Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Was ist Kindeswohlgefährdung? Eine Definition und weitere Informationen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Eigentlich sollte für alle Eltern das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung ihrer Kinder oberste Priorität haben. Dennoch berichten die Medien immer wieder von erschreckenden Schicksalen, in denen Mädchen und Jungen schwer vernachlässigt oder misshandelt wurden. Häufig kommt in diesen Fällen die Frage auf: Wie konnte es zu einer solchen Kindeswohlgefährdung kommen?

FAQ: Kindeswohlgefährdung

Was ist unter „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen?

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich jedes Verhalten zu verstehen, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Der BGH definiert eine solche gemäß § 1666 Abs. 1 BGB.

Wie kann ein Verdacht oder ein vorliegende Kindeswohlgefährdung gemeldet werden?

Einen Verdacht können Sie ggf. auch anonym beim zuständigen Jugendamt melden. Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren, können Sie hier nachlesen.

Wie ist eine solche Gefährdung zu erkennen?

Bestimmte Auffälligkeiten ermöglichen die frühzeitige Erkennung von einer Kindeswohlgefährdung. Unsere Checkliste kann Ihnen dabei helfen.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Wann ist das Kindeswohl gefährdet?

Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.
Körperliche und seelische Kindeswohlgefährdung kann schwerwiegende Folgen für die Entwicklung von Kindern haben.

Als Kindeswohlgefährdung ist grundsätzlich alles zu verstehen, was der seelischen und körperlichen Gesundheit eines Kinder oder eines Jugendlichen schadet oder diese bedroht. Eine solche Beeinträchtigung kann durch ein bestimmtes Verhalten oder auch Unterlassung von Seiten der Erziehungsberechtigen oder auch Dritten hervorgerufen werden.

In seinem Beschluss vom 23.11.2016 (Az. XII ZB 149/16) definiert der Bundesgerichtshof die Kindeswohlgefährdung wie folgt:

ine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere Anforderungen zu stellen, je schwerer der drohende Schaden wiegt.

Dabei ist eine Kindeswohlgefährdung aufgrund fehlender oder fehlerhafter Versorgung in vielen Fällen vor allem auf Unwissenheit zurückzuführen. Eine weitere Ursache kann auch Überforderung sein. Die betroffenen Eltern würden ihrer Verantwortung gegenüber dem Nachwuchs also gerne besser gerecht werden, wissen aber nicht wie dies zu bewerkstelligen ist. Nur in wenigen Fällen ist die Gefährdung des Kindeswohls in einem absichtlichen Fehlverhalten begründet.

Unabhängig von den jeweiligen persönlichen Gründen sollte allerdings klar sein, dass eine Kindeswohlgefährdung unter keinen Umständen akzeptabel ist. Familien stehen bei Problemen eine Vielzahl von Hilfsangeboten zur Verfügung. Die kostenlose Familienberatung ist dabei nur ein Beispiel für die verschiedenen Anlaufstellen.

Kindeswohlgefährdung: Welches Gesetz greift?

Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?
Was sieht das Jugendamt als Kindeswohlgefährdung an?

Gemäß § 1631 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Demnach sind sowohl körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen als auch andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig.

Der Gesetzgeber stellt die Misshandlung von Schutzbefohlenen – zu denen Personen unter achtzehn Jahren zählen – unter Strafe. Wer diese quält, roh misshandelt oder seiner Sorgepflicht aufgrund von böswilliger Vernachlässigung nicht nachkommt, muss gemäß § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Darüber hinaus stellen die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung einen Verstoß gegen die Kinderrechte dar. Dabei handelt es sich um die weltweiten Standards aus der UN-Kinderrechtekonventionen, welche auch in Deutschland ratifiziert wurden.

➥ Literatur zum Thema Kindeswohlgefährdung

Welche Formen der Kindeswohlgefährdung existieren?

Bei der Kindeswohlgefährdung handelt es sich nicht um ein bestimmtes Verhalten, stattdessen sind unter diesem Begriff alle Handlungen zu verstehen, welche die Entwicklung von Kindern negativ beeinflussen. Experten unterscheiden dabei folgende Erscheinungsformen:

  • Vernachlässigung
    Erhalten Kinder nicht ausreichend Nahrung oder Flüssigkeit, stellt dies unter Umständen eine Kindeswohlgefährdung dar. Vernachlässigung kann aber auch in Form von fehlender emotionaler Zuwendung oder medizinischer Versorgung auftreten.
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
    Fehlt eine altersgerechte Betreuung, die den Schutz vor Gefahren gewährleistet, kann sich dies negativ auf die Entwicklung auswirken.
  • Gewalt und psychische Misshandlung
    Gewalt kann die verschiedensten Formen annehmen. Schwerwiegende Folgen kann unter anderem das Schütteln von Kleinkindern hervorrufen.
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
    Der sexuelle Missbrauch von Kindern führt in den meisten Fällen zu schwerwiegenden Traumata. Der Gesetzgeber ahndet diese Straftaten gemäß §§ 176 ff. StGB und sieht insbesondere Haftstrafen vor.
  • Seelische Misshandlung
    Die seelische Kindeswohlgefährdung kann verschiedenste Formen annehmen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Androhung von Gewalt oder auch eine verbale Entwertung handeln. Aber auch eine Überbehütung kann als Kindeswohlgefährdung gewertet werden.
  • Häusliche Gewalt
    Erleben Kinder und Jugendliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern oder anderen Bezugspersonen, hat dies nicht selten weitreichende Folgen.
Bei der Einschätzung der Gefährdung unterscheiden die Jugendämter darüber hinaus, ob eine akute bzw. latente Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei ersterem liegt eindeutig eine Gefährdung des Kindeswohls vor, wohingegen bei letzterem der Verdacht nicht auszuschließen ist.

Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdung

Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.
Erzieher werden darin geschult, eine Kindeswohlgefährdung in Kindergarten frühzeitig zu erkennen.

Für die Früherkennung einer Kindeswohlgefährdung finden verschiedene Kriterien Beachtung. Allerdings handelt es sich dabei ausschließlich um grobe Anhaltspunkte, die nicht bei jedem Einzelfall auftreten müssen. So kann es zudem durchaus der Fall sein, dass betroffene Kinder keines dieser Anzeichen zeigen.

Um welche Kriterien es sich dabei im Einzelnen handelt bzw. wie Sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen können, zeigt unsere nachfolgende Liste:

Indikatoren für eine KindeswohlgefährdungLiegt vor?
Körperliche Merkmale
Über- oder Untergewicht
Mangelnde Hygiene
Keine witterungsgemäße Kleidung
Hämatome, Narben, Knochenbrüche bzw. Krankheitsauffälligkeit
Chronische Müdigkeit
Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitive Merkmale
Konzentrationsschwäche
Gedächtnisstörungen
Verzögerung bei der Sprachentwicklung
Psychische Merkmale
Aggressives, apathisches, schreckhaftes oder ängstliches Verhalten
Verlustängste
Soziale Merkmale
Missachtung von Regeln und Grenzen
Fehlender Blickkontakt
Keine Beteiligung an Gruppenaktivitäten
Sonstige Merkmale
Schlafstörungen
Essstörungen
Stottern
Selbstverletzendes Verhalten
Lügen
Weglaufen
Schwierigkeiten in der Schule

Hier können Sie die Checkliste zur Kindeswohlgefährdung (PDF) herunterladen.

Was macht das Jugendamt bei Kindeswohlgefährdung?

Bestehen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung, sieht Paragraph 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ das Aktivwerden des Jugendamtes vor. Dabei sieht der Kinderschutz nicht immer nur die Inobhutnahme der Kinder vor.

Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.
Jugendamt: Das Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung ist im achten Sozialgesetzbuch definiert.

So besteht die Vorgehensweise vom Jugendamt bei vermeintlicher Kindeswohlgefährdung in erster Linie aus Angeboten zur Unterstützung und Beratung der Eltern. Liegen Hinweise auf eine akute Gefährdung vor, muss das Amt diesen nachgehen und den Kontakt zur Familie aufnehmen. Dies kann unter anderem auch einen Hausbesuch durch das Jugendamt aufgrund von Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.

Verweigern die Eltern die Mitarbeit und besteht die Gefahr einer akuten Kindeswohlgefährdung, kann das Jugendamt auch gegen den Willen der Eltern notwendige Hilfen organisieren. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Besuch beim Arzt oder eine vorübergehende Unterbringung handeln.

Allerdings ist das Jugendamt nicht dazu befugt, die Rechte der Eltern zu beschränken. Hierfür ist das Familiengericht einzuschalten, welches zunächst ein persönliches Gespräch mit den Eltern – eine sogenannte Anhörung – ansetzt. Das Familiengericht ist bei Kindeswohlgefährdung an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, denn grundsätzlich gehören Kinder zu ihren Eltern. Erst als letzte Maßnahme erfolgt eine Einschränkung des Sorgerechts.

Die Jugendämter bieten eine umfassende Hilfe bei drohender Kindeswohlgefährdung. Diese setzt häufig bereits auf präventive Maßnahmen, um eine mögliche Eskalation zu vermeiden.

Was kann ich tun bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.
Möchten Sie eine Kindeswohlgefährdung anzeigen bzw. melden, ist dies anonym beim Jugendamt möglich.

Besorgte Familienangehörige oder Nachbarn können sich an verschiedene Beratungsstellen – wie Kinderschutzzentren oder Familien­beratungsstellen – wenden. Die geschulten Berater und Therapeuten versuchen dort zu klären, ob tatsächlich ein begründeter Verdacht vorliegt, ob Risikofaktoren bestehen und welche Hilfsmöglichkeiten existieren. Dabei wird auch erörtert, welche Maßnahmen die besorgte Person selbst einleiten kann.

Haben Sie einen berechtigten Verdacht, können Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt melden. Dabei gilt der Grundsatz: Lieber einmal zu viel anrufen als keinmal. Die Experten können helfen, die Situation einzuschätzen und geben Tipps, wie Sie sich am besten verhalten sollten.

Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, eine Meldung bei einer Kindeswohlgefährdung zu erstatten. Allerdings können sich bestimmte Berufsgruppen strafbar machen, wenn Sie einen Verdacht nicht melden. Dabei handelt es sich unter anderem um Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Lehrer sowie Erzieher, Ärzte und Hebammen.

Weiterführende Literatur zum Thema

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Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

230 Gedanken zu „Kindeswohlgefährdung: Wenn die Kinderseele zu zerbrechen droht

  1. Nati

    Hallo,

    ich bin während meiner Suche auf diese Seite gestoßen und möcht emal Ihren Rat einholen.
    Es geht hier um die Kinder meiner Schwester.
    die Ehe meiner Schwester und meines Schwagers liegt schon seit Jahren in Scherben.. jetzt ist mir zu Ohren gekommen und ich habe es auch selbst mitbekommen, dass die beiden sich gegenseitig schlagen. auch vor den kindern… die Kinder bekommen nur Schimpfwörter an den Kopf geworfen, sind nur „im Weg“ und werden verbal ganz schlimm attakiert von deren Mutter. die Kinder wollen auch nicht mehr nachhause (sie sind 10, 7 und 2). wenn man sie anspricht, ob zuhause alles okay ist, bekommt man nur die Antwort, sie dürfen nix sagen, sonst müssen sie ins Heim. Teilweise habe ich in den letzten Wochen auch Gewalt gegen die Kinder im Verdacht, was ich allerdings nicht beweisen kann. aber die Kids leiden an großen Verlustängsten, sie sind aggressiv untereinander und wenn jemand etwas falsch macht, oder zB ein Glas zu Bruch geht sieht man die Panik in ihren Augen…
    kann ich mich auch am Wochenende ans Jugendamt wenden?

  2. Sophie

    Ich hab mal eine Frage.
    Ich bin seit ein anhalb Jahren Paten Tante von einem liebenswerten Jungen. Allerdings fällt mir vermehrt auf das die Mutter überfordert ist. Ich bin fast täglich vor Ort und unterstütze sie in der Erziehung und auch im Haushalt. Sie ist allein erziehend und das es schwer ist kann ich verstehen. Allerdings konsumiert sie jeden Tag Drogen. entweder konsumiert Sie die, wenn der kleine schläft oder Sie geht mit ihm spazieren um es konsumieren zu können. Das Kinderzimmer von dem kleinen kann man nicht mehr betreten ohne sich zu erbrechen. Trotzdem schläft der kleine in dem Raum und Sie hält es trotz mehr Faches erwähnen nicht für nötig das Zimmer zu lüften oder mal sauber zu machen. Zu dem hat sie auch seit ein anhalb Jahren keine Küche in der Wohnung. Der kleine bekommt zwar essen und trinken doch auf Dauer geht das so nicht mehr weiter.
    Ich bin langsam mit meinem Latein am Ende. Ich kann nicht jeden Tag zu ihr fahren und die Wohnung putzen und den kleinen erziehen. Sobald ich da bin hab ich ihn und sie macht ihr Ding. Ich will ihr echt nicht in den Rückenfallen aber es bricht mir einfach nur das Herz, dass Sie die situation nicht ändern möchte und mit sich da nicht reden lässt. Meine Frage ist also sollte/kann ich auf Grund dessen das Jugendamt einschalten?
    Den so sehr ich auch mit ihr rede und helfe sie will einfach nicht ihre Mutter Rolle ernst nehmen. Vorallem das Sie Drogen konsumiert vor dem kleinen geht meiner Meinung nach überhaupt nicht aber auch da will sie nichts von hören.
    Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie mir Tipps geben könnten was ich machen könnte.
    Den so kann es einfach nicht weiter gehen.

    1. Walter

      Hallo, ich habe eine Bekannte die einen fünfjährigen Sohn hat. Die Mutter zieht sich gern Speed und Koks rein und macht sehr viel Party. Der Sohn wird fast immer am WE zum Vater geschickt. Der aber wohl auch ein Problem mit Alkohol und Drogen hat. Jetzt hab ich auch noch durch die Mutter selbst erfahren das sie ihrem Körper im Internet für Sex verkauft und die Freier auch kommen wenn der Junge zu Hause ist und schläft.
      Ich habe jetzt zweimal über 4 – 5 Stunden am Stück auf den Jungen aufgepasst und mir ist aufgefallen das der in allen zurück ist (sprachlich, Bewegungsmotorik, Konzentration etc.).
      Sollte ich mein Wissen dem Jugendamt mitteilen weil das Kindes-wohl gefährdet ist oder halte ich mich da lieber raus?

      1. Walter

        Schade das man auch hier keine Antwort bekommt!

        1. anwalt.org

          Hallo Walter,

          sehen Sie das Kindeswohl gefährdet, können Sie das gegenüber dem Jugendamt melden. Ob dieses Ihrer Argumentation folgt, können wir an dieser Stelle nicht bewerten.

          Ihr anwalt.org-Team

  3. Tamara

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe mal eine Frage und zwar ist meine Schwester mit ihrem Sohn in einer Mutterkind Einrichtung. Seid längerem wird sie ausgegrenzt und jetzt ist ein Mann mit einem Mädchen in die Gruppe gekommen und er droht meinem Neffen mit schlage und Finger brechen, ist das auch schon eine Gefährdung und kann ich als Tante auch was machen, da ich Angst um meine Schwester und Neffe habe. Mit freundlichen Grüßen Frau Tamara

    1. anwalt.org

      Hallo Tamara,

      hier sollte in der Regel die zuständige Leitung der Einrichtung hinzugezogen werden, um den Sachverhalt ggf. zu klären.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Ikke

    Hallo,
    Ich habe da mal eine Frage. Ich habe von eine. Bekannten erfahren, dass die Mutter eines Kindes ihm etwas erzählt hat, das mir die Haare zu Berge stehen lässt! Ihr Mann versohlt dem Kurzen (4) den nackten Hintern, wenn er ‚mal wieder nicht in der Spur läuft‘, sie tritt ihn und im Kindergarten kommen sie auch nicht mehr mit dem Kind klar. Der Lütte wird ständig abgeschoben. Zu Opa, zum Onkel selbst bei einem Kollegen wollte er das Kind unterbringen, damit er nebenher arbeiten konnte….. Nun meine Frage : auch wenn ich es nicht selber miterlebt habe, kann / sollte ich das dem Jugendamt melden???

  5. Jessica

    Hallo,
    Handelt es sich um Kindeswohlgefährdung, wenn einem 2-Jährigem Jungen fast täglich Alkohol (Bier) zum einschlafen gegeben wird?
    Wir sind total erschüttert, da sich dieser Fall gerade in unserem Bekanntenkreis abspielt und wir nicht wissen, wie wir weiter vorgehen sollen. Das Gespräch mit den Eltern wurde bereits gesucht, jedoch sind sich die Eltern nicht bewusst oder wollen es sich nicht eingestehen, welchen Schaden sie dem Jungen zufügen.
    Die Eltern spielen den Fall total runter und haben null Einsicht.

    Sollen wir eine Meldung beim JA machen?

    Vielen Dank für eure Meinung.

  6. Kerstin

    Hallo ich habe mal eine frage meine Enkelkinder sind mit ihrer Mutter in einem Mutterkindheim auf Anordnung vom Jugendamt. Meine noch Schwiegertochter kommt mit den Kindern nicht klar ,und hat nach 1 Woche abgebrochen. Jetzt will das Jugendamt das mein Sohn für ein halbes Jahr dorthin geht um zu beweisen das er mit den Kindern klar kommt. Das Problem ist aber das er vom Amt aus Maßnahmen und Ende Januar eine Ausbildung machen soll ,jetzt wurde ihm gesagt macht er das nicht werder die Kinder in Pflege Familien untergebracht .Obwohl die Kinder bei meinem Mann und ich die Kinder von klein auf hatten sollen sie nicht zu uns .Das Problem ist entscheidet mein Sohn sich für die Kinder wird er mit den Kindern Obdachlos weil das Amt die Miete nicht übernehmen will, wegen Sanktionen und entscheidet er sich für die Ausbildung sind die Kinder weg .Obwohl beide damit einverstanden sind das die Kinder zu uns dann sollen will das Jugendamt dieses nicht alles entschieden 2 Tage vor Weihnachten. Es währe nett wenn jemand einen Rat hätte.

  7. Zira

    Hallo,
    Ich habe Ihren Beitag auf dieser Seite sehr interessiert gelesen.
    Ich hätte eine frage wo und wie kann ich mich bei einer behörde melden wegen kindermissbrauch?
    Ich kenne duch eine freundinn eine Familie die ihre kleine tochter (ca. 1 jahr und 1 Monat) denke ich vernachlässigen…
    Die Mutter ist vor einem oder zwei Monaten für ein paar wochen nach Polen abgehauen ohne überhaupt in erwägung zu ziehen die kleine mitzunehmen oder überhaupt einen rückflug zu buchen …
    Die kleibe bekommt immer wenn sie schreit, egal aus welchen gründen sie es nun schreit, eine volle windel oder einfach nur ein bisschen aufmerksamkeit, direkt eine flasche milch anstadt zu schauen was den kind fehlt …
    Wenn die eltern bei freunden sind dann wird das kind einfach ohne irgendwas zu sagen unter der aufsicht von andern überlasssn, die eltern gehen ohne was zu sagen rauen …
    Letztens habe ich mich nur einwenig mit der kleinen beschäftigt, also wirkluch nicht viel … mit ihr etwas geredet und sie dabei angeschaut und sie hat mich Mama genannt … ich hab sie erst zweimal davor gesehen …
    Bitte helft mir, ist das Kindermisshandlung und ich muss das die polizei bzw. Das jugendamt informieren oder ist das normal in der zwischenzeit ?
    Ps: ich würde gerne unerkannt beim jugendamt oder polizei bleiben ist das möglich ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Zira

  8. L.

    Hallo
    Darf das Jugendamt verbieten mit den Kindern zum Coca Cola truck treffen zu gehen? Da soe Kinder nach der Schule im Hort sind und die vom Hort sagten auch nein.
    Was kann man dagegen tun.
    LG

  9. bia

    Hallo , ich habe nicht nur den Verdacht sondern bin mir sicher das meine Kids mädel misshandelt werden sie sind im Heim(trennungskinder ) durch fragwürdige machenschaften des Jugendamtes.
    Sie erzählen mir davon , was passiert ist oder vorgefallen ist das ja. ist nicht bereit es abzustellen selbst die vormünderin zeigt kein intresse . seelische und phy. Misshandlung ist dort scheinbar tagesordnung , ihre checkliste .. Indikatoren für eine Kindeswohlgefährdung.. stimmt mit fast allen Punkten überein , bei einem Kind liegt jetzt sogar eine geistig Behinderung vor .. Was soll ich tun wie kann ich die gefahr der weiteren Gefährdungen verhindern .. kann doch nicht sein das das Behördenversagen weiter auf das Wohl meiner Kinder rumtritt , selnst das famg. olg und das Bundesverfassungsgericht billigt es und lassen es zu .. Bitte um Hilfe um die Kinder zu schützen

  10. Willi

    Wenn sich die Eltern meiner Freundin prostituieren, während sie 17, ihr Bruder 15 und ihre Schwester 13 im Haushalt sind, sollte ich das Jugendamt einschalten? Es ist keine Gewerblich angemeldete Prostitution, d.h. es ist nicht legal. Meine Freundin und ich wissen es, da sie es uns sagten und öfter Freier empfangen. Ab und an sagt ihr Stiefvater mal ein Detail und das ist unverantwortlich. Meine Freundin leidet ganz klar darunter, sie will aber nicht unbedingt das es so über das Amt läuft, will aber auch unbedingt ausziehen. Die Eltern sind keine tollen/guten Menschen, werden sie auch vielleicht nie werden.

  11. Anonym bitte

    Hallo liebe Coniuneti
    Ich habe Folgendes Problem
    Meine Exfreundin und ich teilen uns das gemeinsame sorgerecht das Kind ist 1 1/2 jahre
    Sie hat das Kind seit der Schwangerschaft bis zur Geburt extrem vernachlässigt und gefährdet (Drogen Nikotin und gefährliche Vorhaben jatski oder bananenbot fahren wollen ) Sie hat vom Arzt Eisen und andere Präparate die für den kleinen W. nicht genommen. Dies weiß ich da ich die Sachen beim packen ihrer Sachen gefunden habe.
    Damit das Kind schläft hat sie heimlich penezelin und fenestil ibo in die Flasche des Kindes gemacht , dies teilte ich dem Jugendamt xyz mit.
    Des Weiteren verstaute sie Zigaretten so das der kleine 8 Monate sie genommen hat und gegessen hat ,zum Glück konnte ich noch eingreifen das er nur eine halbe essen konnte , die Mutter sollte auf ihn aufpassen da ich 1 Etage tiefer meiner pflegebedürftigen Mutter helfen musste. Sie spielte in der Zeit mit ihrem Handy.
    Der kleine liegt neben ihr auf der coutch ich muss zur Toilette komme zurück schrei noch pass auf de klein , er fiel mi 3 Monate das erste mal dann von der coutsh, Mutter am Handy.
    Meiner oma gestehe sie sogar das ihr der kleine vom Wickeltisch gefallen ist.
    Meine Mutter machte mich aufmerksam das sie die Flaschen und Becher nicht richtig sauber macht und sich Schimmel an Deckel und Sauger gebildet hat, fand beim Aufräumen 1 Flasche mit verschimmelter Milch in seinen Spielsachen.und noch vieles mehr gut 3 vollgeschriebene Seiten
    Die ich ebenfalls dem Jugendamt abgeben habe , leider hat sie im Kopierer 1 Blatt gefunden und hängt mir jetz das an was sie verbrochen hat.
    Vor Gericht wollte sie dann das alleinige sorgerecht, um es zu erhalten täuchte sie eine häusliche Gewalt vor und gab mir immer das Gefühl das ich nicht der Erzeuger bin.
    Ich hab sie nicht geschlagen Aber ich hab mir Gedanken gemacht ob ich wirklich der Vater bin oder ob sie nur jemand gebraucht hat der auf ein Baby aufpasst. Sie hat ihr Kind mit dem Feuerzeug verbrannt um ihm zu zeigen das es heiß ist . Das selbe Spiel machte sie bei der Uroma an der Kerze.
    Ich möchte grillen und nehme unter dem Balkon Holz und sehe mein Kind am morschen Balkon Geländer spielen und die Mutter spielt am Handy, ich muss schreien das sie ihn weg holt da sie es nicht bemerkt hat.
    Da sie im Auto geraucht hat verbrannte sie den kleinen mit einer Zigarette.

    In der Zeit wo sie im Frauenhaus war und den klein einfach mitgenommen hat wurde der kleine extrem krank Durchfall Erbrechen und laut Kinderarzt eine toxische chronische bronchitis
    Jetz muss er eine Asthma Maske vor dem Zähne putzen benutzen . Er hatte 3 Monate Durchfall
    Trotz diesen Vorfällen wurde ihr das halbe sorgerecht zugesprochen . Ab diesem Zeitpunkt durfte ich das Kind nur noch Mittwoch nach der Kita bis abends Zeit verbringen so wie am Wochenende Samstag bis Sonntag Abend
    Dies lief auch ohne Probleme, bis sie gemeint hat mit dem kleinen und einer mir bekannten Frau zur Ostsee zufahren und mir das Wochenende mit ihm zu nehmen. natürlich machte ich kein Stress brachte ihr einen sicheren kindersitz weil anders der kleine im maxicosie über 1200km sitzen müsste und Wenn’s ihm bei seiner Bronchitis helft. Da alle Anforderungen um die ich sie gebeten habe bei der Fahrt nicht eingehalten wurden( zwischendurch melden ,ein Aufkleber aufs Auto machen das ein baby an Bord ist und das sie sicher angekommen sind) rief ich sie an um mich zu erkundigen und wurde weg gedrückt wie ich eine frage stellen wollte zu dem kleinen.
    Am 14 Oktober hatte sie keinen der sie und den kleinen zum Arzt bringt(nehme ich an) und unterstellte mir ich hätte keine Zeit für mein Kind, zuvor sagte sie das ich nur informiert werde wenn es um Operation oder so geht , was mich extrem sauer gemacht hat . Leider musste ich arbeiten und es war mir nicht möglich , ich rief aber den Arzt an um mich zu erkundigen da die Mutter sehr viel lügt.
    Was auch ärgerlich ist das der kleine immer krank sprich Durchfall hat wenn er zu mir gebracht wird dieser ist aber nach 1 tag wieder weg meistens.
    Weil die Mutter immer ihre neue Lebensgefährtin bei sich hat und diese in alles involviert ,auch 4 Augenspreche sind nicht möglich . Ich bin auf die Bedürfnisse von ihr eingegangen und hab einer Freundin die bei mir ist gesagt, das sie es nicht will wenn es um den kleinen geht sie mithört bzw mitredet .
    Jedenfalls hab ich sie nach mehreren Provokationen und Sticheleien ignoriert und meine Mutter beauftragt das Kind abzuholen
    Da der kleine von dem Terror wo sie macht nix mitbekommen soll . Jetz geht sie hin und rückt den kleinen nicht mehr raus , wegen angeblich 90 Euro. Ich habe das Geld schnellst möglich aufgetrieben und wollte es ihr mit einer Quittung übergeben. Auf Anrufe von mir oma Opa reagiert sie nicht. An ihrer Haustür öffnet sie nicht ,lacht lieber das man vergebens wartet. Sei es um den kleinen abzuholen oder ihr Geld zugeben. 1 Stunde später steht die Polizei dann vor meiner Tür, ja es geht um Frau so un so. Sie fühlt sich belästigt und bedroht. Ich wurde darauf hingewiesen das ich keinen Kontakt zur Mutter aufbauen darf. Den ich eh gemieden habe ,bis sie mich erpresst hat, mit 90 Euro und das ich den kleinen nicht bekomme.
    Das war am Freitag.
    Ich besuchte am Montag den kleinen im Kindergarten er war sehr überrascht ließ alles vor sich liegen stand auf rannte zu mir und sagte Papa und wollte hoch.er kuschelte sich direkt an mich legte seinen Kopf auf meine Schulter und fing das erste mal an sich an mir festzuklammern ,hätte ihn so gerne mitgenommen. Des Weiteren musste ich mich vergewissern das es ihm gut geht weil ich den Grund der plötzlichen Entscheidung der Mutter nicht verstanden habe. In meiner Verzweiflung rief ich sämtliche Kinderkranhäuser im Umkreis an .
    Gestern hatte ich erneuert besuchstag, das Geld hat sie und wieder bekomme ich eine SMS von ihr
    Hallo,
    Du brauchst ……a heute nicht zu holen, da wir noch ein wichtigen Termin haben.
    Er wird bis auf weiteres bei mir bleiben bis das alles vor gericht geklärt ist.
    Ein Schreiben dazu bekommst du noch von meinem Anwalt.

    Ich frage mich was für ein Termin?
    Werde mal wieder nicht informiert was mit dem Kind ist .im Kindergarten erfahre ich das der kleine heute nicht kommt und es wurde keine Begründung abgegeben. Der Termin sollte jetz im November sein .mein Anwalt kann erst ab Januar und da ich eh unschuldig bin is mir egal wann die Verhandlung ist . Das schlimmste ist Weihnachten Die Zeit die uns jetz genommen wird.

    Hat jemand von euch sowas schon erlebt und kann mir bitte helfen.
    Ich spiele mit dem Gedanken mich einweisen zu lassen, weil ich mich hilflos machtlos erpresst verarscht betrogen belogen .

  12. Christin

    Guten Tag
    Ich habe eine Frage zu kindeswohlgefährdung?
    Meine Tante wohnt mit ihrem Mann zusammen mit meiner Oma in einem Haus die beiden haben 4 Kinder. Der älteste ist jetzt 12 Jahre und die jüngste ist 6. Da ich oft bei meiner Oma bin kriege ich ständig mit das sie ihre Kinder anschreien, auch habe ich schon gesehen das sie ihrem 12 jährigen schon Backpfeifen gegeben haben. Schicken ihre Kinder fast täglich auf ihr Zimmer. Der 12 ist meines Erachtens seit 2018 aggressiver geworden und zieht sich sehr zurück. Emotional bekommt er auch keine Zuwendung. Die beiden ziehen ihre 2 Mädchen vor (6/10) Jahre. Ich mache mir sorgen und meine Oma ebenfalls aber wir wissen nicht ob das zu einer kindeswohlgefährdung zählt und was wir unternehmen können.
    Ich hoffe ihr könnt uns etwas helfen
    Liebe Grüße

  13. Maxi

    Hallo,
    Ich habe da eine Frage..
    Ein Kumpel von mir hat sich vor längerer Zeit von seiner jetzigen Exfreundin getrennt, aber die zwei haben ein Kind zusammen. Sie hat mehrere Kinder, ist zurzeit allein erziehende Mutter und konsumiert Drogen. Es gab schon viel hin und her, das Jugendamt wurde auch in Kenntnis gesetzt und haben das auhh überprüft. Es wurden tatsächlich Drogen gefunden, aber das Jugendamt hat keinerlei kindesgefährdung anerkannt. Mein Kumpel verzweifelt langsam daran. Das Jugendamt will sie jetzt mit ihren Kindern auf Kur schicken. Mein Kumpel hat Angst das sie seinem Kind auf Grund des Entzuges etwas antut.

    Was für Möglichkeiten hätte denn mein Kumpel jetzt?

  14. Samuel

    Hallo,
    Kann ich das Jugendamt einschalten, weil ich Angst vor meinen Eltern habe? Ich kann nicht sagen wie meine Kindheit so war, da ich mich nicht wirklich erinnere und nur wenige Dinge meine Erinnerung hervor bringen können. Wenn ich einen Fehler gemacht habe und meine Eltern es nochmal ansprechen klingt es für mich immer als wenn sie sich über mich deshalb lustig machen.
    Als ich meiner Mutter gesagt habe, dass ich Suizid Gedanken habe hat sie mir erstmal eine halbe Stunde lang (oder ähnlich lang. Ich weiß es nicht genau) einen Vortrag gehalten mit Gründen warum ich aus ihrer Sicht keine haben kann und dann erwartet, dass ich ihr bei dem Thema noch vertraue.
    Auch bin ich Transgender (ftm, female to male) und ich traue mich nicht es meinen Eltern zu sagen. Ich höre sie öfter mit einem angewiderten Tonfall über Menschen die Trans* sind reden.
    Meine Eltern versuchen zwar mich in vielen Dingen zu, unterstützen, aber ich fühle mich nicht wohl zu Hause und habe meistens Angst angeschrien oder bestraft zu werden weil ich etwas falsch gemacht habe oder nicht so wie meine Eltern es wollten. Ich habe Angst das Jugendamt einzuschalten, weil ich Angst habe das ich bei meinen Eltern bleiben muss und dann alles nur schlimmer wird.

    Vielen Dank schon mal für ihre Hilfe im voraus.

    1. anwalt.org

      Hallo Samuel,

      bitte wenden dich an eine der zahlreichen Familien- und Jugendhilfsstellen. Diese können ggf. vorab Informationen und mögliche Hilfestellungen bei familiären Auseinandersetzungen geben.

      Dein anwalt.org-Team

  15. Jana

    Ist es eine Kindeswohlgefährdung, wenn der Kindsvater der Mutter den Umgang vorenthält. Aufgrund von nicht existierender psychischer Erkrankung?

  16. Ingrid

    Hallo,
    Ich habe heute um 8.30 Uhr am Parkplatz eines Discounters eine junge Frau gesehen, die sich dort mit einem jungen Mann getroffen hat. Die beiden standen dort, rauchten eine Zigarette nach der anderen, tranken dazu Kaffee und unterhielten sich. Soweit nichts verwerfliches. Allerdings sah ich, als ich ausparkte, dass ein Kind ca 9 Monate am Boden zwischen den beiden saß. (Bei 8 Grad Außentemperatur)
    Nach einiger Zeit hob die Frau das Kind an der Kapuze mit einer Hand hoch und setzte es auf dem Fahrersitz!
    Ich fand es herzzerreißend wie dieses arme Kind in dem Rauch, dem Dreck sitzen muss! Als ich wegfuhr, war die junge Frau schon da 30 Minuten am Parkplatz.
    Ist das ein Grund das Jugendamt zu informieren, oder ist es einfach furchtbar traurig, in welche Verhältnissen manche Kinder hineingeboren werden? Mich lässt dieses Bild einfach nicht mehr los!

  17. O.

    Hallo,ich habe eine Frage: Es ist richtig, wenn die Polizei ein 15-jähriges Kind von der Schule nimmt, ohne die Eltern zu kennen?Danke!

  18. Brunhilde

    Hallo,
    ich weiss es nicht ob es richtig ist ein Kind nur in 2 Zimmern aufzuziehen. Ohne Kontakt nach draußen. Keine Schaukel, keinen Sandkasten, keine anderen Kinder. So ergeht es unserem Enkel. Selbst uns darf er nicht sehen, geschweige zuwinken, das wird von der Mutter sofort unterbunden. Unser Sohn, der die Vaterrolle gerne übernehmen würde, hat nichts zu sagen. Aber er ist ihr auch irgendwie hörig und redet daher auch nicht mit uns.
    Uns tut der Kleine nur so Leid. Wenn er uns sieht, dann winkt er, dann wird er sofort von ihr anders gehalten, damit er uns nicht mehr sieht. Der Junge ist 19 Monate alt. Bekommt immer nur noch Gläschen, weil sie zu faul ist zum Kochen. Da sie allerdings das alleinige Sorgerecht hat, kommen wir nicht an den Kleinen ran. Er darf selbst in Sandkisten wie auf Spielplätzen nicht spielen. Sie verbietet eigentlich alles was ihr Arbeit machen könnte. Dafür telefoniert sie den ganzen Tag. Sobald unser Sohn aus dem Haus ist, bis er wieder kommt. Wir kommen nicht an sie ran, da sie sich und den Kleinen einschließt. Unser Sohn weiß das sie dringend psychologische Hilfe braucht, aber er hat Angst es ihr auf den Kopf zu zu sagen. Ich bitte um ein Antwort, da wir uns so unsicher sind und nur noch Angst um den Kleine haben

    1. Emilia

      Hallo,
      Eine Bekannte von mir hat ein Enkelkind(10). Die Mutter des Kindes, auch die Tochter der Bekannten, ist schon seit einigen Jahren nicht mehr unter uns. Vater und Mutter waren verheiratet, aber vor ihrem Tod hatte sie uns erzählt sie wolle die Scheidung. Der Vater ist gewalttätig und bedroht andere. Einige seiner Urkunde und Lebendaten sind sehr wahrscheinlich nicht korrekt und Deutsch kann er auch nicht gut sprechen. Es gab schon einen Gerichtsprozess. Das Kind darf hin und wieder seine Großmutter besuchen, wenn sie dort ist erzählt sie immer was ihr Vater macht. Er hat ihr verboten zu lernen und sie muss ungewaschene Kleidung tragen, das ist nicht alles. Letztens erst hat er damit gedroht, dass wenn sie 18 sie, er sie zwangsverheiratet und sie ja dafür keine guten Noten braucht. Ich weiß, dass es keine weg für mich gibt zu helfen. Aber trotzdem will ich irgendetwas tun.

      1. Ulli

        Doch, Sie können das was Sie wissen dem Jugendamt melden. Das kann auch die Oma tun.

  19. Miller

    Guten Tag ich habe eine Frage.
    Vielleicht reagiere ich über weil ich selbst Mutter bin und den folgenden Fall einfach nicht nachvollziehen kann.
    Und zwar geht es um meine Nachbarn oben drüber sie haben ein Kind 1,5 bis 2 Jahre alt. Das Kind ist 24 7 in der Wohnung sie gehen nie spazieren an die frische Luft oder auf den Spielplatz. Die Fenster sind überwiegend mit Bettlaken verdeckt das man sogar sehen kann wie die Fenster schwitzen. Das kind schreit und tobt überwiegend und wird bis in die Nacht wach gehalten und ich höre ihn erst am nächsten Mittag wieder und so geht es seit fast 3 Monaten solange ich hier wohne. Ich bin mir nicht sicher ob ich das melden soll aber mir tut das kind einfach leid. Denn er schreit nach Aufmerksamkeit.

    1. Ulli

      Ich würde es melden- lieber einmal zu oft als einmal zu wenig. Wenn nichts ist, passiert der Familie ja nichts schlimmes.

  20. Alina

    Was kann ich tun, wenn ich in der Öffentlichkeit sehe dass eine Mutter schlecht mit ihrem Kind umgeht? Dieser die ganze Zeit aggressiv beschimpft und rumzieht? Ich weiß leider nicht wo die Dame oder das Kind wohnt. Ich würde dennoch gerne etwas unternehmen!

    1. Ulli

      Wenn Sie die beiden regelmäßig zu bestimmten Zeiten an einem Ort sehen, könnten Sie auch versuchen das so zu melden. Oder mal unauffällig hinterhergehen. Wenn sie die Anschrift aber nicht den Namen haben, müsste das für das Jugendamt reichen.

      LG

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