtet das Nachlassgericht bei Testamentseröffnung auch aufgrund zeitlicher Bedenken immer öfter auf die Verlesung in einem gesondert anberaumten Termin. Zumeist erfolgt die Eröffnung vom Testament in Abwesenheit der Betroffenen. Diese erhalten aber anschließend das Eröffnungsprotokoll zu im Testament enthaltenen Sachverhalten, die den Einzelnen betreffen.

Auch bei erfolgter Ladung zu einem Eröffnungstermin besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten, da in jedem Fall der Vorgang protokolliert wird und alle hiervon eine Abschrift erhalten. Der Vorteil an der Wahrnehmung des Termins: die Anwesenden erhalten einen Einblick in den gesamten letzten Willen des Betroffenen. In den Protokollen sind oft nur die Passagen enthalten, die für den jeweils Betroffenen von Bedeutung sind.

Wichtig: Mit erfolgter Testamentseröffnung und Kenntnisnahme der Inhalte beginnt die Frist zur Erbausschlagung. Hierzu haben die eingesetzten Erben nur insgesamt sechs Wochen Zeit. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Erbe automatisch als angenommen, was besonders im Falle der Nachlassüberschuldung zu Problemen führen kann.

Personen, die im Testament nicht erwähnt oder bedacht werden, erhalten kein Eröffnungsprotokoll. Da hier mitunter jedoch dennoch Ansprüche bestehen können, können diese eine Abschrift einfordern, um Einsicht in den letzten Willen zu erhalten und ggf. Forderungen zu stellen.

Für die Testamentseröffnung entstehende Kosten

Zwar erfolgt die Testamentseröffnung von Berliner oder öffentlichem Testament automatisch, dennoch erhebt das Gericht für die Arbeitstätigkeit Gebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Nach Nummer 12101 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 GNotKG) entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro, wenn die Gerichte ein privates oder notarielles Testament eröffnen. Hinzu kommen noch die Kosten für Auslagen (Porto, Versand, Papierkosten usf.). Wenn die Testamentseröffnung von einem Notar vorgenommen wird, stellt dieser zusätzlich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung.

Die Kosten bleiben auch bei Eröffnung mehrerer Testamente gleich und müssen von den rechtmäßigen Erben am Ende entrichten werden. Sie können als Nachlassverbindlichkeit mit Vermögen aus der Erbschaft getilgt werden.

Testament eröffnet: Wie geht es weiter?

Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.
Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.

Nach der erfolgten Testamentseröffnung beginnt der Fall nach geltendem Erbrecht eigentlich erst. Die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind zumeist festgelegt. Wie bereits angemerkt haben die betroffenen Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Anfall einer Erbschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine sechswöchige Ausschlagungsfrist.

Ist diese abgelaufen, stehen die Erben zumeist abschließend fest. Gibt es mehrere, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft, in deren Gesamtbesitz der Nachlass übergeht. Etwaige noch offene Nachlassverbindlichkeiten werden dann aus dem Vermögen der Erbschaft getilgt. Alles, was hiernach übrig bleibt, findet in der anschließenden Erbauseinandersetzung Berücksichtigung.

Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung der Erbschaft unter den einzelnen Miterben. Die Vorgaben des Erblassers in einem errichteten Testament sind dabei verbindlich.

Erhalten Sie nach der Testamentseröffnung automatisch einen Erbschein? Nein, diesen müssen Sie selbst bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Nicht in jedem Fall jedoch benötigen Sie auch tatsächlichen einen solchen Nachweis über Ihre Erbberechtigung. Das Testament kann bereits in vielen Fällen ausreichen.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

81 Gedanken zu „Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

  1. Lina S

    Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag zum Thema Erbrecht und Testamentseröffnung. Interessant zu wissen, dass es keine bestimmte Frist für Eröffnung gibt. Ich stimme dem Autor auch zu, dass die US-amerikanischen Filme unsere Vorstellung über Testamentseröffnung beeinflussen.

  2. Lara

    Wir haben vor kurzem auch unsere Testamente bei einem Notar erstellt und hinterlegen lassen. Ich muss wirklich sagen, dass der Notar eine große Unterstützung war, da man häufig Dinge vergisst bzw. gar nicht daran denkt. Für uns ist es wichtig, dass alles geregelt ist.

  3. Maria

    Gut zu wissen, dass bei der Erbauseinandersetzung die Vorgaben des Erblassers im Testament verbindlich sind. Mein Opa hat mir mitgeteilt, dass er ein Testament erstellen möchte und meine Hilfe dafür braucht. Ich werde mich dafür an einen kompetenten Notar für eine Testamentserstellung wenden.

  4. Maria S

    Danke für die nützliche Information, dass Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme eine sechswöchige Ausschlagungsfrist haben. Aufgrund von Corona hat meine Familie zurzeit ebenfalls mit einem Verlust zu kämpfen. Dementsprechend brauchen wir einen guten Notar, welcher uns das Testament erstellt.

  5. Ingrid

    Meine Mutter ist Anfang Mai verstorben und hat ein handschriftliches Testament hinterlassen .Dieses Testament befindet sich jetzt im Besitz meines Schwagers. Er meinte ,man könnte es verschwinden lassen und wir (5 Kinder ) könnten das Geld ja aufteilen Ich sagte das wäre strafbar und er soll es beim Nachlassgericht einreichen . Das ist bis jetzt nicht geschehen . Gestern Anruf von ihm .er wäre bei seinem Anwalt gewesen ,und der hätte es geöffnet und es würden alle gleich erben . Nun frage ich mich ,ob das nicht in Mecklenburg Vorpommern vom Nachlassgericht geöffnet wird und ob der Anwalt es nicht auch einreichen muss.

  6. Gerda

    Woher bekommt ein Nachlassgericht die Info wenn eventuelle Erben eine jetzt andere Adresse haben als im Testament hinterlegt?
    Wie erreichen Sie dann die Erben – oder läuft das dann über die Ummeldung bei den Einwohnermeldeämtern?

  7. Corina

    Mein Partner ist am 22.02 2021 verstorben, wir waren 18 Jahre zusammen, er hat vor 12 Jahren ein Testament geschrieben, dass er mir das Haus mit gesamten Mobiliar vermacht.Ich habe den Erschein beantragt bei einem Notar beantragt, und ich habe auch, den Erbschein unterschrieben. Der eine Sohn hat über 25Jahre keinen Kontakt mit seinem Vater, er möchte noch von meinem Anteil ,was ihr mir vererbt ein Drittel, wer kann mir helfen?

  8. Pia

    Hallo, ich wollte nur gerne mal wissen,ob ein Amtsgericht entscheiden darf,wo das Erbe hingehen soll wenn man Schulden hat. Ich habe keinen Brief darueber erhalten,was nach dem Antritt des Erbes geschehen ist. Mein Bruder rief mich nur an und meinte,das Erbe ist weg. Angeblich an meinen alten Vermieter gegangen. Hätte ich nicht darueber informiert werden muessen?

  9. Helmar

    Was ist aber, wenn ein Erbe in den USA lebt, und es nicht auf Schreiben reagiert, zwecks Vollmachtübertragung an ein Erbe was in Deutschland lebt. Kann eine Erbgemeinschaft diese Person ausschließen , denn es blockiert den Verkauf eines Grundstücks oder was kann man noch tun?

  10. Katrin Maier

    Danke für diesen informativen Beitrag zur Testamentseröffnung. Meine Oma ist vor kurzem gestorben und nun geht es darum, die Testamentseröffnung zu organisieren. Gut zu wissen, dass ein Notar die Testamentseröffnung in Baden-Württemberg stellvertretend vornimmt, da wir uns auch dort befinden werden.

  11. Franz

    Gut zu wissen, dass für die Testamentseröffnung grundsätzlich das Amtsgericht zuständig ist. Nachdem wir beim Nachlassverwalter gewesen sind, müssen wir nun die Beerdigung planen. Neben den Einladungen für die Gäste muss ich dabei auch für das Essen sorgen.

  12. Jade L

    Hallo, ich wollte mich mal mehr mit dem Erbrecht informieren. Denn meine Oma liegt in Sterben. Und da kann es nicht schaden, sich gut auszukennen.

  13. Andreas

    Wie können wir rechtlich gegen unseren Notar vorgehen, welcher absichtlich die Auszahlung an die Erbengemeinschaft hinauszögert? Auf Nachfragen per E-Mail wieso das so lange dauert, mittlerweile 18 Monate reagiert er gar nicht. Und auf Anfragen per Telefon werden wir von seiner Sekretärin abgewimmelt. Was können wir tun?

  14. Gabi F

    Meine Tante ist seid Februar verstorben, sie hat niemanden mehr, nur noch meinen Bruder, meine Schwester und ich. Aber bis heute haben wir noch nichts vom Amtsgericht oder Notar gehört, noch ein Schreiben bekommen, auch meine Eltern nicht. Als ich an meiner Tante ihrem Haus war, waren schon die Nachbarn darin am renovieren, und meinte frech zu mir, das sie alleinige Erben seien!! Ist das normal??

    1. anwalt.org

      Hallo Gabi F,

      in diesem Fall sollten Sie sich rechtliche Unterstützung von einem Anwalt suchen. Sie sollten die Erbverhältnisse auch in Bezug auf den rechtlichen Pflichtanteil abklären und die Rechte der Nachbarn in Erfahrung bringen, ob diese in einem Testament benannt sind usw. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Angela

    Wohne in Canada..Tante vor 7 wochen gestorben…Cousine hatte Vollmacht.
    Testament war vorhanden habe auch eine vorahnung das ich teil Erbin sein koennte . Bis jetzt kein schriftliches ueber die Verhandlung oder Inhalt. Wie verlaufen die Gesetze in Deutschland zu diesem Thema? Und wie lange lauft das?
    Und werde Ich auch benachrichtigt?

  16. Nora

    Gut zu wissen, dass man für die Testamentseröffnung bei einem Notar vorgenommen mit zusätzlich 19 % Umsatzsteuer rechnen soll. Ich wurde zu einer Testamentseröffnung eingeladen. Ich informiere mich daher zum Thema, um einen besseren Überblick über den Ablauf zu bekommen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

  17. Aaron

    Gut zu wissen, dass man 6 Wochen Zeit hat, um das Erbe auszuschlagen. Ich bin am Überlegen, ob ich ein Erbe annehmen soll. Ich habe einige unbekannten Schulden geerbt. Ich werde definitiv noch weiter überlegen.

  18. Florian

    Gut zu wissen, dass man 6 Wochen Zeit hat, um ein Erbe auszuschlagen. Ich bin am Überlegen, ob ich mein Erbe annehmen soll oder nicht. Die emotionelle Verbindung ist groß, aber ich habe einige Schulden geerbt. Ich werde definitiv überlegen.

  19. Julia

    Danke für den ausführlichen Artikel über die Testamenteröffnung. Natürlich läuft es alles schneller ab, wenn der Verstorbene ein öffentliches Testament hat oder wenn das privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht schon hinterlegt ist. Mein Opa hatte das in seinen privaten Unterlagen versteckt und es wurde erst nach einem Jahr gefunden. Deswegen würde ich lieber bei einem Rechtsanwalt oder Notar mein Testament errichten.

  20. Aaron

    Gut zu wissen, dass in Baden-Württemberg der Notar die Testamentseröffnung vornimmt. Ich würde zu einer Testamentseröffnung in Stuttgart eingeladen. Daher informiere ich mich zum Thema, um einen besseren Überblick über den Ablauf zu bekommen. Danke für den Beitrag!

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