Nach der Trennung oder der Scheidung wird häufig diskutiert, ob die Kinder bei der Mutter oder dem Vater leben sollen. Im Zusammenhang mit dem Sorgerecht regelt das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Aufenthaltsrecht) diese Frage.
In der Regel sind beide Elternteile sorgeberechtigt und haben ein Recht auf Umgang mit den Kindern. Können sich diese aber nicht einigen, entscheidet zur Not das Familiengericht und spricht dem Vater oder der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt so zwar beiden erhalten, aber nur der aufenthaltsbestimmungsberechtigte Elternteil entscheidet über den Wohnort des Kindes. Auch auf den Unterhalt hat dies keine Auswirkungen.
Inhalt
FAQ: Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich auf Kinder. Die Eltern dürfen bestimmen, wo sich das Kind aufhält.
Gemäß § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern, sofern sie sorgeberechtigt sind, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder.
Was sagt das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus?
Das Familienrecht legt dabei fest, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht laut § 1631 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Rahmen des Sorgerechts durch die Eltern zu regeln ist:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Diese sogenannte Personensorge umfasst also das Recht, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Darüber hinaus muss Sorge für die Pflege und Erziehung der Kinder getragen werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind bzw. die Kinder bezieht sich dabei nicht auf alltägliche Dinge wie den Wohnort, sondern eben auch auf den vorübergehenden Aufenthaltsortes, etwa bei einer Urlaubsreise.
In erster Linie sind also beide Eltern sorgeberechtigt und haben daher auch beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies gilt auch über eine Trennung und Scheidung hinaus. Können sich die Eltern im Rahmen einer Trennung oder Scheidung nicht über den Aufenthaltsort des Kindes einigen, kann jeder Elternteil beim Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Dabei steht immer das Kindeswohl im Mittelpunkt und nicht etwa die finanziellen Mittel der Mutter oder des Vaters. Auch wenn durch eine gerichtliche Entscheidung einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wurde, haben das Sorgerecht weiterhin beide inne.
Wird beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt und dies beschlossen, bleibt das Sorgerecht beiden Eltern erhalten. Dies gilt ebenso für das Umgangsrecht (Besuchsrecht) minderjähriger Kinder. Findet über das Umgangsrecht allerdings auch keine Einigung statt, kann ebenfalls eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Was passiert nun beispielsweise, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte? Haben beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne, so muss auch der andere Elternteil zustimmen. Sagt dieser Elternteil nicht zu, muss eine Entscheidung vor dem Familiengericht gefällt werden.
In der Realität kommt es dann häufig vor, dass ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, um entweder den Umzug zu verhindern oder ihn eben durchführen zu können.
Auch in diesem Fall ist ein Gang vor Gericht unausweichlich. Hat das betreffende Kind allerdings zu dem Zuzugsland oder -ort keine Beziehungen, so kann der Umzug untersagt werden. Auch wenn das Kind dem Umzug zustimmt, kann das Gericht sich gegen den Umzug aussprechen. So gibt es Urteile, in denen ein Umzug untersagt wurde, da das Kind keine Sprachkenntnisse und andere kulturelle Hintergründe hatte. Im Mittelpunkt steht immer das Kindeswohl.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Urlaub
Ebenso problematisch kann sich eine Urlaubsreise gestalten, wenn beide Eltern das Aufenthaltsrecht haben. Grundsätzlich gilt allerdings: Plant ein Elternteil eine Reise mit einem minderjährigen Kind in ein friedliches Gebiet innerhalb der EU, so kann der Elternteil dies alleine entscheiden. Geht die Reise allerdings über die EU-Grenzen hinaus in einen fremden Kulturkreis oder in ein politisch unruhiges Gebiet, so wird die Zustimmung des anderen Elternteils benötigt.
Eine Ausnahme gibt es: Stammt ein Elternteil aus einem Nicht-EU-Land, möchte mit dem Kind in dieses reisen und vor Ort ist von einer politisch stabilen Lage auszugehen, so kann der Elternteil eine alleinige Entscheidung treffen.
Kommt es über eine zustimmungsbedürftigen Reise bei den aufenthaltsberechtigten Eltern nicht zu einer Einigung, so kann die Zustimmung des Elternteil gerichtlich ersetzt werden.
Alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen
Beantragt ein Elternteil beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, so muss das Gericht zwangsläufig eine Entscheidung verkünden. Hier ist das Kindeswohl maßgeblich für die Entscheidung. Verschiedene Kriterien werden dabei berücksichtigt:
- bestmögliche Förderung der Entwicklung des Kindes
- Auswirkungen auf die Erziehung des Kindes
- meiste Kontinuität
- jeweilige Eignung der Elternteile
- soziale Kontakte des Kindes und deren Gefährdung bzw. Wegfall durch eine neue Aufenthaltsbestimmung
- Meinung des Kindes, der mit zunehmenden Alter mehr Gewicht beigemessen wird
Ab einem gewissen Alter, wird auch das Kind nach seiner Meinung gefragt. Sobald das Kind ein Alter von 14 Jahren erreicht hat, wird sich das Gericht nur in begründeten Fällen über den Wunsch des Kindes hinwegsetzen.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Elternteil höhere Erfolgsaussichten auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der auch vor der Trennung das Kind regelmäßig betreut hat. Entscheidend ist hier das Kontinuitätsprinzip.
Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht räumt nicht ein, dass der betreffende Elternteil sämtliche Aufenthaltsorte bestimmen darf. Hält sich das Kind beim anderen Elternteil auf, welcher ein Umgangsrecht hat, darf dieser selbstverständlich in dieser Zeit den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Hier gelten lediglich zwei Einschränkungen:
- Der Umgangsberechtigte darf nur den Aufenthalt des Kindes in Angelegenheiten der täglichen Betreuung bestimmen. Dazu zählen beispielsweise Besuche bei Freunden oder Kurzausflüge innerhalb Deutschlands oder ins benachbarte europäische Ausland.
- Es muss darauf geachtet werden, dass der Aufenthalt des Kindes nicht an Orten ist, an denen das Kindeswohl gefährdet ist.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Das Jugendamt hilft bei Fragen
Bevor ein Antrag bei Gericht gestellt wird um Streitigkeiten zu klären, sollten die Eltern darüber nachdenken, das Jugendamt hinzuzuziehen. Dieses hilft im Rahmen der Jugendhilfe der Familie weiter. Denkbar sind hier Termine mit der ganzen Familie oder auch Einzelgespräche. Auch das Kind kann je nach Alter befragt werden. Das Jugendamt hilft dabei ein Konzept zu erarbeiten und eine Lösung zu finden.
Termine beim Jugendamt sollten unbedingt ernst- und wahrgenommen werden. Kommt es doch zu einem Gerichtstermin, ist es üblich auch den Sachbearbeiter des Jugendamtes zu befragen. Haben Sie sich dann nicht kooperativ verhalten, kann das negative Konsequenzen haben.
Aufenthaltsbestimmungsrecht für den Vater
Es lässt sich nicht sagen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht grundsätzlich der Mutter zugesprochen wird. Aber in der Realität ergibt es sich oft so, dass der Vater berufstätig war bzw. ist und daher die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind darstellt. Viele Väter sind dann frustriert, wenn sie ihre Kinder nur noch am Wochenende sehen können und es im Vorfeld mit der Mutter noch Streit über diese Termine gibt. Nun kommen manche Väter dann auf die Idee vor Gericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen.
Dieses Verfahren sollte allerdings gut überlegt sein. Denn bei der obigen beschriebenen Situation wird dies kaum Aussicht auf Erfolg haben. Aufgrund der (nach)ehelichen Situation (Unterhaltszahlungen etc.) und der daraus resultierenden Berufstätigkeit des Vaters wird es diesem schwer fallen sein Kind ausreichend zu betreuen. Im Sinne des Kindeswohls wird ihm dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelmäßig nicht zugesprochen.
Wird trotzdem ein Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht eingereicht, kann das fatale Folgen haben. Das Gericht muss dann einem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht erteilen und damit wird vermutlich der Vater aufgrund seiner beruflichen Situation das bisher gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.
In Folge kann dann mit Rechtskraft der Entscheidung die Mutter alleine über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden und zieht vielleicht mit dem Kind in eine andere Stadt oder sogar ins Ausland.
Befindet sich die Mutter in einer Vollzeitbeschäftigung und der Vater übernahm die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung während der Ehe, so ist es selbstverständlich denkbar, dass sich die beschriebene Situation auch umkehrt.
Um diesen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sollte der Vater über eine Erweiterung des Umgangsrechts nachdenken. Dies kann beim Familiengericht beantragt werden und so können die Besuchstermine erweitert bzw. verlängert werden.
Guten Tag,
ich bin Vater, Vollzeit Arbeitstätig und habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht gewonnen, es besteht ein geteiltes Sorgerecht, zuvor war es ein Wechselmodel wo ich mein Sohn 2x nach der Arbeit bekommen habe und an jedem zweiten Wochenende. Er kommt im September in den Kiga. Wie wieviel Zeit kann/sollte mein Sohn mindestens bei mir sein damit ich das Aufentalsbestimmungsrecht nicht verliere?
Mfg Daniel
Hallo Daniel,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, ist uns eine Beurteilung der Sachlage nicht möglich. Inwieweit welche Zeiten vom Gericht und dem Jugendamt als angemessen angesehen werden, entzieht sich unserer Kenntnis.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich habe drei Kinder im Alter von 11,7 und 5. Meine älteste Tochter wird auf ihren wunsch hin nächsten Monat zu ihrem Vater ziehen. Ich habe einen neuen Partner und möchte gerne mit den anderen beiden Kindern dort hin ziehen. Wir haben beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich bin mir fast sicher das ich nicht seine zustimmung bekommen werde für den Umzug. Es würden 300km zwichen den Wohnorten liege. Nach unsere Trennung hatte er einen Stationären Aufenthalt in einer Psychiatrischen Klinik.
Er hat in der Zeit des Aufenthalts auch geeusert das er sich das leben nehmen möchte.Was für möglichkeiten habe ich? Hoffe sie können mir weiter helfen. ?
Hallo Susi,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben und müssen an dieser Stelle an einen Anwalt verweisen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Mein Ex Mann hat vor 1 1/2 versucht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen ist aber gescheitert. Ich musste ein paar Auflagen erfüllen, die ich bis jetzt auch alle erfüllt habe. Jetzt möchte ich gerne in 4 Wochen mit meinen Kindern ( 7 und 5) Jahre umziehen und bislang war mein ex Mann mit dem Umzug auch einverstanden. Nur jetzt nicht mehr. Er will wieder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder haben.
In welchen Zeiträumen kann er es nochmals beantragen und hat er Chancen damit durch zu kommen?
Hallo Bianca,
da sich die Gegebenheiten Ihrer Schilderung nach nicht verändert haben, sollte die Entscheidung des Gerichtes wie vorab ausfallen.
Ihr Team von anwalt.org
How do I apply for this Aufenthaltsbestimmungsrecht? Is it possible to arrange an appointment ?
Hallo Katie,
usually the parent has to apply for the Aufenthaltsbestimmungsrecht at the family court. The court decides on basis of what is in the best interest of the child and grands the right accordingly. It might be most helpful to contact a lawyer who can advise you concerning the matter. We cannot arrange appointments as we do not offer legal services.
Your team at anwalt.org
Hallo,
ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft (deutsch und amerikanisch) und habe einen Amerikaner geheiratet und eine Weile mit ihm in den USA gelebt. Nun bin ich schwanger und ich habe mich von dem Kindsvater getrennt, auf Grund von häuslicher Gewalt. Ich befinde mich zur Zeit in einem Mutter-Kind-Schutzhaus in den USA (Mein Mann weiß nicht, wo ich mich aufhalte) und würde gerne wieder nach Deutschland zurück, da ich dort als alleinerziehende Mutter bessere Chancen habe als hier in den USA und unter ständiger Angst, mit meinem Ehemann konfrontiert zu werden. Nun kann man sich schwanger in den USA nicht scheiden lassen, in Deutschland schon. Jetzt wollte ich wissen, wie die Chancen stehen, dass ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekomme, wenn ich noch schwanger zurück nach Deutschland reise und das Kind da geboren wird. Ich möchte wirklich nicht, dass mein Mann alleine mit dem Kind gelassen wird. Er hat ein schreckliches Temperament und das ist einer der Hauptgründe, warum ich ihn verlassen habe. Er kann keinen Job halten und wir waren in den USA sogar einige Male obdachlos.
Natürlich möchte ich nicht der Kindesentführung oder ähnlichem beschuldigt werden. Wie schätzen sie die Lage ein?
Hallo Lisa M.,
in diesem Fall ist es ratsam, sich rechtliche Hilfe durch einen Anwalt zu suchen. Wir bieten keine rechtliche Beratung an und können daher auch keine Aussagen darüber treffen, wie Gerichte entscheiden würden.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
Ich und mein noch Mann wollen uns trennen,wir haben einen 5 jährigen Sohn zusammen. Ich Kummer mich die meiste zeit um den kleinen. Er will den kleinen mitmachen marokko nehmen um seine Familien oder zu besuchen ich will es aber nicht da er mir oft angedroht hat ihn eine Zeit lang da zulassen.mein Sohn kann weder die Sprach und hat keinerlei Bindung zu seiner Familie und ich bin sicher er würde ihn bei seiner Mutter dort absetzen und die ganze zeit unterwegs sein. Meine größte angst ist das ich mein Kind nicht wiedersehe
Hallo Anja,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, ist in diesem Fall die Beratung durch einen Anwalt empfehlenswert.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo.Ich bin seit 2013 geschieden und habe mit mein Exmann das Sorgerecht.Er ist beruflich auf Montage.Wir haben vereinbart alle 14Tage Freitag bis Sonntag ,das er das Kind 16,30 holt und 17,00 wieder zu mir zurück bringt. Manchmal geht mein Sohn auch schon eher hin.Nun macht seine Freundin mir Probleme, weil sie der Meinung ist ich halte mich nicht dran.Der Junge wäre zu wenig beim Papa.Die Feiertage und Ferien werden auch immer aufgeteilt.Manchmal bringe ich ihn auch mal an meinen Wochenende hin,wenn Geburtstage sind von Oma,Opa,Papa.Mache ich was falsch?
Hallo Neumann A.,
da wir keine Kenntnis über die Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Mann haben, können wir hierzu keine Aussage treffen. Da wir auch keine rechtliche Beratung anbieten, besteht für Sie die Möglichkeit sich an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Abend
meine Tochter (4 Jahre) ist bei mir (alleinige Erziehungsberechtigte) Hauptgemeldet,geht seit 2 Jahren in den Kindergarten in der Nachbarortschaft (wo wir beide Nebengemeldet sind, da meine Eltern dort Wohnhaft sind). Bis dato gab es kein Problem mit zusätzlichen kosten, jetzt sein 1.1.2017 soll es ein Gesetz geben welches vorschreibt das Kind UND ein Erziehungsberechtigter in dieser Gemeine Hauptgemeldet sein müssen ansonsten wird ein Betrag (in unseren Fall ) von € 113,- zusätzlich pro Monat eingehoben für „auswärtige Kinder“! (das kann ich mir nicht leisten) Ich möchte sie nicht von ihren Freunden trenne und von dort raus reisen)
Kann mein Kinde alleine (ohne Erziehungsberechtigten) bei ihren Großeltern Hauptgemeldet sein um den Kindergarten zu besuchen, da sie sowieso des Öfteren bei ihren Großeltern ist?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Andrea,
nur das Kind umzumelden, wird in der Regel nicht möglich sein. Wenden Sie sich zur Lösung Ihres Problems am besten an die regionale Behörde.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
ich bin Tagesmutter und habe gerade den Fall, dass sich die Eltern eines Kindes getrennt haben. Die Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht aber beide haben das Sorgerecht. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll, wenn der Vater vor der Tür steht und das Kind abholen will, ohne das die Mutter es weiß. Muss ich ihm das Kind mitgeben oder darf ich es ihm verweigern?
Hallo Jane A.,
in der Regel bedeutet das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht alltägliche Angelegenheiten sowie auch Entscheidungen mit erheblicher Bedeutung für das Kind alleine zu treffen. Hier kann auch die Entscheidung dazu zählen an wen das Kind übergeben wird. Die Zustimmung der Mutter dürfte hier erforderlich sein.
Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich anwaltlich beraten zu lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Es geht um meine Tochter und meine Enkelin. Meine Tochter ist geschieden und hat mit ihrem Exmann schriftlich das Aufenthaltbestimmungsrecht des Kindes, damals 2 Jahre, auf meine Tochter überschrieben. Sorgerecht haben Beide, obwohl er es damals auch nicht wollte.
Hat diese Vereinbarung Bestand, oder sollte man dies nochmal bei Gericht einreichen.
Hallo Renate,
in der Regel hat im Streitfall nur eine gerichtliche Entscheidung Bestand. Es ist also anzuraten, die Angelegenheiten gerichtlich festsetzen zu lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Ich habe seit Ende 2015 das Aufenthaltsbestimmungsrecht übers Familiengericht übertragen bekommen. Es wurde von mir verlangt, dass ich dem Vater meines Kindes (damals 1 1/2 Jahre alt) einen großzügigen Umgang gewähre. Wir haben nun ein 6 zu 8 Modell, welches wir seit dem praktizieren aber der Vater meiner Tochter wollte von Anfang an ein Wechselmodell, ich nicht. Nun drängt er mich wieder dahin indem er mich erpresst. Er bringt mir das Kind nicht und macht ständig an meinen Tagen Urlaub. Er verkürzt mir die Tage mit dem Kind. Im Dez 2016 hatte ich das Kind 9 Tage von 31 bei mir und ich kann nichts dagegen tun, da wir das gemeinsame Sorgerecht haben.
Mittlerweile ist er arbeitslos und Insolvent mit sehr hohen Schulden.
Er hat dafür gesorgt mittellos dazustehen und entzieht mir ständig das Kind denn ich kann ja nichts dagegen tun.
Ich frage mich für was habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht……Es bringt mir in dem Fall gar nichts….Oder?
Hallo Marie,
wenden Sie sich in Ihrem Fall am besten an einen Anwalt für Familienrecht und erklären Sie ihm die für Sie nicht befriedigende Situation. Eventuell ist es sinnvoll, das Umgangsrecht beider Elternteile gerichtlich regeln zu lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Guten morgen, mein Ex-Partner und Vater unseres 7-jährigen Sohnes möchte berufsbedingt umziehen (450 km entfernt). Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er möchte nach seinem Umzug unseren Sohn alle 14 Tage von seiner Mutter holen und wieder bringen lassen, von Fr. abends bis So. abends. Dass würde bedeuten, dass das Kind an diesem Wochenende mind. 8 – 10 Std. auf der Autobahn hängt, ist das zumutbar ? Ich finde, dass das eine grosse Belastung für das Kind ist. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo Sabine,
bei einer großen Entfernung kann es sich zum Wohl des Kindes anbieten, Besuchswochenenden in einem Rhythmus von drei bis vier Wochen einzuplanen, um so Zeit- und Kostenaufwand zu senken. Ebenso bietet sich eine Umgangsregelung an, die auf Ferienzeiten abgestimmt ist.
Für eine weitergehende, detailliertere Rechtsberatung sollten Sie einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.
Ihr Team von anwalt.org
Wie würde das aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt werden wenn bisher beide zuhause waren (Sohn jetzt 7 Monate)
Also beide haben den gleichen Bezug zu ihm.
Wenn man sich nun trennt und man kann sich über den Wohnort nicht einigen.
Jeder hat so seine Argumente die er nennenswerte warum man meint es wäre besser warum unser Sohn nicht beim anderen wohnen soll.
Die da wären
Mein Freund: geht zur Zeit nicht arbeiten ist aber voll arbeitsfähig
Würde in der Vergangenheit schon öfter gekündigt weil er immer wieder zu spät kommt
Keine abgeschlossene Ausbildung
Häusliche Gewalt war im Spiel
Drogen waren im Spiel
Er spricht davon das man Kindern auch mal einen Klaps auf die Hand oder auf den Mund geben kann wenn unser Sohn älter wird .. (noch ist aber nie was passiert)
Bei der Mutter
Ist unordentlich
In Elternzeit, hat eine abgeschlossene Ausbildung
Wir beide streiten uns sehr viel zur Zeit und würden in der ersten Zeit nach der Trennung wahrscheinlich ein sehr angespanntes Verhältnis haben.
Hallo Sarah,
bei einem Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheidet das Familiengericht stets nach dem Kindeswohl. Sämtliche Umstände fließen in die richterliche Entscheidung mit ein. Für eine Rechtsberatung hinsichtlich Ihrer Erfolgschancen sollten Sie sich an einen Anwalt für Familienrecht wenden.
Ihr Team von anwalt.org
Ich möchte nach der Scheidung in Ungarn mit meiner 10jährigen Tochter in meine Heimat Deutschland ziehen.Dort hätte ich die Unterstützung meiner Familie,da ich mich überwiegend alleine um sie kümmere.Daher möchte ich in Deutschland umgehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.Ist das möglich?
Hallo Cordula,
gemäß §§ 37, 38 des Aufenthaltsgesetzes ist es ehemaligen Deutschen gestattet, nach Deutschland zurückzukehren und nach entsprechendem Antrag eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag!
Meine Tochter, fast 17, plant zu ihrem Vater zu ziehen. Da die beiden in den vergangenen 4 Jahren außer während der Ferien nicht länger als jeweils zwei Tage zusammen waren, habe ich eine zweimonatige Probezeit vorgeschlagen, um den Alltag zu testen. Sie soll sich überlegt und ohne Druck entscheiden können. Ich habe gute Gründe daran zu zweifeln, dass er sich angemessen um sie kümmert.Der Vater drängt jetzt aber darauf, alles ganz schnell zu organisieren und setzt sowohl unsere Tochter als auch mich unter Druck. Ich fürchte, dass sie dem nicht gewachsen ist.
Meine Frage: Kann sich meine Tochter ohne meine Zustimmung ummelden?
Vielen Dank!
Hallo Usula M.,
entscheidend für Ihre Frage ist unter anderem, wie das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihnen geregelt ist. Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bei dem Vater Ihrer Tochter, bedarf eine Ummeldung Ihres Einvernehmens.
Wenden Sie sich im Zweifel an das Jugendamt oder einen Anwalt für Familienrecht.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Sohn lebt jetzt seid fast 4 Wochen bei mir, hat vorher 8 jahre beim Vater gelebt. Doch er möchte auf keinen Fall mehr zurück zu seinem Vater jugendamt weiß Bescheid hatten auch schon Gespräch doch er hält sich nicht an die abSprachen was kann ich tun
Hallo Jennifer H.,
außergerichtliche Elternvereinbarungen sind verbindlich. Bei groben Verstößen kann unter Umständen gar Schadensersatz eingefordert werden. Wenden Sie sich in Ihrem Fall an das Jugendamt und schildern Sie diesem die Situation. Alternativ oder parallel dazu kann auch die Einschaltung eines Anwalts für Familienrecht sinnvoll sein.
Ihr Team von anwalt.org
Guten Tag, meine ex Freundin und ich haben einen 3jährigen Sohn sie hat aus einer vorhergehenden Beziehung eine Tochter die 6 Jahre jung ist,die Tochter gibt sie an den leiblichen Vater weil sie keine Zeit hat, aber unseren Sohn will sie auf Krampf immer haben,widerspricht sich für mich für den Sohn hat sie Zeit für die Tochter nicht
Kann ich das alleinige Sorge und Umgangsrecht beantragen??
Hallo Maik,
das alleinige Sorgerecht kann immer dann beantragt werden, wenn der andere Elternteil damit einverstanden ist oder das Wohlergehen des Kindes durch Schwierigkeiten bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts beeinträchtigt wird.
Ein derartiger Antrag hat in der Regel nur dann Erfolg, wenn alle Versuche, einander zu einigen, gescheitert sind. Letztlich setzen die Richter der Familiengerichte stets hohe Ansprüche an eine derartige Übertragung des alleinigen Sorgerechtes.
Kontaktieren Sie am besten einen Anwalt und schildern Sie ihm Ihre Situation. Der Anwalt kann dann beurteilen, wie groß Ihre Aussicht auf Erfolg ist und welche anderen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Ihr Team von anwalt.org
Ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft – ungarisch und deutsch. Ich bin seit 20 Jahren mit meinem deutschen Mann verheiratet. Ich möchte nach der Scheidung mit beiden Kindern (14 und 9) nach Ungarn ziehen. Dort leben die Großeltern, Familie, Freunde, die Kinder sprechen perfekt ungarisch. Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder? Die Kinder hätten in Ungarn eine liebevolle Umgebung. Ich will nicht, dass mein Mann mich dazu zwingt, weiterhin in Deutschland leben zu müssen. Mir ist das seelische Wohl der Kinder am wichtigsten. Ich hätte von meiner Familie jegliche Unterstützung in Ungarn. Die Kinder könnten jederzeit den Papa in den Ferien besuchen.
Hallo Anna,
grundsätzlich ist es möglich, nach Erhalt des alleinigen Sorgerechts mit den Kindern ins Ausland auszuwandern. Hierfür müssen Sie sich an das zuständige Familiengericht wenden. Je nachdem, ob Ihr Ex-Mann damit einverstanden ist, kann der dafür nötige formlose Antrag recht knapp ausfallen. Bei Weigerung Ihres Ex-Mannes sollten Sie Ihren Antrag ausführlich begründen. Wenden Sie sich für eine nähergehende Beratung an das Jugendamt oder einen Anwalt für Familienrecht.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo
Ich würde gern umziehen zum neuen Partner zeitlicher aufwand wäre ca 40-50 min meine Kinder sind 4+7 die Obhut were zu 50/50 geteilt was aber in der Realität nicht mal anähernd klappt trozdem stellt sich mein Ex dagegen die Kinder sind zu 90%bei mir ich arb 50% = 2-3 tage max was habe ich für möglichkeiten?
PS:da wo ich Wohne werden die Wohnungen in ca 3-5 jahren abgerissen .
Hallo Nadja,
bei einem derart komplexen Fall, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo,
Sind geschieden.
Meine ex frau will mich zwingen meine gesamten 30tage urlaub für die kinder zu opfern. Darf sie das oder kann ich mich verweigern ?
Sind verheiratet und haben ein 6monaten Sohn und habe eine Mutter Kind Einrichtungen gemacht und bin seit dem 29.03.016 wieder zu Hause bei meinem Mann. Und das Jugendamt will das wir noch mal in eine Einrichtung gehen .dass halbe Jahr ist gemacht.
Hallo Katja s.,
setzen Sie sich am besten mit dem zuständigen Berater beim Jugendamt in Kontakt. Außerdem ist sicherlich eine Beratung durch einen Anwalt hilfreich, um Ihren Fall zu prüfen und das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Ihr Team von anwalt.org