Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

FAQ: Testamentseröffnung

Wo findet die Testamentseröffnung statt?

Die Testamentseröffnung findet in aller Regel vor einem Amtsgericht statt. In welchem Bundesland das anders ist, lesen Sie hier.

Muss ich bei der Testamentseröffnung anwesend sein?

Nein. Bei der Testamentseröffnung besteht in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht zur Anwesenheit.

Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Nach der Testamentseröffnung können die Erben einen Erbschein beantragen und den Nachlass verwalten.

Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.
Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.

Zahlreiche Personen hinterlegen bei den zuständigen Nachlassgerichten ihre verfassten letztwilligen Verfügungen. Das vereinfacht zum einen den Zugriff auf die Dokumente nach dem Versterben. Zum anderen bietet es Fälschungssicherheit. Kommt es dann zum Erbfall, wird ab dessen Kenntnis das zuständige Amtsgericht die Testamentseröffnung anstreben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Nicht nur bei den Gerichten hinterlegte Testament trifft dieser Vorgang, sondern auch solche, die im Zuge der Nachlassabwicklung dem Gericht überreicht werden.

Doch wie läuft eine Testamentseröffnung eigentlich ab? Müssen alle Erben anwesend sein? Und wird ein Testament automatisch eröffnet oder müssen die Nachkommen einen separaten Antrag stellen?

Ablauf der Testamentseröffnung

US-amerikanische Serien und zahlreiche Gerichtssendungen haben die Vorstellungen über rechtliche Abläufe bei vielen beeinflusst. Aber weder Gerichtsverfahren noch die Eröffnung eines Testaments läuft tatsächlich immer so spektakulär ab, wie es die Programme suggerieren mögen.

Doch wie wird ein Testament in Deutschland eröffnet? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum für die Testamentseröffnung gesetzten Ablauf.

Wer eröffnet ein Testament?

Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen - das Gericht tut dies automatisch.
Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen – das Gericht tut dies automatisch.

Erfolgt die Testamentseröffnung bei einem Notar oder doch einem Gericht? Grundsätzlich ist für die Testamentseröffnung das Amtsgericht zuständig – genauer: dasjenige Nachlassgericht, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Aufenthalt hatte. Nur in Baden-Württemberg gilt eine abweichende Regelung: Ein Notar nimmt die Testamentseröffnung hier stellvertretend vor, da in dem Bundesland die Nachlassverwaltung diesem Berufsstand überantwortet ist.

Muss ein Testament eröffnet werden? Grundsätzlich ja, da hierdurch der Erbanfall offiziell gemacht wird und alle Beteiligten und Erbberechtigten von den Inhalten in Kenntnis gesetzt werden. Informationsvorenthaltung kann so verhindert werden.

Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?

Verstirbt ein Erblasser, ist das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Hat der Verstorbene ein öffentliches Testament errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben, so finden sich in den Akten des Gerichts entsprechende Hinweise auf den jeweiligen letzten Willen. Ein privatschriftliches Testament liegt hier nur vor, wenn der Erblasser es entsprechend beim Nachlassgericht hinterlegt hat.

Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.
Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.

In diesen Fällen wird das Amtsgericht in aller Regel mit Kenntnisnahme des Todesfalles die entsprechenden Dokumente zusammentragen und umgehend die Testamentseröffnung veranlassen. Beantragen müssen Sie dies nicht erst. Es handelt sich um automatisierte Abläufe. Dementsprechend müssen Sie bei der Testamentseröffnung auch keine Frist einhalten.

Etwas länger hingegen kann es dann dauern, wenn die Erben selbst in den Unterlagen des Verstorbenen privatschriftliche oder andere Testamente finden, denn diese müssen zunächst alle dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Die Vorenthaltung von Testamenten – auch einem einzelnen und unwirksamen – kann sogar strafrechtliche Relevanz haben.

Nachdem alle (bekannten) Testamente vorliegen, erfolgt die Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht. Sind mehrere Testamente vorhanden, werden alle geöffnet und hinsichtlich der zeitlichen Einordnung begutachtet.

Das Amtsgericht beraumt zur Testamentseröffnung ggf. automatisch einen Termin an, nachdem alle Adressdaten und Betroffenen bekannt sind. Einen Antrag auf Testamentseröffnung müssen Sie also nicht erst gesondert beim Nachlassgericht stellen. Alle Betroffenen werden anschließend über den Termin in Kenntnis gesetzt.

Testamentseröffnung: Dauer der Verlesung

Pauschal lässt sich bei der Testamentseröffnung nicht festlegen, wie lange die Verlesung in dem anberaumten Termin am Ende dauert. Dies richtet sich zum einen nach dem Umfang der letztwilligen Verfügung und ob mögliche weitere Testamente vorhanden sind, denn diese müssen dann alle eröffnet werden, selbst wenn ältere bereits durch neuere aufgehoben wurden.

Ist bei Testamentseröffnung die Anwesenheit Pflicht?

Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann hängt vom Gericht ab.
Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann, hängt vom Gericht ab.

Alle durch das Testament potentiell Betroffene – Erben, Vermächtnisnehmer, Enterbte, Nachlassverwalter usf. – erhalten eine Benachrichtigung über die Testamentseröffnung und werden offiziell zum Termin geladen. In dem Termin verliest ein Richter bzw. der Notar dann den letzten Willen des Verstorbenen. Alle Anwesenden erhalten so Kenntnis über den möglichen Anfall einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses oder die Enterbung und damit ggf. einhergehende Pflichtteilsansprüche.

In der Praxis jedoch verzichtet das Nachlassgericht bei Testamentseröffnung auch aufgrund zeitlicher Bedenken immer öfter auf die Verlesung in einem gesondert anberaumten Termin. Zumeist erfolgt die Eröffnung vom Testament in Abwesenheit der Betroffenen. Diese erhalten aber anschließend das Eröffnungsprotokoll zu im Testament enthaltenen Sachverhalten, die den Einzelnen betreffen.

Auch bei erfolgter Ladung zu einem Eröffnungstermin besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten, da in jedem Fall der Vorgang protokolliert wird und alle hiervon eine Abschrift erhalten. Der Vorteil an der Wahrnehmung des Termins: die Anwesenden erhalten einen Einblick in den gesamten letzten Willen des Betroffenen. In den Protokollen sind oft nur die Passagen enthalten, die für den jeweils Betroffenen von Bedeutung sind.

Wichtig: Mit erfolgter Testamentseröffnung und Kenntnisnahme der Inhalte beginnt die Frist zur Erbausschlagung. Hierzu haben die eingesetzten Erben nur insgesamt sechs Wochen Zeit. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Erbe automatisch als angenommen, was besonders im Falle der Nachlassüberschuldung zu Problemen führen kann.

Personen, die im Testament nicht erwähnt oder bedacht werden, erhalten kein Eröffnungsprotokoll. Da hier mitunter jedoch dennoch Ansprüche bestehen können, können diese eine Abschrift einfordern, um Einsicht in den letzten Willen zu erhalten und ggf. Forderungen zu stellen.

Für die Testamentseröffnung entstehende Kosten

Zwar erfolgt die Testamentseröffnung von Berliner oder öffentlichem Testament automatisch, dennoch erhebt das Gericht für die Arbeitstätigkeit Gebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Nach Nummer 12101 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 GNotKG) entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro, wenn die Gerichte ein privates oder notarielles Testament eröffnen. Hinzu kommen noch die Kosten für Auslagen (Porto, Versand, Papierkosten usf.). Wenn die Testamentseröffnung von einem Notar vorgenommen wird, stellt dieser zusätzlich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung.

Die Kosten bleiben auch bei Eröffnung mehrerer Testamente gleich und müssen von den rechtmäßigen Erben am Ende entrichten werden. Sie können als Nachlassverbindlichkeit mit Vermögen aus der Erbschaft getilgt werden.

Testament eröffnet: Wie geht es weiter?

Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.
Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.

Nach der erfolgten Testamentseröffnung beginnt der Fall nach geltendem Erbrecht eigentlich erst. Die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind zumeist festgelegt. Wie bereits angemerkt haben die betroffenen Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Anfall einer Erbschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine sechswöchige Ausschlagungsfrist.

Ist diese abgelaufen, stehen die Erben zumeist abschließend fest. Gibt es mehrere, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft, in deren Gesamtbesitz der Nachlass übergeht. Etwaige noch offene Nachlassverbindlichkeiten werden dann aus dem Vermögen der Erbschaft getilgt. Alles, was hiernach übrig bleibt, findet in der anschließenden Erbauseinandersetzung Berücksichtigung.

Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung der Erbschaft unter den einzelnen Miterben. Die Vorgaben des Erblassers in einem errichteten Testament sind dabei verbindlich.

Erhalten Sie nach der Testamentseröffnung automatisch einen Erbschein? Nein, diesen müssen Sie selbst bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Nicht in jedem Fall jedoch benötigen Sie auch tatsächlichen einen solchen Nachweis über Ihre Erbberechtigung. Das Testament kann bereits in vielen Fällen ausreichen.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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81 Gedanken zu „Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

  1. Thomas

    Mein Großvater ließ sein Testament noch vor ein paar Jahren errichten. Gut zu wissen, dass man das zuständige Amt zeitnah über den Tod des Erblassers in Kenntnis setzen sollte. Hoffentlich aber passiert es so spät wie möglich.

  2. K.R.

    Bei mir ist es ähnlich wie im Kommentar von Eva vom 30.April.2018
    Mein Vater ist vor über einem halben Jahr verstorben und am Amtsgericht wird stets mitgeteilt, dass sich alles verzögert weil „wenig Personal“ und in 2017 geänderter Gesetzeslage. Heute hiess es, das Testamen sei in Bearbeitung, aber im Rückstand – daher sei mit einem Bescheid innerhalb von 3-4 Wochen zu rechnen. Andauernd wir um rund 1 Monat verschoben…..

    Wäre eine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO sinnvoll?

  3. heisi

    Meine Großmutter ist verstorben.Ichbin als Erbe eingesetzt.wenn ich das Erbe antreten muss ich zwangsläufig die anderen Erben sehen auf dem Nachlassgericht oder geht das schriftlich ?

  4. Strauch

    Guten Tag, ich hätte 2 Fragen. Zum einen, kann man als Lebensgefährtin beim zuständigen Gericht nachfragen, ob es ein Testament gibt? Und zum zweiten, falls man im Testament erwähnt wird, aber auf Grund der Zahlung eines „freiwilligen“ Betrages unterschreibt, das mit dem Erhalt alle tatsächlichen und kommenden Ansprüche abgegolten sind, hätte man dann, weil man es nicht wusste, noch Rechte oder Ansprüche? Vielen Dank im voraus.

  5. VK

    Guten Tag , vor zwei Wochen ist mein Vater verstorben ,er und meine mutter haben ein Handschriftlich verfasstes berlinertestament.
    Auf Anfrage beim nachlassgericht wann ich dieses vorbeibringen solle sagte man, wir bekämen irgendwann Post welche Unterlagen einzureichen sind . Das ich hier ein Testament habe, hat die Sachbearbeiterin scheinbar garnicht Interessiert .
    Da die Unterhaltskosten für das Haus recht hoch sind und meine Mutter das Geld aus der Lebensversicherung und noch einem Wertpapierdepot meines Vaters braucht um diese zu begleichen mache ich mir sorgen das es sich alles unnötig lange zieht .

    Ist es die Regel das wir erstmal Schriftlich benachrichtigt werden und Mann das Testament vorher garnicht möchte ?

  6. Roger

    Hallo,
    Mein Onkel (nicht Blutsverwandt) ist im Frühjahr verstorben. Vor ein paar Wochen haben meine Mutter und ich, vom Amtsgericht, eine Abschrift seiner Testamente erhalten, im letzten sind wir nicht mehr als Erben erwähnt. Dort ist nur seine letzte Lebensgefährtin (seine Frau ist schon 2014 verstorben) als alleiniger Erbe eingetragen. Und jetzt hat meine Mutter eine Zahlungsaufforderung vom Amtsgericht erhalten, über 100€, woraus für uns nicht ersichtlich ist wofür diese Zahlung sein soll! Zum zweiten Wüste ich gerne ob meine Mutter oder ich in irgent einer Weise erbberechtigt sind, es gab mal ein gemeinschaftliches Testament von Ihm und seiner Frau in dem wir nach seinem Ableben geerbt hätten.

  7. Hans B.

    Ende April verstarb mein Onkel. Wir sind 3 erbberechtigte Brüder. Der älteste Bruder hat vom Nachlassgericht Mitteilung erhalten dass das Verfahren eröffnet ist.
    Er sei zum Alleinerben berufen. Doch sind Vermächtnisse angeordnet zugunsten von uns beiden Brüdern ohne nähere Bestimmung. Unser ältester Bruder hüllt sich in schweigen.
    Wie kommen wir Weiter? Sind irgendwelche Fristen zu beachten.

    1. D Elisabeth

      Wenn ein Firmeninhaber stirbt was passiert mit seinen leicht verderblichen Waren? Da muß sich doch jemand darum kümmern dass sie versorgt, also verkauft werden. Sonst würde das Erbe direkt im BIO-Müll landen. Das kann doch nicht der Sinn der Gesetze sein.

      Da ich auch mit leicht verderblicher Ware handle, z.T. Erdbeeren ist diese Frage vor allem die Antwort wichtig.

      Bitte um Nachricht – Danke –

  8. Claudia K.

    Meine Mutter ist am 28.3.18 verstorben. Sie hat mich als Alleinerbin ihres Mietshauses eingesetzt. Meine psychisch kranke Schwester erhält lt. Testament eine monatliche „Apanage“. Meinem Bruder soll ich Geld auszahlen und den Enkeln die Sparbücher für sie geben. Nun wurde meinem Bruder und mir das Testament übersandt und ich gebeten, die Anschriften der Enkel anzugeben. Die 100,- Euro habe ich auch bereits ans Amtsgericht überwiesen. Gilt das Testament damit bereits als eröffnet? Mein Bruder drängt auf Aushändigung des Sparbuches für seinen Sohn und ich zögere noch, weil ich denke, diese eine Post kann ja noch keine Testamentseröffnung darstellen. Was meinen Sie? Meist freundlichen Grüßen

    1. anwalt.org

      Hallo Claudia K.,

      in der Regel muss ein Testament durch das zuständige Nachlassgericht eröffnet werden. Hierfür wird üblicherweise ein Termin angesetzt. Allerdings kann ein Eröffnung auch in Abwesenheit erfolgen und es wird nur ein Eröffnungsprotokoll zugesandt. Erkundigen Sie sich am besten beim Nachlassgericht, ob das bei Ihnen der Fall ist und ob Sie auf eine Benachrichtigung warten müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Lydia

    Hallo,
    meine Großmutter ist im Dezember 2017 verstorben (mein Großvater ist bereits im Juni 2017 verstorben). In dem Testament meiner Großmutter steht, dass meine Mutter bereits als Vorerbin Haus und Grundstück geerbt hat und dass das restliche Vermögen an mich und meine beiden Schwestern gehen soll, und dass ich dieses unter uns dreien aufteilen soll. Das Testament ist vom Amtsgericht eröffnet worden, niemand hat Widerspruch eingelegt. Wie geht das nun weiter? Beantrage ich einen Erbschein und überweise dann einfach je ein Drittel des Geldes an meine beiden Schwestern und mich? Oder gibt es noch weitere Formalitäten, die beachtet werden müssen? Vielen Dank für eine Antwort.

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo Lydia,
      nach der Testamentseröffnung gilt es in der Regel zu prüfen, ob noch offene Rechnungen bestehen und die bestehenden Vermögenswerte zu prüfen und ggf. zu veräußern. Erst wenn alle Forderungen beglichen sind, ist eine Auszahlung möglich. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, die einzelnen Posten umfassend zu dokumentieren, um Streitigkeiten zu vermeiden. Welche Unterlagen das Nachlassgericht benötigt, sollten Sie vor Ort klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Eva

    Hallo,
    mein Vater ist bereits am 16.12.17 verstorben und hat ein notarielles Testament hinterlassen. Trotz mehrfacher Nachfrage habe ich bisher lediglich ein Aktenzeichen in Erfahrung bringen können. Wegen Arbeitsüberlastung kann mir keine Auskunft bzgl. der Testamentseröffnung mitgeteilt werden. Wie kann ich den Ablauf beschleunigen? Gibt es eine Beschwerdestelle für solche Fälle?

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo Eva,
      dazu liegen uns keine Informationen vor. Beraten Sie sich ggf. mit einem Anwalt, ob es Möglichkeiten gibt, das Verfahren zu beschleunigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Steffen

    Hallo,

    unser Opa ist Anfang Februar gestorben. Kurz darauf meldete sich eine Anwältin schriftlich bei meiner Mutter, das sie mit der Regelung des Nachlasses unseres Opas beauftragt wurde. Beim Nachlassgericht war nur ein Schreiben hinterlegt, in dem stand, das seine Enkel namentlich genannt, eine Summe x erhalten sollen. Wenn es jetzt noch ein Testament geben sollte, wann müsste sich die Anwältin melden das dieses existiert? Gibt es da eine Frist oder kann das ewig dauern?

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo Steffen,
      gemäß § 2259 Abs.1 BGB müssen Testamente unverzüglich, nachdem vom Tode des Erblassers Kenntnis erlangt wurde, beim Nachlassgericht abgegeben werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Heicke

    Guten Abend,
    unsere Mutter ist am 4.3.18 verstorben und mein Bruder ist Alleinerbe. Da er aber in Norwegen lebt, wie kann ich ihm mitteilen wann das Testament eröffnet wird ?
    Mfg Heicke

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an das zuständige Nachlassgericht.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Birte P.

    Guten Tag,hätte mal ne Frage,

    Ich und meine Miterben haben ein Haus geerbt, wer bestimmt oder ermittelt
    den Verkaufswert des Hauses??

    1. anwalt.org

      Hallo Birte P.,

      in der Regel erfolgt die Wertfeststellung durch einen Gutachter, der von den Eigentümern beauftragt wird. Bei einer Erbschaft kann das Finanzamt mitunter einen Wert ansetzen, denn es dann zu überprüfen gilt. Gutachter können sich vor Ort einen Überblick verschaffen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Dörmel

    Guten Abend ,
    wenn die Frist nach 6 Wochen abgelaufen ist und dann die Erben feststehen (es ist eine Erben Gemeinschaft) wie erfährt man dann „was“ geerbt wurde ??
    Entschuldigen sie die vllt „doofe“ Frage aber wir haben in der Hinsicht so gar keine Ahnung

    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Dörmel,

      in der Regel sind Erbens selbst dafür verantwortlich in Erfahrung zu bringen, was sie erben. Liegt ein Testament vor, kann dies durch die Testamentseröffnung bzw. einen Nachlassverwalter geschehen. Ist dies nicht der Fall, müssen sich Erben selbst informieren. Sie können sich dazu an Banken, Versicherungen und jede Person, die Informationen haben könnte, wenden. Darüber hinaus können Sie auch das Grundbuchamt, das Handelsregister oder das Finanzamt kontaktieren. Eventuell ist eine Konsultation mit einen Anwalt für Erbrecht hier hilfreich.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Finja

    Anfang diesen Jahres verstarb ein Verwandter, das Testament lag beim Notar und wurde ans Amtsgericht weitergeleitet. Dieses hat es bis heute nicht eröffnet. Es hätte so viel zu tun, ist die einzige Antwort nach mehrmaliger Nachfrage.
    Wie lange müssen die Erben abwarten, was passiert in der Zwischenzeit mit dem Haus und Hausrat, wem entstehen die Kosten?

    1. anwalt.org

      Hallo Finja,

      in der Regel sollte eine Testamentseröffnung zeitnah nach dem Eintreten des Erbfalls erfolgen. Wie das in Ihrem Fall bezüglich der Kosten aussieht, können wir keine Beurteilung geben. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Yvonne

    Hallo.
    Ich habe vor ein paar Wochen die Testamenteröffnung sowie das Testament meiner Oma erhalten. Darin steht, dass ich Alleinerbe bin.
    Wie kann ich feststellen, ob noch was zu Erben ist? Meine Mutter hatte die Vollmacht über das Konto und sagt, es wäre nichts mehr da, weil die Beerdigungen und das Pflegeheim und so davon bezahlt wurden. Das Haus wurde schon verkauft, bevor meine Oma verstorben ist.
    Ist meine Mutter verpflichtet, mir meinen Erbanteil auszuzahlen, wenn ich mein Erbe annehmen würde?

    1. anwalt.org

      Hallo Yvonne,

      in der Regel haben Sie sechs Wochen Zeit sich über die Vermögensverhältnisse zu informieren, dass kann auch bei der Bank selbst geschehen. Wenn Sie das Erbe annehmen, geht es in der Regel in Ihren Besitz über. In Zweifel sollten Sie einen Abwalt konsultieren und mit diesem die weitere Vorgehensweise besprechen. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Henrieke

    Meine Mutter hat mit 2 Parteien tu gleichen Teilen geerbt. Nun wartet sie seit 2 jahren auf ihr Geld. Angeblich liege es nur noch an der versteuerung ihres Anteiles und liege beim Anwalt des vollstreckers. Sie wird vom Testamentsvollstrecker (Auch Erbe) immer weiter vertröstet. Muss dieser Anwalt ihr Auskunft erteilen? Oder das Fiananzamt?

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo Henrieke,
      während der Testamentsvollstreckung haben Erben keinen Zugriff auf den Nachlass. Allerdings ist ein Testamentsvollstrecker gegenüber den Erben an seine Auskunftspflichten über den Bestand des Nachlasses gebunden.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Regina

    Wenn die Testamentseröffnung nach dem Tod des Erblassers fristlos durch das Nachlassgericht erfolgt, womit ist dann eine Offenlegung nach Jahren gerechtfertigt, für die es an Unterlagen fehlt?
    Wenn Gerichtskosten als Honorar schlechter Verwaltungsarbeit entstehen, sollte es Veränderungen im technischen Ablauf geben, damit es auch für Testamentseröffnung Fristen geben kann, denn manchmal versterben auch Erben!

  19. K. Theobald

    Guten Tag,

    meiner Ehefrau ihr Vater ist vor ca. 10 Wochen verstorben. Es ist die einzige Tochter. Ein Testament beim Notar liegt vor, wo sie als einzige Erbin eingesetzt ist. Ihre Mutter ist schon vor 4 Jahren verstorben. Jetzt bekamen wir von der Landesjustizkasse Mainz ein Schreiben mit der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen. Eine Gebühr von 100,00 € ist zu bezahlen. Meine Frage ist jetzt, was muss meine Frau jetzt noch in dieser Angelegenheit tun ?

    Ich bitte um eine kurze präzise Antwort.

    Vielen Dank
    K. Theobald

    1. anwalt.org Beitragsautor

      Hallo,
      nach der Testamentseröffnung sind die offenen Nachlassverbindlichkeiten zu erledigen. Nicht selten ist dafür ein Erbschein notwendig, dieser ist ggf. zu beantragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Ulrich L.

    Danke für die Informationen.
    Aber: wie steht es um den zeitlichen Ablauf ? Kann das Nachlassgericht beliebig lange verzögern ? Von „umgehend“ kann m.E. keine Rede sein, wenn man 6 Wochen darauf warten muss.
    Kann es u.U. dem im Testament benannten Testamentsvollstrecker diese Eigenschaft verweigern , wenn ja, unter welcher Begründung ?

    1. anwalt.org

      Hallo Ulrich,

      eine Frist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine Entlassung des Testamentvollstreckers erfolgt in der Regel nur auf Antrag eines Erben.

      Ihr Team von anwalt.org

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