Ist eine Rente mit 63 nur mit Abschlägen zu beziehen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Viele können den Ruhestand kaum erwarten. Aber: Eine Rente mit 63 ist oft mit Abschlägen verbunden.
Viele können den Ruhestand kaum erwarten. Aber: Eine Rente mit 63 ist oft mit Abschlägen verbunden.

Zukünftige Rentner stellen sich einige Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Frage, ob es auch möglich ist, vorzeitig in Rente zu gehen. Die Antwort auf diese Frage zur Altersvorsorge lautet zunächst einmal: „Ja!“ Trotzdem muss dabei oft mit Nachteilen gerechnet werden.

Denn: Die Rente mit 63 ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, ist unter anderem nur für Menschen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können und die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, möglich.

Auch in anderen Situationen kann eine vorzeitige Rente beansprucht werden. Aber wann ist das der Fall? Der folgende Ratgeber soll Sie über die Abzüge bei der Rente mit 63 Jahren aufklären.

➥ Literatur zum Thema Rente mit 63

Wie hoch ist der Rentenabschlag? Jetzt berechnen!

FAQ: Rente mit 63 mit Abschlägen

Gibt es bei einer Rente mit 63 automatisch Abschläge?

In aller Regel müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, wenn Sie mit 63 in Rente gehen. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.

Wie kann ich die volle Rente mit 63 erhalten?

Um eine volle Rente mit 63 erhalten zu können, müssen Sie mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier lesen Sie, welche weiteren Voraussetzungen gelten.

Volle Rente mit 63: Wie geht das?

Beachten Sie vorab: Eine herkömmliche Regelaltersrente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Eine Rente ohne Abschläge ist deshalb beispielsweise nur dann möglich, wenn Sie bereits 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Dann erhalten Sie eine Rente mit 63 ohne Abschlag, die für besonders langjährig Versicherte im Ruhestand gezahlt wird.

Eine Rente für langjährig Versicherte können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wurden Sie vor 1949 geboren, ist das Renteneintrittsalter, in dem Sie keine Abzüge zu erwarten haben, 65 Jahre. Allerdings können Sie die Rente als Arbeitnehmer auch vorzeitig beanspruchen. In Rente mit 63 oder 64? Abzüge gibt es leider immer. Denn dann ist die Rente ab 63 allerdings nur mit gewissen Abschlägen zu beziehen.

Diese betragen je Monat, den Arbeitnehmer früher in Rente gehen, 0,3 Prozent. Die Abschläge bei der Rente mit 63 betragen dann also 7,2 % bei Menschen, die vor 1949 geboren wurden – und das ein Leben lang.

Je nachdem, wann der Rentner geboren wurde, steigt das Renteneintrittsalter – und somit auch der Abschlag für die Rente mit 63 Jahren oder früher. Ein Abschlag von maximal 14,4 % sind möglich.

Altersrente für Frauen: Rente mit 63 nur durch Abschläge

Rente mit 63 Jahren? Abzüge sind dabei oft die Folge.
Rente mit 63 Jahren? Abzüge sind dabei oft die Folge.

Eine Rente mit 63, bei der Abzüge ebenfalls in Kauf genommen werden müssen, ist auch bei der Altersrente für Frauen möglich.

Diese erhalten jedoch nur Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1951, wenn sie mindestens 15 Jahre Versicherungszeit vorweisen können und mindestens zehn Jahre nach ihrem 40. Lebensjahr Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Das Renteneintrittsalter beträgt normalerweise 65 Jahre. Gehen Frauen in Rente mit 63 Jahren, sind Abschläge bei der Altersvorsorge die Folge: Wie bei der Rente für langjährig Versicherte betragen diese 0,3 % pro Monat, also für ein glattes Alter von 63 insgesamt 7,2 %.

Wollen sie die Rente vor 63 beanspruchen, muss mit weiteren Abschlägen gerechnet werden.

➥ Literatur zum Thema Rente mit 63

Rente ab 60 Jahren für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, die bei Renteneintritt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen und bereits 35 Jahre versichert sind, können auch mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, müssen aber Abschläge hinnehmen. Das ist auch nur dann möglich, wenn sie vor 1952 geboren sind. Ohne Abschläge können Sie mit 63 in Rente gehen.

Für ältere Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wollen Schwerbehinderte, die nach 1952 geboren sind, mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen sie pro Monat wie bei anderen Renten auch – einen Abschlag von 0,3 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Maximal möglich ist ein Renteneintritt mit frühestens 60 Jahren – und somit einem Abschlag von 10,8 %.

Beachten Sie: Abzüge bei einer Rente mit 63 müssen auch bei einer Arbeitslosen- bzw. Altersteilzeitarbeitsrente hingenommen werden. Denn das Renteneintrittsalter liegt hier bei 65 Jahren, allerdings kann sie auch früher mit einem monatlichen Abschlag von 0,3 Prozent in Anspruch genommen werden. Eine Rente mit 63 Jahren mit Abschlägen zu erhalten, ist somit der Regelfall.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

28 Gedanken zu „Ist eine Rente mit 63 nur mit Abschlägen zu beziehen?

  1. Ilhan s

    Hallo ich bin am 07.07.1963 geboren und habe bis jetzt 522 Monate gearbeitet laut Rentenkasse kann ich am 01.06 2028 in in Rente gehen also nach 50 beitragjarhren ist das gerecht ich glaub nicht.gruss Ilhan

  2. hans-josef

    hallo
    warum informiert man mal nicht unsere Politiker (Herr Weber csu) wieviel Abschläge man in der BRD in kauf nehmen muss wenn man mit 63 Jahre in Rente geht !
    ich bin 61 Jahre alt ,seit April arbeitssuchend und kann dann im April 2023 ,nach 47jahren und 10monaten
    Erwerbstätigkeit nicht in Rente gehen ,da noch mindestens 3 Monate fehlen ! wenn ich dann im Juni meine Rente beantrage bekomme ich 12% meiner bis dahin schon erreichten Rente abgezogen , oder anders gesagt10 Jahre für die Katz gearbeitet
    darum meine bitte klärt zumindest unsere Politiker über diese Fehlinformationen auf
    Herzlichen dank

  3. Karl

    Hallo,

    wenn ich mit 63 in Rente gehe (01.01.26) die 13,2 % Abschlag wird aus welchen betrag gerechnet?
    Danke

  4. Sylvia P

    Ich bin Jahrgang 1957 und habe 11 Jahre Vollzeit gearbeitet. Dazu kommen noch 13 Jahre 450 € Beschäftigung sowie 2 Jahre und 2 Monate Rentenpunkte aus der Pflege. Kann ich jetzt meine vorzeitige Rente mit 63 beantragen, zumal ich eine große Witwenrente und Pflichtbeiträge aus der Kindererziehung für 3 Jahre erhalte.

  5. B waltraud

    Ich war im Juli 2020 63 habe 47jahre eingezahlt, sollte jetzt bis Mai 2021 arbeiten ohne Abschlag. Da ich aber gemoppt werde möchte ich vorher gehen leider was bekomme ich dann Abschlag. die ganzen 10monate oder nur die Monate die ich früher gehe.
    Danke im vorraus

  6. Ulrike K

    Ich bin 1960 geboren.Habe jetzt schon 44 Beitragsjahre,und kann wohl, laut Rentenberatung mit kleinem Abschlag als langjährig Versicherte in die Rente.Werde das auch tun,

    1. Svenja

      Darf ich fragen wie hoch dieser abschlag denn ausgefallen ist? Da es bei mir tatsächlich genau die selben umstände sind!
      Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße aus dem kalten Norden
      Svenja

  7. Christel

    Hallo, ich binJ g. 12.62, schwerbehindert und möchte mit Abschlägen in Rente gehen. Ab wann ist die möglich, danke.
    MfG

  8. Hans

    Hallo , habe eine Frage ; wahr von 1976 bis Ende 1995 bei der DR pflichtversichert. Also 19 Jahre, davon 8 als Studium an der Uni. Danach ab 1995 25 Jahre bei einem ständischen Versorgungswerk. DH 19 J DR und 25 Jahre Versorgungswerk.
    1. werden die Jahre bei der DR zusammengefasst und kann ich bei der DR mit 63 in Rente. Bin Jahrgang 1958.
    VIelen Dank für Rückinfo

  9. Rolf

    56er Jahrgang, also 63 Jahre alt. Habe nur ca. 10 Jahre in die RV einbezahlt und war dann selbstständig. Seit 9 Jahren berufsunfähig und nur noch gelegentlich Freelance-Jobs. Seit 2019 gar nichts mehr. Möchte schnellstmöglich Rente beziehen – auch mit Abzügen (u.a. auch, damit ich von meinen hohen Kosten bei der PKV herunter komme). RV sagt, Rente gibt es erst ab 2022, weil ich keine 35 Jahre einbezahlt habe – obwohl in einer Renteninformation von 07/2017 die Frührente mit Abschlag von 0,3% pro Monat früherem Renteneinstieg OHNE irgendwelche Einschränkung beschrieben wird.

  10. Müller

    Hallo,
    Ich bin Jahrgang 1960. Im Jahr 2020 habe ich bereits 45 Versichertenjahre voll. Im Jahr 2023 möchte ich mit 63, mit Abschlägen, in Rente gehen. Ist das ohne weiteres möglich?

    1. anwalt.org

      Hallo Müller,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Rentenversicherung.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Habnix

    Bin Bj. 61

    Kann man auch mit 45 Beitragsjahren vor 63 mit Abschlag in Rente gehen?

    1. Detlef

      Nein.

    2. Harry

      Ja wenn sie 63 Jahre sind und haben 45 Jahre voll gearbeitet können Sie in Rente gehen ! Es werden 24 Monate alg 1 angerechnet!

  12. Manuela

    Bin 62 Jahre alt
    Habe bis zur Geburt meiner Tochter
    Gearbeitet. Seit 28 Jahren Hausfrau. Ab wann kann ich Rente beantragen. Auch mit Abschlägen.

    1. Christine

      hallo ,bin 62 jahre habe 28 jahre gearbeitet danach nichts mehr eingezahlt (war hausfrau)
      wann kann ich(frühester Zeitpunkt) mit wieviel abschläge in rente gehen.
      mfg christine

  13. D.

    Ich bin jetzt mit 63 Jahren in Rente gegangen. Habe auch bei der TARGO Versicherung eine Riester Rente. Da ich aber nicht viel eingezahlt habe, bekomme ich jetzt den Betrag von etwa 8000 Euro komplett ausgezahlt. Da meine gesetzliche Rente zu wenig ist,stocke ich auch mit Sozialhilfe auf. Kann jetzt das Sozialamt an meine Altersvorsorge, einen Teil des Vermögens zugreifen, oder bin ich vor dem Zugriff geschützt?

  14. Gunnar S.

    Hallo
    Möchte auch mit 63 Jahren in Rente gehen.Bin Jahrgang 1957.
    würde also mit 63 jahren und 10 monaten die abschlagsfreie Rente bekommen. Habe aber bei meinem 63. geburtstag nur 44 Jahre und
    8 Monate zusammen (statt 45 jahren). Kann ich die Rente trotzdem bekommen wenn ich 4 Monate länger arbeite, um die 45 Jahre voll zu bekommen ?

    mfG Gunnar.S

  15. Irmgard M.

    Bin im Juni 1960 geboren und arbeite bereits 42 Jahre . Wenn ich mich 63 in Rente gehen möchte und nehme Abschläge in Kauf. Bekomme ich dann Rente ab 63 oder erst ab 64 und 4 Monate.

    1. anwalt.org

      Hallo Irmgard M.,

      in der Regel sollte die Rente ab 63 mit Abschlägen für Sie möglich sein. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Rentenkasse bzw. Rentenversicherung über die Höhe der Abschläge.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Ina

    Bin Jahrgang / 3./ 1956 Habe 44 Arbeitsjahre, kann bereits körperlich nicht mehr( Pflegeberuf) EU Rente gibs nicht usw. Nun arbeite ich nicht mehr. Bin Familieversichert….hatte zwei Bandscheibenvorfälle. Wie viel wird da abgezogen?

    1. anwalt.org

      Hallo Ina,

      Sie müssen in der Regel mit einem Abzug von 0,3 % pro Monat den Sie früher in Rente gehen rechnen. In Ihrem Fall könnten sich die Abzüge dann auf 10,2 % belaufen. Lassen Sie sich am besten der Rentenversicherung direkt beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Rolf B.

    Bin Jahrgang 8/1957,bekomme bis 3/2019 ALG1,wann könnte ich frühestens mit Abschlag in Rente gehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Rolf B.,

      ein Eintritt in die Altersrente mit Abschlägen sollte für Sie in der Regel mit dem 63. Lebensjahr möglich sein. Hier ist es empfehlenswert, wenn Sie sich an Ihre Rentenversicherung bzw. die Rentenkasse wenden und sich dort informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Zilk

    bin Jahrgang 57, habe 45 Jahre beisammen und möchte nicht mit 63 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen, sondern einen Abzug für 10 Monate in Kauf nehmen – geht das?

    1. anwalt.org

      Hallo Zilk,

      theoretisch könnten Sie in Rente gehen, wenn Sie die Abzüge in Kauf nehmen. Am besten klären Sie das mit der zuständigen Rentenkasse ab. Diese wird Ihnen genau erklären können, wie hoch die Abzüge sind und was Sie tun müssen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Manfred Z

        Sie müssen mit einem Abschlag von 10,2% rechnen. 34 Monate mal 0,3%. Abschlagsfrei können sie nur mit 63Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Wollen sie mit 63 in Rente gehen wird leider bis zum Eintritt der Regelaltersrente also 65 und 1o Monate die Abschläge berechnet.

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