LKW: Abstand halten für die Sicherheit

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Gesetzlicher Abstand für LKW: Auf der Autobahn gültig. Ein Bußgeld kann bei einer Missachtung drohen.
Gesetzlicher Abstand für LKW: Auf der Autobahn gültig. Ein Bußgeld kann bei einer Missachtung drohen.

Bußgeldkatalog LKW-Abstand auf der Autobahn

VerstoßGeld­bußePunkteFahr­verbot
Sie hielten­ als Führer des ­Lastkraft­wagens (zulässige ­Gesamtmasse über 3,5 t)/­Kraft­omnibusses bei ­einer Geschwindigkeit von mehr als ­50 km/h auf ­einer Autobahn den Mindestabstand ­von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.80 €

1

nein

Sie hielten ­als Führer des ­kennzeich­nungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit ­gefährlichen Gütern (zulässige Gesamtmasse über 3,5 t)/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bei­ einer Geschwindigkeit­ von mehr als ­50 km/h auf einer Autobahn ­den Mindestabstand ­von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.120 €

1

nein

Bußgelder für Abstandsverstöße

Ab­stand nicht ein­ge­hal­tenBuß­geldPunk­teFahr­verbotLohnt ein Ein­spruch?
... bei weni­ger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Un­fall­folge35 €Hier prüfen **
... bei mehr als 80 km/h
+ weni­ger als 5/10 des hal­ben Tacho­wertes Ab­stand75 €1Hier prüfen **
+ weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Abstand100 €1Hier prüfen **
+ weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Abstand160 €1Hier prüfen **
+ weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Abstand240 €1Hier prüfen **
+ weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Abstand320 €1Hier prüfen **
... bei mehr als 100 km/h
+ weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Abstand75 €1Hier prüfen **
+ weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Abstand100 €1Hier prüfen **
+ weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Abstand160 €21 Mo­natHier prüfen **
+ weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Abstand240 €22 Mo­nateHier prüfen **
+ weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Abstand320 €23 Mo­nateHier prüfen **
... bei mehr als 130 km/h
+ weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes Abstand100 €1Hier prüfen **
+ weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes Abstand180 €1Hier prüfen **
+ weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes Abstand240 €21 Mo­natHier prüfen **
+ weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes Abstand320 €22 Mo­nateHier prüfen **
+ weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes Abstand400 €23 Mo­nateHier prüfen **

Bußgeldrechner

FAQ: LKW-Abstand

Ist ein bestimmter Abstand für LKW im Straßenverkehr vorgeschrieben?

Ja. Gemäß den Vorgaben aus § 4 StVO müssen Fahrer mit einem LKW ab 3,5 t bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen mindestens einen Abstand von 50 m zum Vorausfahrenden einhalten.

Weshalb ist der Abstand beim LKW im Verkehr wichtig?

LKW haben aufgrund des höheren Gesamtgewichts einen längeren Bremsweg. Ein größerer Abstand ist in Bezug auf diesen Bremsweg wichtig, damit die Fahrzeuge rechtzeitig zum Stehen kommen. Den Abstand einzuhalten, trägt also zur Unfallvermeidung bei.

Mit welchen Sanktionen ist bei einem Abstandsverstoß mit dem LKW zu rechnen?

Neben einem Bußgeld kann falscher Abstand mit einem LKW auch zu Punkten und einem Fahrverbot führen. Wann welche Sanktionen drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Richtiger Sicherheitsabstand: Beim LKW besonders wichtig

Vorschriften zum LKW-Abstand sind in der StVO bestimmt.
Vorschriften zum LKW-Abstand sind in der StVO bestimmt.

Autofahrer stellen, meist auf Autobahnen, immer wieder fest, dass LKW den nötigen Abstand nicht einhalten. Sie fahren oft nah auf und gefährden so anderen Verkehrsteilnehmer. Zudem riskieren sie so auch Unfälle. Wird der Mindestabstand durch LKW zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, dann handelt der LKW-Fahrer grob fahrlässig und riskiert neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg und eventuell ein Fahrverbot.

Um keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog beim Abstand mit dem LKW zu riskieren, sind die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. In § 4 StVO ist festgelegt, was Verkehrsteilnehmer in Bezug auf den Abstand beachten müssen. Demnach ist der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so zu wählen, dass Fahrer rechtzeitig anhalten können, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Die Vorgaben gelten allgemein für alle Verkehrsteilnehmer, also auch im LKW.

Für LKW, die länger als 7 m sind oder als Zug unterwegs sind, gilt zudem, dass außerorts der Abstand so groß sein muss, dass es einem überholenden Kfz jederzeit möglich ist, einzuscheren. Das gilt allerdings nicht:

Welcher Abstand mit dem LKW auf der Autobahn einzuhalten ist, wird in der StVO sogar genau definiert. In § 4 StVO unter Absatz 3 ist diesbezüglich festgehalten:

Wer einen Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen, wenn die Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, zu vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

Auf der Autobahn gilt für Fahrzeuge über 3,5 t also grundsätzlich, dass ab 50 km/h mindestens 50 m zwischen ihnen und dem vorausfahrenden Fahrzeug liegen müssen. Unterschreiten Fahrer mit Ihrem LKW diesen Abstand, kann es durchaus gefährlich werden. Bremst der Vorausfahrende, ist eine schnelle Reaktion wichtig. Oftmals ist das bei zu geringem Abstand nicht möglich. Darüber hinaus benötigen Fahrzeuge mit einem höheren Gesamtgewicht einen längeren Brems- und Anhalteweg.

Nicht nur die allgemeinen Vorschriften sind wichtig. Auch Verkehrszeichen können anzeigen, ob für LKW ein bestimmter Abstand vorgeschrieben ist. Das Zeichen 273 zeigt für LKW an, welchen Mindestabstand Fahrer einhalten müssen. In der Regel ist dieses an besonderen Gefahrenstellen oder an Strecken mit Unfallschwerpunkten bzw. auf denen oft gebremst wird zu finden.

LKW: Abstand richtig berechnen

Gesetzlich ist der richtige LKW-Abstand nur für Fahrten auf der Autobahn definiert. Wie können Fahrer dann ermitteln, ob sie den Abstand einhalten oder mit dem LKW schon einen Abstandsverstoß begehen.

Der Abstand für LKW kann auch durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein.
Der Abstand für LKW kann auch durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein.

Um im LKW den Abstand zum Vordermann einhalten zu können, sollten sich Fahrer an einigen wichtigen Tipps orientieren. Innerorts können Fahrer den richtigen LKW-Sicherheitsabstand mit Hilfe einer Faustregel ermitteln. Empfohlen wird das Maß von drei PKW-Längen, was in etwa 30 m entspricht. Ist die Sicht eingeschränkt, sollte der Abstand auf etwa sechs Längen vergrößert werden.

Außerorts sind zum einem die Leitpfosten am Fahrbahnrand wichtig. Diese sind in Abständen von 50 m aufgestellt. Ist der vorausliegende Pfosten am Hinterrad des Vorausfahrenden und der nachfolgende Pfosten an den Vorderreifen ihres LKW, können Fahrer so den Abstand gut einschätzen und auch einhalten. Sind keine Leitpfosten vorhanden, kann die Faustregel von zwei Sekunden hilfreich sein. Suchen sich Fahrer einen optischen Punkt. Passiert der Vordermann diesen sollten mindestens zwei Sekunden vergehen, ehe er selbst an diesem vorbeifährt.

Zum anderen, sollten Fahrer auch den Tacho im Auge zu behalten. Außerorts können Fahrer, sofern sie nicht auf der Autobahn unterwegs sind, ihren Tachostand halbieren, um mit ihrem LKW den Abstand einzuhalten. Das ergibt sich auch aus den Sanktionen, die im Bußgeldkatalog zum Abstand bei LKW festgehalten sind. Mit Konsequenzen müssen Fahrer nämlich immer dann rechnen, wenn der Abstand weniger als einen halben Tachowert beträgt.

Zudem sollte grundsätzlich bei schwierigen Sichtverhältnissen sowie bei Nässe und Glätte der Abstand vergrößert werden, da sich hier auch der Bremsweg verlängert.

Diese Hilfsmittel können als Abstandskontrolle im LKW dienen:

  • PKW-Längen (innerorts)
  • Leitpfosten
  • Tachoanzeige

LKW: Abstand nicht eingehalten – was droht?

Abstand mit dem LKW missachtet? Ein Bußgeld und Punkte drohen.
Abstand mit dem LKW missachtet? Ein Bußgeld und Punkte drohen.

Missachten Sie im LKW den Abstand droht ein Bußgeld. Ignorieren Sie zum Beispiel das Zeichen 273, werden 25 Euro fällig. Bei einer Gefährdung steigt der Betrag auf 30 Euro und bei einem Unfall auf 35 Euro.

Liegt der Abstand unter dem halben Tachowert in Metern, werden mindestens 75 Euro verlangt und ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Halten Sie mit dem LKW den vorgeschriebenen Abstand auf der Autobahn nicht ein, sind es schon 120 Euro. Auch kommt ein Punkt hinzu.

Video: Abstand im Straßenverkehr

Informationen zum Mindestabstand im Straßenverkehr bietet auch dieses Video.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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