Bußgeldkatalog zum LKW-Überholverbot
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. | 120 € | 1 | nein |
.. mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
.. mit Unfall | 240 € | 2 | 1 Monat |
Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war. | 80 € | 1 | nein |
.. mit Unfall | 120 € | 1 | nein |
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. | 100 € | 1 | nein |
.. mit Gefährdung | 120 € | 1 | nein |
.. mit Unfall | 145 € | 1 | nein |
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei Überholverbotszeichen 276/277 oder die Fahrstreifenbegrenzung. | 150 € | 1 | nein |
.. mit Gefährdung | 250 € | 2 | 1 Monat |
.. mit Unfall | 300 € | 2 | 1 Monat |
Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein. | 10 € | 0 | nein |
.. mit Behinderung | 20 € | 0 | nein |
.. mit Unfall | 35 € | 0 | nein |
Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten dadurch den nachfolgenden Verkehr. | 80 € | 1 | nein |
.. mit Unfall | 100 € | 1 | nein |
Sie scherten zum Überholen aus, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen. | 10 € | 0 | nein |
.. mit Behinderung | 20 € | 0 | nein |
.. mit Gefährdung | 30 € | 0 | nein |
Sie hinderten einen anderen Verkehrsteilnehmer am Überholen, indem Sie Ihre Geschwindigkeit erhöhten. | 30 € | 0 | nein |
Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277 angezeigt wird | 70 € | 1 | nein |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 | |
... mit Unfall | 105 € | 1 |
Inhalt
FAQ: LKW-Überholverbot
Ja, Fahrer dürfen mit einem LKW überholen, wenn dies anhand der Verkehrslage möglich und nicht ausdrücklich untersag ist. Bei einem Überholmanöver muss ein LKW zudem mindestens 10 km/h schneller sein als das zu überholende Fahrzeug, ohne eine Geschwindigkeitsvorgabe zu überschreiten.
Mit dem Verkehrszeichen 277 kann angeordnet werden, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t nicht überholen dürfen. Unter diese Regelungen fallen dann auch LKW.
Missachten Sie ein angeordnetes Überholverbot, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Führen Sie ein Überholmanöver durch, obwohl sie nicht schneller als das zu überholende Fahrzeug sind, drohen bereits 85 Euro. Welche Bußgelder noch möglich sind und wann auch ein Fahrverbot drohen kann, zeigt die Übersicht in der Tabelle.
LKW: Elefantenrennen, Überholverbote & Co.
Ein generelles LKW-Überholverbot gibt es in Deutschland nicht, auch wenn sich das einige Verkehrsteilnehmer wünschen würden. Besonders die sogenannten Elefantenrennen kosten die meisten Nerven und sind zudem auch nicht ungefährlich.
Besonders ärgerlich wird es dann, wenn für LKW ein Überholverbot auf der Autobahn besteht und es doch zu einem Elefantenrennen kommt, da sich der Überholvorgang sehr lange hinzieht.
Für LKW gilt auf der Autobahn ein grundsätzliches Tempolimit von 80 km/h. Wenn Sie mit dem LKW überholen wollen, gilt zudem, dass sie nach geltender Rechtsprechung mindestens 10 km/h schneller als das zu überholende Fahrzeug sein müssen und der Überholvorgang nicht zu lang dauern darf. Diese Voraussetzungen können Fahrer vor einige Schwierigkeiten stellen. Denn auch beim Überholen dürfen Sie das Tempolimit nicht überschreiten, um die vorgeschriebenen 10 km/h schneller zu sein. Diese Regelungen sollen eben jene Elefantenrennen unterbinden.
Um zu lange Überholvorgänge zusätzlich zu erschweren, gilt auch auf Autobahnen oftmals ein Überholverbot für LKW, welches per Schild angekündigt bzw. angeordnet wird.
LKW: Überholverbot per Schild und Gesetz
Neben der Autobahn kann ein LKW-Überholverbot auch auf allen anderen Straßen angeordnet sein. Das Verkehrszeichen, welches ein Überholverbot für LKW anzeigt, ist in Anlage 2 zur Straßenverkehrsordnung (StVO) unter der Ziffer 277 zu finden.
In einem Kreis mit rotem Rand sind auf weißem Hintergrund zwei Fahrzeuge als Piktogramm zu sehen. Das kleinere Fahrzeug rechts ist schwarz, das größere links ist rot. Die rote Farbe bedeutet hier ein Verbot. Das Überholen ist als nicht zulässig.
Manchmal ist unter dem Zeichen zudem ein Zusatzschild mit „7,5 t“ angebracht. Das Überholen ist also nur den Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t untersagt. Überholverbotsschilder, besonders für LKW, sind oft auch an folgenden Orten zu finden:
- an Steigungen
- bei Gefällen
- vor Tunneln
- vor Kurven
- an Unfallschwerpunkten
- in Baustellen
Aber nicht nur das entsprechende Verkehrszeichen kann für LKW ein Überholverbot bedeuten, auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Überholen können ein solches beinhalten. Wichtig sind hier die Regelungen aus § 5 StVO. Diese besagen unter anderem, dass ein Überholen nur dann erlaubt ist, wenn die Verkehrslage dies zulässt:
(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage oder
2. wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
Da diese Vorschriften für alle Verkehrsteilnehmer gelten, müssen sich auch LKW-Fahrer daran halten. Ist die Sicht zum Beispiel eingeschränkt, können Fahrer die Fahrbahn nicht überblicken oder ist die Verkehrslage generell unklar, ist das Überholen nicht zulässig. Faktisch besteht auch in diesen Situationen ein LKW-Überholverbot.
Mit dem LKW richtig überholen: Das sollten Sie beachten
Wann darf ein LKW überholen? Ordnen die Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen kein LKW-Überholverbot an, darf auch mit einem LKW ein solches Manöver durchgeführt werden. Wichtig ist, dass Fahrer immer die Sicherheit im Auge behalten. Ein Überholvorgang mit dem LKW erfordert Konzentration und Erfahrung, um die Geschwindigkeit und die Abstände gut einschätzen zu können.
Sind Sie nicht auf der Autobahn unterwegs, sondern auf einer Landstraße oder in der Stadt, ist besondere Vorsicht angesagt. Das Tempolimit spielt hier die größte Rolle. Auf Landstraßen sind entweder 80 km/h oder auch nur 60 km/h für LKW zulässig. Bei diesen Geschwindigkeiten ein Überholmanöver durchzuführen, ohne den Gegenverkehr zu gefährden, sollte gut überlegt sein. Der Überholende muss auch hier schneller sein als das überholte Fahrzeug und darf das Tempolimit nicht überschreiten.
Wie auf der Autobahn gilt, dass ein Überholvorgang innerhalb weniger Sekunden beendet sein muss, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu beeinflussen oder zu behindern. Passiert das nicht, so riskieren die Fahrer ein Bußgeld.
Folgende Überlegungen sollten beim Überholen also immer mit einbezogen werden:
- bei Gegenverkehr nicht überholen
- Geschwindigkeitsdifferenzen müssen deutlich voneinander abweichen
- Geschwindigkeitsbegrenzung im Auge behalten
- nur an übersichtlichen Streckenabschnitten
- Sichtverhältnisse beachten
- auf den weiteren Verkehr achten
- Überholvorgang zügig durchführen
Wenn Sie diese Punkte beachten, steht normalerweise einem sicheren Überholen mit einem LKW nichts im Wege.
Überholen im Überholverbot für LKW: Diese Sanktionen drohen
Besteht ein Überholverbot für LKW per Schild oder allgemeinen Verkehrsregeln, droht bei einer Missachtung ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Ist das Überholen nicht grundsätzlich untersagt, die Verkehrslage jedoch unklar, werden bereits 100 Euro fällig. Mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt müssen LKW-Fahrer rechnen, wenn sie überholen, obwohl sie nicht wesentlich schneller sind als der zu Überholende.
Bei unklarer Verkehrslage und einer Missachtung vom Verkehrsschild für ein Überholverbot für LKW steigt das Bußgeld auf 150 Euro. Verursachen Sie dabei eine Gefährdung oder einen Unfall kommt neben dem Bußgeld und zwei Punkten auch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Hallo,
gilt ein Lkw Überholverbot auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einem Gewicht von über 3,5to.?