Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Strafanzeige: Wegen Betrug, Verleumdung oder sonstigen Straftaten sollten Opfer oder Zeugen stets Anzeige erstatten.
Strafanzeige: Wegen Betrug, Verleumdung oder sonstigen Straftaten sollten Opfer oder Zeugen stets Anzeige erstatten.

Opfer von Straftaten erleiden in der Regel nicht unerhebliche Beeinträchtigungen unterschiedlichster Natur. Denkbar sind mitunter Vermögensschäden, Sachschäden oder gar körperliche und/oder psychische Schäden.

Vielen Betroffenen ist es daher ein immens starkes Bedürfnis, dass der Täter wegen einer durch ihn verübten Tat auch eine angemessene Strafe erfährt bzw. zumindest von Seiten der Behörden gegen ihn ermittelt wird.

Wer sich nicht darauf verlassen möchte, dass die Strafverfolgungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaften, auf anderem Wege von einer Tat Kenntnis erlangen, sollte deshalb Strafanzeige erstatten.

Doch was ist eine Strafanzeige eigentlich? Welchen Zweck erfüllt sie und wo können Betroffene eine Strafanzeige erstatten? Entstehen Kosten und kann man eine Strafanzeige im Zweifel zurückziehen? Und worin besteht im Strafrecht der Unterschied zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige?

Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Strafanzeige für Sie auf den Grund gegangen und haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

FAQ: Strafanzeige

Wann kann eine Strafanzeige gestellt werden?

Eine Strafanzeige können Sie immer dann erstatten, wenn gegen Sie eine Straftat verübt wurde.

Wie kann ich eine Strafanzeige stellen?

Hier können Sie nachlesen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Strafanzeige stellen wollen.

Wie muss eine Strafanzeige aussehen?

Unser Muster bietet Ihnen eine Orientierung, wie eine Strafanzeige aussehen kann.

Was ist eine Strafanzeige?

Vorab soll die Frage geklärt werden, was eine Strafanzeige überhaupt ist und wo eine solche zu stellen ist.

Unter einer Strafanzeige ist zunächst die Mitteilung eines Vorfalls bzw. eines Sachverhalts zu verstehen, der zumindest aus der Sicht des jeweiligen Anzeigenerstatters, den Tatbestand eines gesetzlich normierten Deliktes erfüllen könnte.

Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht.
Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht.

Im Rahmen einer Strafanzeige schildert der Mitteilende der Behörde sodann, was nach seiner Erinnerung und nach seinem Verständnis vorgefallen ist und wer an dem Vorfall beteiligt war.

Nicht nur Opfer von Straftaten können Strafanzeige erstatten. Das gleiche Recht steht auch jedem anderen zu, der der Ansicht ist, Kenntnis über eine Tat erlangt zu haben.

Nicht selten wird eine Anzeige bei der Polizei durch einen Zeugen erstattet. Sofern dem Anzeigenerstatter der Täter namentlich nicht bekannt ist, kann auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden.

Auch in diesem Fall ist von Behördenseite ein Verfahren in Gang zu setzen. Erst wenn ein Täter nach erfolglosen Ermittlungen nicht ausfindig zu machen ist, kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.

Einer bestimmten Form bedarf es bei der Anzeigenerstattung nicht. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder aber bei den Amtsgerichten gestellt werden.

Es ist mithin nicht vonnöten, die Strafanzeige nach striktem Formular zu erstatten und sich an feste Wortlaute zu halten. Laien wissen oftmals überhaupt nicht, welcher Straftatbestand erfüllt ist. Eine genaue Bezeichnung dessen ist auch nicht erforderlich.

Wird eine Anzeige in mündlicher Form gestellt, nimmt die jeweilige Behörde den Sachverhalt zu Protokoll („zur Niederschrift“).

Im Gegensatz zum Strafantrag liegt einer Strafanzeige keine Frist zugrunde. Das zur Anzeige gebrachte Delikt kann allerdings nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verjährt sein, was dann wiederum ein Verfahrenshindernis darstellt.

Welchen Zweck erfüllt eine Anzeige?

Durch eine Strafanzeige erhält die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat.
Durch eine Strafanzeige erhält die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat.

Zweck einer Strafanzeige ist es, die Strafverfolgungsbehörden über einen bestimmten Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, der möglicherweise den Tatbestand einer gesetzlich verankerten Straftat erfüllen könnte. Dadurch kann diese Ermittlungen gegen den jeweiligen Täter in Gang setzen.

In der Regel werden Anzeigen von den Opfern, deren Angehörigen oder aber von Zeugen einer Straftat erstattet.

In den wohl meisten Fällen wäre es den ermittelnden Behörden kaum oder nur schwer möglich, überhaupt Kenntnis von einer vermeintlichen Straftat zu erlangen, denn viele Straftaten finden nicht in der Öffentlichkeit statt.

Strafanzeige: Verfahren

Bei der Erstattung von Strafanzeigen sind die jeweiligen Behörden dazu verpflichtet, dem sogenannten Anfangsverdacht auch nachzugehen, den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären und in alle Richtungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur nach belastenden, sondern auch nach entlastenden Umständen zu überprüfen hat.

Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft wird deshalb in der Umgangssprache auch als „die objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet.

Sofern die Anzeigenerstattung bei der Polizei eingeht, übermittelt diese den geschilderten Sachverhalt an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, welche daraufhin zu entscheiden hat, ob Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist.

Erfolgt eine Verfahrenseinstellung, wird dem Anzeigenerstatter ein schriftlicher Bescheid übersandt, in dem er darüber diesbezüglich informiert wird.

Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag.
Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag.

Eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betruges, wegen Körperverletzung oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die geltenden Gesetze, ist für den Mitteilenden mit keinerlei Kosten verbunden. Dies gilt ausnahmslos für alle Delikte. Dadurch ist gewährleistet, dass sich niemand aus finanziellen Aspekten zurückhalten muss, einen Straftatbestand behördlich zu melden.

Nicht möglich ist es, entgegen dem Irrglauben vieler, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Ein einmal zur Anzeige gebrachter Sachverhalt muss zwingend von Seiten der Behörden ermittelt werden.

Strafanzeige: Online-Verfahren

Mittlerweile ist es in einigen Bundesländern in Deutschland möglich, Strafanzeige im Internet zu erstatten. Insgesamt bieten diesen Service elf Bundesländer an.

In den folgenden Landespolizeibehörden sind Strafanzeigen auch online möglich:

  • Polizei Baden-Württemberg
  • Polizei Berlin
  • Polizei Brandenburg
  • Polizei Hamburg
  • Polizei Hessen
  • Polizei Mecklenburg-Vorpommern
  • Polizei Niedersachsen
  • Polizei Nordrhein-Westfalen
  • Polizei Sachsen
  • Polizei Sachsen-Anhalt
  • Polizei Schleswig-Holstein

Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei der Anzeige handelt es sich lediglich um die Mittelung des Sachverhaltes. Sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden.

Der Strafantrag hingegen ist lediglich bei sogenannten Antragsdelikten (wie beispielsweise dem Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch) vonnöten, damit die Behörden überhaupt ermitteln können. Wird er nicht gestellt, stellt dies ein sogenanntes Verfahrenshindernis dar. Zu einem gerichtlichen Vefahren kann es in einem solchen Fall dann also nicht kommen.

Der Strafantrag ist gesetzlich in § 77 bis 77e des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) sowie in § 158 der Strafprozessordnung (kurz: StPO) verankert.

Antragsberechtigt ist – anders als bei einer Strafanzeige – in der Regel nur derjenige, der aus einer Tat als Geschädigter hervorgeht. Die Frist zur Antragstellung beträgt drei Monate.

Strafanzeige stellen: Muster

Wer Strafanzeige erstatten will, der muss zwar kein striktes Muster oder einen bestimmten Wortlaut verwenden. Eine Strafanzeige ist formlos und kann auch in mündlicher und völlig freier Form erstattet werden.

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen dabei ebenfalls helfen.

Sofern Sie dennoch schriftlich Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen die folgende Beispiel-Strafanzeige wegen Betruges als Muster dienen:

Adresse des Anzeigenerstatters
Adresse der Staatsanwaltschaft
[Datum]Betreff: Strafanzeige wegen Betruges

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [Name und Anschrift des Angeschuldigten] wegen des
Verdachts auf Betruges und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Am [Datum] habe ich festgestellt, dass [Name des Angeschuldigten] folgendes getan hat:
[Schilderung des Verhaltens ]

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name und Unterschrift des Anzeigenerstatters]

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Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

131 Gedanken zu „Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht

  1. Beyza

    Hallo,
    Person x hat Person y wegen Hausfriedensbruch angezeigt.
    Person y bekommt von der Staatsanwaltschaft bescheid, dass das Verfahren eingestellt wurde.
    hat person x somit die Anzeige zurückgenommen?

  2. Mareike

    Guten Tag,

    ich beabsichtige Strafanzeige und Strafantrag zu stellen gegen die nachgewiesene und durch Zeugen bestätigte betrügerische Vorgehensweise der Polizei bei Ermittlungen gegen mich.
    Da ich mittlerweile in einem anderen Bundesland wohne und in diesem auch ausschließlich gemeldet bin, wollte ich fragen, ob ich diese auch bei der Staatsanwaltschaft in diesem Bundesland stellen kann.
    Damit möchte ich auch vermeiden, dass sonst die Staatsanwaltschaft darüber entscheiden würde, welche die Ermittlungen in Auftrag gegeben hatte und somit garantiert nicht neutral und objektiv handeln würde, falls man überhaupt Objektivität von, welcher Staatsanwaltschaft auch immer, zur Ungunsten der Polizei erwarten kann.
    Für eine schnelle und ehrliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

    1. anwalt.org

      Hallo Mareike,

      Sie können eine Anzeige sowie den Strafantrag bei jeder Staatsanwaltschaft einreichen. Allerdings wird der Fall in der Regel dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Ob und in welchem Umfang ermittelt, entscheidet üblicherweise immer die Staatsanwaltschaft.
      Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. JJW

    Guten Tag,

    Ich wurde vor nicht ganz ein Jahr vergewaltigt und 4 Monate weiter Missbraucht von dieser Person.

    Er war 21 und wurde in der Zeit 22. Ich war die Zeit lang 16. (Bin jetzt 17)

    Ich möchte eine Anzeige gegen ihn erstattet, dass hat mir auch mein Therapeut, den ich Zeit ein paar Wochen, wegen der Vergewaltigung und des Missbrauchs aufsuche, da es mich alltäglich sehr beeinflusst.

    Mein Therapeut spricht von einem Posttraumatischen Erlebnis.

    Ich wollte fragen, ob ich dazu einen Anwalt hinzuziehen sollte. Ich müsste mir erst einen suchen und die Kosten komplett allein tragen, weswegen ich darin ein Problem sehe..

    1. anwalt.org

      Hallo JJW,

      eine Anzeige bei der Polizei können Sie auch ohne Anwalt stellen. Benötigen Sie jedoch rechtliche Beratung bezüglich des weiteren Vorgehens, ist es zu empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Irmak

    Guten Tag,

    ich arbeite als Verkäuferin im Einzelhandel und hatte heute ein Gespräch mit unseren Regionalbezirksleitern wegen einer Beschwerde, die eine Kunde geschrieben hat.

    Ich wurde als asozial beschimpft und habe deswegen den Kunden als süffisant betitelt.
    Mein Arbeitgeber sagte mir, dass ich mich, egal was ist Entschuldigen müsste und hat mir natürlich nicht geglaubt.
    So erfolgte eine Abmahnung.
    nun die Frage: Muss ich mir wirklich alles gefallen lassen oder habe ich auch die Möglichkeit eine Strafanzeige zu erstatten wegen Beleidigung?

    Danke im voraus

  5. Jenny

    Guten Tag,
    was soll ich tun, wenn ich feststelle, dass ein Kind(5-7) aus der Nachbarschaft mit seinem Fahrrad gegen mein Auto gefahren ist und dies auch beschädigt hat? Die Eltern des Kindes können aufgrund der mangelnden Deutschkentnissen mich nicht verstehen. Ein anderer Nachbar beobachtete diesen Unfall aus dem Fenster und machte mich auf meinen Schaden aufmerksam.
    Was tut man in so einem Fall? Das Auto ist nagelneu und die Reparaturkosten werden sich auf einige Tausende Euros belaufen .
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. anwalt.org

      Hallo Jenny,

      wenden Sie sich zunächst an die Polizei damit Sie für die Versicherung einen Nachweis der Anzeige haben. Den Schaden sollten Sie dann Ihrer Versicherung melden. In der Regel können die Versicherung und auch die Polizei Ihnen beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. My T

    Hallo, ich wurde zum dritten mal von meinen derzeitigen Freund geschlagen, während mein jüngster Sohn dabei war. Das letzte mal ist vor einer woche passiert, daraufhin habe ich ihn aus meiner Wohnung geschmissen. Ich habe noch keine Anzeige gemacht. Er hat noch ein großes Verfahren wegen Drogen anbau ect am laufen und das seit letztem Jahr. Was passiert mit ihm falls ich die Anzeige doch noch mache? Da er mich immer noch telefonisch bedroht, bin ich doch gewillt ihn anzuzeigen.

    Mfg

    1. anwalt.org

      Hallo My T,

      wir können nicht beurteilen, welche Maßnahmen aufgrund der Anzeige erfolgen werden. Das obliegt der Entscheidung der Beamten bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft. Klären Sie das am besten auf einer Polizeidienststelle ab oder wenden Sie sich an einen Anwalt. Wir bieten keine rechtliche Beratung an.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. CV

    Hallo, ich habe über ebay-Kleinanzeigen eine Tasche gegen Vorkasse gekauft. Entgegen der Beschreibung (screenshot der Anzeige ist vorhanden) handelt es sich offensichtlich um Kunstleder. Ich habe die Verkäuferin aufgefordert die Transaktion zurückabzuwickeln. Sie weigert sich mit dem Hinweis, das ginge nur, wenn man als Zahlung Paypal Verkauf auswählt, nicht aber bei Zahlung per Überweisung oder Paypal Freunde. Das hat aber mit dem Tatbestand, dass die Tasche aus Kunstleder ist nichts zu tun. Meine Frage: Wenn ich Anzeige wegen Betrug erstatte, Sie dann einlenkt und das Geld zurücküberweist, kann ich dann die Anzeige zurückziehen?
    Danke für Ihren Kommentar im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo CV,

      haben Sie eine Straftat zur Anzeige gebracht, kann dies in der Regel nicht zurückgezogen werden, da die Behörden den Sachverhalt verfolgen. Sie können von der Anzeige distanzieren, jedoch sollten Sie das zuvor mit einem Anwalt besprechen oder mit der Polizei abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Steven b.

    Hallo ich habe was über eBay klein Anzeige gekauft , habe mir Bilder schicken lassen von dem opjekt und eine Rechnung mit Name und Betrag. Jetzt wurde die ware nicht verschickt und Antwort auf Mails bekomm ich auch nicht mehr.Ist wohl ein Betrug mit einer falsche Rechnung. Was kann man da noch machen.

    1. anwalt.org

      Hallo Steven b.,

      Sie können sich zunächst an den Kundenservice von EBay wenden und auch bei der Polizei eine Anzeige erstatten. Auf der Polizeidienststellen können Ihnen die Beamten erklären, welche weitern Schritte eventuell notwendig sind.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Mario S.

    Hallo liebes Team von anwalt.org,

    Wenn ich Anzeige gegen einen Händler in Österreich erstatten möchte, kann ich dies bei der örtlichen Staatsanwaltschaft/Polizei machen, oder muss ich mich hierzu an österreichische Behörden wenden? Ich selbst lebe in Deutschland und habe einen Kauf im Internet getätigt.

    Vielen Dank im Voraus

    MfG Mario

    1. anwalt.org

      Hallo Mario S.,

      in der Regel können Sie dies bei einer Polizeidienststelle in Deutschland tun. Üblicherweise ist das deutsche Fernabsatzrecht auch für ausländische Onlinehändler. Informieren Sie sich am besten direkt bei einer örtlichen Polizeidienststelle oder lassen Sie sich im Zweifel von einem Abwalt beraten. Eine solche rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Matthias

    Guten Tag,
    ich habe folgende Frage. Ich bekomme seit ein paar Monaten von der Kanzlei W T aus München Post wo Beiträge für eine Abo einer DatingSeite gefordert werden.
    Ich habe sowas nie abgeschlossen. In den Schreibe wird darauf hingewiesen das ich zu zahlen habe oder Anzeige gegen Unbekannt machen sollte. Da ich in meiner Familie schon den Fall des identitätsdiebstahl hatte kann ich mir das bei mir auch vorstellen. Der Kanzlei liegen von Bankdaten und Email Adresse vor. Was raten Sie.

    vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Matthias,

      in diesem Fall sollten Sie sich an die Polizei wenden. Dort können Ihnen die Beamten bei den nächsten Schritten behilflich sein. Auch eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt ist empfehlenswert. Eins solche können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Maria R.

    Guten Tag,
    vor 22 Jahren und 7 Monaten 28.08.1995 wurde unsere Tochter Heike ermordet.(Erschlagen, Erstochen und Aufgehängt ).Täter bis heute nicht gefasst.
    Letztes Jahr ergab es sich das ein Zeuge der bis zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt war vernommen wurde. Er sagte nur einen Satz „Ich war das nicht das war J…. M…. Daraufhin wurde weiter gegen ihn ermittelt . Er wurde dann ein zweites mal vorgeladen , da einige Indizien auf ihn zutrafen. Das Vorladungsdatum war am 10.10.2017. Er ist aber am 07.10.2017 verstorben .

    Jetzt die Frage : Kann ich als Mutter den Mann den der Verstorbene als Täter beschuldigt hat anzeigen ?

    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen ,da die Situation unerträglich ist .

    Mit frdl.Grüßen
    Maria R.

    1. anwalt.org

      Hallo Maria R.,

      ob eine Anzeige in diesem Fall erfolgreich sein wird, können wir nicht beurteilen. Hier sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden und mit diesem die weitere Vorgehensweise besprechen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Bruno

    Hallo Anwalt.org-Team,

    erstmal Kompliment für euer inhaltlich hervorragende und top-optimierte Website!

    Ich habe für vier verschiedene Domains bei einer Agentur für Suchmaschinenoptimierung vier einzelne Verträge zur Optimierung der entsprechenden Websites mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und diesbezüglich die jeweiligen Monatspauschale regelmäßig bezahlt (wahrscheinlich ein Dienstleistungsvertrag obwohl eher werkvertragsähnliche Leistungen beauftragt sind). Doch für drei der Websites wurde in den ersten sieben Monaten keinerlei Optimierung vorgenommen, wie ich jetzt festgestellt habe. Natürlich hatte ich zwischenzeitlich immer wieder angefragt, wie es mit der Optimierung stehe, aber nur hinhaltende Auskünfte erhalten. Für eine der Websites ist auch nach 10 Monaten keinerlei Optimierung erfolgt, was ich durch eine fachkundige Stelle haben prüfen lassen. Ich habe daher zweimal Nachbesserungen und entsprechende Leistungsnachweise für alle Monate mit entsprechende ausreichenden Fristsetzungen gefordert, und zwar verbunden mit einer Ablehnungsandrohung vorbehaltlich weiterer rechtlicher Schritte (unausgesprochen bezogen auf Rückzahlung, Schadensersatz und ggfs. Betrug).

    Als ich auch daraufhin nur hinhaltende Antworten per Email erhalten und einen Bericht über vorgenommene Optimierungen, die erst mit sieben Monaten Verspätung erfolgt sind und vielleicht fünfzehn Stunden in Anspruch genommen haben, aber auch nicht fachmännisch waren und zum Teil sogar fehlerhaft und schädlich (Duplicate Content). Daraufhin haben ich für alle vier Verträge fristlose Kündigungen aus wichtigem Grund (Schlechtleistung und Nichtleistung – in einem Fall komplette Nichtleistung!) ausgesprochen und für die Agentur die entsprechenden FTP-Zugänge gesperrt und eine Rückzahlung gezahlter Beträge für die Monate gefordert, in denen keinerlei Leistung erbracht wurde. Natürlich zahle in ich auch seit der ersten Fristsetzung keine der Rechnungen der Agentur mehr…

    Die SEO-Agentur behauptet nun, dass alle vereinbarten Dienstleistungspunkte erbracht worden seien und dass für die fristlosen Kündigungen die Rechtsgrundlage fehle und droht nun mit Inkasso.

    Fragen:

    1) Stellt im Dienstleistungsbereich eine in Rechnung gestellte, jedoch nicht bzw. nicht ordnungsgemäß oder auch stark verspätet erbrachte Vertragsleistung den Straftatbestand des Betrugs dar? Wenn ja, sollte ich sofort Strafanzeige stellen?

    2) Sollte ich einen Mahnbescheid über die von mir zurückgeforderten Zahlungen für die komplett leistungsfreien Monate stellen?

    Mir klar, dass hier keine umfassende Rechtsberatung erfolgen kann, aber für genauere generellere Hinweise, wie ich in dieser verzwickten Lage vorgehen sollte, wäre ich sehr dankbar!

    Beste Grüße
    Bruno

    1. anwalt.org

      Hallo Bruno,

      wir dürfen keinerlei Rechtsberatung anbieten und empfehlen Ihnen sich bezüglich Klärung der Sachlage an einen fachkundigen Anwalt zu wenden. Wir können keine rechtliche Beurteilung vornehmen und daher nicht einschätzen, ob der Tatbestand erfüllt ist. Einen Mahnbescheid zu stellen, steht Ihnen selbstverständlich frei.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. sophie

    Hallo an alle ich wollte fragen ob ich eigendlich eine person anzeigen kann wegen beleidigung weil ich werde immer von meinen mitschülern beleidigt

    1. anwalt.org

      Hallo sophie,

      eine Anzeige wegen Beleidigung kann bei der Polizei gestellt werden. Informieren Sie sich am besten bei der Polizeidienststelle.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Michael

    Hallo liebes Anwalt-Team,

    ich verstehe diese 3-Monatsfrist nicht. Ich bin Buchhalter und arbeite sehr eng mit meinem Chef zusammen. Am 28.01.18 habe ich ihn über mehrere Diebstähle informiert. Es geht um ca. 200.000€. Der Täter = AN wurde dazu befragt und er gestand wegen Spielsucht.

    Mein Chef will Geld anstatt Knast ( vermutlich geht beides nicht…)

    Wenn Chef jetzt mit dem ex-AN eine Rückzahlungsvereinbarung trifft, auch schriftlich, und bsp. es stellt sich raus, dass das nicht fruchtet, was genau haben wir mit dieser 3-Monatsfrist zu tun? Könnte mein Chef oder ich als Zeuge, den Täter nicht mehr anzeigen???

    Ich lese das irgendwie so, kann es aber nicht glauben. Oder was, er zahlt 1 Jahr laut Vereinb., dann nicht mehr. Anzeige dann noch möglich???

    ps: Rz-Vereinb. läuft knapp 12 Jahre.

    Vielen Dank,
    wäre eine super Hilfe!

    Michael

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      die Frist von drei Monaten betrifft den Strafantrag, der durch den Geschädigten selbst gestellt werden muss. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt, wird das Vergehen in der Regel nicht mehr verfolgt. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen sich diesbezüglich ausführlich von einem Anwalt informieren und beraten zu lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Helene

    Ich habe über Ebay einProdukt gekauft und dann von meinem Widerruf Gebrauch gemacht, die Ware zurückgesendet, aber mein Geld nicht erhalten. Die Verkäuferin behauptet, ich hätte eine große Menge zum Testen verbraucht (was nicht richtig ist, die Ware kam schon nicht voll gefüllt hier an)und weigert sich, mir eine Teilrückerstattung zu gewähren, obwohl Pay Pal sie dazu gebeten hatte. Meine gekaufte Ware will sie nur zurücksenden, wenn ich noch einmal Versandkosten zahle.Sie würde es als Warensendung für 1,90 € absenden.
    Da ich schon einmal Versandkosten gezahlt und die Ware mit GLS zurück gesendet habe, ist dieses wohl nicht richtig.
    Sie hat mein Geld und zusätzlich die Ware. Selbst wenn ich die Menge verbraucht hätte, wie sie behauptet, stünde mir der restliche Inhalt zu. Pay Pal und Ebay können nicht aktiv werden, weil die Ware schon zurück beim Verkäufer ist.

    1. anwalt.org

      Hallo Helene,

      hier ist die Konsultation von einem Anwalt empfehlenswert, da wir keine rechtliche Beratung anbieten können. Mit diesem können Sie die weitere Vorgehensweise abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Mohammad K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich brauche Ihre hilfe .
    Am 20. Februar habe ich mit jemandem durch Ebay-Kleinanzeige App geklärt, dass ich etwas von ihm kaufen wird . Wir haben geeignet dass ich wie immer das Geld überweise umd dann schickter mir die ware .
    Im moment wenn ich ihm das geld überwiesen haben , antwortete er auf mich nicht mehr und seitdem deit 8 Tage hat er noch nicht geantwortet ich habe keine Telefonnummer, keine Addresse aber ich habe die stadt wo er wohnt und die Bankverbindung Informationen an den ich das geld überwiesen habe .
    Was empfehlen Sie mir zu tun ?
    Über Ihre Rückmeldung freue ich mich
    Mit freundlichen Grüßen
    Mohammad K.

    1. anwalt.org

      Hallo Mohammad K.,

      ein Ansprechpartner ist hier der Kundenservice von EBay. Dieser sollten Ihnen die weitere Vorgehensweise mitteilen können. Zudem können Sie auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, sollten Sie im Zweifel einen Anwalt vor Ort konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Barbara

    Hallo mein Name ist Barbara.!
    Ich möchte eune Anzeige schalten wegen Betruges,ich stehe seit einem Jahr mit einer Bank die in Frankreich ist in Verbindung wegen einem Darlehn.Ich war so dumm und habe der Bank die den Namen f f trägt per E-mail in Verbindung .Ich habe bis jetzt eine Summe von 1720€ an diese Bank bezahlt ,es waren immer gebüren für Versicherung oder überweisungsgebühren .Nur habe ich das Darlehen noch nicht auf meinem Konto gesehen.Gester habe ich eine E-mail bekommen das dass Darlehen heute auf meinem Konto sein soll,aber es war nichts da.Ich habe die Bank ff sofort in kennis gesetzt.,das da nicht auf meinem Konto ist.Eins Stunde später erklärte man mir das ich noch mal eine Gebühr bezahlen soll damit die Bank das Geld freihgeben kann.Jetzt mlchte ich die Sache Anzeigenwegen Betruges.Denn ich denke das es diese Bank garnicht gibt.Denn ich habe mal im Internet nach dieser Bank geforscht und nicht gefunden.Kann ich die französische Polizei damit beauftragen das die da mal eine nachforschen macht?ider das kann ich sonst machen.?ich habe Belege und E-mail und kann das auch beweisen was ich bis jetzt über Western Union und Money Gram überwiesen habe.

    1. anwalt.org

      Hallo Barbara,

      eine Anzeige können Sie bei der Polizei erstatten. Informieren Sie sich dort auch inwiefern eine weitere Anzeige bei der französischen Polizei erfolgen muss. Da wir keine Rechtsberatung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich zudem an einen Anwalt zu wenden und mit diesem die weiteren Schritte zu besprechen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Manuela

    Guten Tag,

    ich überlege über Facebook etc. zu massenweisen Anzeigen gegen A. P. von der AfD für seine Hetzrede vom 14.02.2018 aufzurufen.
    Ist das rechtlich möglich?
    Dies wäre nach meiner Ansicht eine Möglichkeit der Bevölkerung ihren Unmut darüber kund zu tun und die Wichtigkeit der Strafverfolgung zu unterstreichen.

    Viele Grüße
    Manuela

    1. anwalt.org

      Hallo Manuela,

      inwiefern Sie rechtlich berechtigt sind einen solchen Aufruf zu unternehmen, können wir nicht beurteilen. Dies sollten Sie mit einem Anwalt oder der Polizei abklären. Zudem sollten Sie auch die AGB berücksichtigen und sich informieren, inwiefern Sie mit diesen konform gehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Simmens

    Ich habe eine Frage zu der Art und Weise, wie ein Strafantrag gestellt werden darf:
    Ist es zwingend erforderlich, dass der Strafantrag von mir quittiert (z.B. meine Unterschrift) werden muss oder reicht es aus, wenn ich bei der Anzeigenaufnahme dem Polizisten sagen, dass er in seinem Sachverhalt reinschreibt, dass ich einen Strafantrag erstatte?

    1. anwalt.org

      Hallo Simmens,

      ein Strafantrag muss in der Regel unterschrieben sein, der er auch schriftlich an das zuständige Amtsgericht zu richten ist. Ein Strafanzeige kann hingegen üblicherweise auch mündlich bei der Polizei erfolgen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. P-G Maria

    Sehr geehrters Anwaltsteam.
    Ich habe die Betreuung meines Vaters übernommen, der nun im Pflegeheim wohnt. Bei der Kontrolle seiner Kontoauszüge stellte ich einen mehrfachen, unerlaubten Kontozugriff durch meine Schwägerin, von 2014 bis zum Juli 2016 fest. Diese gab die Veruntreuung zu und versprach auch, daß Geld an meinen Vater zurückzuzahlen. Leider ist sie diesem Versprechen bisher nicht nachgekommen.
    Nun habe ich sie schriftlich zur Rückzahlung aufgefordert, ihre eine Frist gesetzt und ihr eine Liste mit Datum und Betrag der jeweiligen Veruntreuung ausgehändigt.
    Sie weigert sich nun das Geld zurückzuzahlen.
    Wie gehe ich nun gegen sie vor, damit mein Vater möglichst ohne Unkosten, sicher und rasch zu seinem Recht bzw. Geld kommt, dass er dringend für die Kostendeckung des Pflegeheims benötigt?
    Vielen ieben Dank für Ihren Rat schon im Voraus

    1. anwalt.org

      Hallo P-G Maria,

      eine Anzeige können Sie jeder Zeit bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an Ihrem Wohnort stellen. Dies wird in der Regel an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Einen Anwalt müssen Sie nicht zwingend beauftragen. Eine Rechtsberatung wäre dennoch empfehlenswert. Eine solche bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

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