Tatsachenbehauptung: Was ist damit gemeint?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was zeichnet eine Tatsachenbehauptung aus und ist diese erlaubt?
Was zeichnet eine Tatsachenbehauptung aus und ist diese erlaubt?

FAQ: Tatsachenbehauptung

Wann handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung?

Eine Tatsachenbehauptung zeichnet sich dadurch aus, dass es für diese einen Beweis gibt, welcher zugänglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sagt, dass Angela Merkel Bundeskanzlerin und somit Mitglied der Bundesregierung von Deutschland war. Diese Behauptung lässt sich zweifelsfrei beweisen.

Was ist eine falsche Tatsachenbehauptung?

Es handelt sich dabei um eine Äußerung, welche nachweislich nicht stimmt. Kommt es zu einer falschen Tatsachenbehauptung in den Medien, hat der Betroffene gemäß Presserecht das Recht auf eine Gegendarstellung, welche dieselbe Platzierung und einen ähnlichen Umfang wie der ursprüngliche Artikel haben muss.

Wie wird die falsche Tatsachenbehauptung gemäß StGB bestraft?

Eine falsche Tatsachenbehauptung kann im Strafrecht allerhand Konsequenzen nach sich ziehen. Es kommen mehrere Tatbestände in Betracht. Zum einen kann es sich um eine Falschaussage, eine üble Nachrede oder auch eine Verleumdung handeln. Für diese Taten sind eine Freiheits- sowie Geldstrafe mögliche Sanktionen.

Tatsachenbehauptung: Definition

Die wahre Tatsachenbehauptung und die Meinungsäußerung sind grundsätzlich zulässig.
Die wahre Tatsachenbehauptung und die Meinungsäußerung sind grundsätzlich zulässig.

Grundsätzlich ist eine Tatsachenbehauptung eine Äußerung, welche sich beweisen lässt. Der Beweis muss dabei beispielsweise einem Gericht zugänglich sein. Von der Tatsachenbehauptung abzugrenzen sind beispielsweise Meinungsäußerungen oder subjektive Bewertungen.

Die Tatsachenbehauptung spielt vor allem auch im Presserecht eine wichtige Rolle. Wenn eine solche getätigt wird, die sich später als falsch herausstellt, hat der Betroffene einen Anspruch auf eine Gegendarstellung. Das wäre zum Beispiel bei einem Meinungsartikel nicht der Fall.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung, was genau eine Tatsachenbehauptung ist: Ein Mensch sagt, dass Berlin die Hauptstadt von Deutschland ist. Es handelt sich dabei um eine Tatsache, welche wahr ist und von jedem Menschen überprüft werden kann. Eine Meinungsäußerung wäre hingegen, wenn jemand sagen würde, dass er denkt, dass Berlin eine schlechte Hauptstadt sei.

Was ist eine unwahre Tatsachenbehauptung?

Eine falsche Tatsachenbehauptung kann strafbar sein und zu einer Verurteilung vor Gericht führen.
Eine falsche Tatsachenbehauptung kann strafbar sein und zu einer Verurteilung vor Gericht führen.

Grundsätzlich ist die Äußerung einer Tatsachenbehauptung durch die Meinungsfreiheit in Artikel 5 Grundgesetz abgedeckt. Davon abzugrenzen ist allerdings eine unwahre Tatsachenbehauptung. Dabei muss es sich um eine bewusste Verbreitung einer unwahren Tatsache handeln, deren Unwahrheit zum Zeitpunkt der Äußerung feststeht.

Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann sich auch aus der Tatsache ergeben, dass die Äußerung bewusst unvollständig getätigt, also wichtige Dinge verschwiegen werden. Führt eine solche falsche Tatsachenbehauptung zu einer strafrechtlichen Verfolgung eines anderen, so handelt es sich in aller Regel um eine falsche Verdächtigung.

Übrigens: Gegen eine unwahre Tatsachenbehauptung können Sie auch im Internet vorgehen. Diese Möglichkeit besteht etwa bei unwahren Äußerungen in den sozialen Medien oder bei Bewertungen. Unschöne, aber wahre Tatsachenbehauptungen lassen sich nicht verbieten, im Zuge des Online-Reputation-Managements können Sie allerdings Maßnahmen ergreifen, um den Imageschaden zu reduzieren.

Wie wird eine unwahre Tatsachenbehauptung gemäß StGB sanktioniert?

Eine unwahre Tatsachenbehauptung kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei kommen vor allem zwei Tatbestände in Betracht. Das ist zum einen die üble Nachrede gemäß § 186 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser besagt:

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Zudem kann das Opfer der Verleumdung bei einer unwahren Tatsachenbehauptung einen Strafantrag stellen, eine bloße Anzeige reicht hierfür nicht aus. Diese Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert. Wird die Äußerung öffentlich getätigt, so ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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