Was bedeutet es, in einem Minijob zu arbeiten?

Ein Minijob ist auch unter der Bezeichnung 520-Euro-Job bekannt.
Ein Minijob ist auch unter der Bezeichnung 520-Euro-Job (vor Oktober 2022 450-Euro-Job) bekannt.

FAQ: Minijob

Wie viel dürfen „Minijobber“ verdienen?

Bei einem Minijob darf das monatliche Gehalt nicht über 520 Euro (vor Oktober 2022: 450 Euro) liegen. Wenn das Arbeitsverhältnis ein Jahr lang ununterbrochen besteht, darf der Jahresverdienst eine Grenze von 6.240 Euro (vor Oktober 2022: 5.400 Euro) nicht überschreiten.

Welche Kündigungsfristen gelten bei einem Minijob?

Auch bei einem Minijob finden die gesetzlichen Kündigungsfristen Anwendung. Um herauszufinden, welche Frist in Ihrem Fall genau einzuhalten ist, sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen.

Habe ich einen Anspruch auf Urlaub, wenn ich in einem Minijob arbeite?

Ja, auch „Minijobber“ profitieren vom gesetzlichen Urlaubsanspruch. Bei einer 5-Tage-Woche liegt dieser beispielsweise bei mindestens 20 Tagen Urlaub im Jahr.

➥ Literatur zum Thema Minijob

Was ist ein Minijob?
Was ist ein Minijob?

Viele Deutsche entscheiden sich, einen Minijob auszuüben, um neben der Arbeit noch genug Zeit zu haben, Kinder zu betreuen oder sich um den Haushalt zu kümmern.

Oft handelt es sich um Frauen, die in einem solchen Arbeitsverhältnis als Minijobber tätig sind. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 ist die Zahl der Minijobs jedoch um einiges zurückgegangen.

Dieser Ratgeber soll über den Beruf des Minijobbers sowie die Vorschriften zu Kündigung und Versicherung laut Arbeitsrecht informieren. Außerdem erfahren Sie, was ein Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unter anderem beinhalten sollte.

Die Arbeitsverträge für einen Minijob

Geringfügige Beschäftigung, 520-Euro-Job, Minijob – all diese Bezeichnungen beschreiben Arbeitsverhältnisse, bei denen Arbeitnehmer nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen bzw. Arbeitsverhältnisse, die nur für eine kurze Zeitspanne bestehen. Es macht dabei keinen Unterschied, wie viele Stunden in der Woche gearbeitet werden.

Es existieren zwei Gruppen von Minijobs:

  1. Das Arbeitsverhältnis ist nur für eine kurze Zeit ausgelegt (50 Tage pro Kalenderjahr oder höchstens zwei Monate).
  2. Das monatliche Gehalt darf eine Grenze von 520 Euro nicht überschreiten.

Ist ein Arbeitsvertrag für einen Minijob auf ein Jahr ausgelegt, dann darf der Jahresverdienst der geringfügig Beschäftigten maximal 6.240 Euro betragen, wenn Sie ihrer Arbeit ohne Unterbrechung nachgehen.

Laut § 7 des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch sind Arbeitnehmer, die in einem Minijob arbeiten, durch diesen weder arbeitslosen-, pflege-, noch krankenversichert. Zwar wird ein gewisser Betrag zur Renten-, Kranken- und Sozialversicherung abgeführt, doch dies spricht nicht automatisch für eine Versicherung durch den Arbeitgeber. Daher liegt es in ihrer Hand und sie müssen sich selbst versichern, da sie in diesem Fall keine Steuern zahlen.

Arbeitsentgeltgrenze überschritten?

Ein Arbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beinhaltet auch Angaben zum Gehalt.
Ein Arbeitsvertrag für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beinhaltet auch Angaben zum Gehalt.

Erhalten Sie als Minijobber mehr als die erlaubten 520 Euro monatlich, dann hat dies Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. In einem solchen Fall gelten Sie nicht mehr als Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung ausübt, sondern eine versicherungspflichtige. Unter anderem muss Ihr Arbeitgeber sich dann um Ihre Kranken- und Rentenversicherung kümmern.

Gerade Minijobber, die mehrere Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte unterschrieben haben, verlieren schnell den Überblick. Hier werden nämlich die Gehälter beider Minijobs addiert, was oft dazu führt, dass die Arbeitsentgeltgrenze überschritten wird. Vor allem gilt hier keines der beiden Arbeitsverhältnisse noch als Minijob.

Es existieren gewisse Ausnahmen, bei denen die Grenze von 520 Euro überschritten werden kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn diese nur von Zeit zu Zeit ausgereizt wird und dies zudem aus unvorhersehbaren Gründen geschieht. Verhielt es sich z. B. so, dass ein Kollege aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit seiner Arbeit nicht nachgehen konnte und Sie aus diesem Grund seine Arbeitszeit und -leistung auffangen mussten, werden Sie dadurch nicht automatisch versicherungspflichtig. Dieser Zeitraum darf jedoch drei Monate nicht überschreiten.

➥ Literatur zum Thema Minijob

Der Minijob-Arbeitsvertrag: Was passiert bei Kündigung?

Es macht keinen Unterschied, um welche Art von Beschäftigungsverhältnis es sich handelt – Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben Pflichten und Rechte. Dementsprechend gilt dies auch, wenn Sie Ihren Minijob kündigen wollen bzw. Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt.

Innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist, die bei vier Wochen zum 15. eines Monats oder am Ende des Monats liegt, kann eine Kündigung vom Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte erfolgen. Arbeiten Sie beispielsweise als vorübergehende Aushilfe, dann kann die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses nicht nur bei Minijobs sehr gering ausfallen.

In § 622 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind die gesetzlichen Kündigungsfristen festgehalten, an die sich ein Arbeitgeber zu halten hat. Je nachdem, wie lange der Angestellte für das Unternehmen tätig war, verlängern sich auch die Fristen:

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen …

  1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.“

Besteht ein Tarifvertrag mit einer anderen Vorschrift zur Kündigung bei einem Minijob, dann gilt diese. Es ist dabei nicht entscheidend, ob diese höher oder niedriger liegen.

Geringfügige Beschäftigung: Arbeitsvertrag fristlos kündigen?

Auch ein Minijob ist an Kündigungsfristen gebunden.
Auch ein Minijob ist an Kündigungsfristen gebunden.

Der Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob kann nur fristlos – also ohne Einhaltung der Kündigungsfristen – gekündigt werden, wenn ein oder mehrere Gründe vorliegen, welche dies rechtfertigen würden.

Im BGB sind diese Gründe wie folgt definiert:

  1. Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  2. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. (§ 626 BGB)“
Damit Arbeitsverträge für geringfügig Beschäftigte aufgelöst werden können, muss es dementsprechend einen oder mehrere Fehltritte gegeben haben. Diese muss ein Arbeitgeber, neben dem Datum der Entlassung, seinem Arbeiter selbstverständlich mitteilen. Arbeitgeber müssen zudem eine Erklärungsfrist von zwei Wochen einhalten und in der Lage sein, die Verstöße des Arbeitnehmers zu beweisen.

Unter anderem können folgende Fehltritte eine fristlose Kündigung des Minijobs mit sich bringen:

  • Diebstahl
  • Bestechlichkeit
  • Beleidigung des Arbeitgebers
  • Ausplaudern von Firmengeheimnissen
  • Vortäuschen einer Krankheit oder Verletzung
  • Mobbing

Bevor Ihnen der Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob gekündigt werden kann, erhalten Sie in der Regel eine Abmahnung. Diese kann in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen. Die Abmahnung muss jedoch nicht ausgesprochen werden, wenn es sich ohnehin um einen Verstoß handelt, der in jedem Fall eine Kündigung nach sich zieht.

Sind Sie auf der Suche nach einem Minijob bzw. suchen Sie Arbeiter für eine geringfügige Beschäftigung oder einen 520-Euro-Job, dann können Sie sich meist einen Arbeitsvertrag für einen Minijob als Muster im Internet heraussuchen – z. B. unter www.formblitz.de/Arbeitsvertrag – und sich daran orientieren. Einige Rechtsanwälte bieten Musterverträge für Minijobs direkt auf ihren Webseiten an.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

37 Gedanken zu „Was bedeutet es, in einem Minijob zu arbeiten?

  1. Denise

    Hallo
    Ich arbeite seid dem 18.1 in einem 450 Euro Job der mir aber heute zum 20 nicht mehr zusagt ein Vertrag gibt es nicht … möchte nicht mehr dort arbeiten. Jetzt hat meine Chefin gesagt ich soll kündigen aber wie mache ich das ? Aber was für ein austrittsdatzm soll ich dort hinein schreiben ?

  2. Marc

    Hallo,
    Ich hätte folgende Frage. Ich arbeite seit August an meiner Hochschule und verdiene 400 Euro im Monat. Mein Vertrag ist befristet bis Juli nächsten Jahres. Da ich nun meinen Abschluss erworben habe, bekomme ich mehr Geld und würde so pro Monat mehr als 450 Euto verdienen. Dafür wird ein neuer Vertrag aufgesetzt der von Dezember bis Juli befristet ist.
    Ich habe aktuell kein Werkstudentenprivileg,da ich meine Bachrlorarbeit bestanden habe und offiziell erst ab April mit dem Master anfangen kann. Daher würde ich gerne wissen ob dieser neue Vertrag als befristetes Arbeitsverhältnis zählt. Ich arbeite pro Woche 7,5 Stunden und nie an 5 Tagen die Woche. Muss ich in diesem Fall Steuern zahlen?

  3. Myre G.

    Guten Tag liebes Antwalt Team
    Ich habe erfahren, dass fünf junge engagierte Frauen auf 450.00 Euro / Minijobs in einer Bäckerei angestellt waren/sind weiterhin.
    Ueber die Corona Zeit haben die Frauen viel mehr gearbeitet als sonst.
    Es wurde ihnen mündlich versprochen, dass das Arbeitsverhältnis auf Teilzeitbasis angemeldet wird, und das die geleistete Stunden bezahlt werden.
    Die Inhaberin weigert sich die getätigten Stunden zu zahlen, sie tröstet die Frauen und verlangt, dass diese weiterhin so arbeiten sollten, als wäre nichts passiert.
    Was sehr unfair ist, weil die Frauen ohne Endgeld arbeiten. Wenn etwas ausbezahlt wird dann kleinere Beträge.
    Die Realität sieht so aus, dass diese Frauen in Schnitt EUR 3500 bis 7.000 bekommen sollten.

    Die fünf Frauen haben Angst sich beraten zu lassen, einerseits den Job zu verlieren (die Männer haben Kurzarbeit wegen Corona), andererseits selber angeklagt zu werden. E
    Es handelt sich um ausländische MitarbeiterInnen die der Sprache und der Gepflogenheiten nicht mächtig sind. Ich als Dritte möchte mich ungerne an die Angelegenheit diese Frauen einmischen, sehe aber die Pflicht Ihnen zumindest etwas aushändigen zu können, um sie zu bestärken für Ihre RECHT zu kämpfen.

    Herzlichen Danke für Ihre Mithilfe und konstruktiven Lösungsvorschläge.
    M.Ga.

  4. Anne Marie

    Hallo,

    ich bin seit 6 Monaten im Betrieb (Bäckerei, Aushilfe im Verkauf) ich möchte jetzt den Betrieb wechseln, da ich 100km weiter weg gezogen bin. Am Samstag habe ich gekündigt. Mit welchem Austrittsdatum darf ich rechnen? Mein neuer Arbeitgeber hat gesagt, dass ich bloß eine zwei wöchige Frist habe, deshalb bin ich mir nicht so sicher.

  5. Mehakpreet K

    Ich bin ein internationaler Student aus Italien. Ich und meine Schwester arbeiteten ab März 2019. Ich werde alles erklären, damit Sie mir helfen können. Unser Arbeitgeber nimmt drei Monate Kontakt auf und erneuert ihn dann. Unser kürzlich abgeschlossener Vertrag begann am 5. März 2020 und läuft bis zum 31. Mai 2020. Bevor der Vertrag beginnt, sagt sie uns immer, dass wir Tage auswählen sollen, an denen wir arbeiten können, also haben wir Mittwoch und Donnerstag gewählt. Nach 2 Wochen Arbeit sagte sie jetzt, dass Sie am Montag statt am Mittwoch arbeiten müssen.

    Sie sagte auch, dass Sie von nun an am Montag und Donnerstag arbeiten müssen. Sie können Ihre Tage wegen des Coronavirus nie mehr ändern. Wir sagten OK. Dann nach 2 Wochen hat sie uns am Freitag, den 17. in den Schichtplan aufgenommen. Mit einer Woche voller Vorfreude sagten wir ihr, dass wir am Freitag nicht arbeiten können, weil wir von 9.15 bis 18.00 Uhr zwei Online-Vorlesung an der Universität haben und auch eine Online-Quizprüfung(Es war der 4. April an diesem Tag). Sie sagte, wenn Sie an diesem Tag nicht arbeiten können, werde ich Ihren Vertrag kündigen. Dann schicken sie mir unsere kündigung per e-mail.

    Als ich mich weigerte, es zu unterschreiben, schickte sie mir diese Nachricht „Dann sende ich die Kündigung per Einschreiben zu .Ich muss mich an 14 Tage halten und kann hier kein früheres Datum eintragen Auch wenn letztes mögliches arbeiten 16 April ist Ihr müsst dann nichts mehr unterschreiben Einschreiben ist dann für mich Beleg das die Kündigung bei euch eingegangen ist.“

    Sie hat unseren Vertrag ohne entsprechende Motivation gekündigt. Wir wissen nicht, was wir in dieser Situation tun sollten, da wir das deutsche Recht nicht kennen und wir nicht wissen, was unsere Rechte als Mini-Jobber sind. Ich hoffe, Hilfe von Ihnen zu bekommen.

  6. bob

    Wir (3 Haushalte) suchen eine Haushaltshilfe. Ist es ggf möglich einen Minijober gemeinsam anzustellen (bgb Gesellschaft) damit der Minijober nicht den Minijob Status verliert? Die angedachte Person befindet sich nämlich schon in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.
    Danke.

  7. Ulla

    AG hat mich gekündigt. Kann ich gegenkündigen um früher auszutreten? Oder von ihm verlangen, daß er die Kündigung vorverlegt?

  8. S.

    Habe einen 450 € Job seit 8 Jahren und dieser wurde zum 31.03.2019 gekündigt. Gleichzeitig wurden mir keine Arbeitszeiten mehr angeboten und daher auch kein Geld mehr bezahlt.
    Barny

  9. SM

    Guten Tag,
    Ich bin Schülerin und arbeite seit Anfang September, also seit 2 Monaten, 3 Samstage im Monat als Aushilfe in einer Bäckerei.
    Nun habe ich das Problem, dass ich durch die Arbeit logischerweise weniger Zeit zum Lernen habe. Zunächst dachte ich das ohne Probleme bewältigen zu können, was sich als Irrtum herrausstellte. Nun steht die Prüfungsphase vor der Tür und ich bin am Verzweifeln.
    Ursprünglich war mit meiner Chefin ausgemacht, dass ich bei viel schulischem Stress ab und an nur 2 Samstage im Monat erscheine, bzw. an einem der 3 Samstage ausfalle und den Arbeitstag dafür am 4. nachhole. Auf dieses Angebot wollte ich, aufgrund einer kommenden Schulveranstaltung, welche an einem Samstag stattfindet, zurückkommen.
    Jedoch weigert sich meine Chefin nun, meinen Arbeitstag zu verschieben. Ob ich bei schulischem Stress einen Tag ausfallen lassen kann, habe ich gar nicht mehr gefragt, da sie ziemlich eindeutig sagte, Krankheit wäre der einzige Grund nicht zur Arbeit zu erscheinen und das es meine Aufgabe ist meine Termine passend zu legen (was bei Klausurterminen und Schulveranstaltungen für mich, als einzelne Schülerin, aber nicht beeinflussbar ist).
    Abgesehen davon, dass ich fürchten muss Schulveranstaltungen an Samstagen nicht besuchen zu können und in den kommenden Wochen unter Lernstress zu geraten, fühle ich mich in dem Arbeitsklima meines Jobs äußerst unwohl und habe auch keinen guten Draht zu meiner Chefin.
    Aus diesen Gründen möchte ich fristlos kündigen, bin mir nun aber nicht sicher ob dies möglich ist. Mir unterlief nämlich ein sehr dummer und leichtsinniger Fehler. Ich vergaß meinen Arbeitsvertrag zu kopieren bevor ich ihn in der Bäckerei wieder abgab und habe nun keine Möglichkeit mich über Probezeit, Kündigungsfristen, etc. zu informieren.
    Jetzt fürchte ich, nicht fristlos kündigen zu können.
    Ich wäre für jeden Rat ausgesprochen dankbar.

  10. Katrin

    Hallo,
    Ich bin kürzlich umgezogen und konnte in einer gleichen Filiale für meinen 450€-Job übernommen werden.
    Jetzt wurde ich für diesen Monat von meinem Chef allerdings nur ein einziges Mal für 5 Stunden eingeteilt und das ist einfach nicht tragbar für mich, weil ich auf das Geld angewiesen bin.
    Kann ich deswegen fristlos kündigen, oder gilt hier generell die normale Frist von einem Monat?

    LG

  11. Simone

    Hallo,
    Ich habe am 09.03. diesen Jahres eine Haushaltshilfe eingestellt und auch angemeldet.
    Sie kommt eigentlich einmal wöchentlich, hat aber wiederholt kurzfristig ihre Arbeitstage nicht eingehalten.
    Besteht die Möglichkeit einer sofortigen Kündigung? Muss ich sie weiter bezahlen wenn ich die normale Kündigungsfrist einhalten muss?
    Sie wurde auch beleidigend über WhatsApp. Der Kontakt von ihr bestand nur über WhatsApp.
    Das Vertrauensverhältnis ist nicht mehr möglich.

    Welche Rechte habe ich als Arbeitgeber?

    Freue mich über eine Antwort.

    LG

    1. anwalt.org

      Hallo Simone,

      eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an einen Anwalt und klären mit diesen, welche Kündigungsmöglichkeiten Sie haben und ob eventuell eine Abmahnung vor einer fristlosen Kündigung erfolgen muss.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Vodenicar G.

    Hallo,

    reinige seit ca.20 Jahren eine Arztpraxis auf Basisjob. Am 19.02.2018 wurde mir gesagt das ich gekündingt werde und wollen einen Aufhebungsvertrag machen.

    Was für Rechte habe ich und wie soll ich vorgehen ?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    Liebe Grüße

    Vodenicar.G

    1. anwalt.org

      Hallo Vodenicar G.,

      ein Aufhebungsvertrag kann in der Regel nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner erfolgen. Hier sollten Sie sich beispielsweise bei Arbeitnehmervertretern erkundigen, worauf Sie bei dem Inhalt eines solchen Vertrages achten sollten und eventuell auch eine Abfindung aushandeln. Auch die Gewerkschaften können hierzu informieren. Wir bieten keine rechtliche Beratung an und können nicht beurteilen, ob ein solcher Vertrag für Sie der richtige Weg ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Franziska

    Hallo,

    Meinem Mann wurde ohne Vorahnung und Grund der minijob gekündigt. Geht das so einfach? Achso es soll ein neuer eingestellt werden auf sofort mit den gleichen Tätigkeiten! (Info : Hauptberuf Gemeinde, gleicher Arbeitgeber minijob. Hauptberuf bei Gemeinde hat er gekündigt, da eine neue Stelle frei war. Die 2 Tätigkeiten sind jeweils andere).

    Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Franziska,

      in der Regel gelten für Angestellte mit einem Minijob die gleichen Vorgaben wie für Vollzeitbeschäftigte. Eine Kündigung ohne einen Grund ist üblicherweise nicht zulässig. Im Zweifel sollten Sie sich hier an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, da wir keine rechtliche Beratung anbieten können.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Speier

    Hallo & schönen guten Abend,

    ich habe folgendes Problem :

    Ich habe seit ca. 8 Monaten einen befristeten Minijob-Vertrag. Er läuft noch bis Ende April.
    Nun wurde mir in meinem Hauptjob eine höhere Stundenzahl angeboten, die ich sehr gerne annehmen würde.
    Kann ich aufgrund dessen meinen Minijob-Vertrag kündigen ? Wenn ja, mit welcher Frist und was muss ich beachten ? Ist das eine Kündigung aus wichtigem Grund ?

    Vielen lieben Dank, ich freue mich auf eine Rückmeldung.

    1. anwalt.org

      Hallo Speier,

      auch bei der ordentlichen Kündigung eines Minijobs müssen in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen beachtet werden. Diese ergeben sich § 622 BGB und gelten sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Ob die Erhöhung der Stundenzahl einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündiogung darstellt, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. A.T.

    Hallo!Ich reinige seit 4Jahren eine Arztpraxis auf 450euro Basis.Seit Oktober 2016 hat ein anderer ARZT die Praxis übernommen und mich auch.Wäre im Oktober 1 Jahr da.Habe vor zwei Wochen eine Bewerbung für eine neue Reinigungskraft auf dem Schreibtisch gesehen.Darf er das ? Hinter meinem Rücken eine neue einstellen,ohne mit mir gesprochen zu haben?Das Vorstellungsgespräch ist erst am Mo.Das könnte ich auch sehen.Bis jetzt hat er sich noch nicht geäussert. Bin sehr verunsichert.Würde mich über eine Antwort freuen.Gruss A.Tellenbroeker

    1. anwalt.org

      Hallo A.T.,

      ein Arbeitgeber hat in der Regel das Recht, Bewerbungsgespräche zu führen und muss andere Mitarbeiter darüber nicht informieren. Sollte es um Ihre Stelle gehen, muss er bezüglich einer Kündigung nur die gesetzlichen Fristen und Vorgaben wahren.
      Zudem kann es sein, dass Sie in diesem Fall vertrauliche Unterlagen eingesehen und eventuelle gegen die Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag verstoßen haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. P. Nelke

    Hallo,

    seit letzter Woche arbeite ich in einem neuen Minijob. Eingewiesen wurde ich durch eine Kollegin, die mir auch den Job anbot. Mein Interesse teilte sie dem zuständigen Berzirksleiter mit. Nach drei Tagen während sie mit dem Bezirksleiter telefonierte, reichte sie den Hörer an mich weiter. Der Bezirksleiter nahm meine persönlichen Daten auf und stellte ein paar grundsätzliche Fragen wie z. B. ob ich schwerbehindert sei oder in der Lage, einen Minijob zu haben.
    Persönlich getroffen habe ich den Bezirksleiter bislang übrigens nicht, nur die betreffende Kollegin.

    Vorgestern kam dann mein Arbeitsvertrag aus der Zentrale, mit der ich selbst noch gar keinen direkten Kontakt hatte.
    Bis morgen soll ich den Vertrag unterschrieben zurücksenden, doch ich will die Stelle gar nicht mehr antreten. Inzwischen ist mir nämlich klargeworden, dass ich die gestellten Aufgaben nicht erfüllen kann.

    Ich möchte diesen Minijob schnellstmöglich „kündigen“. Von Aufhebungsverträgen als Alternative habe ich bereits gehört, doch finde ich diese a) schwer zu formulieren und b) möchte ich eigentlich FRISTLOS Abstand von dieser Stelle nehmen.

    Was kann ich tun und wie mache ich es richtig?
    Sollte ich vorab mit der Zentrale telefonieren und nachfragen oder mit dem Bezirksleiter?

    Für rasche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    1. anwalt.org

      Hallo P. Nelke,

      aus Ihrer Beschreibung ist zu entnehmen, dass Sie den Vertrag noch nicht unterschrieben haben. In der Regel besteht dann noch kein Vertragsverhältnis, dass gekündigt werden muss. Sie sollten sich hier mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und die Stelle zumindest absagen. Im Zweifel kontaktieren Sie beide übergeordnete Stellen. Sie können darüber hinaus auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. Tim K.

        Ich habe ein aähnliches Problem wie P. Nelke. Ich hab keinen schriftlichen Vertrag, habe aber schon gearbeitet und frage mich ob ich dann über anspruch auf das geld habe ? Und kündigen würde ich auch wollen .

        1. anwalt.org

          Hallo Tim K.,

          in der Regel kann auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig sein. Sie können vom Arbeitgeber die Arbeitsinhalte in schriftlicher Form verlangen. Wurde auch kein mündlicher Vertrag geschlossen, kann dies jedoch zu Problemen führen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich bei einem fachkundigen Anwalt beraten zu lassen.

          Ihr Team von anwalt.org

  17. Melina

    Hallo,
    Ich fange am 1.8.2017 meine Ausbildung an. Solange wollte ich noch meinen minijob machen. Heute morgen habe ich meine Kündigung abgegeben, zum 15.07.2017, daraufhin sagte mein Chef das ich nur zum Ende des Monats kündigen kann. Stimmt das?
    Liebe Grüße
    Melina

    1. anwalt.org

      Hallo Melina,

      dies ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Sind hierzu keine Bestimmungen zu finden, richtet sich dies nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ob Sie dann zum Ende oder auch zur Mitte des Monats kündigen können, kommt auf die länge Ihres Arbeitsverhältnisses an. Dauert dies bereits länger als zwei Jahre an, ist eine Kündigung per Gesetz nur zu Ende des Monats möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Ingeborg B.

    Ich bin 75 Jahre alt und seit zehn Jahren mit befristeten Arbeitsvertrag (50 Tage i. Jahr) als Museumsaufsicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Davor war ich im selben Haus 12 Jahre fest angestellt. Nun bekamen meine Kollegen und ich den ab März für 10 Monate laufenden Vertrag nicht mehr, obwohl wir schon unsere Diensttermine für den Monat März hatten. Der Grund ist, dass eine 450,- Euro-Kraft auf Festanstellung geklagt und Recht bekommen und das Ministerium alle Verträge erst einmal auf Eis gelegt hat.
    Wie ist die Rechtslage und was kann ich und meine Kollegen tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Ingeborg,

      am besten ist es, wenn Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren und sich von diesem hinsichtlich Ihres weiteren Vorgehens beraten lassen. Zusätzlich können Sie auch den Betriebsrat hierzu befragen.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Ronald S.

    Frage:ich beziehe Altersrente ,bin 68 ,habe einen Minijob der zum Juli
    gekündigt wird.Kann ich darauf Arbeitslosengeld beantragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Ronald,

      bei einem Minijob werden keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, daher entfällt auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Marlies L.

    Hallo, ich arbeite seit über 8 Jahren in einem Minijob und nehme täglich Telefonate enthgegen. Am 15.01. teilte mir mein Chef mit, dass er mich aus Mangel an Arbeit mit sofortiger Frist kündigt und er zahlte auch für Januar 2017 kein Geld mehr. Da ich keinen schriftlichen Vertrag habe, bin ich unsicher, ob er mich einfach ohne Einhaltung einer Frist kündigen kann ? Weiß jemand, ob eine Kündigung so möglich ist ?

    1. anwalt.org

      Hallo Marlies,

      bei Ihnen handelt es sich vermutlich um eine fristlose betriebsbedingte Kündigung. Eine solche ist in der Regel dann zulässig, wenn dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bis zum Auslauf der Kündigungsfrist unzumutbar wäre. Diese Bedingung ist jedoch nur in Ausnahmefällen bei betriebsbedingten Kündigungen vorhanden.

      Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, inwiefern die gegen Sie ausgesprochene Kündigung wirksam ist.

      Ihr Team von anwalt.org

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