Rote Ampel: Auf dem Fahrrad kein Kavaliersdelikt

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Ist der Führerschein gefährdet?
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Ist der Führerschein gefährdet?

Bußgeldkatalog für rote Ampel beim Fahrrad

VerstoßGeld­bußePunkteFahr­verbot
Sie missachteten ­ als Radfahrer das Rotlicht ­der Lichtzeichenanlage.60 €

1

nein
.. mit Gefährdung100 €

2

nein

.. mit Unfall

120 €2nein

Sie missachteten ­als Radfahrer das Rotlicht ­der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase ­dauerte bereits länger ­als 1 Sekunde an.

100 €

2

nein
. .mit Gefährdung
160 €

2

nein

.. mit Unfall

180 €

2nein

FAQ: Mit dem Fahrrad rote Ampel überfahren

Welche Ampel müssen Radfahrer beachten?

Laut StVO gilt: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Gibt es eine solche nicht, gilt die Ampel für den Autoverkehr. Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie.

Gibt es einen Rotlichtverstoß beim Fahrrad?

Ja. Wenn Sie mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren, handelt es sich hier genauso um einem Rotlichtverstoß wie beim Auto.

Welche Bußgelder drohen, wenn Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahren?

Missachten Sie als Radfahrer eine rote Ampel müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 60 und 180 Euro rechnen. Einen Punkt in Flensburg bringt das ebenfalls ein. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen.

Fahrrad: Eine rote Ampel gilt auch hier

Mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachten: Das Vorbeifahren gilt als Rotlichtverstoß.
Mit dem Fahrrad eine rote Ampel missachten: Das Vorbeifahren gilt als Rotlichtverstoß.

Eine rote Ampel ist nicht nur zur Dekoration da, sondern muss natürlich von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und eingehalten werden. Auch Fahrradfahrer müssen diese Lichtzeichen beachten und sich entsprechend verhalten. Eine rote Ampel gilt fürs Fahrrad ebenso wie für Auto, Motorrad, LKW oder Fußgänger.

Damit Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad nicht missachten oder übersehen, sollten Sie wissen, welche Ampel überhaupt gilt. Dies ist gesetzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert. Insbesondere § 37 StVO ist hier von Bedeutung. Dieser besagt bezüglich der Lichtzeichen für Radfahrer Folgendes:

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.

Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht. Sollten Sie jedoch mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel fahren, gilt das allerdings dann als Rotlichtverstoß.

Rote Ampel: Überfahren mit dem Fahrrad wird teuer

Das Überfahren einer bereits seit Sekunden roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt und wird daher mit hohen Bußgeldern geahndet. Je länger die Ampel bereits rot angezeigt hat, umso höher fällt auch das Bußgeld aus. Wie im Kfz-Verkehr wird also auch hier zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Ampel weniger als eine Sekunde rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel länger als eine Sekunde rot

Werden Sie bei einer Kontrolle dann erwischt, wie Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, liegt es meist im Ermessen des Beamten. Diese haben allerdings in der Regel genug Erfahrung, um die Dauer der Rotphase einschätzen zu können.

Eine rote Fußgängerampel mit dem Fahrrad zu überfahren, gilt ebenfalls als Rotlichtverstoß.
Eine rote Fußgängerampel mit dem Fahrrad zu überfahren, gilt ebenfalls als Rotlichtverstoß.

Aber auch Ampelblitzer reagieren auf Radfahrer und halten den Verstoß fest. Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann ein solches Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes verwendet werden. Allerdings ist die Ermittlung des Verkehrssünders relativ schwierig, wenn die Beamten nicht vor Ort sind und den Radler anhalten können. Ohne Kennzeichen kann in der Regel auch kein Fahrer identifiziert werden.

Wurden Sie erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, ist vergleichsweise teuer und schlägt mit 60 bis 180 Euro zu Buche. Darüber hinaus erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot droht allerdings in der Regel nicht.

Achtung: Bereits ab 14 Jahren ist es möglich, ein Bußgeld zu bekommen, wenn mit dem Fahrrad ein Rotlichtverstoß begangen wird.

Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel zu fahren, ist in jedem Fall keine gute Idee. Neben den Bußgeldern riskieren Sie auch Unfälle, die für Radfahrer meist weniger glimpflich ausgehen. Darüber hinaus kann das Radfahren über eine rote Ampel auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Ist der Führerschein weg?

Überfahren Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel droht keine Strafe, aber ein Bußgeld und Punkte.
Überfahren Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel droht keine Strafe, aber ein Bußgeld und Punkte.

Wegen eines Rotlichtverstoßes mit Rad droht Ihnen kein Entzug der Fahrerlaubnis und auch kein Fahrverbot. Sammeln Sie allerdings Fahrten über eine rote Ampel mit dem Fahrrad, kann das am Ende jedoch dazu führen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen.

Haben Sie mit dem Fahrrad mehrmals eine rote Ampel missachtet, wurden erwischt und haben dadurch acht Punkte angesammelt, ist der Führerschein weg.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.