Den Großteil des Lebens arbeiten erwerbsfähige Menschen in der Regel für Ihren Lebensunterhalt. Da das Tagewerk jedoch ganz schön anstrengend und auf Dauer beschwerlich sein kann, sind viele Arbeitnehmer froh, wenn sie mit einem gewissen Alter endlich in die wohlverdiente Rente gehen können. Wurde während der Erwerbszeit in die gesetzliche oder private Rentenversicherung zur Altersvorsorge eingezahlt, bedeutet das, dass die Rentner ohne weiterzuarbeiten trotzdem eine monatliche Rentenzahlung erhalten.
Das gesetzliche Rentenalter beträgt zurzeit für alle, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, 67 Jahre. Aber ist es auch möglich, früher in Rente zu gehen? Was ist die vorzeitige Rente mit 63, die erst nach 45 Jahren in Anspruch genommen werden kann? Und wann können Sie den Renteneintritt bereits mit 63 genießen? Lesen Sie mehr dazu im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Rente mit 63
Ja. Grundsätzlich kann jeder Mensch mit 63 Jahren in Rente gehen. Bedenken Sie jedoch, dass dann Abschläge in Kraft treten, die Ihren Rentenanspruch mildern.
Sie können mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn Sie 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und vor 1953 geboren wurden.
Sie müssen sich an die deutsche Rentenversicherung wenden. Hier lesen Sie, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Mit 63 Jahren in Rente gehen: Wer ist dazu berechtigt?
Welche Voraussetzung ist für die Rente mit 63 entscheidend? Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte – also Personen, die bereits 45 Beitragsjahre vorweisen – die Rente mit 63 Jahren beantragen. Für ab dem 1. Januar 1953 Geborene steigt diese Altersgrenze wie bei der Regelaltersrente stückweise an und liegt für Personen, die ab dem 1. Januar 1964 geboren wurden, bei 65 Jahren.
Erreichen Rentner also die Grenze für die Rente mit 63 und haben 45 Arbeitsjahre mit Beitragszahlungen bereits hinter sich, können Sie einen Antrag auf den Ruhestand mit 63 stellen.
Weiterführende Ratgeber zur Rente mit 63
Welche Beitragszeiten zählen für den Ruhestand?
Jedoch können nicht alle Zeiten im Leben auch als Beitragszeiten zur Altersvorsorge gewertet werden. Waren Sie als Arbeitnehmer beispielsweise einen gewissen Zeitraum auf Hartz 4 angewiesen, so wird diese Zeit nicht mit in die Jahre der Beitragszeiten eingerechnet. Welche Zeiten für die Frührente mit 63 Jahren angerechnet werden, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
- Pfichtbeitragszeiten (auch aus selbstständiger Tätigkeit),
- freiwillige Beitragszeiten (bei Vorhandensein von mindestens 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen),
- Wehr- und Zivildienstzeiten,
- Pflegezeiten, in denen sich um Angehörige gekümmert wurde,
- Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes,
- Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld oder Konkursausfallgeld,
- Ersatzzeiten,
- Zeiten, in denen eine Person Arbeitslosengeld I, Teilarbeitslosengeld, Übergangs- oder Krankengeld/Verletztengeld erhalten hat,
- Zeiten, in denen Personen Leistungen zur beruflichen Weiterbildung erhalten habe,
- Beitragszeiten bei einer geringfügigen Beschäftigung (anteilig).
Beachten Sie: Zeiten, in denen Sie Hartz 4 bzw. Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als Beitragszeiten der 45 Arbeitsjahre bei der Rente mit 63 Jahren angerechnet. Auch ein Studium wird bei der Rente mit 63 für die 45 Beitragsjahre nicht berücksichtigt. Haben Sie zwei Jahre vor Renteneintritt Arbeitslosengeld I erhalten, so wird dies nur als Beitragszeit angerechnet, wenn die Arbeitslosigkeit aufgrund einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers zustande kam.
In Rente mit 63: Laut Gesetz ist niemand verpflichtet
Viele Arbeitnehmer, die bereits 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, fragen sich zur Rente mit 63 oft, ob diese in jedem Fall vorzeitig in Anspruch genommen werden muss. Die Frage „Muss ich mit 63 in Rente gehen?“ stellt sich wohl jedem Arbeitnehmer, der über Jahrzehnte bereits fleißig Rentenzahlungen geleistet hat.
Die Rente mit Vollendung des 63. Lebensjahres zu beziehen, ist allerdings nicht verpflichtend.
Wollen Arbeitnehmer weiterarbeiten und somit erst später in Altersrente gehen, ist das ebenso möglich. Allerdings können Rentner auch neben der Rente arbeiten: Bis zu einem Verdienst von 520 Euro (z. B. in einem Minijob; vor Oktober 2022 noch 450 Euro) kann der Zuverdienst sogar ohne Abzüge behalten werden.
Bestimmungen zur Rente mit 63 für Frauen
Selbstverständlich können von der Rente mit 63 sowohl Männer als auch Frauen profitieren. Dank der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, die in früheren Jahren überwiegend den Frauen zugeordnet wurden, können etwaige Unterbrechungen im Erwerbszeitraum so ebenfalls in die Beitragszeiten hineingerechnet werden.
Zudem haben Frauen neben einer Rente mit 63 Jahren auch die Option einer frühzeitigen Rente ohne Abschläge, wenn sie vor 1952 geboren wurden, mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und zehn Jahre dieser Beitragszahlungen nach dem 40. Lebensjahr geleistet wurden.
Wie hoch ist meine Rente mit 63?
Die Rente, die Bezugsberechtigte ab 63 Jahren erhalten können, berechnet sich genau wie die herkömmliche Regelaltersrente. Nur, weil sie bereits früher bezogen wird, gibt es keinen abweichenden Rechenweg.
Dabei ist die Höhe der Altersrente von verschiedenen Faktoren wie dem Zugangsfaktor, den gesammelten Entgeltpunkten, dem Rentenartfaktor sowie dem aktuellen Rentenwert abhängig.
Während Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert nicht von Arbeitnehmern beeinflussbar sind, sondern je nach Art der Rente (Witwenrente, Regelaltersrente) und dem Wert eines Entgeltpunktes festgelegt werden, müssen Entgeltpunkte vom Arbeitnehmer während der erwerbstätigen Zeit gesammelt werden.
Auch der Zugangsfaktor, den der angehende Rentner in gewissem Maße selbst bestimmen kann, spielt bei der Rentenberechnung eine wichtige Rolle und ist individuell beeinflussbar. Der monatliche Rentenwert berechnet sich demnach, indem alle genannten Faktoren miteinander multipliziert werden:
Monatlicher Rentenwert = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Antrag auf die vorzeitige Rente mit 63: Wann beantragen Sie diese am besten?
Wollen Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen, so müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Um Ihre Rente rechtzeitig zu erhalten, ist der Antrag spätestens drei Monate vor beabsichtigtem Beginn der Rentenzahlung einzureichen. Es ist übrigens auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen. Sollten bezüglich der Rente mit 63 noch Fragen offen sein, können Sie sich außerdem jederzeit an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Wann ist die abschlagsfreie Frührente nicht möglich?
Die Rente mit 63 zu erhalten, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen, ist nur dann möglich, wenn 45 Beitragsjahre vorliegen. Können Sie diese 45 Jahre nicht vorweisen und wollen trotzdem mit 63 Jahren in Rente gehen, ist das zwar möglich, allerdings verringert sich bei der Berechnung Ihrer monatlichen Rentenzahlung dann der Zugangsfaktor.
Das bedeutet: Ihre Altersrente verringert sich um einen gewissen Satz, je früher Sie in den Ruhestand gehen bzw. je weiter Sie um ein paar Monate von der für Sie gültigen Regelaltersgrenze abweichen. Eine abschlagsfreie Rente mit 63 zu erhalten, ist also nur durch 45 Jahre geleistete Beitragszeiten oder durch andere Formen der Frührente – zum Beispiel bei Vorliegen einer Schwerbehinderung – möglich.
Bin Jahrgang 1961 nächstes Jahr 2024 werde ich 63 Jahre Pflege meinen Mann seit 2004 also nächstes Jahr 20 Jahre habe einen Vollzeit Job da es sonst vorn und hinten nicht reicht mein Mann geht von Montag bis Freitag in eine Tageseinrichtung da er alleine nicht sein kann halt Vollzeit Pflege die Nachmittage und die Wochenenden gehören uns dann allein. Also und nach dieser langen Zeit eit merke ich halt wie anstrengend es ist. Es muss doch wohl möglich sein das Menschen meinerseits ein Anspruch haben sollten früher auf Rente gehen zu können.
MfG
S. Haberland
Geb.17.12.58 habe 30 Jahre gearbeitet Zeit 2007 bin Haus Frau kein Beiträge mehr bezahlt wann kann ich frühestens Rente gehen auch mit Abzug habe 2 Kinder 1980-1982 geb danke für antwort
wie viel Rente, bekomme ich wenn ich ,mit 63Jahren in Rente gehe? ich bin Jahrgang 1963
Hallo,
ich zahle freiwillige Beträge an die gesetzliche Rentenversicherung, um 2 Jahre vor meinem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen. Ich würde normalerweise mit 66 Jahren und 4 Monaten, am 01.02.2027, in den Ruhrstand gehen.
Durch die Einzahlungen würde ich ohne Abschläge am 01.02.2025, mit 64 Jahren und 4 Monaten, in den vorzeitigen Ruhrstand gehen. Mein Arbeitgeber würde gern meinen Nachfolger früher ans Ruder lassen, um mein Gehalt einzusparen.
Ich würde gern, da ich mit dem tägliche Stress nicht mehr klarkomme, am 30.06.2022 kündigen, noch 6 Monate bleiben und ab dem 01.01.2023 Arbeitslosengeld 1 (ALG1) bis zum 01.01.2025 beziehen. Würden mir die 24 Monate ALG1 komplett auf meine Rentenwartezweit angerechnet werden? Meinem Arbeitgeber möchte ich davon ungern vorzeitig in Kenntnis setzen!
Ich mache mir Sorgen, das ich bei einer so knappen Planung dann doch noch größere Einbußen trotz meiner freiwilligen Einzahlung haben könnte! Wäre es denn möglich dass ich trotzdem am 01.02.2025, mit nur geringen Abzügen (0,3% für den einen Monat) vorzeitig in den Ruhestand gehen kann?
Bekomme Harz4 werde im Januar 63
Jobcenter fordert Vorarangigen Rentenantrag.
Bin Langzeitarbeitslos .
Hatte vor 5 tage am 4.10.2021 Telefonisch
in Münster nach den Antrag
gefragt und warte immer noch auf Post
und soll am 16 den Jobcenter nachweisen ,
das ich den Antrag eingereicht habe mit ein
Beiblatt.
Ich mach mir Sorgen das der Jobcenter nicht weiterzahlt.
Mit freundlichem Gruß
Lau
Rente mit 63 nicht beantragt, laut Auskunft von Rentenversicherung bei Beratung erhöht sich dadurch die Monatliche Rente um 0,5 %. (Klar meine Monatliche Rente wird nicht verbraucht). Nach 2,5 Jahren vor Regelaltersrent will er davon nichts wissen. Somit habe ich 28 Monatsrenten quasi verschenkt ohne jeglichen Gegenwert. Kann das sein?
Möchte mit63 in Rente gehen . Bin Jahrgang 1956, habe 45 arbeisjahre voll. Meine Frau hat ms, schwer beschädigt und hat pflegegrat 3 . Wirkt sich das auf meine Rente aus?m
Hallo M. uwe,
die Rente wird für jeden anhand seiner Beitragsjahre berechnet. Pflegen Sie Ihre Frau, werden Ihre Bezüge aus einer Beschäftigung in dieser Zeit in der Regel nicht gekürzt. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Rententräger bzw. der Rentenversicherung.
Ihr Team von anwalt.org
Möchte mit 63 in Rente gehen habe 09.2018 meine 45 Jahre voll geht das oder mit was muss ich rechnen
Danke habt ihr gut gemacht da werd selbst ich nun schlau.
An die Fragerunde hier:
selbst ein Künstler lebt nicht vom Applaus allein.
Ich habe eine Frage möchte mit 61 Jahren in Rente gehen habe dann meine 45 Jahre voll
Hallo Regina H.,
am besten klären Sie das mit Ihrem Rententräger bzw. der zuständigen Rentenversicherung, ob das für Sie möglich ist. In der Regel ist eine abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren ab 63 Jahren möglich.
Ihr Team von anwalt.org
Ich bin Jahrgang 1955
Wenn ich nach 45 jahren nicht mit 63 Jahren 6 Monaten sondern mit 63 jahren in
Rente gehe , habe ich 6 mal 0.3 Prozent gleich 1,8 Prozent Abzüge.Richtig?
Mein Vorruhestand endet dann nämlich.Bitte um Antwort.
Hallo Bernd H.,
wenden Sie sich diesbezüglich am besten direkt an die zuständige Rentenkasse. Diese kann Ihnen genau mitteilen, mit welchen Abzügen Sie rechnen müssen. Welche Faktoren die Abzügen bei Ihnen eventuelle beeinflussen, können wir nicht beurteilen.
Ihr Team von anwalt.org