Karlsruhe. Wann ist es Meinungsfreiheit, wann ist es Hassrede? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Oberlandesgericht Karlsruhe am vergangenen Mittwoch. Ein Facebook-Nutzer hatte wiederholt denselben ausländerfeindlichen Kommentar unter zahlreiche Beiträge des sozialen Netzwerks gepostet. Wegen Hassrede sah sich Facebook berechtigt, den Kommentar zu löschen. Daraufhin berief sich der Betroffene auf sein Grundrecht der Meinungsfreiheit und zog vor Gericht.
Hassrede in 100 Fällen – und Facebook muss das dulden?

Nicht alles darf ich teilen: Evtl. darf Facebook meinen Kommentar löschen.
Weil in den Gemeinschaftsstandards des Internet-Giganten jedoch Hassrede im sozialen Netzwerk verboten ist, sah sich Facebook gezwungen, den Kommentar zu löschen und den Betroffenen für 30 Tage zu sperren. Dieser wollte nun vor Gericht das Unternehmen dazu zwingen, die Löschungen wieder rückgängig zu machen. Begründung: Er habe ein Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Zudem seien seine Postings eine Aufforderung an die Politiker in Deutschland gewesen.
Das Gericht führte weiter aus, dass auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit daran nichts ändere. Grundrechte seien in erster Linie dazu da, dem Bürger Abwehrrechte gegen den Staat einzuräumen.
Und wie kann der Gesetzgeber die Meinungsfreiheit einschränken?

Es gibt Ausnahmen zur Meinungsfreiheit: Auch dann darf Facebook einen Kommentar löschen.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Unter Umständen kann der Staat bestimmten Meinungsäußerungen aber einen Riegel vorschieben, weshalb es auch erlaubt war, dass Facebook den Kommentar löschen dürfte:
- Schutz der Ehre: Sollte durch eine Meinungsäußerung ein Schaden für einen Menschen oder für die Gesellschaft entstehen können, ist der Schutz der potentiell Geschädigten wichtiger. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Betroffene die Beleidigung aushalten muss – solche Fälle müssen häufig von Gerichten einzeln entschieden werden.
- Schutz des öffentlichen Friedens bspw. vor Volksverhetzung: Wenn durch eine Meinungsäußerung der öffentliche Frieden gefährdet wird, darf der Staat diese verbieten. Der öffentliche Frieden besteht, wenn Menschen ohne Furcht voreinander leben können.
- Verherrlichung des Nationalsozialismus: Auch dies ist in Deutschland nicht erlaubt. Dazu gehört zudem die Leugnung des Holocausts. Auch solche Äußerungen können dazu führen, dass per Gesetz Facebook einen entsprechenden Kommentar löschen darf.
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