Wenn die Polizei das Fahrrad kontrolliert: Was müssen Radler wissen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 16. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was die Polizei bei einem Fahrrad kontrollieren darf, klärt dieser Ratgeber.
Was die Polizei bei einem Fahrrad kontrollieren darf, klärt dieser Ratgeber.

Bußgeldkatalog: Polizeikontrolle beim Fahrrad

Tat­bestandBuß­geldPunkte
Sie be­ach­teten als Führer eines nicht­motori­sierten Fahr­zeugs nicht das Halt­gebot des Polizei­beamten.35 €1 *
Sie be­ach­teten als Führer eines nicht­motori­sierten Fahr­zeugs nicht das Zei­chen des Polizei­beamten.
35 €1 *
* Der Punkt droht nur, wenn die Behörde ausnahmsweise ein Bußgeld ab 60 Euro verhängt.

FAQ: Polizeikontrolle beim Fahrrad

Was kontrolliert die Polizei am Fahrrad?

Bei einer Verkehrskontrolle wird vor allem überprüft, ob das Fahrrad den Anforderungen zur Verkehrssicherheit entspricht. Relevant sind dabei unter anderem Bremsen und Beleuchtung.

Wann darf die Polizei ein Fahrrad beschlagnahmen?

Eine Beschlagnahmung erfolgt in der Regel nur, wenn das Fahrrad als Beweismittel dient. Wer mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss unterwegs war, muss dieses aber ggf. anschließen und zu Fuß nach Hause gehen.

Kann ich mein Fahrrad bei der Polizei registrieren lassen?

Vielerorts besteht die Möglichkeit, sein Fahrrad bei der Polizei codieren oder registrieren zu lassen. Wenden Sie sich dafür am besten direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Wache.

Kontrollen der Polizei: Das Fahrrad im Visier

Fahrradfahrer müssen genauso wie Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer die Verkehrsregeln und Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Deutschland beachten, ordnungsgemäß handeln und vorausschauend fahren. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch, von denen grundsätzlich auch Radfahrer betroffen sein können.

Umgesetzt werden diese durch Streifenpolizisten oder auch durch spezielle Fahrradstaffeln. Dabei handelt es sich um Polizisten, die selbst mit einem Fahrrad oder einem E-Bike unterwegs sind und dadurch ggf. die Verfolgung auch abseits der Straßen aufnehmen können.

Polizeikontrollen, die gezielt Fahrradfahrer ins Visier nehmen, finden vor allem an bekannten Unfallschwerpunkten statt. Dabei kann es sich zum Beispiel um Ampeln, die häufig missachtet werden oder unübersichtliche Kreuzungen handeln.

Das richtige Verhalten während einer Polizeikontrolle

Wird bei einer Polizeikontrolle das Fahrrad begutachtet, kommt es vor allem auf die Verkehrssicherheit an.
Wird bei einer Polizeikontrolle das Fahrrad begutachtet, kommt es vor allem auf die Verkehrssicherheit an.

Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss gemäß der StVO die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten befolgen. Daher gilt: Fordert ein Polizist Sie durch Handzeichen oder mithilfe der Kelle zum Anhalten auf, müssen Sie die Weiterfahrt unterbrechen.

Eine solche Anordnung ist aber kein Grund in Panik zu geraten. Werden Sie von der Polizei mit dem Fahrrad angehalten, sollten Sie daher die Ruhe bewahren und sich das Anliegen des Beamten anhören. Handelt es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle? Soll das Fahrrad auf seine Verkehrstauglichkeit überprüft werden? Oder besteht der Verdacht, dass Sie gegen Verkehrsregeln verstoßen haben?

Dabei sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich zu möglichen Tatvorwürfen zu äußern. Denn lediglich die Angaben zur eigenen Person sind Pflicht. Möglich ist dies auch durch das Vorzeigen des Personalausweises.

Wichtig! Vermutet die Polizei, dass das Fahrrad unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen geführt wurde, können diese die Durchführung eines Alkohol- oder Drogentests anbieten. Allerdings müssen Sie einem entsprechenden Schnelltest nicht zustimmen. Die Beamten können aber bei ausreichenden Anhaltspunkten eine richterliche Anordnung für eine Blutuntersuchung erwirken und somit eine Überprüfung erzwingen.

Wann gelten laut Polizei Fahrräder als verkehrssicher?

Neben möglichen Verkehrsverstößen, die Radfahrer unterwegs begehen, überprüft die Polizei bei Verkehrskontrollen auch die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge. So schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) insbesondere folgende Teile beim Fahrrad vor:

  • Klingel
  • zwei voneinander unabhängige bremsen
  • weißer Frontscheinwerfer und Frontreflektor
  • rotes Rücklicht und roter Rückstrahler
  • Rückstrahler an den Pedalen
  • Reflektoren am Rad (z. B. Katzenaugen)

Übrigens! Die Polizei akzeptiert am Fahrrad sowohl batteriebetriebene Leuchten als auch den Antrieb mithilfe des Dynamos.

Fahrrad codieren lassen: Gewappnet für einen möglichen Diebstahl

Informationen zum Fahrrad: Ist die Rahmennummer bei der Polizei registriert, lässt sich dieses dem Halter zuordnen.
Informationen zum Fahrrad: Ist die Rahmennummer bei der Polizei registriert, lässt sich dieses dem Halter zuordnen.

Jeden Tag werden in Deutschland zahlreiche Fahrräder geklaut und die Aufklärungsquote bei solchen Verbrechen ist häufig nicht besonders hoch. Um einen Diebstahl zu erschweren, ergreifen Radfahrer daher zu verschiedenen Maßnahmen, um ihren Drahtesel zu sichern. Wichtig sind dabei zum Beispiel stabile Schlösser und die Wahl des Abstellortes.

Zudem besteht die Möglichkeit, ein Fahrrad polizeilich zu registrieren. Bei der Polizei werden dabei Daten zum Fahrrad und Halter gespeichert. Darüber hinaus erhält jedes Rad eine individuelle Kennzeichnung. Dabei kann es sich um eine Gravur im Rahmen oder einen speziellen Aufkleber handeln. Durch die Fahrradcodierung der Polizei soll vor allem der Anreiz für den Diebstahl gemindert werden, denn die Räder können dadurch leicht identifiziert werden, was den Wiederverkaufspreis beeinträchtigt.

Aber auch wenn ein Diebstahl nicht verhindern lässt, kann die Kennzeichnung von Nutzen sein. Denn können die Beamten später zahlreiche Räder beschlagnahmen, kann die Polizei das codierte Fahrrad schnell seinem Besitzer zuordnen.

Was droht, wenn ich ein geklautes Fahrrad gekauft habe?

Wer ohne Vorsatz und somit unwissentlich ein gestohlenes Fahrrad erworben hat, muss üblicherweise mit keinen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Allerdings kann der rechtmäßige Besitzer das Rad zurückfordern.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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