Bußgeldkatalog: überhöhte Lkw-Geschwindigkeit
Außerhalb geschlossener Ortschaften:
Innerhalb geschlossener Ortschaften:
Bußgeldrechner: überhöhte Lkw-Geschwindigkeit
FAQ: Erlaubte Geschwindigkeit für Lkw
Gemäß § 18 Abs. 5 der StVO beträgt die erlaubte Lkw-Geschwindigkeit auf der Autobahn 80 km/h. Dies gilt auch auf Kraftfahrstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, sofern deren Fahrbahnen für eine Richtung baulich von den Fahrbahnen der Gegenrichtung getrennt sind.
Auf der Landstraße und generell auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften (außer Autobahnen) müssen Lkw folgende Höchstgeschwindigkeit einhalten:
– mit zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t ohne Anhänger: 80 km/h
– mit zulässiger Gesamtmasse bis 3,5 t mit Anhänger: 80 km/h
– mit zulässiger Gesamtmasse über 3,5 t mit Anhänger: 60 km/h
– mit zulässiger Gesamtmasse über 7,5 t: 60 km/h
Geschieht die Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw außerorts, drohen Bußgelder zwischen 30 und 700 Euro. Innerorts können 40 bis 800 Euro anfallen. Außerdem sind ab bestimmten Überschreitungen sowohl außerhalb als auch innerhalb geschlossener Ortschaften Punkte in Flensburg und Fahrverbot möglich. Die genauen Sanktionen finden Sie hier.
Auch für Lkw-Fahrer gilt eine Höchstgeschwindigkeit
Inhalt
Wie für jedes Kraftfahrzeug gelten auch für Lkw gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten, an die sich die Fahrer im öffentlichen Straßenverkehr halten müssen. Diese sind üblicherweise niedriger als die Tempolimits für Pkw und Motorräder, was vor allem zwei Gründe hat:
- Dank ihrer Größe und ihres Gewichts können Lkw potentiell erheblich größere Schäden anrichten, wenn es zu einem Unfall kommt. Eine niedrigere erlaubte Lkw-Geschwindigkeit soll somit das Unfallrisiko verringern.
- Zudem ist der Bremsweg von Lkw länger, was ebenfalls auf ihre Masse zurückzuführen ist. Da der Bremsweg eines Fahrzeugs sich aber auch nach dessen Geschwindigkeit richtet, ist diese strenger geregelt als bei kleineren, leichteren Fahrzeugen. So wollen die Gesetzgeber sicherstellen, dass Lkw keine zu langen Bremswege benötigen, was letztendlich ebenfalls das Unfallrisiko mindern soll.
Häufig zeigen Verkehrsschilder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem jeweiligen Straßenabschnitt an. Diese Schilder können für alle Kraftfahrzeuge gelten oder nur für ganz bestimmte. Gilt z. B. die angezeigte zulässige Höchstgeschwindigkeit nur für Lkw und nicht für andere Fahrzeuge, wird dies durch ein entsprechendes Zusatzschild angezeigt.
Ist hingegen kein Verkehrszeichen vorhanden, das Lkw-Fahrern die Geschwindigkeit vorschreibt, greifen die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese wollen wir im Folgenden näher erläutern.
Wie schnell dürfen Lkw innerorts fahren?
Innerhalb geschlossener Ortschaften kommen viele Verkehrsteilnehmer auf engem Raum zusammen. Dies erhöht nicht nur das Risiko eines Unfalls, sondern macht Kollisionen auch potentiell gefährlicher, da hier viel eher Passanten verletzt oder Gebäude geschädigt werden können als außerorts.
Daher darf innerhalb geschlossener Ortschaften üblicherweise nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Und das ist nicht nur die erlaubte maximale Lkw-Geschwindigkeit, sondern gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge. Es macht hier also keinen Unterschied, ob Sie am Steuer eines Kleinwagens sitzen oder einen „Brummi” von 7,5 Tonnen führen: 50 km/h ist die Obergrenze.
Eine Ausnahme besteht allerdings auf Autobahnen, die innerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen. Hier gilt üblicherweise nicht das Tempolimit von 50 km/h. Stattdessen dürfen Lkw-Fahrer bis zu 80 km/h schnell fahren – immer vorausgesetzt, dass kein Verkehrsschild etwas anderes vorschreibt.
Außerorts: Lkw-Geschwindigkeit auf Landstraße, Bundesstraße und Co.
Auch außerhalb geschlossener Ortschaften legt die StVO gesetzliche Höchstgeschwindigkeiten fest. Hier werden allerdings tatsächlich Unterschiede zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen gemacht, weshalb Pkw und Motorräder meist deutlich schneller fahren dürfen als Lkw oder Busse.
Doch selbst innerhalb der Klasse „Lastkraftwagen” gibt es nicht die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit. Stattdessen muss nach der zulässigen Gesamtmasse des Lkw differenziert werden. Außerdem kommt es darauf an, ob der Lkw mit einem Anhänger unterwegs ist oder nicht.
Anhand dieser Kriterien legt § 3 Abs. 3 StVO jeweils die folgende erlaubte Lkw-Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften fest:
- Besitzt der Lkw eine zulässige Gesamtmasse bis zu 7,5 Tonnen und zieht keinen Anhänger, darf er maximal 80 km/h fahren.
- Mit Anhänger gilt für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
- Schwerere Lkw müssen mit Anhänger eine Geschwindigkeit von maximal 60 km/h einhalten.
- Lkw, deren zulässige Gesamtmasse mehr als 7,5 Tonnen beträgt, dürfen mit oder ohne Anhänger ebenfalls nicht schneller als 60 km/h fahren.
Video: Was droht Ihnen bei Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw?
Mit dem Lkw auf der Autobahn: Welche Geschwindigkeit ist hier einzuhalten?
Die eben aufgelisteten Höchstgeschwindigkeiten gelten gemäß § 3 StVO generell „außerhalb geschlossener Ortschaften”; eine Beschränkung auf konkrete Straßenarten wird hier nicht genannt. Dadurch entsteht der Eindruck, dass sie auch auf der Autobahn gelten würden, doch dies ist ein Irrtum.
Denn die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen werden in einem eigenen Paragraphen festgelegt, nämlich im § 18 Abs. 5 StVO. Laut diesem beträgt die erlaubte maximale Lkw-Geschwindigkeit auf der Autobahn grundsätzlich 80 km/h. Die zulässige Gesamtmasse wird hier nicht länger berücksichtigt, ebensowenig wie die Frage, ob der Lkw nun einen Anhänger zieht oder nicht.
Dieses Tempolimit von 80 km/h ist von Lkw-Fahrern sowohl auf Autobahnen innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften einzuhalten. Zudem gilt es auch auf Kraftfahrstraßen, sofern diese außerorts liegen und ihre Fahrbahnen für eine Richtung baulich von den Fahrbahnen für die Gegenrichtung getrennt sind (z. B. durch einen Mittelstreifen).
Achtung, Schlechtwetter! Fahren mit angepasster Geschwindigkeit
Was so mancher Kfz-Führer gerne außer acht lässt: Die generellen Höchstgeschwindigkeiten, die in der StVO festgelegt sind, gelten üblicherweise nur unter günstigsten Umständen. Ist die Lage hingegen einmal nicht so ideal, weil z. B. die Straße in schlechtem Zustand ist, der Verkehr stockt oder schlechtes Wetter die Sicht beeinträchtigt, ist jeder Fahrer verpflichtet, seine Geschwindigkeit an die Situation anzupassen.
Dies gilt selbstverständlich auch für die Lkw-Geschwindigkeit. Sind Sie z. B. mit Ihrem Lkw auf der Autobahn unterwegs, auf der Sie 80 km/h fahren dürfen, und es herrscht Glatteis, müssen Sie Ihr Tempo verringern und langsamer als 80 km/h fahren. Andernfalls können Sie wegen „Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit” belangt werden – selbst dann, wenn es nicht zu einer Gefährdung oder zu einem Unfall kommt.
Ist die Sicht durch Schneefall, Regen oder Nebel so stark beeinträchtigt, dass Sie weniger als 50 Meter weit sehen können, dürfen Sie zudem nicht schneller als 50 km/h fahren. Dies gilt für alle Kfz-Führer gleichermaßen.