Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

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Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

FAQ: Testamentseröffnung

Wo findet die Testamentseröffnung statt?

Die Testamentseröffnung findet in aller Regel vor einem Amtsgericht statt. In welchem Bundesland das anders ist, lesen Sie hier.

Muss ich bei der Testamentseröffnung anwesend sein?

Nein. Bei der Testamentseröffnung besteht in Deutschland grundsätzlich keine Pflicht zur Anwesenheit.

Was passiert nach der Testamentseröffnung?

Nach der Testamentseröffnung können die Erben einen Erbschein beantragen und den Nachlass verwalten.

Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.
Die Testamentseröffnung ist kein Buch mit sieben Siegeln. Unser Ratgeber erläutert den Vorgang.

Zahlreiche Personen hinterlegen bei den zuständigen Nachlassgerichten ihre verfassten letztwilligen Verfügungen. Das vereinfacht zum einen den Zugriff auf die Dokumente nach dem Versterben. Zum anderen bietet es Fälschungssicherheit. Kommt es dann zum Erbfall, wird ab dessen Kenntnis das zuständige Amtsgericht die Testamentseröffnung anstreben. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Nicht nur bei den Gerichten hinterlegte Testament trifft dieser Vorgang, sondern auch solche, die im Zuge der Nachlassabwicklung dem Gericht überreicht werden.

Doch wie läuft eine Testamentseröffnung eigentlich ab? Müssen alle Erben anwesend sein? Und wird ein Testament automatisch eröffnet oder müssen die Nachkommen einen separaten Antrag stellen?

Ablauf der Testamentseröffnung

US-amerikanische Serien und zahlreiche Gerichtssendungen haben die Vorstellungen über rechtliche Abläufe bei vielen beeinflusst. Aber weder Gerichtsverfahren noch die Eröffnung eines Testaments läuft tatsächlich immer so spektakulär ab, wie es die Programme suggerieren mögen.

Doch wie wird ein Testament in Deutschland eröffnet? Im Folgenden erfahren Sie mehr zum für die Testamentseröffnung gesetzten Ablauf.

Wer eröffnet ein Testament?

Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen - das Gericht tut dies automatisch.
Sie müssen ein Testament nicht eigens eröffnen lassen – das Gericht tut dies automatisch.

Erfolgt die Testamentseröffnung bei einem Notar oder doch einem Gericht? Grundsätzlich ist für die Testamentseröffnung das Amtsgericht zuständig – genauer: dasjenige Nachlassgericht, in dessen Einzugsbereich der Erblasser zuletzt seinen dauerhaften Aufenthalt hatte. Nur in Baden-Württemberg gilt eine abweichende Regelung: Ein Notar nimmt die Testamentseröffnung hier stellvertretend vor, da in dem Bundesland die Nachlassverwaltung diesem Berufsstand überantwortet ist.

Muss ein Testament eröffnet werden? Grundsätzlich ja, da hierdurch der Erbanfall offiziell gemacht wird und alle Beteiligten und Erbberechtigten von den Inhalten in Kenntnis gesetzt werden. Informationsvorenthaltung kann so verhindert werden.

Wie lange dauert es bis zur Testamentseröffnung?

Verstirbt ein Erblasser, ist das zuständige Amts- bzw. Nachlassgericht zeitnah darüber in Kenntnis zu setzen. Hat der Verstorbene ein öffentliches Testament errichtet und in amtliche Verwahrung gegeben, so finden sich in den Akten des Gerichts entsprechende Hinweise auf den jeweiligen letzten Willen. Ein privatschriftliches Testament liegt hier nur vor, wenn der Erblasser es entsprechend beim Nachlassgericht hinterlegt hat.

Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.
Eine Frist für die Testamentseröffnung gilt laut BGB nicht.

In diesen Fällen wird das Amtsgericht in aller Regel mit Kenntnisnahme des Todesfalles die entsprechenden Dokumente zusammentragen und umgehend die Testamentseröffnung veranlassen. Beantragen müssen Sie dies nicht erst. Es handelt sich um automatisierte Abläufe. Dementsprechend müssen Sie bei der Testamentseröffnung auch keine Frist einhalten.

Etwas länger hingegen kann es dann dauern, wenn die Erben selbst in den Unterlagen des Verstorbenen privatschriftliche oder andere Testamente finden, denn diese müssen zunächst alle dem Nachlassgericht vorgelegt werden. Die Vorenthaltung von Testamenten – auch einem einzelnen und unwirksamen – kann sogar strafrechtliche Relevanz haben.

Nachdem alle (bekannten) Testamente vorliegen, erfolgt die Testamentseröffnung beim zuständigen Nachlassgericht. Sind mehrere Testamente vorhanden, werden alle geöffnet und hinsichtlich der zeitlichen Einordnung begutachtet.

Das Amtsgericht beraumt zur Testamentseröffnung ggf. automatisch einen Termin an, nachdem alle Adressdaten und Betroffenen bekannt sind. Einen Antrag auf Testamentseröffnung müssen Sie also nicht erst gesondert beim Nachlassgericht stellen. Alle Betroffenen werden anschließend über den Termin in Kenntnis gesetzt.

Testamentseröffnung: Dauer der Verlesung

Pauschal lässt sich bei der Testamentseröffnung nicht festlegen, wie lange die Verlesung in dem anberaumten Termin am Ende dauert. Dies richtet sich zum einen nach dem Umfang der letztwilligen Verfügung und ob mögliche weitere Testamente vorhanden sind, denn diese müssen dann alle eröffnet werden, selbst wenn ältere bereits durch neuere aufgehoben wurden.

Ist bei Testamentseröffnung die Anwesenheit Pflicht?

Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann hängt vom Gericht ab.
Die Betroffenen erhalten eine Ladung zur Testamentseröffnung. Wann, hängt vom Gericht ab.

Alle durch das Testament potentiell Betroffene – Erben, Vermächtnisnehmer, Enterbte, Nachlassverwalter usf. – erhalten eine Benachrichtigung über die Testamentseröffnung und werden offiziell zum Termin geladen. In dem Termin verliest ein Richter bzw. der Notar dann den letzten Willen des Verstorbenen. Alle Anwesenden erhalten so Kenntnis über den möglichen Anfall einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses oder die Enterbung und damit ggf. einhergehende Pflichtteilsansprüche.

In der Praxis jedoch verzichtet das Nachlassgericht bei Testamentseröffnung auch aufgrund zeitlicher Bedenken immer öfter auf die Verlesung in einem gesondert anberaumten Termin. Zumeist erfolgt die Eröffnung vom Testament in Abwesenheit der Betroffenen. Diese erhalten aber anschließend das Eröffnungsprotokoll zu im Testament enthaltenen Sachverhalten, die den Einzelnen betreffen.

Auch bei erfolgter Ladung zu einem Eröffnungstermin besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht der Beteiligten, da in jedem Fall der Vorgang protokolliert wird und alle hiervon eine Abschrift erhalten. Der Vorteil an der Wahrnehmung des Termins: die Anwesenden erhalten einen Einblick in den gesamten letzten Willen des Betroffenen. In den Protokollen sind oft nur die Passagen enthalten, die für den jeweils Betroffenen von Bedeutung sind.

Wichtig: Mit erfolgter Testamentseröffnung und Kenntnisnahme der Inhalte beginnt die Frist zur Erbausschlagung. Hierzu haben die eingesetzten Erben nur insgesamt sechs Wochen Zeit. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Erbe automatisch als angenommen, was besonders im Falle der Nachlassüberschuldung zu Problemen führen kann.

Personen, die im Testament nicht erwähnt oder bedacht werden, erhalten kein Eröffnungsprotokoll. Da hier mitunter jedoch dennoch Ansprüche bestehen können, können diese eine Abschrift einfordern, um Einsicht in den letzten Willen zu erhalten und ggf. Forderungen zu stellen.

Für die Testamentseröffnung entstehende Kosten

Zwar erfolgt die Testamentseröffnung von Berliner oder öffentlichem Testament automatisch, dennoch erhebt das Gericht für die Arbeitstätigkeit Gebühren. Die Höhe richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Nach Nummer 12101 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 GNotKG) entsteht eine Gebühr von 100,00 Euro, wenn die Gerichte ein privates oder notarielles Testament eröffnen. Hinzu kommen noch die Kosten für Auslagen (Porto, Versand, Papierkosten usf.). Wenn die Testamentseröffnung von einem Notar vorgenommen wird, stellt dieser zusätzlich 19 % Umsatzsteuer in Rechnung.

Die Kosten bleiben auch bei Eröffnung mehrerer Testamente gleich und müssen von den rechtmäßigen Erben am Ende entrichten werden. Sie können als Nachlassverbindlichkeit mit Vermögen aus der Erbschaft getilgt werden.

Testament eröffnet: Wie geht es weiter?

Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.
Verlesung von öffentlichem oder Berliner Testament: Mit der Eröffnung beginnt der Anfall der Erbschaft.

Nach der erfolgten Testamentseröffnung beginnt der Fall nach geltendem Erbrecht eigentlich erst. Die Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte sind zumeist festgelegt. Wie bereits angemerkt haben die betroffenen Erben ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von dem Anfall einer Erbschaft laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) eine sechswöchige Ausschlagungsfrist.

Ist diese abgelaufen, stehen die Erben zumeist abschließend fest. Gibt es mehrere, bilden diese zunächst eine Erbengemeinschaft, in deren Gesamtbesitz der Nachlass übergeht. Etwaige noch offene Nachlassverbindlichkeiten werden dann aus dem Vermögen der Erbschaft getilgt. Alles, was hiernach übrig bleibt, findet in der anschließenden Erbauseinandersetzung Berücksichtigung.

Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt die Aufteilung der Erbschaft unter den einzelnen Miterben. Die Vorgaben des Erblassers in einem errichteten Testament sind dabei verbindlich.

Erhalten Sie nach der Testamentseröffnung automatisch einen Erbschein? Nein, diesen müssen Sie selbst bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragen. Nicht in jedem Fall jedoch benötigen Sie auch tatsächlichen einen solchen Nachweis über Ihre Erbberechtigung. Das Testament kann bereits in vielen Fällen ausreichen.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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81 Gedanken zu „Testamentseröffnung: Wie verläuft die Verlesung des letzten Willens?

  1. Anton

    Gut zu wissen, wie der Ablauf einer Testamentseröffnung aussieht. Ich möchte nämlich gerne ein Testament erstellen. Der Beitrag liefert da eine klare Linie.

  2. jujutt

    Bevor der Anwalt kommt: Sind Sie überhaupt mit der Tante im erbschaftsrechtlichen Sinne verwandt? Das ist nur so, wenn die Tante die Schwester einer Ihrer Eltern ist. Sofern sie nur „angeheiratet“ ist, sind die nicht verwandt, erben also auch nichts.

  3. Sabine

    Ich weiß das im Testament berücksichtigt wurde. Habe noch kein Bescheid ich weiß auch das es vom Notar gemacht wurde. Der Onkel ist schon sei 2020 Tod. Und die Tante diesen Jahres im März verstorben. Ein Sohn lebt noch. Was kann ich tun.Grüsse

  4. Dorina K

    Mein Vater ist am 1.3.2021 verstorben. Am Amtsgericht in Heidelberg waren drei Testamente hinterlegt.
    Ich hatte zwei geschickt bekommen, von 2015 und von 2019.
    Mein Onkel Diethelm hat ein Drittes. Er will das Datum nicht preisgeben.
    Was kannnichvtun? Mein Vater hat auch einen Tresoor im Keller.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dorina K
    in Österreich

  5. Big 352

    Was ist, wenn ein Ehepaar mit zwei Kindern sich scheiden lässt ,der Mann wieder heiratet, hier auch zwei Kinder bekommt und ein Berliner Testament hinterlegt wird, wo nur letztere Kinder eingetragen sind. Nun stirbt die Frau und das Testament wird eröffnet. Nach Jahren hat der Mann ein neues Testament gemacht und alle vier Kinder zu gleich eingesetzt. Nun ist auch er verstorben und sein letzter Wille soll hier nicht zählen, sondern das erste Testament. Wie kann das denn sein? Kann mir bitte jemand helfen?

  6. Mario

    Gut zu wissen, dass man bei der Testamentseröffnung keine Frist einhalten muss. Ich möchte mir aufgrund meiner Krankheit ebenfalls ein Testament erstellen lassen. Am besten werde ich mich dafür an einen seriösen Anwalt für Erbrecht wenden.

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