„Und sie lebten glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage.“ Mit diesem Satz enden viele Märchen und auch wir erhoffen uns für unser Leben ein ebensolches Happy End. Doch nicht immer verläuft der Alltag so, wie ihn die Welt der Elfen und Drachen verspricht. Streitigkeiten in der Familie können die Beteiligten schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit führen. Lassen sich die Probleme nicht selbst lösen, ist professionelle Hilfe notwendig. Eine Anlaufstelle bietet die Ehe- und Familienberatung.
Inhalt
FAQ: Familienberarung
Bei Problemen in der Erziehung oder auch bei einer drohenden Scheidung bietet die Familienberatung Rat.
Ja. Es handelt sich dabei um eine Unterstützungsleistung, für die ein einklagbarer Rechtsanspruch besteht. Wo das BGB den Anspruch definiert, erfahren Sie hier.
Die Leistungen der Familienberatung sind in der Regel ein kostenloses Angebot. Weitere Information diesbezüglich bietet der Ratgeber hier.
Was umfasst die Familienberatung?
Wer bei familiären Problemen mit seinem Latein am Ende ist und Rat sucht, dem stehen zahlreiche Einrichtung und Organisationen zur Seite. Dabei umfasst der Anwendungsbereich der Familienberatung nicht nur Konflikte zwischen Eltern und Kindern. Vielmehr lassen sich unter diesem Begriff auch Beziehungsberatung, Familiencoaching sowie die Beratung bei Trennung und Scheidung zusammenfassen.
Für individuelle und familienbezogene Probleme steht ein qualifiziertes Netzwerk aus Experten unterstützend zur Seite. Bei der Beratung für Familien kann es sich dabei unter anderem um Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder geschulte Ehrenamtliche handeln.
Angeboten wird die Paar- und Familienberatung von Organisationen und Verbänden. Nicht selten handelt es sich bei den Trägern auch um gemeinnützige Einrichtungen und Vereine. Dies schließt unter anderem auch religiöse Institutionen ein, welche – je nach Glaubensrichtung – eine katholische oder evangelische Familienberatung anbieten.
Gesetzliche Grundlagen der Familienberatung
Der Gesetzgeber unterstützt Familien durch verschiedene Angebote aus den Bereichen der Ehe-, Familien- und Lebensberatung.
Die sogenannte „Erziehungsberatung“ ist eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und zählt zu den im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) definierten Hilfen zur Erziehung.
In § 28 SGB VIII heißt es zur Erziehung- bzw. Familienberatung:
Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Aus dieser Definition wird deutlich, dass, auch wenn das Wohlergehen der Kinder grundsätzlich im Mittelpunkt steht, die erfolgreiche Beratung einer Familie ggf. auch eine Partnerberatung für die Eltern beinhalten sollte. Dafür sollen – so der Gesetzgeber – Experten aus verschiedenen Arbeitsfeldern zusammenarbeiten.
Bei den Leistungen der Jugend- und Familienberatung handelt es sich um einen einklagbaren Rechtsanspruch. Zudem können Ratsuchende entsprechende Unterstützungsangebote auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen. Daher ist ein Antrag beim sowie eine Gewährung durch das Jugendamt unnötig.
Die Basis der Familien- und Partnerschaftsberatung bilden Vertrauen und Offenheit, daher stehen die Aussagen der Familien während der Beratung unter besonderem Schutz. Denn diese unterliegen dem im § 203 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) definierten Schutz des Privatgeheimnisses. Die Beratungsfachkraft somit an die Schweigepflicht gebunden.
Familien- und Eheberatung: Welche Kosten fallen an?
In Deutschland sind viele Angebote der Familienberatung kostenlos. Finanziert wird die Unterstützung für Familien durch Steuergelder, Spenden und ehrenamtliche Arbeit. Dadurch ist es möglich, dass jeder unabhängig vom eigenen Einkommen Hilfe erhält.
Aber auch wenn verschiedenste Träger eine kostenlose Eltern- oder Eheberatung anbieten, stoßen diese Stellen – insbesondere juristisch – irgendwann an ihre Grenzen. So reicht in manchen Fällen das beratende Angebot nicht aus und kostenpflichtige Dienstleistungen müssen in Anspruch genommen werden.
Scheitert zum Beispiel eine Einigung im Zuge der Paarberatung, sodass die Scheidung in letzter Konsequenz folgt, ist dies mit Kosten verbunden. Denn die Ausgaben für Gerichte, Scheidungsanwälte, Gutachter oder einen Notar übernimmt die Familienberatung nicht.
Gründe für die Familien- und Elternberatung
Die Ursachen und Gründe, warum Menschen sich an die psychologische Familienberatung wenden, sind so vielfältig und individuell wie die Familien selbst. Dennoch hat das Statistische Bundesamt bei seiner Auswertung zur Erziehungsberatung die wichtigsten Beweggründe zusammengefasst.
So wurden im Zuge der Auswertung unter anderem folgende Beweggründe unterschieden:
- Unversorgtheit der Kinder und Jugendlichen zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Inhaftierung oder Tod der Bezugsperson
- Unzureichende Förderung und Versorgung der Kinder innerhalb der Familie aufgrund von sozialen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Problemen
- Gefährdung des Kindeswohls zum Beispiel durch Vernachlässigung sowie körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt in der Familie
- Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern beispielsweise in Form von Überforderung oder unangemessener Verwöhnung
- Belastungen durch die Problemlagen der Eltern wie Suchtverhalten oder psychische Erkrankungen
- Belastungen durch familiäre Konflikte zum Beispiel im Zuge einer Scheidung oder aufgrund des Sorgerechts
- Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des Kindes unter anderem in Form von Drogen- oder Alkoholkonsum, Weglaufen sowie Straftaten
- Entwicklungsauffälligkeiten oder seelische Probleme beim Kind bzw. Jugendlichen, welche sich in Ängsten, Zwängen oder suizidalen Tendenzen ausdrücken
- Schulische oder berufliche Probleme des Kindes wie zum Beispiel wiederholtes Schwänzen, Konzentrationsprobleme und Hochbegabung
Die hier aufgeführten Gründe für die Teilnahme an einer Familienberatung können sich grundsätzlich auch überschneiden oder miteinander in Verbindung stehen. Aus diesem Grund erhalten die hilfesuchenden Familien Unterstützung durch verschiedene Experten.
Systemische Familienarbeit – ein Beratungsansatz
In der Sozialarbeit finden verschiedenste Beratungsansätze Anwendung. Verbreitet ist dabei insbesondere die systemische Beratung. Laut Definition stehen dabei die Wechselwirkungen zwischen Personen und Gruppen im Mittelpunkt. Grundidee ist somit, dass Probleme und Konflikte nicht nur auf eine einzelne, isolierte Person zurückzuführen sind, sondern diese im Zusammenhang mit ihrem Umfeld zu betrachten ist.
Daher sollte die systemische Familienberatung grundsätzlich nicht nur die Bedürfnisse und Perspektiven einer Person beleuchten, sondern das gesamte familiäre Umfeld. Dies schließt unter anderem Eltern, Kinder und Lebensgefährten ein.
Ziel der systemischen Beratung ist es, den Ratsuchenden ggf. neue Denk- und Verhaltensmuster aufzuzeigen, welche das Zusammenleben innerhalb der Familie verbessern. Dies kann unter anderem zu mehr gegenseitigem Verständnis und Toleranz führen. Denn nicht zuletzt profitieren Beziehungen von einem achtsamen Umgang miteinander.
Schwerpunkte der Familienberatung
Zwar umfasst die Familienberatung unter Umständen auch die Thematik der Paar- oder Eheberatung, allerdings steht dabei grundsätzlich das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Damit kommt der Gesetzgeber auch dem Recht auf Erziehung nach, welches in § 1 SGB VIII wie folgt definiert ist:
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Die Jugendhilfe – zu welcher auch die Familienberatung zählt – übernimmt dabei eine unterstützende Funktion, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Förderung und Erziehung ihrer Kinder Hilfe benötigen.
In vielen Fällen versteht sich die Jugend- und Familienberatung als eine Hilfe zur Selbsthilfe, denn die Eigenverantwortung der Ratsuchenden spielt eine entscheidende Rolle. So sollen durch geschulte Unterstützung gemeinsam neue Lösungsansätze entwickelt werden.
Wie läuft eine Familienberatung ab?
Nachdem bereits die theoretische Grundlage der Familienberatung beleuchtete wurde, bleibt noch zu klären, wie der eigentliche Beratungsprozess in der jeweiligen Familienberatungsstelle abläuft. Natürlich kann sich die Herangehensweise je nach familiärer Konstellation und Problemstellung unterscheiden, dennoch folgt sie häufig einem bestimmten Muster.
Bevor die eigentliche Beratung stattfinden kann, ist meist der schwerste Schritt zu bewältigen. Denn die Ratsuchenden müssen ihr Bedürfnis nach Unterstützung erkennen und aktiv werden. Die Anmeldung bei der Beratungsstelle kann in der Regel sowohl telefonisch, per E-Mail als auch persönlich erfolgen.
Im Zuge dieser ersten Kontaktaufnahme wird meist schon eine vorläufige Beschreibung des Problems erbeten, denn nur so ist es möglich, den richtigen Experten als Berater auszuwählen. Dieser fungiert häufig als stetige Bezugsperson und betreut den gesamten Prozess der Problemlösung bzw. -bewältigung.
Das Erstgespräch mit dem Sozialarbeiter oder Therapeuten dient in erster Linie dem Beziehungsaufbau. Die Familienmitglieder sollen Vertrauen fassen, denn dieses bildet einen wichtigen Grundstein der Familienberatung.
Der eigentliche Beratungsprozess stellt einen dreigeteilten Kreislauf dar, welcher sich bis zur endgültigen Klärung immer wieder wiederholen kann. Die drei Phasen lassen sich unterteilen in Klärung, Kontrakt und Intervention. Bei der Klärung geht es darum die Probleme zu erkennen und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.
Die Umsetzung dieser werden im Zuge des Kontraktes – also einer Vereinbarung – festgeschrieben. Dabei werden unter anderem die Ziele, der Zeitrahmen und die Vorgehensweise definiert. Eine zielorientierte Problembearbeitung erfolgt dann bei der Phase der Intervention. Dieser Kreislauf lässt sich beliebig fortsetzen, bis die Beteiligten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen.
Ist dieses erreicht, erfolgt der Abschluss der Familienberatung. Dabei wird der gesamte Beratungsprozess ausgewertet und die Familienmitglieder erhalten ggf. Empfehlungen für weitere Interventionsmaßnahmen.
Familienberatung: Eine Scheidung will wohl überlegt sein
Entscheiden sich Ehegatten dazu, in Zukunft getrennte Wege zu gehen, hat dies in der Regel schwerwiegende Auswirkungen auf die gesamte Familie. Dabei gerät das Wohl der gemeinsamen Kinder im Streit um Sorge- und Umgangsrecht nicht selten in Vergessenheit.
Im Zuge der Ehe- und Familienberatung geht es zwar um eine ehrliche und offene Auseinandersetzung zwischen den Partnern. Allerdings werden die Bedürfnisse und Belange der Kinder und Jugendlichen nicht aus den Augen verloren. Denn als Eltern tragen sie eine besondere Verantwortung gegenüber ihrem Nachwuchs.
Ziel der Familienberatung ist allerdings nicht prinzipiell die Verhinderung einer Trennung bzw. Scheidung. Vielmehr geht es darum, ein Einvernehmen herzustellen, welches Spannungen und schwerwiegenden Auseinandersetzungen entgegenwirkt. Dies ermöglicht ggf. eine einvernehmliche Scheidung. In der Regel leiden Kinder unter einer solchen deutlich weniger, als wenn der familiäre Alltag durch gegenseitige Schuldzuweisungen geprägt ist.
Die Grenzen der Familienberatung
Bei der Familienberatung handelt es sich natürlich nicht um ein Wundermittel, welches die Lösung für alle familiären Probleme darstellt. Nicht jede Beziehung lässt sich wieder kitten und auch seelische sowie körperliche Wunden lassen sich nicht einfach aus der Welt schaffen. Daher kann auch niemand zur Teilnahme an einer Jugend- und Familienberatung gezwungen werden.
Darüber hinaus sind die Berater in der Regel ausschließlich Sozialpsychologen, Therapeuten oder ehrenamtliche Helfer. Ihre Fachkompetenz ist daher begrenzt. Daher sind ggf. für umfassendere Hilfestellungen gesonderte Experten notwendig.
Resultieren die familiären Probleme beispielsweise aus einer Überschuldung bzw. einem finanziellen Engpass, sind nicht selten die Dienste eines versierten Schuldnerberaters sinnvoll und nötig. Ähnlich sieht es bei einer umfassenden Scheidungsberatung aus. Diese darf nur von einer juristischen Person – wie zum Beispiel einem Anwalt – erteilt werden.
Eine Freundin von mir hat schon lange Probleme mit ihrem Mann. Ich werde ihr sagen, dass eine Familienberatung bei Problemen in der Erziehung oder auch bei einer drohenden Scheidung Rat bietet. Vielleicht können die auch einen Rechtsanwalt für Scheidung empfehlen.
NAtA;
HALLO ; MEIN MANN MACHT HOHE SCHULDEN ; ICH HABE IHN SEHR OFT GEWARNT ; DAS UNTERLÄSST ER NICHT ; DARAUFHIN HABE ICH DIE BANKKARTE WEG , JETZT IST ER AM TOBEN ; WEIL SEIN KTO DADUCH GESPERRT IST AU?ER üBERWEISUNGEN GEHT DA NICHTS Z:Z ; WIE SOLL ICH MICH VERHALTEN ; WEITERMACHEN ?
Gehen sie zur Schuldenberatung und wenn er handgreiflich werden sollte rufen sie bitte die Polizei !
Hallo mein name ist Magdalena, Ich bin 35 Jahre.Ich komme aus B., bin aber 11 Jahre in Deutschland.Ich habe einen Sohn, er ist 8 Jahre-und ich bin seit 4 Jahren verheiratet. bis jetzt habe ich keine probleme, aber jetzt habe ich ein problem :( Mein Mann möchte, dass wir uns scheiden lassen,und nimm meinen Sohn :( und sagte dann, ich solle sein Haus verlassen…. und wohin soll ich gehen? sagte mir, ich solle mir ein Zimmer suchen….und ich möchte, dass mein Sohn bei mir bleibt… er sagte nein wird nicht passieren :( und hier ist meine frage?…– 1- Wohin soll ich gehen? :( 2-Wie kann ich meinen Sohn bekommen? 3-was soll ich jetzt machen? …. Mein Mann hat drei Kinder von seiner ersten Frau.treibe sie leider raus,er nimmt alle drei seiner kinder. und jetzt möchte er, dass mein Sohn nimmt :( :( :(
allo Magdalena,
bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um sich bezüglich Ihrer Rechte und Pflichten im Trennungs- und Scheidungsfalle (auch bezüglich der Sorgerechtsregelungen) umfassend beraten zu lassen.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo. Ich bin seit 11 Jahren verheiratet und seit fast einem Jahr aus Hartz4 raus. Mit meiner Frau habe ich 4 Kinder zusammen, dazu gehört noch Ihr 18 Jahre alter Sohn, der nicht arbeitet oder die Schule besucht, für den keine Zahlungen mehr einfliessen.nun bin ich Vollzeit arbeiten und erhalte zum Zahltag 1800€. Meine Frau (Hausfrau)erhält 850€ Kindergeld, 200€ Wohngeld & 570€ Kinderzuschlag. Meine Frau möchte jeden Monat 600€ von mir, weil Sie meint, es würde Ihr zustehen, bis dato habe ich Ihr immer mindestens 400€ am Anfang des Monats gegeben und zwischendurch erhält Sie hier und da mal noch 50 – 100€, zudem gehe ich auch für die Familie einkaufen. Ich bezahle 600€ Miete, 100€ Raten für die Nebenkosten Abrechnung, 150€ Stromrechnung, 100€ Raten gehen jeden Monat an das Jobcenter zurück. Somit bleibt mir nur ein kleiner Rest, da meine Frau schon immer zu Hälfte des Monats pleite ist, muss ich meist einspringen. Da ich mir meine Nahrungsmittel selbst finanzieren ausser Mittagessen, stelle ich mir die Frage, was steht meiner Frau zu und was steht mir zu??? Ich möchte gern Geld zur Seite legen für Freizeitaktivitäten mit den Kindern, aber es bleibt mir kaum etwas dafür übrig, da ich schon Mitte des Monats nur noch knapp 100€ habe, von den meine Frau dann mit lebt. Bitte um schnelle Antwort, kann kaum noch Nachts schlafen, da mir die Situation nicht aus den Kopf geht. MFG
Hallo Pierre,
bitte wenden Sie sich für eine Prüfung der gegenseitigen Ansprüche an einen Anwalt.Wir sind nicht befügt, an dieser Stelle rechtsberatend tätig zu werden.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo alle zusammen,
meine Eltern haben erst 4 Jahre nach meiner Geburt geheiratet und ich wollte wissen, ob ich damit rechtlich denselben Status habe, wie wenn sie zum Zeitpunkt meiner Geburt schon verheiratet gewesen wären? Also ist damit nachträglich die Vaterschaft legitimiert?
Besten Dank und freundliche Grüße
Miryam
Hallo Miryam,
die rechtliche Vaterschaft begründet sich nur aufgrund einer bestehenden Ehe zur Kindsmutter, sondern kann auch ohne Trauschein dann vorliegen, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder diese gerichtlich festgestellt wurde. In Deutschland wird bei unehelichen und ehelichen Kindern juristisch gesehen keine Unterscheidung getroffen.
Ihr anwalt.org-Team
Erfrischend zu hören, dass auch religiöse Institutionen, je nach Glaubensrichtung, eine Familienberatung anbieten. Meine Mutter und ich sind auf der Suche nach einer guten Beratung bezüglich Familienrechtes. Da meine Mutter der Kirche angehört, wird dies wohl behilflich sein. Danke!
Hallo Ida,
bitte wenden Sie sich an entsprechende Anbieter vor Ort.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,ich bin außerhalb in Deutschland.ich will im Deutschland mit fine Frau heiraten.Kann ich über internet kennel Lerner und dann heiraten? bitte beratung mir.vielen dank.
Hallo Mohamad,
die Eheschließung ist in Deutschland nur unter Anwesenheit der zukünftigen Ehegatten vor einem Standesamt möglich (sofern diese Eheschließung auch staatlich anerkannt werden soll)-
Ihr anwalt.org-Team