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FAQ: Hundehaltung in der Mietwohnung
Nein, entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
Ja, möglich ist dies zum Beispiel bei Kampfhunden oder wenn es triftige Gründe gibt, die gegen die Hundehaltung sprechen.
Um als Besitzer eine möglichst artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten, stehen regelmäßige Spaziergänge auf der Tagesordnung. Darüber hinaus wollen Hunde auch mental gefordert werden.
Des Menschen bester Freunde als Mitbewohner?
Nicht jeder Hundeliebhaber hat das erforderliche Kleingeld, sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung leisten zu können.
Ergo ist er darauf angewiesen, gemeinsam mit seinem Vierbeiner als Mieter zu leben und die Regeln des Vermieters einzuhalten.
Doch unter welchen Umständen kann die Hundehaltung in der Mietwohnung untersagt werden? Wie gelingt Ihnen die artgerechte Tierhaltung? Und welche Rechte haben Sie? In diesem Ratgeber verdeutlichen wir, was rechtens ist und was nicht.
Was sagt das Mietrecht zur Hundehaltung in der Mietwohnung?
Wie ein Vermieter zur Hundehaltung in der Wohnung steht, entnehmen Sie dem von Ihnen unterzeichneten Mietvertrag. Hier ist in der Regel vermerkt, wie bei der anvisierten Tierhaltung generell und der Hundehaltung in Mietwohnungen speziell umzugehen ist.
In vielen Mietverträgen finden sich sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das heißt: Hunde in der Mietwohnung dürfen nur gehalten werden mit Zustimmung des Vermieters. Doch welche Faktoren bezieht er bei seiner Entscheidung ein?
Unter welchen Umständen darf ein Verbot gegen den Hund in der Mietwohnung ausgesprochen werden?
Ob die Mietwohnung mit Hund bewohnt werden darf, ist abhängig von einer Interessensabwägung, die der Vermieter durchführt.
Hierfür zieht er heran:
- seine eigenen
- die der übrigen Hausbewohner
- die des Mieters
Wollen Sie einen Kampfhund in einer Mietwohnung halten, kann Ihnen dieser Wunsch auch ohne dieses Prozedere verwehrt werden. Wie aggressiv er sich tatsächlich verhält oder wie häufig er bellt, ist hierbei nicht von Bedeutung. Vermieter haben das Recht, von vornherein in einer Mietwohnung die Hundehaltung von sogenannten Kampfhunden zu verbieten.
Wohnung mieten mit Hund – darauf müssen Sie achten
Suchen Sie als Mieter eine neue Bleibe für sich und Ihren Vierbeiner, sollten Sie den Vermieter oder Hauseigentümer vorher darüber informieren, dass Sie nicht alleine einziehen wollen, schließlich muss die Tierhaltung in der Mietwohnung nicht unter allen Umständen genehmigt werden. Lesen Sie sich auch den Mietvertrag vorher genau durch. Sind alle Klauseln rechtlich wasserdicht?
Berücksichtigen Sie auch, wenn Sie eine Wohnung mit Hund mieten wollen, dass in der Umgebung ausreichend Möglichkeiten für das tägliche Gassigehen zur Verfügung stehen. Schließlich müssen Sie gemeinsam häufiger vor die Tür und wollen sicher nicht jedes Mal erst Sack und Pack zusammenraffen und ins Auto steigen, um zu den besten Plätzen zu gelangen.
Darf ein Jaghund in einer Mietswohnung gehalten werden ? Wenn ja wieviel Auslauf brauchst so ein Hund oder wir groß darf ein Hund in der Mietswohnung sein ?
Hallo H.Schneider,
es obliegt dem Vermieter die Haltung eines solchen Tieres zu erlauben oder zu untersagen. Inwiefern das Tierschutzgesetz hier greift, sollten Sie beim Ordnungsamt erfragen. Eine pauschale Aussage bezüglich des Auslaufs ist nicht möglich, da dies bei jedem Tier unterschiedlich sein kann.
Ihr Team von anwalt.org
Ich möchte mit einen Shar-Pei Welpen in ein 59qm große Wohnung in ein Mehrparteienhaus ziehen. Dort wohnen zu 80% Eigentümer. In meinem Mietvertrag steht die Klausel, dass ich mit vorheriger Zustimmung des Vermieters einen Hund halten darf. Nun steht leider in der Hausordnung der Hausverwaltung, dass nur Kleintiere gehalten werden dürfen, Hund und Katzen nicht erlaubt sind.
Wie muss ich jetzt vorgehen? Was zählt?
Hallo Herr Schneider,
erstmal Danke für diesen Beitrag.
Ich wohne in einer ca 60m2 großen Wohnung und beabsichtige mir einen Hund anzuschaffen. Die Immobilie besteht aus ca 50 Wohneinheiten. Das Objekt ist als Eigentümergemeinschaft organisiert. Es gibt einige Mitbewohner/Eigentümer die einen Hund halten. Ich selber habe die Wohnung gemietet und mein Vermieter hat die Haltung untersagt. Greift in dieser Konstellation das Gesetz der Gleichbehandlung woraus ich einen Anspruch ableiten kann?
Danke