Hundehaltung in der Mietwohnung – muss der Vermieter zustimmen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung

Lässt sich die Haltung von Hunden grundsätzlich untersagen?

Nein, entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.

Können Vermieter dennoch einen Hund verbieten?

Ja, möglich ist dies zum Beispiel bei Kampfhunden oder wenn es triftige Gründe gibt, die gegen die Hundehaltung sprechen.

Worauf gilt es bei der Wohnungshaltung von Hunden zu achten?

Um als Besitzer eine möglichst artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten, stehen regelmäßige Spaziergänge auf der Tagesordnung. Darüber hinaus wollen Hunde auch mental gefordert werden.

Des Menschen bester Freunde als Mitbewohner?

Mietwohnung mit Hund: Wollen Sie mit ihrem Vierbeiner einziehen, ist häufig die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Mietwohnung mit Hund: Wollen Sie mit ihrem Vierbeiner einziehen, ist häufig die Zustimmung des Vermieters notwendig.

Nicht jeder Hundeliebhaber hat das erforderliche Kleingeld, sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung leisten zu können.

Ergo ist er darauf angewiesen, gemeinsam mit seinem Vierbeiner als Mieter zu leben und die Regeln des Vermieters einzuhalten.

Doch unter welchen Umständen kann die Hundehaltung in der Mietwohnung untersagt werden? Wie gelingt Ihnen die artgerechte Tierhaltung? Und welche Rechte haben Sie? In diesem Ratgeber verdeutlichen wir, was rechtens ist und was nicht.

Was sagt das Mietrecht zur Hundehaltung in der Mietwohnung?

Wie ein Vermieter zur Hundehaltung in der Wohnung steht, entnehmen Sie dem von Ihnen unterzeichneten Mietvertrag. Hier ist in der Regel vermerkt, wie bei der anvisierten Tierhaltung generell und der Hundehaltung in Mietwohnungen speziell umzugehen ist.

Prinzipiell stellt das Halten eines kleineren Hundes kein größeres Problem dar, wenn sich das Tier leise verhält und auch sonst die Nachbarn nicht stört bzw. gefährdet. Eine Formularklausel, welche die Haltung von Hunden in der Mietwohnung grundsätzlich untersagt, ist unwirksam – so hat es der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.3.2013 bestimmt (Az., VIII ZR 168/12).

In vielen Mietverträgen finden sich sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das heißt: Hunde in der Mietwohnung dürfen nur gehalten werden mit Zustimmung des Vermieters. Doch welche Faktoren bezieht er bei seiner Entscheidung ein?

Unter welchen Umständen darf ein Verbot gegen den Hund in der Mietwohnung ausgesprochen werden?

Hunde in Mietwohnung: Ein neues Gesetz wurde 2013 nicht erlassen. Laut BGH ist ein generelles Verbot unwirksam.
Hunde in Mietwohnung: Ein neues Gesetz wurde 2013 nicht erlassen. Laut BGH ist ein generelles Verbot unwirksam.

Ob die Mietwohnung mit Hund bewohnt werden darf, ist abhängig von einer Interessensabwägung, die der Vermieter durchführt.

Hierfür zieht er heran:

  • seine eigenen
  • die der übrigen Hausbewohner
  • die des Mieters

Wollen Sie einen Kampfhund in einer Mietwohnung halten, kann Ihnen dieser Wunsch auch ohne dieses Prozedere verwehrt werden. Wie aggressiv er sich tatsächlich verhält oder wie häufig er bellt, ist hierbei nicht von Bedeutung. Vermieter haben das Recht, von vornherein in einer Mietwohnung die Hundehaltung von sogenannten Kampfhunden zu verbieten.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Mieter einen Assistenzhund halten. Diese Tiere stehen bei der Lebensgestaltung unterstützend zur Seite. Diese Art der Hundehaltung in der Mietwohnung muss vom Vermieter häufig genehmigt werden.

Wohnung mieten mit Hund – darauf müssen Sie achten

Suchen Sie als Mieter eine neue Bleibe für sich und Ihren Vierbeiner, sollten Sie den Vermieter oder Hauseigentümer vorher darüber informieren, dass Sie nicht alleine einziehen wollen, schließlich muss die Tierhaltung in der Mietwohnung nicht unter allen Umständen genehmigt werden. Lesen Sie sich auch den Mietvertrag vorher genau durch. Sind alle Klauseln rechtlich wasserdicht?

Berücksichtigen Sie auch, wenn Sie eine Wohnung mit Hund mieten wollen, dass in der Umgebung ausreichend Möglichkeiten für das tägliche Gassigehen zur Verfügung stehen. Schließlich müssen Sie gemeinsam häufiger vor die Tür und wollen sicher nicht jedes Mal erst Sack und Pack zusammenraffen und ins Auto steigen, um zu den besten Plätzen zu gelangen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

10 Gedanken zu „Hundehaltung in der Mietwohnung – muss der Vermieter zustimmen?

  1. M K

    Guten Tag,

    ich habe Anfang März notfallmäßig einen sehr ängstlichen rumänischen Hund aufgenommen, den meine Nachbarin (zwei Häuser weiter) sich angeschafft hatte und nicht damit zurecht kam. Er hätte sonst zurück nach Rumänien gemusst.

    Wir haben uns zu dritt mit der Vermieterin zusammen gesetzt und ihr die Situation erklärt, dass wir uns den Hund auf lange Sicht teilen wollen, er aber erstmal bei mir bleiben muss um sich zu erholen. Die Vermieterin war einverstanden. Der Hund lebt nun bei mir, hat sich gut akklimatisiert und ist Nachmittags bei meiner Nachbarin.

    Die Vermieterin ist 83 und behauptet nun, ich dürfe den Hund nicht behalten, von „Hund teilen“ wäre nie die Rede gewesen und ich müsse den Hund meiner Nachbarin zurück geben oder ausziehen. Schreiben wirft sie mir ungeöffnet zurück in den Briefkasten.

    Was kann ich nun tun? Gegebenheiten: 70qm EG Wohnung mit Garten und eigenem Zugang. Vertrag: Tierhaltung nach Absprache. Hund: 50 cm großer Hütehundmix, bellt selten.

    Ich wäre wirklich sehr dankbar für Ihre Einschätzung. Herzliche Grüße, MK

  2. Martina F

    Dürfte mir der Vermieter kündigen wenn ich nicht angebe das ich einen Hund besitze und diesen dann nur 3 von 4 Wochen im Monat zu besuch bei mir habe? Die restliche Zeit, also 1 Woche im Monat wäre er dann ja bei meinem Ex und somit ist das ja wie ein Besucher Hund. Das ist ja auch nicht verboten!?

    Entschuldigung es sollte heissen das ich KEINEN Hund besitze nicht einen…..

  3. Natalie

    Hallo,

    Mein Partner und ich wollen uns ein cane corso-bernhardiner Mix holen. Unser Vermieter verbietet uns diesen mit der Begründung: passt nicht. In unserem Mietvertrag steht rein gar nichts von Tierhaltung. Unser alter Nachbar hatte 2 altdeutsche Schäferhunde und die Mieter davor hatten auch Hunde. Ein Nachbar von uns hat aktuell einen parson Terrier und davor hatte er auch große Hunde. Eine richtige Begründung bekommen wir nicht. Und der Vermieter selbst hat einen golden Retriever. Wir haben über 70qm und hinterm Haus ein Feld was sich über mehrere tausend qm streckt, sodass der Hund sehr viel auslauf bekommt. Meine Frage ist, darf der Vermieter uns die Haltung verbieten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Natalie

  4. Regina H.

    Toller Beitrag!

    Was sind denn z.B. sog “triftige Gründe”?

    Ich verstehe, dass ein Vermieter nicht will, dass ein Hund viel bellt – ist ja für alle Beteiligten anstrengend.
    Sicher gibt es auch wichtige Belange der anderen Mieter, aber als Vermieter einfach die Zustimmung zu verweigern, weil man findet, dass “die Anlage nicht für Hunde geeignet ist” klingt mir doch nach einem sehr pauschalen Verbot. (Laut Mietvertrag kann die Zustimmung nur wegen Lärmbelästigung und Beschädigung der Mietsache verweigert werden ….)

  5. Anna

    Hallo
    Ich habe meinen Vermieter heute gefragt, ob wir uns einen Hund in die Wohnung holen können. Meine Söhne haben ADHS und auch ich habe psychische Leiden. Unser Hund ist im Sommer gestorben und war für uns alle wie Therapie. Im August sind wir ohne Hund umgezogen.
    Der Vermieter meinte, der Mischling, den ich holen will sei ihm zu groß und er habe schlechte Erfahrungen mit Hundehaltung in der Mietwohnung gemacht. Darf er das? Was sollen wir tun? Ich möchte als Alleinerziehende nicht aus der Wohnung fliegen aber wir alle brauchen so dringend dieses Tier.

  6. Albert

    Hallo Herr Schneider,

    erstmal Danke für diesen Beitrag.
    Ich wohne in einer ca 60m2 großen Wohnung und beabsichtige mir einen Hund anzuschaffen. Die Immobilie besteht aus ca 50 Wohneinheiten. Das Objekt ist als Eigentümergemeinschaft organisiert. Es gibt einige Mitbewohner/Eigentümer die einen Hund halten. Ich selber habe die Wohnung gemietet und mein Vermieter hat die Haltung untersagt. Greift in dieser Konstellation das Gesetz der Gleichbehandlung woraus ich einen Anspruch ableiten kann?

    Danke

    1. M. Karch-B

      Hallo mein Vermieter verbietet mir mir die Haltung eines
      Shiba inu obwohl er selbst einen Bernersennen auf dem gleichen Grund und hält. Begründung vom Vermieter bekomme ich leider keine Antwort. Was kann ich tun.

  7. P. Muth

    Ich möchte mit einen Shar-Pei Welpen in ein 59qm große Wohnung in ein Mehrparteienhaus ziehen. Dort wohnen zu 80% Eigentümer. In meinem Mietvertrag steht die Klausel, dass ich mit vorheriger Zustimmung des Vermieters einen Hund halten darf. Nun steht leider in der Hausordnung der Hausverwaltung, dass nur Kleintiere gehalten werden dürfen, Hund und Katzen nicht erlaubt sind.

    Wie muss ich jetzt vorgehen? Was zählt?

  8. H.Schneider

    Darf ein Jaghund in einer Mietswohnung gehalten werden ? Wenn ja wieviel Auslauf brauchst so ein Hund oder wir groß darf ein Hund in der Mietswohnung sein ?

    1. anwalt.org

      Hallo H.Schneider,

      es obliegt dem Vermieter die Haltung eines solchen Tieres zu erlauben oder zu untersagen. Inwiefern das Tierschutzgesetz hier greift, sollten Sie beim Ordnungsamt erfragen. Eine pauschale Aussage bezüglich des Auslaufs ist nicht möglich, da dies bei jedem Tier unterschiedlich sein kann.

      Ihr Team von anwalt.org

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