Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?

FAQ: Kindeswohlgefährdung

Was ist unter „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.

Wie kann ein Verdacht oder ein vorliegende Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?

Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.

Wie ist eine solche Gefährdung zu erkennen?

Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.
Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:

ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.

Unabhängig von den jeweiligen persönlichen Gründen sollte allerdings klar sein, dass eine Kindeswohlgefährdung unter keinen Umständen akzeptabel ist. Familien stehen bei Problemen eine Vielzahl von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die kostenlose Familienberatung ist dabei nur ein Beispiel für die verschiedenen Anlaufstellen.

Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?

Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?

Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.

Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?

Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:

  • Vernachlässigung
    Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten.
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
    Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken.
  • Gewalt und psychische Misshandlung
    Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen.
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
    Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor.
  • Seelische Misshandlung
    Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden.
  • Häusliche Gewalt
    Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Bei der Einschätzung der Gefährdung unterscheiden die Jugendämter darüber hinaus, ob eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei ersterem liegt eindeutig eine Gefährdung des Kindeswohls vor, wohingegen bei letzterem der Verdacht nicht auszuschließen ist.

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.
Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.

Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.

Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:

Indikatoren für eine KindeswohlgefährdungLiegt vor?
Körperliche Merkmale
Über- oder Untergewicht
Mangelnde Hygiene
Keine witterungsgemäße Kleidung
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit
Chronische Müdigkeit
Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitive Merkmale
Konzentrationsschwäche
Gedächtnisstörungen
Verzögerung bei der Sprachentwicklung
Psychische Merkmale
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten
Verlustängste
Soziale Merkmale
Missachtung von Regeln und Grenzen
Fehlender Blickkontakt
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten
Sonstige Merkmale
Schlafstörungen
Essstörungen
Stottern
Selbstverletzendes Verhalten
Lügen
Weglaufen
Schwierigkeiten in der Schule

Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.

Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.

Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.
Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.

So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.

Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.

Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.

Die Jugendämter bieten eine umfassende Hilfe bei drohender Kindeswohlgefährdung. Diese setzt häufig bereits auf präventive Maßnahmen, um eine mögliche Eskalation zu vermeiden.

Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.
Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.

Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familien­beratungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.

Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

230 Gedanken zu „Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

  1. Klaudia

    Hallo, ich weiß nicht was ich machen soll.
    Meine Kinder 16 Diabetiker 2 und fast 18
    Leben bei vater. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat der Vater da die Kinder wollten nach der Scheidung bei ihm Wohnen.
    Hab aber einen Hinweis bekommen das er öfters trinkt. Lässt den Diabetiker sogar mitten in der Nacht von fremden nach Hause fahren, und selber ist betrunken.
    Was kann ich machen

  2. Kevin

    Hallo. Bin verzweifelt. Finde im internet nichts wo ich rat für meine situation finde.. Also es geht um meine ex freundin. Sie hat einen kleinen jungen im alter von 3 jahren. Es fing alles an das meine ex bei ihren zwei letzten beziehungen, massive gewalt erfahren musste, sie wurde geschlagen und das alles neben dem kleinen kind. Der junge hat aggressionsproble und bekam desshalb schon hilfe vom jugendamt. Mdine ex bekommt auch regelmäsig besuch vom jugendamt also 2 mal die woche. Die situation ist jetzt folgende.. Die mutter, also meine ex ist arbeitslos und bezieht arbeitslosengeld. Sie kauft mit diesem geld drogen und ist von früh bis abends auf drogen. Der kühlschrank bleibt leer, dann nutzt sie verschiedenste notstellen wie zum beispiel caritas aus damit sie lebensmittel gutscheine bekommt. Ich hab so oft erlebt das der kleine um essen bettelt, sie ihm aber nichts gibt… Das umfeld vom kleinen ist meiner meinung nach nicht das umfeld wo ein kind aufwachsen soll… Die mutter meiner ex kifft auch durchgehen. Freunde oder bekannte meiner ex ebenso. Der kleine bekommt das mit weil in der wohnung immer alles nach gras riecht. Wenn sie mal kein geld für drogen hat ist sie extrem aggressiv und schreit die ganze zeit mit dem kind. Der vater vom kind ist hoch aggresiv und hat meine ex auch nach der beziehung weiterhin geschlagen. Und auch mich bedroht. Wir haben ihn angezeigt und den kontakt zum kind abgebrochen. Das kind hatte unserer meinung nach keinen guten umgang bei ihm. Jetzt wo ich mit meiner ex nicht mehr zusammen bin will sie das kind wieder zu diesen Psychopathen geben… Was kann ich tun? Das jugendamt weis nichts von den drogen und gewaltausbrüchen weil sie alles so gut versteckt und geheim hält. Das jugendamt kommt immer nur mit anmeldung und da kann man sich immer wieda gut vorbereiten.. Es sind noch viel mehr sachen vorgefallen aber da würde der text zu lange werden. Bitte helft mir an wen kann ich mich wenden??

  3. S.

    Hallo,
    wir waren auf einem Fest und die Mutter gab ihrer 2 Jährigen Tochter immer wieder Glühwein und meinte das sie das öfter machte und das Kind dann ruhiger seih.
    Nach erneutem Nachfragen es gäbe doch auch warmen Apfelsaft meinte sie nur Glühwein sei besser für das Kind.
    was macht man denn in so einer Situation.
    Die Mutter wäre leicht ausfindig zu machen da sie dort bekannt ist.

  4. B.

    Hallo,
    Ist es Kindeswohlgefährdung, wenn das Kind (10Jahre) den neuen Partner der Mutter nicht mag, der Sohn verlangt das die Mutter den neuen Partner nicht mit nachhause bringt und sie es aber trotzdem tut? Oder Kann das Kind von der Mutter verlangen sich von Ihm zu trennen?
    Gilt das als Kindeswohlgefährdung wenn die Mutter mit dem neuen Partner zusammen bleibt und ihn mit nachhause bringt obwohl der Sohn das nicht möchte?

  5. Daisy

    Meine Tochter 8 Jahre lebt seit dem schulanfang bei ihrem Vater wie sie wollte. Sie ist jetzt in der 2.klasse. Bin 2017 mit ihr zu meinem neuen Partner gezogen vorher war sie auch bei mir. Jetzt lebt sie dort und hat zwar Freunde und Omas um sich herum. Aber sie widersetzt sich gegen ihren Vater sehr in sich gekehrt und spricht nicht über ihre Sorgen wie der Vater erzählt. Deshalb will er jetzt mit ihr zur kinderpsychologin gehen. Ich bin damit nicht einverstanden und er droht mir jetzt das es für sie besser wäre da sie sich zurück zieht und er Schwierigkeiten mit ihr hat und sie nach 2 1/2 Jahren noch unter der Trennung leidet. Was kann ich tun? Sie wäre bei mir besser aufgehoben und ich beschenke sie nicht so wie die Omas und ihr Vater da gibt es selten ein Nein zu hören und sie wird überhäuft mit materiellen aber den ganzen Tag zuhause TV schauen und sie kaum fördern. Was ist richtig? Bitte um Rat!

  6. Minnie

    Hallo,
    Die Mutter von dem Kind (2 Jahre) meines Lebenspartner (Es war ein One Night Stand) hat so gut wie jeden Tag einen anderen Mann bei sich oder fährt mit dem Kind zu einem Mann. Immer wieder One Night Stands und dem Kind wird sozusagen immer wieder einen anderen „Vater“ vorgesetzt. Sie war Alkoholikerin und feiert sich dafür wieviele Wodka Flaschen sie am Wochenende leer macht. In der Woche macht sie auch häufig frei von Ihrer Maßnahme, mit dem Vorwand, dass das Kind krank sei. Das Kind ist auch sehr oft krank. In einem Jahr (zur kalten Jahreszeit) hatte sie 2 mal eine Lungenentzündung und beim ersten mal wäre sie fast gestorben weil sie Abends, als das Kind 40 grad Fieber hatte, erst am nächsten Tag Mittags ins Krankenhaus gefahren ist, als das Kind jegliche Farben gebrochen hat. Mein Lebenspartner hat das Umgangsrecht aber sie weigert sie wehement dagegen und das ganze ist auch vor Gericht.
    In meinen Augen ist das eine Kindeswohlgefährdung, dass die Mutter einen One Night Stand nach dem anderen hat, das Kind dauerhaft krank ist (sehr schlimm wenn es kalt ist) und das eine ehemalige Alkoholikerin wieder anfängt zu trinken, auch in der Woche.

    Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich es beim Jugendamt melden soll.

  7. Monika

    Hallo
    Meine Nichte 12 Jahre alt ist seid 5 Monaten beim Vater nachdem es einen heftigen Streit zwischen Mutter und Kind gegeben hat. Der so tiefgreifend war dass sich selbst die Polizei eingeschaltet hätte. Das Kind rief die Tante zur Hilfe die auch sofort mit dem Auto angefahren kam um zu vermitteln. Meine Schwester hat das Kind buchstäblich rausgeschmissen. Im Nachhinein habe ich von dem Kindsvater erfahren dass diese Situation schon öfter vorgekommen war dass die Mutter den Vater angerufen hat um zu sagen hol das Kind sonst erschlage ich es. Der Vater wurde in dieser Zweierbeziehung immer schlecht gemacht weil er tatsächlich nie regelmäßig Unterhalt bezahlt hatte aber regelmäßig Kontakt zu seiner Tochter pflegen wollte. seit 4 Monaten lebt nun die 12 jährige Tochter bei ihrem leiblichen Vater sehnt sich nach ihrer Mutter die ihren Vater immer noch bei jeder Gelegenheit schlecht macht. Die Tochter hat typische Probleme bekommen kommt in der Schule nicht mehr hinterher und zieht sich von ihren Freunden zurück. 1 und zeigt depressive Verstimmungen. Ihre Großmutter und auch ihre Tante kümmern sich um sie ihr Vater kümmert sich liebevoll um gibt sein Bestes. Jedes Mal wenn die Mutter versucht Kontakt aufzunehmen fängt sie wieder an ihrer Tochter Vorwürfe zu machen und über ihre eigenen Probleme zu reden so dass sie Tochter total verstört ist und ihren eigenen Alltag nicht mehr bewältigen kann. Die Mutter und die eigene Schwester der Mutter fragen sich nun ob sie eine Aussage beim Jugendamt machen können die anonym behandelt werden kann da sie zwar das Kind und auch den Vater der sich versucht liebevoll zu kümmern unterstützen wollen aber auch nicht der eigenen Tochter und Schwester zu nahe treten wollen. Die leibliche Mutter hat immer versucht auch ihr Bestes zu geben und steckt gerade in einer schweren psychischen Situation, die Mutter und die Schwester wünschen sich dass die Mutter sich erstmal helfen lässt bevor sie sich wieder ihrer Tochter annähert, denn so schadet sie ihr nur.

  8. Ramona

    Hallo,

    mein Sohn ist 14 und benötigt täglich eine Tablette Elvanse. Da der Vater weder für die Einnahme sorgt, noch die korrekte Anzahl Tabletten zurück gab…. (4 zu wenig), hab ich Übernachtungen bis auf weiteres untersagt. Wenn ich die Gesetztestexte richtig lese, ist dies eine Form von Vernachlässigung und meine Reaktion berechtigt oder? Von den BTM-medis die verschwunden sind mal ganz abgesehen 🤔

  9. Leila

    Hallo,
    Mein Freund (24) musste vorübergehend zu seiner Mutter ziehen, jetzt wo er da wohnt bekommt er die miserablen Zustände mit in denen seine Geschwister aufwachsen müssen. Sie leben in einer sozialunterkunft und haben nicht ausreichend Platz zur Verfügung. Es sind vier Kinder im Alter von 2,5- 11 Jahren.
    Sie werden oftmals nicht zur Schule bzw Betreuung geschickt, müssen zuhause bleiben. An manchen Tagen, so wie heute haben die einfach kein Essen auf dem Tisch. Das Geld wird für BtM genommen und diese sind auch in der Wohnung zu finden. Das Jugendamt würde oft benachrichtigt, diese schicken einen Mitarbeiter, der macht sich allerdings nur kurz ein Bild und meint es sei alles gut. Das kommt daher das sie sich anmelden und sie dadurch die Zeit haben alles ordentlich zu machen. Die Kinder sind nicht so entwickelt wie sie es eigentlich sollten. Haben sprachstörungen. Müssen den Tag eigenständig bewältigen.
    Das Jugendamt unternimmt nichts
    Die Mutter ist alleinerziehend und braucht Hilfe die ihr auch gestellt wird einmal in der Woche, aber mein Eindruck ist das Sie zum kaffeeklatsch dort hingeht.
    Was soll man machen das die Kinder aus diesem Haushalt rauskommen?
    So wie es jetzt ist haben sie keinerlei Perspektive
    Mein Freund versucht zu helfen ist aber mit der Situation überfordert und hat zudem noch seine eigenen Probleme
    An wen können wir uns wenden das die kleinen aus diesem Loch wegkommen?

  10. Lena

    Hallo,
    meine Cousine (19 Jahre alt) leidet bereits seit geraumer Zeit an Magersucht. Sie wohnt noch zu Hause bei ihren Eltern und drei jüngeren Geschwistern. Über die Jahre musste ich beobachten, wie sich ihr gesundheitlicher Zustand immer weiter zugespitzt hat. Das Schlimme an der Sache ist, dass sie ihre jüngeren Geschwister mit in die Sache hineinzieht. Ich weiß, dass meine Cousine unter anderem Essenspläne für ihre Geschwister und auch ihren Vater erstellt, damit diese an Gewicht verlieren (alle vier sind aber schon immer normalgewichtig gewesen). Auch an Familienfeiern wird wenig bis gar nichts gegessen. In Folge dessen haben die vier mittlerweile stark abgenommen. Auch meine Schwester leidet leider an Magersucht (sie wird aber stationär behandelt und ist auf dem Weg der Besserung) und wurde von unserer Cousine stets darin bestärkt („Sport hilft nicht. Wenn du wirklich abnehmen willst, dann musst du dich runterhungern“) Auch meine Schwester ist sehr besorgt über die Situation. Wir möchten unseren Cousinen gerne helfen und haben auch schon oft versucht, mit ihnen ein Gespräch über das Thema zu führen, aber das wurde stets abgelehnt. Generell sei gesagt, dass es sich um eine sehr liebevolle Familie handelt. Aber es fällt ihnen offenbar schwer, über Probleme zu sprechen. Die Ärztin meiner Schwester hat uns nun eine anonyme Anzeige beim Jugendamt empfohlen. Unsere Eltern lehnen das allerdings ab. Was können wir (als Minderjährige) tun?

  11. Ivonne

    Wie kann man als Nachbarn helfen, wenn man mitbekommt, wie ein 6 Monate alter Säugling in einem Haushalt aufwachsen muss, in dem es alle paar Tage zu Gewaltausbrüchen des Vaters kommt? Immer wieder Schreit er die Mutter an, beschimpft sie, Zerstört die Wohnungseinrichtung, tritt Türen ein, wenn sich die Mutter mit dem Kind im Kinderzimmer verbarrikadiert. Fordert sie ihn auf zu gehen, dann kommt er dem nicht nach.Die beiden sind noch jung ( Anfang bis Mitte zwanzig).
    Zwar haben alle Nachbarn schon dran gedacht, das Jugendamt einzuschalten, aber letztendlich ist man sich unschlüssig, da man gar nicht weiss, ob man da an der richtigen Stelle ist. Auch angesprochen haben wir die Mutter schon. Sie leugnet es dann, sagt, dass wären andere Nachbarn ( obwohl sie die einzigen mit Kind im Hause sind). Kurz darauf Finger Vater an, die Nachbarn zu bedrohen.
    Woran macht man hier eine Gefahr für das Kind fest?
    Und was tun, wenn die Mutter den Vater in Schutz nimmt und verleugnet, wenn man die Polizei ruft?

  12. Birgit

    Mein Sohn 10 hat ADHS und ich saisonale Depression.. seit einem halben Jahr ist mein Sohn auffällig was aggressives Verhalten und suizidale Äusserungen angeht.. ich habe mich gleich mit dem Kinder und Jugend Psychiater zusammen gesetzt um zu schauen was man machen kann.. Tabletten würde umgestellt dadurch wurde es ein wenig besser und die suizidalen Äusserungen gingen weg.. Zusätzlich habe ich der Familienhilfe und der zuständigen Bezirkssozial Arbeiterin Bescheid gegeben und meinen Sohn in einer Kinder und Jugend Tagesklinik vorgestellt Behandlung erfolgte von Anfang Oktober bis einschließlich Morgen.. Themen waren die suizidalen Äusserungen und sein aggressives Verhalten und Thema Vater Kind Beziehung.. getrennt lebend seit Dezember 2017

    Diagnose ist nach wie vor ADHS und depressive Anteile Empfehlung der Tagesklinik mein Sohn braucht viel Struktur sonst ist er verunsichert und das äussert sich anhand von Zwängen wie dauerhaftes Sortieren von Karten, Besteck oder sonstigen.. dazu Selbstwerts Minderung. Empfehlung Unterbringung in einer Wohngruppe das möchte das Jugendamt jetzt umsetzen.. ich habe mich dagegen entschieden da mein Sohn bei mir einen strukturierten Tagesablauf hat..der Vater des Kindes möchte ebenfalls das unser Sohn weiterhin bei mir aufwächst.. nun habe ich Bedenken das dass Jugendamt daraus eine akute Kindeswohlgefährdung macht.. was sagen Sie dazu?

  13. Rainer

    guten tag, ich kenne eine familie die ein kind hat das meiner meinung nach dringend hilfe brauch aber ich bin mir nicht sicher ob ich mich einmischen soll bzw übwehaupt darf. der junge ist 15 wird demnächst 16 und schläft regelmäßig noch bei mama im bett während der vater dann im kinderzimmer schlafen muss trotz schwerer rücken erkrankung. er wird noch täglich zur schule gebracht bis zur tür und bekommt dort erstmal seine küsschen vor allen freunden sofern er welche besitzt. von hygiene halten sie auch nichts da man das kind schon aus gewisser entfernung riechen kann. gegessen wird bei der familie 1 mal täglich warm und das spätestens um 15 uhr und sonst nur brot oder süßkram weil er sich angeblich übergeben muss wenn er nach 15 uhr warm ist, was schon gelegentlich vor gekommen ist aber nie musste er sich übergeben. er hat sehr viele fehlzeiten in der schule obwohl er schon in eine förderklasse für nicht ganz so helle kinder gesteckt wurde wo er allerdinggs bei tests oder sportlichen aktivitäten von einem freund dieser familie krank geschrieben wird da dieser hausarzt ist.

  14. Mj

    Hallo
    Ich hätte da eine Frage mein Neffe der zurzeit bei meinem Bruder lebt soll ab 1.12.18 laut Jugendamt bei seiner Mama Leben obwohl er das nicht möchte. Er ist 5 Jahre alt und muss schon psychologisch betreut werden und kam in einen gesonderten Kindergarten und das alles nur weil seine Mutter unbedingt möchte das er bei ihr wohnt damit sie das Kindergeld bekommt . Aber das er selbst garnicht bei ihr Wohnen möchte das interessiert das Jugendamt nicht die entscheiden einfach über den Kopf des Kindes ohne zu hinterfragen was er möchte. Der kleine ist fix und fertig und wollte das ich ihm verspreche das er auf garkein Fall zu seiner Mutter muss aber das konnte ich natürlich nicht. Aber ich habe ihm versprochen mich überall zu informieren was ich tun kann.
    Also meine Frage was soll ich tun Jugendamt und familienhilfezentrum habe ich angerufen aber keiner kann oder wollte mir da Infos geben

  15. Maier

    Hallo meine Freundin hat ein 12 Wochen altes Baby und hat sich vor ein paar Tagen von dem Lebensgefährtin getrennt gestern war das Jugendamt da wegen kindeswohlgefärdung
    Da die Eltern sich ja körperlich gegenseitig verletzt haben auch der krisendienst war da . dem Baby geht es aber sehr gut .
    Nun will das Jugendamt sie in ein Mutter kind heim stecken tut sie das nicht wird das Kind ihr weggenommen . Dürfen die das so machen ??

  16. Jessica

    Guten Tag!

    Ein mir bekanntes Kind, im April 16, wird von ihrer Mutter durch extremen Leistungsdruck tyrannisiert, Freizeit und Erholung finden nun, da sich der Schulabschluss nähert, nicht mehr statt. Umgang mit Freunden wird eingeschränkt bzw komplett unterbunden, ganze Wochenenden mit Nachhilfe verbracht, häufig von 8-12 und 13-19 Uhr. Es findet eine ständige Kontrolle statt, Privatsphäre gibt es nicht. Der Vater steht dem Kind auch nicht zur Seite.

    Zudem wird trotz medizinischer Notwendigkeit ein Arztbesuch verweigert.

    Fällt das bereits unter den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung?

    Mit freundlichen Grüßen

  17. NN

    Hallo,
    meine 3 Kinder leben bei ihrer Mutter. Meine 5-jährige Tochter hat nun zum bestimmt 8. mal in diesem Jahr eine Blasenentzündung. Bereits am vergangenen Wochenende hatte sie diese Erkrankung und ungeachtet dessen, ging die Mutter mit dem Kind zum Schwimmen. Nun muss ich schon wieder am Besuchs-Wochenende zur Notaufnahme fahren, weil die Mutter keine Behandlung durchführen lässt. Dies ist nun bereits mehrfach in diesem Jahr passiert. Eine Kommunikation zu diesen Themen wird stets abgelehnt bzw. ignoriert.
    Sollte ich dieses Thema beim Jugendamt thematisieren?
    Danke vorab!

  18. Finja

    Hallo

    Gilt diese Meldepflicht der genannten berufsgruppen auch wenn das kind nicht in der Einrichtung ist wo man selbst tätig ist? Also wenn man es zum Beispiel bei Nachbarn mitbekommt etc?

  19. Dennis

    hallo
    meine tochter 16 jahre ist seit einer woche bei ihrem 18 jahre und meldet sich nicht oder gibt keine Antworten auf fragen oder sie möchte nicht nach hause kommen und ich habe das sorgerecht und aufehalzsbestimmungs recht und ihr freund interresiert es auch nicht was ich sage
    danke im vorraus

  20. Alex

    Hallo
    Folgendes problem ….
    Die tochter meiner lebensgefährtin (13) ging letzten montag nicht nach hause zum esseen sondern ging mit einer schulfreundin nachhause obwohl wir es ihr untersagt haben. Da ich arbeitete stellt ich sie dienstag mittag zu rede, sie gab mir keine antwort wss passiert ist und ich drohte ihr mit strafen …handyverbot ausgehverbot etc. ..sie ging wieder in die schule ging zur lehrerin und sagte das sie angst hat vor mir und meiner freundin …aufgrund ihrer aussage ist sie sie seit dienstag bei der jungendeinrichung Waki…dort darf sie alles sich schminken aufbleiben so lang sie will am wochenende ihr wird den ganzen tag gesagt das sie recht hatte so zu handeln..nach einem besuch bei ihr gab sie neben der sozialarbeiterin zu dss sie nur so gehandelt hat weil sie keine strafe haben wollte.
    Trotzdem bekommen wir sie nicht zurück…jetzt wird ihr mit verschiedenen aktivitäten das leben so versüsst das sie sagt dort ist es besser und lustiger ich bleibe dort……..was könnnen wir tun lg alex

    1. anwalt.org

      Hallo Alex,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Beratung an einen Anwalt.

      Ihr anwalt.org-Team

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