Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?

FAQ: Kindeswohlgefährdung

Was ist unter „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.

Wie kann ein Verdacht oder ein vorliegende Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?

Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.

Wie ist eine solche Gefährdung zu erkennen?

Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.
Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:

ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.

Unabhängig von den jeweiligen persönlichen Gründen sollte allerdings klar sein, dass eine Kindeswohlgefährdung unter keinen Umständen akzeptabel ist. Familien stehen bei Problemen eine Vielzahl von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die kostenlose Familienberatung ist dabei nur ein Beispiel für die verschiedenen Anlaufstellen.

Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?

Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?

Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.

Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?

Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:

  • Vernachlässigung
    Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten.
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
    Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken.
  • Gewalt und psychische Misshandlung
    Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen.
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
    Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor.
  • Seelische Misshandlung
    Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden.
  • Häusliche Gewalt
    Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Bei der Einschätzung der Gefährdung unterscheiden die Jugendämter darüber hinaus, ob eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei ersterem liegt eindeutig eine Gefährdung des Kindeswohls vor, wohingegen bei letzterem der Verdacht nicht auszuschließen ist.

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.
Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.

Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.

Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:

Indikatoren für eine KindeswohlgefährdungLiegt vor?
Körperliche Merkmale
Über- oder Untergewicht
Mangelnde Hygiene
Keine witterungsgemäße Kleidung
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit
Chronische Müdigkeit
Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitive Merkmale
Konzentrationsschwäche
Gedächtnisstörungen
Verzögerung bei der Sprachentwicklung
Psychische Merkmale
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten
Verlustängste
Soziale Merkmale
Missachtung von Regeln und Grenzen
Fehlender Blickkontakt
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten
Sonstige Merkmale
Schlafstörungen
Essstörungen
Stottern
Selbstverletzendes Verhalten
Lügen
Weglaufen
Schwierigkeiten in der Schule

Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.

Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.

Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.
Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.

So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.

Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.

Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.

Die Jugendämter bieten eine umfassende Hilfe bei drohender Kindeswohlgefährdung. Diese setzt häufig bereits auf präventive Maßnahmen, um eine mögliche Eskalation zu vermeiden.

Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.
Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.

Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familien­beratungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.

Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

230 Gedanken zu „Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

  1. Hilfesuchende

    Sehr geehrtes anwalt.org-Team,
    ich lebe unverheiratet und mit gemeinsamen Sorgerecht für unseren 3-jährigen Sohn mit meinem Lebensgefährten zusammen.
    Leider entwickelte sich unsere Beziehung in den vergangenen Jahren sehr negativ und mittlerweile ist uns ein „normales“ Miteinander kaum noch möglich.
    Insbesondere unsere Vorstellungen betr. Erziehung und generellem Umgang mit unserem Kind, differieren stark und sorgen zunehmend für größeren Unfrieden.
    Am bedauerlichsten ist, dass unsere Differenzen oft auch vor dem Kind geschehen.
    Ich versuche verzweifelt, diesen Umstand zu unterbinden, jedoch nimmt mein Partner auf die Anwesenheit des Jungen keinerlei Rücksicht.
    Vor ein paar Tagen, versuchte ich den Jungen, nachdem mein Partner laut geworden war, umgehend aus der Situation zu ziehen, woraufhin der Kindsvater, trotzdem ich das Kind auf dem Arm hielt mich anschrie und auch aggressiv körperlich anging und bedrängte, bzw. mich/uns aktiv hinderte das Zimmer oder die Wohnung zu verlassen.
    Mein Kind auf meinem Arm schrie, wie ich von ihm nicht kannte und ich versuchte irgendwann nur noch den Kleinen zu beruhigen, bis die Situation sich irgendwann entspannte…
    Meiner Ansicht nach kann und darf diese Situation für mein Kind nicht mehr tolerieren.
    Gerne würde ich möglichst schnell mit meinem Kind in das Bundesland zurück in dem ich aufgewachsen bin und wo Familienangehörige und ein stabiler Freundeskreis existieren.
    (In unserer jetzigen, neuen Umgebung konnten wir uns bis dato keinerlei sozialen Hintergrund schaffen.)
    Mein Partner würde einer Entfernung von knapp 700 km aber nie zustimmen und drohte mir deswegen auch schon.
    Da ich aktuell ausschließlich Mutter bin und meine gesamten Rücklagen aufgebraucht sind, bin ich momentan finanziell von meinem Partner abhängig.
    (Müsste mir also die Kosten für einen Anwalt leihen. Wie ich sah, nehmen die meisten guten Anwälte mehr Honorar als den Regelsatz und arbeiten oft nicht mit staatlicher Kostenerstattung.)
    Fragen:
    1.) Gehe ich Recht in der Annahme, dass o.g. Familiensituation eine Kindswohlgefährdung darstellt?
    2.) Hätte ich ggf. auch rechtliche Möglichkeiten so schnell als geht „gegen seinen Willen“ das Bundesland zu verlassen, ohne dass mir das ggf. negativ ausgelegt wird?
    3.) Wie wäre sich nun rechtlich „klug“ zu verhalten?
    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    1. anwalt.org

      Hallo Hilfesuchende,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung Ihrer Fragen an einen Anwalt. Wir dürfen keine Rechtsberatung erteilen.

      In aller Regel haben betroffene einen Anspruch auf Beratungshilfe und ggf. Verfahrenskostenhilfe, wenn sie aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Lage nicht in der Lage sind, diese selbst zu tragen. Die Beratungshilfe abzulehnen, ist Anwälten in der Regel nur bei wichtigem Grund möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Julia

    Guten Tag, meine Schwester ist schwer Drogenabhängig und misshandelt ihre Kinder (4).
    Sie haben teilweise blau geschlagene Gesichter oder Narben durchs Kratzen oder in den nacken Krallen.

    Nun zu meiner Frage: wie melde ich dem Jugendamt in Form von einem Brief die Situation? Es soll natürlich seriös und auch glaubwürdig rüber kommen

  3. Conni

    Hallo, unsere Nachbarn haben 2 Kinder. Ein Mädchen ca 6 Jahre und einen Jungen ca 5 Jahre alt. Da die Wände in den Wohnungen recht dünn sind, können wir jeden Streit hören. Was uns aber am meisten schreckt, sind die Drohungen und das Geschreie der Eltern. Schon als die Kinder etwa 2 Jahre waren wurden die Kinder angeschrien mit den Worten “ spinnst du „. In letzter Zeit hören wir wie der Vater der Tochter droht, z. B. damit, das er das Licht aus macht. Obwohl er weiß das sie Angst hat. Am schlimmsten aber heute morgen um 6.15 Uhr, das Mädchen hat geschrien : Papa, mach auf…….und immer wieder Papa, Nein ! Wir glauben nicht das die Kinder geschlagen werden, aber etwas zu tun wo die Eltern wissen das die Kinder davor angst haben, das ist für mich ganz eindeutig Kindeswohl Gefährdung !!
    Es ist schon jetzt ganz deutlich zu hören, das die Kinder es vollkommen normal finden die Auseinandersetzungen nur mit Geschreie zu führen. So schreit das ältere Mädchen immer den jüngeren Bruder an weil sie nicht weiß und es nicht kennt, das es anderes geht. Für uns sind die Eltern beide vollkommen überfordert, was kann ich tun, was muß ich tun um die Kinder zu schützen ??

    1. anwalt.org

      Hallo Kinder,

      mögliche Fälle von Kindeswohlgefährdung können gegenüber dem Jugendamt gemeldet werden.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Ulli

      Hallo,
      Sie können ihre Wahrnehmung dem Jugendamt melden. Einsperren und ängstigen ist auf jeden Fall eine Form von psychischer Gewalt. Das Jugendamt bietet den Eltern zunächst Hilfe an. Lieber einmal zu oft als einmal zu wenig angerufen.

      LG

  4. Micky

    Hallo, ist denn das Kindeswohl gefährdet wenn beide Elternteile Drogen konsumieren?

  5. Rosa

    Hallo,
    ich hätte mal eine Frage. Ich wohne mit meinem Freund zusammen und über uns wohnt ein allein erziehender Vater mit 2 Kindern. Der Junge ist ca. 9 Jahre alt und das Mädchen ist noch ein Kleinkind welches wir aber noch nie wirklich gesehen haben und es nur vermuten können. (Wohnen seit einigen Jahren hier). Der Sohn rastet regelmäßig (mehrmals die Woche) zu Tages und Nacht Zeiten aus. So dass sogar Nachbarn aus gegenüber liegenden Häusern aus dem Fenster schauen. Der Vater schreit den Jungen ebenfalls an. Man kann alles sehr gut hören da es ein Altbau ist. Wir sind schon oft hoch gegangen und haben gefragt ob alles in Ordnung sei. Der Vater tut jedes Mal so als wäre nichts. Wenn wir den Jungen mal sehen kann er uns garnicht anschauen und ist total eingeschüchtert. Wir können allerdings nicht beurteilen ob die beiden sich nur extrem streiten oder ob mehr passiert und auch nicht ob das zweite Kind darunter leidet. Wir kriegen auch noch so Sachen mit wie dass der Junge selbst bei bestem Wetter und Wochenende den ganzen Tag zu Hause ist und lauthals spielt. Darunter war auch schon kegeln, Skateboard fahren und Schlagzeug spielen in der Wohnung. Man kann sich vorstellen wie wir jedes Mal hochlaufen durften weil es extrem laut war und wie überrascht wir über diese Aktivitäten innerhalb einer Wohnung waren. Der Vater ist extrem unfreundlich und tut jedes Mal so als würden wir übertreiben. Wir sind aber beide noch mitte 20 und Studenten und daher nicht empfindlich was Lautstärke auch zu späten angeht.
    Wir haben schon oft überlegt die Polizei anzurufen oder beim Jugendamt aber immer wenn es fast so weit war, war der Lärm so gut wie vorbei. Vor allem wenn es plötzlich um 3 Uhr Nachts losgeht und wir aus dem Tiefschlaf gerissen werden ist es schon sehr bedenklich. Was sollen wir am besten machen??
    Danke schon mal im vor aus für den Tipp.

    1. Ulli

      Hallo,
      Ich finde schon, dass ihr das Jugendamt informieren solltet (geht auch anonym). So viel schreien und ausrasten klingt schon nach einer Überforderung des Vaters. Das Jugendamt sucht zunächst das Gespräch mit dem Vater und er bekommt ggf. Hilfe. Das ist also kein Anschwärzen. Wenn doch alles ok ist, passiert der Familie auch nichts. Falls nicht alles ok ist und niemand etwas tut, tragen die Kinder die Konsequenzen ihr Leben lang.

      LG

  6. Reiner

    Hallo, ich bin unsicher ob und wie ich vorgehen soll.
    Situation:
    In meiner Nachbarschaft wohnt eine Familie mit einem Sohn ca. 15 Jahre alt. Nach meiner Information ist er Verhaltensauffällig und das ist auch bekannt. Aber, lebt mit seinen Eltern in einem kleinen (eigenen) Haus, bei dem es nach meinen Informationen erheblichen Schimmelbefall gibt. Die Eltern, beide Raucher, husten sich jeden Tag halb die Seele aus dem Leib. Er geht in eine (Sonder-) Schule, ist aber das ganze Wochenende nicht zu sehen sondern nur zu hören. Er spielt offensichtlich Videospiele und schreit dabei aggressiv. Von den Eltern hört man keine Ansprache. Ich mache mir Gedanken wie ich mit diesem Wissen umgehen soll.

  7. Ein Freund

    Melden oder nicht melden?

    Hallo liebe Ratgeber

    Die 13 jährige Tochter einer Nachbarin wird meiner Einschätzung nach vernachlässigt bzw. nicht ausreichend behütet u erzogen.

    In der Vergangenheit gab es viele Merkmale dazu, seit neustem ist der Zustand für mich unzumutbar.

    Die Familie hat sich vor kurzem 2 Babykatzen angeschafft, die mit Katzenklo in dem kleinen Zimmer der 13 jährigen Tochter leben. Diese hat eine starke TierhaarAllergie, dass sie kaum noch ihr Zimmer betreten kann u trotzdem ziehen die das durch. Sie wollen die kleinen Kätzchen nicht abgeben, obwohl diese Familie in allen Ferienzeiten (also 12 Wochen im Jahr) nach Spanien gehen.
    Wie das dann mit den Katzen geregelt wird, wird sich dann zeigen.

    Einfach nur unvernünftig, da nicht nur das Kindeswohl, sondern auch das Wohl der Tiere in Gefahr ist.

    Im letzten Jahr sind mir einige Situationen negativ aufgefallen.

    1. Mit knapp 13 wurde das Kind 2 Wochen allein gelassen, da es keine Lust hatte mit den Eltern gemeinsam nach Spanien zu reisen.
    Diese Freiheiten wurden mit einer Freundin der Tochter voll ausgenutzt. Keine Regeln, keine Grenzen, keine Urzeiten, nur Fastfood

    2. Tochter klaut, da die Familie verschuldet ist und wenig Geld zur Verfügung gestellt wird. Trotzdem will sie mithalten u alles haben, egal wie.

    3. Schulische Leistungen beschränken sich auf das Nötigste. Wenn es keine Lust hat o eine Klassenarbeit ansteht, darf es auch mit Einverständnis der Eltern zu Hause.

    4. Haus ist sehr dreckig und unordentlich. Mutter putzt aufgrund körperlicher Beschwerden nicht. Faulheit kommt dazu.

    5. Es gibt keine Regeln, Grenzen, sprich Erziehung. Beim Kind wird alles durchgelassen u erlaubt, solange es nichts o wenig kostet

    Gibt all diese Situationen einen Anlass, sich beim hiesigen Jugendamt zu melden?
    Das Gespräch mit der Mutter habe ich öfter gesucht. Es ist zwecklos, da sie total uneinsichtig ist und die Wahrheiten verdreht. Die Erziehung u häusliche Situation ist in ihren Augen völlig in Ordnung. Dem Vater ist übrigen alles egal. Hauptsache er hat seine Ruhe. Er ist ca. 67 Jahre alt.

    Dennoch muss ich sagen, dass die Eltern liebevoll sind. Es geht hier um die Art der Erziehung, bei der es sich anscheinend sehr leicht gemacht wird.

    Ich will ja niemanden anschwärzen, aber ich möchte den Missstände auch nicht länger hinnehmen u zusehen.
    Was soll ich tun?

    1. Ulli

      Hallo,
      vor allem das mit den Katzen und der Allergie finde ich schon krass. Auch zwei Wochen allein mindestens grenzwertig. Melden Sie Ihre Beobachtungen doch dem Jugendamt. Das geht auch anonym und die müssen jedem Hinweis nachgehen.

      Grüße Ulli

  8. Andreas

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt.

    Beim Einkaufen in DM habe ich mein 3 jähriges Kind schlafend im Auto gelassen. Außentemperatur betrug +19°, ich habe beide Fenster ein Stück runtergekurbelt. Ich wollte mein Kind nicht wecken, da es gerade einschlief und sonst wäre der Einkauf mit einem zappelnden und schreienden Kind kaum möglich. Wie beschrieben, dauerte der Einkauf ca 10 – 15 Minuten. Als ich zurück kam, stand da ein Herr, der mir ausgiebig einen Vortrag hielt, das würde gar nicht gehen, das sind Pflichtverletzungen, wenn das das Jugendamt wüsste etc.

    Nun zu meiner Frage. Habe ich mit meinem Handeln meine elterlichen Pflichten verletzt? Ist dieser Sachverhalt „reif“ für das Eingreifen des Jugendamts?

    Vielen Dank.

  9. Milan

    Hallo
    Die Kinder unserer Mieter sind auch im Winter halbnackt bzw. Auch komplett nackt und laufen so im Treppenhaus rum. Sie sind auch immer sehr dreckig und ungepflegt. Haben auch öfters gesehen wie sie vom Boden auf der Straße Essensreste nehmen und essen. Haben auch von Bekannten mitbekommen das Sie in der Schule auch vom Boden sehr oft essen weil Sie von zu Hause nichts mitbekommt. Die Kleine wird nicht in den Kindergarten geschickt obwohl sie über 3 Jahre ist. Sie sind immer sehr laut und hören auf niemanden. Sind das ausreichende Gründe beim Jugendamt anzurufen?

  10. Yvonne

    Hallo
    Eine Freundin von mir und ihr Lebensgefährte, haben seid etwa einem Jahr das leibliche Kind des Lebensgefährten bei sich wohnen. Der Lebensgefährte hat zum Kind gesagt, wenn Du hetzt nicht auf hörst, breche ich dir den Arm oder das Genick. Welches ich schwarz auf weiß als Beweis habe. Wie kann ich anonym das JA einschalten.?

  11. Petra

    Hallo.
    Würde gerne wissen was ich machen kann.
    Glaube nehmlich das der Vater von meiner tochtes Freundin zu viel trinkt. Sie sind auch nur zu zweit. Keine Familie mehr die Mutter ist vor längerer Zeit verstorben.
    Soll ich das dem Jugendamt melden oder was kann ich da machen.

    1. Tatjana

      Hallo,
      Unsere Nachbarn haben drei Kinder, 14 Jahre, 10 Jahre und 4 Jahre, alle drei sind Jungs. Die Kinder werden zu Hause festgehalten, sprich sie dürfen nur zur Schule. Draußen spielen mit Freunden ist verboten. Der Kleinste von denen geht gar nicht raus, selbst in den Kindergarten geht er nicht. In den 6 Wochen Sommerferien saßen die drei nur zu Hause. Die Rollos von allen Fenstern sind immer unten, egal zur welchen Tageszeit. Sonnenlicht bekommt die Kids auch nicht ab. In der Schule sind zwei älteren nicht gut. Der Älteste hat nur Probleme in der Schule. Die Kinder kommen meistens zu spät zum Unterricht.
      Gilt das als Kindeswohlgefährdung?

  12. Miep

    Hallo, ist es seelische Verletzung wenn man sein Kind in der Öffentlichkeit Runtermacht und immer sagt daß das Kind lügt auch wenn es die Wahrheit sagt? Und Gewalt androht und dem Kind seine Besitztümer auf ewig entzieht?

  13. D.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hadere mit mir ob ich eine Familie melden soll. Wir haben uns zerstritten und da mein Mann noch befreundet ist mit dem Mann der Frau habe ich Angst zwischen die Fronten zu geraten da der Mann mir gegenüber sehr aggressiv auftritt. Wir hatten einige Zeit Kontakt mit der Familie und wie sich heraus gestellt hat ernährt sich die Frau und ihr Kind vegan, sie hat sich schon in der Schwangerschaft vegan ernährt und das zweite Kind ist unterwegs bei dem sie es genauso macht. Soweit ich informiert bin ist es auch möglich sein Kind vegan zu ernähren allerdings nur wenn man das Kind ein Arzt öfters kontrollieren lässt und sich an strenge essenspläne hält. Darüber hatte ich schon mal mit ihr gesprochen und sie meinte das sie das für absoluten Blödsinn hält. Das Kind sieht jedoch nicht gut aus. Es hat tiefe augenringe ist blass ist untererährt ( sie haben wegen dem Gewicht des Kindes auch regelmäßige Probleme mit dem kinderarzt gehabt) und die Entwicklung scheint auch verzögert. Dazu kommt das da wir 1 Woche aufeinander sitzen mussten, das dass Kind wahnsinnig oft angebrüllt wird, aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen. Der Mann hat seid längeren ein burn out und ist nun fürs erste zu seinem Vater gezogen. Sprich er sieht sein Kind nur am Wochenende. Die Frau ist komplett überfordert mit der kleinen und hat oft geweint als sie bei uns zu Besuch war. Nun dürfte das 2 te Kind diesen Monat kommen und ich habe Angst das die 2 Kinder auch bei der Frau ein burn out auslösen könnten und sie sich dann gar nicht mehr um die Kinder kümmern kann, denn sie war mit der Tochter schon non stop überfordert. Jetzt fällt natürlich auch noch jegliche Unterstützung ihres Mannes weg. Der vor kurzem auch noch seinem Job gekündigt hat um you tube Videos zu drehen obwohl er kein geregeltes Einkommen hat. Sich aber trotzdem ein sündhaft teures Auto kauft obwohl sie eh kein Geld mehr haben aber sehr hohe Ansprüche haben und über ihrem Verhältnis leben. Die Frau möchte nicht arbeiten weil sie der festen Überzeugung ist das der Kindergarten ihrem Kind nur schaden würde da das laut ihrer Aussage nicht natürlich ist das so viele Kinder zeit miteinander verbringen. Das Kind hat keinerlei Kinder mit denen es spielen könnte ausser ab und zu mal auf einem Spielplatz (sie ist 3 Jahre alt). Sie wird von der Mutter sozial komplett abgeschirmt. Und ist anfangs sehr ängstlich gegenüber anderer. Ich denke sie ist trotz allem eine sehr Liebende Mutter die alles richtig machen möchte und ich will nicht das ihr die Kinder genommen werden. Ich habe nur Angst das sobald das 2 te Kind da ist alles zusammenbricht und ich denke sie braucht Hilfe. Leider kann ich das dem Jugendamt nicht alles genau so schreiben denn damit würde ich mich identifizieren und ich habe Angst das der Mann von ihr sonst hier vor unserer Tür steht. Was kann ich also tun? Lg

  14. Gerd

    Hallo,

    bitte ist es erlaubt, dass in einem Kinderzimmer ein verschlossener/zugesperrter Weinklimaschrank steht, da sonst nirgendwoanders Platz dafür in der Wohnung ist?

    Freundliche Grüße

    Gerd

  15. Cosima

    Hallo ,

    ich habe mir die Checkliste von der Kindeswohlgefährdung angesehen, und über die Hälfte konnte ich ankreuzen.
    Es geht sich hierbei um meinen kleinen Großcousin, er wächst bei seiner Mutter auf und sie behütet ihn zu sehr, Sie ist parallel überfordert, besitzt keinerlei Struktur, weiß nicht wie man Grenzen setzt, und ist zu guter Letzt, zum Teil den Drogen nicht abtrünnig.
    Der Kleine ist hochintelligent und soll jetzt auf eine Förderschule, er bekommt Ritalin, was ich auch überhaupt nicht verstehe, weil wenn ich mit ihm alleine für eine Woche in den Urlaub gefahren bin ( da bekam er noch kein Medikament ), war es ein ganz normales Kind.
    Spielte mit anderen, ohne Probleme, befolgte Regeln, und war zufrieden.
    Kann man eine solche Störung wie ADHS an der Haustüre abgeben? – Gibt es so etwas ?
    Ich mache mir als Großcousine in Spe solche Sorgen, weil ich glaube, das das Kind total vernachlässigt wird. Es werden Filme geguckt, die nicht Altersgerecht sind, wie mit 5 Jahren Herr der Ringe, es wird nicht auf eine Regelmäßige Ernährung geachtet.
    Der kleine steckte sich mit drei Jahren schon den Finger in den Hals und wollte sein Essen auskotzen. Er fand das lustig.
    Bei Problemen in der Schule wird gleich ein Artest besorgt, der Kleine war jetzt schon über einem halben Jahr nicht mehr dort, kann dadurch keine sozialen Kontakte knüpfen, leider versagt hier auch das Schulsystem mit seinen Mitteln.
    Ich überlege mich ans Jugendamt zu wenden. Oder wozu würden Sie mir raten?
    Liebe Grüße

  16. Lena

    Hallo, gilt es als Kindeswohlgefährdung, wenn Kindsvater das Kind aufs Klo zwingt?
    Ihm sagt, er hätte keine Windeln mehr?
    Wir haben uns vor 6 Monaten getrennt, er hatte gleich eine neue mit Kind. Somit wurde unser Kind gleich in eine neue Familie geschmissen. Er möchte auch nicht gerne mit. Aktuell kommt es mir vor, als hätte er sich damit abgefunden, dass er zum Vater muss. Er klammert arg und sagt immer das er fröhlich ist wenn er bei mir (Mutter) ist.
    Vater meint nun auch, wir müssen den Umgang nach seiner neuen und deren Kind richten, wie die da sind. Geht es ihm den dabei um sein eigenes Kind?
    Wenn wir mal keinen Kontakt haben, dann geht es auch meinem Kind besser. Doch sobald es wieder zu Papa-Tage hin geht, verhält er sich anderst, teils auch aggressiv und hört nicht mehr.
    Aber alles in allem geht es mir eigentlich um die erste Frage oben.

  17. Börte

    Hallo, gilt es als Kindeswohlgefährdung, wenn vom Amt kein Ausweis für ein deutsches Kind ausgestellt wird und es dadurch nicht zur Schule gehen darf?

  18. Susan

    Hallo Community,
    unter uns wohnt eine Familie mit 2 Kindern. Die Eltern sind starke Raucher. Bei geöffneten Fenstern oder Wohnungstür, zieht ein beißender Nikotingeruch durch die Wohnanlage. Der Vater leidet unter einem äußerst starken Raucherhusten. Die Kinder sind sehr häufig krank und leiden unter Husten.
    Beide Kinder sind Vorschulkinder.
    Geht das Jugendamt dieser Art von Mißhandlung nach und warum wird das Verhalten der Eltern nicht von Erziehern gemeldet?
    Was können wir tun

  19. A.

    Hallo liebe Leser/innen,

    laut dieser Checkliste muss es ganz offensichtlich viele Eltern geben, die sich wenig für das Kindeswohl in den eigenen vier Wänden sorgen. Ich weiß von mindestens einem Fall, in dem das Kindeswohl definitiv gefährdet ist, das Jugendamt bereits interagiert und Maßnahmen vorschlägt, die immer wieder mit dem Familiengericht ausgehandelt werden müssen. Mutter und Vater leben (un) glücklich getrennt voneinander. Ein gemeinsames Kind, welches genau das widerspiegelt, was in den Eltern vorgeht. Übergewicht, Konzentrationsprobleme (Lernförderschule), aggressiv, kein Selbstbewusstsein, lügt und hat keine bis wenige sozialen Kontakte.
    Klar kann ich verstehen, wenn die eigenen Eltern keine vernünftigen Grenzen gesetzt und vor allem die für ihr Verhalten angemessenen Konzequenzen tragen müssen, nicht vernünftig erlernt haben und das es häufig der Grund für Scheidungen, egoistischem Eigennutz und mangel an Selbstdisziplin sind. Viele Wege, auch Dienstwege führen eines Tages dazu, dass wir im Chaos versinken.

    Wenn zwei Menschen, die ein gemeinsames Kind haben, beide an den kleinen Ärmchen ziehen, weil sie sich nur so gegenseitig den schwarzen Peter in die Schuhe stecken können, ist das für mich eine Kindeswohlgefährdung, die mit entsprechenden Maßnahmen beendet werden kann. Leider sieht sich das Jugendamt in genau dieser Situation nicht im Stande, einzuschreiten, um einer negativen Entwicklung, insbesondere der geistigen Entwicklung zu verhindern. – Wie denn auch, es fehlen Informationen (…) –

    Wenn ich die ganzen Kommentare lese, muss ich annehmen, dass es sehr viele Kinder gibt, auf dessen Eltern man nicht stolz sein muss.

    Danke für’s Lesen …

  20. Antina

    Im Kindergarten in den meine Kinder gehen haben sie sonnencreme verboten. Wir sollen die Kinder morgens eincremen und das reicht dann den ganzen Tag laut deren Aussage… Ist das nicht unglaublich gefährlich für die Haut und die Gesundheit? Sie sind bei Sonne draußen und haben wenig Schatten…

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