Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.
Zahlreiche Personen hinterlegen bei den zuständigen Nachlassgerichten ihre verfassten letztwilligen Verfügungen. Das vereinfacht zum einen den Zugriff auf die Dokumente nach dem Versterben. Zum anderen bietet es Fälschungssicherheit. Kommt es dann zum Erbfall, wird ab dessen Kenntnis das zuständige Amtsgericht die Testamentseröffnung anstreben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Nicht nur bei den Gerichten hinterlegte Testament trifft dieser Vorgang, sondern auch solche, die im Zuge der Nachlassabwicklung dem Gericht überreicht werden.
Doch wie läuft eine Testamentseröffnung eigentlich ab? Müssen alle Erben anwesend sein? Und wird ein Testament automatisch eröffnet oder müssen die Nachkommen einen separaten Antrag stellen?
Inhalt
Ablauf der Testamentseröffnung
US-amerikanische Serien und zahlreiche Gerichtssendungen haben die Vorstellungen über rechtliche Abläufe bei vielen beeinflusst. Aber weder Gerichtsverfahren noch die Eröffnung eines Testaments läuft tatsächlich immer so spektakulär ab, wie es die Programme suggerieren mögen. Doch wie wird ein Testament in Deutschland eröffnet? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum für die Testamentseröffnung gesetzten Ablauf.
Wer eröffnet ein Testament?
Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen – das Gericht tut dies automatisch.
Erfolgt die Testamentseröffnung bei einem Notar oder doch einem Gericht? Grundsätzlich ist für die Testamentseröffnung das Amtsgericht zuständig – genauer: dasjenige Nachlassgericht, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Aufenthalt hatte. Nur in Baden-Württemberg gilt eine abweichende Regelung: Ein Notar nimmt die Testamentseröffnung hier stellvertretend vor, da in dem Bundesland die Nachlassverwaltung diesem Berufsstand überantwortet ist.
Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?
Verstirbt ein Erblasser, ist das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Hat der Verstorbene ein öffentliches Testament errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben, so finden sich in den Akten des Gerichts entsprechende Hinweise auf den jeweiligen letzten Willen. Ein privatschriftliches Testament liegt hier nur vor, wenn der Erblasser es entsprechend beim Nachlassgericht hinterlegt hat.
Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.
In diesen Fällen wird das Amtsgericht in aller Regel mit Kenntnisnahme des Todesfalles die entsprechenden Dokumente zusammentragen und umgehend die Testamentseröffnung veranlassen. Beantragen müssen Sie dies nicht erst. Es handelt sich um automatisierte Abläufe. Dementsprechend müssen Sie bei der Testamentseröffnung auch keine Frist einhalten.
Etwas länger hingegen kann es dann dauern, wenn die Erben selbst in den Unterlagen des Verstorbenen privatschriftliche oder andere Testamente finden, denn diese müssen zunächst alle dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Die Vorenthaltung von Testamenten – auch einem einzelnen und unwirksamen – kann sogar strafrechtliche Relevanz haben.
Nachdem alle (bekannten) Testamente vorliegen, erfolgt die Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht. Sind mehrere Testamente vorhanden, werden alle geöffnet und hinsichtlich der zeitlichen Einordnung begutachtet.
Testamentseröffnung: Dauer der Verlesung
Pauschal lässt sich bei der Testamentseröffnung nicht festlegen, wie lange die Verlesung in dem anberaumten Termin am Ende dauert. Dies richtet sich zum einen nach dem Umfang der letztwilligen Verfügung und ob mögliche weitere Testamente vorhanden sind, denn diese müssen dann alle eröffnet werden, selbst wenn ältere bereits durch neuere aufgehoben wurden.
Ist bei Testamentseröffnung die Anwesenheit Pflicht?
Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann, hängt vom Gericht ab.
Alle durch das Testament potentiell Betroffene – Erben, Vermächtnisnehmer, Enterbte, Nachlassverwalter usf. – erhalten eine Benachrichtigung über die Testamentseröffnung und werden offiziell zum Termin geladen. In dem Termin verliest ein Richter bzw. der Notar dann den letzten Willen des Verstorbenen. Alle Anwesenden erhalten so Kenntnis über den möglichen Anfall einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses oder die Enterbung und damit ggf. einhergehende Pflichtteilsansprüche.
In der Praxis jedoch verzichtet das Nachlassgericht bei Testamentseröffnung auch aufgrund zeitlicher Bedenken immer öfter auf die Verlesung in einem gesondert anberaumten Termin. Zumeist erfolgt die Eröffnung vom Testament in Abwesenheit der Betroffenen. Diese erhalten aber anschließend das Eröffnungsprotokoll zu im Testament enthaltenen Sachverhalten, die den Einzelnen betreffen.
Auch bei erfolgter Ladung zu einem Eröffnungstermin besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten, da in jedem Fall der Vorgang protokolliert wird und alle hiervon eine Abschrift erhalten. Der Vorteil an der Wahrnehmung des Termins: die Anwesenden erhalten einen Einblick in den gesamten letzten Willen des Betroffenen. In den Protokollen sind oft nur die Passagen enthalten, die für den jeweils Betroffenen von Bedeutung sind.
Personen, die im Testament nicht erwähnt oder bedacht werden, erhalten kein Eröffnungsprotokoll. Da hier mitunter jedoch dennoch Ansprüche bestehen können, können diese eine Abschrift einfordern, um Einsicht in den letzten Willen zu erhalten und ggf. Forderungen zu stellen.
Für die Testamentseröffnung entstehende Kosten
Zwar erfolgt die Testamentseröffnung von Berliner oder öffentlichem Testament automatisch, dennoch erhebt das Gericht für die Arbeitstätigkeit Gebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
Die Kosten bleiben auch bei Eröffnung mehrerer Testamente gleich und müssen von den rechtmäßigen Erben am Ende entrichten werden. Sie können als Nachlassverbindlichkeit mit Vermögen aus der Erbschaft getilgt werden.
Testament eröffnet: Wie geht es weiter?
Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.
Nach der erfolgten Testamentseröffnung beginnt der Fall nach geltendem Erbrecht eigentlich erst. Die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind zumeist festgelegt. Wie bereits angemerkt haben die betroffenen Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Anfall einer Erbschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine sechswöchige Ausschlagungsfrist.
Ist diese abgelaufen, stehen die Erben zumeist abschließend fest. Gibt es mehrere, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft, in deren Gesamtbesitz der Nachlass übergeht. Etwaige noch offene Nachlassverbindlichkeiten werden dann aus dem Vermögen der Erbschaft getilgt. Alles, was hiernach übrig bleibt, findet in der anschließenden Erbauseinandersetzung Berücksichtigung.
Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung der Erbschaft unter den einzelnen Miterben. Die Vorgaben des Erblassers in einem errichteten Testament sind dabei verbindlich.
Gut zu wissen, dass in Baden-Württemberg Notare die Testamentseröffnung vornehmen. Meine Tante aus Stuttgart ist leider gestorben und ich möchte gerne mehr über das Thema erfahren. Sie war allein und ich werde bei der Testamentseröffnung eingeladen. Danke für den Beitrag, ich habe einen guten Überblick bekommen.
Ich wurde zu einer Testamentseröffnung eingeladen und informiere mich daher über das Thema, um gut vorbereitet zu sein. Gut zu wissen, dass dort der Notar den letzten Willen des Verstorbenen verliest und dass man ein Eröffnungsprotokoll erhält. Jetzt habe ich definitiv einen besseren Überblick über das Thema. Danke für den Beitrag, sehr informativ.
Ich wurde zu einer Testamentseröffnung in Heidelberg eingeladen und informiere mich über das Thema, um gut vorbereitet zu sein. Ich kenne mich nicht so gut mit dem Thema. Gut zu wissen, dass in Baden-Württemberg der Notar die Testamentseröffnung übernimmt. Sehr interessant! Danke für den Beitrag, hat mir einen guten Überblick über das Thema angeboten!
Der Beitrag zum Thema Testamentseröffnung ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema. Ich versuche, mehr über das Erbrecht zu erfahren.
Unser Notar lässt sich bereits über 1 Jahr Zeit mit der Auszahlung der Erbschaft
Testament beim Amtsgericht vorhanden. Ist das normal ?
Nein viel zu lange.
Ich wollte schon immer mehr wissen über erbrecht. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.
Gut zu wissen, dass nur in Baden-Württemberg der Notar die Testamentseröffnung durchführt. Ich habe immer gewusst, dass es vom Amtsgericht übernommen wird! Ich habe eine Einladung beim Notar in Stuttgart bekommen. Daher informiere ich mich zum Thema Erbrecht, um einen besseren Überblick über den Ablauf zu haben.
Danke für den Beitrag über Testamentseröffnung. Ich lese vor kurzem viel darüber, weil ich mich informieren will und hier steht viel hilfreiche Information darüber. Dieser Artikel macht es ganz einfacher dieses Thema zu verstehen.
Danke für die Info! Testament mit letzten Willen des Verstorbenen hatten meine Nachbahren von kurzem gemacht. Seitdem haben sie 6 Wochen Zeit um das Erbrecht zu kümmern. Da der Verstorbene viel in Eigentum hatte ergibt es Sinn, eine professionelle Beratung für die Verwandte in Anspruch zu nehmen.
Gut zu wissen, dass das Amtsgericht für die Testamentseröffnung zuständig ist. Ich habe immer gedacht, dass der Notar diese Aufgabe übernimmt. Ich bin alt geworden und habe damit angefangen, mich mit dem Thema Testament auseinanderzusetzen. Daher informiere ich mich darüber. Danke für den Beitrag!
Gut zu wissen, dass in Baden-Württemberg der Notar die Testamentseröffnung vornimmt. Ich würde zu einer Testamentseröffnung in Stuttgart eingeladen. Daher informiere ich mich zum Thema, um einen besseren Überblick über den Ablauf zu bekommen. Danke für den Beitrag!
Danke für den ausführlichen Artikel über die Testamenteröffnung. Natürlich läuft es alles schneller ab, wenn der Verstorbene ein öffentliches Testament hat oder wenn das privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht schon hinterlegt ist. Mein Opa hatte das in seinen privaten Unterlagen versteckt und es wurde erst nach einem Jahr gefunden. Deswegen würde ich lieber bei einem Rechtsanwalt oder Notar mein Testament errichten.
Gut zu wissen, dass man 6 Wochen Zeit hat, um ein Erbe auszuschlagen. Ich bin am Überlegen, ob ich mein Erbe annehmen soll oder nicht. Die emotionelle Verbindung ist groß, aber ich habe einige Schulden geerbt. Ich werde definitiv überlegen.
Gut zu wissen, dass man 6 Wochen Zeit hat, um das Erbe auszuschlagen. Ich bin am Überlegen, ob ich ein Erbe annehmen soll. Ich habe einige unbekannten Schulden geerbt. Ich werde definitiv noch weiter überlegen.
Gut zu wissen, dass man für die Testamentseröffnung bei einem Notar vorgenommen mit zusätzlich 19 % Umsatzsteuer rechnen soll. Ich wurde zu einer Testamentseröffnung eingeladen. Ich informiere mich daher zum Thema, um einen besseren Überblick über den Ablauf zu bekommen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!
Wohne in Canada..Tante vor 7 wochen gestorben…Cousine hatte Vollmacht.
Testament war vorhanden habe auch eine vorahnung das ich teil Erbin sein koennte . Bis jetzt kein schriftliches ueber die Verhandlung oder Inhalt. Wie verlaufen die Gesetze in Deutschland zu diesem Thema? Und wie lange lauft das?
Und werde Ich auch benachrichtigt?
Meine Tante ist seid Februar verstorben, sie hat niemanden mehr, nur noch meinen Bruder, meine Schwester und ich. Aber bis heute haben wir noch nichts vom Amtsgericht oder Notar gehört, noch ein Schreiben bekommen, auch meine Eltern nicht. Als ich an meiner Tante ihrem Haus war, waren schon die Nachbarn darin am renovieren, und meinte frech zu mir, das sie alleinige Erben seien!! Ist das normal??
Hallo Gabi F,
in diesem Fall sollten Sie sich rechtliche Unterstützung von einem Anwalt suchen. Sie sollten die Erbverhältnisse auch in Bezug auf den rechtlichen Pflichtanteil abklären und die Rechte der Nachbarn in Erfahrung bringen, ob diese in einem Testament benannt sind usw. Wir können keine rechtliche Beratung anbieten.
Ihr Team von anwalt.org
Wie können wir rechtlich gegen unseren Notar vorgehen, welcher absichtlich die Auszahlung an die Erbengemeinschaft hinauszögert? Auf Nachfragen per E-Mail wieso das so lange dauert, mittlerweile 18 Monate reagiert er gar nicht. Und auf Anfragen per Telefon werden wir von seiner Sekretärin abgewimmelt. Was können wir tun?
Hallo, ich wollte mich mal mehr mit dem Erbrecht informieren. Denn meine Oma liegt in Sterben. Und da kann es nicht schaden, sich gut auszukennen.
Gut zu wissen, dass für die Testamentseröffnung grundsätzlich das Amtsgericht zuständig ist. Nachdem wir beim Nachlassverwalter gewesen sind, müssen wir nun die Beerdigung planen. Neben den Einladungen für die Gäste muss ich dabei auch für das Essen sorgen.