Mietrecht und Haustiere: Ist Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt?

FAQ: Mietrecht über Haustiere

Dürfen Vermieter eine Tierhaltung untersagen?

Nein, ein generelles Verbot ist laut Gesetz in der Regel nicht zulässig.

Welche Haustiere sind immer erlaubt?

Unabhängig von den Regelungen im Mietvertrag dürfen die meisten Kleintiere in Wohnungen gehalten werden.

Für welche Tierarten benötige ich das Einverständnis des Vermieters?

Laut Mietrecht benötigen Sie unter anderem für Papageien und Exoten eine gesonderte Genehmigung des Vermieters.

Weiterführende Ratgeber zur Behandlung von Haustieren im Mietrecht

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Wollen Sie eine Wohnung mieten, sind Haustiere nicht immer erlaubt.
Wollen Sie eine Wohnung mieten, sind Haustiere nicht immer erlaubt.

Immer wieder kommt die Streitfrage auf, ob Haustiere in der Mietwohnung erlaubt sind oder ob eine artgerechte Tierhaltung laut Mietrecht auch verboten werden kann.

Aus diesem Grund gibt Ihnen dieser Ratgeber einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Regelungen (auch aus dem Bereich Tierrecht), die die Tierhaltung mit dem Mietvertrag in Verbindung setzen.

Darf ein Vermieter Haustiere verbieten?

Für die einen gehören Haustiere zur Familie, andere wiederum sehen beispielsweise in einem Hund nur ein Tier, was Dreck macht und laut ist. Vor allem, wenn jemand stark allergisch auf Tierhaare reagiert, kann sich schnell ein Streit unter Nachbarn entwickeln.

Zu unterscheiden ist zunächst laut Mietrecht die Tierhaltung von folgenden Tiergruppen:

Kleintiere

Haustierhaltung in einer Mietwohnung verursacht nicht selten Streit unter Nachbarn.
Haustierhaltung in einer Mietwohnung verursacht nicht selten Streit unter Nachbarn.

Das sind zumeist Hamster, Fische, Meerschweinchen und Kaninchen. Hier gilt: Egal ob im Mietvertrag Haustiere verboten sind, diese kleinen Tierchen dürfen im Regelfall immer mit in der Wohnung leben.

Ausnahmen stellen jedoch Frettchen, Ratten oder Papageien dar. Hierfür ist vom Mieter immer eine besondere Genehmigung durch den Vermieter einzuholen. Denn nicht unerheblicher Gestank, Ekel bei vielen Menschen oder Störung durch Lärm verärgert viele Menschen.

Hier entscheidet der Vermieter im Einzelfall, oder im Streitfall auch ein Richter.

Katzen und Hunde

Grundsätzlich gilt hier: Die Hausordnung und der Mietvertrag müssen unbedingt befolgt werden, wenn es darum geht, diese Haustiere in der Wohnung zu halten.

Generell wird ein Hund oder eine Katze in den meisten Fällen aber vom Richter genehmigt, sollte kein eindringlicher Grund dagegen sprechen. Sind Nachbarn beispielsweise schwer krank, kann unter Umständen auch eine Verweigerung durch den Vermieter stattfinden.

Lebt das Tier erst einmal mit im Haus, ist es besonders wichtig, dass Regelungen zur Tierhaltung in Mietwohnungen beachtet werden. Das bedeutet, dass Dreck oder permanente Lärmbelästigung wegen eines Tieres durch gute Erziehung verhindert werden kann. Auch nachweislich gefährliche Verhaltensweisen können den Vermieter dazu veranlassen, erlaubte Haustiere im Mietvertrag zu widerrufen.

Wichtig: Der Vermieter sollte vor der Anschaffung eines Haustiers immer noch einmal gefragt werden – zum Beispiel, wenn Sie eine Katze adoptieren möchten. Blindenhunde hingegen sind selbstverständlich immer erlaubt.

Exoten

Manchmal sind Haustiere verboten im Mietvertrag.
Manchmal sind Haustiere verboten im Mietvertrag.

Dazu zählen: Vogelspinnen, Echsen, Leguane, Schlangen.

In der Regel müssen Sie bei dieser Art Tiere den Vermieter um Erlaubnis bitten. Auch wenn beispielsweise Terrarienhaltung für Haustiere in Mietwohnungen erlaubt ist, müssen einige gefährliche Arten nicht geduldet werden.

Fazit: Haustierverbot laut Mietvertrag?

Zwar kann ein Vermieter bestimmte Tierarten aufgrund des Gefährlichkeitsgrades verbieten, ein gänzliches Verbot von Haustieren ist jedoch nicht möglich. Wer sich einen Hund oder eine Katze halten möchte, hat im Streitfall vor Gericht meist gute Karten, falls kein triftiger Grund dagegen von Seiten des Vermieters vorliegen sollte.

Solche Entscheidungen sind immer individuell zu treffen. Oftmals reicht auch ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter oder anderen Nachbarn.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

6 Gedanken zu „Mietrecht und Haustiere: Ist Tierhaltung in der Mietwohnung erlaubt?

  1. Elke

    Genau so sehe ich das auch ich finde das Mietrecht zur Tierhaltung genauso schlimm. Gut ich habe jetzt zwar nen Papagei, den kann mir also nicht versichern aber ich habe ihr Hausrat und Haftpflicht sollte da mal was passieren kann ich das immer noch melden. Ich finde das sowieso eine Frechheit dass man Haustiere verbietet Haustiere gehören zur Familie so sehe ich das.
    Zurzeit ist eh alles komisch sobald man sich eine Wohnung anguckt keine Haustiere keine Kinder echt schlimm was hier abgeht

  2. ALBERT

    Ich finde das mietrecht zur Tierhaltung echt abartig und unfair denn schließlich kann man Tiere versichern wenn Schäden entstehen. Und wenn ein Hausbewohner eine Tierhaarallergie hat 😂😂😂 was macht dieser Mensch wenn er vor die Tür geht ?

    Hunde schützen immer vor Einbruch !!!!

  3. ROden

    Gut zu wissen, dass ein Hund oder eine Katze in den meisten Fällen vom Richter genehmigt wird. Wenn ich also einen Mietvertrag erstellen lasse, dann sollte ich auch darauf achten, was dort zu Haustierhaltung steht. Interessant, dass ich erlaubte Haustiere widerrufen kann, wenn sie sich nachweislich gefährlich verhalten.

  4. Jim

    Bei einer Wohnungbesichtigung würde ich eh nie erwähnen dass ich ein Haustier habe, denn so etwas sehen Vermieter gar nicht gerne. Ganz selten hat man, dass der Vermieter auch eine Hunde freund ist. Das ist eigentlich Schade so ist der Hund doch der Beste Freund des Menschen.

  5. Ferdinand

    Wir leben seit fünf Jahren relativ günstig in unserer Wohnung und plötzlich stört den Vermieter unser kleiner Rauhaardackel. Er möchte uns aus dem Haus haben und bezieht sich auf den Mietvertrag nach dem Haustiere vom Vermieter genehmigt werden müssen. Fünf Jahre hat ihn unser Hund nicht gestört, aber jetzt mit potentiell höheren Mietpreisen, möchte er die Wohnung neu vermieten. Lohnt es sich hier, einen Fachanwalt für Mietrecht einzuschalten?

  6. M.

    Hallo,
    ich muß zum Thema Haustierverbot lt. Mietvertrag was los werden. Habe wegen Vogelhaltung (Pyrrhuras) eine Räumungsklage am Hals. Trotz mündlicher Zustimmung im Nov. 2013 will der Vermieter mich seit Juni 2017 hier rausklagen.
    Er wußte, das die Tiere alle ständig frei rumfliegen durften. Er behauptet nun, ihm wäre erst im Mai 2017 bekannt geworden, das ich Vögel habe. Die Berufung beim Landgericht Heilbronn ergab, das freifliegende Vögel im Zimmer ein Kündigungsgrund sind, auch wenn der Vermieter von den Vögeln wußte. Man geht immer davon aus, das Vögel im Käfig gehalten werden!
    Was kann ich hier tun? Wer kann noch helfen? Man kann nur eine Wohnung haben, wenn man Tierquälerei betreibt, oder wie?
    Eine Anzeige ging 2015 ans Veterinäramt, ich würde über 100 Vögel in einem Zimmer halten. Ich bin an Ende. . .
    Freundliche Grüße
    M.

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