Bußgeldkatalog für rote Ampel beim Fahrrad
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. | 60 € | 1 | nein |
.. mit Gefährdung | 100 € | 2 | nein |
.. mit Unfall | 120 € | 2 | nein |
Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. | 100 € | 2 | nein |
. .mit Gefährdung | 160 € | 2 | nein |
.. mit Unfall | 180 € | 2 | nein |
Inhalt
FAQ: Mit dem Fahrrad rote Ampel überfahren
Laut StVO gilt: Ist eine Fahrradampel vorhanden, muss diese beachtet werden. Gibt es eine solche nicht, gilt die Ampel für den Autoverkehr. Eine Fußgängerampel gilt für Radfahrer hingegen nie.
Ja. Wenn Sie mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fahren, handelt es sich hier genauso um einem Rotlichtverstoß wie beim Auto.
Missachten Sie als Radfahrer eine rote Ampel müssen Sie mit Bußgeldern zwischen 60 und 180 Euro rechnen. Einen Punkt in Flensburg bringt das ebenfalls ein. Der Tabelle können Sie entnehmen, wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen.
Fahrrad: Eine rote Ampel gilt auch hier
Eine rote Ampel ist nicht nur zur Dekoration da, sondern muss natürlich von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und eingehalten werden. Auch Fahrradfahrer müssen diese Lichtzeichen beachten und sich entsprechend verhalten. Eine rote Ampel gilt fürs Fahrrad ebenso wie für Auto, Motorrad, LKW oder Fußgänger.
Damit Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad nicht missachten oder übersehen, sollten Sie wissen, welche Ampel überhaupt gilt. Dies ist gesetzlich in der Straßenverkehrs-Ordnung definiert. Insbesondere § 37 StVO ist hier von Bedeutung. Dieser besagt bezüglich der Lichtzeichen für Radfahrer Folgendes:
Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten.
Heißt: Radfahrer müssen entweder Fahrradampeln oder Ampeln für den Autoverkehr beachten. Fußgängerampeln gelten für Radler nicht. Sollten Sie jedoch mit dem Fahrrad über eine rote Fußgängerampel fahren, gilt das allerdings dann als Rotlichtverstoß.
Rote Ampel: Überfahren mit dem Fahrrad wird teuer
Das Überfahren einer bereits seit Sekunden roten Ampel mit dem Fahrrad ist kein Kavaliersdelikt und wird daher mit hohen Bußgeldern geahndet. Je länger die Ampel bereits rot angezeigt hat, umso höher fällt auch das Bußgeld aus. Wie im Kfz-Verkehr wird also auch hier zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden.
- Einfacher Rotlichtverstoß: Ampel weniger als eine Sekunde rot
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Ampel länger als eine Sekunde rot
Werden Sie bei einer Kontrolle dann erwischt, wie Sie eine rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, liegt es meist im Ermessen des Beamten. Diese haben allerdings in der Regel genug Erfahrung, um die Dauer der Rotphase einschätzen zu können.
Aber auch Ampelblitzer reagieren auf Radfahrer und halten den Verstoß fest. Bei einer Kontrolle durch die Polizei kann ein solches Blitzerfoto als Beweis des Verstoßes verwendet werden. Allerdings ist die Ermittlung des Verkehrssünders relativ schwierig, wenn die Beamten nicht vor Ort sind und den Radler anhalten können. Ohne Kennzeichen kann in der Regel auch kein Fahrer identifiziert werden.
Wurden Sie erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Eine rote Ampel mit dem Fahrrad zu überfahren, ist vergleichsweise teuer und schlägt mit 60 bis 180 Euro zu Buche. Darüber hinaus erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot droht allerdings in der Regel nicht.
Achtung: Bereits ab 14 Jahren ist es möglich, ein Bußgeld zu bekommen, wenn mit dem Fahrrad ein Rotlichtverstoß begangen wird.
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel zu fahren, ist in jedem Fall keine gute Idee. Neben den Bußgeldern riskieren Sie auch Unfälle, die für Radfahrer meist weniger glimpflich ausgehen. Darüber hinaus kann das Radfahren über eine rote Ampel auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Mit dem Fahrrad über eine rote Ampel: Ist der Führerschein weg?
Wegen eines Rotlichtverstoßes mit Rad droht Ihnen kein Entzug der Fahrerlaubnis und auch kein Fahrverbot. Sammeln Sie allerdings Fahrten über eine rote Ampel mit dem Fahrrad, kann das am Ende jedoch dazu führen, dass Sie ihren Führerschein abgeben müssen.
Haben Sie mit dem Fahrrad mehrmals eine rote Ampel missachtet, wurden erwischt und haben dadurch acht Punkte angesammelt, ist der Führerschein weg.