Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?

FAQ: Kindeswohlgefährdung

Was ist unter „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.

Wie kann ein Verdacht oder ein vorliegende Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?

Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.

Wie ist eine solche Gefährdung zu erkennen?

Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.
Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:

ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.

Unabhängig von den jeweiligen persönlichen Gründen sollte allerdings klar sein, dass eine Kindeswohlgefährdung unter keinen Umständen akzeptabel ist. Familien stehen bei Problemen eine Vielzahl von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die kostenlose Familienberatung ist dabei nur ein Beispiel für die verschiedenen Anlaufstellen.

Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?

Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?

Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.

Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?

Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:

  • Vernachlässigung
    Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten.
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
    Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken.
  • Gewalt und psychische Misshandlung
    Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen.
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
    Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor.
  • Seelische Misshandlung
    Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden.
  • Häusliche Gewalt
    Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Bei der Einschätzung der Gefährdung unterscheiden die Jugendämter darüber hinaus, ob eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei ersterem liegt eindeutig eine Gefährdung des Kindeswohls vor, wohingegen bei letzterem der Verdacht nicht auszuschließen ist.

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.
Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.

Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.

Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:

Indikatoren für eine KindeswohlgefährdungLiegt vor?
Körperliche Merkmale
Über- oder Untergewicht
Mangelnde Hygiene
Keine witterungsgemäße Kleidung
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit
Chronische Müdigkeit
Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitive Merkmale
Konzentrationsschwäche
Gedächtnisstörungen
Verzögerung bei der Sprachentwicklung
Psychische Merkmale
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten
Verlustängste
Soziale Merkmale
Missachtung von Regeln und Grenzen
Fehlender Blickkontakt
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten
Sonstige Merkmale
Schlafstörungen
Essstörungen
Stottern
Selbstverletzendes Verhalten
Lügen
Weglaufen
Schwierigkeiten in der Schule

Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.

Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.

Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.
Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.

So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.

Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.

Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.

Die Jugendämter bieten eine umfassende Hilfe bei drohender Kindeswohlgefährdung. Diese setzt häufig bereits auf präventive Maßnahmen, um eine mögliche Eskalation zu vermeiden.

Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.
Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.

Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familien­beratungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.

Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

230 Gedanken zu „Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

  1. B.

    Hallo, wir haben innerhalb unserer Familie den Fall, daß ein 4 jähriges Kind in meinen Augen alles andere als kindgerecht behandelt / erzogen wird. Hier mal nur ein paar Stichpunkte:

    – Junge, 4 Jahre alt, trägt immer noch eine Windel, da die Mutter keine Lust hat mit ihm zu üben auf die Toilette zu gehen
    – er trägt keine Unterwäsche, auch als Baby nicht, weil die Mutter keine Lust hat die ihm auch noch an- und ausziehen zu müssen
    – da sie tagsüber gerne schläft, ist der Kleine unbeaufsichtigt, er hat auch bereits beim Schellen die Haustüre geöffnet
    – sie geht nie mit ihm raus, Spielplatz usw, da sie dazu keine Lust hat
    – er darf nicht in den Kindergarten gehen, weil man seinen Vater zu dessen Kindergartenzeiten 2 x weh getan hat
    – das Kind hat keinerlei Sozialkontakte zu anderen Kindern, nur zu seiner Oma / Opa
    – sie kocht nicht für das Kind, er bekommt dann Joghurt oder was halt so übrig ist
    – sie schlägt dem Jungen sehr fest auf die FInger, ob es weitere Schläge gibt, ist mir aktuell nicht bekannt
    – im -Winter laufen seine Eltern mit Winterjacken rum, er im T-Shirt mit der Begründung, das er eh immer schwitzen würde
    – er darf abends nicht vor 21.30 h schlafen, damit seine Mutter morgens länger schlafen kann, auch nicht wenn er müde ist und daraus resultierend haben sich die Nachbarn bereits beschwert, weil er abends dann viel schreit und aufstampft

    diese Liste kann sicherlich noch unendlich fortgesetzt werden – ist das ein Fall für das Jugendamt?

  2. Nadine

    Darf das Jugendamt mich mit unseren gemeinsamen Sohn vom Vater trennen weil wir nebeneinander wohnen darf ich erstmal nicht nach hause mit den kleinen sondern muss in eine Unterbringung unser kleiner ist 8 Tage alt und wir wollen einfach nur noch gerne nach hause

  3. HooDi

    Hey ich bin 21 und lebe zurzeit mit meiner Verlobten bei meinen Eltern.
    Ich habe einen 11 Jährigen Halbbruder.
    Es gibt schon seit Monaten Stress zuhause mit meinem Bruder, meine Eltern arbeiten viel und stehen oft unter Strom.
    Mein Bruder geht aufs Gymnasium und muss zum Gitarrenunterricht, damit hat auch sozusagen überhaupt keine Freizeit.
    Wenn mein Bruder irgendwas falsch macht oder nicht auf meine Eltern hört oder grade Stress ist, höre ich ganz oft das er sehr weint und aua schreit..ich denke schon das meine Eltern ihm weh tun.
    Immer wenn ich versuche mich einzumischen, werde ich dumm angemacht und soll am besten in meinem Zimmer sitzen wenn ich nicht weiß was Sache ist und meinen Mund halten.
    Ich weiß nicht was ich tuhen soll und wollte das einfach loswerden weil es mich schon sehr belastet.

  4. Misscookie2425

    Also ich möchte jetzt nicht als die böse dargestellt werden trotzdem hätte ich eine Frage vor einer Woche habe ich meine Nachbarin wegen Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt angeschwärzt jetzt habe ich aber erfahren dass die Dame umziehen möchte in eine andere Stadt also sozusagen vor ihren Problemen flüchtet trotz allem wird ihre Sache gerade beim Jugendamt in der Stadt wo sie jetzt gerade im Moment lebt bearbeitet doch in drei Tagen sollte der Umzug schon losgehen wie würde das denn weitergehen wird das Jugendamt sich mit der anderen Stadt in Verbindung setzen oder wie soll das jetzt weitergehen

  5. Fynn

    Hallo,

    Ich wollte fragen ob diese Situation reicht um ein Kind aus der Familie zu holen bzw ob dies als Kindeswohl Gefährdung zählen würde.

    Eine Mutter die alleine mit ihren Sohn lebt ist oft Arbeiten. Die Mutter selber ist stark überfordert und trinkt viel Alkohol und kifft auch ziemlich oft. Der Vater des Kindes hat schon öfters Drohungen gemacht und hat nun auch gedroht den Sohn zu entführen. Der Vater ist Alkoholiker und drogenabhängig. Das Kind leidet an Schlafstörungen, verletzt sich selbst und bekommt von der Mutter keine Unterstützung.

  6. H

    Hallo,

    ich überlege schon seit längerem, ob bei einer mir bekannten Familie eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

    Die Familie hat drei Kinder M (6), J1 (5), J2 (9 Monate).
    Besonders J1 leidet stark in der Familie. Allerdings nicht körperlich, sondern seelisch.
    Als es zb. darum ging trocken zu werden, wurde er vom Vater kalt abgeduscht, wenn er eingepullert hat. Generell hat J1 einen sehr starken Charakter, mit dem die Eltern meiner Meinung nach, nicht umgehen können.
    Wenn J1 „bockt“, wird er oft isoliert. Teilweise eine Stunde alleine auf’s Zimmer geschickt und ähnliches. Wegen Fehlverhaltens wurde ihm auch der Geburtstag seiner Schwester verwehrt und er wurde auch extra in der Kita vorgeführt („Deine Schwester feiert heute Geb. und du muss jetzt hier in die Kita“ – viel Geschrei und verzweifeltes Weinen von J1 waren die Antwort). Weitere Situationen bei denen J1 ausgeschlossen wurde wegen „Fehlverhaltens “ (Bock) sind mir bekannt (Ausflug in den Zoo etc).

    Neulich war für mich eine sehr grenzwertige Situation. J1 hat im Streit mit M gehauen und danach gesagt, er müsse sich nun selbst verletzen, weil er seiner Schwester wehgetan hat.
    Seitdem denke ich daruber nach, beim JA anzurufen und anonym um Hilfe zu bitten.

    Besonders der Vater setzt bei seiner Erziehung auf „psychische Gewalt“.

    Liegt eine Gefährdung Ihrer Meinung nach vor und sollte ich eine Meldung machen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  7. Jörg

    Hallo

    Ich und meine Frau leben seit 2 Monaten getrennt und die Kinder leben bei ihr. Letztes Wochenende hatte ich unsere Jüngste Tochter (3) bei mir zu Besuch und ich brachte sie am Sonntag zurück.
    Ich klingelte und unsere 4 Jährige Tochter machte mir die Tür auf mit der 5 jährigen Tochter von der Cousine meiner Frau auf. Beim betreten der Wohnung ist mir aufgefallen das es schmutzig war, mehrere Müllsäcke standen in der Küche und es roch stark aus dem Katzen Klo. Während die Kinder ohne Aufsicht spielten, schlief meine Frau im Schlafzimmer und ihre Cousine im Wohnzimmer. Ich fragte meine älter tochte wie lange sie schlief aber sie konnte es nicht genau sagen. Ich wollte meine Frau nach dem aufwachen zur Rede stellen und verbrachte 2 Stunden mit den Kindern im Kinderzimmer. Danach wollte ich auf den Balkon gehen um eine zu Rauchen. Dabei ging ich durch das Wohnzimmer wo mir in der Vitrine ein Teller auf fiel in dem ein zusammen gerollter 5€ Schein lag. Beim genauen Hinsehen bemerkte ich die Reste vom weißen Pulver. Ich vermute das es Kokain war. Werend des Rauchens versuchte ich zu gurgeln an wen ich mich wenden soll. Während des Rauchens ist meine Frau wach geworden und sie ließ den Teller und die 5€ verschwinden. Ich hab mir bereits ein Termin beim Anwalt gemacht aber erst in 2 Wochen. Ich habe meine Frau deswegen nicht angesprochen weil ich erst mit dem anwalt reden wollte wie ich am besten vorgehen sollte.
    Meine Sorge ist jetzt das es wieder passiern wird, dass sie wieder kokain nimmt während die Kinder da sind oder danach dem Rausch auschläft ohne auf die Kinder aufzupassen. Wie sollte ich mich beim nächsten mal verhalten? Soll ich die Polizei anrufen? Oder hat das Jugendamt ein Notfall Telefon? Oder beide anrufen wegen Sicherstellung der Beweise?

  8. Marie

    Hallo liegt grundsätzlich eine Kindeswohlgefährdung vor, wenn der Vater (Eltern sind verheiratet) mehrere Frauen hat, Drogen nimmt und sadistisch veranlagt ist?

    1. Simona

      Möchte auch bitte gerne wissen weil ein Nachbar macht sowas

  9. Veronika

    Hallo,

    in einer bekannten Familie ist die Mutter extrem ängstlich (evtl. schon psychopathologisch) und lässt ihre Kinder (6 Jahre) gewisse Dinge nicht machen, z.B. alleine in einem 300 Seelendorf auf dem Gehsteig (!!) zur Oma laufen. In diesem Dorf ist wirklich nicht viel Verkehr. Sie hindert die Kinder daran, Erfahrungen zu sammeln, sofern sie eine vermeintliche Gefahr sieht. Außerdem sind die Kinder sehr häufig krank, der Vater ist chronisch krank und ist impulsiv, zornig und schreit oft. Mir tun die Kinder sehr leid, sie können einige Entwicklungsaufgaben nicht angehen. Das ist ein Risiko für spätere psychiatrische Erkrankungen. Ist das schon interessant für das Jugendamt? Ich denke eher die Mutter und der Vater bräuchten Hilfe zu Wohle ihrer Kinder.

  10. Sandra

    Guten Morgen
    Mein Mann und ich leben in Scheidung und wir beide haben das beiseitge sorgerecht nur er hat von unseren drei Kindern 10jahre 8jahre und 6 Jahre das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Meine Frage ist jetzt.
    Die NotMutter die sich immer morgens um Kinder Kinder gekümmert hat hat sich gestern mit mir in Kontakt gesetzt und mir gesagt das ich da nicht mehr hingeht weil sie es nicht mehr Verantworten kann.
    Sie ist seit über einem Jahr in der Familie.
    Also die Kinder gehen nur einmal in der woChe baden die wohnsituation soll schrecklich sein Kinder dürfen nicht raus sind nur Zuhause keine Freunde der Kinder dürfen komme die große passt nur auch die geschwister auf und spielt mit ihnen im zimmer obwohl der waten Zuhause ist.
    Sie bekommen gesagt das wenn sie mir mir Kontakt haben das sie ins Heim müssen so geht es jetzt schon seit über einem Jahr was kann ich tun habe meine jüngste zurzeit bei mir und habe natürlich jetzt angst sie am Dienstag zurück zu bringen bei den saChen die man hört und per Bilder gesehen hat.

    1. anwalt.org

      Hallo Sandra,

      bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, welche Aussichten im Rahmen eines Sorgerechtsverfahrens bestünden.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Alex

    Mutter ist alleinerziehend mit 2 Kindern (1/3). Sie hat 2x Borderline diagnostiziert bekommen (von 2 Kliniken)….Trotzdem „überhört“ Jugendamt unsere Ängste und der Vater wird komplett übergangen. Jetzt kam der Beschluss vom Gericht, dass die Kinder nach 11 Wochen zu ihr zurück müssen, da der Psychotherapeuth meinte, dass sie nur eine mittlere Depression hätte und auch bei einem gesunden Menschen wären Kinder auch nicht immer sicher . Wohin kann man sich nun noch wenden??

  12. Jessica

    Ist es Kindeswohlgefährdung, wenn man einem Kind ein Klaps auf dem Popo gibt?

  13. Lara

    Geehrte Damen und Herren,
    wir haben unsere Einliegerwohung an eine junge Syrerin mit zwei Kindern vermietet, weil uns von ihrer „Betreuerin“ ein schreckliches Schicksal vorgebracht wurde und wir unbedingt helfen wollten. Hier Beispiele: Sexuelle Misshandlungen durch eigene Familie, Vergewaltigung in Norddeutschland durch einen viel älteren Syrer, der ihr angeblich helfen wollte (eine Wohnzimmerheirat) – nach zwei Abtreibungen ist sie in ihrer dritten Schwangerschaft geflüchtet nach Köln. Angeblich wollte sie hier keinen Kontakt zu ihren Landsleuten, weil sie Angst hätte, ihre Brüder (in Norddeutschland) würden sie finden. Sie hat einen 5 jährigen Sohn (mit ihm ist sie aus Syrien geflüchtet) aus der ersten Ehe (Mann im Krieg getötet) und ca 2 Jahre alte Tochter von dem älteren Syrer aus Deutschland. Das wurde uns erzählt. Aber kurz nach ihrem Einzug in die Wohnung entpuppte die junge Frau sich als gar nicht ängstlich und schüchtern. Nur nach einem Monat des Einzugs kam der erste Mann bei ihr übernachten – immer wieder 3 – 4 Tage blieb er. Irgendwann hatte er genug und kam nicht mehr. Dann kam der nächste und mittlerweile haben wir aufgehört zu zählen. Komisch, dass ausschließlich arabisch sprechende Männer sie besuchen. Aber schlimm ist an der ganzen Situation: die Kinder werden vernachlässigt, sie werden in das Kinderzimmer geschickt egal, ob die beiden streiten oder weinen, sie greift nicht ein. Wenn Besuch da ist, wird laut Musik gehört, getrunken geraucht. Die Kinder werden geschlagen und angeschrieen. Mit einem Mann hat sie sogar mitten in der Nacht so einen heftigen Streit gehabt, dass wir davon wach wurden. Ihre Kinder sowieso. In letzter Zeit übernachten an Wochenenden minderjährige Mädchen bei ihr, wahrscheinlich Babysitting, sie geht feiern. Ich habe versucht mit ihr zu sprechen, schon nach dem ersten Männerbesuch aber sie will keine Hilfe annehmen: Es wäre ihr Problem, hat sie gesagt. Ich weiß nicht was ich tun soll….

  14. P.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Hallo lieber Community,
    ich habe eine 6-jährige Tochter, die bei der von mir getrennten Kindesmutter im Haushalt lebt (Seit Geburt). Die Tochter hole ich regelmäßig alle 14 Tage freitags um 18 Uhr bei der KM ab und Sie übernachtet bei mir und meiner kleinen Familie (näheres kommt) im Haushalt bis Sonntag 19 Uhr. Ich lebe seit knapp 5 Jahren in einer neuen Partnerschaft und bin mit meiner Frau seit mehr als 2 Jahre verheiratet. Wir haben einen gemeinsamen Sohn im Alter von 14 Monaten und leben in einer 110m² großen Eigentumswohnung mit 170m² großem Garten.
    Die Kindesmutter meiner Tochter lebt seit ca. 2 Jahren in einer neuen Partnerschaft und hat eine ca. 13 Monate alte Tochter mit Ihrem neuen Partner. Zusammen wohnen Sie im Haus des Partners gemeinsam mit einem deutschen Schäferhund.
    Seit ca. 1,5 Jahren berichtet meine Tochter von regelmäßigen und lautstarken Streitigkeiten zwischen der KM und dem Stiefvater. Die KM und Ihr neuer Partner fliegen 3 – 4-mal pro Jahr nach Mallorca in ein Ferienhaus. Dort würden Streits zwischen der KM und dem Partner eskalieren. So sehr, dass meine Tochter beschlossen hat nicht mehr mit nach Mallorca in den „Urlaub“ zu fliegen. Dort Schnappe sie Wörter auf, die ich hier textlich nicht erwähnen möchte (A***loch, etc.). Seit einigen Wochen seien des Streites zwischen der KM und dem „Steifvater“ so heftig, dass sie beim Einschlafen hörte Sie müsse in Folge einer Trennung zu Ihrem Vater – also mir – ziehen.
    Seit knapp 3 Jahren stelle ich, meine Frau fest, dass meine Tochter unter chronischer Müdigkeit und nachts unter Schlafstörungen leidet. Die KM berichtete mir schon öfter, dass unsere Tochter häufig auch erst nach 24 Uhr (v.A. unter der Woche) schlafe. Unsere Tochter berichtet mir und meiner Frau regelmäßig von TV Serien ( z.B. Deutschland sucht den Superstar, Dschungelcamp, Germanys next Topmodel, GZSZ, Alarm für Cobra 11, der Lehrer usw.) die weit nach 21 Uhr ausgestrahlt werden. Erziehungsmethoden die ich aus meiner Sicht nicht begrüße.
    Die KM hat mit unserer Tochter in den letzten Jahren mehr als 3 Mal den Wohnort gewechselt. Im heimischen Kindergarten sei sie nur noch, wenn Sie „Essenskind“ ist. Dies ist 2-mal pro Woche der Fall. Da unsere Tochter diesen Sommer eingeschult wird, sehe ich diese Unregelmäßigkeit v.A. auch wegen der unregelmäßigen „Aufstehzeiten“ als kritisch. Für den Schulbesuch, muss m.E. ein Tag/Nacht-Rhythmus gegeben sein, der den Schulbesuch ab 8 Uhr sicherstellt. Die Schule besucht sie entsprechend im „neuen“ Wohnort der KM (Entfernung von knapp 20 km zum KiGa). Dies ist aktuell aus meiner Sicht „schwierig“.
    Ebenso stelle ich fest, dass unsere Tochter an fehlendem Selbstvertrauen und überhöhten Ängsten leidet. Vermutlich ein Verhalten, dass auf eine Helikoptererziehung der KM zurückzuführen ist. Die Angst, die die KM auf unsere Tochter in der Erziehung 1:1 übertragen hat. Unsere Tochter hat Angst Aufzug zu fahren, da dieses Abstürzen könne. Sie traut sich nicht Fahrrad zu fahren, weil sie umfallen könne. Sie traut sich nicht den Schwimmunterricht zu besuchen, weil sie ertrinken könne. Sie geht in Mallorca nicht ins Meer, weil dort Haie leben. Sie hat panische Angst vor Flugzeugen, weil die abstürzen können. Sie hat nachts Angst im Dunkeln, weil Diebe einbrechen können. Diese surreale Einstellung hat Sie u.a., weil sie den täglichen Medien/Nachrichten ausgesetzt ist und die Gefahr solcher Nachrichtenmeldungen ungefiltert übermittelt bekommt. Sobald meine Tochter in meine Obhut ist relativiere ich Ihr die o.g. Ereignisse und stelle fest wie Sie so Ihre Ängste minimiert. So gehe ich mit Ihr gemeinsam im Nicht-Schwimmerbecken unter enger Aufsicht schwimmen (Wohlgemerkt bin ich ausgebildeter Notfallsanitäter und habe das DLRG Abzeichen in Bronze). Ich erkläre Ihr, wenn wir gemeinsam Aufzug fahren, dass in Deutschland das Risiko eines Aufzugabsturzes gegen 0 geht (wohlgemerkt bin ich arkadierter Maschinenbauingenieur). Ich erkläre Ihr wie massiv unsere Wohnungstür und wie schwierig das Einbrechen ist. Zudem gebe ich Ihr die Sicherheit, dass ich Sie NIE (auch wenn sie ins Bett mache) nicht in der Dunkelheit vor die Haustür stellen würde, usw. Meine Tochter ist bei uns regelmäßig an soziale Kontakte in Ihrem Alter geknüpft und wir unternehmen mit Ihr und anderen Kindern Vieles zusammen. Uns ist es wichtig Ihr zu zeigen, wie ein harmonisches Familienleben aussehen kann (auch wenn wir innerhalb unserer Familie Meinungsverschiedenheiten haben). Sie genießt bei uns Regeln und Pflichten, aber auch Zuneigungen und Belohnungen. Sie wird bestraft (Fernsehverbot, wenn sie nicht aufräumt etc.) aber auch belohnt (Süßigkeit, wenn sie sich ausgewogen ernährt).
    Seit ich unsere Tochter im 14 tägigen Rhythmus am Wochenende in unsere kleine Familie aufnehme, hat Sie ihr Schlafritual entwickelt. Sie darf ab 18/19 Uhr eine Kinderserie im TV schauen oder ein Unterhaltungsspiel mit mir/uns spielen. Im Anschluss muss Sie ins Bad, auf die Toilette gehen, Zähne putzen, Schlafanzug anziehen und Hände waschen. Im Anschluss darf sie eine halbe Stunde wach sein (Spiel spielen, Buch lesen oder Folge einer Serie anschauen) und geht dann gemeinsam mit mir um spätestens 20.30 Uhr ins Bett. Sie schläft in der Regel um 21 Uhr und darf morgens bis 8 Uhr (wg. Wochenende) schlafen. Bis auf Ausnahmen (max. 10%) führt dieses Ritual zum Erfolg.
    Als ich meine Tochter letztes WE holte berichtete mir die KM, dass Sie meine Tochter abends/nachts vor die Haustür ins Freie gestellt hätte. Grund dafür sei eine Bestrafung gewesen, da unsere Tochter „zu aufgedreht“ gewesen sei. Unter panischer Angst vertraute mir das meine Tochter auch unter 4 Augen während der Heimfahrt an. Weiterhin erzählte Sie, dass dies schon öfter (mind. 3x) vorgekommen sei. Als ich den Grund hinterfragt, erklärte Sie mir, dass es das u.a. die Strafe gewesen sei als Sie ins Bett urinierte. Sie hätte bei Dunkelheit vor der Haustür stehen müssen und hatte große Angst vor bösen Tieren. Auch die Mutter der KM (Oma von meiner Tochter) hätte diese Maßnahmen bei der Erziehung der KM angewendet. „Allerdings nur einmal und nicht so oft wie bei mir“ waren die Worte meiner Tochter. Diese Situation ist für mich aktuell der i-Punkt und fordert mich zum Handeln auf.

    Dies ist nur ein kleiner Einblick der Missstände. Über Ernährung, Regeln, etc. bin ich aufgrund Priorisierung nicht eingegangen.
    Warum wende ich mich an Sie/euch?
    Ich habe ein extrem ungutes Bauchgefühl bei der kindgerechten Erziehung unserer Tochter in der aktuellen Situation. Ich sehe eine „gesunde“ kindliche Entwicklung (schulisch, sozial, psychisch und emotional) als gefährdet. Aus aktuellem Anlass und der psychischen Belastung die meine Tochter täglich ausgesetzt ist, würde ich mich gerne beraten lassen. Deshalb bitte ich Sie/euch um Unterstützung, Erfahrungswerte und Kontaktdaten die mich bzgl. der geschilderten Situation beraten können. Ist der Weg zum Jugendamt angebracht? Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Sind hier Gründe aufgeführt um das alleinige Sorgerecht zu beantragen? Sollte ich versuchen unsere Tochter zu „mir“ zu holen?
    Ich freue mich über jegliche antworten von euch.
    Mich und meine Familie beschäftigt diese Situation sehr, da ich meine Tochter sehr liebe (ist wohl normal) und meine Familie unsere Tochter sehr liebhaben.
    P.s.
    Wohlgemerkt hat die KM Ihren Hauptschulabschluss abgebrochen, über ein Berufsgrundschuljahr nachgeholt und eine Lehre zur Friseurin an 3 unterschiedlichen Lehrbetrieben gemacht. Seit Geburt unserer Tochter hat sie für 1 Jahr 10h / Woche gearbeitet.
    Ich habe nach dem Sekundarabschluss (Realschule), das Abitur gemacht, bin ausgebildeter Rettungssanitäter und Rettungsassistent und habe im Alter von 25 Jahren Maschinenbau studiert. Ich arbeite seit meinem Abschluss 40h / Woche.
    Eine Mediation zwischen der KM und mir folgte nie wirklich zum Erfolg, ebenso würde die KM sich kein Fehlverhalten zugestehen. Die KM gibt lieber unsere Tochter in Obhut Ihre Mutter (Oma unsere Tochter), als Sie mir zu überlassen. Ich bin derzeit etwas ratlos und würde mich über Rückmeldungen freuen.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich ggf. über Ihre juristischen Möglichkeiten beraten zu lassen. Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiater oder eine der vielen Familienberatungsstellen sind ggf. ebenfalls geeignete Anlaufstellen für eine umfassende und lösungsorientierte Beratung.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. E.

    Hallo,
    Mein Neffe schwänzt seit langer Zeit immer die Schule, ist teilnahmslos, belügt seine Familie.
    Die Eltern sind geschieden und der junge lebt bei seiner Mutter.
    Wir vermuten, dass sie ihn missbraucht, so wie er sich gibt. Er schläft mit 16 Jahren auch noch im Bett der Mutter. Das ist doch nicht normal. Schule und Amt haben bisher nix unternommen. Wir haben Angst, dass er sich was antut. Kann und soll ich als Tante eine Anzeige beim Jugendamt aufgeben?

  16. Andrea

    Hallo,
    mache mir grosse Sorgen um eine eventuell drohende Kindeswohlgefaerdung für mein im April zur Welt kommendes Enkelkind. Die Eltern freuen sich sehr auf das Kind, sind aber aufgrund grosser finanzieller Probleme so gut wie nicht in der Lage, das Kind zu ernähren, da sie oftmals für sich selbst nichts haben. Im geplanten Kinderzimmer steht noch kein,einziges Möbelstück, noch nicht mal ein Bettchen. Ich selbst biete immer wieder Hilfe und Unterstützung an, was aber nicht,angenommen wird. Mache mir solche Sorgen um die kleine Familie. Was kann bzw. muss ich tun, damit da nichts passiert ?

  17. Nadine

    Ich bin alleinerziehende Mutter von 4 Kindern. Davon lebt ein kind in einer autisten Einrichtung. Ich habe seid November eine Familien hilfe da die Beziehung zu dem vater eine ständige on off Beziehung war, und auch Polizei einsätze mit sich gebracht haben. Ja ich habe fehler gemacht und die waren bestimmt nicht gut für mene Kinder und hätte als Mutter anders handeln müssen. 2 Termine mussten Krankheits bedingt ausfallen. Somit meint die dame vom jugendamt ich wäre unkooperativ. Dies hat meine Familienhilfe dementiert mit den Worten das ich stets bemüht bin das es den kindern gut geht. Die dame vom Jugendamt ist jetzt der meinung das ich psychich so labil wäre das sie der Meinung ist das mir zuzutrauen ist das ich meine kinder schlage und sie nicht mit ausreichendem Essen versorgen würde. Sie hat jetzt noch eine Fachkraft geschickt die 3 mal die woche unangekündigt die kinder begutachten soll und nach sehen soll ob genug essen da ist obwohl solche Kontrollen schon vor 2 Monaten statt fanden die natürlich alle unauffällig waren. Wenn ich sage ich möchte den Vorgesetzen meint sie ich drohe ihr und sie will mir die kinder entziehen. Ich bin so verzweifelt :( ich liebe meine kinder sie werden weder geschlagen noch müssen sie hungern :( es macht mich so traurig das mir sowas unterstellt wird :(

  18. Susanne

    Sehr geehrtes Familien-Recht-Team.

    Ich bin heute 42 Jahre alt und habe eine Mutter die alle Merkmale einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung aufweist. Ich habe dadurch erhebliche, lebenslange psychisch-, und körperliche Schäden erlitten die mich mit nur 34 Jahren erwerbsunfähig gemacht haben. Mit meiner Mutter habe ich, nach schweren Misshandlungen selbst über die Kindheit hinaus, nun keinen Kontakt mehr und meine Schwester (45) die in einem schweren Abhängigkeitsverhältnis (emotional und finanziell) zu unserer Mutter steht, verweigert leider ebenfalls den Kontakt zu mir wie das sehr oft in Familien vorkommt wo mind. ein Elternteil unter einer Cluster B-Persönlichkeitsstörung leidet.

    Nun hat meine Schwester jedoch einen 7 Jährigen Sohn der regelmäßig zu seiner Oma gegeben wird. Bisher habe ich mir noch nicht so viele Sorgen gemacht, da sie den Jungen generell sogar „vergöttert“ (Sie sagte einmal, er wäre eben genau das Kind welches sie immer haben wollte). Doch nach der Aufarbeitung meiner Traumata unter dieser gewalttätigen Frau (besonders verdeckte Misshandlung – Gaslighting, Lügen, Manipulieren, Intrigen und emotionaler Missbrauch sowie Misshandlungen, aber auch das jahrelange vortäuschen einer schweren, chronischen Nierenerkrankung bei mir, verbunden mit der Einnahme von starken Medikamenten, ist mir sehr klar geworden, dass dieser kleine Junge höchtwahrscheinlich in großer Gefahr ist, zumal sein Vater laut meiner Schwester ebenfalls narzisstische Verhaltensweisen aufzeigen würde was jedoch auch einer Manipulation und Intrigation seitens meiner Mutter entsprungen sein könnte um den Kleinen so oft und lange wie möglich, bei sich zu haben. Fest steht zumindest, dass meine Schwester meiner Mutter bedingungslos gehorcht. Die nun angehende Scheidung meiner Schwester von dem Kindesvater wird nun dafür sorgen, dass mein Neffe noch öfter zu seiner Oma gegeben wird da meine Schwester ganztägig arbeitet. Zudem hatte meine Schwester im letzten Jahr (2018) mit einer Krebserkrankung (Brustkrebs) zu kämpfen, die zumindest wohl erstmal ausgeheilt ist. Diese Belastungen sind alleine schon für ein Kind schwer zu verkraften (Krankheit der Mutter, Trennung der Eltern) und ich sorge mich um die junge Seele des kleinen Mannes.

    Die Schwierigkeit die sich hier stellt ist, dass nach außen hin eine perfekte Fassade existiert, die es Außenstehenden unmöglich macht, die möglichen gewalttätigen Hintergründe für das Kind zu erfassen. Auch hat meine Mutter genügend finanzielle Mittel um genau diese Fassade auch bei Verdacht aufrecht zu erhalten (mit Haus und Garten, Zeit als Rentnerin, einen Hund der das Kind sehr lieb hat). Mein Vater ist vor 8 Jahren verstorben und so gibt es Niemanden der etwas bemerken könnte oder sie im Zaum halten kann. Ihr Verhalten mir gegenüber wurde nach seinem Tod sehr viel direkter und grausamer als vorher und sogar mehrmals lebensgefährlich für mich (durch ihre emotionale Grausamkeiten trotz meiner schwerkranken seelischen Verfassung).

    Was kann ich tun um meinen kleinen Neffen zu beschützen? Kontakt ist mir ja leider untersagt weshalb ich das Kind selber gerade erst 3 mal kurz zu Gesicht bekam. Ich mache mir große Sorgen.

    Vielen, herzlichen Dank für ihre Antwort.

  19. Sandra

    Ich habe eine allgemeine Frage. In meiner Familie gibt es einen sehr unschönen Fall, bei dem der Mutter das Umgangsrecht entzogen wurde, als Auflage wurde ein erfolgreicher Abschluß einer Therapie erteilt. Die Kinder leben nun bei ihrem Vater, einem Verwandten von mir. Nun ist es so, dass der Vater sich zwar (noch) vorbildlich um die Kinder selbst kümmert, aber ansonsten droht da gerade eine Katastrophe. Er kümmert sich nicht mehr um seine Selbstständigkeit, hat Schulden, er hat keine Krankenversicherung mehr und nach all dem Kampf um die Kinder ist nun leider ein massives Alkoholproblem dazu gekommen. Es kann nicht mehr lange dauern bis tatsächlich Obdachlosigkeit droht. Hilfe nimmt er nicht an. Wir als Familienmitglieder wissen, dass etwas passieren muss, er braucht Hilfe und die Kinder auch. An wen wendet man sich als Angehöriger, wenn hier eine Kindswohlgefährdung droht einzutreten? Wir wollen dass allen geholfen wird, wissen aber nicht wer die richtige Anlaufstelle ist. Jugendamt? Und wenn ja, wer da genau?

  20. Nomadin

    Solche Listen sind ja immer ganz nett zu lesen, die Realität sieht aber leider ganz anders aus. Nur in äußerst dramatischen Fällen greift das Jugendamt ein, dabei gibt es in etlichen Haushalten Gewalt psychischer wie physischer Natur. Die bestehenden Gesetze schützen Täter anstatt sie zur Verantwortung zu ziehen und die meisten von Ihnen setzen sich Ihr ganzes Leben lang nicht damit auseinander, was sie einem angetan haben. Unter anderem auch deshalb, weil Jugendämter, Polizei, Psychologen, Psychiater und Erzieher das unangenehme Thema unter den Teppich kehren anstatt den Eltern gegenüber ein ganz klares Statement zu setzen und sie nachdrücklich auf ihre Pflichten hinzuweisen. Sie müssten ja nicht gleich Strafanzeige erstatten aber wenn ein Kind verzweifelt berichtet, was zuhause vor sich geht und die Täter alles abstreiten, doch mal auf den Tisch zu hauen und zu sagen, dass man sich so leicht nicht aus der Affäre ziehen kann und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema erwartet wird. Ich habe am eigenen Leib erlebt, wie über Jahre ALLE wegschauen und mitmachen. Diese Gesellschaft ist pervertiert, scheinheilig und gefährlich, ich habe jeden Glauben an Gerechtigkeit verloren.
    Dem Rat der hier oft erteilt wird, sich an einen Anwalt zu wenden, können die meisten aufgrund fehlender finanzieller Mittel gar nicht nachgehen. Zumal man für so eine Angelegenheit einen wirklich guten Anwalt bräuchte und so einer arbeitet nicht für einen Beratungshilfeschein.
    Man sollte den Menschen keine falschen Hoffnungen machen. Gesetze und deren Anwendung/Auslegung sind zwei Schuhe die ungleicher nicht sein könnten.

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