Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Strafanzeige: Wegen Betrug, Verleumdung oder sonstigen Straftaten sollten Opfer oder Zeugen stets Anzeige erstatten.
Strafanzeige: Wegen Betrug, Verleumdung oder sonstigen Straftaten sollten Opfer oder Zeugen stets Anzeige erstatten.

Opfer von Straftaten erleiden in der Regel nicht unerhebliche Beeinträchtigungen unterschiedlichster Natur. Denkbar sind mitunter Vermögensschäden, Sachschäden oder gar körperliche und/oder psychische Schäden.

Vielen Betroffenen ist es daher ein immens starkes Bedürfnis, dass der Täter wegen einer durch ihn verübten Tat auch eine angemessene Strafe erfährt bzw. zumindest von Seiten der Behörden gegen ihn ermittelt wird.

Wer sich nicht darauf verlassen möchte, dass die Strafverfolgungsbehörden, wie Polizei und Staatsanwaltschaften, auf anderem Wege von einer Tat Kenntnis erlangen, sollte deshalb Strafanzeige erstatten.

Doch was ist eine Strafanzeige eigentlich? Welchen Zweck erfüllt sie und wo können Betroffene eine Strafanzeige erstatten? Entstehen Kosten und kann man eine Strafanzeige im Zweifel zurückziehen? Und worin besteht im Strafrecht der Unterschied zwischen einem Strafantrag und einer Strafanzeige?

Im folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen rund um das Thema Strafanzeige für Sie auf den Grund gegangen und haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.

FAQ: Strafanzeige

Wann kann eine Strafanzeige gestellt werden?

Eine Strafanzeige können Sie immer dann erstatten, wenn gegen Sie eine Straftat verübt wurde.

Wie kann ich eine Strafanzeige stellen?

Hier können Sie nachlesen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie eine Strafanzeige stellen wollen.

Wie muss eine Strafanzeige aussehen?

Unser Muster bietet Ihnen eine Orientierung, wie eine Strafanzeige aussehen kann.

Was ist eine Strafanzeige?

Vorab soll die Frage geklärt werden, was eine Strafanzeige überhaupt ist und wo eine solche zu stellen ist.

Unter einer Strafanzeige ist zunächst die Mitteilung eines Vorfalls bzw. eines Sachverhalts zu verstehen, der zumindest aus der Sicht des jeweiligen Anzeigenerstatters, den Tatbestand eines gesetzlich normierten Deliktes erfüllen könnte.

Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht.
Zu stellen ist eine Strafanzeige bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht.

Im Rahmen einer Strafanzeige schildert der Mitteilende der Behörde sodann, was nach seiner Erinnerung und nach seinem Verständnis vorgefallen ist und wer an dem Vorfall beteiligt war.

Nicht nur Opfer von Straftaten können Strafanzeige erstatten. Das gleiche Recht steht auch jedem anderen zu, der der Ansicht ist, Kenntnis über eine Tat erlangt zu haben.

Nicht selten wird eine Anzeige bei der Polizei durch einen Zeugen erstattet. Sofern dem Anzeigenerstatter der Täter namentlich nicht bekannt ist, kann auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet werden.

Auch in diesem Fall ist von Behördenseite ein Verfahren in Gang zu setzen. Erst wenn ein Täter nach erfolglosen Ermittlungen nicht ausfindig zu machen ist, kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens.

Einer bestimmten Form bedarf es bei der Anzeigenerstattung nicht. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder aber bei den Amtsgerichten gestellt werden.

Es ist mithin nicht vonnöten, die Strafanzeige nach striktem Formular zu erstatten und sich an feste Wortlaute zu halten. Laien wissen oftmals überhaupt nicht, welcher Straftatbestand erfüllt ist. Eine genaue Bezeichnung dessen ist auch nicht erforderlich.

Wird eine Anzeige in mündlicher Form gestellt, nimmt die jeweilige Behörde den Sachverhalt zu Protokoll („zur Niederschrift“).

Im Gegensatz zum Strafantrag liegt einer Strafanzeige keine Frist zugrunde. Das zur Anzeige gebrachte Delikt kann allerdings nach dem Ablauf einer bestimmten Zeitspanne verjährt sein, was dann wiederum ein Verfahrenshindernis darstellt.

Welchen Zweck erfüllt eine Anzeige?

Durch eine Strafanzeige erhält die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat.
Durch eine Strafanzeige erhält die Polizei Kenntnis von einer möglichen Straftat.

Zweck einer Strafanzeige ist es, die Strafverfolgungsbehörden über einen bestimmten Sachverhalt in Kenntnis zu setzen, der möglicherweise den Tatbestand einer gesetzlich verankerten Straftat erfüllen könnte. Dadurch kann diese Ermittlungen gegen den jeweiligen Täter in Gang setzen.

In der Regel werden Anzeigen von den Opfern, deren Angehörigen oder aber von Zeugen einer Straftat erstattet.

In den wohl meisten Fällen wäre es den ermittelnden Behörden kaum oder nur schwer möglich, überhaupt Kenntnis von einer vermeintlichen Straftat zu erlangen, denn viele Straftaten finden nicht in der Öffentlichkeit statt.

Strafanzeige: Verfahren

Bei der Erstattung von Strafanzeigen sind die jeweiligen Behörden dazu verpflichtet, dem sogenannten Anfangsverdacht auch nachzugehen, den Sachverhalt so gut wie möglich aufzuklären und in alle Richtungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nicht nur nach belastenden, sondern auch nach entlastenden Umständen zu überprüfen hat.

Gut zu wissen: Die Staatsanwaltschaft wird deshalb in der Umgangssprache auch als „die objektivste Behörde der Welt“ bezeichnet.

Sofern die Anzeigenerstattung bei der Polizei eingeht, übermittelt diese den geschilderten Sachverhalt an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft, welche daraufhin zu entscheiden hat, ob Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist.

Erfolgt eine Verfahrenseinstellung, wird dem Anzeigenerstatter ein schriftlicher Bescheid übersandt, in dem er darüber diesbezüglich informiert wird.

Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag.
Eine Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit einem Strafantrag.

Eine Strafanzeige, beispielsweise wegen Betruges, wegen Körperverletzung oder wegen eines sonstigen Verstoßes gegen die geltenden Gesetze, ist für den Mitteilenden mit keinerlei Kosten verbunden. Dies gilt ausnahmslos für alle Delikte. Dadurch ist gewährleistet, dass sich niemand aus finanziellen Aspekten zurückhalten muss, einen Straftatbestand behördlich zu melden.

Nicht möglich ist es, entgegen dem Irrglauben vieler, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Ein einmal zur Anzeige gebrachter Sachverhalt muss zwingend von Seiten der Behörden ermittelt werden.

Strafanzeige: Online-Verfahren

Mittlerweile ist es in einigen Bundesländern in Deutschland möglich, Strafanzeige im Internet zu erstatten. Insgesamt bieten diesen Service elf Bundesländer an.

In den folgenden Landespolizeibehörden sind Strafanzeigen auch online möglich:

  • Polizei Baden-Württemberg
  • Polizei Berlin
  • Polizei Brandenburg
  • Polizei Hamburg
  • Polizei Hessen
  • Polizei Mecklenburg-Vorpommern
  • Polizei Niedersachsen
  • Polizei Nordrhein-Westfalen
  • Polizei Sachsen
  • Polizei Sachsen-Anhalt
  • Polizei Schleswig-Holstein

Unterscheidung zwischen Strafanzeige und Strafantrag

Die Strafanzeige ist nicht zu verwechseln mit dem Strafantrag. Bei der Anzeige handelt es sich lediglich um die Mittelung des Sachverhaltes. Sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden.

Der Strafantrag hingegen ist lediglich bei sogenannten Antragsdelikten (wie beispielsweise dem Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch) vonnöten, damit die Behörden überhaupt ermitteln können. Wird er nicht gestellt, stellt dies ein sogenanntes Verfahrenshindernis dar. Zu einem gerichtlichen Vefahren kann es in einem solchen Fall dann also nicht kommen.

Der Strafantrag ist gesetzlich in § 77 bis 77e des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) sowie in § 158 der Strafprozessordnung (kurz: StPO) verankert.

Antragsberechtigt ist – anders als bei einer Strafanzeige – in der Regel nur derjenige, der aus einer Tat als Geschädigter hervorgeht. Die Frist zur Antragstellung beträgt drei Monate.

Strafanzeige stellen: Muster

Wer Strafanzeige erstatten will, der muss zwar kein striktes Muster oder einen bestimmten Wortlaut verwenden. Eine Strafanzeige ist formlos und kann auch in mündlicher und völlig freier Form erstattet werden.

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Ihnen dabei ebenfalls helfen.

Sofern Sie dennoch schriftlich Anzeige erstatten wollen, kann Ihnen die folgende Beispiel-Strafanzeige wegen Betruges als Muster dienen:

Adresse des Anzeigenerstatters
Adresse der Staatsanwaltschaft
[Datum]Betreff: Strafanzeige wegen Betruges

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen [Name und Anschrift des Angeschuldigten] wegen des
Verdachts auf Betruges und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.
Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Am [Datum] habe ich festgestellt, dass [Name des Angeschuldigten] folgendes getan hat:
[Schilderung des Verhaltens ]

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des
Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name und Unterschrift des Anzeigenerstatters]

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Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

131 Gedanken zu „Strafanzeige erstatten – Wo und wie es richtig geht

  1. Margot W

    Wir haben von einer Mitarbeiterin bei Media Markt eine Smart Watch gekauft, die aus einem Handyvertrag von ihr stammt. Sie hat uns auf unsere mehrmalige Nachfrage nach einer Garantie beim Kauf der Samsung Watch Active mitgeteilt:

    Media Markt ist da sehr kulant, es wird keine Rechnung benötigt. Es genügt die Seriennummer, ich muss es wissen ich arbeite bei Media Markt. Es handelt sich um eine Anzeige von Ebay-Kleinanzeigen. Wir haben die Uhr bei ihr abgeholt und kannten sie vom Media Markt, daher haben wir ihr auch vertraut.

    Die Garantie war uns wichtig, wir haben uns auf diese Aussage verlassen, wir hätten die Samsung Watch Active sonst nicht gekauft.

    Media Markt hat uns jetzt ganz klar gesagt und das auch schriftlich mitgeteilt, dass dies nicht stimmt, ohne Original Rechnung keine Garantie! Ich habe die Dame mehrmals kontaktiert, aber sie meldet sich nicht mehr.
    Was können wir tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Margot W,

      hier sollten Sie bei einem Anwalt abklären, welche Ansprüche überhaupt in diesem Fall bestehen und ob eine Anzeige möglich ist. Wir bieten keine rechtliche Beratung an.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Jaqueline H

    Hallo ich habe folgende Frage.

    Ich habe für eine bekanntin ein Parfum bestellt welches sie angeblich behalten wollte und sie sollte mir das Geld dafür zurückgeben. 1. Sie hat nur zur Hälfte mir das Geld wieder gegeben 2. Ich habe in ebayauf ihren Account entdeckt das sie genau das parfum verkaufen will welches ich ihr bestellt hatte und sie es bekommen hatte .

    Ist das Betrug ? Und was kann ich tun damit sie erstens das restliche Geld mir wieder gibt und das sie in ebay nicht noch mehr verkauft?

    Lg jaqueline H.

  3. Moritz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei mir ist es so das ein Transporteur trotz Anzahlung mein Pferd weder zum vereinbaren Zeitpunkt transportiert noch zu den Ausweichterminen die im Nachgang vereinbart wurden.

    Nun meldet er sich nicht mehr. Wie gehe ich am besten vor, stelle eine Strafanzeige oder ist es besser direkt über einen Anwalt zu gehen. Ich möchte meine Anzahlung zurück, die 50% des vereinbarten Preises beträgt. Zu dem auch gerne die Mehrkosten da mein Pferd fast einen Monat länger im alten Stall stand und ich den neuen bereits bezahlen musste.

    Vielen Dank

  4. Igor S.

    Nach einem Verprügeln auf dem Arbeitsplatz (Polizei war dort) wollte ich nach 2 Wochen persönlich eine Anzeige gegen Körperverletzung im Polizeirevier erstatten. Beim Empfang im Polizeirevier wurde mir gesagt, dass die Sache schon aufgenommen ist. Ich bin auch ein Beschuldigter und kriege die Unterlagen per Post. Heißt das, dass die Polizei beim befragen vor Ort die Anzeige mündlich aufgenommen hat und ich eine Anzeige mündlich erstatten hab?

  5. Andreas W.

    Hallo,

    Vodafone hat mir einen DSL und Telefon Vertrag bestätigt, den ich so nicht am Telefon bestellt habe. Trotz mehrfacher Anrufe und Schreiben (Widerruf) wollen sie mich nicht aus dem „Scheinvertrag“ herauslassen. Durch diese Täuschung muss ich jetzt länger bei Vodafone bleiben, als ich will.

    Hat es Sinn diesen Vorgang als Betrug bei der Polizei anzuzeigen?

    1. anwalt.org

      Hallo Andreas W.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten und daher die Erfolgsaussichten einer Anzeige nicht einschätzen. Wenden Sie sich am besten an eine Verbraucherschutzorganisation, einen Anwalt oder an die Polizei.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Thomas H

    Ultra-Kurzfassung und nur die Spitze des Eisbergs:

    Erbfall: Erblasser (verst. 2015 – kein Testament gefunden), nicht verheiratet, keine Kinder, Eltern längst verstorben. Unsere Väter waren Brüder, also bin ich als Cousin ein Erbe 3. Ordnung väterlicherseits. Ich war als Betreuer eingesetzt und der Einzige, der den Erblasser bewusst kannte. Ich löste die Wohnung auf und managte die Zahlungen der priv. KV und Beihilfe. Obwohl man mich nicht suchen musste, nötigt mich der eingesetzte Nachlasspfleger am Telefon, wenn ich nicht eine seit über 2 Jahren vor mir liegende Honorarvereinbarung mit dem Genealogen unterschreibe, komme ich nie an mein Erbe. Wozu? Ich bin ja da. Entnervt unterschrieb ich.

    Auch der zweite Cousin wurde ganz einfach gefunden (lebte in der gleichen Stadt, war nur verzogen, alte Adr. Von 1990 kam von mir), der musste das doppelte an Honorar unterzeichnen, obwohl ich lt. LG Düsseldorf und LG Berlin aus 2011 Urteile fand, die besagen, dass der Nachlasspfleger nach Erben 3. Ordnung selbst hätte suchen müssen in einem einfachen Fall wie diesem.

    Bei der e.V. sollte eine Vollmacht aufgenommen werden, die den Genealogen bevollmächtigt, ein weiteres Honorar mit dem Nachlasspfleger auszuhandeln…. (Versuch einer sittenwidrige Bereicherung?) Geht’s noch? Habe ich abgelehnt.

    Eine weitere Nötigung dann bei dem Erbauseinandersetzungsvertrag (war der bei Geldvererbung überhaupt notwendig?), wenn ich nicht eine neue Fassung beglaubigen lasse, die es erlaubt, das Honorar direkt an den Genealogen auszuzahlen, komme ich nie an mein Erbe. Also noch einmal zum Notar….

    Habe ein Urteil des OLG Celle aus 2015 gelesen, nachdem mir vermutlich Schadenersatz zustehen könnte, da der Nachlasspfleger in einem einfachen Fall nicht selbst gesucht hat bzw. hier einen Genealogen eingeschaltet hat, wo es nichts zu suchen gab.

    Frage: Strafanzeige oder Strafantrag (online?), ich denke wegen Schadenersatz oder doch wegen Nötigung? Alle Nötigungen und andere Dinge wie bewusste Verzögerungen der Auszahlung auf eine Anzeige oder alles trennen? Und kann der Nachlasspfleger noch belangt werden, wenn er seine Kanzlei evt. in Kürze schließt?

    Aufgrund des Umfanges werde ich mir keinen RA leisten können, da Nettorente im dreistelligen Bereich.

    Vielen Dank

  7. Martin L

    Hallo Zusammen,

    mich würde Interessieren, ob eine Strafanzeige und Strafantrag Erfolgsaussichten hätte, gemäß dem Fall, bei einer Fahrzeugkontrolle wird mir Blut für eine Drogenuntersuchung abgenommen (unter Zwang), ich jedoch nüchtern gefahren bin. Alle „freiwilligen“ Tests wurden abgelehnt. Köperverletzung, Verfolgung Unschuldiger fallen mir hier als erstes ein.

  8. Anne B

    Gut zu wissen, dass eine Anzeige sowohl mündlich als auch schriftlich gemacht werden kann. Es wäre schade dass letztendlich eine Tat nicht bestraft wird, nur weil das Format nicht richtig war. Auf diese Weise werden Zeugen nicht so leicht abgeschreckt.

  9. A. E.

    Hallo,
    wenn ich aufgrund eines mir zu Unrecht auferlegten, mittlerweile auch eingestellten Strafverfahrens eine Gegenanzeige erstatten möchte, reicht es, diese einfach „neu“ aufzugeben oder ist eine bestimmte andere Form dafür erforderlich?

  10. Tim B

    Hallo! Ich bin seit 6 Monaten von meiner Freundin getrennt und habe leider noch persönliche Gegenstände dort liegen. Meine Ex-Freundin verweigert die Herausgabe, da sie vorerst nun eine Abrechnung für die gemeinsame Zeit klären will. Da wir weder schriftliche noch vertraglicher Vereinbarungen über vermeintlichen Geldzahlungen ausgemacht haben, sind das für mich 2 getrennten Themen. Sie verweigert mir den Zugang zu meinem Eigentum und will mich mit der Abrechnung erpressen, reine Schikane also. Zudem hat sie Pakete von der Post (die leider an die alten Adresse gegangen sind) zurückbehalten. Mit erzählt sie, sie hätte die Annahme verweigert, laut DHL aber ist die Zustellung definitiv erfolgt.

    Ich würde gerne daher eine Anzeige wegen Diebstahl erstatten – wo mache ich das am Besten? Über einen Anwalt oder direkt bei der Polizei?

    Freue mich auf eine kurze Einschätzung. Danke sehr.

    1. anwalt.org

      Hallo Tim B,

      eine Anzeige wegen Diebstahls muss bei der Polizei eingereicht werden. Dort werden Sie über die weiteren Schritte informiert.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Marcel

    Eine Strafanzeige wegen übler Nachrede ist nur möglich / sinnvoll in Verbindung mit einem Strafantrag, weil üble Nachrede ein Antragsdelikt ist, richtig?
    Wenn dem so ist, beträgt die Frist für den Strafantrag drei Monate?

    Eine Strafanzeige bzgl. einer üblen Nachrede vom November 2018 macht also keinen Sinn mehr?

  12. Robert

    Guten Morgen Ich habe bei ebay.de einen Artikel gekauft, per Überweisung bezahlt – der Verkäufer hat die Ware nicht verschickt – das Geld nicht zurückgegeben. Ebay hilft nicht, er hat mir die Verkäuferdaten mit der Adresse mitgeteilt (Privatverkäufer aus Deutschland). Kann ich „Strafanzeige“ Polizei Nordrhein-Westfalen online einreichen? Nehmen Sie sofort einen Anwalt, der dem Betrüger seine Kosten hinzufügt? Ich habe Korrespondenz mit eBay, Zahlungsbestätigung, Austausch von E-Mails mit dem Verkäufer, seine persönlichen Daten mit der Adresse, Auktionsnummer … Mit freundlichen Grüßen aus Polen

  13. Eylem

    Hallo
    Ich habe eine Frage
    Am 27.02.2019 wurde meine Katze in einer 30er Zone angefahren und musste eingeschläfert werden da die Fahrerin deutlich schneller fuhr…
    Wir sind jetzt schon im Oktober, aber ich kann es immerhin noch nicht vergessen… kann ich sie immer noch anzeigen? Oder geht das nicht mehr?

    Mit Freundlichen Grüßen
    Eylem

    1. anwalt.org

      Hallo Eylem,

      am besten klären Sie mit einem Anwalt oder bei der Polizei ab, ob überhaupt ein Tatbestand besteht und ob dieser bereits verjährt ist. Allerdings liegt beim Anfahren eines Tieres üblicherweise auch eine Pflichtverletzung des Halters vor.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. L. Kraus

    Hallo, ich wüsste gern, wer zuständig ist. Ich möchte einen Reiseveranstalter verklagen, der mir heute (1.10.2019) mitteilte, dass meine Reise nicht stattfinden kann und mein Geld (deutlich über 2000€) weg ist, wobei die Versicherung des Reiseveranstalters nicht greift. Die absehbare Insolvenz muss dem Veranstalter selbst bereits vor Monaten bekannt gewesen sein, aber in betrügerischer, böswilliger Absicht wurde dies verschwiegen und ich wurde noch am 30.8.2019 (also weniger als 1 Monat vor dem offiziellen Insolvenzantrag) darüber benachrichtigt, dass meine Reise „in wenigen Wochen“ beginnen würde und ich die Restzahlung von 1817€ leisten solle, was ich umgehend tat. Von einer drohenden Pleite merkt eine Firma nicht erst 2-3 Wochen vor dem Beginn des Insolvenzverfahrens etwas, daher hätte die Firma mich gar nicht erst zur Zahlung auffordern dürfen oder hätte zumindest auf die Gefahr hinweisen müssen. In der Zwischenzeit haben sich offensichtlich Topmanager der Firma mit einer Menge Geld abgesetzt. Meiner Ansicht nach ist das böswilliger Betrug, und ich möchte, dass die Verantwortlichen bestraft werden. Wenn mein Geld schon weg ist, soll der Schuldige wenigstens dafür ins Gefängnis. Es gibt noch viel mehr Betroffene, und natürlich würde ich mich auch gern an einer Sammelklage beteiligen.
    Aber WO muss ich Strafantrag stellen? Am Sitz des Online-Reisebüros, wo ich gebucht habe? An einem der Firmensitze des Unternehmens, das mich betrogen hat? Oder in dem Land, in dem ich gerade wohne?
    Danke für die Hilfe!

  15. Harald-M. C.

    Ich habe einen älteren Herrn zu pflegen und bin mit einer privaten Vollmacht für seine Belange ausgestattet. Dieser ältere Herr war, als er noch gesund gewesen ist, eine ehrenamtliche Betreuung für einen Schwerstpflegefall übernommen. Bei der Durchsicht seiner Unterlagen stellte ich fest das die Erbin des Schwerstpflegefalls sich am Vermögen noch zu Lebzeiten bereichert hat. Hier handelt sich um die Wegnahme eines Kraftfahrzeuges und die Überschreibung einer Lebensversicherung. Kann ich die Erbin anzeigen obwohl ich von dieser Maßnahme erst spät erfahren habe? Die Wegnahme des Kraftfahrzeuges war Januar 2012 und die Lebensversicherung wurde im Frühjahr 2013 überschrieben. Der Schwerstpflegefall verstarb im Mai 2014.
    Gruß
    Harald

  16. Kristin

    Hallo,

    die Ex meines Freundes hat auf seinen Namen Mediaprodukte bestellt und an ihre Adresse liefern lassen. Ihm wurde daraufhin das Konto gesperrt und er musste die ungezahlten Rechnungen von ihr (1060€) bezahlen. Er traut sich nicht sie anzuzeigen, weil er meint, er müsse dann in Vorkasse einen Anwalt bezahlen. Ist dem so?

    Grüße Kristin

  17. MK

    Hallo Liebe Mitleser,

    ich hoffe das mir einer zu folgenden Fall eine Einschätzung geben kann. Abgeschlossen wurde eine Gewerbemietvertrag mit folgender Klausel bei der Nachmietersuche: Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt … .Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

    Ich habe die Nachmietersuche mit anderen Konditionen (höher als bei mir) zu suchen begonnen. Der Erste interessent hat eine Zusage bekommen und kurz vor Vertragsunterzeichnung wurde von dem Vermieter ein Rückzug gemacht. Im April hatten sich die nächsten Interessenten gemeldet und es wurde mir mitgeteilt das auch mit denen das Mietverhältnis nicht zustande gekommen ist. Letzte Woche hatte sich der nächste Interessent gemeldet, ich wurde stutzig, das da irgendwas nicht stimmt und habe mich am Montag mit Ihn in Verbindung gesetzt. Er sollte nochmal wesentlich mehr Nettokaltmiete zahlen als vereinbart. Ich habe den Interessenten von April nochmal kontaktiert und er hatte auch den Mietvertrag mit wesentlichen höhen Kosten bekommen und dann natürlich nicht unterschrieben. Die Anzeige wurde über ebay Kleinanzeigen aufgegeben und dort standen auch alle Kosten.

    Ich habe der Vermietetenden Partei mehrmals deutlich gemacht das ich bereits in Finanzieller schieflage bin. Trotzdem habe ich brav die Miete gezahlt. Die Frage ist, ist das schon schwerer Betrug, weil mir ja dadurch unnötiger Schaden entstanden ist.
    Und gilt das überhaupt bei Gewerbevermietung wenn sich eine Partei so verhält?

    Vielleicht hat ja jemand einen Rat, weil Betrogen fühle ich mich schon.

  18. Katharina

    Mitarbeiter im Sicherheitsdienst wurde Nachts von einem Passanten auf dem Privatgelände nach der Aufforderung das Grundstück zu verlassen mit einem Tritt zu Boden gehauen. Anschließend ging er weiter, wollte sogar nochmal zurück kommen und den Sicherheitsmitarbeiter weiter verprügeln. Er tat es nicht, weil der Sicherheitsmitarbeiter rief das die Polizei gleich kommt. Er hat also kaltblütig abgewogen und floh lieber.

    Was bring in diesem Fall die Anzeige?

    1. anwalt.org

      Hallo Katharina,

      inwiefern eine Anzeige hier zum Erfolg führt, können wir nicht einschätzen. Je nach Tatbestand und Beweislage kann des unterschiedlich ausfallen. Dies sollten sie mit der Polizei oder einem Anwalt abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Heike

    Hallo,
    Folgende Situation, Ich habe für meinem Verlobten eine höhere Summe Geld auf ein Konto von seinem Bekannten überwiesen. Mit dem Verwendungszweck Name meines Verlobten. Es war abgesprochen das der Kontoinhabe ihm das Geld aushändigt wenn es auf sein Konto ist. Nun hat der Kontoinhaber das Bankkonto gekündigt und das Geld in seine Tasche gesteckt. Er weigert sich das Geld aus zuhändigen. Es ist ein 4 stelliger Betrag. Was können wir tun, das wir das Geld zurück bekommen?
    Fällt so was nicht unter Betrug?

  20. Peter

    Hallo,

    kann es ein Problem sein, wenn bei einer Strafanzeige nicht „wegen Verdacht auf…“, sondern „wegen …“ geschrieben wird?

    Aus Sicht des Antragsstellers ist es offensichtlich, dass der Tatbestand vorliegt und von ihm auch nachgewiesen werden kann, sonst würde er keine Anzeige erstatten. Schreibt er dann „wegen Verdacht auf“, so entsteht der Eindruck, dass er sich seiner Sache nicht sicher ist.

    Oder ist das einfach in der Anwaltssprache so üblich wegen der Unschuldsvermutung?

    1. anwalt.org

      Hallo Peter,

      rechtlich können wir nicht beurteilen, welche Formulierung entsprechend verwendet werden sollte bzw. muss. Lassen Sie sich am besten von einem fachkundigen Anwalt beraten. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

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