BGH: Angehörige können nach Behandlungsfehler Schadensersatz für seelische Leiden beanspruchen

News von anwalt.org, veröffentlicht am 2. Juli 2019

Karlsruhe. In seinem neuen Urteil bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH), dass Angehörige nach einem Behandlungsfehler Schadensersatz beanspruchen können, wenn sie aufgrund dessen psychisch erkranken (Urteil vom 21.05.2019, VI ZR 299/17). Die auf den kritischen Gesundheitszustand des Patienten zurückzuführenden seelischen Leiden eines nahen Angehörigen seien vergleichbar mit dem nach einem Unfall erlittenen, gerichtlich anerkannten „Schockschaden“. Der BGH sieht keinen Grund, warum im Arzthaftungsrecht andere Regeln gelten sollten als nach einem Unfall.

Ehefrau erkrankt nach Behandlungsfehler beim Ehemann an Depressionen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil können auch Angehörige nach einem Behandlungsfehler Schadensersatz beanspruchen.
Nach einem aktuellen BGH-Urteil können auch Angehörige nach einem Behandlungsfehler Schadensersatz beanspruchen.

Eine Ehefrau klagte gegen ein Krankenhaus in Köln, nachdem bei ihrem Ehemann Komplikationen nach einer Darmspiegelung auftraten und er wochenlang in akuter Lebensgefahr schwebte. Zwei Gutachten stellten Behandlungsfehler fest, für die der Ehemann 90.000 Euro vom Versicherer der Klinik erhielt.

Die Ehegattin verlangte als Angehörige wegen dieser Behandlungsfehler Schadensersatz, weil sie aufgrund des Zustands ihres Mannes an Depressionen und Angstzuständen litt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln wies den Anspruch der Frau ab. Das Argument der Richter: Es gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn Angehörige miterleben, wie sich der Gesundheitszustand nach einem ärztlichen Fehler weiter verschlechtere.

BGH: Angehörige können für Behandlungsfehler Schadensersatz fordern, wenn sie seelisch erkranken

Die Richter des BGH lassen dieses Argument nicht gelten. In ihrem Leitsatz zum Urteil bestätigen sie die Anwendbarkeit der Schockschaden-Regelungen bei der Arzthaftung:

„Die zum Schockschaden entwickelten Grundsätze sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis […], sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit für Schockschäden im Falle ärztlicher Behandlungsfehler weiter einzuschränken als im Falle von Unfallereignissen, besteht grundsätzlich nicht.“

(BGH, Urteil vom 21.05.2019, VI ZR 299/17)
Angehörige können für Behandlungsfehler Schadensersatz beanspruchen, wenn ihre seelischen Leiden eine Gesundheitsverletzung darstellen.
Angehörige können für Behandlungsfehler Schadensersatz beanspruchen, wenn ihre seelischen Leiden eine Gesundheitsverletzung darstellen.

Die Richter stellen jedoch klar, dass Angehörige für Behandlungsfehler nur dann Schadensersatz verlangen können, wenn sie eine dadurch hervorgerufene Gesundheitsverletzung nachweisen können. Sie betonen dabei, dass nicht jedes seelische Leiden eine solche schadensersatzbegründende Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellt.

Vielmehr liegt eine Gesundheitsverletzung nur dann vor, wenn die psychischen Leiden „über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgehen, denen Betroffene beim Tod oder einer schweren Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind“. Das sei bei der Ehefrau der Fall gewesen, weil ihre psychischen Beschwerden ein außergewöhnliches Maß angenommen haben.

Eine endgültige Entscheidung traf der BGH in diesem Fall jedoch nicht, sondern verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück an das OLG. Das muss nun prüfen, ob die psychische Erkrankung tatsächlich kausal auf dem Gesundheitszustand des Ehegatten beruht.

Was ist ein Schockschaden? Manchmal erkranken Menschen psychisch aufgrund des Unfalltodes eines nahen Angehörigen. Ihre seelischen Schmerzen gehen über die übliche Trauer weit hinaus und können als Gesundheitsverletzung einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch gegen den Unfallverursacher begründen. Nach diesem Schockschaden-Prinzip können nun auch Angehörige für Behandlungsfehler Schadensersatz verlangen, wenn sie aufgrund des Gesundheitszustands des Patienten seelisch erkranken.

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