Durch Tuning ein Kfz verändern: Was ist erlaubt?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Tuning bedeutet für viele Fans auch: Sehen und gesehen werden.
Tuning bedeutet für viele Fans auch: Sehen und gesehen werden.

Bußgeldtabelle: Veränderungen am Fahrzeug

VerstoßBußgeldPunkte
ABE oder Baurtgenehmigung wurde nicht mitgeführt bzw. nicht ausgehändigt10 €
Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war50 €
... mit wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit90 €1
... mit wesentlicher Beeinträchtigung der Umwelt90 €
Unnötig Lärm verursacht80 €
Vermeidbare Abgasbelästigungen verursacht80 €
Belästigung Anderer durch unnützes Hin- und Herfahren innerorts100 €
Führen eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit80 €1
... mit Unfall120 €1
Kein ausreichendes Sichtfeld vorhanden5 €
Rückspiegel fehlt bzw. entspricht nicht den Vorschriften15 €
Schallzeicheneinrichtung ist unzulässig oder mangelhaft15 €
Auspuffrohr ragt über die seitliche bzw. hintere Begrenzung hinaus20 €
Verbotswidrige Nutzung einer Einrichtung zur Erhöhung der Greifwirkung der Räder25 €
Überschreitung der Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmasse60 €1
Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen5 €
Nicht vorgeschriebene oder nicht zulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht20 €
Nebelscheinwerfer waren nicht vorschriftsmäßig angebracht oder geschaltet15 €
Beleuchtungseinrichtungen waren nicht vorhanden bzw. betriebsbereit20 €
... mit Gefährdung Anderer25 €
... mit Unfall35 €
Fahren mit verdeckten bzw. verschmutzten Beleuchtungseinrichtungen20 €
... mit Gefährdung25 €
... mit Unfall35 €
Kennzeichen waren schlecht zu lesen5 €
Amtliches Kennzeichen (vorne oder hinten) entsprach nicht den Vorschriften10 €
Kennzeichenschild bzw. Kennzeichenbeleuchtung befand sich nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand10 €
Kennzeichen war mit Folie, Glas oder einer anderen Abdeckung versehen65 €

Bußgeldrechner: Verstöße beim Tuning

FAQ zum Kfz-Tuning

Wann erlischt durch Tuning die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs?

Das ist laut § 19 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) der Fall, wenn die Fahrzeugart geändert wird, durch das Tuning eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- bzw. Geräuschverhalten verschlechtert.

Wie hoch fällt das Bußgeld aus, wenn ich unerlaubte Veränderungen durch das Autotuning vornehme?

Die Sanktionen hängen davon ab, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird. Ist beispielsweise die Betriebserlaubnis erloschen, weil Veränderungen am Fahrzeug nicht in die Papiere eingetragen wurden, so liegt das Bußgeld bei mindestens 50 Euro. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wann ist eine Eintragung von Umbaumaßnahmen beim Tuning in die Fahrzeugpapiere nötig?

Das ist der Fall, wenn ein Teilegutachten vorliegt oder wenn eine Teilegenehmigung dies vorgibt. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Was macht das Tuning aus?

Sie können Ihr Auto durch Innenraum-Tuning Ihrem Geschmack anpassen.
Sie können Ihr Auto durch Innenraum-Tuning Ihrem Geschmack anpassen.

Ein Fahrzeug ist für viele Besitzer nicht nur ein Fortbewegungsmittel, sondern auch Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Veränderungen am Kfz sollen es optisch von der Masse abheben, leistungsstärker machen oder für einen besseren Sound sorgen. Modifikationen dieser Art werden Tuning genannt.

In Deutschland gibt es eine große Tuning-Szene, was etwa die Beliebtheit von Filmen wie der „Fast-and-Furious“-Reihe belegt. Für den einen steht das Schrauben in der Werkstatt an erster Stelle, wiederum andere Tuner möchten vor allem anderen Personen imponieren und mit ihrem Auto möglichst viel auffallen.

Beim Kfz-Tuning sind in Deutschland jedoch strenge Regeln zu beachten. Die wichtigsten Grundlagen stellen wir in diesem Ratgeber vor.

Rechtliche Grundlagen: Das sollten Sie beim Tuning beachten!

Das Offroad-Tuning erfreut sich großer Beliebtheit.
Das Offroad-Tuning erfreut sich großer Beliebtheit.

Ein Fahrzeug muss gewissen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Tut es dies nicht, kann es eine große Gefahr darstellen – sowohl für den Fahrer als auch für andere Personen. Aus diesem Grund dürfen in Deutschland nur Fahrzeuge zugelassen werden, für die entweder eine Einzelgenehmigung oder – und das ist der Regelfall – eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt.

Fahrzeughersteller sind dazu verpflichtet, in Serie hergestellte Kfz dahingehend zu prüfen, ob sie die gesetzlichen Vorschriften zu Sicherheit, Abgasemissionen & Co. erfüllen. Ist dies der Fall, erhält das Fahrzeug die allgemeine Betriebserlaubnis.

Werden jedoch durch das Tuning Veränderungen an einem Fahrzeug vorgenommen, kann dadurch diese Betriebserlaubnis erlöschen. Das Kfz dürfte dann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Aus diesem Grund müssen viele Modifikationen an einem Fahrzeug zunächst geprüft werden. Was dabei wichtig ist, erklären wir im Folgenden.

Wann kommt es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis durch Tuning-Maßnahmen?

Wann genau erlöscht die Betriebserlaubnis von Auto oder Roller durchs Tuning? Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 19 Abs. 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Dieser besagt, dass es in folgenden Fällen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt:

  • bei Änderung der genehmigten Fahrzeugart
  • wenn zu erwarten ist, dass das Tuning zu einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern führt oder
  • wenn es durch die Maßnahmen zu einer Verschlechterung des Geräusch- oder Abgasverhaltens kommt

Was muss eingetragen werden? – Teilegenehmigung und Teilegutachten im Vergleich

Beim Tuning ist nicht alles erlaubt, was rein theoretisch möglich wäre.
Beim Tuning ist nicht alles erlaubt, was rein theoretisch möglich wäre.

Es kommt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn eine sogenannte Teilegenehmigung vorliegt. Diese weist nach, dass Fahrzeugteile zulässig sind. Arten von Teilegenehmigungen sind unter anderen die EG-Typgenehmigung sowie die ABE für Fahrzeugteile.

Die Teilegenehmigung sollten Sie beim Tuning genau prüfen. Sind ihr keine Einschränkungen bzw. explizite Anweisungen zum Einbau zu entnehmen und schreibt sie zudem keine Änderungsabnahme vor, so müssen die Modifikationen an Ihrem Auto durchs Tuning nicht in die Papiere eingetragen werden.

Anders verhält es sich, wenn die Teilegenehmigung vorgibt, dass eine Abnahme der Änderungen zwingend notwendig ist. Und auch wenn für die Teile nur ein sogenanntes Teilegutachten vorliegt, müssen die Änderungen in die Papiere eingetragen werden. Ein Teilegutachten gibt an, ob ein Fahrzeug noch den Vorschriften entspricht, wenn das entsprechende Teil verbaut wurde.

Hier müssen Sie zunächst eine Abnahme durch eine geeignete Prüfstelle nach dem Tuning vornehmen lassen. Sie erhalten daraufhin eine Prüfbestätigung, welche Sie dann bei der Zulassungsstelle vorlegen. Dort erfolgt die Änderung der Fahrzeugpapiere.

Vorsicht! Gewisse Modifikationen am Fahrzeug können sich gegenseitig beeinflussen. Wenn Sie fürs Tuning Zubehör kaufen, sollten Sie deshalb darauf achten, dass eine Kombination laut den Prüfzeugnissen tatsächlich erlaubt ist.

Verstöße beim Tuning: Welche Sanktionen drohen?

Verstöße beim Tuning können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verstöße beim Tuning können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Egal, ob Auto, Lkw oder Quad: Wenn beim Tuning nicht ordnungsgemäß vorgegangen wird, hat dies Konsequenzen. Welche Sanktionen für Verstöße beim Tuning anfallen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Hier ein paar Beispiele: Ist die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erloschen, weil Sie eintragungspflichtige Änderungen nicht gemeldet haben, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen. Kommt noch eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit hinzu, steigt das Bußgeld auf 90 Euro, des Weiteren wird ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

Verursachen Sie unnötig Lärm, weil Sie beim Pkw-Tuning Änderungen an der Auspuffanlage vorgenommen haben, so droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro. Haben Sie beim Auto-Styling die Kennzeichen foliert, beträgt das Bußgeld 65 Euro.

Viele weitere Verstöße mit den entsprechenden Sanktionen finden Sie hier im aktuellen Bußgeldkatalog zum Fahrzeug-Tuning.

Auto tunen: Was ist alles möglich?

Möchten Sie Ihr Auto durch Tuning verändern, haben Sie viele verschiedene Möglichkeiten, welche wir im Folgenden kurz anreißen möchten:

  • Innenraum-Tuning: Das Interieur eines Fahrzeugs wird hier den Wünschen des Besitzers angepasst.
  • Karosserie-Tuning: Hierzu gehört unter anderem das Anbringen eines Spoilers an die Karosserie. Manche Maßnahmen haben lediglich eine optische Änderung zur Folge, andere sollen das Fahrverhalten verbessern.
  • Fahrwerk-Tuning: Am bekanntesten ist in diesem Zusammenhang wohl das „Tieferlegen“ eines Fahrzeugs. Beim SUV-Tuning hingegen wird oft das Gegenteil gewünscht: Das Fahrwerk wird höher gesetzt, um für mehr Bodenfreiheit zu sorgen.
  • Motor-Tuning: Hierdurch sollen Leistung oder Effizienz gesteigert werden.

Möchten Sie durch Tuning Ihr Auto optisch oder technisch verändern, so empfiehlt es sich, die geplanten Maßnahmen im Vorfeld mit einem Fachmann abzuklären. Geeignete Ansprechpartner sind unter anderem Prüfingenieure einer Technischen Prüfstelle bzw. einer Überwachungsorganisation sowie amtlich anerkannte Sachverständige bzw. Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Auch die Mitarbeiter einer ausgewiesenen Tuning-Werkstatt können Ihnen weiterhelfen.

Tuning bei anderen Fahrzeugarten

Beim Tuning von Roller & Co. sind gewisse Regeln zu beachten.
Beim Tuning von Roller & Co. sind gewisse Regeln zu beachten.

Nicht nur ein Auto können Sie durch Tuning verändern. Auch viele andere Fahrzeugarten lassen sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben optimieren:

  • Scooter oder Moped-Tuning: Hier geht es vielen Besitzern vor allem um eine Leistungssteigerung.
  • Lkw-Tuning: Viele Trucker statten ihr Fahrzeug ihren Wünschen entsprechend aus, sei es durch Beleuchtung oder Aufkleber.
  • Motorrad-Tuning: Motor, Fahrwerk, Bremsen – hier stehen dem Tuner viele Möglichkeiten offen.

Ein Fahrrad ist zwar kein Kfz, aber auch ein solches Zweirad kann modifiziert werden. Das Fahrrad-Tuning kann beispielsweise zu einer Gewichtsreduktion beitragen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

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