Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?

FAQ: Kindeswohlgefährdung

Was ist unter „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.

Wie kann ein Verdacht oder ein vorliegende Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?

Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.

Wie ist eine solche Gefährdung zu erkennen?

Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.
Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:

ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.

Unabhängig von den jeweiligen persönlichen Gründen sollte allerdings klar sein, dass eine Kindeswohlgefährdung unter keinen Umständen akzeptabel ist. Familien stehen bei Problemen eine Vielzahl von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die kostenlose Familienberatung ist dabei nur ein Beispiel für die verschiedenen Anlaufstellen.

Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?

Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?

Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.

Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?

Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:

  • Vernachlässigung
    Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten.
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
    Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken.
  • Gewalt und psychische Misshandlung
    Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen.
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
    Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor.
  • Seelische Misshandlung
    Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden.
  • Häusliche Gewalt
    Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Bei der Einschätzung der Gefährdung unterscheiden die Jugendämter darüber hinaus, ob eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei ersterem liegt eindeutig eine Gefährdung des Kindeswohls vor, wohingegen bei letzterem der Verdacht nicht auszuschließen ist.

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.
Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.

Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.

Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:

Indikatoren für eine KindeswohlgefährdungLiegt vor?
Körperliche Merkmale
Über- oder Untergewicht
Mangelnde Hygiene
Keine witterungsgemäße Kleidung
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit
Chronische Müdigkeit
Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitive Merkmale
Konzentrationsschwäche
Gedächtnisstörungen
Verzögerung bei der Sprachentwicklung
Psychische Merkmale
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten
Verlustängste
Soziale Merkmale
Missachtung von Regeln und Grenzen
Fehlender Blickkontakt
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten
Sonstige Merkmale
Schlafstörungen
Essstörungen
Stottern
Selbstverletzendes Verhalten
Lügen
Weglaufen
Schwierigkeiten in der Schule

Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.

Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.

Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.
Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.

So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.

Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.

Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.

Die Jugendämter bieten eine umfassende Hilfe bei drohender Kindeswohlgefährdung. Diese setzt häufig bereits auf präventive Maßnahmen, um eine mögliche Eskalation zu vermeiden.

Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.
Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.

Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familien­beratungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.

Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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230 Gedanken zu „Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

  1. Renate

    Hallo ich Habe einen 10 Jährigen Enkel mit Asthma und Tierhaarallergie.Die Eltern haben sich getrennt und leben beide in neuen Beziehungen.Der Junge hat vor ca.3 Jahren die Wände bei seiner Mutter mit Kot beschmiert und sein leiblicher Vater hat dies beim Jugendamt gemeldet da wir Angst hatten das dort eventuell etwas nicht stimmt.Die zuständige Jugendamtsmitarbeiterin sagte am Telefon „was soll ich da machen der wohnt doch nicht bei mir“. Damals war ich über diese Reaktion total entsetzt und bin auch zum Jugendschutzbund und einem früher zuständigen Jugendamt und wollte hielfe was abgelehnt wurde da der Junge nicht in ihren Zuständigskeitbereich fiel.
    Es passierte nichts.Jetzt haben wir uns wieder ans Jugendamt gewand da der Junge Streptokokken hat(Hautarzt Attest liegt vor) und die Mutter trotz bekannter Tierhaarallergie einen 2 hund holte.Leider ist die Jugendamtsmitarbeiterin auch diesmal nicht zuerreichen und ruft auch nicht zurück.Wir haben uns also auf den weg gemacht und sind direkt zum Amt gefahren .Dort wusste keiner was und es stand auch nichts über die Vorfälle in den Akten.Die Frau vom Jugendamt schweigt es tot.WARUM??? keine hielfe von nirgends das Kind hat Allergie Stufe 5
    Was soll ich tun ??Was soll der Vater tun???

    1. anwalt.org

      Hallo Renate,

      bitte nutzen Sie entsprechende Hilfsangebote diverser Beratungsstellen. Wir können an dieser Stelle keine Einschätzung abgeben. Ggf. kann auch ein Anwalt bei der Frage nach dem Umgangs- und Sorgerecht beraten.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Apfel

    Hallo,
    ich lebe seit einem Jahr von dem Vater meiner Kinder (7/9) getrennt. Mit gegenüber ist er zum Teil sehr aggresiv, was unsere Kinder von früh auf mitbekommen haben. Weil er dennoch ein liebevoller und fürsorglicher Vater ist, haben wir uns außergerichtlich auf das Wechselmodel geeinigt. Eine Woche nimmt er die Kinder und eine Woche sind sie bei mir. Meine Große hatte besonders in der Anfangszeit nach der Trennung Albträume, (sowas dass ihr Papa mich umbringt). Nachdem die Übergaben der Kinder aggressionsfrei verliefen, hat es sich dann aber eingependelt und die Kinder kamen gut damit zurecht. Jetzt beobachte ich er eine Art Verwahrlosung des Vaters, er hat stark abgenommen, seine Wohnung ist in einem schlimmen Zustand. Er lässt sich nicht helfen, sieht auch kein Problem dabei, u.s.w. Jedem das seine, klar. Mir sind die Hände gebunden. Jetzt ist allerdings vorgefallen, dass er gegenüber einer befreundeten Mutter, die ihm unsere Kleine nach Hause beracht hat, aggresiv war im Beisein ihrer Kinder und meiner Kleinen. Sie hatte kein guten Gefühl meine Tochter dem Vater zu überlassen und rief mich an. Mir ist das sehr unangenehm, dass andere Kinder oder Eltern den Vater meiner Kinder meiden oder schlecht über ihn reden. Ich kann es nicht vermeiden, ich glaube, dass er tatsächlich ein psychisches Problem hat. Aber ohne Diagnose und ohne dass er in Therapie geht, kann ich mir natürlich nicht sicher sein. Deshalb weiß ich auch nicht, ob meine Kinder bei ihm gut aufgehoben sind oder nicht. Sie haben auf jeden Fall eine Woche Kontrastprogramm beim Papa. Ich gehe davon aus, dass er weiterhin ein liebevoller Vater gegenüber seinen Kindern ist und sie auch normal versorgt. Wenn das nicht so wäre, hätte ich mich nicht aussergerichtlich geeinigt. Aber wenn er grundlos die Eltern der Freunde meiner Kinder angeht, geht das ja nicht spurlos an Ihnen vorbei und wird natürlich auch in der Schule getratscht. Ich kann leider nicht mit ihm darüber reden, weil ich eine Hasstyrade befürchte, und er es, so wie ich ihn kenne, natürlich ganz anders darstellt. Er hat auf jeden Fall eine Wahrnehmungstörung und füllt sich oft massiv unverstanden. Wenn er laut wird, haben die Kinder auch Angst. Sie haben mir dann auch schon gesagt, wenn er es nicht mithört: „Mama, geh lieber, sonst gibt es wieder Streit.“ Und das mache ich. Ich vermeide einfach Konflikte. Das geht. Aber ich kann ja nicht die Konflikte vermeiden, die er mit anderen grundlos vor den Kindern austrägt. Und es kann ja auch nicht die Lösung sein dass unsere Kinder irgendwann zu ihren Freunden sagen: „Lass uns lieber treffen, wenn Mamawoche ist“, Was raten Sie mir?

    1. anwalt.org

      Hallo Apfel,

      bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine Rechtsberatung oder therapeutische Unterstützung anbieten können. Wenden Sie sich ggf. an das Jugendamt oder eine Familienberatungsstelle, um mögliche Lösungswege zu entwickeln.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Paul

    Hallo
    Ich hatte eine Beziehung mit einer Mutter 2er Söhne aus einer früheren Beziehung.
    Diese Frau hat meiner Meinung nach eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und das alleinige Sorgerecht. Ich habe eine anonyme Meldung beim Jugendamt und bei der ortszuständigen Mitarbeiterin gemacht. Das sind aber alles keine Psychologen. Wie kann man die Feststellung ihrer psychischen Erkrankung erzwingen??
    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Paul,

      ein Gutachten kann hier in aller Regel nur von offizieller Stelle verlangt und in Auftrag gegeben werden. Psychische Probleme allein begründen dies jedoch regelmäßig noch nicht, sofern diese sich nicht auch negativ auf die Kinder auswirkt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Hedi

    Ist Ihnen bewusst das sie sogut wie immer die selbe Antwort geben? „gehen sie zu einem Anwalt!“
    Wäre es nicht praktischer die Fragefunktion einzustellen und sich einzugestehen das eine echte Hilfestellung hier nicht möglich ist? Besser wäre es dann doch Vorab in der Überschrift zu schreiben: Bei Sorge und Verdacht auf Kindswohlgefährung: gehen sie zu einem anwalt.
    Ist doch quatsch das sich die Leute das Leid von der Seele schreiben und doch die Standard-Antwort bekommen.

    1. anwalt.org

      Hallo Hedi,

      das Problem ist, dass wir rechtlich gesehen nicht befugt sind, auf Einzelfälle einzugehen und damit rechtsberatend tätig zu werden. Wir können nur allgemeine Hinweise geben, müssen bei zu spezifischen Einwendungen aber an einen Anwalt verweisen. Zudem gibt es im Familienrecht nur selten pauschale Lösungen, da hier wie in keinem anderen Rechtsbereich kein Fall dem anderen gleicht. Die Grenze zur Rechtsberatung ist mithin vergleichsweise schnell erreicht.

      Zudem handelt es sich bei einer Kommentarfunktion nicht um eine Beratungsangebot, sondern die Möglichkeit der Schilderung eigener Erfahrungen oder Hinweise und dient dem Austausch mit anderen Nutzern.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. Undine

    Hallo liebes Familien-net Team,
    In unserem Umfeld schreien die Eltern (meist die Mutter) Tag für Tag aus voller Kehle ihr Kind an. Dieses kann wahrscheinlich noch nicht richtig reden, da man vom Kind keine Worte wahrnimmt. In dem Moment, wo das Kind angeschrien wird, fängt es fürchterlich an zu weinen.
    Es sind so Sätze wie „hau ab, verschwinde, räum auf, ich kann dich nicht mehr sehen, geh mir aus den Augen, machst du das nicht sofort, passiert was…, ich verprügle dich, das hast du dein ganzes Leben noch nicht erlebt…“ ich möchte mir nicht vorstellen, was da so abgeht
    Wir können leider nicht orten, in welchem die Familie lebt. Sollte man das Jugendamt trotzdem informieren?
    Vielen Dank
    Undine

    1. anwalt.org

      Hallo Undine,

      ggf. kann das Jugendamt nach einer entsprechenden Meldung der Situation nachgehen und die Familie ermitteln, das können auch wir nicht beurteilen. Bei Lärmbelästigung können evt. auch Ordnungsamt/Polizei helfen.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. CORNELIA

    Die Kinder meiner Schwester 16 u.20 Jahre leben seit der Trennung beim Vater, der nicht mit Geld umgehen kann. Nun haben sie eine Räumungsklage erhalten, weil der Vater die Miete nicht gezahlt hat und sind obdachlos. Die 16 jährige war bei ihrer Patentante bis sie auf Freizeit gefahren ist. Der 20 jährige lebt zur Zeit laut Angabe in der Wohnung seines verstorbenen Großvaters, er hat sich eine Luftmatratze von mir geliehen um nicht im Bett des Opa s schlafen zu müssen. Die Möbel aus der Wohnung werden sie wohl nicht wieder bekommen weil ja noch Mietschulden vorhanden sind. Das Mädchen wird wohl nach der Freizeit wieder zu ihrer Patentante gehen, die auch bereit wäre das Kind dauerhaft bei sich aufzunehmen.
    Die Kinder befinden sich beide psychisch belastenden Situationen. Die Mutter kennt aus 250 km Entfernung die Sachlage kommuniziert mit dem Älteren aber nur über Whatsapp….mein Gewissen sagt mir, das ich das Jugendamt informieren muss, ich weiß aber auch, das mir zumindest der Ältere, vielleicht auch das Mädel nicht grad dankbar sein werden, wenn ich dem Jugendamt das melde. Ob die Mutter der Kinder Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen hat entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn ich sie anschreibe ihren Kindern zu helfen kommt nur zurück: ich mach mir auch Sorgen
    Was soll ich jetzt tun??

    1. anwalt.org

      Hallo Cornelia,

      bitte beachten Sie, dass ab Volljährigkeit eines Kindes nicht mehr das Jugendamt zuständig ist. Bitte wenden Sie sich ggf. an eine Beratungsstelle, um zu ergründen, welche Möglichkeiten neben der Information des Jugendamtes ggf. möglich erscheinen.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Michelle

    Hallo,
    ist es schon Kindeswohlgefährdung, wenn meine Nichte jedes Wochenende immer bei Oma ist? Und sie ist vor einem Jahr neu in die Schule gekommen, und nun muss sie 1. Klasse wiederholen (Grund, die hat nicht geschafft. Sie ist die einzige die sitzen bleibt, andere kommen weiter). Die war noch nie davor in den Kita gekommen, aufgrund die Eltern nichts gemacht haben, es sei so das es nicht so wichtig gewesen ist. Der Vater (mein Bruder) raucht sein Cannabis (nur versteckt, nicht im im Wohnung) und er spielt regelmäßig bei Casino. Die Mutter ist ein wenig dumm, muss ich nur sagen. Sie haben insgesamt 4 Kinder. Die Jungs spielen Playstation sehr gern, spielt oft mit dem Handys, gucken Filme sehr viel. Sie essen nicht richtig. Oft machen sie nur wenn sie Hunger haben, bekommen sie ein Toast oder eine Würstchen. Nie richtig kochen zum Essen. Geldproblem auch!
    Ich kann nun wirklich nicht alles aufzählen… Ich habe wirklich mit denen und meine Eltern auch angesprochen dass sie wirklich eine professionelle Hilfe holen brauchen, weil da eine bessere Fachmann/-frau sind, wir Familie können nichts machen. Aber sie haben bisher nicht ernst genommen, und daher habe ich nun viel weniger, fast nicht, in Kontakt. Weil meine Eltern uns und andere UNFAIR behandeln. Was soll ich machen?
    Ist es doch schon Kindeswohlgefährdung?
    Danke für die Verständnis!!

    1. anwalt.org

      Hallo Michelle,

      ob Kindeswohlgefährdung vorliegt, muss sich im jeweiligen Einzelfall zeigen, das können wir an dieser Stelle nicht bewerten. Ggf. kann eine Meldung beim Jugendamt entsprechende Begutachtungen zur Folge haben.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Karoline

    Hallo liebes anwalt.org-Team,

    Ich habe momentan folgendes Problem…
    Der Vater meiner beiden Mädchen (2 und 5 Jahre) möchte für 2 Wochen mit den Kindern nach Griechenland in den Urlaub.
    Seit ca 2 Monaten hat er erst jedes zweite Wochenende die Kinder. Die Große weint regelmäßig abends dann bei ihm, bzw. der Oma (er kann sich keine eigene Wohnung leisten und ist abends arbeiten) das sie nach Hause zu Mama möchte. Das wird leider natürlich vollkommen ignoriert.
    Die Kleine möchte wenn der Papa sie anholt zuerst nicht zu ihm, läuft weg vor ihm wenn sie ihn sieht, und weint dann im Auto wenn er weg fährt…
    Generell hat sich der Vater wenig um seine Kinder bemüht. Jetzt gibt er sich etwas Mühe, bzw. meint er hätte die gleichen Rechte wie ich als Mutter, und möchte diese auch durch setzten.
    Dabei missachtet er meiner Ansicht nach die Wünsche und das Wohl seiner Kinder.

    Mittlerweile habe ich ihm mitgeteilt das ich ihm die Jüngere nicht mit in den Urlaub gebe. Was ihn sehr sauer gemacht hat.
    Die Große wollte unbedingt mit Papa in den Urlaub. Aber da der Urlaub immer näher ran rückt ist sie so unentschlossen und weint manchmal bitterlich weil sie nicht mit möchte. Dann sagt sie sie möchte doch mit.
    Heute hat sie dann dem Papa gesagt sie möchte nicht mit. Aber er ignoriert es gekonnt…

    Meine Frage ist nun, muss ich ihm die Große mit geben? Auch wenn sie nicht möchte?

    Ich habe Angst das es meiner Grossen dann schlecht geht da auf ihre Gefühle keine Rücksicht genommen wird. Der Vater und die Oma würden mich niemals anrufen wenn es meiner Tochter schlecht gehen würde und sie unbedingt nach Hause möchte.

    Ich weiß nicht was ich tun kann. Am liebsten würde ich sie auch hier behalten.

    Der Vater pocht aber sehr auf seine Rechte, seine Kinder mit in den Urlaub nehmen zu dürfen….

    Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

    Vielen Dank schon mal!

    1. anwalt.org

      Hallo Karoline,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine Rechtsberatung erteilen. Ggf. können Sie auch die Gesprächsangebote des Jugendamtes oder einer Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Sven

    Hallo, ein Freund hat einen Sohn, ist von der Mutter getrennt. Sie haben das Wechselmodell.
    Während der Zeit bei der Mutter hat er ständig Fehlzeiten in der Schule (1. Klasse, 2. Schuljahr beginnt). Sie erscheint nicht zu Arztterminen, die sie wegen des Sohnes und dessen Entwicklungsstörungen haben. Zum Wechsel Mutter zum Vater sagt sie eine Stunde vor der üblichen zeit an, dass das Kind erst einen Tag später kommt. Dann am nächsten Tag erst zum späten Nachmittag, und mit sehr kurzer Vorlaufzeit. (Sei in einer Stunde da, ich muss dann weg.) Das Thema mit den Arztterminen ist den Ärzten auch schon aufgefallen, er ist immer da, sie nicht. Die Klassenlehrerin merkte auch, dass er immer fehlt, wenn er bei ihr ist (Bsp.: Sie schreibt Entschuldigung, dass Familienmitglied gestorben ist. Das Kind sagt auf Nachfrage, dass Mutti verschlafen hat, und er deshalb zuhause bleiben durfte) Meines erachtens ist das doch schon kindeswohlgefährdung. Es scheint kein interesse da zu sein, wie es mit dem Kind weitergeht. In der Schule hinkt er logischerweise zurück. Was tun? Danke

    1. anwalt.org

      Hallo Sven,

      raten Sie Ihrem Freund zum Besuch bei einem Anwalt oder der Rücksprache mit dem Jugendamt. Diese können mögliche Lösungsvorschläge bringen.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. jasmin

    Hallo ich hab mal eine frage und zwar hat mein freund ein sohn der wird ende dieses jahres 7 jahre ist übergewichtig hat eine sprachentwicklungsstörung er ist daher in einer entsprechenden klinik desen mutter sucht immer ausreden sie müsste hier und dahin schiebt ihren sohn ab weil sie zu einem typ fahren will nach manheim den sie aus dem internet kennt die mutter von ihm geht nicht mit ihm raus sitzt nur am pc macht nichts mit dem kind sie bestellt immer sie kocht nicht der junge kommt immer mit neuen blauen flecken an wenn man ihn fragt schüchtert er total ein und redet nicht darüber im winter kommt der junge mit turn schuhen
    und in jogginghose und im sommer mit winterstiefeln und dicker daunen jacke wir hatten vor ungefär 3 monaten ein termin auf dem jugendamt wegen geteiltem sorgerecht haben uns beide sehr unverstanden gefühlt hätten eigentlich morgen den termin aber die mutter hat abgesagt da sie angeblich magen darm hat was ihr keiner glaubt weil sie den termin nur verzögern will. Meine frage zählt das schon in einer gewissen hinsicht zur kindeswohlgfärdung

    1. anwalt.org

      Hallo Jasmin,

      die Bewertung einer Kindeswohlgefährdung obliegt dem Jugendamt sowie im Zweifel dem Familiengericht. Wir können an dieser Stelle keine verbindliche Einschätzung hierzu geben.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Fritz

    Hallo
    Meine Ex-Freundin hat 2 Kinder (10 und 13) und das alleinige Sorgerecht. Sie hat eine Praxis eröffnet und arbeitet meist bis 19 Uhr und auch am Wochenende. Die Kinder sind in der Zeit meist sich selbst überlassen. Ebenso leidet sie meiner Meinung nach (auch nach Meinung des Vaters der Kinder) an einer psychischen Störung (Narzissmus oder Borderline, ohne selbstverletzendes Verhalten). Sie verweigerte ein psychologisches Gutachten über sich selbst.
    Was kann man tun? Mir tun die Kinder Leid.

    1. anwalt.org

      Hallo Fritz,

      eine psychologische Beeinträchtigung stellt in aller Regel erst eine Kindeswohlgefährdung dar, wenn diese direkte negative Auswirkungen auf die Kinder hat. Auch eine Vollzeittätigkeit allein begründet die Gefährdung nicht, insbesondere bei Kindern, die angesichts ihres Alters bereits eine gewisse Selbstständigkeit entwickeln können.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Fritz

        Also sie hat Wutausbrüche und schreit die Kinder an wegen Kleinigkeiten. Sie traut sich manchmal nicht nach Hause, weil sie glaubt einen Wutausbruch zu bekommen. Sie hat den Kindesvater vor den Kindern schlecht gemacht, dass sie vor dem Familiengericht ausgesagt haben, ihren Vater nicht mehr sehen zu wollen (Entfremdungssyndrom?). Sie hat keine Empathie, kein Mitgefühl, kein Schuldbewusstsein. Sie ist eine Narzisstin, wie es im Buche steht. Das Jugendamt sieht keinen Handlungsbedarf, obwohl allgemein bekannt ist , welche Auswirkungen eine narzisstische Mutter auf Kinder haben kann.

    2. Sabrina

      Ich habe mich bereits gemeldet anonym und ich kann es nicht verstehen das bisher nichts passiert ist.
      Es geht um meine Nachbarin die ständig betrunken ist und ihr Kind mitbekommt wie sie sich selber versucht die Pulsadern auf zu schneiden. Ich habe es selber persönlich gesehen und selbst ein RTW kam. Sie trinkt täglich und nimmt starke BTM Tabletten. Die Wohnung sieht aus wie sau und da lebt ein Kind. In der Nachbarschaft ist sie bereits bekannt. Wie kann das sein das dieses tolle Mädchen (12 jahre glaube ich) da noch sein darf.

  12. Eva

    Ich frage mich gerade, ob psychische Erkrankung (habe starke Depressionen) auch unter Kindeswohlgefährdung laufen. Familienhelferin möchte, dass ich eine Psychotherapie mache, Medikamente sind hochdosiert im Einsatz aber ich verweigere gerade die Psychotherapie , da ich ich erst 7 Wochen in der Psychiatrie war und gesättigt bin, was das betrifft. Es bringt mir nichts. Der Vater meiner 3 Kinder ist voll berufstätig und lebt natürlich bei uns. Kann man uns wegen meiner Geschichte belangen? Alle 3 Kinder haben ADS, ein Kind ist Diabetiker, und eines hat Rheuma.

    1. anwalt.org

      Hallo Eva,

      eine Erkrankung allein bestimmt in der Regel keine Kindeswohlgefährdung. Ausschlaggebend sind die direkten und indirekten Auswirkungen, die diese auf das betroffene Kind selbst haben bzw. potentiell haben können.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Markus

        Guten Tag, möchte einfach mal fragen ob es normal ist das die Mutter seit der Geburt ihres Sohnes (jetzt 14 Jahre alt) immer noch gemeinsam ins Bett gehen? Sie begleitet Ihn auch immer zum Duschen! Hat keine Freunde weil er jeden Tag was mit seiner Mutter unternimmt! Möchte auch nicht mehr gerne bei seinem Vater schlafen, was mit Ihm Unternehmen ja immer gerne

  13. Marc

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Folgender Sachverhalt liegt Vor,
    Ich Vater von 2 Kindern 6/9 Jahre lebe getrennt von meiner Ex Frau…. trotz gerichtlich angeordneter Beratung beim Kinderschutzbund, dort wird mit einem Mediator der Umgang besprochen und schriftlich festgehalten! Meine Ex Frau allerdings hält sich aber nicht an diese Regeln, hat jetzt mehrmals entschieden sich dadrüber hinwegzusetzen! Trotz Abmahnung der Mediatorin das nicht Sie dieses zu entscheiden hat!!!
    Ich möchte nur meine Jungs regelmäßig bei mir haben….
    Laut Aussage des Mediator liegt eine Gefährdung vor und ich solle so schnell wie möglich zum Familiengericht gehen und diese aufzeigen

  14. Fabienne

    Kann ich bei einer Anzeige die ich nicht anonym mache um die Lage besser zu erklären, darauf bestehen das mein Name nirgends auftaucht?

    1. anwalt.org

      Hallo Fabienne,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die zuständige Behörde. In der Regel kann zum Zwecke des Zeugenschutzes bedingt Stillschweigen möglich sein.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Wolf

    Hallo

    Liegt eine kindeswohlgefährdung vor wenn mein Kind (7) am Umgangswochenende beim Vater Filme ab 12 oder 16 ansehen darf und davon auch in der Schule erzählt. Er ist dadurch sehr agressiv deswegen sind wir jetzt seit kurzem in Psychologischer Behandlung. Er sagt z.b. in der Schule ich kann dich mit einem spitzen Stift umbringen und droht damit anderen Kindern. Er sagt er sieht das in Filmen beim Vater das sagt er auch zur Lehrerin. Der Vater meint auch es wäre besser wenn er bei ihm wohnt dann wäre er nicht so aggressiv. Was kann ich nur machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Wolf,

      unter Aufsicht des sorgeberechtigten Elternteils können Kinder auch in Kinos regelmäßig Filme sehen, deren Altersfreigabe ihr aktuelles Alter überschreitet. Sollten sich dadurch ggf. psychologische Probleme ergeben, können Maßnahmen ggf. mit dem Jugendamt und Kinderpsychologen abgesprochen werden.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Katrin

        Hallo Kati,
        Hab da mal eine Frage, der Vater meines Kindes (4) achtet nicht auf trinken, er kommt nach Hause und hat erstmal riesigen Durst. Wo er 3 war bzw jetzt noch lässt er denn kleinen alleine über die Ampel laufen und Vater läuft vor. Die Autos die Abbiegen haben auch grün, er achtet gar nicht auf denn kleinen. Ist das schon Kindeswohlgefährdung?

  16. Andreas

    Hallo,
    folgende Frage beschäftigt mich:
    Der Vater der Tochter einer Freundin (die Familie lebt getrennt, Umgangsrecht des Vaters alle 14 Tage am WE) hat sich in den Kopf gesetzt, der 15 jährigen Tochter ein Tattoo stechen zu lassen. Die Tochter weigert sich dagegen und die Mutter ist entsetzt, jedoch der Vater besteht darauf und versucht mit allen Mitteln, die Tochter dazu zu bewegen. Die Ablehnung der Mutter interessiert ihn nicht. Er ist sehr dominant und es ist davon auszugehen, dass er sich durchsetzen und sie zum Tattoo zwingen wird. Auch wenn es Deutschland möglicherweise bei unter 18 jährigen durch die Tätowierer verweigert wird, besteht die Möglichkeit während des Urlaubs im Ausland die Sache zu machen. Das Jugendamt argumentiert in solchen Fällen damit, dass ein eingreifen erst möglich ist, wenn wirklich ein Schaden entstanden ist. Bei einem aufgezwungenen Tattoo ist jedoch der Schaden nicht zu beheben und dauerhaft sichtbar. Die seelischen Schäden des Kindes kommen dazu. Wie verhält man sich in so einem Fall um Kind und Mutter zu unterstützen?

    1. anwalt.org

      Hallo Andreas,

      ggf. können in diesen Fällen die Beratungsangebote unterschiedlicher Familienberatungsstellen helfen.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Blub

    Hallo ist es kindeswohlgefährdung wenn man sein kind immer woanders hingibt um feiern zu gehen und wenn man drogen nimmt …

    1. anwalt.org

      Hallo Blub,

      Kindeswohlgefährdung kann ggf. in entsprechenden Fällen angenommen werden, wenn das Kind tatsächlich durch die Vorgänge beeinträchtigt wird.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. E.

      Sehr geehrter Anwalt ich bin auf Ihre Seite gestoßen und dachte mir mal ich versuche mal ein bisschen Glück noch einmal bei Ihnen es ist so dass ich am 19.08 2009 ein Anhörungstermin hatte mit meinen Kindern wo es darum geht an fehlender Mitwirkung gescheitert zu haben das Jugendamt hat beschlossen das aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen zulassen das ist dann auch geschehen uns hat niemand darauf vorbereitet dass auch nach dem Termin die Kinder direkt mit in Obhut genommen worden sind das war vorher nicht abgesprochen ich werde anwaltlich vertreten und es läuft ein Gutachten mit einer gutachter drin die auch befürwortet hast dass die Kinder sofort in Obhut genommen werden da das Kindeswohl gefährdet ist und das dauerhaft es steht eine Kindeswohlgefährdung im Raum wegen Gesundheitsfürsorge Schule und Erziehung da das aufenthaltsbestimmungsrecht das Jugendamt übertragen bekommen hat verweigern diejenige ich den Kontakt zu meinen Kindern und bin am Planen schon eine Unterbringung vorzunehmen sie verlangten Geburtsurkunden und haben bei den jetzigen Schulen eine Auskunft Verbot ausgesprochen das elterliche Sorgerecht habe ich noch zur Hälfte ich bitte Sie ich bin am verzweifeln und weiß nicht mehr weiter weil einige immer was anderes sagen und ich nun vor einem großen Loch stehe und mir sage ob das alles so richtig ist ich bedanke mich für Ihre Bemühungen ganz herzlich und würde mich vielleicht auf eine positive mitteilen freuen ich bedanke mich ganz herzlich

      1. anwalt.org

        Hallo,

        bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir stellen lediglich ein Informationsportal zur Verfügung, durch das wir Verbraucher über allgemeine rechtliche Fragestellungen in Kenntnis setzen wollen. Auf Sonderfälle können wir nicht eingehen, zumal im Familienrecht mehr als in anderen Rechtsbereichen Einzelfallentscheidungen vonnöten sind. Bitte wenden Sie sich zur Lösungsfindung an Ihren Anwalt.

        Ihr anwalt.org-Team

  18. Alexandra

    Hallo,
    meine Tochter 8 j. lebt bei ihrem Vater.,da er nicht wollte das sie mit mir in eine andere Stadt zieht .Sie möchte aber zurück zu mir. Der Vater 54 j. bringt sie jedes Wochenende (wenn ich nicht da bin ) bei fremden Familien ab ,obwohl sie das nicht möchte ,um seinen Aktivitäten ( Party, Rennstrecke, …) nachgehen zu können , er hat sie schon splitternackt zum Auto geschickt weil sie ihr Handy vergessen hat und schrrit sie oft an
    Sie hat in letzter Zeit auffälligkeiten wie z.b. essen schlingen (hat zugenommen) , konzentrationsstörung , vergesslichkeit, atemwegserkrankung , allergien, schulische Leistung geht zurück und so weiter..
    Ich möchte auch das meine Tochter wieder bei mir leben kann ,was kann ich tun ..hab ich eine Chance vor Gericht ? Oder müsste das JA da reagieren ?
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Alexandra,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, das Jugendamt und/oder eine Familienberatungsstelle, um mögliche Lösungswege zu finden, die das Wohl Ihrer Tochter fördern können.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Ahorn

      Wer weggeht, ohne das Kind mitzunehmen oder wenigstens den Versuch zu unternehmen, bekundet damit üblicherweise mangelndes Interesse am Kind.
      Zum Streiten gehören immer zwei, was war denn in der anderen Stadt so wichtig , dass das Kind einen Wohnsitz-Wechsel hätte durchmachen müssen?
      Ich bin alleinerziehender Vater, die Mutter meiner Tochter ist auch einfach gegangen. Eines ihr zwei Kinder hat sie mitgenommen.
      zwar bin ich keine Frau , aber der Gedanke , das ich ein Kind zurück lasse , das in meinem Bauch herangewachsen ist , den kann ich in meinem Gehirn irgendwie nicht mit den sonstigen, ungeschrieben Grundregeln unseres Lebens überein bringen . Beim besten Willen nicht .

      1. Stefan

        Das Jugendamt hat überhaupt kein Interresse an solchen Fällen. Sie versuchen alles unter den Tisch zu kehren um möglichst keine Arbeit damit zu haben . Auch die Psychologen ignorieren Straftaten und bescheinigen dem Straftäter eine nicht Kindeswohlgefährdende Eignung zur Betreuung des Kindes. Bei solchen Entscheidungen kann eine Kompetenz solcher Institutionen nur noch angezweifelt werden. Dort steht eher das Motto: Wie kann ich Recherche und Arbeit vermeiden. Das Kindeswohl scheint hierbei wohl eher zweitrangig zu sein.
        Aber diese Ämter können sich ja sicher fühlen und Ihre Zeit bis zun Ruhestand gemütlich verbringen. Denn Sie werden niemals etwas schriftliches aus der Hand geben, was gegen Sie verwendet werden kann.
        Wer sich an solche Institutionen wendet der hat schon verloren.

        1. Heinz-Günter

          Da gebe ich dir völlig recht.
          Habe meine 11jährige Tochter letztes WE bei der Mutter mit der Polizei rausgeholt. Sagte unten der Polizei das sie im Gesicht mit der PET Flasche und mit der Faust ins Gesicht geschlagen wurde. Die Mutter hatte sie 2 tage später wieder abgeholt. Tag darauf war das Jugendamt Gespräch da sagte meine Tochter sie hätte mit der Flasche am Gesicht vorbei geworfen. Ich musste mich damit begnügen. Obwohl meine erste Tochter das gleiche wieder fuhr.
          Ignoranz des Jugend Amt.

  19. Regina

    Hallo,
    Ich hätte da mal eine Frage, die mir bisher keine Website ordentlich beantworten konnte: Gilt es als Kindeswohlgefährdung, wenn meine Kinder (Mädchen, 15, und Junge, 14) sich ein Zimmer teilen müssen? Ich habe leider kein Geld für einen Umzug und da ich Rente beziehe, fühlt sich niemand für finanzielle Unterstützung zuständig. Die beiden haben auch gemeinsam beteuert, dass es ihnen nichts ausmacht, da sich tagsüber einer von ihnen jederzeit auch in mein Schlafzimmer zurückziehen kann. Aufgrund einer jahrelangen Erkrankung, die ich erst seit ca. 6 Monaten im Griff habe, waren beide in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht, jedoch gab es mit meiner Tochter so große Probleme, dass sie noch vor der erfolgreichen Behandlung meiner Krankheit nach Hause kommen musste. Allerdings macht mir das Jugendamt bei meinem Sohn jetzt Schwierigkeiten. Sollte ich die Hilfe beenden, wollen sie ihn in Obhut nehmen, da der Wohnraum nicht ausreicht. Ist das rechtens?

    1. anwalt.org

      Hallo Regina,

      aus der Tatsache allein, dass sich Geschwister ein Zimmer teilen, lässt sich in der Regel keine Kindeswohlgefährdung ableiten. Bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung zu Ihrem speziellen Fall an einen Anwalt. Wie können und dürfen diesen Sonderfall an dieser Stelle nicht rechtlich bewerten.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Angela

        Hallo,

        hätten Sie Tips, an wen man sich noch wenden kann, wenn das Jugendamt untätig bleibt, trotz Wissens um Kindesmisshandlung?Vor 5 Jahren trennte ich mich aufgrund häuslicher Gewalt, v.a. gegen die Kinder, von meinem Mann. Noch während des Zusammenlebens hatte ich mich mehrfach an das Jugendamt gewandt, denen auch Tonaufnahmen als Beweismittel der Kindesmisshandlungen übergeben. Trotz späterem Einschalten des Familiengerichtes erhielt ich nicht das alleine ABR und Sorgerecht. Obwohl der Kindesvater auch die Kinder schlug, sie bis heute mindestens emotional und psychisch missbraucht, darf er jegliche Elterngespräche verweigern usw., mit denen die Kinder so dauerhaft in Konflikten bleiben und sich jedem Druck des Vaters/Täters beugen. Vielfach wurden sie durch ihn über Jahre bedroht, niemals über seine Handlungen zu reden, da sie sonst in Heime kämen, sie schuld seien, wenn er seinen Ruf verlieren würde u.v.m..
        Von dem Anwalt des Täters erhalte ich seit Jahren Drohschreiben , dass ich die Beweismittel nicht verwenden dürfe. Dieser Anwalt/parallel Notar des Täters, ist ein sehr guter Freund der Richter und des Amtsgerichtsdirektors an dem zuständigen sehr kleinen Familiengericht.
        V.a. meine Tochter leidet sehr, ist oft apathisch und abwesend (der Täter hatte mir häufig gesagt, dass ich ihm mit 2 gemeinsamen Kindern zu alt usw. sei, er die „kleinen, engen“ bräuchte; meine Tochter muss ihm oft zur Verfügung stehen, wenn er sich z.B. „krank“ fühlt. Eine Teilnahme an einer Trennungskindergruppe verweigerte er ihr, gemeinsame Gespräche auf Elternebene werden verweigert, er verbietet den Kindern, am Jugendamt und mit Bekannten über seine Handlungen zu reden. V.a. meine Tochter fügt sich seinen Forderungen.
        Meine Frage an Sie ist, an welche Institution ich mich noch wenden kann.
        Anzeige befindet Polizei führte nur dazu, dass die Staatsanwaltschaft mitteilte, dass sich doch das Familiengericht darum kümmern solle, es sei schließlich nichts von öffentlichem Interesse. Das Familiengericht steht jedoch dem Anwalt des Täters sehr nahe.

        1. M.

          Wende dich an die Medien. Zeitung etc! Für die ist das ein gefundenes Fressen und die Aufnahmen/Beweise kannst du dann auch verwenden da du nicht bei einem offiziellen Gericht bist.
          Und so machst du den Polizisten und dem Richter Feuer unterm Arsch. Die „offizielle Stelle“ zieht immer den Schwanz ein wenn die Medien kommen…
          Aber sei drauf gefasst dass das der Krieg nach den Kämpfen sein wird…

        2. Eva

          MENSCH, ich lese das jetzt erst. Wie schlimm, wende dich umgehend an einen Kinderarzt und Kinderpsychologen! DIE MÜSSEN DIR UND VOR ALLEM DEINEN KINDERN HELFEN!

    2. Nachbar3

      Ich finde es sehr schade, dass das Jugendamt in Fällen wie deinem mit Inobhutnahme droht. Natürlich kann ich den Schweregrad deiner Krankheit hier nicht einschätzen, aber du schilderst ja, dass du dich gerne um deine Kinder kümmern möchtest und diese das auch befürworten.
      Ich vergleiche die Situation mit einem aktuellen privaten Fall, in dem sich eine Bekannte um das Neugeborene einer sogenannten ‚Freundin‘ kümmert. Aus dem Grund, dass diese Freundin ‚das Kind erst Mal nicht will‘, dass sie unter anderem ‚am Wochenende feiern geht‘ oder auch ’nächste Woche in Holland ist‘. Außerdem ziehe sie gerade um und habe keine Zeit, aber sie würde das Kind vielleicht mal kurz holen, weil sie sonst die größere Wohnung nicht bekäme.
      Genau so wurde der Fall dem Jugendamt bereits geschildert; hier sieht es aber keinen Fall von Kindeswohlgefährdung. In meinen Augen ist es jedoch ganz klar Kindeswohlgefährdung wenn einem das eigene Neugeborene am … vorbei geht.

  20. Sadhana

    Ich habe mehrmals beim Jugendamt gemeldet. Laut meine Ansprechpartner :“ Sie hat mir nicht empfehlen der Mann zu heiraten!“
    Hier handelt es seit 2013 und körperliche und seelische Misshandlung. Kind hat klassische Symptom, Beweis usw. Gericht tut nichts.

    1. anwalt.org

      Hallo Sadhana,

      bitte wenden Sie sich für eine Rechtsberatung an einen Rechtsanwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Nachbar

      Hallo,
      ich habe von einer Familie mitbekommen, bei der sehr häufig geschrien wird. Die beiden Kinder (beides Mädchen, eins im Kindergarten eins in der Grundschule) weinen sehr oft und schreien auch sehr häufig. Mit den Eltern, mit der jeweiligen Schwester oder auch einfach vor sich hin. Hinzu kommt, dass sich die Eltern auch gegenseitig häufig anschreien und streiten. Die Kinder widersetzen sich gegen ihre Eltern und widersprechen ihnen häufig.
      Nichts desto trotz macht die Familie und vor allem die Kinder in den Phasen, in denen es nicht „so ab geht“ einen ganz normalen Eindruck.

      Liegt hier ein Fall von Kindeswohlgefährdung vor, den man melden muss? Wenn ja, wie kann man den am besten anonym melden?

      1. Nachbar 2

        Bevor du das Jugendamt informierst, biete doch mal deine Hilfe oder Unterstützung an. Schon mal drüber nachgedacht? Alles andere wäre feige und unfair. Das gibt es auch nur in Deutschland….anonym – wieso? Dann steh wenigstens dazu, dass du ein besorgter Nachbar bist

        1. Nachbar3

          Ich habe auch schon Erfahrungen mit Nachbarn gemacht, die mir Schläge angedroht haben, da ich dessen Tochter gebeten hatte, nicht mit Rollschuhen im Hausflur hin und her zu fahren. Ich denke dass ein anonymer Anruf in solchen Fällen tatsächlich besser ist.

        2. besorgter Nachbar 5

          Ist das dein Ernst? Es geht um KINDER! Natürlich sollte man jeden Verdacht melden und damit keiner Angst vor irgendwelchen Konsequenzen seitens der gemeldeten Familie haben muss gibt es die Möglichkeit dies anonym zu machen.
          Wie soll man denn seine Hilfe anbieten, Familien in denen es den Verdacht auf Kindeswohlgefärdung gibt werden wohl kaum dem Herr Meier ausm 1. OG sagen „ja meinem Kind geht es schlecht, bitte helfen Sie mir doch.“
          Wegen Mitbürgern wie dir gibt es so viele, viele Kinder die NICHT vor dem ganzen geschützt werden.
          Wenn du nichts ändern willst dann verlasse diese Plattform und schreib weiter Bild-Kommentare.

      2. Dfhv

        Also ich würde mir mal überlegen was das für Konflikte sind. Falls du kinderlos bist du vl nur genervt. Natürlich gibt es unter Kindern Geschrei und weinen. Manche brauchen länger um sich ab zu regen oder einer fühlt sich ungerecht behandelt. Der Vater ist vom Dauerstreit der Kinder vl genervt und sagt zur Frau warum die ständig Streiten. …ich kann nur sagen kinderlose sind egal welcher Bildungsgrad und Alter permanent von Kindern genervt.

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